SigPhi · Eduard Bernstein

Der Streik: sein Wesen und sein Wirken

Page 6 of 7

ER Streik hat gewollte und ungewollte Wirkungen. Die wichtigsten der ersteren sind schon in dem Abschnitt „Der Streik unter dem Gesichtspunkt des Zwecks 1 * aufgeführt worden. Gewollte Wirkung des Streiks ist nur ein anderer Ausdruck für Verwirklichung seines Zwecks. Es wäre also hier zunächst zu erörtern, ob der Streik auch das geeignete Mittel ist, die gewollten Zwecke zu verwirklichen. Es konnte dies ziemlich lange bezweifelt werden. Aller- dings sind zu allen Zeiten Streiks gewonnen worden. Aber Gewinn und Verlust hielten bis in eine verhältnismäßig jüngere Zeit fast genau die Kurve der Konjunkturschwan- kungen inne. Fast nur Zeiten guten Geschäftsganges hatten gewonnene Streiks zu verzeichnen, während bei absteigender 93 93 Konjunktur fast alle Streiks verloren gingen. Auf Grund dieser Erfahrung konnte z. B. Ferdinand Lassalle noch 1863 die Gewerkschaftsbewegung, die sich bis damals beinahe ausschließlich um Streiks gedreht hatte, mit einem gewissen Recht als den „Versuch der Ware Arbeit, sich als Mensch zu gebärden“ bezeichnen. Mit dem Erstarken der Gewerk- schaftsbewegung hat sich dies indes sehr erheblich geändert. Es würde allerdings grundfalsch sein, eine völlige Unab- hängigkeit der Streiks von den Geschäftskonjunkturen be- haupten zu wollen. Die jeweilige Geschäftslage wird immer für den Ausgang von Streiks einer der gewichtigsten Fak- toren bleiben. Aber sie wird doch immer weniger der alleinbestimmende Faktor. Nach der letzten Streikstatistik der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands waren unter dem Gesichtspunkt der Arbeiter von den 5347 Streiks und Aussperrungen, welche die deutschen Gewerkschaften in den Jahren 1900 — 1904 auszukämpfen hatten, in Prozenten: Jahr Erfolgreich Teilweise erfolgreich Erfolglos Das Jahr 1900 sah flotten Geschäftsgang, die Jahre 1901 und 1902 waren solche recht starken Geschäftsdrucks, die letzten beiden Jahre zeigen wiederum eine aufsteigende Konjunktur. Daß das Jahr 1901 schlechtere Resultate der 93 Streiks und Aussperrungen für die Arbeiter zeigen würde, als das vorhergehende Jahr, war unter diesen Umständen nur natürlich. Überraschen muß lediglich, daß der Rück- gang des Prozentsatzes der erfolgreichen Streiks kein grö- ßerer war, daß das Depressionsjahr 1901 noch mehr als ein Drittel aller Streiks und Aussperrungen erfolgreich für die Arbeiter ausgehen sah, und daß schon das nächste Jahr, obwohl es immer noch Depressionsjahr war, wieder eine erhebliche Verbesserung zeigte, die den Prozentsatz der erfolgreichen Streiks dem von 1900 fast gleichkommen ließ, während er in den folgenden beiden Jahren sehr erheblich überschritten wird. *) Ein immer größerer Prozentsatz von Streiks erfüllt seinen Zweck, d. h. hat die Wirkung, Lohnerhöhungen für die Arbeiter herbeizuführen oder Lohnsenkungen zu ver- hindern, die Arbeitszeit zu verkürzen und die Rechtsstellung des Arbeiters dem Arbeitgeber und dessen Vertretern gegen- über zu verbessern. Dies ist bei weitem die Mehrheit *) Es soll nicht verschwiegen werden, daß die Zahlen der General- kommission sehr wesentlich von denen der Reichsstatistik abweichen. Die Reichsstatistik verzeichnet mehr Streiks als die Generalkommission und wertet ihre Resultate anders, als die Kommission der Arbeiter. Sie folgt den Angaben der Behörden, die auch die Kämpfe anderer Organisationen als der zentralisierten Gewerkschaften enthalten und schon deshalb ein ungünstigeres Bild zeigen, weil es sich bei jenen meist um schwache, leistungsunfähige Verbindungen handelt. Auch werden die Behörden bei Beurteilung der Ergebnisse von Streiks in der überwiegenden Mehrheit der Fälle das Hauptgewicht auf die Aussagen der Arbeitgeber legen. Ich halte aber die Aussagen der Arbeiter, die in diesen Fragen durchaus nicht zur Schönfärberei neigen, für zutreffender. Die Arbeiter wissen es im allgemeinen besser zu beurteilen, wann sie siegreich oder geschlagen sind, als die Prinzipale oder irgendwelche dritte Personen.

94 "\ Google der Zwecke, für die heute gestreikt wird, und unter ihnen steht weit obenan das Streben nach Lohnerhöhung. Von den 886 Angriffsstreiks, welche nach der Statistik der General- kommission die deutschen Gewerkschaften im Jahre 1904 führten, hatten zum Zweck: Angriffsstreiks Zahl der Streiks Beteiligte Personen Verkürzung der Arbeitszeit.

24 Lohnerhöhung Verkürzung der Arbeitszeit und Lohnerhöhung Beseitigung mißliebiger Personen 11 Andere Forderungen bezw. Ur- Sachen 68 Nicht nur bei der Zahl der Streiks, sondern fast noch mehr bei der der beteiligten Personen überwiegt der Kampf um die Lohnerhöhung.

Auch bei den Abwehrstreiks steht die Lohnfrage mit in erster Reihe. Wir lassen auch hier der Statistik der Generalkommission das Wort: Abwehrstreiks Zahl der Streiks Beteiligte Personen Austritt aus der Organisation 19 .

Maßregelung Lohnreduzierung Verlängerung der Arbeitszeit.

29 95 Abwehrstreiks Zahl der Streiks Beteiligte Personen Nichteinhaltung der allgemein üblichen Lohn- und Arbeits- bedingungen 68 Einführung einer Fabrikord- nung 5 Schlechte Behandlung der Ar- beiter 21 Andere Ursachen 59 Man beachte, wie unverhältnismäßig gering die Zahl der Streiks behufs Entlassung von den Arbeitern miß- liebigen Personen ist im Verhältnis zur Zahl der Streiks, welche die Arbeiter zur Abwehr von Maßregelungen, von Zwang zum Austritt aus der Organisation, von schlechter Behandlung und Aufzwingung einer Fabrikordnung zu führen hatten. Hier alles in allem xi, und dort zu- sammen 205 Streiks. Das läßt das Gerede von der Tyrannei der Arbeiter in den Werkstätten als wenig begründet erscheinen.

Daß der Kampf um die Lohnerhöhung die Hauptrolle bei den Streiks spielt, ist leicht zu erklären. Die Arbeits- zeit ist noch immer in hohem Grade, um es so auszu- drücken, Arbeitssitte. Und in jeder Sitte steckt ein kon- servatives Element. Auch läßt bei der Arbeitszeit, wenn eine gewisse übermäßige Länge des Arbeitstags beseitigt ist, der Antrieb zur Erkämpfung von Verkürzungen erheblich nach, und dies namentlich dort, wo die Erfahrung gezeigt hat oder es sich sonst voraussehen läßt, daß weitere Verkürzung 96 der Arbeitszeit nur um den Preis stärkerer Verdichtung der Arbeit zu erlangen ist. Nicht wenige Arbeiter verzichten dann lieber auf die weitere Verkürzung im Interesse etwas gemächlicheren, bezw. weniger angespannten Arbeitens. Auch spielen hier die Fragen der Verteilung der Arbeits- stunden eine große Rolle. Soll die Arbeitszeit erheblich verkürzt werden, so gehen die Fabrikleitungen gern zur Einführung der sogenannten englischen Geschäftszeit — Durcharbeiten mit nur einer Unterbrechung — über, wo- gegen sich aber nicht nur viele deutsche Arbeiter, sondern auch noch eine recht stattliche Anzahl englischer Arbeiter auflehnen. So könnte man sagen, daß die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit durch ein an das bekannte Fechner’sche Gesetz erinnerndes psychologisches Motiv be- einflußt wird, wonach der Trieb mit den erreichten Erfolgen geringer wird.

Der Lohnfrage gegenüber ist dies viel weniger der Fall. Und zwar nicht nur, weil hier nicht, wie bei der Frage der Arbeitszeit, eine natürliche Grenze vorgeschrieben ist, hin- sichtlich deren die Vernunft von vornherein sagt: bis hier- her und vorläufig unmöglich weiter, sondern weil auch die Erfolge der Lohnbewegung viel unsicherer sind, von viel mehr Gegeneinflüssen durchkreuzt werden, als die Erfolge beim Kampf um die Arbeitszeit und das Arbeits- recht.

Ist eine Verkürzung der Arbeitszeit einmal erkämpft, so pflegt sie auch in der großen Mehrheit der Fälle von Dauer zu sein. Dies zeigen die Arbeitsstatistiken aller Länder. Der kürzere Arbeitstag wurzelt sich in den Volks- gewohnheiten ein und erlangt dadurch selbst die Kraft einer solchen. Selbst wenn er mit stärkerer Verdichtung der Arbeit verbunden ist, behält er doch die Bedeutung einer Vermehrung der dem Arbeiter außerhalb der Fabrik zur Verfügung stehenden Zeit. Sie kann zwar durch zu- nehmende räumliche Trennung von Wohnung und Arbeits- stätte beeinträchtigt oder ganz illusorisch gemacht werden, indes ist doch der Gang oder die Fahrt von und zur Fabrik etwas anderes, als die Arbeit in der Fabrik selbst. Ähnlich steht es mit den Erfolgen auf dem Gebiete des Arbeits- rechts. Was hier einmal errungen ist, pflegt in der Regel auch Bestand zu haben. Es ist viel leichter, gewisse, dem Feudalwesen entsprechende Behandlungarten des Arbeiters selbst in unserer Zeit noch da, wo sie sich erhalten haben, fortzusetzen, als sie dort wieder einzuführen, wo sie schon abgeschafft waren. Gegen jede Herabdrückung seines sozialen Niveaus wird sich der moderne Arbeiter mit allen Fasern seines Selbst auflehnen und für ihre Bekämpfung die größten Opfer bringen.

Ganz anders in der Lohnfrage. Allerdings wird der Arbeiter jeder Lohnreduktion einen möglichst kräftigen Wider- stand entgegensetzen, und zwar ebensosehr aus dem vor- entwickelten Empfinden heraus, als um des materiellen Verlustes willen, der damit verbunden ist. Er wird auch die Lohnreduktion unter dem Gesichtswinkel einer sozialen Herabdrückung betrachten. Aber dem Arbeiter droht in der Lohnfrage nicht nur die Gefahr direkter Wiederfortnahme des schon Erkämpften. Während prinzipiell der fortge- setzten Steigerung des Lohns keine derartige Grenze gesetzt ist, wie der Verkürzung des Arbeitstags, wird faktisch die Lohnsteigerung immer wieder durch Wirtschaftsfaktoren be- einträchtigt, die außerhalb der Beziehung von Arbeiter und Arbeitgeber liegen. Der wichtigste Faktor ist hier die 98 Eigenbewegung der Kurve der Reallöhne gegenüber der der Geldlöhne. Mit andern Worten: die Kaufkraft der Löhne wechselt und gibt so der Veränderung in der Höhe der Geldlöhne nach einiger Zeit ein durchaus anderes Gesicht, als sie im ersten Moment hatte.

Es ist bekanntlich eine vielfach umstrittene Frage, ob die Steigerung, welche die Geldlöhne der Arbeiter seit einem halben Jahrhundert ganz unbestritten erfahren haben, den Arbeitern faktisch eine Vermehrung ihrer Genußgüter gebracht hat. Kann der Arbeiter für seinen erhöhten Geldlohn mehr körperliche und geistige Befriedigung sich verschaffen, als vor 50 Jahren sein Vater oder Großvater? Bei vielen Arbeitern ist das sehr zweifelhaft, und der Schein gibt denen Recht, welche die Kämpfe der Arbeiter um Erhöhung der Geldlöhne mit dem Rollen des Steins des Sisyphus verglichen haben. Bekannt ist das Argu- ment, daß, da es die Arbeit ist, die den Wert der Waren bestimme, jedes allgemeine Steigen der Arbeits- löhne ein allgemeines Steigen der Warenpreise zur not- wendigen Folge haben und so der Vorteil der Lohnerhöhung sich in kurzer Zeit als vollkommen illusorisch erweisen müsse.

Diese Kalkulation, die ehedem sogar auf manche Sozialisten bestechend gewirkt hat und selbst heute noch manche sonst wohlmeinende Leute beirrt, ist nun allerdings falsch. Der Arbeitslohn ist durchaus nicht der einzige Faktor bei der Bestimmung der Warenpreise. Die Preis- steigerung, die durch die Erhöhung der Löhne bedingt ist, könnten sich die Arbeiter daher schon gefallen lassen, sie würden am Ende der Dinge doch die Gewinner sein, während dagegen die nichtarbeitenden Klassen ihren Anteil am Ertrage der Gesamtproduktion immer mehr zusammen- schmelzen sehen würden. Indes haben noch andere Faktoren der Preisbestimmung die Tendenz, zu steigen, und zwar in erster Reihe die Bodenrente und die ihr verwandten Formen von Rente auf Grund von Besitz, bevorzugter Stellung und ähnlichen Sonderrechten. Gegen den Druck dieser ver- schiedenen Arten von Rente ist der Arbeiter heute im ganzen noch ziemlich wehrlos, was ihm in Deutschland so lange nicht zum Bewußtsein kam, als Österreich, Rußland und die überseeischen Länder sich als schier unerschöpfliche Lieferanten billiger Nahrungsmittel zeigten. Neuerdings aber hat er insbesondere die tierischen Nahrungsmittel beständig im Preise steigen gesehen, und ebenso sind in allen großen Zentren die Wohnungspreise unter dem Einfluß des Steigens der städtischen Bodenrenten fortgesetzt gestiegen. Die An- sprüche an das Wohnen sind höhere geworden, zum Teil werden sie dem Arbeiter durch Vorschriften der Gesund- heitspolizei und durch das moderne Bauen aufgezwungen; selbst wenn er sie haben will, findet er die früheren oft sehr primitiven Wohnungen nicht mehr vor. Und auf der anderen Seite kann er sein ästhetisches Empfinden dem Einfluß der ihn umgebenden Welt nicht entziehen; sein Werturteil in bezug auf Wohnungen und Wohnungsein- richtung usw. wird ebenfalls ein anderes. Man könnte fast sagen, nicht er erhöht seine Ansprüche, sondern ihm erhöhen sich die Ansprüche, und mit dieser Erhöhung halten die vermittelst der Streiks oder streikähnlicher Kämpfe erlangten Lohnerhöhungen allerdings in den seltensten Fällen Schritt. Das ist, möchte man sagen, die Tragik des Kampfes um die Lohnerhöhung.

Und trotzdem dürfen die Arbeiter diesen Kampf nicht ioo aufgeben. Hat er auch nicht die volle unmittelbare Wirkung auf das Realeinkommen der Arbeiter, wie sie die prozen- tuale Steigerung der Geldlöhne vermuten läßt, so ist er doch in seinen Wirkungen von größter Bedeutung für die kultu- relle Entwicklung. Der Druck der Arbeiterklasse auf die Lohnsätze ist in seinen wirtschaftlichen Wirkungen in der Regel ein Druck auf die Technik der Arbeit und zwar ein Druck von unten nach oben, ein Drängen und Schie- ben nach beständigem Fortschritt; nur wo ein absolutes Monopol jede Konkurrenz aufgehoben und die Preisbe- stimmung zu einer Sache freier Willkür gemacht hat, würde der erhöhte Lohn die Arbeitsweise völlig unberührt lassen können. Wo dies nicht der Fall ist, heißt Lohn- erhöhung Vervollkommnung der Produktion und wird somit ein wirksamer Stachel für den rastlos schaffenden Menschen- geist. Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit haben hier die gleichen fortschrittsfördernden Wirkungen. Es ist eine Wahrheit, die schon Ricardo vor bald ioo Jahren erkannt hatte, „daß verbesserte Maschinen oft nicht eher eingeführt werden können, ehe nicht die menschliche Arbeit im Preise steigt“.

Hier liegt die größte Bedeutung der Streiks. Nur ein Teil, und oft ein sehr mäßiger, der erkämpften Lohnerhöhung ist schon jetzt dauernder Gewinn für die Arbeiter. Ein meist größerer Teil wird ihnen in Form von Besitz- etc. Rente wieder fortgenommen. So gleicht ihr Vormarsch in der allgemeinen Einkommensbewegung sehr stark der Echter- nacher Springprozession. Wie die Dinge liegen, hat der Arbeiter aber nur die Wahl zwischen ihr und vollständigem Krebsgang, und gegenüber dieser Alternative kann die Ent- scheidung nicht zweifelhaft sein, ioz Mittel und Organe der Streikverhütung lAS Verhüten von Streiks kann auf sehr verschiedene Art und Weise versucht werden. Die urwüchsigste Form ist das strafrechtliche Verbot des Streiks bezw. von Streikverbindungen. Sie ist in allen Ländern jahrhundertelang zur Anwendung gekommen. Die Verbindungen der Arbeiter (Gesellenschaften etc.) wurden unter Androhung schwerer Frei- heits- und Körperstrafen verboten und Zuwiderhandlungen mit der früher üblichen Härte geahndet. Trotzdem fanden die Arbeiter oder wenigstens bestimmte Kategorien von ihnen immer wieder neue Mittel, Verbindungen für die Wahr- nehmung gemeinsamer Interessen zu pflegen und jeweilig das Mittel der Arbeitseinstellung in Anwendung zu bringen. Die durch das Aufkommen der modernen Großindustrie herbeigeführte durchgreifende Änderung des ganzen Wirt- schaftslebens und der auf dieses bezüglichen Rechtsauf- fassungen, wie sie zunächst im Liberalismus ihren energisch- sten Vertreter fand, blieb indes auch für die Stellung von Staat und Gesellschaft zu den Arbeiterverbindungen nicht wirkungslos. Die Koalitionsverbote fielen, zuerst in Eng- land — 1824/25 —, ein Menschenalter später auf dem Fest- lande. Nachdem man für den Verkehr in Gütern und Leistungen das Prinzip der wirtschaftlichen Freiheit ver- kündet hatte, erschien es nicht mehr angängig, den Ar- beitern die Möglichkeit vorzuenthalten, sich durch gemein- sames Vorgehen die möglichst günstigen Arbeitsbedingungen zu erwirken. Der Streik wurde damit legalisiert, wenn auch strafgesetzliche Bestimmungen aller Art den Streikverbindungen im Interesse der ihnen fernbleibenden Arbeiter Leben und Wirken erschwerten.

Indes ist das wirtschaftliche Bedürfnis stärker, als jedes Gesetz. Die Streiks wurden immer häufiger und nahmen, je mehr die Fabrikanten es ablehnten, die Arbeiter- organisationen als die legitimen Vertreter der Arbeiterinter- essen anzuerkennen, immer erbitterteren Charakter an. Unter diesen Umständen mußten immer mehr Leute sich darauf verlegen, Mittel zu ersinnen, auf dem Wege der Vermittelung Streiks entweder zu verhüten oder ihre mög- lichst baldige und friedliche Beilegung zu erwirken. In Anknüpfung an hier und da schon vorhandene Anfänge, für die sich übrigens schon in einzelnen Zunftordnungen des Mittelalters Vorbilder finden, arbeiteten in den sechziger Jahren zwei Engländer, der liberale Fabrikant J. A. Mun- della und der Grafschaftsrichter Sir Rupert Kettle, Systeme zur Bildung von „Vermittelungs- und Schiedsspruch- Ämtern“ (Boards of Conciliation and Arbitration) aus, die dem Gewerbe wiederum friedliche Zustände schaffen sollten. Das Grundprinzip dieser Ämter, die bald darauf unter dem Titel „Einigungsämter und Schiedsgerichte“ von Sozialpoli- tikern in Deutschland propagiert wurden, ist die Verein- barung von Verträgen oder das Fällen von Schiedssprüchen durch paritätisch zusammengesetzte gemischte Komitees von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeiter unter Vorsitz eines Unparteiischen, der bei Stimmengleichheit jeweilig die Entscheidung zu treffen hat. Je nachdem wird die Unter- suchung streitiger Fragen einem engeren ebenfalls paritätisch zusammengesetzten Ausschuß dieser Ämter übertragen, der nach Befund der Vollsitzung des Komitees Bericht er- stattet, wonach in dieser Entscheidung getroffen wird. Die Erfolge, welche Mundelia und Kettle mit den von ihnen ins Leben gerufenen Einigungsämtern hatten, riefen vielfache Nachahmung hervor, und bald wurden sie auch gesetz- geberisch dadurch anerkannt, daß — in England im Arbi- tration Act 1872 — es für zulässig erklärt wurde, sich im Arbeitsvertrag zu binden, Streitigkeiten aus dem Arbeits- verhältnis oder über dieses solchen Ämtern zu unterbreiten. Spätere englische Gesetze bevollmächtigen das Arbeitsamt im Gewerbeministerium, auf Verlangen streitender Par- teien Unparteiische zu ernennen oder ganze Schieds- komitees zu organisieren und je nachdem mit entsprechen- den Vorschlägen an die Streitenden heranzutreten. In Deutschland sind durch Reichsgesetz vom 29. Juli 1890 die Gewerbegerichte mit ähnlichen Vollmachten betraut worden. Und auch in andern Ländern hat die Gesetzgebung ver- wandte Einrichtungen geschaffen. Überall in der alten Welt sind sie indes fakultativ, d. h. ihr Walten hängt davon ab, daß sie von beiden Parteien freiwillig anerkannt werden. Weigert sich eine der streitenden Parteien, der Anregung des Gewerbegerichts bezw. in England des Arbeitsamts Folge zu geben, so besteht kein gesetzliches Mittel, sie dazu zu zwingen. Einzig in der englischen Kolonie Neuseeland gibt das Gesetz (erlassen 1894, amendiert 1901) den Einigungs- ämtern das Recht, beide streitende Parteien vorzuladen, und dem als zweite Instanz fungierenden Schiedsspruchamt (Court of Arbitration) die Vollmacht, einen für beide Teile bindenden Schiedsspruch zu fällen, dessen Verletzung mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Pfd. Sterling belegt werden kann. Auch darf, wenn das Schiedsamt angerufen ist, bis zu seiner Spruchfällung kein Streik oder keine Aussperrung von seiten der beteiligten Parteien ins Werk gesetzt werden.

Das Gesetz, das ursprünglich viel Opposition fand, hat sich allmählich allgemeine Anerkennung verschafft und kann heute als in der genannten Kolonie eingebürgert angesehen werden. Zuerst waren es die Arbeiter, die sich seiner eifrig bedienten, nach und nach haben sich aber auch die Unter- nehmer mit ihm ausgesöhnt, und in neuerer Zeit haben zwei Kolonien des jetzt zu einem Staatenbund vereinigten Aus- tralien, Neusüdwales und Westaustralien, ganz ähn- liche Gesetze wie das neuseeländische geschaffen. Auch die Satzungen der Lohnämter der australischen Kolonie Viktoria weisen viel Ähnlichkeit mit dem neuseeländischen Gesetz auf.

In Europa will man aber vor der Hand vom Zwangs- schiedsspruch nichts wissen, und so weist denn auch die Statistik in fast allen Ländern nur sehr geringe Prozentzahlen von Streiks auf, die durch Vermittelung oder Schiedsspruch von Einigungsämtern geschlichtet wurden. Überall sind es in der Mehrheit der Fälle die Unternehmer, welche es ab- lehnen, sich den Sprüchen der genannten Ämter zu unter- werfen. So fanden in Deutschland im Jahre 1903 zwar 174 Anrufungen deutscher Einigungsämter statt, aber nur 54 Vereinbarungen und 13 Schiedssprüche erfolgten. Und nur in 7 Fällen unterwarf man sich den Schiedssprüchen. Sehr langsam und bloß unter dem Druck einer starken öffentlichen Meinung können gerade in Deutschland die Einigungsämter als Vermittelungsfaktoren bei Streiks irgend- wie Erhebliches leisten.*) Viel wirkungsvoller als die amtlichen Einigungsinstanzen haben sich im industriellen Europa die freien Lohn- und Tarifämter erwiesen, die von Unternehmer- und Arbeiter- *) In Frankreich endeten 1905 29,64 Prozent der Streiks durch Vermittlung.

I°S verbänden nach meist harten Kämpfen ins Leben gerufen wurden und namentlich in England nennenswerte Verbreitung gefunden haben. Der Tarifvertrag, durch den Unternehmer und Arbeiter bestimmter Berufe sich auf eine gewisse Periode über Zeit- und Stücklohnsätze einigen, ist auch in Deutsch- land schon ziemlich stark eingebürgert. F. Imle zählt in ihrem Buch „Gewerbliche Friedensdokumente“ nicht weniger als gegen 736 solcher Tarifverträge für Deutschland auf. Aber der Tarifvertrag ist nur erst der Ansatz zum Ständigen Lohnausschuß (Wages board), wie er in England namentlich in der Eisenindustrie und im Schiffsbau eingebürgert ist, und im Tarifamt der deutschen Buchdrucker ein Gegenstück be- sitzt. Diese Lohnausschüsse, hinter denen als Deckung und Überwachung die beiderseitigen Organisationen stehen, haben im Verein mit den früher gekennzeichneten Instanzen in Bergbau, Textilindustrie etc. jedenfalls ganz Erhebliches zur Verminderung der Streiks in England beigetragen. Da- gegen stehen die englischen Gewerkschaftler dem Gedanken der Zwangsschiedsgerichte ziemlich skeptisch gegenüber. Der Antrag des Arbeiterführers Ben Tillet, der Australien und Neuseeland bereist hat, Zwangsschiedsgerichte nach dem Muster jener Kolonien zu verlangen, ist von den Trade- Unionskongressen bisher noch immer abgelehnt worden. Die Mehrheit der englischen Gewerkschaften glaubt sicherer zu gehen, wenn sie sich auf das verlassen, was sie kraft der Stärke ihrer Organisationen durch Verhandlung mit den Unternehmern diesen an Zugeständnissen abringen können. Sie haben mit den Schiedssprüchen der „Unparteiischen“ nicht immer die besten Erfahrungen gemacht. Der Un- parteiische geht gewöhnlich vom Marktpreis des Produkts aus und berechnet danach, unter Zugrundelegung eines bestimmten Unternehmergewinns, den „gerechten“ (fair) Ar- beitslohn. Die Maxime der englischen Gewerkschaften aber ist, daß der auskömmliche Lohn den festen Angel- punkt bei den Faktoren des Preises zu bilden habe. Wo sie sich stark genug fühlen, ihn kraft ihrer Organisation zu erzwingen, wollen sie seine Festsetzung nicht auf den Zufall eines Schiedsspruchs ankommen lassen. Dieser dürfte in der Tat vornehmlich die Zuflucht der Schwachen sein.

So verfehlt es wäre, Schiedsinstanzen mit gesetzlichen Vollmachten prinzipiell zu verwerfen oder ihnen jede Wirk- samkeit abzusprechen, als so falsch muß es bezeichnet werden, in ihnen ein unter allen Umständen wirkendes Allheilmittel zu erblicken. Gerichte sind im ganzen nur die Ausleger gegebener Gesetze, ihre Hauptfunktion ist, Streitigkeiten über die Anwendung von Verträgen zu ent- scheiden und je nachdem beim Abschluß von solchen auf Grund gesammelter Erfahrungen Beistand zu leisten. Ar- beitsstreitigkeiten, die ihrem Wesen nach in diese Sphäre entfallen, werden oft von Einigungsämtern ersprießlich er- ledigt werden. Aber der Streit um die Lohnhöhe ist auf dem Boden der kapitalistischen Wirtschaftsordnung überall da, wo es sich nicht um ganz hilflose Kategorien von Ar- beitern handelt, schließlich doch eine Machtfrage, die sich, sobald ein gewisses Minimum überschritten ist, der Kom- petenz einer Einzelperson oder eines kleinen Ausschusses entzieht. Sie wird, wo nicht durch den Kampf, durch die Kampffähigkeit der Organisation entschieden. Die großen englischen Gewerkschaften, die das Zwangsschiedsgericht verwerfen, sind darum durchaus nicht Schwärmer für den Streik. Es wurde im Abschnitt „Soziale Form und Ent- wicklung des Streiks“ der Ausspruch eines englischen Großindustriellen zitiert, der die Verminderung der Streiks durch die großen Gesellschaften feststellt. *) Ähnlich äußerte sich die Königliche Untersuchungskommission von 1892/94 in ihrem Schlußbericht über die Frage von Kapital und Arbeit. „Wie ein moderner Krieg zwischen zwei großen europäischen Staaten,“ heißt es dort, „so teuer er auch sein mag, doch eine höhere Stufe der Zivilisation darstellt, als die unaufhörlichen lokalen Kämpfe und Grenzstreitigkeiten in Zeiten und an Orten, wo die Regierungen weniger stark und zentralisiert sind, so scheint im ganzen ein gelegent- licher großer Streik, der einen jahrelangen Frieden unter- bricht, immer noch besser zu sein, als fortgesetzte lokale Händel, Arbeitsunterbrechungen und Zänkereien.“ „Ohne Zweifel haben die größten, reichsten und bestorganisierten Gewerkvereine sehr viel zur Verminderung der Streitigkeiten zwischen Kapital und Arbeit beigetragen,“ schreibt auch der den Gewerkschaften sonst eher feindlich gegenüber- stehende Kulturhistoriker Lecky in seinem Werk über „Demokratie und Freiheit“. (Englische Ausgabe T. II, p. 355.) InderTat sind die starken Organisationen der Arbeiter- klasse eines der wirksamsten Mittel, zwar nicht zur Ver- hinderung, aber doch zur Verminderung der Streiks. In einer auf den Gegensatz der Interessen gegründeten Gesell- schaftsordnung ist mit all seinen Kosten und Unzuträglich- keiten schließlich doch der bewaffnete Friede der einzig mögliche Frieden.

Ursprünglich ein elementarer Ausdruck erregter Stim- mung, mehr dem Zweck dienend, einer Art Rachebedürfnis Genüge zu leisten als einem konkreten wirtschaftlichen zo8 Zweck zu dienen, ist der Streik im Laufe einer langen Ent- wicklung zu einer Aktionsform geworden, die für die vor- geschrittensten Elemente der Arbeiterklasse nur noch Mittel für die Erreichung abgegrenzter Ziele ist, und bei der die Gefühlswallung immer mehr in den Hintergrund tritt und der verstandesmäßigen Überlegung und Berechnung Platz macht. Der Streik als Massenerscheinung wird verschwin- den, wie der Krieg, der auf gewissen Kulturstufen der Normalzustand war, als Massenerscheinung verschwunden ist. Tarifverträge, Tarifämter, Schiedsgerichte sind die Vor- boten dieser Zukunft, aber sie sind noch nicht diese Zu- kunft selbst. Und wir werden dieser Zukunft nur in dem Maße näher kommen, als die Arbeiterschaft sich die Wissen- schaft des Streiks aneignet, sich für die Praxis des Streiks gerüstet hält und ihr Recht des Streiks von allen Ein- schränkungen befreit, denen es heute noch in Deutschland und anderwärts unterworfen ist.

Der politische Streik