SigPhi · Franz Brentano

Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis

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Keiner hat die Erkenntnisprinzipien der Ethik so be- stimmt, wie es hier auf Grund neuer Analysen geschehen mußte; keiner insbesondere, der das Gefühl bei der Grundlegung beteiligt glaubte, so prinzipiell und voll- ständig mit dem ethischen Subjektivismus gebrochen. Nur Herbart nehme ich aus. Aber er verirrt sich ins Ästhet ische, tund alsbald finden wir ihn soweit vom Wege abgekommen, daß er — in der theoretischen PhilosopMe der unversöhnliche Feind des Widerspruchs — in der praktischen Philosophie es verträgt, wenn die höchsten, allgemeingültigen Ideen miteinander in Konflikt geraten. Immerhin bleibt seine Lehre in gewisser Hinsicht der meinigen wahrhaft verwandt, während von andern Seiten andere berühmte ethische Versuche sich mannig- fach mit ihr berühren 3).

In den Anmerkungen^) wird auch einzelnes schärfer bestimmt, dessen genaueste Durchführung für den Vor- trag zu langwierig geworden wäre. Manchem schon erhobenen Einwurf trete ich entgegen, manchem zu er- wartenden Bedenken suche ich vorzubeugen. Auch hoffe ich, man werde sich für einige historische Beiträge inter- essieren; so namentlich für die Untersuchungen über Descartes, wo ich seine Lehre von der Evidenz auf ihre Ursachen zurückführe und auf zwei sehr bedeu- tende Gedanken hinweise, welche, der eine mißkannt, Vorwort. 3 Vorwort. 3 der andere kaum bemerkt, beide nicht genügend ge- würdigt worden sind. Ich meine seine Grundeinteilung der psychischen Phänomene und seine Lehre von der Beziehung der Liebe zur Freude und des Hasses zur Traurigkeit.

Mit mehreren hochangesehenen und von mir gewiß nicht am wenigsten geschätzten Forschern der Gegen- wart stoße ich polemisch zusammen; am härtesten wohl mit solchen, deren vorgängiger Angriff mir die Ver- teidigung aufnötigt. Ich hoffe, sie betrachten es nicht als eine Verletzung ihrer Ansprüche, wenn ich der Wahrheit, der wir gemeinsam dienen, nach Kräften zu ihrem Rechte zu verhelfen suche. Auch darf ich ver- sichern, daß mir, wenn ich selbst freimütig spreche, auch jedes aufrichtige Wort des Gegners immer von Herzen willkommen ist.

Franz Brentano.

Franz Brentano.

1. Die Einladung zu einem Vortrage, welche die Ju- ristische Gesellschaft an mich ergehen ließ, verpflichtete mich um so mehr, als sie in kräftigen Worten einer Überzeugung Ausdruck gab, die leider im Schwinden be- griffen scheint. Hörte man doch jüngst von Vorschlägen zur Reform der juridischen Studien (und sie sollten sogar von Universitätskreisen ausgegangen sein), die geradezu meinten, man könne die Wurzeln, welche die Jurispru- denz in das Gebiet der praktischen Philosophie und in das der vaterländischen Geschichte senkt, abschnei- den, ohne daß der Organismus wesentlichen Schaden leiden würde.

Was die Geschichte betrifft, so ist, ich gestehe es, dieser Rat mir zunächst völlig unbegreiflich; was aber die Philosophie anlangt, so kann ich ihn nur etwa damit entschuldigen, daß die Männer, die gegenwärtig die juridischen Lehrstühle einnehmen, einen tiefen, trau- rigen Eindruck von den Verirr angen jüngst vergangener Dezennien empfangen haben i). So soll ein persönUcher Vorwurf sie nicht treffen. Tatsächlich aber waren jene Ratschläge ganz ebenso weise, wie wenn eine medizi- nische Fakultät aus ihrem obligaten Studienplan die Zoologie und die Physik und Chemie zu streichen be- antragen wollte.

Wenn Leibniz in seiner Vita a se ipso lineata von sich erzählt: „ich gewahrte, daß mir aus meinen voraus- gegangenen Studien der Geschichte und Philosophie eine große Erleichterung zur Erlernung der Rechtswissen- schaft erwuchs"; und wenn er in seinem Specimen difficultatis in jure, die Vorurteile der zeitgenössischen Juristen beklagend, ausruft: „o daß doch die Rechts- beflissenen von ihrer Verachtung der Philosophie zu- rückkämen und einsähen, daß ohne Philosophie die meisten Fragen ihres Jus ein LabyrintJi ohne Ausgang 6 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. ' sind**: was würde er, wenn er heute auferstände, zu diesen rückläufigen Reformbewegungen sagen?

2. Der würdige Obmann der Gesellschaft, der einen so frischen, freien Sinn für die wahren wissenschaft- lichen Bedürfnisse seines Standes sich gewahrt hat, äußerte mir auch über das zu wählende Thema seine besonderen Wünsche. Die Frage nach dem Bestand eines natürlichen Rechtes, sagte er, sei ein Gegenstand, der in dem Kreise der Juristischen Gesellschaft eines vor- züglichen Interesses sich erfreue, und er selbst sei begierig zu sehen, in welcher Weise ich zu den An- sichten, die Ihering vor einigen Jahren hier ausge- sprochen 2), Stellung nehmen werde.

Gerne willigte ich ein, und habe darum als Thema meines Vortrags die natürliche Sanktion für recht und sittlich bezeichnet, indem ich dadurch zugleich andeuten wollte, in welchem Sinne allein ich an ein natürliches Recht glaube.

3. Denn eine zweifache Bedeutung kann hier mit dem Worte „natürlich" verknüpft werden: 1. kann es soviel sagen wie „naturgegeben", „ange- boren", im Gegensatze zu dem, was erst durch Ab- leitung oder Erfahrung in geschichtlicher Entwicklung erworben wird; 2. kann es, im Gegensatze zum willkürlich, durch po- sitiven Machtspruch Bestimmten, die Regel bedeuten, welche an und für sich und ihrer Natur nach als richtig und bindend erkennbar ist.

Ihering hat in dem einen und andern Sinn das natür- liche Recht verworfen 3). Ich meinerseits stimme mit ebenso kräftiger Überzeugung in dem einen Punkt ihm bei, als ich in dem andern ihm widerspreche.

4. Ich bin vollkommen mit Ihering einig, wenn er nach dem Vorgange von John Locke alle angeborenen Moralprinzipien leugnet.

Noch mehr, mit ihm glaube ich weder an das barocke jus naturae, i.e. quod natura ipsa omnia animalia docuit, noch an das jus gentium, an ein Recht, welches durch die allgemeine Übereinstimmung der Völker als natür- liches Vernunftrecht gekennzeichnet ist, wie die römi- schen Rechtslehrer es faßten.

Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. 7 Man braucht in die Zoologie und Physiologie nicht eben gerade tief hineingeblickt zu haben, um die tierische Lebewelt nicht mehr bei der Aufstellung sittlicher Nor- men als Kriterium zu benützen, wenn man auch nicht gerade mit Rokitansky soweit gehen wird, das Proto- plasma mit seinem aggressiven Charakter für ein un- gerechtes und böses Prinzip zu erklären.

Was aber jenen gemeinsamen Rechtskodex aller Völker anlangt, so war der Glaube daran ein Wahn, der in der antiken Welt sich halten mochte; die moderne Zeit, die bei erweitertem ethnographischen Horizont die bar- barischen Sitten zum Vergleich heranzieht, kann da- gegen in jenen Satzungen nicht mehr ein Produkt der Natur, sondern nur noch ein den vorgeschritteneren Völ- kern gemeinsames Kulturprodukt erkennen.

In allen dem bin ich also mit Ihering einverstanden; und ich stimme ihm auch wesentlich bei, wenn er be- hauptet, es habe Zeiten ohne jeden Anflug von ethischer Erkenntnis und ethischem Gefühl gegeben; jedenfalls war damals nichts der Art ein Gemeingut.

Ja ich erkenne unbedenklich an, daß dieser Zustand auch dann noch fortdauerte, als größere Gesellschaften mit staatlicher Ordnung sich gebildet hatten. Wenn Ihering zu diesem Behuf e auf die griechische Mythologie und ihre Götter und Göttinnen ohne jedes moralische Denken und Fühlen hinweist, indem er meint, aus dem Leben der Götter könne man auf das Leben der Men- schen in der Zeit der Mythenbildung schließen *), so bedient er sich eines Beweismittels, das schon Aristo- teles in seiner Politik in ähnlicher Weise verwertete^). Also auch dies müssen wir ihm zugeben, und werden darum auch nicht mehr leugnen, daß die ersten poli- tischen Satzungen mit unterstützender Straf gewalt ohne jeden Einfluß eines ethischen Rechtsgefühls festgestellt worden sind. Es gibt also keine natürlichen sittlichen Vorschriften und Rechtssätze in dem Sinne, daß sie uns mit der Natur selbst gegeben, daß sie uns angeboren wären; in dieser Hinsicht haben Iherings Ansichten unsern vollen Beifall.

5. Aber nun tritt die andere, viel wichtigere Frage an uns heran: gibt es eine unabhängig von aller kirchlichen 8 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. •; und politischen und überhaupt von aller sozialen Auto- rität durch die Natur selbst gelehrte sittliche Wahrheit? gibt es ein natürliches Sittengesetz in dem Sinne, daß es, seiner Natur nach allgemeingültig und unumstöß- lich, für die Menschen aller Orte und aller Zeiten, ja für alle Arten denkender und fühlender Wesen Gel- tung hat, und fällt seine Erkenntnis in das Bereich unserer psychischen Fähigkeiten? — Hier sind wir an der Stelle, wo ich mich mit Ihering veruneinige. Dem „Nein", das er auch hier spricht, setze ich ein ent- schiedenes „Ja" entgegen. Und wer von uns hier im Rechte sei, das wird hoffentlich unsere heutige Unter- suchung über die natürliche Sanktion für sittlich und recht ins klare setzen.

Jedenfalls ist mit der Entscheidung der vorigen Frage, Avie auch immer Ihering selbst das Gegenteil zu glauben scheint 6), dieser in gar keiner Weise präjudiziert. Es gibt angeborene Vorurteile; diese sind natürlich im ersten Sinne: aber es fehlt ihnen die natürliche Sank- tion; sie haben, wahr oder falsch, zunächst keine IGültigkeit. Es gibt andererseits viele Sätze, die, auf natürlichem Wege erkannt, als unumstößlich feststehen, allgemeingültig für alle denkenden Wesen, die aber, wie z. B. schon der pythagoreische Lehrsatz, nichts weniger als angeboren sind, sonst hätte nicht der be- glückte erste Entdecker dem Gotte seine Hekatombe geopfert.

6. In dem Gesagten habe ich klar genug zu erkennen gegeben, wie ich, wenn ich von natürlicher Sanktion spreche, den Begriff der Sanktion fasse. Dennoch wird es gut sein, noch einen Augenblick zu verweilen, um eine andere, ungenügende Fassung auszuschließen.

„Sanktion" heißt „Festigung". Ein Gesetz kann nun in einem doppelten Sinn gefestigt werden: 1. indem es als solches festgestellt wird, wie wenn die Bestätigung eines Gesetzentwurfs durch die höchste legislative Autorität ihm Gültigkeit verleiht; 2. indem es durch Beifügung von Straf-, vielleicht auch Lohnbestimmungen wirksamer gemacht wird.

In dem letzteren Sinn hat man in der antiken Zeit yon S9,nktion gesprochen, wie z, Br Cicero^) von den Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. 9 leges Porciae sagt: „neque quicquam praeter sanctionem attulerunt iiovi", oder Ulpian^): „interdum in sanc- tionibus adjicitiir, ut, qui ibi aliquid commisit, capite puniatur". In dem ersteren ist bekanntlich in der mo- dernen Zeit das Wort üblicher; man nennt ein Gesetz „sanktioniert", wenn es durch die allerhöchste Bestäti- gung Gültigkeit erlaiagt hat.

Offenbar setzt die Sanktion im zweiten Sinn die im ersten Sinne voraus, und diese ist das Wesentlichere; denn ohne sie wäre das Gesetz gar nicht wahrhaft Ge- setz. Und eine solche natürliche Sanktion wird darum auch vor allem Bedürfnis sein, wenn überhaupt etwas von Natur als recht oder sittlich gelten solP).

7. Vergleicht man nun damit, w^as die Philosophen über die natürliche Sanktion des Sittlichen gesagt haben, so bemerkt man leicht, wie sie oft das Wesentlichste übersahen.

8. Manche meinen, sie hätten für eine gewisse Ver- haltungsweise eine natürliche Sanktion gefunden, wenn sie nachwiesen, daß ein gewisser Drang des Gefühls, so zu verfahren, sich in dem Menschen zu entwickeln pflege; wie z. B., da jeder andern diene, um Gegen- dienste zu empfangen, zuletzt sich eine Gewohnheit herausbilde, solche Dienste zu leisten, auch wo an gar keine Vergeltung gedacht werden könne i^). Das wäre dann die Sanktionierung der Nächstenliebe.

Aber diese Behauptung ist gänzlich verfehlt. Ein solcher Drang wäre wohl eine Kraft, die wirkt, doch nimmermehr eine Sanktion, die gültig macht. Auch die lasterhafte Neigung entwickelt sich nach denselben Gesetzen der Gewohnheit und übt als Drang oft die un- beschränkteste Herrschaft aus. Der Drang des Geizigen, der ihn für die Anhäufung von Reichtümern die größten Opfer bringen und die härtesten Grausamkeiten begehen läßt, ist gewiß keine Sanktion seines Verhaltens.

9. Auch Motive der Hoffnung und Furcht, daß ein gewisses Betragen, z. B. eine Berücksichtigung des all- gemeinen Besten, uns anderen und Mächtigen an- genehm oder unangenehm machen werde, hat man oft als Sanktion dafür bezeichnen wollen i^). Aber es ist offenbar, daß die feigste Kriecherei, die servilste Spei- 10 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis.

chelleckerei dann auch einer natürlichen Sanktion sich rühmen könnten. Tatsächlich bewährt sich die Tugend am meisten da, wo weder Einschüchterungen noch Ver- heißungen sie von dem rechten Wege ablenken.

10. Manche sprechen von einer Erziehung, welche der Mensch, der ja zu den Lebewesen gehört, die in Gesellschaft zu leben pflegen, durch die, mit welchen er umgehe, empfange. Wiederum und wiederum wird eine Forderung, ein Gebot: du sollst! an ihn gerichtet. Es liegt in der Natur der Sache, daß gewisse Handlungen ganz besonders oft und allgemein von ihm gefordert werden. Und da bildet sich denn eine Assoziation zwischen der Handlungsweise und dem Gedanken: „du sollst!" Dabei mag es sein, daß er sich als die ge- bietende Macht die Gesellschaft, in welcher er lebt, oder auch unbestimmter etwas Höheres als die eigene, einzelne menschliche Person, also, man könnte sagen, etwas in gewisser Weise Übermenschliches denkt. Dieses für ihn daran geknüpfte Soll wäre nun die Sanktion des Gewissens 12).

Es läge also hier die natürliche Sanktion in der auf natürlichem Wege sich entwickelnden Überzeugung von dem Gebot eines mächtigeren Willens.

Aber es ist offenbai', daß in einer solchen Über- zeugung von dem Gebot eines Mächtigeren noch nichts gegeben ist, was den Namen der Sanktion verdient. Sie hat auch derjenige, welcher sich in den Händen eines Tyrannen oder einer Räuberbande weiß. Mag er Folge leisten, mag er Trotz bieten: ihr Gebot ist nicht, was der geforderten Handlung eine Sanktion, ähnlich der des Gewissens, erteilte. Auch wenn er gehorcht, ge- horcht er aus Furcht, nicht weil er das Gebot als zu Recht bestehend betrachtete.

Nein, der Gedanke, es sei von jemand geboten, kann die natürliche Sanktion nicht sein. Rei jedem Gebot eines fremden Willens erhebt sich die Frage: ist es be- rechtigt oder unberechtigt? Und die Frage richtet sich dann nicht auf ein anderes, vielleicht von noch größerer Macht unterstütztes Gebot. Denn dann würde sie wieder- kehren, und wir würden von dem Gebot zu einem Ge- Vom Ursprunt! sittlicher Erkenntnis. 11 bot, dem Gebot zu folgen, und dann zu einem dritten Gebote gelangen, welches dem Gebot, dem Gebote zu folgen, zu gehorchen geböte, und so fort ins unend- liche i3).

Also, wie der Drang eines Gefühls und die Furcht und Hoffnung auf Vergeltung, so kann auch der Ge- danke an ein Willensgebot unmöglich die natürliche Sanktion für recht und sittlich sein.

11. Doch es gibt Gebote auch noch in einem wesent- lich andern Sinne; Gebote in der Bedeutung, in welcher man von Geboten der Logik spricht für unser Urteilen und Schließen. Nicht von dem Willen der Logik (die offenbar keinen Willen hat) noch von dem Willen der Logiker (denen wir in gar keiner Weise Treue ge- schworen haben) ist dabei die Rede. Die Gebote der Logik sind natürlich gültige Regeln des Urteilens, d. h. man hat sich darum an sie zu binden, weil das diesen Regeln gemäße Urteilen sicher, das von diesen Regeln abweichende Urteilen dem Irrtum zugänglich ist; es handelt sich also um einen natürlichen Vorzug des regelgemäßen vor dem regelwidrigen Denk verfahren. Um einen solchen natürlichen Vorzug und eine darin grün- dende Regel, nicht aber um ein Gebot fremden Willens wird es sich also auch bei dem Sittlichen handeln müssen. Und das ist, was Kant, aber auch die Mehr- zahl der großen Denker vor ihm energisch betont haben, was aber trotzdem noch immer von vielen — und leider auch gerade von Anhängern der empirischen Schule, der ich selbst angehöre — nicht recht ver- standen oder gewürdigt wird.

12. Worin aber soll dieser eigentümliche Vorzug des Sittlichen, der ihm die natürliche Sanktion gibt, liegen? Manche dachten ihn sozusagen äußerlich; sie glaubten, es sei der Vorzug schöner Erscheinung. Die Griechen nannten das edle, tugendhafte Betragen tö xaldv, das Schöne, und den vollkommenen Ehrenmann den xaXoxdyaS^ög; doch hat von den antiken Denkern keiner diesen ästhetischen Standpunkt maßgebend gemacht. Da- 2;egen hat unter den Modernen in England David Humei*) von einem moralischen Schönheitssinn gesprochen, der über sittlich und unsittlich entscheide, und in jüngerer 12 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis.

Zeit, unter den Deutschen, Herbart i^) die Ethik als einen Zweig der Ästhetik untergeordnet.

Ich will nun nicht leugnen, daß der Anblick der Tugend eine erfreulichere Erscheinung als die der sitt- lichen Verkehrtheit ist. Aber unmöglich kann ich zu- geben, daß hierin der einzige und wesentliche Vorzug des sittlichen Verhaltens bestehe. Es wird vielmehr ein innerer Vorzug sein, der das sittliche Wollen vor dem unsittlichen auszeichnet, ähnlich wie es ein innerer Vorzug ist, der das waiire und einsichtige Urteilen und Schließen von den Vorurteilen und Fehlschlüssen unter- scheidet. Auch hier läßt sich nicht leugnen, daß ein Vorurteil, ein Fehlschluß etwas Unschönes, ja oft etwas lächerlich Beschränktes an sich haben, was den von der Minerva so schlecht Begünstigten in unvorteil- haftester Positur vor un& erscheinen läßt: aber wer möchte darum die logischen Regeln unter die ästhe- tischen zählen und die Logik zu einem Zweig der Ästhetik machen i^)? Nein, der eigentliche logische Vor- zug ist kein Vorzug ästhetischer Erscheinung, sondern eine gewisse innere Richtigkeit, welche dann einen ge- wissen Vorzug der Erscheinung mit sich führt. Und so wird es denn auch eine gewisse innere Richtigkeit sein, welche den wesentlichen Vorzug gewisser Akte des Willens vor andern und entgegengesetzten und den Vorzug des Sittlichen vor dem Unsittlichen ausmacht.

Der Glaube an diesen Vorzug ist ein ethisches Motiv; die Erkenntnis dieses Vorzugs das richtige ethische Motiv, die Sanktion, welche dem ethischen Gesetze Be- stand und Gültigkeit verleiht.

13. Aber wie sollen wir fähig sein zu solcher Erkennt- nis zu gelangen?

Hier liegt die Schwierigkeit, um deren Lösung man sich lange Zeit vergeblich bemühte. Noch Kant schien es, als ob keiner vor ihm das wahre Ende des Fadens gefunden habe, um von ihm aus den Knäuel zu ent- wirren. Sein kategorischer Imperativ sollte es sein. Aber er war vielmehr wie das Schwert, das Alexander zückte, um den gordischen Knoten zu durchhauen. Mit einer solchen ofienbaren Fiktion läßt sich die Sache nicht richten i"^).

Vom Urspning sittlicher Erkenntnis. 13 14. Um uns den Einblick in den waliren Ursprung ethischer Erkenntnis zu eröffnen, wird es nötig sein etwas von den Resultaten neuerer Forschung auf dem Gebiete der deskriptiven Psychologie Kenntnis zu nehmen. Die Beschränktheit der Zeit nötigt mich, mich sehr kurz zu fassen, und ich habe Grund zu fürchten, es werde unter ihrer Knappheit die Vollkommenheit der Darstellung leiden. Dennoch muß ich gerade hier Ihre besondere Aufmerksamkeit erbitten, damit nicht das Wesentlichste dem Verständnis verloren gehe.

15. Als Subjekt des Sittlichen und Unsittlichen be- zeichnet man den Willen. Was wir wollen, ist vielfach ein Mittel zu einem Zweck. Dann wollen wir, und ge- wissermaßen noch mehr, diesen Zweck. Der Zweck mag selbst oft Mittel zu einem ferneren Zwecke sein; ja bei einem weitschauenden Plane erscheint oft eine ganze Reihe von Zwecken, immer einer dem andern als Mittel zu- und untergeordnet. Immerhin wird ein Zweck da sein, der vor allem und um seiner selbst willen begehrt wird; ohne diesen eigentlichsten und letzten Zweck fehlte alle Triebkraft; wir hätten die Absurdität eines Zielens ohne Ziel.

16. Die Mittel, die wir ergreifen, um zu einem Zwecke zu gelangen, können verschieden und können bald die richtigen, bald unrichtige Mittel sein. Richtig werden sie dann sein, wenn sie wirklich zu dem Zwecke zu führen geeignet sind.

Aber auch die Zwecke, und zwar die eigentlichsten und letzten Zwecke, können verschieden sein. Es ist ein Irrtum, der besonders im achtzehnten Jahrhundert auftauchte — heutzutage ist man davon mehr und mehr zurückgekommen —, daß jeder dasselbe, nämlich seine eigene höchstmögliche Lust anstrebe i^). Wer glauben kann, der Märtyrer für seine Überzeugung, der sich mit vollem Bewußtsein den entsetzUchsten Todesqualen aus- setzt, — und es gab auch solche, die nicht auf jen- seitige Vergeltung hofften — sei dabei nur von der Begier nach möglichst großer Lust getrieben: der hat eine höchst mangelhafte Vorstellung von den Tatsachen; sonst fürwahr müßte er jeden Maßstab für die Inten- sität von Lust und Schmerz verloren haben.

14 Vom ürsprang sittlicher Erkenntnis, Also das steht fest: auch die letzten Zwecke sind verschieden; auch zwischen ihnen schwebt die Wahl; und sie ist — da der letzte Zweck ein für alles maß- gebendes Prinzip ist — die wichtigste unter allen. Was soll ich erstreben? Welcher Zweck ist richtig, welcher unrichtig? Das ist darum, wie schon Aristoteles hervor- hebt, die eigentlichste und hauptsächlichste Frage der Ethik 19).

17. Welcher Zweck ist richtig? Für welchen soll sich unsere Wahl entscheiden?

Wo der Zweck feststeht und es sich nur um die Wahl von Mitteln handelt, werden wir sagen: wähle Mittel, die wirklich zu dem Zwecke führen! Wo es sich um die Wahl von Zwecken handelt, werden wir sagen: wähle einen Zweck, der vernünftigerweise füj wirklich erreichbar zu halten ist. Aber diese Antwort genügt nicht; manches Erreichbare ist vielmehr zu fliehen als zu erstreben: wähle das Beste unter dem Erreichbaren! Das wird also allein die entsprechende Antwort sein^o).

Aber sie ist dunkel; was heißt das „das beste'*? Was nennen wir überhaupt „gut"? Und wie gewinnen wir die Erkenntnis, daß etwas gut und besser ist als ein anderes?

18. Um diese Fragen in befriedigender Weise zu be- antworten, müssen wir vor allem den Ursprung des Be- griffs des Guten aufsuchen, der, wie der Ursprung aller unserer Begriffe, in gewissen konkret anschaulichen Vorstellungen liegt ^i).

Wir haben anschauliche Vorstellungen physischen Inhalts; sie zeigen uns sinnliche Qualitäten, in eigen- tümlicher Weise räumlich bestimmt. Aus diesem Ge- biet stammen die Begriffe der Farbe, des Schalles, des Raumes und viele andere. Der Begriff des Guten aber hat nicht hier seine Quelle. Es ist leicht zu erkennen, daß er, wie der des Wahren, der ihm als verwandt mit Recht zur Seite gestellt wird, den anschaulichen Vor- stellungen psychischen Inhalts entnommen ist 22).

19. Der gemeinsame Charakterzug alles Psychischen besteht in dem, was man häufig mit einem leider sehr mißverständlichen Ausdruck Bewußtsein genannt hat.

Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. 15 d. h. in einem subjektischen Verhalten, in einer, wie man sie bezeichnete, intentionalen Beziehung zu etwas, was vielleicht nicht wirklich, aber doch innerlich gegen- ständlich gegeben ist^s). Kein Hören ohne Gehörtes, kein Glauben ohne Geglaubtes, kein Hoffen ohne Ge- hofftes, kein Streben ohne Erstrebtes, keine Freude ohne etwas, worüber man sich freut, und so im übrigen.

20. Wie bei den Anschauungen mit physischem Vor- stellungsinhalt die sinnlichen Qualitäten, so zeigen bei denen mit psychischem Inhalt die intentionalen Beziehun- gen mannigfaltige Unterschiede. Und wie dort nach den tiefgreifendsten Unterschieden der sinnlichen Qualitäten (die Helmholtz Unterschiede der Modalität genannt hat) die Zahl der Sinne, so wird hier nach den tiefgreifend- sten Unterschieden der intentionalen Beziehung die Zahl der Grundklassen der psychischen Phänomene fest- gestellt 2*).

Danach gibt es drei Grundklassen. Descartes in seinen Meditationen 2^) hat sie zuerst richtig und vollständig aufgeführt; aber auf seine Bemerkungen wurde nicht genügend geachtet, und sie waren bald ganz in Ver- gessenheit geraten, bis in neuester Zeit die Tatsache unabhängig von ihm wieder entdeckt wurde. Sie darf wohl heutzutage als hinreichend gesichert geltende).

Die erste Grundklasse ist die der Vorstellungen im weitesten Sinne des Wortes (Descartes' ideae). Sie um- faßt die konkret anschaulichen Vorstellungen, wie sie uns z. B. die Sinne bieten, ebenso wie; die unanschau- lichsten Begriffe.

Die zweite Grundklasse ist die der Urteile (Descartes' judicia). Diese hatte man vor Descartes mit den Vor- stellungen in einer Grundklasse geeinigt gedacht; ja nach ihm verfiel man zum andern Male in diesen Fehler. Man meinte nämlich, das Urteil bestehe wesent- lich in einem Zusammensetzen oder Beziehen von Vor- stellungen aufeinander. Das war eine gröbliche Ver- kennung seiner wahren Natur. Man mag Vorstellungen zusammensetzen und aufeinander beziehen wie man will, wie wenn man sagt ein grüner Baum, ein gol- dener Berg, ein Vater von 100 Kindern, ein Freund der 16 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, Wisserischait: solange und sofern man nichts weiteres tut, fällt man kein Urteil. Auch ist es zwar richtig, daß dem Urteilen sowie auch dem Begehren immer ein Vorstellen zugrunde liegt; nicht aber, daß man dabei immer mehrere Vorstellungen wie Subjekt und Prädikat aufeinander beziehe. Solches geschieht wohl, Wenn ich sage: Gott ist gerecht; nicht aber, wenn ich sage: es gibt einen Gott.

Was unterscheidet also die Fälle, wo ich nicht bloß vorstelle, sondern auch urteile? — Es kommt hier zu dem Vorstellen eine zweite intentionale Beziehung zum vorgestellten Gegenstande hinzu, die des Anerkemiens oder Verwerf ens. Wer Gott nennt, gibt der Vorstellung Gottes, wer sagt: es gibt einen Gott, dem Glauben an ihn Ausdruck.

Ich darf nicht länger hier verweilen und kann nur versichern, daß, wenn irgend etwas, dieser Punkt heute jeden Zweifel ausschließt. Von sprachlicher Seite hat Miklosich die Resultate der psychologischen Analyse bestätigt 27).

Die dritte Grundklasse ist die der Gemütsbewegungen im weitesten Sinn des Wortes, von dem einfachsten Angemutet- oder' Abgestoßenwerden beim bloßen Ge- danken bis zu der in Überzeugungen gründenden Freude und Traurigkeit und den verwickeltsten Phänomenen der Wahl von Zweck und Mitteln. Aristoteles schon hatte alles das als öge^ig zusammengefaßt. Descartes sagte, die Klasse begreife in sich die voluntates sive affectus. Wenn in der zweiten Grundklasse die intentionale Be- ziehung ein Anerkennen oder Verwerfen war, so ist sie in der dritten ein Lieben oder Hassen oder (wie man sich ebenso richtig ausdrücken könnte) ein Gefallen oder Mißfallen. Ein Lieben, ein Gefallen, ein Hassen, ein Mißfallen haben wir in dem einfachsten Angemutet- und Abgestoßenwerden, in der siegreichen Freude und verzweifelnden Traurigkeit, in der Hoffnung und Furcht und ebenso in jeder Betätigung des Willens vor uns. „Plait-il?" fragt der Franzose; „es hat Gott gefallen" liest man auf den Todesanzeigen; und das.,Placet", das man bestätigend unterschreibt, ist der sprachliche Aus- druck des entscheidenden Willensdekretes 2^).

Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis. 17 21. Wenn wir die Phänomene der drei Klassen mit- einander vergleichen, so finden wir, daß die beiden letzten eine Analogie zeigen, die bei der ersten fehlt. Wir haben einen Gegensatz der intentionalen Beziehung; beim Urteil Anerkennen oder Verwerfen; bei der Gemüts- tätigkeit Lieben oder Hassen, Gefallen oder Mißfallen. Beim Vorstellen findet sich nichts Ähnliches. Ich kann wohl Entgegengesetztes vorstellen, wie z. B. Schwarz und Weiß; ich kann aber nicht dasselbe Schwarz in entgegengesetzter Weise vorstellen, wie ich es in ent- gegengesetzter Weise beurteile, je nachdem ich daran glaube oder es leugne; und mit dem Gemüt mich ent- gegengesetzt zu ihm verhalte, je nachdem es mir ge- fällt oder mißfällt.

22. Hieran knüpft sich eine wichtige Folgerung. Von den Tätigkeiten der ersten Klasse kann man keine rich- tig oder unrichtig nennen. Dagegen wird bei der zweiten Klasse in einem jeden Fall von den zwei entgegen- gesetzten Beziehungsweisen des Anerkennens und Ver- werfens die eine richtig, die andere unrichtig sein, wie von alther die Logik geltend macht. Und Ähnliches gilt dann natürlich auch bei der dritten Klasse. Von den zwei entgegengesetzten Verhaltungsweisen des Liebens und Hassens, Gefallens und Mißfallens ist in jedem Falle eine, aber nur eine, richtig, die andere unrichtiges).

23. Hier sind wir nun an der Stelle, wo die gesuchten Begriffe des Guten und Schlechten, ebenso wie die des Wahren und Falschen, ihren Ursprung nehmen. Wir nennen etwas wahr, wenn die darauf bezügliche An- erkennung richtig ist 30). Wir nennen etwas gut, wermr die darauf bezügliche Liebe richtig ist. Das mit richtiger Liehe zu Liebende, das Liebwerte, ist das Gute im weitesten Sinne des Wortes.

24. Dieses scheidet sich dann, da alles, was gefällt, entweder um seiner selbst oder um eines andern willen gefällt, was dadurch bewirkt oder erhalten oder wahr- scheinlich gemacht wird, in das primär Gute und in das sekundär Gute, d. h. in das, was gut ist in sich selbst, und in das, was gut ist um eines andern willen, wie dies insbesondere beim Nützlichen der Fall ist.

Brentano, Ursprung sittl. Erkenntnis. 3 18 Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis.

Das in sich Gute ist das Gute im engeren Sinn. Es allein kann dem Wahren an die Seite gestellt werden. Denn alles, was wahr ist, ist wahr in sich, wenn es auch mittelbar erkannt wird. Wenn wir im folgenden von „gut** sprechen, so haben wir, wenn wir nicht aus- drücklich das Gegenteil bemerken, immer ein in sich selbst Gutes im Auge.

So wäre der Begriff des Guten geklärt ^i).