an ihre Aktualisierung denkt. Aber auch hier muß deshalb der dem Ästhetischen verwandte Reiz vorhanden sein: die Beherrschung gleichsam der reinen Form und Idee der Dinge oder des Handelns, der gegenüber jedes Vorschreiten zur Wirklichkeit durch deren un¬ vermeidliche Hindernisse, Rückstöße, Unzulänglichkeiten nur ein Herabsteigen sein könnte, und das Gefühl, die Objekte durch das Können absolut zu beherrschen, einschränken müßte. Die ästhetische Betrachtung — die als bloße Funktion jeglichem Gegenstände gegen¬ über möglich und dem »Schönen« gegenüber nur besonders leicht ist — beseitigt am gründlichsten die Schranke zwischen dem Ich und den Objekten; sie läßt die Vorstellung der letzteren so leicht, mühelos, harmonisch abrollen, als ob sie von den Wesensgesetzen des ersteren allein bestimmt wären. Daher das Gefühl der Befreiung, das die ästhetische Stimmung mit sich führt, die Erlösung von dem dumpfen Druck der Dinge, die Expansion des Ich mit all seiner Freude und Freiheit in die Dinge hinein, von deren Realität es sonst vergewaltigt wurde. Das muß die psychologische Färbung der Freude am bloßen Geldbesitz sein. Die eigentümliche Verdichtung, Ab¬ straktion, Antizipation des Sachbesitzes, die er bedeutet, läßt dem Bewußtsein eben jenen freien Spielraum, jenes ahnungsvolle Sich¬ erstrecken durch ein widerstandsloses Medium hindurch, jenes In- Sich-Einziehen aller Möglichkeiten, ohne Vergewaltigungen und Dementierungen durch die Wirklichkeit — wie es alles dem ästhe¬ tischen Genießen eigen ist. Und wenn man die Schönheit als une promesse de bonheur definiert hat, so weist auch dies auf die psycho¬ logische Formgleichheit zwischen dem ästhetischen Reiz und dem des Geldes hin; denn worin anders kann dieser letztere bestehen als in dem Versprechen der Freuden, die uns das Geld vermitteln soll? — Es gibt übrigens Versuche, jenen Reiz des noch ungeformten Wertes mit dem Reiz der Formung zu vereinigen: das ist eine der Bedeutungen des Schmuckes und der Pretiosen. Der Besitzer davon erscheint als Repräsentant und Herr einer, unter Umständen sehr hohen, Wertsumme, die gleichsam eine verdichtete Macht in seiner Hand darstellt, während andrerseits die absolute Flüssigkeit und bloße Potenzialität, die diese Bedeutung sonst bedingt, doch zu einer gewissen Formbestimmtheit und spezifischen Qualität geronnen ist. Besonders schlagend tritt dieser Vereinigungsversuch im folgenden hervor: in Indien war es lange üblich, Geld in Form von Schmuck¬ sachen aufzubewahren, bzw. zu sparen: d. h., man ließ die Rupien einschmelzen, zu Schmuck verarbeiten (was nur einen sehr geringen Wertverlust erzeugte) und thesaurierte diesen, um ihn im Notfall wieder als Silber auszugeben. Offenbar wirkt der Wert so zugleich kondensierter und qualitätenreicher. Diese Vereinigung läßt ihn, in¬ dem er so selbst eigenartiger und seine atomistische Struktur auf¬ gehoben ist, gewissermaßen der Persönlichkeit enger zugehörig er¬ scheinen; so sehr ist dies der Fall, daß die fürstlichen Thesaurie¬ rungen von Edelmetallen in Gerätform seit Salomons Zeiten von dem trügerischen Glauben getragen wurden, in dieser Form sei der Schatz 23 Simmel, Philosophie des Geldes.
am engsten der Familie verbunden und vor den Griffen der Feinde am gesichertsten. Die unmittelbare Verwendung der Münzen als Schmuck hat vielfach den Sinn, daß man das Vermögen fortwährend an sich, also unter Aufsicht, haben will. Der Schmuck, der eine Be¬ strahlung der Persönlichkeit ist, wirkt als eine Ausstrahlung der¬ selben, und darum ist es wesentlich, daß er etwas Wertvolles ist: der ideale wie jener praktische Sinn seiner erheben sich auf seiner engen Zugehörigkeit zum Ich. Für den Orient ist hervorgehoben, die Bedingung alles Reichtums sei, daß man ihn flüchten könne, so¬ zusagen also ihn dem Besitzer und seinen Schicksalen absolut folg¬ sam mache. Andrerseits aber enthält auch schon die Freude am Geldbesitz zweifellos ein idealistisches Moment, dessen Hervorhebung nur deshalb paradox erscheint, weil einerseits die Mittel, zu ihm zu gelangen, an solchen Momenten meistens Mangel leiden, und weil andrerseits diese Freude in dem Augenblick, wo sie als Äußerung aus dem Subjekt heraustritt, dies gleichfalls in ganz anderer als idealistischer Form zu tun pflegt; das darf aber nicht die Tatsache verdecken, daß die Freude am Geldbesitz bloß als solchem eine der abstraktesten, von aller sinnlichen Unmittelbarkeit entferntesten, am ausschließlichsten durch einen Prozeß des Denkens und der Phanta¬ sie vermittelten ist. So gleicht sie der Freude am Siege, die bei manchen Naturen so stark ist, daß sie gar nicht danach fragen, was sie denn eigentlich durch den Sieg gewinnen.
Diese eigentümliche Art, in der der Geldbesitz die Erweiterung der Persönlichkeit, wie sie in jedem Besitz liegt, darstellt, findet eine Bestätigung oder Ergänzung in der folgenden Überlegung. Jede Sphäre von Objekten, die ich mit meiner Persönlichkeit erfülle, in¬ dem sie meinen Willen sich in ihr ausprägen läßt, fand ihre Grenze an den eigenen Gesetzen der Dinge, die mein Wille nicht brechen kann. Allein diese Grenze setzt nicht nur der passive Widerstand der Objekte, sondern, von der anderen Seite her, die Beschränktheit in der Expansionsfähigkeit des Subjekts. Der Kreis der Objekte, die dem Willen gehorchen, kann so groß sein, daß das Ich seinerseits nicht mehr imstande ist, ihn zu erfüllen. Wenn wir sagen, daß Be¬ sitz so viel ist als Freiheit, wenn meine Freiheit, das Sich -Durchsetzen meines Willens, sich nach dem Quantum des mir Gehörenden steigert, so geschieht dies tatsächlich nur bis zu einer gewissen Grenze, von der an das Ich seine potenzielle Herrschaft über die Dinge nicht mehr verwirklichen und genießen kann. Die Habgier kann natürlich über diesen Punkt hinausführen, aber sie offenbart ihre Sinnlosigkeit in der Unbefriedigung, die selbst ihrer Erfüllung eigen ist, ja in der gelegentlichen Bindung und Beengung, mit der das Übermaß des Besitzes in das Gegenteil seines eigentlichen Charakters und Zweckes umschlägt. Das ergibt Erscheinungen, wie die des un¬ fruchtbaren Besitzes, weil die Tätigkeit des Besitzers nicht ausreicht, ihn zu befruchten; des Despoten, der es müde wird, über Sklaven zu herrschen, weil an der unbedingten Unterwerfung unter seinen Willen auch der Wille zur Macht endet und ihm der Reibungswiderstand fehlt, an dem er sich seiner erst eigentlich bewußt wird; des Eigen¬ tümers, der weder Zeit noch Kraft für den Genuß seines Eigen¬ tums übrig hat, weil dessen Verwaltung und Fruktifizierung beide bis zu ihrer äußersten Grenze verbraucht. Die Objekte unterscheiden sich nun an der Frage, welches Quantum von Persönlichkeit sie gleichsam absorbieren, d. h., von welchem Maße an ihr Besitz sinn¬ los wird, weil nur bis zu diesem noch das Ich imstande ist, ihn mit sich zu erfüllen. Auch hier nimmt das Geld eine besondere Stellung ein. Man kann sagen, daß zu seiner Verwaltung, Beherrschung, Ge¬ nuß weniger Persönlichkeit eingesetzt zu werden braucht, als anderen Besitzobjekten gegenüber, und daß deshalb das Maß des Besitzes, das man wirklich erfüllen und zur wirtschaftlichen Persönlichkeits- Sphäre machen kann, ein größeres ist, als bei anderen Besitzformen.
Abgesehen sogar von dem wirklichen Genießen ist in der Regel schon die Begierde nach allen anderen Dingen durch die Aufnahme¬ fähigkeit des Subjektes begrenzt, sowenig die Grenzen beider auch zusammenfallen und in so weitem Kreise die erstere auch die letztere umgeben mag. Das Geld allein enthält — wie früher schon ein anderer Zusammenhang ergab — jenes innere Maß nicht, das sich schließlich auch als Begrenzung der Begierde nach dem Objekt geltend macht. Alles dies ist natürlich um so mehr der Fall, je mehr das Geld wirklich bloßes »Geld« ist, d. h. reines Tauschmittel ohne unmittelbar zu genießenden Eigenwert. Solange als Geld noch Vieh, Eß waren, Sklaven usw., also eigentlich Konsumwaren, fungieren, be¬ deutet sein Besitz weniger, daß er ausgedehnte Kaufkraft, als reiche Fülle des eigenen Konsumierens verleiht. Hier sind sozusagen zwei verschiedene Formeln für die Ausdehnung der Persönlichkeit nahe¬ gelegt. In dem primitiveren, natural wirtschaftlichen Fall besteht sie in dem Sich-Aneignen der Objekte durch unmittelbaren Genuß, man könnte sagen: das Ich dehnt sich von seinem Zentrum her kontinuier¬ lich aus — während mittels des abstrakten Metallgeldes oder gar des Kredites diese näheren Stufen gleichgültig und übersprungen wer¬ den. Im Gegensatz zu dem »reichen« Manne der Naturalwirtschaft kann der moderne Reiche das bescheidenste, eingeschränkteste, im immittelbaren Sinne genußloseste Leben führen; man kann z. B. auf kulinarischem Gebiet, wie ich glaube, als Folge der vorschreitenden Geldwirtschaft die zweiseitige Entwicklungstendenz feststellen, daß die Reichen immer einfacher essen — von Festlichkeiten abgesehen — und der Mittelstand immer besser — wenigstens in den Städten. Durch die Fernwirkungen des Geldes kann das Ich seine Macht, seinen Genuß, seinen Willen an entferntesten Objekten ausleben, in¬ dem es die nächstgelegenen Schichten vernachlässigt und übergeht, die jener primitivere Reichtum ihm allein zur Verfügung stellt. Die Expansionsfähigkeit des Subjekts, die durch seine Natur selbst be¬ schränkt ist, zeigt dem bloßen Gelde gegenüber eine größere Weite und Freiheit als an jedem anderen Besitz. So ist der Unterschied gegen die vorige Überlegung der: dort war es der eigene Charakter er Dinge selbst, an dem sich die Expansion des Ich brach; hier ist es die eigene Beschränkung der -Persönlichkeitskräfte, die selbst ei völliger Nachgiebigkeit der Dinge von einem gewissen Besitz¬ quantum dieser an erlahmen muß, eine Erscheinung, die, wie sich zeigte, am spatesten eintritt, wenn der Besitz nicht die Form spezi¬ fischer Objekte, sondern die des Geldes aufweist.
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Innerhalb der Geistesgeschichte begegnet uns eine Entwicklung, die, so einfach ihr Schema ist, durch ihre umfassende und tief¬ greifende Verwirklichung zu den bedeutsamsten Formen der geistigen Realität gehört. Wir finden nämlich gewisse Gebiete zuerst von je einem Charakterzuge uneingeschränkt beherrscht; die Entwicklung zerspaltet die Einheitlichkeit des einzelnen in mehrere Teilgebiete, von welchen nun eines den Charakter des Ganzen im engeren Sinne und im Gegensatz gegen die anderen Teile repräsentiert. Oder, anders ausgedrückt: bei allem relativen Gegensatz zweier Elemente eines Ganzen können doch beide den Charakter des einen von ihnen, aber in absoluter Form, gemeinsam tragen. So könnte z. B. der moral¬ philosophische Egoismus recht haben, daß wir überhaupt nicht anders als im eigenen Interesse und um persönlicher Lust willen handeln können. Dann aber müßte weiterhin zwischen einem Egoismus im engeren und einem im weiteren Sinne unterschieden werden; wer seinen Egoismus an dem Wohlergehen anderer, etwa unter Auf¬ opferung des eignen Lebens, befriedigt, den würden wir zweifellos weiter einen Altruisten nennen und ihn von demjenigen unterscheiden, dessen Handeln nur auf Schädigung und Unterdrückung anderer geht; diesen müssen wir als den Egoisten schlechthin bezeichnen, so sehr der Egoismus, in seiner absoluten und weitesten Bedeutung sich mit jedem Handeln als solchem deckend, auch jenen ersteren ein¬ schließen mag. — Ferner: die erkenntnistheoretische Lehre, daß alles Erkennen ein rein subjektiver, ausschließlich im Ich verlaufender und vom Ich bestimmter Prozeß ist, mag ihre Richtigkeit haben; dennoch unterscheiden wir nun solche Vorstellungen, die objektiv wahr sind, von den nur subjektiv, durch Phantasie, Willkür, Sinnes¬ täuschung erzeugten — wenngleich, absolut genommen, auch jene objektiveren Erkenntnisse bloß subjektiver Provenienz sein mögen. Die Entwicklung geht auf immer gründlichere, bewußtere Scheidung zwischen den objektiven und den subjektiven Vorstellungen, die sich ursprünglich in einem unklaren psychologischen Indifferenzzustand bewegten. An dem Verhältnis des Menschen zu seinem Besitz scheint sich diese Fortschrittsform zu wiederholen. Prinzipiell angesehen ist jeder Besitz eine Erweiterung des Ich, eine Erscheinung innerhalb des subjektiven Lebens, und sein ganzer Sinn besteht in dem Be- 23 wußtseins- bzw. Gefühlsreflex, den die durch ihn bezeichnete Be¬ ziehung zu den Dingen in der Seele auslöst. In dem gleichen Sinne ist alles, was mit den Besitzgegenständen geschieht, eine Funktion des Subjekts, das sich selbst, seinen Wülen, sein Gefühl, seine Denk¬ art in sie ausströmt und an ihnen ausprägt. Historisch indes stellt sich, worauf ich schon früher hindeutete, diese absolute Bedeutung des praktischen Besitzes, gerade wie die des intellektuellen Besitzes, zunächst in einem Indifferenzzustand dar, der das Ich und die Dinge verschmilzt und jenseits des Gegensatzes zwischen beiden steht. Die altgermanische Verfassung, die den Besitz unmittelbar an die Person knüpfte, der spätere F eudalismus, der umgekehrt die Person an den Besitz band; die enge Verbindung mit der Gruppe überhaupt, die jedes Mitglied a priori in seine ökonomische Stellung hineinwachsen läßt; die Erblichkeit der Berufe, durch welche Tätigkeit und Posi¬ tion einerseits, die familiäre Persönlichkeit andrerseits, zu Wechsel¬ begriffen werden; jede ständische oder zunftartige Verfassung der Gesellschaft, die ein organisches Verweben der Persönlichkeit mit ihrem ökonomischen Sein und Haben bedingt — dies alles sind Zu¬ stande von Undifferenziertheit zwischen Besitz und Person; ihre öko¬ nomischen Inhalte oder Funktionen und diejenigen, welche das Ich im engeren Sinne ausmachen, stehen in sehr unmittelbarer gegen¬ seitiger Bedingtheit. Ersichtlich wirkt diese Gefühlsweise, wenn in primitiven Zeiten dem Toten seine eigentlich persönlichen Besitz¬ stucke ins Grab mitgegeben werden — nicht weniger aber, wenn der angelsächsische König, während dieser Usus besteht, doch beim Tod des Dienstmannes das Anspruchsrecht auf dessen Rüstung hat; denn diese bleibt dem König als Rudiment und Ersatz der Persönlichkeit die mit ihr verbunden war. Ganz allgemein: wie das Denken des primitiven Menschen keine gesonderten Kategorien für die bloß sub¬ jektive Einbildung und die objektiv wahre Vorstellung besitzt, so unterscheidet seine Praxis auch nicht klar zwischen der eigenen Ge¬ setzmäßigkeit der Dinge (wo er diese anerkennt, nimmt sie leicht wieder die personifizierende Gestalt eines göttlichen Prinzips an) und der nach innen konzentrierten, von dem Äußeren unabhängigen Per¬ sönlichkeit. Die Entwicklung über dieses Stadium hinaus besteht nun in der Sonderung jener Elemente. Alle höhere wirtschaftliche Technik beruht auf einer Verselbständigung der ökonomischen Prozesse: sie werden von der Unmittelbarkeit der personalen Interessen gelöst, sie funktionieren, als ob sie Selbstzwecke wären, ihr mechanischer Ab¬ lauf wird immer weniger von den Unregelmäßigkeiten und Un- berechenbarkeiten des personalen Elementes gekreuzt. Und auf der andern Seite differenziert sich eben dieses zu wachsender Selbständig - keit, das Individuum erhält eine Ausbildungsfähigkeit, die zwar nicht von seiner ökonomischen Lage überhaupt, wohl aber von den apriori¬ schen Bestimmtheiten derselben immer unabhängiger wird. Bei dieser sondernden Entwicklung der objektiven und der subjektiven Momente der Lebenspraxis bleibt natürlich die oben bezeichnete Tat¬ sache unbewußt, daß im letzten Grunde und absolut genommen, die Gesamtheit dieser Praxis doch nur menschlich-subjektiver Natur ist: die Einrichtung einer Maschine oder einer Fabrik, so sehr sie den Gesetzen der Sache gemäß ist, wird doch schließlich auch von den persönlichen Zwecken, von der subjektiven Denkfähigkeit des Men¬ schen umfaßt. Aber dieser allgemeine und absolute Charakter hat sich im relativen Sinne auf eines der Elemente konzentriert, in die das Ganze des Gebietes auseinandergegangen ist.
Wenn wir die Rolle des Geldes in diesem Differenzierungsprozeß untersuchen, so fällt zunächst auf, daß derselbe sich an die räumliche Entfernung zwischen dem Subjekt und seinem Besitz knüpft. Der Aktieninhaber, der mit der Geschäftsführung der Gesellschaft absolut nithts zu tun hat; der Staatsgläubiger, der das ihm verschuldete Land nie betreten hat; der Großgrundbesitzer, der seine Ländereien in Pacht ausgetan hat — sie alle überlassen ihre Besitzquanten einem rein technischen Betriebe, dessen Früchte sie allerdings ernten, mit dem an und für sich sie aber gar nichts zu schaffen haben. Und das eben ist ausschließlich durch das Geld möglich. Erst wenn der Er¬ trag des Betriebes eine Form annimmt, in der er ohne weiteres an jeden Punkt übertragbar ist, gewährt er, durch die Entfernung zwischen Besitz und Besitzer, beiden jenes hohe Maß von Unab¬ hängigkeit, sozusagen von Eigenbewegung: dem einen die Möglich¬ keit, ausschließlich nach den inneren Anforderungen der Sache be¬ trieben zu werden, dem anderen die Möglichkeit, sein Leben ohne Rücksicht auf die spezifischen Anforderungen seines Besitzes ein¬ zurichten. Die Femwirkung des Geldes gestattet dem Besitz und dem Besitzer so weit auseinanderzutreten, daß jedes seinen eigenen Gesetzen ganz anders folgen kann, als da der Besitz noch in unmittel¬ barer Wechselwirkung mit der Person stand, jedes ökonomische Engagement zugleich ein persönliches war, jede Wendung in der persönlichen Direktive oder Stellung zugleich eine solche innerhalb der ökonomischen Interessen bedeutete. So äußert sich, wie schon angeführt, die Solidarität zwischen Person und Besitz bei sehr vielen Naturvölkern aller Erdteile darin, daß der letztere, soweit er ganz individuell, erobert oder erarbeitet ist, mit dem Besitzenden ins Grab geht. Es liegt auf der Hand, wie sehr hierdurch auch die objektive Kultur hintangehalten wird, deren Fortschritt gerade auf dem Weiterbauen auf ererbten Produkten ruht. Erst durch die Vererbung erstreckt sich der Besitz über die Grenze des Individuums hinaus und beginnt, eine sachliche und für sich entwickelbare Existenz zu führen. Für jenes personale, dem Eigener gleichsam angewachsene Wesen des Besitzes ist es bezeichnend, daß im frühgermanischen Recht jede Schenkung im Falle der Undankbarkeit des Beschenkten und in einigen anderen Fällen widerruf bar war. Weniges zeigt so scharf den ganz personalen Charakter jener frühen Besitzformen: eine rem individuell -ethische Beziehung zwischen Schenker und Be¬ schenktem hat eine unmittelbare rechtlich -ökonomische Folge. Schon äußerlich widerstrebt die Geldwirtschaft der hiermit ausgedrückten Empfindungsweise; das naturale Geschenk kann wirklich in natura zurückgegeben werden, das Geldgeschenk aber, nach ganz kurzer Zeit, nicht mehr als »dasselbe«, sondern nur dem gleichen Werte nach. Damit ist die Beziehung geschwächt oder vernichtet, die für das Gefühl noch zwischen dem naturalen Geschenk und seinem Geber fortbestehen und die Rückforderbarkeit begründen mochte; die Geld¬ form des Geschenks entfernt und entfremdet es ihm sehr viel defini¬ tiver. Wegen dieses Auseinandertreibens von Sache und Person sind auch Zeitalter der ausgebildetsten und ganz objektiv gewordenen Technik zugleich solche der individualisiertesten und subjektivsten Persönlichkeiten: der Beginn der römischen Kaiserzeit und die letzten 1 00—150 Jahre sind beides Zeiten intensivster Geldwirtschaft. Der technisch verfeinerte Charakter der Rechtsbegriffe stellt sich gleich- erst als Korrelat jenes abstrakten Individualismus her, der mit der Geldwirtschaft Hand in Hand geht. Bevor, zugleich mit dieser, das römische Recht in Deutschland rezipiert wurde, kannte das deutsche Recht keine Stellvertretung in Rechtssachen, nicht die Institution der juristischen Person, nicht das Eigentum als Gegen¬ stand freier individueller Wiükür, sondern nur als Träger von Rechten und Pflichten. Ein mit solchen Begriffen arbeitendes Recht ist nicht mehr möglich, wo das Individuum sich von der Verschmelzung mit besonderen Bestimmtheiten des Besitzes, der sozialen Position, der materialen Inhalte des Seins gelöst hat und jenes völlig freie und auf sich gestellte, aber von allen speziellen Daseinstendenzen begrifflich geschiedene Wesen geworden ist, das allein in die Geldwirtschaft hin¬ eingehört und so jene Lebensinteressen, als rein sachlich gewordene, der logisch-abstrakten römischen Rechtstechnik überlassen kann. Das Verhältnis zwischen dem Grund und Boden und dem Besitzer hat in Deutschland die Stadien durchgemacht, daß zuerst der Grundbesitz aus der personalen Stellung in der Gemeinde geflossen war, und dann umgekehrt die Person durch ihren Besitz bestimmt war, bis schließlieh die Verselbständigung des Grundbesitzes einen ganz anderen Sinn annimmt, einen solchen, in dem sie gleichsam am anderen Ende die Persönlichkeit als völlig selbständige hervortreten läßt. In der Urzeit hatte die Personalität die dinglichen Beziehungen überdeckt und verschlungen, in der Patrimonialzeit diese umgekehrt jene. Die Geldwirtschaft differenziert beides, Sachlichkeit bzw. Besitz und Per¬ sönlichkeit werden gegeneinander selbständig. Die Aufgipfelung, die dieser formale Prozeß am Gelde selbst erlebt, kann nicht schärfer als durch den Ausdruck der ausgebildetsten Geldwirtschaft bezeich¬ net werden: daß das Geld »arbeitet«, d. h. seine Funktionen nach Kräften und Normen übt, die mit denen seiner Besitzer keineswegs identisch, sondern von diesen relativ unabhängig sind. Wenn Frei¬ heit bedeutet, nur den Gesetzen des eigenen Wesens zu gehorchen, so gibt die durch die Geldform des Ertrages ermöglichte Entfernung zwischen Besitz und Besitzer beiden eine sonst unerhörte Freiheit: die Arbeitsteilung zwischen der Subjektivität und den Normen der Sache wird eine vollkommene, jedes hat nun seine Aufgaben, wie sie sich aus seinem Wesen ergeben, für sich zu lösen, in Freiheit von der Bedingtheit durch das ihm innerlich fremde andere.
Diese Differenzierung durch das Geld und diese individuelle Freiheit durch die Differenzierung betrifft aber nicht nur den Renten¬ empfänger; das Arbeitsverhältnis entwickelt Ansätze, freilich schwerer erkennbare, in der gleichen Richtung. Die ökonomische Organisation der früheren Jahrhunderte, jetzt die zurückgebliebenen Formen derselben, Handwerk und Kleinhandel, ruhen auf dem Ver¬ hältnis persönlicher Unterordnung des Gesellen unter den Meister, des Angestellten unter den Ladenbesitzer usw. Auf diesen Stufen vollzieht sich die Wirtschaft durch ein Zusammenwirken von Fak¬ toren, das durchaus persönlich -unmittelbarer Natur ist und in jedem einzelnen Fall im Geiste der leitenden Persönlichkeit und mit Unter¬ ordnung der übrigen unter deren Subjektivität verläuft. Dieses Ver¬ hältnis nimmt einen anderen Charakter an durch das steigende Über¬ gewicht der objektiven und technischen Elemente über die perso¬ nalen. Der Leiter der Produktion und der niedrigere Arbeiter, der Direktor und der Verkäufer im großen Magazin, sind nun gleich¬ mäßig einem objektiven Zweck untertan, und erst innerhalb dieses gemeinsamen Verhältnisses besteht die Unterordnung fort als tech¬ nische Notwendigkeit, in der die Anforderungen der Sache, der Produktion als eines objektiven Prozesses, zum Ausdruck kommen.
Wenn nun auch dieses Verhältnis nach manchen persönlich sehr empfindlichen Seiten für den Arbeiter härter sein mag als das frühere, so enthält es doch ein Element der Freiheit, indem seine Unter- Ordnung nicht mehr subjektiv -personaler, sondern technischer Natur ist. Zunächst wird klar, daß schon jene prinzipielle Befreiung, die im Übergang der Unterordnung in die objektive Form liegt, aufs engste an die imbedingtere Wirksamkeit des Geldprinzips gebunden ist. Solange das Lohnarbeitsverhältnis als ein Mietsvertrag angesehen wird, enthält es wesentlich ein Moment der Unterordnung des Ar¬ beiters unter den Unternehmer: denn der arbeitende Mensch wird gemietet, wie es heute noch am schroffsten bei unseren Dienstboten ausgebildet ist, wo wirklich der Mensch mit dem ganzen, sachlich gar nicht genau umschriebenen Komplex seiner Kräfte gemietet wird und so als ganze Person in das Verhältnis der Unfreiheit und Unter¬ ordnung unter einen anderen Menschen eintritt. Sobald der Arbeits¬ vertrag aber, die Geldwirtschaftlichkeit in ihre letzten Konsequenzen verfolgend, als Kauf der Ware Arbeit auftritt, so handelt es sich um die Hingabe einer völlig objektiven Leistung, die, wie man es formuliert hat, als F aktor in den kooperativen Prozeß eingestellt wird und in diesem sich mit der Leistung des Unternehmers, ihr gewisser¬ maßen koordiniert, zusammenfindet. Das gewachsene Selbstgefühl des modernen Arbeiters muß damit Zusammenhängen: er empfindet sich nicht mehr als Person untertänig, sondern gibt nur eine genau festgestellte und zwar auf Grund des Geldäquivalentes so genau festgestellte Leistung hin, die die Persönlichkeit als solche gerade um so mehr freiläßt, je sachlicher, unpersönlicher, technischer sie selbst und der von ihr getragene Betrieb ist. Für den Betriebsleiter selbst zeitigt die durchgedrungene Geldwirtschaft das gleiche Resul¬ tat von der Seite her, daß er nun seine Produkte für den Markt her¬ stellt, d. h. für gänzlich unbekannte und gleichgültige Konsumenten, die nur durch das Medium des Geldes mit ihm zu tun haben. Da¬ durch wird die Leistung in einer Weise objektiviert, die die indivi¬ duelle Persönlichkeit viel weniger in sie verflicht und von ihr ab¬ hängig macht, als da noch lokale und persönliche Rücksichten auf den bestimmten Abnehmer — insbesondere wenn man mit ihm im naturalen Austauschverhältnis stand — die Arbeit beeinflußten. Die Entwicklung des oben berührten Dienstbotenverhältnisses zu persön¬ licher Freiheit nimmt ihren Weg ebenso über die vergrößerte Wir¬ kung des Geldes. Jene persönliche Bindung, die sich in den »un¬ gemessenen« Diensten des Dienstboten ausspricht, knüpft sich wesent¬ lich an die Hausgenossenschaft desselben. Daraus, daß er im Hause der Herrschaft wohnt und beköstigt, gelegentlich auch bekleidet wird, ergibt es sich unvermeidlich, daß sein Quantum von Diensten sach¬ lich unbestimmt ist und ebenso den wechselnden Ansprüchen der Hausvorkommnisse folgt, wie er sich überhaupt der Hausordnung