SigPhi · Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Phänomenologie des Geistes (German)

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ebenfalls allgemeines geistiges Wesen, ebenso das beständig _werdende Resultat_ der _Arbeit_ und des _Tuns Aller_, wie es sich wieder in den _Genuß_ Aller auflöst. In dem Genusse wird die Individualität zwar _für sich_ oder als _einzelne_, aber dieser Genuß selbst ist Resultat des allgemeinen Tuns; so wie er gegenseitig die allgemeine Arbeit und den Genuß aller hervorbringt. Das _Wirkliche_ hat schlechthin die geistige Bedeutung, unmittelbar allgemein zu sein.

Es meint wohl in diesem Momente jeder Einzelne _eigennützig_ zu handeln; denn es ist das Moment, worin er sich das Bewußtsein gibt, für sich zu sein, und er nimmt es deswegen nicht für etwas Geistiges; allein auch nur äußerlich angesehen, zeigt es sich, daß in seinem Genusse jeder allen zu genießen gibt, in seiner Arbeit ebenso für alle arbeitet als für sich, und alle für ihn. Sein _Für-sich_-sein ist daher an sich _allgemein_ und der Eigennutz etwas nur Gemeintes, das nicht dazu kommen kann, dasjenige wirklich zu machen, was es meint, nämlich etwas zu tun, das nicht allen zugut käme.

In diesen beiden geistigen Mächten erkennt also das Selbstbewußtsein seine Substanz, Inhalt und Zweck; es schaut sein Doppelwesen darin an, in der einen sein _An-sich-sein_, in der andern sein _Für-sich-sein_.

--Es ist aber zugleich als der Geist, die negative _Einheit_ ihres Bestehens und der Trennung der Individualität und des Allgemeinen, oder der Wirklichkeit und des Selbsts. Herrschaft und Reichtum sind daher für das Individuum als Gegenstände vorhanden, d.h. als solche, von denen es sich _frei_ weiß und zwischen ihnen und selbst keines von beiden wählen zu können meint. Es tritt als dieses freie und _reine_ Bewußtsein dem Wesen als einem solchen gegenüber, das nur _für es_ ist. Es hat alsdenn das Wesen als _Wesen_ in sich.--In diesem reinen Bewußtsein sind ihm die Momente der Substanz nicht Staatsmacht und Reichtum, sondern die Gedanken von _Gut_ und _Schlecht_.--Das Selbstbewußtsein ist aber ferner die Beziehung seines reinen Bewußtseins auf sein wirkliches, des Gedachten auf das gegenständliche Wesen, es ist wesentlich das _Urteil_.--Es hat sich zwar schon für die beiden Seiten des wirklichen Wesens durch ihre unmittelbaren Bestimmungen ergeben, welche das Gute und welche das Schlechte sei; jenes die Staatsmacht, dies der Reichtum. Allein dies erste Urteil kann nicht als ein geistiges Urteil angesehen werden; denn in ihm ist die eine Seite nur als das _Ansichseiende_ oder Positive, die andre nur als das _Für-sich-_seiende und Negative bestimmt worden. Aber sie sind, als geistige Wesen, jedes die Durchdringung beider Momente, also in jenen Bestimmungen nicht erschöpft; und das Selbstbewußtsein, das sich auf sie bezieht, ist _an_ und _für sich_; es muß daher sich auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen, wodurch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete Bestimmungen zu sein, herauskehren wird.

Dem Selbstbewußtsein ist nun derjenige Gegenstand _gut_ und _an sich_, worin es sich selbst, derjenige aber schlecht, worin es das Gegenteil seiner findet; das _Gute_ ist die _Gleichheit_ der gegenständlichen Realität mit ihm; das _Schlechte_ aber ihre _Ungleichheit_. Zugleich was _für es_ gut und schlecht ist, ist _an sich_ gut und schlecht, denn es ist eben dasjenige, worin diese beiden Momente des _An-sich-_ und des _Für-es_-sein dasselbe sind; es ist der wirkliche Geist der gegenständlichen Wesen, und das Urteil der Erweis seiner Macht an ihnen, die sie zu dem _macht_, was sie _an sich_ sind. Nicht dies, wie sie unmittelbar an sich selbst das _Gleiche_ oder _Ungleiche_, d.h. das abstrakte An-sich- oder Für-sich-sein sind, ist ihr Kriterium und ihre Wahrheit, sondern was sie in der Beziehung des Geistes auf sie sind; ihre Gleichheit oder Ungleichheit mit ihm. Seine _Beziehung_ auf sie, die zuerst als _Gegenstände_ gesetzt, _durch ihn_ zum _An-sich_ werden, wird zugleich ihre _Reflexion in sich selbst_, durch welche sie wirkliches geistiges Sein erhalten, und was _ihr Geist_ ist, hervortritt. Aber wie ihre erste _unmittelbare Bestimmung_ sich von der _Beziehung_ des Geistes auf sie unterscheidet, so wird auch das dritte, der eigne Geist derselben, sich von dem zweiten unterscheiden.--Das _zweite An-sich_ derselben zunächst, das durch die Beziehung des Geistes auf sie hervortritt, muß schon anders ausfallen als das _unmittelbare_; denn diese _Vermittlung_ des Geistes bewegt vielmehr die _unmittelbare_ Bestimmtheit, und macht sie zu etwas anderem.

Hiernach findet nun das _an_ und _für sich_ seiende Bewußtsein in der _Staatsmacht_ wohl sein _einfaches Wesen_ und _Bestehen_ überhaupt, allein nicht seine _Individualität_ als solche, wohl sein _An-sich-_ nicht sein _Für-sich-_sein, es findet darin vielmehr das Tun als einzelnes Tun verleugnet und zum Gehorsam unterjocht. Das Individuum reflektiert sich also vor dieser Macht in sich selbst; sie ist ihm das unterdrückende Wesen und das _Schlechte_; denn statt das Gleiche zu sein, ist sie das der Individualität schlechthin Ungleiche.

--Hingegen der _Reichtum_ ist das _Gute_; er geht auf allgemeinen Genuß, gibt sich preis, und verschafft allen das Bewußtsein ihres Selbsts. Er ist _an sich_ allgemeines Wohltun; wenn er irgendeine Wohltat versagt, und nicht jedem Bedürfnisse gefällig ist, so ist dies eine Zufälligkeit, welche seinem allgemeinen notwendigen Wesen, sich allen Einzelnen mitzuteilen und tausendhändiger Geber zu sein, keinen Eintrag tut.

Diese beiden Urteile geben den Gedanken von Gut und Schlecht einen Inhalt, welcher das Gegenteil von dem ist, den sie für uns hatten.

--Das Selbstbewußtsein hat sich aber nur erst unvollständig auf seine Gegenstände bezogen, nämlich nur nach dem Maßstabe des _Für-sich-seins_. Aber das Bewußtsein ist ebenso _ansich_seiendes Wesen, und muß diese Seite gleichfalls zum Maßstabe machen, wodurch sich erst das geistige Urteil vollendet. Nach dieser Seite spricht ihm die _Staatsmacht_ sein _Wesen_ aus; sie ist teils ruhendes Gesetz, teils Regierung und Befehl, welcher die einzelnen Bewegungen des allgemeinen Tuns anordnet; das eine die einfache Substanz selbst, das andere ihr sich selbst und alle belebendes und erhaltendes Tun. Das Individuum findet also darin seinen Grund und Wesen ausgedrückt, organisiert und betätigt.--Hingegen durch den Genuß des _Reichtums_ erfährt es nicht sein allgemeines Wesen, sondern erhält nur das _vergängliche_ Bewußtsein und den Genuß seiner selbst als einer fürsichseienden _Einzelnheit_, und der _Ungleichheit_ mit seinem Wesen.--Die Begriffe von Gut und Schlecht erhalten also hier den entgegengesetzten Inhalt gegen den vorherigen.

Diese beiden Weisen des Urteilens finden jede eine _Gleichheit_ und eine _Ungleichheit_; das erste urteilende Bewußtsein findet die Staatsmacht _ungleich_, den Genuß des Reichtums _gleich_ mit ihm; das zweite hingegen die erstere gleich, und den letztern _ungleich_ mit ihm. Es ist ein zweifaches _Gleichfinden_ und ein zweifaches _Ungleichfinden_, eine entgegengesetzte Beziehung auf die beiden realen Wesenheiten vorhanden.--Wir müssen dieses verschiedene Urteilen selbst beurteilen, wozu wir den aufgestellten Maßstab anzulegen haben. Die _gleichfindende_ Beziehung des Bewußtseins ist hienach das _Gute_, die ungleichfindende das _Schlechte_; und diese beiden Weisen der Beziehung sind nunmehr selbst als _verschiedene Gestalten des Bewußtseins_ festzuhalten. Das Bewußtsein kommt dadurch, daß es sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit, gut oder schlecht zu sein, nicht darnach, daß es entweder das _Für-sich-sein_ oder das reine _An-sich-sein_ zum Prinzip hätte, denn beide sind gleich wesentliche Momente; das gedoppelte Urteilen, das betrachtet wurde, stellte die Prinzipien getrennt vor, und enthält daher nur _abstrakte_ Weisen des _Urteilens_. Das wirkliche Bewußtsein hat beide Prinzipien an ihm, und der Unterschied fällt allein in sein _Wesen_, nämlich in die _Beziehung_ seiner selbst auf das Reale.

Die Weise dieser Beziehung ist die entgegengesetzte, die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und Reichtum als zu einem _Gleichen_, das andere als zu einem _Ungleichen_.--Das Bewußtsein der gleichfindenden Beziehung ist das _edelmütige_. In der öffentlichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche, daß es in ihr sein _einfaches Wesen_ und dessen Betätigung hat, und im Dienste des wirklichen Gehorsams wie der innern Achtung gegen es steht. Ebenso in dem Reichtume, daß er ihm das Bewußtsein seiner andern wesentlichen Seite, des _Für-sich-seins_, verschafft; daher es ihn ebenfalls als _Wesen_ in Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen, von welchem es genießt, als Wohltäter anerkennt und sich zum Danke verpflichtet hält.

Das Bewußtsein der andern Beziehung dagegen ist das _niederträchtige_, das die _Ungleichheit_ mit den beiden Wesenheiten festhält; in der Herrschergewalt also eine Fessel und Unterdrückung des _Für-sich-seins_ sieht, und daher den Herrscher haßt, nur mit Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht,--im Reichtum, durch den es zum Genusse seines Für-sich-seins gelangt, ebenso nur die Ungleichheit, nämlich mit dem bleibenden _Wesen_ betrachtet; indem es durch ihn nur zum Bewußtsein der Einzelnheit und des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt, aber verachtet, und mit dem Verschwinden des Genusses, des an sich verschwindenden, auch sein Verhältnis zu dem Reichen für verschwunden ansieht.

Diese Beziehungen drücken nun erst das _Urteil_ aus, die Bestimmung dessen, was die beiden Wesen als _Gegenstände_ für das Bewußtsein sind, noch nicht _an_ und _für sich_. Die Reflexion, die im Urteil vorgestellt ist, ist teils erst _für uns_ ein Setzen der einen sowie der andern Bestimmung und daher ein gleiches Aufheben beider, noch nicht die Reflexion derselben für das Bewußtsein selbst. Teils _sind_ sie erst unmittelbar _Wesen_, weder dies _geworden_ noch an ihnen _Selbst_bewußtsein; dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung; sie sind Prädikate, die noch nicht selbst Subjekt sind. Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urteilens noch an zwei Bewußtsein auseinander, deren jedes unter einer einseitigen Bestimmung liegt.--Wie sich nun zuerst die _Gleichgültigkeit_ der beiden Seiten der Entfremdung--der einen, des _An-sich_ des reinen Bewußtseins, nämlich der bestimmten _Gedanken_ von Gut und Schlecht; der andern, ihres _Daseins_ als Staatsmacht und Reichtum--zur Beziehung beider, zum _Urteil_ erhob; so hat sich diese äußere Beziehung zur innern Einheit, oder als Beziehung des Denkens zur Wirklichkeit zu erheben, und der Geist der beiden Gestalten des Urteils hervorzutreten. Dies geschieht, indem das _Urteil_ zum _Schlusse_ wird, zur vermittelnden Bewegung, worin die Notwendigkeit und Mitte der beiden Seiten des Urteils hervortritt.

Das edelmütige Bewußtsein findet also im Urteil sich so der Staatsmacht gegenüber, daß sie zwar noch nicht ein Selbst, sondern erst die allgemeine Substanz, deren es aber als seines _Wesens_ als des Zwecks und absoluten Inhalts sich bewußt ist. Sich so positiv auf sie beziehend, verhält es sich negativ gegen seine eignen Zwecke, seinen besondern Inhalt und Dasein, und läßt sie verschwinden. Es ist der Heroismus des _Dienstes_,--die _Tugend_, welche das einzelne Sein dem Allgemeinen aufopfert, und dies dadurch ins Dasein bringt, --die _Person_, welche dem Besitze und Genusse von selbst entsagt, und für die vorhandene Macht handelt und wirklich ist.

Durch diese Bewegung wird das Allgemeine mit dem Dasein überhaupt zusammengeschlossen, wie das daseiende Bewußtsein durch diese Entäußerung sich zur Wesentlichkeit bildet. Wessen dieses im Dienste sich entfremdet, ist sein in das Dasein versenktes Bewußtsein; das sich entfremdete Sein ist aber das _An-sich_; es bekommt also durch diese Bildung Achtung vor sich selbst und bei den Andern.--Die Staatsmacht aber, die nur erst das _gedachte_ Allgemeine, das _An-sich_ war, wird durch eben diese Bewegung zum _seienden_ Allgemeinen, zur wirklichen Macht. Sie ist diese nur in dem wirklichen Gehorsam, welchen sie durch das _Urteil_ des Selbstbewußtseins, daß sie das _Wesen_ ist, und durch die freie Aufopferung desselben erlangt. Dieses Tun, das das Wesen mit dem Selbst zusammenschließt, bringt die _gedoppelte_ Wirklichkeit hervor, sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staatsmacht als das _Wahre_, welches gilt.

Diese ist aber durch diese Entfremdung noch nicht ein sich als Staatsmacht wissendes Selbstbewußtsein; es ist nur ihr _Gesetz_, oder ihr _An-sich_, das gilt; sie hat noch keinen _besondern Willen_; denn noch hat das dienende Selbstbewußtsein nicht sein reines Selbst entäußert und die Staatsmacht damit begeistet, sondern erst mit seinem Sein; ihr nur sein _Dasein_ aufgeopfert, nicht sein _An-sich_-sein.--Dies Selbstbewußtsein gilt als ein solches, das dem _Wesen_ gemäß ist, es ist anerkannt um seines _An-sich-seins_ willen.

Die andern finden in ihm ihr _Wesen_ betätigt, nicht aber ihr Für-sich-sein,--ihr Denken oder reines Bewußtsein erfüllt, nicht ihre Individualität. Es gilt daher in ihren _Gedanken_ und genießt der _Ehre_. Es ist der _stolze_ Vasall, der für die Staatsmacht tätig ist, insofern sie nicht eigner Willen, sondern _wesentlicher_ ist, und der sich nur in dieser _Ehre_ gilt, nur in dem _wesentlichen_ Vorstellen der allgemeinen Meinung, nicht in dem _dankbaren_ der Individualität, denn dieser hat er nicht zu ihrem _Für-sich-sein_ verholfen. Seine _Sprache_, wenn es sich zum eignen Willen der Staatsmacht verhielte, der noch nicht geworden ist, wäre der _Rat_, den er zum allgemeinen Besten erteilt.

Die Staatsmacht ist daher noch willenlos gegen den Rat, und nicht entscheidend zwischen den verschiedenen Meinungen über das allgemeine Beste. Sie ist noch nicht _Regierung_, und somit noch nicht in Wahrheit wirkliche Staatsmacht.--Das _Für-sich-sein_, der _Willen_, der als Willen noch nicht aufgeopfert ist, ist der innre abgeschiedne Geist der Stände, der seinem Sprechen vom _allgemeinen_ Besten gegenüber sich sein _besondres_ Bestes vorbehält, und dies Geschwätze vom allgemeinen Besten zu einem Surrogate für das Handeln zu machen geneigt ist. Die Aufopferung des Daseins, die im Dienste geschieht, ist zwar vollständig, wenn sie bis zum Tode fortgegangen ist; aber die bestandne Gefahr des Todes selbst, der überlebt wird, läßt ein bestimmtes Dasein, und damit ein _besonderes Für-sich_ übrig, welches den Rat fürs allgemeine Beste zweideutig und verdächtig macht, und sich in der Tat die eigne Meinung und den besondern Willen gegen die Staatsgewalt vorbehält. Es verhält sich daher noch ungleich gegen dieselbe, und fällt unter die Bestimmung des niederträchtigen Bewußtseins, immer auf dem Sprunge zur Empörung zu stehen.

Dieser Widerspruch, den es aufzuheben hat, enthält in dieser Form, in der Ungleichheit des _Für-sich-seins_ gegen die Allgemeinheit der Staatsmacht zu stehen, zugleich die Form, daß jene Entäußerung des Daseins, indem sie sich, im Tode nämlich, vollendet, selbst eine seiende, nicht eine ins Bewußtsein zurückkehrende ist,--daß dieses sie nicht überlebt, und _an_ und _für sich_ ist, sondern nur ins unversöhnte Gegenteil übergeht. Die wahre Aufopferung des _Für-sich-seins_ ist daher allein die, worin es sich so vollkommen als im Tode hingibt, aber in dieser Entäußerung sich ebensosehr erhält; es wird dadurch als das wirklich, was es an sich ist, als die identische Einheit seiner selbst und seiner als des Entgegengesetzten.

Dadurch, daß der abgeschiedne innre Geist, das Selbst als solches, hervortritt und sich entfremdet, wird zugleich die Staatsmacht zu eignem Selbst erhoben; so wie ohne diese Entfremdung die Handlungen der Ehre, des edeln Bewußtseins und die Ratschläge seiner Einsicht das Zweideutige bleiben würden, das noch jenen abgeschiednen Hinterhalt der besondern Absicht und des Eigenwillens hätte.

Diese Entfremdung aber geschieht allein in der _Sprache_, welche hier in ihrer eigentümlichen Bedeutung auftritt.--In der Welt der Sittlichkeit _Gesetz_ und _Befehl_, in der Welt der Wirklichkeit erst _Rat_, hat sie das _Wesen_ zum Inhalte, und ist dessen Form; hier aber erhält sie die Form, welche sie ist, selbst zum Inhalte, und gilt als _Sprache_; es ist die Kraft des Sprechens als eines solchen, welche das ausführt, was auszuführen ist. Denn sie ist das _Dasein_ des reinen Selbsts als Selbsts; in ihr tritt die _für sich seiende Einzelnheit_ des Selbstbewußtseins als solche in die Existenz, so daß sie _für Andre_ ist. _Ich_ als dieses _reine_ Ich ist sonst nicht _da_; in jeder andern Äußerung ist es in eine Wirklichkeit versenkt, und in einer Gestalt, aus welcher es sich zurückziehen kann; es ist aus seiner Handlung, wie aus seinem physiognomischen Ausdrucke in sich reflektiert, und läßt solches unvollständiges Dasein, worin immer ebensosehr zu viel als zu wenig ist, entseelt liegen. Die Sprache aber enthält es in seiner Reinheit, sie allein spricht _Ich_ aus, es selbst. Dies sein _Dasein_ ist als _Dasein_ eine Gegenständlichkeit, welche seine wahre Natur an ihr hat. _Ich_ ist _dieses_ Ich--aber ebenso _allgemeines_; sein Erscheinen ist ebenso unmittelbar die Entäußerung und das Verschwinden _dieses_ Ichs, und dadurch sein Bleiben in seiner Allgemeinheit. _Ich_, das sich ausspricht, ist _vernommen_; es ist eine Ansteckung, worin es unmittelbar in die Einheit mit denen, für welche es da ist, übergegangen und allgemeines Selbstbewußtsein ist.--Daß es _vernommen_ wird, darin ist sein _Dasein_ selbst unmittelbar _verhallt_; dies sein Anderssein ist in sich zurückgenommen; und ebendies ist sein Dasein, als selbstbewußtes _Jetzt_, wie es da ist, nicht da zu sein, und durch dies Verschwinden da zu sein. Dies Verschwinden ist also selbst unmittelbar sein Bleiben; es ist sein eignes Wissen von Sich, und sein Wissen von sich als einem, das in anderes Selbst übergegangen, das vernommen worden und allgemeines ist.

Der Geist erhält hier diese Wirklichkeit, weil die Extreme, deren _Einheit_ er ist, ebenso unmittelbar die Bestimmung haben, für sich eigne Wirklichkeiten zu sein. Ihre Einheit ist zersetzt in spröde Seiten, deren jede für die andre wirklicher von ihr ausgeschlossener Gegenstand ist. Die Einheit tritt daher als eine _Mitte_ hervor, welche von der abgeschiedenen Wirklichkeit der Seiten ausgeschlossen und unterschieden wird; sie hat daher selbst eine wirkliche von ihren Seiten unterschiedne Gegenständlichkeit, und ist _für sie_, d.h. sie ist Daseiendes. Die _geistige Substanz_ tritt als solche in die Existenz, erst indem sie zu ihren Seiten solche Selbstbewußtsein gewonnen hat, welche dieses reine Selbst als _unmittelbar geltende_ Wirklichkeit wissen, und darin ebenso unmittelbar wissen, dies nur durch die entfremdende _Vermittlung_ zu sein. Durch jenes sind die Momente zu der sich selbst wissenden Kategorie und damit bis dahin geläutert, daß sie Momente des Geistes sind; durch dieses tritt er als Geistigkeit in das Dasein.--Er ist so die Mitte, welche jene Extreme voraussetzt, und durch ihr Dasein erzeugt wird,--aber ebenso das zwischen ihnen hervorbrechende geistige Ganze, das sich in sie entzweit und jedes erst durch diese Berührung zum Ganzen in seinem Prinzipe erzeugt.--Daß die beiden Extreme schon _an sich_ aufgehoben und zersetzt sind, bringt ihre Einheit hervor, und diese ist die Bewegung, welche beide zusammenschließt, ihre Bestimmungen austauscht, und sie, und zwar _in jedem Extreme_, zusammenschließt. Diese Vermittlung setzt hiemit den _Begriff_ eines jeden der beiden Extreme in seine Wirklichkeit, oder sie macht das, was jedes _an sich_ ist, zu seinem _Geiste_.

Die beiden Extreme, die Staatsmacht und das edelmütige Bewußtsein, sind durch dieses zersetzt, jene in das abstrakte Allgemeine, dem gehorcht wird, und in den fürsichseienden Willen, welcher ihm aber noch nicht selbst zukommt; dieses in den Gehorsam des aufgehobnen Daseins oder in das _An-sich-sein_ der Selbstachtung und der Ehre, und in das noch nicht aufgehobene reine Für-sich-sein, den im Hinterhalte noch bleibenden Willen. Die beiden Momente, zu welchen beide Seiten gereinigt, und die daher Momente der Sprache sind, sind das _abstrakte Allgemeine_, welches das allgemeine Beste heißt, und das _reine Selbst_, das im Dienste seinem ins vielfache Dasein versenkten Bewußtsein absagte. Beide sind im Begriffe dasselbe, denn reines Selbst ist eben das abstrakt Allgemeine, und daher ist ihre Einheit als ihre Mitte gesetzt. Aber das _Selbst_ ist nur erst am Extreme des Bewußtseins wirklich--_das An-sich_ aber erst am Extreme der Staatsmacht; dem Bewußtsein fehlt dies, daß die Staatsmacht nicht nur als _Ehre_, sondern wirklich an es übergegangen wäre,--der Staatsmacht, daß ihr nicht nur als dem sogenannten _allgemeinen Besten_ gehorcht würde, sondern als Willen, oder daß sie das entscheidende Selbst ist. Die Einheit des Begriffes, in welchem die Staatsmacht noch steht, und zu dem das Bewußtsein sich geläutert hat, wird in dieser _vermittelnden Bewegung_ wirklich, deren einfaches Dasein, als _Mitte_, die Sprache ist.--Sie hat jedoch zu ihren Seiten noch nicht zwei als _Selbst_ vorhandene Selbst; denn die Staatsmacht wird erst zum Selbst begeistet; diese Sprache ist daher noch nicht der Geist, wie er sich vollkommen weiß und ausspricht.

Das edelmütige Bewußtsein, weil es das Extrem des Selbsts ist, erscheint als dasjenige, von dem die _Sprache_ ausgeht, durch welche sich die Seiten des Verhältnisses zu beseelten Ganzen gestalten.--Der Heroismus des stummen Dienstes wird zum _Heroismus_ der _Schmeichelei_. Diese sprechende Reflexion des Dienstes macht die geistige sich zersetzende Mitte aus, und reflektiert nicht nur ihr eigenes Extrem in sich selbst, sondern auch das Extrem der allgemeinen Gewalt in dieses selbst zurück, und macht sie, die erst _an sich_ ist, _zum Für-sich-sein_ und zur Einzelnheit des Selbstbewußtseins. Es wird hiedurch der Geist dieser Macht, ein _unumschränkter Monarch_ zu sein;--_unumschränkt_: die Sprache der Schmeichelei erhebt die Macht in ihre geläuterte _Allgemeinheit_; das Moment als Erzeugnis der Sprache, des zum Geiste geläuterten Daseins, ist eine Vereinigte Sichselbstgleichheit,--_Monarch_: sie erhebt ebenso die _Einzelnheit_ auf ihre Spitze; dasjenige, dessen das edelmütige Bewußtsein sich nach dieser Seite der einfachen geistigen Einheit entäußert, ist das reine _An-sich seines Denkens_, sein Ich selbst. Bestimmter erhebt sie die Einzelnheit, die sonst nur ein _Gemeintes_ ist, dadurch in ihre daseiende Reinheit, daß sie dem Monarchen den eignen _Namen_ gibt; denn es ist allein der Name, worin der _Unterschied_ des Einzelnen von allen andern nicht _gemeint_ ist, sondern von allen wirklich gemacht wird; in dem Namen _gilt_ der Einzelne als rein Einzelner nicht mehr nur in seinem Bewußtsein, sondern im Bewußtsein Aller. Durch ihn also wird der Monarch schlechthin von Allen abgesondert, ausgenommen und einsam; in ihm ist er das Atom, das von seinem Wesen nichts mitteilen kann und nicht seinesgleichen hat.--Dieser Name ist hiemit die Reflexion in sich oder die _Wirklichkeit_, welche die allgemeine Macht _an ihr selbst_ hat; durch ihn ist sie der _Monarch_. Er, _dieser Einzelne_, weiß umgekehrt dadurch _sich diesen Einzelnen_ als die allgemeine Macht, daß die Edeln nicht nur als zum Dienst der Staatsmacht bereit, sondern als _Zieraten_ sich um den Thron stellen, und daß sie dem, der darauf sitzt, es immer _sagen_, was er _ist_.

Die Sprache ihres Preises ist auf diese Weise der Geist, der in der _Staatsmacht selbst_ die beiden Extreme zusammenschließt; sie reflektiert die abstrakte Macht in sich und gibt ihr das Moment des andern Extrems, das wollende und entscheidende _Für-sich-sein_, und hiedurch selbstbewußte Existenz; oder dadurch kommt dies _einzelne wirkliche_ Selbstbewußtsein dazu, sich als die Macht _gewiß zu wissen_. Sie ist der Punkt des Selbsts, in den durch die Entäußerung der _innern Gewißheit_ die vielen Punkte zusammengeflossen sind.

--Indem aber dieser eigne Geist der Staatsmacht darin besteht, seine Wirklichkeit und Nahrung an dem Opfer des Tuns und des Denkens des edelmütigen Bewußtseins zu haben, ist sie die sich _entfremdete Selbstständigkeit_; das edelmütige Bewußtsein, das Extrem des _Für-sich-seins_ erhält das Extrem der _wirklichen Allgemeinheit_ für die Allgemeinheit des Denkens, der es sich entäußerte, zurück; die Macht des Staats ist auf es _übergegangen_. An ihm wird die Staatsgewalt erst wahrhaft betätigt; in seinem _Für-sich-sein_ hört sie auf, das _träge Wesen_, wie sie als Extrem des abstrakten An-sich-seins erschien, zu sein.--_An sich_ betrachtet heißt die _in sich reflektierte Staatsmacht_, oder dies, daß sie Geist geworden, nichts anderes, als daß sie _Moment_ des _Selbstbewußtseins_ geworden, d.h. nur als _aufgebobne_ ist. Hiemit ist sie nun das Wesen als ein solches, dessen Geist es ist, aufgeopfert und preisgegeben zu sein, oder sie existiert als _Reichtum_.--Sie bleibt zwar dem Reichtume, zu welchem sie dem Begriffe nach immer wird, gegenüber zugleich als eine Wirklichkeit bestehen; aber eine solche, deren Begriff eben diese Bewegung ist, durch den Dienst und die Verehrung, wodurch sie wird, in ihr Gegenteil, in die Entäußerung der Macht, überzugehen. Für sich wird also das eigentümliche _Selbst_, das ihr Willen ist, durch die Wegwerfung des edelmütigen Bewußtseins, zur sich entäußernden Allgemeinheit, zu einer vollkommnen Einzelnheit und Zufälligkeit, die jedem mächtigern Willen preisgegeben ist; was ihm an _allgemein_ anerkannter und nicht mittelbarer Selbstständigkeit bleibt, ist der leere Namen.

Wenn also das edelmütige Bewußtsein sich als dasjenige bestimmte, welches sich auf die allgemeine Macht auf eine _gleiche_ Weise bezöge, so ist die Wahrheit desselben vielmehr, in seinem Dienste sein eignes Für-sich-sein sich zu behalten, in der eigentlichen Entsagung seiner Persönlichkeit aber das wirkliche Aufheben und Zerreißen der allgemeinen Substanz zu sein. Sein Geist ist das Verhältnis der völligen Ungleichheit, einerseits in seiner Ehre seinen Willen zu behalten; andererseits in dem Aufgeben desselben teils seines Innern sich zu entfremden, und zur höchsten Ungleichheit mit sich selbst zu werden, teils die allgemeine Substanz darin sich zu unterwerfen und diese sich selbst völlig ungleich zu machen.--Es erhellt, daß damit seine Bestimmtheit, die es im _Urteile_ gegen das hatte, welches niederträchtiges Bewußtsein hieß, und hiedurch auch dieses verschwunden ist. Das letztere hat seinen Zweck erreicht, nämlich die allgemeine Macht unter das Für-sich-sein zu bringen.

So durch die allgemeine Macht bereichert, existiert das Selbstbewußtsein als die _allgemeine Wohltat_, oder sie ist der _Reichtum_, der selbst wieder Gegenstand für das Bewußtsein ist.

Denn er ist diesem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber durch dies erste Aufheben noch nicht absolut in das Selbst zurückgegangen ist.--Das _Selbst_ hat noch nicht _sich als Selbst_, sondern das _aufgehobne allgemeine Wesen_ zum Gegenstande. Indem dieser erst geworden, ist die _unmittelbare_ Beziehung des Bewußtseins auf ihn gesetzt, das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargestellt hat; es ist das edelmütige Bewußtsein, welches an dem unwesentlich gewordenen Allgemeinen sein Für-sich-sein erhält, daher ihn anerkennt und gegen den Wohltäter dankbar ist.

Der Reichtum hat an ihm selbst schon das Moment des Für-sich-seins.

Er ist nicht das selbstlose Allgemeine der Staatsmacht, oder die unbefangene unorganische Natur des Geistes, sondern sie, wie sie durch den Willen an ihr selbst festhält gegen den, der sich ihrer zum Genuß bemächtigen will. Aber indem der Reichtum nur die Form des Wesens hat, ist dies einseitige Für-sich-sein, das nicht _an sich_, sondern vielmehr das aufgehobne An-sich ist, die in seinem Genusse wesenlose Rückkehr des Individuums in sich selbst. Er bedarf also selbst der Belebung; und die Bewegung seiner Reflexion besteht darin, daß er, der nur für sich ist, zum _An_- und _Für-sich-sein_, daß er, der das aufgehobene Wesen ist, zum Wesen werde; so erhält er seinen eigenen Geist an ihm selbst.--Da vorhin die Form dieser Bewegung auseinandergesetzt worden, so ist es hinreichend, hier den Inhalt derselben zu bestimmen.

Das edelmütige Bewußtsein bezieht sich also hier nicht auf den Gegenstand als Wesen überhaupt, sondern es ist das _Für-sich-sein_ selbst, das ihm ein Fremdes ist; es _findet_ sein Selbst als solches entfremdet _vor_, als eine gegenständliche feste Wirklichkeit, die es von einem andern festen Für-sich-sein zu empfangen hat. Sein Gegenstand ist das Für-sich-sein; also das _Seinige_; aber dadurch, daß es Gegenstand ist, ist es zugleich unmittelbar eine fremde Wirklichkeit, welche eigenes Für-sich-sein, eigner Willen ist, das heißt, es sieht sein Selbst in der Gewalt eines fremden Willens, von dem es abhängt, ob er ihm dasselbe ablassen will.

Von jeder einzelnen Seite kann das Selbstbewußtsein abstrahieren, und behält darum in einer Verbindlichkeit, die eine solche betrifft, sein Anerkanntsein und _An-sich-gelten_ als für sich seienden Wesens.

Hier aber sieht es sich von der Seite seiner reinen eigensten _Wirklichkeit_, oder seines Ichs außer sich und einem Andern angehörig, sieht seine _Persönlichkeit_ als solche abhängig von der zufälligen Persönlichkeit eines Andern, von dem Zufall eines Augenblicks, einer Willkür oder sonst des gleichgültigsten Umstandes.

--Im Rechtszustande erscheint, was in der Gewalt des gegenständlichen Wesens ist, als ein _zufälliger Inhalt_, von dem abstrahiert werden kann, und die Gewalt betrifft nicht das _Selbst_ als _solches_, sondern dieses ist vielmehr anerkannt. Allein hier sieht es die Gewißheit seiner als solche das wesenloseste, die reine Persönlichkeit absolute Unpersönlichkeit zu sein. Der Geist seines Dankes ist daher das Gefühl wie dieser tiefsten Verworfenheit so auch der tiefsten Empörung. Indem das reine Ich selbst sich außer sich und zerrissen anschaut, ist in dieser Zerrissenheit zugleich alles, was Kontinuität und Allgemeinheit hat, was Gesetz, gut und recht heißt, auseinander und zugrunde gegangen; alles gleiche ist aufgelöst, denn die _reinste Ungleichheit_, die absolute Unwesentlichkeit des absolut Wesentlichen, das Außer-sich-sein des Für-sich-seins ist vorhanden; das reine Ich selbst ist absolut zersetzt.

Wenn also von dem Reichtum dies Bewußtsein wohl die Gegenständlichkeit des Für-sich-seins zurückerhält und sie aufhebt, so ist es nicht nur seinem Begriffe nach, wie die vorhergehende Reflexion nicht vollendet, sondern für es selbst unbefriedigt; die Reflexion, da das Selbst sich als ein Gegenständliches empfängt, ist der unmittelbare Widerspruch im reinen Ich selbst gesetzt. Als Selbst steht es aber zugleich unmittelbar über diesem Widerspruche, ist die absolute Elastizität, welche dies Aufgehobensein des Selbsts wieder aufhebt, diese Verworfenheit, daß ihm sein Für-sich-sein als ein Fremdes werde, verwirft, und gegen dies Empfangen seiner selbst empört, im _Empfangen_ selbst _für sich_ ist.

Indem also das Verhältnis dieses Bewußtseins mit dieser absoluten Zerrissenheit verknüpft ist, fällt in seinem Geiste der Unterschied desselben, als edelmütiges gegen das _niederträchtige_ bestimmt zu sein, hinweg, und beide sind dasselbe.--Der Geist des wohltuenden Reichtums kann ferner von dem Geiste des die Wohltat empfangenden Bewußtseins unterschieden werden, und ist besonders zu betrachten.

--Er war das wesenlose Für-sich-sein, das preisgegebne Wesen. Durch seine Mitteilung aber wird er zum _An-sich_; indem er seine Bestimmung erfüllte, sich aufzuopfern, hebt er die Einzelnheit, für sich nur zu genießen, auf, und als aufgehobne Einzelnheit ist er _Allgemeinheit_ oder _Wesen_.--Was er mitteilt, was er andern gibt, ist das _Für-sich-sein_. Er gibt sich aber nicht hin als eine selbstlose Natur, als die unbefangen sich preisgebende Bedingung des Lebens, sondern als selbstbewußtes, sich für sich haltendes Wesen: er ist nicht die unorganische Macht des Elements, welche von dem empfangenden Bewußtsein als an sich vergänglich gewußt wird, sondern die Macht über das Selbst, die sich _unabhängig_ und _willkürlich_ weiß, und die zugleich weiß, daß was sie ausspendet, das Selbst eines Andern ist.--Der Reichtum teilt also mit dem Klienten die Verworfenheit, aber an die Stelle der Empörung tritt der Übermut.

Denn er weiß nach der einen Seite, wie der Klient, das _Für-sich-sein_ als ein zufälliges _Ding_; aber er selbst ist diese Zufälligkeit, in deren Gewalt die Persönlichkeit steht. In diesem Übermute, der durch eine Mahlzeit ein fremdes Ich-selbst erhalten, und sich dadurch die Unterwerfung von dessen innerstem Wesen erworben zu haben meint, übersieht er die innere Empörung des andern; er übersieht die vollkommene Abwerfung aller Fessel, diese reine Zerrissenheit, welcher, indem ihr die _Sichselbstgleichheit_ des Für-sich-seins schlechthin ungleich geworden, alles Gleiche, alles Bestehen zerrissen ist, und die daher die Meinung und Ansicht des Wohltäters am meisten zerreißt. Er steht unmittelbar vor diesem innersten Abgrunde, vor dieser bodenlosen Tiefe, worin aller Halt und Substanz verschwunden ist; und er sieht in dieser Tiefe nichts als ein gemeines Ding, ein Spiel seiner Laune, einen Zufall seiner Willkür; sein Geist ist die ganz wesenlose Meinung, die geistverlaßne Oberfläche zu sein.

Wie das Selbstbewußtsein gegen die Staatsmacht seine Sprache hatte, oder der Geist zwischen diesen Extremen als wirkliche Mitte hervortrat, so hat es auch Sprache gegen den Reichtum, noch mehr aber hat seine Empörung ihre Sprache. Jene, welche dem Reichtum das Bewußtsein seiner Wesenheit gibt, und sich seiner dadurch bemächtigt, ist gleichfalls die Sprache der Schmeichelei, aber der unedeln;--denn was sie als Wesen ausspricht, weiß sie als das preisgegebne, das nicht _an sich_ seiende Wesen. Die Sprache der Schmeichelei aber ist, wie vorhin schon erinnert, der noch einseitige Geist. Denn seine Momente sind zwar das durch die Bildung des Dienstes zur reinen Existenz geläuterte _Selbst_, und das _An-sich-sein_ der Macht.

Allein der reine Begriff, in welchem das einfache _Selbst_ und das _An-sich_, jenes reine Ich und dies reine Wesen oder Denken dasselbe sind--diese Einheit beider Seiten, zwischen welchen die Wechselwirkung stattfindet, ist nicht in dem Bewußtsein dieser Sprache; der Gegenstand ist ihm noch das _An-sich_ im Gegensatze gegen das Selbst, oder der _Gegenstand_ ist ihm nicht zugleich sein eignes _Selbst_ als solches.--Die Sprache der Zerrissenheit aber ist die vollkommne Sprache und der wahre existierende Geist dieser ganzen Welt der Bildung. Dies Selbstbewußtsein, dem die seine Verworfenheit verwerfende Empörung zukömmt, ist unmittelbar die absolute Sichselbstgleichheit in der absoluten Zerrissenheit, die reine Vermittlung des reinen Selbstbewußtseins mit sich selbst. Es ist die Gleichheit des identischen Urteils, worin eine und dieselbe Persönlichkeit sowohl Subjekt als Prädikat ist. Aber dies identische Urteil ist zugleich das unendliche; denn diese Persönlichkeit ist absolut entzweit, und Subjekt und Prädikat schlechthin _gleichgültige Seiende_, die einander nichts angehen, ohne notwendige Einheit, sogar daß jedes die Macht einer eignen Persönlichkeit ist. Das _Für-sich-sein_ hat _sein Für-sich-sein_ zum Gegenstande, als ein schlechthin _Anderes_ und zugleich ebenso unmittelbar als _sich selbst_--sich als ein Anderes, nicht daß dieses einen andern Inhalt