Allgemeinheit_, oder dies, daß es sich nicht widerspreche, zukommen, denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter Inhalt heißt selbst soviel als ein Unterschied, der keiner ist, oder als Inhaltslosigkeit.
Was dem Gesetzgeben übrig bleibt, ist also die _reine Form_ der _Allgemeinheit_ oder in der Tat die _Tautologie_ des Bewußtseins, welche dem Inhalt gegenübertritt, und ein _Wissen_ nicht von dem _seienden_ oder eigentlichen _Inhalte_, sondern von dem _Wesen_ oder der Sichselbstgleichheit desselben ist.
Das sittliche Wesen ist hiemit nicht unmittelbar selbst ein Inhalt, sondern nur ein Maßstab, ob ein Inhalt fähig sei, Gesetz zu sein oder nicht, indem er sich nicht selbst widerspricht. Die gesetzgebende Vernunft ist zu einer nur _prüfenden_ Vernunft herabgesetzt.
c. Gesetzprüfende Vernunft Ein Unterschied an der einfachen sittlichen Substanz ist eine Zufälligkeit für sie, welche wir an dem bestimmten Gebote als Zufälligkeit des Wissens, der Wirklichkeit und des Tuns hervortreten sahen. Die _Vergleichung_ jenes einfachen Seins und der ihm nicht entsprechenden Bestimmtheit fiel in uns; und die einfache Substanz hat sich darin formale Allgemeinheit oder reines _Bewußtsein_ zu sein gezeigt, das frei von dem Inhalte ihm gegenübertritt, und ein _Wissen_ von ihm als dem bestimmten ist. Diese Allgemeinheit bleibt auf diese Weise dasselbe, was die _Sache selbst_ war. Aber sie ist im Bewußtsein ein anderes; sie ist nämlich nicht mehr die gedankenlose träge Gattung, sondern bezogen auf das Besondere, und geltend für dessen Macht und Wahrheit.--Dies Bewußtsein scheint zunächst dasselbe Prüfen, welches wir vorhin waren, und sein Tun nichts anderes sein zu können, als schon geschehen ist, eine Vergleichung des Allgemeinen mit dem Bestimmten, woraus sich ihre Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber das Verhältnis des Inhalts zum Allgemeinen ist hier ein anderes, indem dieses eine andere Bedeutung gewonnen hat; es ist _formale_ Allgemeinheit, deren der bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er nur in Beziehung auf sich selbst betrachtet. Bei unserm Prüfen stand die allgemeine gediegene Substanz der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als Zufälligkeit des Bewußtseins, worein die Substanz eintrat, entwickelte. Hier ist das ein Glied der Vergleichung verschwunden; das Allgemeine ist nicht mehr die _seiende_ und _geltende_ Substanz, oder das an und für sich Rechte, sondern einfaches Wissen oder Form, welche einen Inhalt nur mit sich selbst vergleicht, und ihn betrachtet, ob er eine Tautologie ist. Es werden Gesetze nicht mehr gegeben, sondern _geprüft_; und die Gesetze sind für das prüfende Bewußtsein _schon_ gegeben; es nimmt ihren _Inhalt_ auf, wie er einfach ist, ohne in die Betrachtung der seiner Wirklichkeit anklebenden Einzelnheit und Zufälligkeit einzugehen, wie wir taten, sondern bleibt bei dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich ebenso einfach gegen es, als es sein Maßstab ist.
Dies Prüfen reicht aber aus diesem Grunde nicht weit; eben indem der Maßstab die Tautologie und gleichgültig gegen den Inhalt ist, nimmt er ebensogut diesen als den entgegengesetzten in sich auf.--Es ist die Frage, soll es an und für sich Gesetz sein, daß _Eigentum_ sei; _an und für sich_, nicht aus Nützlichkeit für andere Zwecke; die sittliche Wesenheit besteht eben darin, daß das Gesetz nur sich selbst gleiche, und durch diese Gleichheit mit sich also in seinem eignen Wesen gegründet, nicht ein bedingtes sei. Das Eigentum an und für sich widerspricht sich nicht; es ist eine _isolierte_ oder nur sich selbst gleich gesetzte Bestimmtheit. Nichteigentum, Herrenlosigkeit der Dinge oder Gütergemeinschaft widerspricht sich gerade ebensowenig. Daß etwas niemand gehört, oder dem nächsten besten, der sich in Besitz setzt, oder allen zusammen, und jedem nach seinem Bedürfnisse oder zu gleichen Teilen, ist eine _einfache Bestimmtheit_, ein _formaler Gedanke_, wie sein Gegenteil, das Eigentum.--Wenn das herrenlose Ding freilich betrachtet wird als ein _notwendiger Gegenstand_ des _Bedürfnisses_, so ist es notwendig, daß es der Besitz irgendeines einzelnen werde; und es wäre widersprechend, vielmehr die Freiheit des Dinges zum Gesetze zu machen. Unter der Herrenlosigkeit des Dinges ist aber auch nicht eine absolute Herrenlosigkeit gemeint, sondern es soll in _Besitz kommen_, nach dem _Bedürfnisse_ des einzelnen; und zwar nicht um aufbewahrt, sondern um unmittelbar gebraucht zu werden. Aber so ganz nur nach der Zufälligkeit für das Bedürfnis zu sorgen, ist der Natur des bewußten Wesens, von dem allein die Rede ist, widersprechend; denn es muß sich sein Bedürfnis in der Form der _Allgemeinheit_ vorstellen, für seine ganze Existenz sorgen, und sich ein bleibendes Gut erwerben. So stimmte also der Gedanke, daß ein Ding dem nächsten selbstbewußten Leben nach seinem Bedürfnisse zufälligerweise zuteil werde, nicht mit sich selbst überein.--In der Gütergemeinschaft, worin auf eine allgemeine und bleibende Weise dafür gesorgt wäre, wird jedem entweder soviel zuteil, _als er braucht_, so widerspricht diese Ungleichheit und das Wesen des Bewußtseins, dem die _Gleichheit_ der Einzelnen Prinzip ist, einander. Oder es wird nach dem letztern Prinzip _gleich_ ausgeteilt, so hat der Anteil nicht die Beziehung auf das Bedürfnis, welche doch allein sein Begriff ist.
Allein wenn auf diese Weise das Nichteigentum widersprechend erscheint, so geschieht es nur darum, weil es nicht als _einfache_ Bestimmtheit gelassen worden ist. Dem Eigentum geht es ebenso, wenn es in Momente aufgelöst wird. Das einzelne Ding, das mein Eigentum ist, gilt damit für ein _Allgemeines, Befestigtes, Bleibendes_; dies widerspricht aber seiner Natur, die darin besteht, gebraucht zu werden und zu _verschwinden_. Es gilt zugleich für das _Meinige_, das alle andern anerkennen, und sich davon ausschließen. Aber darin, daß ich anerkannt bin, liegt vielmehr meine Gleichheit mit allen, das Gegenteil der Ausschließung.--Was ich besitze, ist ein _Ding_, d.h.
ein Sein für Andre überhaupt, ganz allgemein und unbestimmt nur für mich zu sein; daß _Ich_ es besitze, widerspricht seiner allgemeinen Dingheit. Eigentum widerspricht sich daher nach allen Seiten ebensosehr als Nichteigentum; jedes hat diese beiden entgegengesetzten, sich widersprechenden Momente der Einzelnheit und Allgemeinheit an ihm.--Aber jede dieser Bestimmtheiten _einfach_ vorgestellt, als Eigentum oder Nichteigentum, ohne weitere Entwicklung, ist eine so _einfach_ als die andere, das heißt, sich nicht widersprechend.--Der Maßstab des Gesetzes, den die Vernunft an ihr selbst hat, paßt daher allem gleich gut, und ist hiemit in der Tat kein Maßstab.--Es müßte auch sonderbar zugehen, wenn die Tautologie, der Satz des Widerspruchs, der für die Erkenntnis theoretischer Wahrheit nur als ein formelles Kriterium zugestanden wird, das heißt, als etwas, das gegen Wahrheit und Unwahrheit ganz gleichgültig sei, für die Erkenntnis praktischer _Wahrheit mehr sein sollte_.
In den beiden soeben betrachteten Momenten der Erfüllung des vorher leeren geistigen Wesens hat sich das Setzen von unmittelbaren Bestimmtheiten an der sittlichen Substanz, und dann das Wissen von ihnen, ob sie Gesetze sind, aufgehoben. Das Resultat scheint hiemit dieses zu sein, daß weder bestimmte Gesetze noch ein Wissen derselben stattfinden könne. Allein die Substanz ist das _Bewußtsein_ von sich als der absoluten _Wesenheit_, welches hiemit weder den _Unterschied_ an ihr noch das _Wissen_ von ihm aufgeben kann. Daß das Gesetzgeben und Gesetzprüfen sich als nichtig erwies, hat diese Bedeutung, daß beides einzeln und isoliert genommen nur haltungslose _Momente_ des sittlichen Bewußtseins sind; und die Bewegung, in welcher sie auftreten, hat den formalen Sinn, daß die sittliche Substanz sich dadurch als Bewußtsein darstellt.
Insofern diese beiden Momente nähere Bestimmungen des Bewußtseins der _Sache selbst_ sind, können sie als Formen der _Ehrlichkeit_ angesehen werden, die, wie sonst mit ihren formalen Momenten, sich itzt mit einem seinsollenden Inhalt des Guten und Rechten und einem Prüfen solcher festen Wahrheit herumtreibt, und in der gesunden Vernunft und verständigen Einsicht die Kraft und Gültigkeit der Gebote zu haben meint.
Ohne diese Ehrlichkeit aber gelten die Gesetze nicht als _Wesen_ des _Bewußtseins_ und das Prüfen ebenso nicht als Tun _innerhalb_ desselben; sondern diese Momente drücken, wie sie jedes für sich _unmittelbar_ als eine _Wirklichkeit_ auftreten, das eine ein ungültiges Aufstellen und Sein wirklicher Gesetze und das andre eine ebenso ungültige Befreiung von denselben aus. Das Gesetz hat als bestimmtes Gesetz einen zufälligen Inhalt--dies hat hier die Bedeutung, daß es Gesetz eines einzelnen Bewußtseins von einem willkürlichen Inhalt ist. Jenes unmittelbare Gesetzgeben ist also der tyrannische Frevel, der die Willkür zum Gesetze macht, und die Sittlichkeit zu einem Gehorsame gegen sie--gegen Gesetze, die _nur_ Gesetze, nicht zugleich _Gebote_ sind. So wie das zweite Moment, insofern es isoliert ist, das Prüfen der Gesetze, das Bewegen des Unbewegbaren und den Frevel des Wissens bedeutet, der sich von den absoluten Gesetzen frei räsoniert, und sie für eine ihm fremde Willkür nimmt.
In beiden Formen sind diese Momente ein negatives Verhältnis zur Substanz oder dem realen geistigen Wesen; oder in ihnen hat die Substanz noch nicht ihre Realität, sondern das Bewußtsein enthält sie noch in der Form seiner eignen Unmittelbarkeit, und sie ist nur erst ein _Willen_ und _Wissen_ dieses Individuums, oder das _Sollen_ eines unwirklichen Gebots, und ein Wissen der formalen Allgemeinheit. Aber indem diese Weisen sich aufhoben, ist das Bewußtsein in das Allgemeine zurückgegangen, und jene Gegensätze sind verschwunden.
Das geistige Wesen ist dadurch wirkliche Substanz, daß diese Weisen nicht einzeln gelten, sondern nur als aufgehobne, und die Einheit, worin sie nur Momente sind, ist das Selbst des Bewußtseins, welches nunmehr in dem geistigen Wesen gesetzt, dasselbe zum wirklichen, erfüllten und selbstbewußten macht.
Das geistige Wesen ist hiemit vors erste für das Selbstbewußtsein als _an sich_ seiendes Gesetz; die Allgemeinheit des Prüfens, welche die formale nicht _an sich_ seiende war, ist aufgehoben. Es ist ebenso ein ewiges Gesetz, welches nicht in dem _Willen dieses Individuums_ seinen Grund hat, sondern es ist an und für sich, der absolute _reine Willen aller_, der die Form des unmittelbaren _Seins_ hat. Er ist auch nicht ein _Gebot_, das nur sein _soll_, sondern er _ist_ und _gilt_; es ist das allgemeine Ich der Kategorie, das unmittelbar die Wirklichkeit ist, und die Welt ist nur diese Wirklichkeit. Indem aber dieses _seiende Gesetz_ schlechthin gilt, so ist der Gehorsam des Selbstbewußtseins nicht der Dienst gegen einen Herrn, dessen Befehle eine Willkür wäre, und worin es sich nicht erkennte. Sondern die Gesetze sind Gedanken seines eignen absoluten Bewußtseins, welche es selbst unmittelbar _hat_. Es _glaubt_ auch nicht an sie, denn der Glauben schaut wohl auch das Wesen, aber ein fremdes an. Das sittliche _Selbst_bewußtsein ist durch die _Allgemeinheit_ seines _Selbsts unmittelbar_ mit dem Wesen eins; der Glauben hingegen fängt von dem _einzelnen_ Bewußtsein an, er ist die Bewegung desselben, immer dieser Einheit zuzugehen, ohne die Gegenwart seines Wesens zu erreichen.--Jenes Bewußtsein hingegen hat sich als einzelnes aufgehoben, diese Vermittlung ist vollbracht, und nur dadurch, daß sie vollbracht ist, ist es unmittelbares Selbstbewußtsein der sittlichen Substanz.
Der Unterschied des Selbstbewußtseins von dem Wesen ist also vollkommen durchsichtig. Dadurch sind die _Unterschiede an dem Wesen_ selbst nicht zufällige Bestimmtheiten, sondern um der Einheit des Wesens und des Selbstbewußtseins willen, von welchem allein die Ungleichheit kommen könnte, sind sie die Massen ihrer von ihrem Leben durchdrungenen Gegliederung, sich selbst klare unentzweite Geister, makellose himmlische Gestalten, die in ihren Unterschieden die unentweihte Unschuld und Einmütigkeit ihres Wesens erhalten.--Das Selbstbewußtsein ist ebenso einfaches, klares _Verhältnis_ zu ihnen.
Sie _sind_, und weiter nichts--macht das Bewußtsein seines Verhältnisses aus. So gelten sie der Antigone des Sophokles als der Götter _ungeschriebnes_ und _untrügliches_ Recht nicht etwa jetzt und gestern, sondern immerdarlebt es, und keiner weiß, von wannen es erschien. _Sie sind_. Wenn ich nach Ihrer Entstehung frage, und sie auf den Punkt ihres Ursprungs einenge, so bin ich darüber hinausgegangen; denn ich bin nunmehr das Allgemeine, sie aber das Bedingte und Beschränkte. Wenn sie sich meiner Einsicht legitimieren sollen, so habe ich schon ihr unwankendes An-sich-sein bewegt, und betrachte sie als etwas, das vielleicht wahr, vielleicht auch nicht wahr für mich sei. Die sittliche Gesinnung besteht eben darin, unverrückt in dem fest zu beharren, was das Rechte ist, und sich alles Bewegens, Rüttelns und Zurückführens desselben zu enthalten.
--Es wird ein Depositum bei mir gemacht; es _ist_ das Eigentum eines andern, und ich anerkenne es, _weil es so ist_, und erhalte mich unwankend in diesem Verhältnisse. Behalte ich für mich das Depositum, so begehe ich nach dem Prinzipe meines Prüfens, der Tautologie, ganz und gar keinen Widerspruch; denn alsdenn sehe ich es nicht mehr für das Eigentum eines andern an; etwas behalten, das ich nicht für das Eigentum eines andern ansehe, ist vollkommen konsequent. Die Änderung _der Ansicht_ ist kein Widerspruch, denn es ist nicht um sie als Ansicht, sondern um den Gegenstand und Inhalt zu tun, der sich nicht widersprechen soll. So sehr ich--wie ich tue, wenn ich etwas wegschenke--die Ansicht, daß etwas mein Eigentum ist, in die Ansicht, daß es das Eigentum eines andern ist, verändern kann, ohne dadurch eines Widerspruches schuldig zu werden, ebensosehr kann ich den umgekehrten Weg gehen.--Nicht darum also, weil ich etwas sich nicht widersprechend finde, ist es Recht; sondern weil es das Rechte ist, ist es Recht. Daß etwas das Eigentum des andern _ist_, dies liegt _zum Grunde_; darüber habe ich nicht zu räsonieren, noch mancherlei Gedanken, Zusammenhänge, Rücksichten aufzusuchen oder mir einfallen zu lassen; weder ans Gesetzgeben noch ans Prüfen zu denken; durch solcherlei Bewegungen meines Gedankens verrückte ich jenes Verhältnis, indem ich in der Tat nach Belieben meinem unbestimmten tautologischen Wissen das Gegenteil ebensowohl gemäß, und es also zum Gesetze machen könnte. Sondern ob diese oder die entgegengesetzte Bestimmung das Rechte sei, ist _an_ und _für sich_ bestimmt; ich für mich könnte, welche ich wollte, und ebensogut keine zum Gesetze machen, und bin, indem ich zu prüfen anfange, schon auf unsittlichem Wege. Daß das Rechte mir _an_ und _für sich_ ist, dadurch bin ich in der sittlichen Substanz; so ist sie das _Wesen_ des Selbstbewußtseins; dieses aber ist _ihre Wirklichkeit_ und _Dasein_, ihr _Selbst_ und _Willen_.
VI. Der Geist Die Vernunft ist Geist, indem die Gewißheit, alle Realität zu sein, zur Wahrheit erhoben, und sie sich ihrer selbst als ihrer Welt und der Welt als ihrer selbst bewußt ist.--Das Werden des Geistes zeigte die unmittelbar vorhergehende Bewegung auf, worin der Gegenstand des Bewußtseins, die reine Kategorie, zum Begriffe der Vernunft sich erhob. In der _beobachtenden_ Vernunft ist diese reine Einheit des _Ich_ und des _Seins_, des _Für-sich-_ und des _An-sich-_seins, als das _An-sich_ oder als _Sein_ bestimmt, und das Bewußtsein der Vernunft findet sie. Aber die Wahrheit des Beobachtens ist vielmehr das Aufheben dieses unmittelbaren findenden Instinkts, dieses bewußtlosen Daseins derselben. Die _angeschaute_ Kategorie, das _gefundne Ding_ tritt in das Bewußtsein als das _Für-sich-sein_ des Ich, welches sich nun im gegenständlichen Wesen als das _Selbst_ weiß.
Aber diese Bestimmung der Kategorie, als des Für-sich-seins entgegengesetzt dem An-sich-sein, ist ebenso einseitig und ein sich selbst aufhebendes Moment. Die Kategorie wird daher für das Bewußtsein bestimmt, wie sie in ihrer allgemeinen Wahrheit ist, als _an- und fürsich_seiendes Wesen. Diese noch _abstrakte_ Bestimmung, welche die _Sache selbst_ ausmacht, ist erst das _geistige Wesen_, und sein Bewußtsein ein formales Wissen von ihm, das sich mit mancherlei Inhalt desselben herumtreibt; es ist von der Substanz in der Tat noch als ein Einzelnes unterschieden, gibt entweder willkürliche Gesetze, oder meint die Gesetze, wie sie an und für sich sind, in seinem Wissen als solchem zu haben; und hält sich für die beurteilende Macht derselben.--Oder von der Seite der Substanz betrachtet, so ist diese das _an- und fürsichseiende_ geistige Wesen, welches noch nicht _Bewußtsein_ seiner selbst ist.--Das _an- und fürsichseiende_ Wesen aber, welches sich zugleich als Bewußtsein wirklich und sich sich selbst vorstellt, ist _der Geist_.
Sein geistiges _Wesen_ ist schon als die _sittliche Substanz_ bezeichnet worden; der Geist aber ist _die sittliche Wirklichkeit_.
Er ist das _Selbst_ des wirklichen Bewußtseins, dem er oder vielmehr das sich als gegenständliche wirkliche Welt gegenübertritt, welche aber ebenso für das Selbst alle Bedeutung eines Fremden, so wie das Selbst alle Bedeutung eines von ihr getrennten, abhängigen oder unabhängigen Für-sich-seins verloren hat. Die _Substanz_ und das allgemeine, sichselbstgleiche, bleibende Wesen--ist er der unverrückte und unaufgelöste _Grund_ und _Ausgangspunkt_ des Tuns Aller,--und ihr _Zweck_ und _Ziel_, als das gedachte _An-sich_ aller Selbstbewußtsein.--Diese Substanz ist ebenso das allgemeine Werk, das sich durch das _Tun_ Aller und jeder als ihre Einheit und Gleichheit erzeugt, denn sie ist das _Für-sich-sein_, das Selbst, das Tun. Als die _Substanz_ ist der Geist die unwankende gerechte _Sichselbstgleichheit_; aber als _Für-sich-sein_ ist sie das aufgelöste, das sich aufopfernde gütige Wesen, an dem jeder sein eignes Werk vollbringt, das allgemeine Sein zerreißt und sich seinen Teil davon nimmt. Diese Auflösung und Vereinzelung des Wesens ist eben das _Moment_ des Tuns und Selbsts Aller; es ist die Bewegung und Seele der Substanz, und das bewirkte allgemeine Wesen. Gerade darin daß sie das im Selbst aufgelöste Sein ist, ist sie nicht das tote Wesen, sondern _wirklich_ und _lebendig._ Der Geist ist hiemit das sich selbst tragende absolute reale Wesen.
Alle bisherigen Gestalten des Bewußtseins sind Abstraktionen desselben; sie sind dies, daß er sich analysiert, seine Momente unterscheidet, und bei einzelnen verweilt. Dies Isolieren solcher Momente hat ihn selbst zur _Voraussetzung_ und zum _Bestehen_, oder es existiert nur in ihm, der die Existenz ist. Sie haben so isoliert den Schein, als ob sie als solche _wären_; aber wie sie nur Momente oder verschwindende Größen sind, zeigte ihre Fortwälzung und Rückgang in ihren Grund und Wesen; und dies Wesen eben ist diese Bewegung und Auflösung dieser Momente. Hier, wo der Geist oder die Reflexion derselben in sich selbst gesetzt ist, kann unsre Reflexion an sie nach dieser Seite kurz erinnern, sie waren Bewußtsein, Selbstbewußtsein und Vernunft. Der Geist ist also _Bewußtsein_ überhaupt, was sinnliche Gewißheit, Wahrnehmen und den Verstand in sich begreift, insofern er in der Analyse seiner selbst das Moment festhält, daß er sich _gegenständliche, seiende_ Wirklichkeit ist, und davon abstrahiert, daß diese Wirklichkeit sein eignes Für-sich-sein ist. Hält er im Gegenteil das andre Moment der Analyse fest, daß sein Gegenstand sein _Für-sich-sein_ ist, so ist er Selbstbewußtsein. Aber als unmittelbares Bewußtsein des _An- und Für-sich-seins_, als Einheit des Bewußtseins und des Selbstbewußtseins ist er das Bewußtsein, das _Vernunft hat_, das, wie das _Haben_ es bezeichnet, den Gegenstand hat als _an sich_ vernünftig bestimmt, oder vom Werte der Kategorie, aber so, daß er noch für das Bewußtsein desselben den Wert der Kategorie nicht hat.
Er ist das Bewußtsein, aus dessen Betrachtung wir soeben herkommen.
Diese Vernunft, die er _hat_, endlich als eine solche von ihm angeschaut, die Vernunft _ist_, oder die Vernunft, die in ihm _wirklich_ und die seine Welt ist, so ist er in seiner Wahrheit; er _ist_ der Geist, er ist das _wirkliche sittliche_ Wesen.
Der Geist ist das _sittliche Leben_ eines _Volks_, insofern er die _unmittelbare Wahrheit ist_; das Individuum, das eine Welt ist. Er muß zum Bewußtsein über das, was er unmittelbar ist, fortgehen, das schöne sittliche Leben aufheben, und durch eine Reihe von Gestalten zum Wissen seiner selbst gelangen. Diese unterscheiden sich aber von den vorhergehenden dadurch, daß sie die realen Geister sind, eigentliche Wirklichkeiten, und statt Gestalten nur des Bewußtseins, Gestalten einer Welt.
Die _lebendige sittliche_ Welt ist der Geist in seiner _Wahrheit_; wie er zunächst zum abstrakten _Wissen_ seines Wesens kommt, geht die Sittlichkeit in der formalen Allgemeinheit des Rechts unter. Der in sich selbst nunmehr entzweite Geist beschreibt in seinem gegenständlichen Elemente als in einer harten Wirklichkeit die eine seiner Welten, das _Reich der Bildung_, und ihr gegenüber im Elemente des Gedankens die _Welt des Glaubens_, das _Reich des Wesens_. Beide Welten aber von dem Geiste, der aus diesem Verluste seiner selbst in sich geht, von dem _Begriffe_ erfaßt, werden durch die _Einsicht_ und ihre Verbreitung, die _Aufklärung_, verwirrt und revolutioniert, und das in das _Diesseits_ und _Jenseits_ verteilte und ausgebreitete Reich kehrt in das Selbstbewußtsein zurück, das nun in der _Moralität_ sich als die Wesenheit und das Wesen als wirkliches Selbst erfaßt, seine _Welt_ und ihren _Grund_ nicht mehr aus sich heraussetzt, sondern alles in sich verglimmen läßt, und als _Gewissen_ der _seiner selbst gewisse_ Geist ist.
Die sittliche Welt, die in das Diesseits und Jenseits zerrissene Welt und die moralische Weltanschauung sind also die Geister, deren Bewegung und Rückgang in das einfache fürsichseiende Selbst des Geistes sich entwickeln, und als deren Ziel und Resultat das wirkliche Selbstbewußtsein des absoluten Geistes hervortreten wird.
A. Der wahre Geist,die Sittlichkeit Der Geist ist in seiner einfachen Wahrheit Bewußtsein, und schlägt seine Momente auseinander. Die _Handlung_ trennt ihn in die Substanz und das Bewußtsein derselben; und trennt ebensowohl die Substanz als das Bewußtsein. Die Substanz tritt als allgemeines _Wesen_ und _Zweck_, sich als der _vereinzelnten_ Wirklichkeit gegenüber; die unendliche Mitte ist das Selbstbewußtsein, welches _an sich_ Einheit seiner und der Substanz, es nun _für sich_ wird, das allgemeine Wesen und seine vereinzelnte Wirklichkeit vereint, diese zu jenem erhebt, und sittlich handelt--und jenes zu dieser herunterbringt, und den Zweck, die nur gedachte Substanz ausführt; es bringt die Einheit seines Selbsts und der Substanz als _sein Werk_ und damit als _Wirklichkeit_ hervor.
In dem Auseinandertreten des Bewußtseins hat die einfache Substanz den Gegensatz teils gegen das Selbstbewußtsein erhalten, teils stellt sie damit ebensosehr an ihr selbst die Natur des Bewußtseins, sich in sich selbst zu unterscheiden, als eine in ihre Massen gegliederte Welt dar. Sie spaltet sich also in ein unterschiednes sittliches Wesen, in ein menschliches und göttliches Gesetz. Ebenso das ihr gegenübertretende Selbstbewußtsein teilt sich nach seinem Wesen der einen dieser Mächte zu, und als Wissen in die Unwissenheit dessen, was es tut, und in das Wissen desselben, das deswegen ein betrognes Wissen ist. Es erfährt also in seiner Tat sowohl den Widerspruch _jener Mächte_, worein die Substanz sich entzweite, und ihre gegenseitige Zerstörung, wie den Widerspruch seines Wissens von der Sittlichkeit seines Handelns--mit dem, was an und für sich sittlich ist, und findet _seinen eignen_ Untergang. In der Tat aber ist die sittliche Substanz durch diese Bewegung zum _wirklichen Selbstbewußtsein_ geworden, oder _dieses_ Selbst zum _An_- und _Fürsich_seienden, aber darin ist eben die Sittlichkeit zugrunde gegangen.
a. Die sittliche Welt,das menschliche und göttliche Gesetz,der Mann und das Weib Die einfache Substanz des Geistes teilt sich als Bewußtsein. Oder wie das Bewußtsein des abstrakten, des sinnlichen Seins in die Wahrnehmung übergeht, so auch die unmittelbare Gewißheit des realen, sittlichen Seins; und wie für die sinnliche Wahrnehmung das einfache Sein ein Ding von vielen Eigenschaften wird, so ist für die sittliche der Fall des Handelns eine Wirklichkeit von vielen sittlichen Beziehungen. Jener zieht sich aber die unnütze Vielheit der Eigenschaften in den wesentlichen Gegensatz der Einzelnheit und Allgemeinheit zusammen, und noch mehr dieser, die das gereinigte, substantielle Bewußtsein ist, wird die Vielheit der sittlichen Momente das Zwiefache eines Gesetzes der Einzelnheit und eines der Allgemeinheit. Jede dieser Massen der Substanz bleibt aber der ganze Geist; wenn in der sinnlichen Wahrnehmung die Dinge keine andre Substanz als die beiden Bestimmungen der Einzelnheit und der Allgemeinheit haben, so drücken sie hier nur den oberflächlichen Gegensatz der beiden Seiten gegeneinander aus.
Die Einzelnheit hat an dem Wesen, das wir hier betrachten, die Bedeutung des _Selbstbewußtseins_ überhaupt, nicht eines einzelnen zufälligen Bewußtseins. Die sittliche Substanz ist also in dieser Bestimmung die _wirkliche_ Substanz, der absolute Geist in der Vielheit des daseienden _Bewußtseins realisiert_; er ist das _Gemeinwesen_, welches _für uns_ bei dem Eintritt in die praktische Gestaltung der Vernunft überhaupt das absolute Wesen war, und hier in seiner Wahrheit _für sich_ selbst als bewußtes sittliches Wesen, und als das _Wesen für das_ Bewußtsein, das wir zum Gegenstande haben, hervorgetreten ist. Es ist Geist, welcher _für sich_, indem er im indem er sie in sich erhält. Als die _wirkliche Substanz_ ist er _ein Volk_, als _wirkliches Bewußtsein Bürger_ des Volkes. Dies Bewußtsein hat an dem einfachen Geiste sein _Wesen_, und die Gewißheit seiner selbst in der _Wirklichkeit_ dieses Geistes, dem ganzen Volke, und unmittelbar darin seine _Wahrheit_, also nicht in etwas, das nicht wirklich ist, sondern in einem Geiste, der Dieser Geist kann das menschliche Gesetz genannt werden, weil er wesentlich in der Form der _ihrer selbst bewußten Wirklichkeit_ ist.
Er ist in der Form der Allgemeinheit das _bekannte_ Gesetz und die _vorhandene_ Sitte; in der Form der Einzelnheit ist er die wirkliche Gewißheit seiner selbst in dem _Individuum_ überhaupt, und die Gewißheit seiner als _einfacher Individualität_ ist er als Regierung; seine Wahrheit ist die offene an dem Tag liegende _Gültigkeit_; eine _Existenz_, welche für die unmittelbare Gewißheit in die Form des frei entlassenen Daseins tritt.
Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt aber eine andere Macht, das _göttliche Gesetz_, gegenüber. Denn die sittliche _Staatsmacht_ hat als die _Bewegung_ des sich _bewußten Tuns_ an dem _einfachen_ und _unmittelbaren Wesen_ der Sittlichkeit ihren Gegensatz; als _wirkliche Allgemeinheit_ ist sie eine Gewalt gegen das individuelle Für-sich-sein; und als Wirklichkeit überhaupt hat sie an dem _innern_ Wesen noch ein Anders, als sie ist.
Es ist schon erinnert worden, daß jede der entgegengesetzten Weisen der sittlichen Substanz zu existieren sie ganz und alle Momente ihres Inhalts enthält. Wenn also das Gemeinwesen sie als das seiner bewußte wirkliche Tun ist, so hat die andere Seite die Form der unmittelbaren oder seienden Substanz. Diese ist so einerseits der innre Begriff oder die allgemeine Möglichkeit der Sittlichkeit überhaupt, hat aber anderseits das Moment des Selbstbewußtseins ebenso an ihr. Dieses in diesem Elemente der _Unmittelbarkeit_ oder des _Seins_ die Sittlichkeit ausdrückend, oder ein _unmittelbares_ Bewußtsein seiner wie als Wesens so als dieses Selbsts in einem Andern, das heißt, ein _natürliches sittliches_ Gemeinwesen,--ist die _Familie_. Sie steht als der _bewußtlose_ noch innre Begriff seiner sich bewußten Wirklichkeit, als das _Element_ der Wirklichkeit des Volks, dem Volke selbst, als _unmittelbares_ sittliches _Sein_,--der durch die _Arbeit_ für das Allgemeine sich bildenden und erhaltenden Sittlichkeit, die Penaten dem allgemeinen Geiste gegenüber.
Ob sich aber wohl das _sittliche Sein_ der Familie als das _unmittelbare_ bestimmt, so ist sie innerhalb ihrer _sittliches_ Wesen nicht, _insofern_ sie das Verhältnis _der Natur_ ihrer Glieder, oder deren Beziehung die _unmittelbare einzelner wirklicher_ ist; denn das sittliche ist an sich _allgemein_, und dies Verhältnis der Natur ist wesentlich ebensosehr ein Geist, und nur als geistiges Wesen sittlich. Es ist zu sehen, worin seine eigentümliche Sittlichkeit besteht.--Zunächst, weil das Sittliche das an sich Allgemeine ist, ist die sittliche Beziehung der Familienglieder nicht die Beziehung der Empfindung oder das Verhältnis der Liebe. Das Sittliche scheint nun in das Verhältnis des _einzelnen_ Familiengliedes zur _ganzen_ Familie als der Substanz gelegt werden zu müssen; so daß sein Tun und Wirklichkeit nur sie zum Zweck und Inhalt hat. Aber der bewußte Zweck, den das _Tun_ dieses Ganzen, insofern er auf es selbst geht, hat, ist selbst das Einzelne. Die Erwerbung und Erhaltung von Macht und Reichtum geht teils nur auf das Bedürfnis und gehört der Begierde an; teils wird sie in ihrer höhern Bestimmung etwas nur Mittelbares. Diese Bestimmung fällt nicht in die Familie selbst, sondern geht auf das wahrhaft Allgemeine, das Gemeinwesen; sie ist vielmehr negativ gegen die Familie, und besteht darin, den Einzelnen aus ihr herauszusetzen, seine Natürlichkeit und Einzelnheit zu unterjochen, und ihn zur _Tugend_, zum Leben in und fürs Allgemeine zu ziehen. Der der Familie eigentümliche, _positive_ Zweck ist der Einzelne als solcher. Daß nun diese Beziehung sittlich sei, kann er nicht, weder der, welcher handelt, noch der, auf welchen sich die Handlung bezieht, nach einer _Zufälligkeit_ auftreten, wie etwa in irgendeiner Hülfe oder Dienstleistung geschieht. Der Inhalt der sittlichen Handlung muß substantiell oder ganz und allgemein sein; sie kann sich daher nur auf den _ganzen_ Einzelnen, oder auf ihn als allgemeinen beziehen. Auch dies wieder nicht etwa so, daß sich nur _vorgestellt_ wäre, eine _Dienstleistung_ fördere sein ganzes Glück, während sie so, wie sie unmittelbare und wirkliche Handlung ist, nur etwas Einzelnes an ihm tut;--noch daß sie auch wirklich als Erziehung, in einer _Reihe_ von Bemühungen, ihn als Ganzes zum Gegenstand hat und als Werk hervorbringt; wo außer dem gegen die Familie negativen Zwecke die _wirkliche Handlung_ nur einen beschränkten Inhalt hat; --ebensowenig endlich, daß sie eine Nothülfe ist, wodurch in Wahrheit der ganze Einzelne errettet wird; denn sie ist selbst eine völlig zufällige Tat, deren Gelegenheit eine gemeine Wirklichkeit ist, welche sein und auch nicht sein kann. Die Handlung also, welche die ganze Existenz des Blutsverwandten umfaßt, und ihn--nicht den Bürger, denn dieser gehört nicht der Familie an, noch den, der Bürger werden und _aufhören_ soll, als _dieser Einzelne_ zu gelten, sondern ihn, _diesen_ der Familie angehörigen Einzelnen, als ein _allgemeines_, der sinnlichen, d.i. einzelnen Wirklichkeit enthobenes Wesen zu ihrem Gegenstande und Inhalt hat, betrifft nicht mehr den _Lebenden,_ sondern den _Toten_, der aus der langen Reihe seines zerstreuten Daseins sich in die vollendete _eine_ Gestaltung zusammengefaßt, und aus der Unruhe des zufälligen Lebens sich in die Ruhe der einfachen Allgemeinheit erhoben hat.--Weil er nur als Bürger _wirklich_ und _substantiell_ ist, so ist der Einzelne, wie er nicht Bürger ist, und der Familie angehört, nur der _unwirkliche_ marklose Schatten.
Diese Allgemeinheit, zu der der Einzelne als _solcher_ gelangt, ist das _reine Sein, der Tod_; es ist das _unmittelbare natürliche Gewordensein_, nicht das _Tun_ eines _Bewußtseins_. Die Pflicht des Familiengliedes ist deswegen, diese Seite hinzuzufügen, damit auch sein letztes _Sein_, dies _allgemeine_ Sein, nicht allein der Natur angehöre und etwas Unvernünftiges bleibe, sondern daß es ein _getanes_, und das Recht des Bewußtseins in ihm behauptet sei. Oder der Sinn der Handlung ist vielmehr, daß, weil in Wahrheit die Ruhe und Allgemeinheit des seiner selbst bewußten Wesens nicht der Natur angehört, der Schein eines solchen Tuns hinwegfalle, den sich die Natur angemaßt, und die Wahrheit hergestellt werde.--Was die Natur an ihm tat, ist die Seite, von welcher sein Werden zum Allgemeinen sich als die Bewegung eines _Seienden_ darstellt. Sie fällt zwar selbst innerhalb des sittlichen Gemeinwesens und hat dieses zum Zwecke; der Tod ist die Vollendung und höchste Arbeit, welche das Individuum als solches für es übernimmt. Aber insofern es wesentlich _einzelnes_ ist, ist es zufällig, daß sein Tod unmittelbar mit seiner Arbeit fürs Allgemeine zusammenhing, und Resultat derselben war, teils wenn er's war, ist er die _natürliche_ Negativität und die Bewegung des Einzelnen als _Seienden_, worin das Bewußtsein nicht in sich zurückkehrt und Selbstbewußtsein wird; oder indem die Bewegung des _Seienden_ diese ist, daß es aufgehoben wird und zum _Für-sich-sein_ gelangt, ist der Tod die Seite der Entzweiung, worin das Für-sich-sein, das erlangt wird, ein anderes ist als das Seiende, welches in die Bewegung eintrat.--Weil die Sittlichkeit der Geist in seiner _unmittelbaren_ Wahrheit ist, so fallen die Seiten, in die sein Bewußtsein auseinandertritt, auch in diese Form der _Unmittelbarkeit_, und die Einzelnheit tritt in diese _abstrakte_ Negativität herüber, welche ohne Trost und Versöhnung _an sich selbst_, sie _wesentlich_ durch eine _wirkliche_ und _äußerliche Handlung_ empfangen muß.--Die Blutsverwandtschaft ergänzt also die abstrakte natürliche Bewegung dadurch, daß sie die Bewegung des Bewußtseins hinzufügt, das Werk der Natur unterbricht, und den Blutsverwandten der Zerstörung entreißt, oder besser, weil die Zerstörung, sein Werden zum reinen Sein, notwendig ist, selbst die Tat der Zerstörung über sich nimmt.--Es kömmt hiedurch zustande, daß auch das _tote_, das allgemeine _Sein_ ein in sich zurückgekehrtes, ein _Für-sich-sein_, oder die kraftlose reine _einzelne_ Einzelnheit zur _allgemeinen Individualität_ erhoben wird. Der Tote, da er sein Sein von seinem _Tun_ oder negativen Eins freigelassen, ist die leere Einzelnheit, nur ein passives _Sein für Anderes_, aller niedrigen vernunftlosen Individualität und den Kräften abstrakter Stoffe preisgegeben, wovon jene um des Lebens willen, das sie hat, diese um ihrer negativen Natur willen itzt mächtiger sind als er. Dies ihn entehrende Tun bewußtloser Begierde und abstrakter Wesen hält die Familie von ihm ab, setzt das ihrige an die Stelle, und vermählt den Verwandten dem Schoße der Erde, der elementarischen unvergänglichen Individualität; sie macht ihn hierdurch zum Genossen eines Gemeinwesens, welches vielmehr die Kräfte der einzelnen Stoffe und die niedrigen Lebendigkeiten, die gegen ihn frei werden und ihn zerstören wollten, überwältigt und gebunden hält.