SigPhi · Eduard Bernstein

Der Streik: sein Wesen und sein Wirken

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kraft des Streiks, auf der andern Seite aber hat Streikbrecher- arbeit, wenn sie nicht größere Dimensionen annimmt, nicht immer den maßgebenden Einfluß auf den Ausgang des Streiks, den man von ihr hüben befürchtet und drüben erhofft. Ihr Nachteil liegt oft mehr auf der moralischen Seite, nämlich, 60 daß sie bei den Streikenden eine gewisse Unsicherheit über die Aussichten des Streiks hervorruft, als daß sie tatsächlich die Unternehmer in die Lage versetzte, längere Zeit die Arbeit der eingeschulten ausständigen Arbeiter entbehren zu können. Sie ist oft fast nur ein Mittel des Bluffs, wie der auch in die deutsche Sprache übergegangene Kunstaus- druck lautet, und nirgends liegt ja die Verführung näher, das Mittel des Bluffs in Anwendung zu bringen, als gerade beim Streik; auf beiden Seiten, das soll offen zugegeben werden. Man sucht eben dem Gegner die Folgen seiner Maßnahmen in möglichst abschreckender Form vor Augen zu führen, und während die Schreckbilder, zu denen in der Kindheit der modernen Gewerkschaftsbewegung gegriffen wurde, allmählich ihre Wirkungskraft eingebüßt haben, bieten die Veränderungen in der Technik und im Handels- verkehr immer wieder neue Schreckmittel. Auch hier kommt es auf das technische Wissen und die sonstige Erfahrung, sowie den geschäftlichen Weitblick des Gewerkschaftsleiters an, zwischen bloßem Bluff und wirklicher Gefahr richtig zu unterscheiden. So ist es z. B. heute eine beliebte Drohung auf seiten der Unternehmer geworden, daß die Technik ihrer Betriebe, insbesondere die weitgehende Spezialisierung der Arbeiten, die Anlernung von Arbeitern aus andern Be- rufen ungemein begünstige und es ihnen daher ein Leichtes sei, in verhältnismäßig kurzer Zeit erhebliche Massen von Arbeitern aus andern Berufen mit Erfolg zu verwenden.

Es hieße nun die Augen vor dem Lichte der Tatsachen verschließen, wollte man behaupten, daß diesen Sätzen jeder materielle Untergrund fehle, und es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gewerkschaftsführers, sich hierüber auf dem Laufenden zu halten. Ähnlich verhält es sich mit der An- 61 drohung technischer Umwälzungen, die gewisse Kategorien von angelernten Arbeitern völlig überflüssig machen würden. Es gilt, sich hier ebenso vor Überschätzung wie vor Unter- schätzung der revolutionierenden Kraft der Technik zu hüten. Nicht immer vollzieht sich die Umwälzung so schnell, als sie angekündigt wurde, wird aber doch Tatsache; sie stößt jedoch auch häufig auf unvorhergesehene Schwierigkeiten, welche die geplante Neuerung auf lange Zeit von der Tages- ordnung absetzen. Es hat schon gar manche Maschine, die als Bändigerin der Arbeiter gedacht war, zusammen- geschlagen und als altes Eisen verkauft werden müssen. Und andere solcher Maschinen sind nur deshalb von diesem Schicksal verschont geblieben, weil man besser zu fahren glaubte, wenn man sie den Arbeitern zum beständigen Me- mento in der Fabrik stehen ließ. Auch ein Mittel des Bluffs, das aber nach einem bekannten psychologischen Gesetz seine Kraft bald verliert. Auf der andern Seite mag in der An- kündigung streikender Arbeiter, die angeworbenen Streik- brecher würden infolge ihrer Ungeschicklichkeit bald alle Maschinen verderben, an die man sie stellt, manchmal auch ein Stück Bluff stecken; in der Regel verzichten aber hinter- her die Fabrikanten selbst gern auf die im Streik Angelern- ten und bestätigen so deren Minderwertigkeit. Am wenig- sten innere Wahrheit pflegt den Androhungen mit Wegzug - der Industrie, mit Ableitung der Kundschaft auf andere Bezugsquellen innezuwohnen, wenn auch hier und da sehr lange andauernde Streiks solche Wirkungen wirklich gehabt haben. Dies war aber fast nur dort der Fall, wo die gewerk- schaftliche Politik der Arbeiter darauf hinauslief, veraltete Produktionsmethoden mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten, wofür u. a. gewisse Zweige der englischen Glasindustrie Bei- 62 igitized by Google spiele darbieten. Diese Tendenz ist indes nur noch in ganz vereinzelten Fällen in der Gewerkschaftswelt anzutreffen, und ebenso ist in der Gewerkschaftswelt die Neigung sehr gering, Streiks ins Unendliche zu verlängern. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Organisation der Arbeiter dadurch sich selbst zwecklos Kraft entzieht, daß es vielmehr sehr viel zweckmäßiger ist, einen Streik, sobald dessen Aussichtslosig- keit klar ist, schnell abzubrechen, als auf die bloße Hoff- nung hin im Ausstand zu verharren, den Unternehmern am Ende der Dinge doch noch irgend ein kleines Zugeständ- nis abzuringen. Selbst wenn diese Hoffnung sich bewahr- heitet — was aber selten genug der Fall ist — sind die Zugeständnisse gewöhnlich so unbedeutend, daß sie in keinem Verhältnis zu den gebrachten Opfern stehen und mit der Entkräftung der Organisation viel zu teuer erkauft sind. Natürlich heißt es auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. In der Regel aber kann bei resolutem Abbrechen eines als zurzeit aussichtslos erkannten Streiks die Gewerkschaft darauf rechnen, daß sie bei demnächst erneuten Verhandlungen die Unternehmer eher zu Zugeständnissen bereit finden wird, als am Ende eines lange hingeschleppten Streiks.

Eine Form des Streiks, welche das Ehepaar Webb be- schreibt, hat meines Wissens in Deutschland noch keine Nachahmung gefunden, nämlich der „Strike in detail“, am besten wohl mit „Aufkündigungsstreik“ zu verdeutschen.*) Bei ihm findet keinerlei Massenaustritt statt, sondern bloß *) Lindemann hat es mit „Einzelstreik“ übersetzt. Aber die deutsche Reichsstatistik gebraucht den Ausdruck „Einzelstreik“ für auf einzelne Betriebe beschränkte Streiks. Gewiß keine sehr schöne Ableitung. Indes nun sie einmal da ist, kann man mit dem Wort keinen zweiten Begriff verbinden.

63 ein systematisches Aufkündigen der Arbeit. Die Arbeiter kündigen ihre Stellungen, andere lassen sich einstellen, kün- digen aber bald hinterher auch, und dies geht so fort, bis die Prinzipale merken, daß sie kein leistungsfähiges Personal zusammenbekommen, ehe sie nicht die gestellte Forderung ganz oder wenigstens teilweise bewilligt haben. Es liegt auf der Hand, daß dies Verfahren nur von wohlorganisierten, besonders qualifizierte Arbeit verrichtenden Arbeitern mit Erfolg durchgeführt werden kann.

Man ersieht aus dem Vorgeführten, wie vielerlei Fragen bei der Bestimmung der Streiktaktik in Betracht zu ziehen sind. Der oder die Streikleiter müssen einen genauen Über- blick über die voraussichtlichen Wirkungen ihrer Verfügungen haben. Sie müssen sich selbst von Stimmungseinflüssen möglichst frei halten, haben aber mit den Stimmungen der für den Streik in Frage kommenden Arbeiterschaft zu rechnen, ihre Kraft mit sicherer Psychologie abzuschätzen. Man kann sagen, eine tüchtige Streikleitung muß durch äußere Stimmungsausdrücke, wie z. B. begeisterte Aufnahme anfeuernder Ansprachen, einstimmige Annahme von Resolu- tionen usw. hindurch zu erkennen verstehen, wieviel davon auf Rechnung momentaner Aufwallung oder Autosuggestion zu setzen ist, und wieviel tiefer und andauernder Willens- energie entspricht. Sie muß wissen, welche Tragweite der Einstellung von bestimmten Prozenten von Streikbrechern beizulegen ist und wieviel „Abbröckelung“ eine Streikbe- wegung vertragen kann, ohne in Deroute auszulaufen. Sie muß den psychologischen Moment herausfühlen können, wo es notwendig wird, einen voraussichtlich verlorenen Streik abzubrechen Und sie muß die Kraft haben, in solchem Moment den dann gewöhnlich besonders erregten 64 64 Ausharrern im Streik die Wiederaufnahme der Arbeit zu den Bedingungen der Unternehmer zu empfehlen. Was für Stunden des inneren Kampfes, der seelischen Erregung und nicht selten der Demütigung damit verbunden sein können, davon hat der Außenstehende nur selten eine rechte Vor- stellung, Wenn der politische Parteiführer den Gefahren gerichtlicher Verfolgung und den Unbilden des Gefängnisses ins Gesicht schauen muß, so hat der Gewerkschaftsführer moralische Kämpfe zu bestehen und Verantwortungen auf sich zu nehmen, die durchaus nicht geringere Anforderungen an Nerven und Intellekt stellen.

Die Waffen und das Recht des Streiks jTREIK bedeutet Ausfall von Arbeitsver- dienst. Und da die Ersparnisse der Ar- beiter in der Regel sehr geringe zu sein pflegen, gehört zur Führung von Streiks die Verfügung über ausreichende Mittel zur Unterstützung der Streikenden, insbesondere natürlich der Verheirateten unter ihnen. Auch hier geht es nach dem Worte Montecuculis: „Zum Kriegführen gehört Geld, Geld und wiederum Geld.“ Je reichlichere Mittel für die Gewährung von Streikunterstützung zur Verfügung stehen, um so besser unter sonst gleichen Um- ständen selbstverständlich die Aussichten. Die Gewerkschaften sind daher naturgemäß darauf bedacht, möglichst große Fonds anzusammeln, und ihre Mitglieder bringen dafür auch immer größere Opfer. Indes betrachten gutgeleitete Gewerkschaften ihre Streikfonds in der Regel mehr als Reservefonds und suchen die laufenden Ausgaben bei Streiks möglichst lange durch Extrabesteuerung ihrer vom Streik nicht betroffenen Mit- 65 IV s glieder aufzubringen. In dieser Hinsicht sind die Engländer in Wahrheit die Lehrmeister der deutschen Arbeiter ge- wesen, haben aber in den deutschen Arbeitern mehr als gelehrige Schüler gefunden. Auch in Deutschland hat man es immer mehr begriffen, daß zu einer guten Gewerkschaft hohe Beiträge gehören. Man verläßt sich nicht mehr, wie früher, darauf, daß im Kampf der „rechte Geist“ als Wunder- verrichter schon alles tun werde. Und doch hätte man dazu ein gewisses Recht. Denn kaum in einem zweiten Lande sind bei Streiks neben den Pflichtsteuern so hohe Summen durch freiwillige Beiträge aufgebracht worden als in Deutschland. Was die Opferwilligkeit der breiten Masse der Arbeiter hier in den letzten Jahren in dieser Hinsicht geleistet hat, darin können im Bedürfnisfalle selbst die Eng- länder noch von den Deutschen lernen. Trotzdem ist es richtige Politik, sich nicht auf die Ergebnisse freiwilliger Sammlungen zu verlassen, sondern die Dispositionen so zu treffen, daß auch bei Ausbleiben von solchen, wie es durch allerhand unvorherzusehende Umstände verursacht werden kann, die Unterstützung der Streikenden nicht herabgesetzt oder gar unterbrochen werden muß.*) In diesem Sinne hat der Kölner Kongreß der Gewerk- schaften Deutschlands (22. bis 27. Mai 1905) in einer längeren Resolution über das Unterstützungswesen als ersten, „mit ganzer Entschiedenheit“ festzuhaltenden Grundsatz aufgestellt, *) Eine hierhergehörige Maßregel, der ich sonst noch nicht begegnet bin, war ein vor einigen Jahren gefaßter Beschluß des englischen Maschinenbauerverbandes, eine Extrasteuer auszuschreiben, weil die Organisation gerade keinen Streik zu führen habe, und, da die Geschäftslage eine gute, dies die beste Gelegenheit sei, die Kasse für Notfälle zu füllen.

66 „daß wie die Führung der Streiks, so auch die Beschaffung der Mittel zu ihrer Unterstützung Aufgabe jeder einzelnen Gewerkschaft selbst, und die allein richtige Beschaffung der Mittel die Erhebung ausreichend hoher Mit- gliederbeiträge ist“.

Die Gewerkschaften sollen demgemäß „ihre regelmäßigen Beiträge so festsetzen, daß sie ihnen auch größeren An- forderungen gegenüber die finanzielle Selbstständigkeit sichern, wie auch bei der Beschlußfassung über Arbeitsein- stellungen sich immer im Rahmen der eigenen finan- ziellen Leistungsfähigkeit halten“. Nur bei unerwartet großen Streiks oder Aussperrungen soll auch in Zukunft die finanzielle Hilfe der gesamten organisierten Arbeiter in Anspruch genommen werden dürfen. Aber auch dies erst auf Beschluß der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands und unter der Bedingung, daß ihr in solchen Fällen ein Mitbestimmungsrecht über die taktische Leitung eingeräumt werde.

Die Höhe der Streikunterstützung wird natürlich vom Finanzstand der betreffenden Gewerkschaft abhängen. Im allgemeinen überschreitet sie selten den Satz von 15 Mark pro Woche. Einige englische Gewerkschaften, sowie ver- schiedene großstädtische Zahlstellen deutscher Gewerk- schaften zahlen allerdings höhere Sätze. So gewährt der englische Typographen bund seinen Mitgliedern ein Pfund Sterling pro Woche, der Londoner Schriftsetzerverband zahlt während der ersten 10 Wochen 25 Schillinge pro Woche und verlängert diese Zahlung für jede sechs Monat Zugehörig- keit zur Organisation um eine weitere Woche. Der schot- tische Typographenbund gewährt sogar für die ersten fünf Wochen den vollen Normallohn. Der Verein der Maschinisten und Heizer in den Kohlengruben von Durham gibt seinen Mitgliedern während der ersten sechs Monate 24 Schillinge wöchentlich Streikunterstützung, nach Ablauf dieser allerdings nur noch zehn Schillinge. Indes gehört ein Streik, der sich über sechs Monate hinzieht, zu den alleräußersten Seltenheiten. Verschiedene englische Gewerk- schaften haben die Einrichtung, daß sich ihre Mitglieder durch einen höheren Wochenbeitrag auch eine höhere Streik- unterstützung sichern können. So zahlt der Verein der Stahl- und Eisenhüttenarbeiter von Großbritannien seinen Mitgliedern je nach der Höhe ihrer Beiträge 15, 20 und 25 Schillinge wöchentliche Streikunterstützung. Eine große Zahl von Gewerkschaften in England, Deutschland, wie auch anderwärts erhöht den fixierten Wochensatz für Streikunter- stützung um ein Bestimmtes pro Woche für jedes Kind unter einem bestimmten Altersjahr. Außerdem gewähren auch viele Gewerkschaften ihren verheirateten Mitgliedern einen höheren Pauschalsatz, als den Unverheirateten. Schließlich sei noch erwähnt, daß einige deutsche und eng- liche Gewerkschaften es ihren Ortsvereinen überlassen, je nach ihren Mitteln höhere Sätze als die des Verbandes zu zahlen.

Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die Höhe der ge- währten Unterstützung von großem Einfluß auf die Wider- standskraft der Mitglieder ist. Je höher die Unterstützung, um so fester werden im allgemeinen die Arbeiter im Streik aus- harren. Die hier und da geäußerte Furcht, daß wenn die Streik- unterstützung sich dem regulären Lohnsatz nähert oder ihn erreicht, dies wie eine Prämie auf den Streik wirken und eine besondere Lust zum Streiken heranzüchten werde, hat sich als unbegründet erwiesen. Gewerkschaften, die so hohe 68 68 Beiträge gewähren können, pflegen ganz besonders stark organisiert zu sein, oder, umgekehrt ausgedrückt, nur sehr stark organisierte Gewerkschaften können so hohe Unter- stützungen gewähren. Gerade sie sind aber auch in der Lage, eine außergewöhnliche Disziplin auszuüben, und haben einen Überblick über die Geschäftslage und einen Einblick in die Produktionsbedingungen, die sie keinen Streik unter- nehmen lassen, dessen Gewinnchancen nicht von vornherein sehr große sind. So hatte z. B. im Jahre 1898, für welches das britische Arbeitsamt einen sehr detaillierten Bericht über Stand, Statuten, Finanzgebarung etc. der hundert größten englischen Gewerkschaften herausgegeben hat, der vorerwähnte Verein der Maschinisten und Heizer der Kohlen- gruben von Durham keinen Penny Streikunterstützung ver- ausgabt, die Londoner Schriftsetzer nur 4 */ s Pence pro Mitglied, der schottische Typographenbund nichts, während andere Gewerkschaften, die sehr viel geringere Unter- stützungen zahlen, bis zu zwei Schilling und mehr pro Mit- glied für Streiks zu verausgaben hatten. Ein einzelnes Jahr gibt natürlich kein unbedingt zutreffendes Bild; immerhin zeigen schon diese Tatsachen, daß von Streikzüchtung durch hohe Streikunterstützungen nicht die Rede sein kann.

Eine ehedem heiß umstrittene und auch heute noch nicht überall gleichmäßig geregelte Frage in bezug auf Streik- unterstützungen ist die, wie man es mit den Nichtorgani- sierten bei Streiks hierin halten soll. Ihnen jede Unter- stützung verweigern, heißt sie zum Streikbruch antreiben, ihnen gleiche Unterstützung wie den Organisierten gewähren, hieße eine Prämie auf die Unsolidarität setzen. Im allge- meinen haben die Gewerkschaften einen Mittelweg gewählt und geben den Unorganisierten zwar Streikunterstützung, 69 aber nur einen Bruchteil desjenigen Satzes, den sie den Organisierten auszahlen. Nur sehr starke Organisationen, die mehr als drei Viertel oder vier Fünftel der Berufsange- hörigen umfassen, können in diesem Punkt die äußerste Konsequenz ziehen und, wie es hier und da in England schon geschehen ist, den Nichtorganisierten jede Unter- stützung von Organisations wegen verweigern, gerade wie bei schwacher Organisation meist von jeder Differenzierung abgesehen wurde und die — dann meist durch Appell an Außenstehende — aufgebrachten Unterstützungen an alle Ausständigen gleichmäßig verteilt zu werden pflegten.

Die zweite Waffe im Streik ist die Fernhaltung des Zuzugs von außerhalb und je nachdem vom Auslande her. Ihre wirksame Anwendung wurde den Gewerkschaften durch die Gesetzgebung und die Praxis der Gerichts- und Ver- waltungsbehörden lange fast unmöglich gemacht und wird ihnen in verschiedenen Hinsichten noch heute wesentlich erschwert. Hat doch in Deutschland noch im Jahre 1894 das Berliner Kammergericht die Verhängung der Sperre über bestimmte Geschäfte (Boykott) als Vergehen gegen § 153 der Gewerbe- ordnung erklärt und damit unter je nachdem sehr hohe Strafe gestellt. Ja, die bloße Bemerkung „Zuzug fern halten“ mit Bezug auf Orte, in denen Streiks ausgebrochen waren oder bevorstanden, ist zum Anlaß von Strafver- folgungen genommen worden. Ist man von diesen gröberen Formen der Klassenjustiz den Arbeitern gegenüber auch zurückgekommen, so zeigt sich dagegen der Klassengeist der Gerichte und Verwaltungsbehörden den Arbeitern gegen- über noch stark im Schutz der sogenannten Arbeitswilligen gegen Nötigung, Verrufserklärung usw. Es liegt ja auf der Hand, daß für die Fernhaltung des Zuzuges die Bekannt- 70 gäbe ausgebrochener oder bevorstehender Streiks in der Arbeiterpresse bei deren meist noch ungenügender Verbreitung und der geringen sozialpolitischen Ausbildung großer Teile der Arbeiterschaft für gewöhnlich nicht ausreichen wird, und daß daher eine mündliche Einwirkung auf die von den Arbeitgebern durch Inserate oder Agenten angeworbenen Arbeiter unumgänglich wird. Solche Einwirkung verspricht aber die meisten Aussichten, wenn sie stattfinden kann, ehe die herangezogenen Arbeiter am Ort Logis genommen und in der gesperrten Fabrik zu arbeiten angefangen haben. Selten können die Gewerkschaften die Angeworbenen Schon an deren Wohnort vor Antritt der Reise oder unterwegs abfassen und zum Umkehren bewegen; und so werden sie in der Regel ihre Posten auf den Bahnhöfen des Orts, wo gerade gestreikt wird, und vor den gesperrten Werkplätzen aufstellen, um die Ankömmlinge so zeitig wie möglich vom Stand der Dinge zu informieren. Hierbei werden ihnen nun ebenfalls von den Behörden noch große Hindernisse in den Weg gelegt. Die Bahnhofsverwaltungen suchen das Abfangen von Arbeitswilligen nach Möglichkeit zu hemmen oder ganz unmöglich zu machen, und die Polizeibehörden benutzen vielfach den geringsten Vorfall, die vor oder in der Nähe von Fabriken ausgestellten Posten zu verhaften, und sehen außerdem sorgfältig darauf, daß die Zahl der Posten stehenden Arbeiter auf ein Minimum beschränkt bleibt. Es soll eben um jeden Preis der Arbeitswillige vor „Terrorisierung durch die Streikenden“ geschützt werden. Äußerlich betrachtet, erscheint dies als die höchste Gerech- tigkeit. Der materiellen Wirkung nach ist es aber tatsäch- lich Terrorisierung der Streikenden. Beim Schutz der Arbeitswilligen unterschieben Polizei und Gerichte diesen oft 7i eine unglaubliche Feinfühligkeit; schon ein derbes Wort, ein in der Volkssprache ausgedrückter Mahnruf wird für be- leidigend, für Ehrverletzung oder Einschüchterung erklärt, während umgekehrt in körperliche Mißhandlungen aus- artende Gewaltakte von Arbeitswilligen gegen Streikende oder deren Parteigänger unter der Erklärung mit den mildesten Strafen belegt wurden, daß unter Arbeitern derbe Worte und Handgreiflichkeiten nichts Absonder- liches seien.

Es soll nicht geleugnet werden, daß Streikende sich häufig Arbeitswilligen oder, um den meist zutreffenden Aus- druck zu gebrauchen, Streikbrechern gegenüber mehr oder minder gehen lassen, sie auf der Straße mit Spottreden ver- folgen, das Straßenpublikum gegen sie einzunehmen suchen und ihnen sonst die Hölle gehörig heiß machen. Man muß sich inbezug hierauf in die Seele des Arbeiters hineinversetzen können, um die bitteren Empfindungen zu begreifen, die dieser in der Regel gegen jeden hegt, der sich in die Arbeits- stelle eines anderen hineinzudrängen sucht. Kaum irgend- wo sonst herrscht in dieser Hinsicht ein so strenger Ehren- kodex, wie gerade bei den Arbeitern. Einem Berufs- oder Klassengenossen die Arbeit vom Mund wegnehmen, ist so ziemlich das verächtlichste Vergehen, dessen sich ein Arbeiter in den Augen seiner Kollegen schuldig machen kann. Gilt das schon für ruhige Zeiten, um wieviel mehr muß es zum Ausdruck kommen, wenn die Gemüter der Arbeiter durch einen Kampf mit den Fabrikanten noch besonders erregt sind. Man wird der Erregung gewiß nicht jede Ausschrei- tung nachsehen, aber wenn man weiß, wie viele Mittel Ver- bindungen von Fabrikanten in der Hand haben, widersetz- liche Vertreter ihrer Branche zum Beitritt zu ihren Ver- 72 72 bindungen zu nötigen, und am Beispiel der Kartelle sieht, wie rücksichtslos unter Umständen von diesen Mitteln Ge- brauch gemacht wird, so wird man es doch nur sehr begreif- lich finden, wenn Arbeiter gegen Streikbrecher eine etwas derbe Sprache führen, und wird selbst gelegentliche Hand- greiflichkeiten in milderem Lichte beurteilen. Die Arbeiter können unter heutigen Verhältnissen nur als Kollektivität ihre Interessen gegenüber den Unternehmern wahrnehmen. Zwischen dem einzelnen Arbeiter und dem Fabrikanten ist der Arbeitsvertrag als Vertrag eine juristische Fiktion, ihm geht keine Verhandlung voraus, sondern der Arbeiter akzep- tiert beim Antritt ein Arbeitsverhältnis, dessen Bedingungen ohne seine vorherige Mitwirkung festgestellt sind. Es braucht nur wenig Nachdenken, um zu begreifen, daß dieser Sach- verhalt den Arbeiter sein und seiner Kollegen Verhältnis zum Unternehmer ganz anders beurteilen läßt, als etwa Geschäfts- leute ihre frei eingegangenen Verträge. Der Arbeiter, der bei einem Streik die Stelle eines Ausständigen besetzt, ist nicht ein Geschäftsmann, der ein Geschäftsabkommen ein- geht, das ein anderer ausgeschlagen hat, sondern er ist der Störenfried, der durch gedankenlose oder skrupellose Ein- mischung das Zustandekommen eines wirklichen Vertrages verhindert. So liegen die Dinge in 99 von 100 Fällen, und danach wird man die Redensart vom Terrorismus der Streikenden gegen Arbeitswillige auf ihren wirklichen Wert zurückführen können.

Im allgemeinen sind übrigens diese ganzen Dinge: die Ausstellung von Streikposten, die Bearbeitung und etwaige Bedrohung von Arbeitswilligen, doch nur als Erscheinungen einer noch unentwickelten Phase der Organisationsbewegung der Arbeiter zu betrachten. Es ist nicht nur eine Zeit zu 73 denken, sondern es liegen auch heute schon Beispiele für sie vor, wo Gewerkschaften das Ausstellen von Streik- posten nur noch als eine formale Maßregel betrachten, ihr eine materielle Bedeutung für den Ausgang des Kampfes aber nicht mehr zuschreiben. Gut organisierte qualifizierte Arbeiter, wie z. B. die hochqualifizierten Spinner in der englischen Baumwollindustrie, wissen, daß sie in ihrer Gesamtheit überhaupt nicht durch Streikbrecher ersetzt werden können und blicken daher auf das Heranziehen von solchen mit einer gewissen philosophischen Ruhe. Aller- dings verfehlen, wie schon früher bemerkt, bei Streiks die Fabrikanten nicht, das Drohbild der Anlernung von Arbeitern verwandter Berufe gegen die Streikenden auszuspielen, und die Entwicklung der gewerblichen Technik gibt dieser Drohung einen gewissen Schein von Berechtigung. Der Holzarbeiter z.B., der mit Hobel-, Fräs- und anderen Maschinen umgegangen ist, kann viel eher in eine Schuhfabrik übertreten, als ehedem der Tischlergeselle etwa Schuhmacherar beit über- nehmen konnte. Immerhin sind die Unterschiede vielfach doch noch so groß, spielt Übung und genaue Kenntnis der Eigenheiten der Maschinen und des von ihnen zu bearbeitenden Materials noch, oder in manchen Fabrikationen gerade heute, eine so große Rolle, daß von einem Anlernen in wenigen Wochen gar nicht die Rede sein kann. Das wissen dann die beteiligten Arbeiter natürlich am allerbesten zu beur- teilen und bringen den gewöhnlich in der Presse publizierten Ankündigungen bezüglich der Anstelligkeit ange- worbener Streikbrecher eine starke Skepsis entgegen. Bei der Masse der unqualifizierten Arbeiter liegen die Dinge natürlich etwas anders, indes werden auch die meisten Streiks heute von qualifizierten Arbeitern geführt, oder viel- 74 mehr von gelernten Arbeitern, denn der Begriff „qualifiziert“ ist ein sehr irreführender. Es war, wenn ich nicht irre, selbst ein Großfabrikant, der den Ausspruch tat, es gäbe überhaupt keine unqualifizierten Arbeiter; jede gewerbliche Arbeit sei in der einen oder anderen Weise qualifiziert, d. h. sie erfordere eine bestimmte, nur durch längere Übung zu erlangende Geschicklichkeit. Darin liegt sicher ein großer Kern von Wahrheit; anscheinend sehr grobe Arbeiten be- anspruchen eine ganz gehörige Schulung, bis der zu ihnen Übergehende es zu einer Normalleistung pro Arbeitsstunde oder Arbeitstag bringt. Doch wäre es Täuschung, sich zu verhehlen, daß es auch viele Fälle gibt, wo der Übergang von einer Arbeit zur andern auf erhebliche Schwierigkeiten nicht stößt.

Indes findet mit der Ausbreitung der Industrie die Rückwirkung dieser Tatsache ein Gegengewicht in dem wachsenden gewerkschaftlichen Empfinden der Ar- beiterklasse. Mit der steigenden Industrialisierung der Ge- sellschaft bildet sich eine ganz neue öffentliche Meinung unter den Arbeitern und den ihnen nahestehenden Gesellschafts- klassen heraus. Der Streikbrecher wird nicht nur von den Angehörigen des beteiligten Berufs, sondern von der arbei- tenden Bevölkerung überhaupt als eine verächtliche Er- scheinung betrachtet, und es wird ihm das auch unter Um- ständen so deutlich im sozialen Verkehr zu erkennen ge- geben, daß der Anreiz, sich zu dieser Rolle herzugeben, dem Gegenteil weicht. Je nachdem findet ein gesellschaft- licher Boykott von solcher Intensität statt, daß er seinem Gegenstand das Leben zur Hölle machen kann, zumal es dann auch nicht an Schabernack aller Art zu fehlen pflegt. Wie man auch moralisch darüber denken mag, so ist doch dieser 75 soziale Boykott des Streikbrechers ein Faktum, das sich namentlich in Fabrikorten immer häufiger einstellt und das daher ebenfalls unter die Waffen im Streikkampf gerechnet werden muß. Er bildet eine potenzierte Form der vom Gesetz zwar verpönten, aber faktisch gar nicht zu unter- drückenden Verrufserklärung.