SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

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Staatstätigkeit der letzteren, die jetzt immer mehr direkten Staats¬ organen Platz macht. Die bloße Geldsteuer, mit der man sich jetzt abfindet, dokumentiert den Zusammenhang, der zwischen der ge¬ wachsenen Geldmäßigkeit aller Verhältnisse und dem Niedergang jener alten Sozial Verpflichtungen stattfindet.

Nun macht das Geld nicht nur die Beziehung der Einzelnen zur Gruppe überhaupt zu einer viel unabhängigeren, sondern der Inhalt der speziellen Assoziationen und das Verhältnis der Teilnehmer zu ihnen unterliegt einem ganz neuen Differenzierungsprozeß. Die mittelalterliche Korporation schloß den ganzen Menschen in sich ein. eine Zunft der Tuchmacher war nicht eine Assoziation von Individuen, welche die bloßen Interessen der Tuchmacherei pflegte, sondern eine Lebensgemeinschaft in fachlicher, geselliger, religiöser, politischer und vielen sonstigen Hinsichten. Um so sachliche Inter¬ essen sich eine solche Assoziation auch gruppieren mochte, sie lebte doch ganz unmittelbar in ihren Mitgliedern und diese gingen restlos in ihr auf. Im Gegensatz zu dieser Einheitsform hat nun die Geld¬ wirtschaft unzählige Assoziationen ermöglicht, die entweder von ihren Mitgliedern nur Geldbeiträge verlangen oder auf ein bloßes Geldinteresse hinausgehen: zuhöchst die Aktiengesellschaft, bei der der Vereinigungspunkt der Teilhaber ausschließlich in dem Interesse an der Dividende liegt; so ausschließlich, daß es wohl jedem Einzelnen ganz gleichgültig ist, was die Gesellschaft denn eigentlich produziert. Die sachliche Zusammenhangslosigkeit des Subjekts mit dem Objekt, an dem es ein bloßes Geldinteresse hat, spiegelt sich in seiner personalen Zusammenhangslosigkeit mit den anderen Sub¬ jekten, mit denen ihn ein ausschließliches Geldinteresse verbindet. Hiermit ist nun eine der wirkungsvollsten kulturellen Formungen gegeben: die Möglichkeit des Individuums, sich an Assoziationen zu beteiligen, deren objektiven Zweck es fördern oder genießen will, ohne daß für die Persönlichkeit im übrigen die Verbindung irgend¬ eine Bindung mit sich brächte. Das Geld hat es bewirkt, daß man sich mit Anderen vereinigen kann, ohne etwas von der persönlichen Freiheit und Reserve aufgeben zu brauchen. Das ist der funda¬ mentale, unsäglich bedeutungsvolle Unterschied gegen die mittel¬ alterliche Einungsform, die zwischen dem Menschen als Menschen und dem Menschen als Mitglied einer Vereinigung nicht unterschied; sie zog das gesamtwirtschaftliche wie das religiöse, das politische wie das familiäre Interesse gleichmäßig in ihren Kreis. Die dauernde Vereinigung kennt in jenem urwüchsigen Stadium noch nicht die Form des bloßen »Beitrages«, am wenigsten die Herstellung ihrer ganzen Substanz aus solchen und aus »beschränkten Haftungen«.

Wie man wohl im großen und ganzen und mit den bei so allgemeinen Behauptungen nötigen Reserven sagen kann, daß die Verhältnisse der Menschen untereinander früher entschiedenere waren, weniger durch Vermittlungen, Mischungen, Vorbehalte undeutlich gewordene, daß es weniger problematische und »halbe« Verhältnisse gab: so stand die Beziehung des Einzelnen zur Assoziation viel mehr unter dem Zeichen des Ganz oder Garnicht, sie duldete nicht eine Zerleg¬ barkeit, durch die ein bloßes Partikelchen der im übrigen unab¬ hängigen Persönlichkeit in sie hinein gegeben werden kann und die in der Hingabe und Entnahme von Geld als dem einzigen assozia¬ tiven Bande ihre absolute Vollendung findet. Und dies gilt nicht nur für Einzelne, sondern auch für Kollektivindividuen. Die Geldform des Gemeininteresses gewährt auch Vereinigungen die Möglichkeit zu einer höheren Einheit zusammenzutreten, ohne daß die einzelne auf ihre Unabhängigkeit und Sonderart zu verzichten braucht. Nach 1848 bildeten sich in Frankreich Syndikate von Arbeiter-Assozia¬ tionen desselben Gewerkes, derart, daß jede ihren imteilbaren Fonds an dieses Syndikat ablieferte und so eine unteilbare gemeinsame Kasse zustande kam. Diese sollte namentlich Engros -Einkäufe er¬ möglichen, Darlehen gewähren usw. Die Syndikate hatten aber durchaus nicht den Zweck, die teilhabenden Assoziationen zu einer einzigen zu vereinigen, sondern jede sollte ihre besondere Organisa- 24 tion beibehalten. Dieser Fall ist deshalb so bezeichnend, weil die Arbeiter damals in einer wahren Leidenschaft der Assoziationsbildung befangen waren. Lehnten sie nun die hier so naheliegende Ver¬ schmelzung ausdrücklich ab, so müssen sie besonders starke Gründe für gegenseitige Reserve gehabt haben — und fanden dabei die Möglichkeit, die dennoch vorhandene Einheit ihrer Interessen in jener Gemeinsamkeit des bloßen Geldbesitzes wirksam werden zu lassen. Ja, auf Grund dieser vollen subjektiven Freiheit, die die bloße Geldbeteiligung den Mitgliedern der Assoziation läßt, sind gewisse Vereinigungen überhaupt erst möglich geworden. Der Gustav-Adolf - Verein, jene große Gemeinschaft zur Unterstützung bedürftiger evangelischer Gemeinden, hätte gar nicht zur Existenz und Wirk¬ samkeit kommen können, wenn nicht der Charakter (oder vielmehr die Charakterlosigkeit) der Geldbeiträge die konfessionellen Unter¬ schiede der Beitragenden verwischt hätte. Zu keiner anderen Einungs¬ form wären Lutheraner, Reformierte, Unierte zu bewegen gewesen. Dasselbe gilt, wenn das gemeinsame Geldinteresse sozusagen ein passives wird. Der englische Klerus bildete bis ziemlich tief in das Mittelalter hinein durchaus keine Einheit; insbesondere gehörten die Bischöfe, als Feudalherren, zu den Lords, in sozialer und politischer Absonderung von dem niederen Klerus. Dies fand namentlich solange statt, als nur der Grundbesitz, an dem letzterer nicht teil hatte, be¬ steuert wurde. Sobald aber besondere Besteuerungen des gesamten geistlichen Einkommens aufkamen, war durch Opposition dagegen oder durch Bewilligung ein gemeinsames Interesse für den ganzen Stand geschaffen, das der beste Kenner jener Zeit für eins der Haupt¬ bindemittel hält, die überhaupt den Klerus erst als einheitlichen Stand schufen. Schon die Anfänge der Geldwirtschaft zeitigen Entwick- lungen der wirtschaftlichen Vereinigung aus demselben Grundmotiv heraus. Die Vermehrung und vermehrte Bedeutung des Kapitals er¬ zeugte vom 14. Jahrhundert an das Bedürfnis, dasselbe in der Familie ungeteilt zu erhalten. Denn indem die Anteile aller Erben einheit¬ lich zusammenblieben, übten sie weit reichere Wirkungen zugunsten eines jeden, als er bei ihrer Aufteilung erreichen konnte. Es begann also in Deutschland der Eintritt aller Erben in die ungeteilte Erb¬ schaft und der Weiterbestand des alten Geschäfts zu gesamter Hand.

Daran knüpften sich nun zwei Konsequenzen. Es entstand innerhalb der Familie die Trennung von Hauswirtschaft und Geschäft, so daß Familienmitglieder mit getrennter Hauswirtschaft und separatem Vermögen doch Teilhaber der einen ungeteilten »Firma« bleiben konnten; während die Bedeutung des Geldkapitals die alte Familien¬ wirtschaft überhaupt gesprengt hatte, schuf es nun doch über dieser Trennung eine neue Vereinigung, in deren reine Sachlichkeit die von den eigentlichen Privatinteressen gelösten, ausschließlichen Ver¬ mögensinteressen eingingen. Und zweitens, wurde dieser Gemeinsam¬ keitsmodus nun auch von solchen nachgeahmt, welche nicht einmal in einer ursprünglichen Familienbeziehung standen; nachdem ein¬ mal aus der Hauswirtschaft sich das »Geschäft« herausgelöst hatte, wurde es auch von Nichtverwandten als Vereinigungsform der bloßen arbeitenden Kapitalien gewählt, so daß schon anfangs des 15. Jahr¬ hunderts die offene Handelsgesellschaft gebräuchlich wird. Zu einer reinen Vermögensgenossenschaft, d. h. einer solchen, in der das ge¬ meinsam besessene Vermögen sich zu einer selbständigen, jenseits der Einzelanteile stehenden Einheit und Rechtspersönlichkeit objektiviert hat und der Teilhaber nur mit einem bestimmten Teile seines Ver¬ mögens und sonst überhaupt nicht mit seiner Person beteiligt ist — ist es erst seit dem Durchdringen der Geldwirtschaft gekommen. Das Geld allein konnte solche Gemeinsamkeiten zustande bringen, die das einzelne Mitglied überhaupt nicht präjudizieren: es hat den Zweckverband zu seinen reinen Formen entwickelt, jene Organisa¬ tionsart, die sozusagen das Unpersönliche an den Individuen zu einer Aktion vereinigt und uns die bisher einzige Möglichkeit gelehrt hat, wie sich Personen unter absoluter Reserve alles Persönlichen und Spezifischen vereinigen können. — Die zersetzende und isolierende Wirkung des Geldes ist nicht nur ganz im allgemeinen Bedingung und Korrelat dieser versöhnenden und verbindenden; sondern in ein¬ zelnen historischen Verhältnissen übt das Geld zugleich die auflösende und die vereinigende Wirkung. So z. B. im Familienleben, dessen or¬ ganische Einheit und Enge einerseits durch die Folgen der Geldwirt¬ schaft zerstört worden ist, während man andrerseits gerade unter Anerkennung hiervon hervorgehoben hat, daß die Familie fast nichts mehr sei, als eine Organisation der Erbfolge. Wenn unter mehreren Interessen, die die Vereinigung eines Kreises ausmachen, das eine auf alle anderen zerstörend wirkt, so wird natürlich dieses selbst die an¬ deren überleben und schließlich noch die einzige Verbindung zwischen den Elementen darstellen, deren sonstige Zusammenhänge es zernagt hat. Nicht nur auf Grund seines immanenten Charakters, sondern gerade weil es auf so viele andere Verbindungsarten der Menschen destruktiv wirkt, sehen wir das Geld den Zusammenhang zwischen sonst ganz zusammenhangslosen Elementen herstellen. Und es gibt heute vielleicht keine Assoziation von Menschen mehr, die nicht, als Ganzes, irgendein Geldinteresse einschlösse, und sei es nur die Saal¬ miete einer religiösen Korporation.

Durch den Charakter des Zweckverbandes aber, den das Einungsleben deshalb mehr und mehr annimmt, wird es mehr und mehr entseelt; die ganze Herzlosigkeit des Geldes spiegelt sich so in der sozialen Kultur, die von ihm bestimmt wird. Vielleicht, daß die Kraft des sozialistischen Ideals zum Teil einer Reaktion auf diese ent¬ stammt; denn indem es dem Geldwesen den Krieg erklärt, will es die Isolierung des Individuums seiner Gruppe gegenüber, wie sie in der Form des Zweckverbandes verkörpert ist, aufheben und appelliert zugleich an alle innigen und enthusiastischen Gefühle für die Gruppe, die sich in dem Einzelnen erwecken lassen. Freilich ist der Sozialis¬ mus auf eine Rationalisierung des Lebens gerichtet, auf die Beherr¬ schung seiner zufälligen und einzigartigen Elemente durch die Gesetz¬ mäßigkeiten und Berechnungen des Verstandes; allein zugleich ist er den dumpfen kommunistischen Instinkten wahlverwandt, die als Erb¬ schaft längst verschollener Zeiten noch in den abgelegeneren Winkeln der Seelen ruhen. In dieser Zweiheit von Motivierungen, deren psy- clüsche Standorte einander polar entgegengesetzt sind, und die ihn einerseits als das äußerste Entwicklungsprodukt der rationalistischen Geldwirtschaft, andrerseits als die Verkörperung des undifferenzier- testen Instinktes und Gefühlslebens zeigen, liegt wohl die Eigenart seiner Anziehungskraft: er ist Rationalismus und Reaktion auf den Rationalismus. Der Sozialismus hat an der alten Gentilverfassung mit ihrer kommunistischen Gleichheit sein begeisterndes Ideal gefun¬ den, während das Geldwesen das Individuum auf sich rückwärts kon¬ zentriert und ihm als Objekte der persönlichen und Gemütshingabe einerseits nur die allerengsten individuellen Beziehungen, wie Familie und Freundschaft, andrerseits nur den weitesten Kreis, etwa des Vaterlandes oder der Menschheit überhaupt, übrig gelassen hat — beides soziale Bildungen, die sich, wenn auch aus verschiedenen Gründen, der objektiven Vereinigung zu isolierten Zwecken völlig fremd gegenüberstellen. Hier wird nun eine der umfassendsten und tiefgreifendsten soziologischen Normen wirksam. Zu den wenigen Regeln nämlich, die man mit annähernder Allgemeinheit für die Form der sozialen Entwicklung aufstellen kann, gehört wohl diese: daß die Erweiterung einer Gruppe Hand in Hand geht mit der Individuali¬ sierung und Verselbständigung ihrer einzelnen Mitglieder. Die Evo¬ lution der Gesellschaften pflegt mit einer relativ kleinen Gruppe zu beginnen, welche ihre Elemente in strenger Bindung und Gleichartig¬ keit hält, und zu einer relativ großen vorzuschreiten, die ihren Ele¬ menten Freiheit, Fürsichsein, gegenseitige Differenzierung gewährt. Die Geschichte der F amilienformen wie die der Religionsgemeinden, die Entwicklung der Wirtschaftsgenossenschaften wie die der poli¬ tischen Parteien zeigt allenthalben diesen Typus. Die Bedeutung des Geldes für die Entwicklung der Individualität steht deshalb in engstem Zusammenhänge mit der, die es für die Vergrößerung der sozialen Gruppen besitzt. Für diese letztere bedarf es hier keines ausführlichen Beweises mehr: die Wechselwirkung zwischen der Geldwirtschaft und der Größe des Wirtschaftskreises habe ich früher aufgezeigt. Je mehr Menschen miteinander in Beziehung treten, desto abstrakter und allgemeingültiger muß ihr Tauschmittel sein; und umgekehrt, ist erst einmal ein solches geschaffen, so gestattet es eine Verständigung auf sonst unzugängliche Entfernungen hin, eine Ein¬ beziehung der allermannigfaltigsten Persönlichkeiten in die gleiche Aktion, eine Wechselwirkung und damit Vereinheitlichung von Men¬ schen, die wegen ihres räumlichen, sozialen, personalen und sonsti¬ gen Interessenabstandes in gar keine andere Gruppierung zu bringen wären.

In wie enger Korrelation Geldwirtschaft, Individualisierung und Vergrößerung des sozialen Kreises stehen, offenbart zunächst der Charakter des Handelsgewerbes, das einerseits mit dem Vordringen der Geldwirtschaft, andrerseits mit der Erweiterung der Beziehungen, dem Hinausgreifen über die enge, sich selbst genügende Gruppe der Primitivzeit in offensichtlichem Zusammenhang steht. Und nun hat der Handel dadurch individuellen Charakter, daß er — von seinen höchsten Stufen abgesehen — keine so komplizierte Technik wie das Handwerk und keine so traditionell festgelegte wie der Landbau be¬ sitzt. Der Handeltreibende ist deshalb nicht in dem Maße, wie es in den anderen Erwerbstypen gilt, auf Unterweisung — die immer engeren Zusammenhang mit der unmittelbaren Umgebung invol¬ viert —, auf personale und objektive Tradition — die die individuelle Sonderart nivelliert —, auf Erblichkeit — die das frühere HandvCerk und noch jetzt der Landbesitz voraussetzt — angewiesen. Aus Ihdien wird berichtet, daß die Erblichkeit der Berufe in dem Handels¬ gewerbe nicht so entschieden sei, wie in den industriellen. Es ist die Technik des Handels, die es dem wandernden, die Gruppengrenzen durchbrechenden Kaufmann, dem Pionier der Geldwirtschaft, er¬ leichtert, sich jenen Vergleichmäßigungen und Verschmelzungen der anderen Berufe zu entziehen und sich auf sein individuelles Können und Wagen zu stellen. Ich zeige die gleiche Korrelation an einem etwas abseits liegenden Fall. Ob der Sieger eines Wettbewerbes durch einen Ehrenpreis oder einen Geldpreis ausgezeichnet wird, ist innerlich ein großer Unterschied. Mit dem Geldpreis ist er ab¬ gefunden, er hat seinen Lohn dahin; der Ehrenpreis wirkt weiter, er gibt der ganzen Persönlichkeit ein Relief (das natürlich unter ge¬ wissen Umständen, aber nicht dem Grundgedanken nach, auch zu dem Geldpreise noch hinzutreten kann): der Geldpreis bezieht sich auf die Leistung, der Ehrenpreis auf den Leistenden. Nun aber ist eine Ehrung in dem letzteren Sinne meistens nur innerhalb eines relativ kleinen Kreises möglich. Schon diejenige Ehre, die keine Aus¬ zeichnung des Individuums bedeutet, entsteht nur innerhalb einer kleineren Gruppe, welche durch die bestimmt umschriebene Ehren¬ haftigkeit ihrer Mitglieder sich gegen ihre Umgebung geschlossen, kräftig, unangreifbar erhält: so die Offiziersehre, die Kaufmanns¬ ehre, die Familienehre, ja sogar die oft hervorgehobene Spitzbuben¬ ehre. Jede Ehre ist ursprünglich Standes- oder Klassenehre, und die allgemein menschliche oder ganz individuelle Ehre enthält nur die¬ jenigen Anforderungen an den Einzelnen, in denen alle kleineren Gruppen innerhalb einer größeren übereinstimmen. Die Ehre nun, welche ihren Träger nicht Anderen einordnen, sondern unter ihnen hervorheben soll, bedarf nicht weniger einer gewissen Enge und Solidarität des Kreises; der Name des olympischen Siegers hallte durch das ganze, kleine und in diesem Interesse eng zusammen¬ gehörige Griechenland. Der Geldpreis trägt den egoistischen Charakter, den sehr große Kreise ihren Individuen nahelegen; den unegoistischen, der der Solidarität des kleineren entspricht, symboli¬ siert es aufs schönste, daß der goldene Kranz, den der athenische Rat der Fünfhundert für gute Amtsführung erhielt, alsdann in einem Tempel aufbewahrt wurde. Innerhalb kleinerer und geschlossener Interessenkreise, z. B. bei einigen Sportangelegenheiten, Industrie¬ fächern usw. ist noch jetzt der Ehrenpreis völlig gerechtfertigt. In dem Maße aber, in dem die Einschränkung und Homogeneität des Kreises einer Weite und gegenseitigen Fremdheit seiner Elemente Platz macht, muß an die Stelle des Ehrenpreises, der auf die Mit¬ wirkung der gesamten Gruppe rechnet, der Geldpreis treten, der die abschließende, über sich nicht hinausweisende Anerkennung der Leistung darstellt. Die Vergrößerung des sozialen Kreises fordert so den Übergang zum geldmäßigen Ausdruck des Verdienstes, weü sie unweigerlich die Atomisierung eben dieses Kreises bedeutet; die Un¬ möglichkeit, die gleiche Stimmung in derselben Weise, wie es bei einem kleinen Kreise möglich ist, durch einen großen fortzupflanzen, macht die Belohnung durch ein Mittel notwendig, bei dem der zu Belohnende nicht mehr auf eine Übereinstimmung und Bereitwillig¬ keit der ganzen Gruppe angewiesen ist.

Man kann in diesem Zusammenhang betonen, daß die Beziehung des Geldes zur Ausdehnung der sozialen Gruppe eine ebenso enge ist, wie nach unseren früheren Ausmachungen zur Objektivierung der Lebensinhalte. Dieser Parallelismus ist kein zufälliger. Was wir die objektive Bedeutung der Dinge nennen, das ist in praktischer Hin¬ sicht ihre Gültigkeit für einen größeren Kreis von Subjekten; in¬ dem sie aus ihrer ersten Bindung an das Einzelsubjekt oder einen kleinen Kreis, aus der Zufälligkeit subjektiver Deutung heraus - wachsen, wird die Vorstellung oder Gestaltung ihrer eine für immer weitere Kreise gültige und bedeutsame (auch wenn die Hindernisse der Lage es zu dieser Anerkennung durch die Gesamtheit in Wirk¬ lichkeit nicht kommen lassen), und eben damit erreichen sie, was wir ihre objektive Wahrheit oder ihre sachlich angemessene Gestal¬ tung nennen — so sehr die ideelle Gültigkeit, auf die die letzteren Be¬ griffe hindeuten, in ihrem Fürsichsein alle Beziehung auf Anerkannt¬ oder Nicht -Anerkanntwerden ablehnen mag. Die Bedeutung des Geldes nach beiden Seiten hin bestätigt die Enge dieser Korrelation, die sich auf vielerlei speziellen Gebieten geltend macht. Das Handels¬ recht des deutschen Mittelalters war ursprünglich nur das Genossen¬ schaftsrecht der einzelnen Kaufmannskollegien gewesen. Es bildete sich zu einem gemeinen Rechte unter der universalistischen Vor¬ stellung, daß der gesamte Kaufmannsstand des Reiches, ja, der Welt eigentlich eine große Gilde bilde. Und damit entwickelte sich das ge¬ meine Recht des Handels Standes zu einem gemeinen Recht der Handelsgeschäfte. Hier tritt sehr klar hervor, wie das Recht, in¬ dem es von einem engeren zu einem absolut weiten Kreise vor¬ schreitet, sich überhaupt von der Beziehung auf bloße Personen löst und zu einem Rechte der objektiven Transaktionen wird. Und eben dieselbe Entwicklung war es, die von einer immer gründlicheren Durchführung des Geldverkehres ebenso getragen wurde, wie sie andrerseits diese trug.

Schon die technische Schwierigkeit, die Werte der Naturalwirt¬ schaft auf weithin zu transportieren, muß diese auf relative Kleinheit der einzelnen Wirtschaftskreise beschränken, während das Geld ge¬ rade durch seine absolute Beweglichkeit das Band bildet, das die größte Ausdehnung des Kreises mit der Verselbständigung der Per¬ sönlichkeiten verbindet. Der vermittelnde Begriff für diese Korrela¬ tion zwischen dem Geld einerseits und der Vergrößerung des Kreises wie der Differenzierung der Individuen andrerseits ist oft das Privat¬ eigentum überhaupt. Der kleine und naturalwirtschaftliche Kreis neigt zu Gemeineigentum. Jede Vergrößerung desselben drängt auf Aussonderung der Anteile; bei sehr gewachsener Zahl von Genossen wird die Verwaltungstechnik des Gemeinbesitzes so kompliziert und konfliktsreich, die Entstehungswahrscheinlichkeit unverträglicher oder über die kommunistische Enge hinausdrängender Individuen wächst so sehr, die dem Gemeinbesitz widerstrebende Arbeitsteilung und Intensität der Ausnutzung wird zu einer solchen Notwendigkeit, daß man den Privatbesitz als eine direkte Folge der quantitativen Mehrung der Gruppe bezeichnen kann. Eine irländische Handschrift des 12. Jahrhunderts berichtet, daß die Aufteilungen des Bodens wegen der zu groß gewordenen Zahl der Familien stattfanden; und in Rußland, wo sich der Übergang vom Gesamt- zum Sondereigen¬ tum noch beobachtbar vollzieht, ist es ganz deutlich, daß die bloße Vermehrung der Bevölkerung ihn trägt oder beschleunigt. Das Geld aber ist ersichtlich das geeignetste Substrat der privaten und per¬ sönlichen Besitzform. Die gesonderte Verteilung, die Fixierung der Vermögensrechte, die Realisierung der einzelnen Ansprüche ist erst durch das Geld ohne weiteres möglich geworden. Das primäre und reinste Schema der Quantitätserweiterung des wirtschaftlichen Lebenskreises ist der Tausch überhaupt; mit ihm greift das Indivi¬ duum ganz prinzipiell — viel mehr als mit Raub und Geschenk — über seine solipsistische Peripherie hinaus. Tausch aber ist, seiner Idee nach, erst bei Privateigentum möglich; aller Kollektivbesitz ent¬ hält eine Tendenz zur »Toten Hand«, während die spezifischen .Wünsche des Einzelnen und seine Ergänzungsbedürftigkeit ihm den Täusch nötig machen. Der Besitz muß sich erst auf das Individuum konzentriert haben, um von da aus wieder sich durch den Tausch zu verbreiten. Das Geld, als der absolute Träger und Verkörperung des Tausches, wurde durch diese Vermittlung des Privateigentums, mit seiner Angewiesenheit auf den Austausch, zum Vehikel jener Er¬ weiterung der Wirtschaft, jenes Hineinbeziehens unbegrenzt vieler Kontrahenten durch das Hin und Her des Tausches. Darum wehrt sich aber das Geld auch — und dies ist die Kehrseite eben derselben Tatsache gegen gewisse kollektivistische Verfügungen, die sich innerhalb der Naturalwirtschaft von selbst ergeben. Im Mittelalter galt die Theorie, daß eine Geldleistung nur von demjenigen zu for¬ dern wäre, der sie persönlich versprochen hätte; die Mitglieder der Stände, die in der bewilligenden Versammlung nicht gegenwärtig waren, versagten deshalb oft die Leistung*. Anfangs des 13. Jahr¬ hunderts steht es in England noch nicht formell fest, daß der Be¬ schluß des Supreme Council der Ständevertretung alle Untertanen in Sachen der Besteuerung auch gegen den Willen des Einzelnen binden solle. Und als in Deutschland am Ende des Mittelalters die Landstände vielfach dem Landesherrn gegenüber eine als Einheit wirkende Körperschaft bildeten und ihre Aktionen nicht die summierten Aktionen von Einzelnen, sondern solche der Gesamtheit der Stände waren, da erhielt sich doch die erstere Vorstellung noch am längsten bei der Steuerbewilligung; hier schien am längsten die Gesamtheit nur die Summe der Einzelnen zu vertreten, so daß jeder Einzelne sich dem gemeinsamen Beschluß entziehen konnte. Das gleiche Motiv macht sich unter sehr veränderten Umständen geltend, indem bei zunehmender Zentralisation der Staatsverwaltung den¬ noch den lokalen Verbänden eine relative Freiheit der Finanz¬ gebarung gelassen wird. Die deutsche Gesetzgebung der letzten Jahr¬ zehnte z. B. scheint dahin zu neigen, die sozialen, politischen, ethischen Aufgaben der Kommunen als solcher einzuengen und sie zu lokalen Organen des Regierungswillens herabzudrücken; wogegen man ihnen innerhalb der Vermögensverwaltung erhebliche Autonomie einräumt. Es ist in demselben Sinn, wenn man es als den Hauptnachteil der Geldstrafe hervorgehoben hat, daß das Geld im Besitze des Staates lange nicht so wirtschaftlich fruchtbar zu machen ist, wie es in den Händen des Individuums wäre. Deshalb ist es schon eine technische Zweckmäßigkeit in bezug auf die Geldgebarung, demjenigen eine gewisse Freiheit zu lassen, den man in allen übrigen Beziehungen beschränkt — eine etwas verkleidete praktische Folge und Wendung der Schwierigkeit, der die kollektivistische Verfügung über Geld be¬ gegnet.