SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

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Wissenschaft aus Erfahrung. Wir werden auch nicht auf Wider- spruch stoßen, wenn wir hinzufügen, daß die Psychologie bis- lang noch echter und somit exacter Gesetze ermangelt, und daß die Sätze, die sie selbst mit dem Namen von Gesetzen ehrt, zwar sehr werthvolle, aber doch nur vage1 Verallgemeinerungen der Erfahrung sind, Aussagen über ungefähre Regelmäßigkeiten der Coexistenz oder Succession, die gar nicht den Anspruch er- heben, mit unfehlbarer, eindeutiger Bestimmtheit festzustellen, was unter exact umschriebenen Verhältnissen zusammen be- stehen oder erfolgen müsse. Man betrachte z. B. die Gesetze der Ideenassociation, welchen die Associationspsychologie die Stellung und Bedeutung von psychologischen Grundgesetzen ein- räumen wollte. Sowie man sich die Mühe nimmt, ihren em- pirisch berechtigten Sinn angemessen zu formuliren, verlieren sie auch sofort den prätendirten Gesetzescharakter. Dies voraus- gesetzt, ergeben sich für die psychologistischen Logiker recht bedenkliche Consequenzen: Erstens. In vagen theoretischen Grundlagen können nur vage Regeln gründen. Entbehren die psychologischen Gesetze der Exactheit, so muß dasselbe von den logischen Vorschriften gelten. Nun ist es unzweifelhaft, daß manche dieser Vor- schriften allerdings mit empirischen Vagheiten behaftet sind. Aber gerade die im prägnanten Sinne sogenannten logischen Gesetze, von denen wir früher erkannt haben, daß sie als Ge- setze der Begründungen den eigentlichen Kern aller Logik aus- machen: die logischen „Principien", die Gesetze der Syllogistik, die Gesetze der mannigfachen sonstigen Schlußarten, wie der Gleichheitsschluß, der BERNOULLi'sche Schluß von n auf n -f 1, die Principien der Wahrscheinlichkeitsschlüsse u. s. w. sind von 1 Ich gebrauche den Terminus vage als Gegensatz zu exact. Keineswegs soll durch ihn irgend welche Geringschätzung der Psycho- logie ausgedrückt sein, der etwas am Zeuge flicken zu wollen, mir gänz- lich fern liegt. Auch die Naturwissenschaft hat in manchen, zumal den concreten Disciplinen, vage „Gesetze". So sind die meteorologischen Ge- setze vage und doch von großem Werthe.

62 Empiristische Consequenzen absoluter Exactheit; jede Interpretation, die ihnen empirische Unbestimmtheiten unterlegen, ihre Geltung von vagen „Um- ständen4' abhängig machen wollte, würde ihren wahren Sinn von Grund auf ändern. Sie sind offenbar echte Gesetze und nicht „bloß empirische", d. i. ungefähre Regeln.

Ist, wie Lotze meinte, die reine Mathematik nur ein selb- ständig entwickelter Zweig der Logik, so gehört auch die un- erschöpfliche Fülle rein mathematischer Gesetze in die eben bezeichnete Sphäre exacter logischer Gesetze. Auch in allen weiteren Einwänden möge mit dieser Sphäre auch die des rein Mathematischen im Auge behalten werden.

Zweitens. Würde Jemand, um dem ersten Einwände zu entgehen, die durchgängige Inexactheit der psychologischen Ge- setze leugnen und die Normen der soeben ausgezeichneten Klasse auf vermeintlich exacte Naturgesetze des Denkens grün- den wollen, so wäre noch nicht viel gewonnen.

Kein Naturgesetz ist a -priori, d. h. einsichtig erkennbar. Der einzige Weg, ein solches Gesetz zu begründen und zu recht- fertigen, ist die Induction aus einzelnen Thatsachen der Erfahrung. Die Induction begründet aber nicht die Geltung des Gesetzes, sondern nur die mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit dieser Geltung; einsichtig gerechtfertigt ist die Wahrscheinlich- keit und nicht das Gesetz. Folglich müßten auch die logischen Gesetze, und zwar ausnahmslos, den Rang bloßer Wahrschein- lichkeiten haben. Dem gegenüber scheint nichts offenkundiger, als daß die „rein logischen" Gesetze insgesammt „apriori" gütig sind. Nicht durch Induction, sondern durch apodictische Evi- denz finden sie Begründung und Rechtfertigung. Einsichtig gerechtfertigt sind nicht bloße Wahrscheinlichkeiten ihrer Gel- tung, sondern ihre Geltung oder Wahrheit selbst.

Der Satz vom Widerspruch besagt nicht, es sei zu ver- muthen, daß von zwei contradictorischen Urtheilen eines wahr und eines falsch sei; der Modus Baebaea besagt nicht, es sei, wenn zwei Sätze der Form: „Alle A sind B" und „alle B sind C" wahr sind, zu vermuthen, daß ein zugehöriger Satz der des Psychologismus. 63 Form: „Alle A sind Cu wahr sei. Und so überall, auch im Gebiete der rein mathematischen Sätze. Anderenfalls müßten wir ja die Möglichkeit offen halten, daß sich die Vermuthung bei Erweiterung unseres, allzeit nur begrenzten Erfahrungskreises nicht bestätige. Vielleicht sind unsere logischen Gesetze dann nur „Annäherungen" an die wahrhaft giltigen, uns aber uner- reichbaren Denkgesetze. Solche Möglichkeiten werden bei den Naturgesetzen ernstlich und mit Recht erwogen. Obschon das Gravitationsgesetz durch die umfassendsten Inductionen und Verificationen empfohlen ist, faßt es heutzutage doch kein Natur- forscher als absolut giltiges Gesetz auf. Man probirt es ge- legentlich mit neuen Gravitationsformeln, man wies z. B. nach, daß Weber's Grundgesetz der elektrischen Erscheinungen ganz wol auch als Grundgesetz der Schwere fungiren könnte. Der unterscheidende Factor der beiderseitigen Formeln bedingt eben Unterschiede in den berechneten Werthen, welche die Sphäre der unvermeidlichen Beobachtungsfehler nicht überschreiten. Der- artiger Factoren sind aber unendlich viele denkbar; ' daher wissen wir a priori, daß unendlich viele Gesetze dasselbe leisten können und leisten müssen, wie das (nur durch besondere Ein- fachheit empfohlene) Gravitationsgesetz Newton's; wir wissen, daß schon die Suche nach dem einzig wahren Gesetz bei der nie und nimmer.zu beseitigenden Ungenauigkeit der Beobach- tungen thöricht wäre. Dies ist die Sachlage in den exacten Thatsachenwissenschaften. Keineswegs aber in der Logik. Was dort berechtigte Möglichkeit ist, verkehrt sich hier zu offener Absurdität. Wir haben ja Einsicht nicht in die bloße Wahr- scheinlichkeit, sondern in die Wahrheit der logischen Gesetze. Wir sehen die Principien der Syllogistik, der Beenoülli' sehen Induction, der Wahrscheinlichkeitsschlüsse, der allgemeinen Arithmetik u. dgl. ein, d. h. wir erfassen in ihnen die Wahr- heit selbst; somit verliert die Rede von Ungenauigkeitssphären, von bloßen Annäherungen u. dgl. ihren möglichen Sinn. Ist aber, was die psychologische Begründung der Logik als Conse- quenz verlangt, absurd, so ist sie selbst absurd.

Gegen die Wahrheit selbst, die wir einsichtig erfassen, kann auch die stärkste psychologistische Argumentation nicht auf- kommen; Wahrscheinlichkeit kann nicht gegen Wahrheit, Ver- muthung nicht gegen Einsicht streiten. Mag sich, wer in der Sphäre allgemeiner Erwägungen stecken bleibt, durch die psycho- logistischen Argumente täuschen lassen. Der bloße Hinblick auf irgend Eines der logischen Gesetze, auf seine eigentliche Meinung und die Einsichtigkeit, mit der es als Wahrheit an sich erfaßt wird, müßte der Täuschung ein Ende machen.

Wie klingt doch plausibel, was die so naheliegende psycho- logische Reflexion uns -aufdrängen will: Die logischen Gesetze sind Gesetze für Begründungen. Begründungen — was sind sie Anderes denn eigenartige Gedankenverläufe des Menschen, in welchen unter gewissen normalen Verhältnissen die als Endglieder auftretenden Urtheile mit dem Charakter der notwendigen Folge behaftet erscheinen. Dieser Charakter ist selbst ein psychischer, eine gewisse Art des Zumutheseins und nichts weiter. Und alle diese psychischen Phänomene stehen selbstverständlich nicht isolirt, sie sind einzelne Fäden des vielverschlungenen Gewebes von psychischen Phänomenen, psychischen Disposi- tionen und organischen Processen, die wir menschliches Leben nennen. Wir sollte unter diesen Umständen Anderes resul- tiren als empirische Allgemeinheiten? Wo gäbe die Psycho- logie auch mehr?

Wir antworten: Gewiß giebt die Psychologie nicht mehr. Eben darum kann sie auch nicht jene apodictisch evidenten und somit überempirischen und absolut exacten Gesetze geben, welche den Kern aller Logik ausmachen.

§22. Die Denkgesetze als vermeintliche Naturgesetze, welche in isolirter Wirksamkeit das vernünftige Denken causiren.

Hier ist auch der Ort, zu einer verbreiteten Auffassung der logischen Gesetze Stellung zu nehmen, welche das richtige Denken durch seine Angemessenheit an gewisse (wie immer zu formulirende) Denkgesetze bestimmt, zugleich aber geneigt ist, des Psychologismus. 65 sich diese Angemessenheit in folgender Weise psychologistisch zu interpretiren: nämlich, wie ihr die Denkgesetze als die Natur- gesetze gelten, welche die Eigenart unseres Geistes als eines denkenden charakterisiren, so soll das Wesen der das richtige Denken definirenden Angemessenheit in der reinen, durch keine anderweitigen psychischen Einflüsse (wie Gewohnheit, Neigung, Tradition) getrübten Wirksamkeit dieser Denkgesetze liegen.1 Von den bedenklichen Consequenzen dieser Lehre sei hier Eine ausgeführt. Denkgesetze als Causalgesetze, nach denen die Erkenntnisse werden, könnten nur in Form von Wahrscheinlich- keiten gegeben sein. Demgemäß dürfte keine Behauptung als eine richtige mit Gewißheit beurtheilt werden; denn Wahr- scheinlichkeiten als Grundmaße aller Eichtigkeit müssen jeder Erkenntnis den Stempel der bloßen Wahrscheinlichkeit auf- prägen. So ständen wir vor dem extremsten Probabilismus. Auch die Behauptung, daß alles Wissen ein bloß wahrschein- liches ist, wäre nur wahrscheinlich giltig; diese neue Be- hauptung abermals und so in infinitum. Da jede folgende Stufe den Wahrscheinlichkeitsgrad der nächstvorhergehenden in Etwas her abdrückt, so müssten wir um den Werth aller Er- kenntnis ernstlich besorgt sein. Hoffentlich trifft es sich aber glücklich genug, daß die Wahrscheinlichkeitsgrade dieser un- endlichen Eeihen allzeit den Charakter ÖANTOß'scher „Funda- mentalreihen" haben, und zwar so, daß der endgiltige Grenz- werth für die Wahrscheinlichkeit der jeweilig zu beurtheilenden Erkenntnis eine reelle absolute Zahl ist > 0. Natürlich ent- geht man diesen Unzuträglichkeiten, wenn man die Denkgesetze als einsichtig gegebene gelten läßt. Aber wie sollten wir von Causalgesetzen Einsicht haben?

Und angenommen, es bestände diese Schwierigkeit nicht, dann dürfen wir doch fragen: Wo ist in aller Welt der Nach- weis geführt, daß aus der reinen Wirksamkeit dieser Gesetze 1 Vgl. z. B. die S. 55 oben citirten Sätze aus Lipps' Aufsatz über die Aufgabe der Erkenntnistheorie.

Husserl, Log. Unters. I. 5 66 Empiristische Consequenzen (oder welcher Gesetze auch sonst) die richtigen Denkacte ent- springen? Wo sind die genetischen Analysen, die uns berech- tigen, die Denkphänomene aus zwei Klassen von Natur- gesetzen zu erklären, von welchen die Einen ausschließlich den Gang solcher Causationen bestimmen, die das logische Denken hervorgehen lassen, während für das alogische Denken auch die anderen mitbestimmend sind? Ist die Bemessung eines Denkens durch die logischen Gesetze etwa gleichbedeutend mit dem Nachweis seiner causalen Entstehung nach eben diesen Gesetzen als Naturgesetzen?

Es scheint, daß hier einige naheliegende Verwechslungen den psychologistischen Irrthümern den Weg geebnet haben. Zunächst verwechselt man die logischen Gesetze mit den Ur- theilen (Urtheilsacten), in denen sie möglicher Weise erkannt werden, also die Gesetze als „Urtheilsinhalte" mit den Ur- theilen selbst. Die Letzteren sind reale Vorkommnisse, die ihre Ursachen und Wirkungen haben. Insbesondere wirken die Urtheile gesetzlichen Inhalts des Oefteren als Denkmotive, welche den Gang unserer Denkerlebnisse so bestimmen, wie es eben jene Inhalte, die Denkgesetze, vorschreiben. In solchen Fällen ist die reale Anordnung und Verknüpfung unserer Denk- erlebnisse dem, was in der leitenden gesetzlichen Erkenntnis allgemein gedacht ist, angemessen; sie ist ein concreter Einzel- fall zu dem Allgemeinen des Gesetzes. Verwechselt man aber das Gesetz mit dem Urtheilen, Erkennen des Gesetzes, das Ideale mit dem Realen, so erscheint das Gesetz als eine bestim- mende Macht unseres Denkverlaufs. In wol begreiflicher Leichtigkeit reiht sich dann eine zweite Verwechslung an, nämlich zwischen dem Gesetz als Glied der Causation und dem Gesetz als der Regel der Causation. Es ist uns ja auch sonst die mythische Rede von den Naturgesetzen als waltenden Mächten des natürlichen Geschehens nicht fremd — als ob die Regeln ursächlicher Zusammenhänge selbst wieder als Ursachen, somit als Glieder eben solcher Zusammenhänge sinnvoll fungiren > könnten. Die ernsthafte Vermengung so wesentlich verschiedes Psychologismus. G7 dener Dinge war in unserem Falle durch die vordem bereits begangene Vermengung zwischen Gesetz und Gesetzeserkenntnis offenbar begünstigt. Die logischen Gesetze erschienen ja bereits als treibende Motoren im Denken. Sie regieren, dachte man sich, den Denkverlauf causal — also sind sie Causalgesetze des Denkens, sie drücken aus, wie wir der Natur unseres Geistes zufolge denken müssen, sie kennzeichnen den mensch- lichen Geist als einen (im prägnanten Sinne) denkenden. Denken wir gelegentlich anders als diese Gesetze es verlangen, so „denken" wir, eigentlich gesprochen, überhaupt nicht, wir urtheilen nicht wie es die Naturgesetze des Denkens, oder wie es die Eigenart unseres Geistes als eines denkenden fordert, sondern wie es andere Gesetze, und zwar wiederum causal, bestimmen, wir folgen trübenden Einflüssen der Ge- wohnheit, Leidenschaft u. dgl.

Natürlich können auch andere Motive zu dieser selben Auffassung gedrängt haben. Die Erfahrungsthatsache, daß die in gewisser Sphäre normal Disponirten, z. B. die wissenschaft- lichen Forscher in ihren Gebieten, logisch richtig zu urtheilen pflegen, scheint die natürliche Erklärung zu fordern, daß die logischen Gesetze, nach denen die Eichtigkeit des Denkens be- messen wird, zugleich in der Weise von Causalgesetzen den Gang des jeweiligen Denkens bestimmen, während die ver- einzelten Abweichungen von der Norm leicht auf Rechnung jener trübenden Einflüsse aus anderen psychologischen Quellen zu setzen waren.

Demgegenüber genügt es, folgende Erwägung anzustellen. Wir fingiren einen Idealmenschen, in dem alles Denken so von Statten geht, wie es die logischen Gesetze fordern. Natür- lich muß die Thatsache, daß es so von Statten geht, ihren er- klärenden Grund haben in gewissen psychologischen Gesetzen, welche den Verlauf der psychischen Erlebnisse dieses Wesens von gewissen ersten „Collocationen" aus in einer gewissen Weise regeln. Ich frage nun: Wären diese Naturgesetze und jene logischen Gesetze unter den gemachten Annahmen iden- 68 Empiristische Consequenzen tisch? Die Antwort muß offenbar verneinend ausfallen. Causal- gesetze, nach welchen das Denken so ablaufen muß, wie es nach den idealen Normen der Logik gerechtfertigt werden könnte, und diese Normen selbst — das ist doch keineswegs dasselbe. Ein Wesen ist so constituirt, daß es in keinem ein- heitlichen Gedankenzuge widersprechende Urtheile fällen, oder daß es keinen Schluß vollziehen kann, der gegen die syllogisti- schen Modi verstieße — darin liegt durchaus nicht, daß der Satz vom Widerspruch, der modus Barbara u. dgl. Naturgesetze sind, die solche Constitution zu erklären vermöchten. Das Beispiel der Rechenmaschine macht den Unterschied völlig klar. Die Anordnung und Verknüpfung der hervorspringenden Ziffern wird naturgesetzlich so geregelt, wie es die arith- metischen Sätze für ihre Bedeutungen fordern. Aber Niemand wird, um den Gang der Maschine physikalisch zu erklären, statt der mechanischen die arithmetischen Gesetze heranziehen. Die Maschine ist freilich keine denkende, sie versteht sich selbst nicht und nicht die Bedeutung ihrer Leistungen; aber könnte nicht unsere Denkmaschine sonst in ähnlicher Weise functioniren, nur daß der reale Gang des einen Denkens durch die in einem anderen Denken hervortretende Einsicht in die logische Gesetzlichkeit allzeit als richtig anerkannt werden müßte? Dieses andere Denken könnte ebensogut zu der Leistung derselben wie anderer Denkmaschinen gehören, aber ideale Bewerthung und causale Erklärung blieben immer noch heterogen. Man vergesse auch nicht die „ersten Collocationen", die für die causale Erklärung unerläßlich, für die ideale Werthung aber sinnlos sind.

Die psychologistischen Logiker verkennen die grundwesent- lichen und ewig unüberbrückbaren Unterschiede zwischen Ideal- gesetz und Realgesetz, zwischen normirender Regelung und causaler Regelung, zwischen logischer und realer Notwendig- keit, zwischen logischem und Realgrund. Keine denkbare Ab- stufung vermag zwischen Idealem und Realem Vermittlungen herzustellen. Es ist kennzeichnend für den Tiefstand der des Psychologismus. 69 rein -logischen Einsichten in unserer Zeit, wenn ein Forscher vom Hange Sigwaet's gerade mit Beziehung auf die auch oben erwogene Fiction eines intellectuell idealen Wesens glaubt annehmen zu dürfen, daß für ein solches „die logische Noth- wendigkeit zugleich eine reale wäre, die wirkliches Denken hervorbringt", oder wenn er zur Erklärung des Begriffes logischer Grund den Begriff des Denkzwanges benützt.1 Wieder, wenn ein Wundt2 im Satz vom Grunde,,das Grundgesetz der Abhängigkeit unserer Denkacte voneinander" erblickt, u. s. w. Daß es sich in diesen Beziehungen wirklich um logische Grund- irrthümer handelt, wird der Lauf der weiteren Untersuchungen hoffentlich auch dem Voreingenommenen zu voller Gewißheit bringen.

§ 23. Eine dritte Consequenz des Psychologismus und ihre Widerlegung.

Drittens.3 Hätten die logischen Gesetze ihre Erkenntnisquelle in psychologischen Thatsächlichkeiten, wären sie z. B., wie die Gegenseite gewöhnlich lehrt, normative Wendungen psycholo- gischer Thatsachen, so müßten sie selbst einen psychologischen Gehalt besitzen und zwar in doppeltem Sinne: sie müßten Ge- setze für Psychisches sein und zugleich die Existenz von Psychischem voraussetzen, bezw. einschließen. Dies ist nach- weislich falsch. Kein logisches Gesetz implicirt einen „matter of fact", auch nicht die Existenz von Vorstellungen oder Urtheilen oder sonstigen Erkenntnisphänomenen. Kein logisches Gesetz ist — nach seinem echten Sinne — ein Gesetz für Thatsäch- lichkeiten des psychischen Lebens, also weder für Vorstellungen (d. i. Erlebnisse des Vorstellens), noch für Urtheile (d. i. Erleb- nisse des Urtheilens), noch für sonstige psychische Erlebnisse.

Die meisten Psychologisten stehen zu sehr unter dem Einflüsse ihres allgemeinen Vorurtheils, als daß sie daran 70 Empvristische Consequenzen dächten, es an den bestimmt vorliegenden Gesetzen der Logik zu verificiren. Müssen diese Gesetze aus allgemeinen Gründen psychologisch sein, wozu im Einzelnen nachweisen, daß sie es wirklich sind? Man beachtet nicht, daß ein consequenter Psychologismus zu Interpretationen der logischen Gesetze nöthigen würde, welche ihrem wahren Sinn von Grund aus fremd wären. Man übersieht, daß die natürlich verstandenen Gesetze weder der Begründung noch dem Inhalt nach Psycho- logisches (also Thatsächlichkeiten des Seelenlebens) voraus- setzen und jedenfalls nicht mehr als die Gesetze der reinen Mathematik.

Wäre der Psychologismus auf richtigem Wege, so müßten wir in der Lehre von den Schlüssen durchaus nur Regeln* folgender Art erwarten: Erfahrungsgemäß knüpft sich ein mit dem Charakter apodictisch nothwendiger Folge versehener Schlußsatz der Form S unter den Umständen U an Prämissen der Form P. Um also „richtig" zu schließen, d. h. Urtheile dieses auszeichnenden Charakters beim Schließen zu gewinnen, hat man demgemäß zu verfahren und für die Realisirung der Umstände U und der bezüglichen Prämissen zu sorgen. Psychische Thatsächlichkeiten erschienen hier als das Geregelte, und zugleich wäre die Existenz solcher Thatsächlichkeiten, wie in der Begründung der Regeln vorausgesetzt, so in ihrem In- halt mit eingeschlossen. Aber kein einziges Schlußgesetz ent- spricht diesem Typus. Was besagt z. B. der modus Barbara? Doch nichts anderes als dies: Allgemein gilt für beliebige Klassentermini A, B, C, daß wenn alle A B und alle B C sind, auch alle A C sind. Wieder sagt der „modus ponens" unver- kürzt ausgesprochen: „Es ist ein für beliebige Sätze A, B giltiges Gesetz, daß wenn A gilt und überdies gilt, daß wenn A so B gilt, dann auch B gilt." So wenig diese und alle ähn- lichen Gesetze empirisch sind, so wenig sind sie auch psycho- logisch. Allerdings werden sie in der traditionellen Logik in Absicht auf die Normirung der Urtheilsthätigkeiten aufgestellt. Aber ist die Existenz eines einzigen actuellen Urtheils oder des Psychologismus. 71 eines sonstigen psychischen Phänomens in ihnen mitbehauptet? ( w**~( Ist Jemand dieser Meinung, so verlangen wir den Beweis. /~H* pS^ «^v Was in einem Satze als mitbehauptet liegt, muß sich durch <&avw£^vtv# eine giltige Schlußweise aus ihm ableiten lassen. Aber wo /rr*&vJLJ*~ sind die Schlußformen, die aus einem reinen Gesetz eine That- sache abzuleiten gestatten?

Man wird nicht einwenden, daß in aller Welt die Rede von logischen Gesetzen nicht hätte aufkommen können, wenn wir nie Vorstellungen und Urtheile im actuellen Erlebnis ge- habt und die betreffenden logischen Grundbegriffe aus ihnen abstrahirt hätten; oder gar, daß in jedem Verstehen und Be- haupten des Gesetzes die Existenz von Vorstellungen und Ur- theilen implicirt, also daraus wieder zu erschließen sei. Denn kaum braucht gesagt zu werden, daß hier die Folge nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Verstehen und Behaupten des Gesetzes gezogen ist, daß dieselbe Folge aus jeder beliebigen Behauptung zu ziehen wäre, und daß psychologische Voraus- setzungen oder Ingredienzien der Behauptung eines Gesetzes nicht mit logischen Momenten seines Inhaltes vermengt werden dürfen.

„Empirische Gesetze" haben eo ipso einen Thatsachen- ^ gehalt. Als unechte Gesetze sagen sie, roh gesprochen, nur aus, daß unter gewissen Umständen erfahrungsmäßig gewisse Coexistenzen oder Successionen einzutreten pflegen, oder je nach Umständen mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Darin liegt, daß solche Umstände, solche Co- existenzen oder Successionen thatsächlich vorkommen. Aber auch die strengen Gesetze der Erfahrungswissenschaften sind nicht ohne Thatsachengehalt. Sie sind nicht bloß Gesetze über Thatsachen, sie impliciren auch die Existenz von Thatsachen.

Doch es bedarf hier größerer Genauigkeit. Die exacten Gesetze in ihrer normalen Formulirung haben freilich den Charakter reiner Gesetze, sie schließen keinerlei Existenzial- gehalt in sich. Aber denken wir an die Begründungen, aus denen sie die wissenschaftliche Rechtfertigung schöpfen, so ist 72 Empiristische Consequenzen es sofort klar, daß sie als die reinen Gesetze der normalen Formulirun g nicht gerechtfertigt sein können. Wahrhaft be- gründet ist nicht das Gravitationsgesetz, wie es die Astronomie ausspricht, sondern nur ein Satz der Form: Nach Maßgabe unserer bisherigen Erkenntnisse ist es eine theoretisch be- gründete Wahrscheinlichkeit höchster Dignität, daß für den Bereich der mit den gegenwärtigen Hilfsmitteln erreichbaren Erfahrung der Satz Newton's gilt oder überhaupt eines aus der unendlichen Mannigfaltigkeit mathematisch denkbarer Ge- setze, welche von Newton's Gesetz nur innerhalb der Sphäre unvermeidlicher Beobachtungsfehler differiren können. Diese Wahrheit ist mit Thatsächlichkeitsgehalt reichlich beschwert, sie selbst ist also nichts weniger als ein Gesetz im echten Sinne des Wortes. Sie schließt offenbar auch mehrere Begriffe vager Umgrenzung ein.

Und so sind alle Gesetze der exacten Wissenschaften über Thatsachen zwar echte Gesetze, aber erkenntnistheoretisch be- trachtet nur idealisirende Fictionen — obschon Fictionen cum fundamento in re. Sie erfüllen die Aufgabe, theoretische Wissen- schaften als der Wirklichkeit nächstangepaßte Ideale zu er- möglichen, also das höchste theoretische Ziel aller wissenschaft- lichen Thatsachenforschung, das Ideal der erklärenden Theorie, der Einheit aus Gesetzlichkeit, insoweit zu realisiren, als es nach Maßgabe der unüberbrückbaren Schranken der mensch- lichen Erkenntnis möglich ist. An Stelle der absoluten Er- kenntnis, die uns versagt ist, arbeiten wir uns durch einsich- tiges Denken aus dem Gebiet empirischer Einzelheiten und Allgemeinheiten zunächst jene s. z. s. apodictischen Wahrschein- lichkeiten heraus, in denen alles erreichbare Wissen betreffs der Wirklichkeit beschlossen ist. Diese reduciren wir dann auf gewisse exacte Gedanken von echtem Gesetzescharakter, und so gelingt uns der Aufbau formell vollkommener Systeme er- klärender Theorien. Aber diese Systeme (wie z. B. die theore- tische Mechanik, die theoretische Akustik, theoretische Optik, theoretische Astronomie u. dgl.) können sachlich nur gelten als des Psychologismus. 73 ideale Möglichkeiten cum fundamento in re, welche unendlich viele andere Möglichkeiten nicht ausschließen, aber dafür in bestimmte Grenzen einschließen. — Doch dies geht uns hier nicht weiter an und noch weniger die Erörterung der erkenntnis- practischen Functionen dieser idealen Theorien, nämlich ihre Leistungen zur erfolgreichen Vorausbestimmung der künftigen und Keconstruction der vergangenen Thatsachen, und ihre technischen Leistungen für die practische Naturbeherrschung. Wir gehen also wieder zu unserem Falle über.

Ist echte Gesetzlichkeit, wie soeben gezeigt wurde, ein bloßes Ideal im Gebiete der Thatsachenerkenntnis, so findet sie sich dagegen realisirt im Gebiete der „rein begrifflichen" Erkenntnis. In diese Sphäre gehören unsere rein logischen Gesetze, wie auch die Gesetze der Mathesis pura. Ihren „Ur- sprung", genauer gesprochen, ihre rechtfertigende Begründung nehmen sie nicht aus der Induction; so führen sie auch nicht den existenzialen Gehalt mit sich, der allen Wahrscheinlich- keiten als solchen, auch den höchsten und werthvollsten, an- haftet. Was sie besagen, gilt voll uud ganz, einsichtig be- gründet sind sie selbst in ihrer absoluten Exactheit, und nicht an ihrer Statt gewisse Wahrscheinlichkeitsbehauptungen mit ersichtlich vagen Bestandstücken. Das jeweilige Gesetz er- scheint nicht als eine von unzähligen theoretischen Möglichkeiten einer gewissen, obschon sachlich abgegrenzten Sphäre. Es ist die Eine und alleinige Wahrheit, die jede andersartige Möglich- keit ausschließt und sich als einsichtig erkannte Gesetzlich- keit von allen Thatsachen dem Inhalt wie der Begründung nach rein erhält.

Man sieht aus diesen Betrachtungen, wie innig die beiden Hälften der -psychologistischen Consequenz — nämlich daß die lo'gischen Gesetze nicht bloß existenziale Behauptungen über psychische Thatsächlichkeiten mit sich führen, sondern daß sie auch Gesetze für solche Thatsächlichkeiten sein müßten — zusammenhängen. Die Widerlegung der ersten Hälfte ergab sich uns zunächst. Die der anderen erscheint darin mitbe- 74 EmpiristiscJie schlössen nach folgendem Argument: Wie jedes Gesetz, das der Erfahrung und Induction aus Einzelthatsachen entstammt, ein Gesetz für Thatsachen ist, so ist umgekehrt jedes Gesetz für Thatsachen ein Gesetz aus Erfahrung und Induction; und folglich sind von ihm, wie oben nachgewiesen, Behauptungen existenzialen Gehalts unabtrennbar.

Selbstverständlich dürfen wir hier unter Thatsachengesetzen nicht auch die allgemeinen Aussagen befassen, welche rein be- griffliche Sätze — d. i. Sätze, die sich als allgemeingiltige Beziehungen auf Grund reiner Begriffe darstellen — auf That- sächlichkeiten übertragen. Ist 3 > 2, so sind auch 3 Bücher jenes Tisches mehr als 2 Bücher jenes Schrankes. Und so allge- mein für beliebige Dinge. Der reine Zahlen satz spricht aber nicht von Dingen, sondern von Zahlen — die Zahl 3 ist größer als die Zahl 2 — und Anwendung kann er nicht bloß finden auf individuelle, sondern auch auf „allgemeine" Gegenstände, z. B. auf Farben- und Tonspecies, auf Arten geometrischer Ge- bilde u. dgl.

Wird dies alles zugestanden, so ist es natürlich ausge- schlossen, daß die logischen Gesetze (wesentlich) Gesetze psychischer Bethätigungen oder Producte sind.

§ 24. Fortsetzung.