SigPhi · Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Wissenschaft der Logik — Band 1 (German)

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Erscheinung angehörte; die Existenz ist somit vollständig in sich zurückgegangen, und hat sich in ihr absolutes an- und für-sichseyendes Andersseyn reflektirt. Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr nur Eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche war, sondern ist selbst das Ganze. Sie ist die wesentliche Totalität der Erscheinung, so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit, das noch dieser zukam, enthält; aber als die reflektirte, an sich seyende Unwesentlichkeit, d. h. als die wesentliche Negativität.—Das Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden von andern Gesetzen, und es giebt deren eine unbestimmbare Menge. Aber indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung; sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher sich zur Totalität machenden Beziehung. So ist die in sich reflektirte Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seyende über der erscheinenden Welt aufthut.

Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen aber verschiedenen Inhalt der existirenden Welt. Indem es nun aber die totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer wesenlosen Mannigfaltigkeit. Dieses Moment der Veränderlichkeit und Veränderung als in sich reflektirtes, wesentliches, ist die absolute Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in der an- und für-sichseyenden Welt die Realität selbstständiger, aber reflektirter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektirte Selbstständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat, und dadurch ihr Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich zusammenhängender ist.

—Diese an und für sich seyende Welt heißt auch die übersinnliche Welt; insofern die existirende Welt als sinnliche, nämlich als solche bestimmt wird, die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des Bewußtseyns, ist.—Die übersinnliche Welt hat gleichfalls Unmittelbarkeit, Existenz, aber reflektirte, wesentliche Existenz. Das Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares.

Die Dinge erst, als Dinge einer andern, übersinnlichen Welt sind gesetzt, erstens als wahrhafte Existenzen, und zweitens als das Wahre gegen das Seyende;—in ihnen ist es anerkannt, daß es ein von dem unmittelbaren Seyn unterschiedenes Seyn gibt, das wahrhafte Existenz ist. Eines Theils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung überwunden, welche nur dem unmittelbaren Seyn des Gefühls und der Anschauung Existenz zuschreibt; andern Theils aber auch die bewußtlose Reflexion, welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem und so fort hat, ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen nicht sinnliche oder seyende Unmittelbarkeiten, sondern reflektirte Existenzen sind.

2. Die an und für sich seyende Welt ist die Totalität der Existenz; es ist nichts Anderes außer ihr. Indem sie aber an ihr selbst die absolute Negativität oder Form ist, so ist ihre Reflexion-in-sich, negative Beziehung auf sich. Sie enthält den Gegensatz, und stößt sich ab in sich als die wesentliche Welt, und in sich als die Welt des Andersseyns oder die Welt der Erscheinung. So ist sie darum, weil sie die Totalität ist, auch nur als eine Seite derselben, und macht in dieser Bestimmung eine gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbstständigkeit aus.

Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative Einheit, in der sie zu Grunde und in die sie als in ihren Grund zurückgeht. Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der erscheinenden Welt; denn, die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum Gesetztseyn und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende Welt.

Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt, sondern ihr bestimmter Grund. Schon als das Reich der Gesetze ist sie mannigfaltiger Inhalt, und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt, und als inhaltsvoller Grund, der bestimmte Grund der andern, aber nur diesem Inhalt nach; denn die erscheinende Welt hatte noch mannigfaltigen andern Inhalt als jenes Reich, weil ihr noch das negative Moment eigenthümlich zukam. Aber indem das Reich der Gesetze dieß Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist es die Totalität des Inhalts der erscheinenden Welt und der Grund aller ihrer Mannigfaltigkeit. Aber sie ist zugleich das negative derselben, so ist die derselben entgegengesetzte Welt.—Nämlich in der Identität beider Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist, als die wesentliche und die andere als dieselbe aber als gesetzte und unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wieder hergestellt; aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts, noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung, oder als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als entgegengesetzten.—Das Reich der Gesetze ist nicht nur dieß, daß das Gesetztseyn eines Inhalts das Gesetztseyn eines Andern ist, sondern diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Gesetze nun dieß negative Moment und den Gegensatz an ihm hat, und sich somit als die Totalität, von sich selbst in eine an und für sich seyende und eine erscheinende Welt abstößt, so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der Entgegensetzung.—Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem Widerspruch zu Grunde gegangene Gegensatz; und die Existenz der mit sich selbst zusammengehende Grund. Aber die Existenz wird zur Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und Übergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.

Die an und für sich seyende Welt ist also selbst eine in sich in die Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund derselben, aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die Reflexion in ihr Andersseyn ist, sie also in der an und für sich seyenden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese ihre entgegengesetzte ist. Die Beziehung ist also bestimmt diese, daß die an und für sich seyende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.

C. Auflösung der Erscheinung.

Die an und für sich seyende Welt ist der bestimmte Grund der erscheinenden Welt, und ist dieß nur, insofern sie an ihr selbst das negative Moment und damit die Totalität der Inhaltsbestimmungen und ihrer Veränderungen ist, welche der erscheinenden Welt entspricht, aber zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht. Beide Welten verhalten sich also so zu einander, daß was in der erscheinenden Welt positiv, in der an und für sich seyenden Welt negativ, umgekehrt was in jener negativ, in dieser positiv ist. Der Nordpol in der erscheinenden Welt, ist an und für sich der Südpol, und umgekehrt; die positive Elektricität ist an sich negative u.s.f. Was im erscheinenden Daseyn böse, Unglück u.s.f. ist, ist an und für sich gut und ein Glück.[15] [15] Vergl. Phänomenologie des Geistes. S. 121 ff.

In der That ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr Unterschied verschwunden, und was an und für sich seyende Welt seyn sollte, ist selbst erscheinende Welt, und diese umgekehrt an ihr selbst wesentliche Welt.—Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst gleiches Gesetz.—Umgekehrt die an und für sich seyende Welt ist zunächst der mit sich identische, dem Andersseyn und Wechsel entnommene Inhalt; aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt in sich selbst, oder weil seine Verschiedenheit in sich reflektirter und absoluter Unterschied ist, so enthält er das negative Moment und die Beziehung auf sich als auf das Andersseyn; er wird dadurch sich selbst entgegengesetzter, sich verkehrender, wesenloser Inhalt. Ferner hat dieser Inhalt der an und für sich seyenden Welt damit auch die Form unmittelbarer Existenz erhalten. Denn sie ist zunächst Grund der erscheinenden; aber indem sie die Entgegensetznng an ihr selbst hat, ist sie ebenso sehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.

Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr selbst die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der Reflexion-in-Anderes, oder des An-und-für-sich-seyns und des Erscheinens. Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz; die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente. Was also vorhanden ist, ist diese Totalität, welche sich von sich selbst in zwei Totalitäten abstößt, die eine die reflektirte Totalität, und die andere die unmittelbare. Beide sind erstlich Selbstständige, aber sie sind dieß nur als Totalitäten, und dieß sind sie insofern, daß jede wesentlich das Moment der andern an ihr hat. Die unterschiedene Selbstständigkeit einer jeden, der als unmittelbar und der als reflektirt bestimmten, ist daher nunmehr so gesetzt, nur als wesentliche Beziehung auf die andre zu seyn, und ihre Selbstständigkeit in dieser Einheit beider zu haben.

Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist. Im Gesetze ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt; der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden. Nunmehr aber ist das Gesetz realisirt; seine innere Identität ist zugleich daseyende, und umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben; denn er ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektirter, indem jede Seite an ihr ihre andere hat, und damit wahrhaft mit ihr und mit sich identisch ist.

So ist das Gesetz wesentliches Verhältniß. Die Wahrheit der unwesentlichen Welt ist zunächst eine ihr andere an und für sich seyende Welt; aber diese ist die Totalität, indem sie, sie selbst und jene erste ist; so sind beide unmittelbare Existenzen und damit Reflexionen in ihr Andersseyn, als auch eben damit wahrhaft in sich reflektirte. Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der Mannigfaltigkeit aus; diese Welt, sowohl als wesentliche wie als erscheinende ist zu Grunde gegangen, indem die Mannigfaltigkeit aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu seyn; so ist sie noch Totalität oder Universum aber als wesentliches Verhältniß. Es sind zwei Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit.

Drittes Kapitel. Das wesentliche Verhältniß.

Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als Einheit der Beziehung mit seinem Andern. In dieser Einheit ist der selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst. Das Verhältniß hat Seiten, weil es Reflexion in Anderes ist; so hat es den Unterschied seiner selbst an ihm; und die Seiten desselben sind selbstständiges Bestehen, indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegen einander, in sich selbst gebrochen sind, so daß das Bestehen einer jeden, ebenso sehr nur seine Bedeutung in der Beziehung auf die andere oder in ihrer negativen Einheit hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher zwar noch nicht das wahrhafte Dritte zum Wesen und zur Existenz; aber enthält bereits die bestimmte Vereinigung beider. Das Wesen ist in ihm so realisirt, daß es selbstständig-existirende zu seinem Bestehen hat; und diese sind aus ihrer Gleichgültigkeit in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen, so daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben. Die Reflexions-Bestimmungen des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige Totalitäten gesetzt sind. Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des Positiven und Negativen; aber zugleich als eine verkehrte Welt. Die Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität, die aber als wesentlich ein Entgegengesetztes, ein Jenseits seiner hat; es ist nur Erscheinung; seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die seines Andern. Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich.

Dieß ist der Begriff des Verhältnisses. Zunächst aber ist die Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen; die Totalität, welche jedes relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres; die Seite des Verhältnisses ist zunächst gesetzt in einer der Bestimmungen der negativen Einheit; die eigene Selbstständigkeit jeder der beiden Seiten ist dasjenige, was die Form des Verhältnisses ausmacht. Seine Identität ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch nicht die Substanz.—Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit zu seyn. Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch unmittelbar, seine Momente daher unmittelbare gegen einander, und die Einheit deren wesentliche Beziehung, die erst dann die wahrhafte, dem Begriffe entsprechende Einheit ist, insofern sie sich realisirt, nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher unmittelbar das Verhältniß des Ganzen und der Theile;—die Beziehung der reflektirten und der unmittelbaren Selbstständigkeit, so daß beide zugleich nur sind als sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.

In diesem Verhältnisse ist noch keine der Seiten als Moment der andern gesetzt, ihre Identität ist daher selbst eine Seite; oder sie ist nicht ihre negative Einheit. Es geht darum zweitens darein über, daß die eine Moment der andern und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft Selbstständigen von beiden, ist;—Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.

Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung auf, und das letzte Verhältniß ist das des Innern und Äußern.—In diesem ganz formell gewordenen Unterschiede geht das Verhältniß selbst zu Grunde, und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor, als die absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektirten Existenz.

A. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile.

Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in der Einheit gehalten, sind. Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem Entgegengesetzten.—Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andre Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite, die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite, das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat, und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr als existirende Selbstständigkeiten.—Daß beide als Momente gesetzt sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere, die unmittelbare als Moment ist;—hier macht das Ganze die Einheit beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als Gesetztseyn.—Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze ist nur äußerliche Beziehung.

2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern.

Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst, und hebt sich auf.

Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit, negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen; so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an seinem Andern sein Bestehen.

So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit, welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.

Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist, daß sie durch dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als solche ist nur das Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt. Das Ganze aber ist die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar selbst, daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder gesetzt durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch diese Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht Relative, das Unbedingte.

Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind; aber indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.

Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.

Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen.

Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich, und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen gleich ist.

Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich.

Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den Theilen, gleich sind.

Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit zu haben.—Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.—Diese Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit; aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.

Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind. Das Verhältniß ist der Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit.

Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes, aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und vermittelt ist.

In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt, insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr unmittelbares Übergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben nämlich, das durch die andere gesetzt wird.—So ist das Verhältniß des Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung übergegangen.

Anmerkung.

Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist.—Ganzes und Theile sind nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit, unmittelbar das andere herbeiführt.

Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist, so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist, so geht sie dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche.—Diese Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das Verschwinden ihrer selbst ist. Die Materie als Ganzes bestimmt, so besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch nicht Theil, sondern das Ganze.—Die Antinomie dieses Schlusses ganz nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als Theil, sondern vielmehr als Ganzes. Die Unendlichkeit des Progresses, der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern, in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.

B. Das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.

Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber derselben äußerlich ist.—Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser Mannigfaltigkeit ein Äußerliches und Gleichgültiges zu seyn.

Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft, geht in ihre Äußerung, über, und das Äußerliche ist ein Verschwindendes, das in die Kraft, als in ihren Grund zurückgeht, und nur ist, als von derselben getragen und gesetzt. Zweitens ist dieß Übergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden, sondern es ist negative Beziehung auf sich, oder das seine Bestimmung Ändernde ist darin zugleich in sich reflektirt und erhält sich; die Bewegung der Kraft ist nicht so sehr ein Übergehen, als daß sie sich selbst über setzt, und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was sie ist.—Drittens ist diese reflektirte, sich auf sich beziehende Einheit selbst auch aufgehoben und Moment; sie ist vermittelt durch ihr Anderes, und hat dasselbe zur Bedingung; ihre negative Beziehung auf sich, die Erstes ist und die Bewegung ihres Übergehens aus sich anfängt, hat ebenso sehr eine Voraussetzung, von der sie sollicitirt wird, und ein Anderes, von dem sie anfängt.

a. Das Bedingtseyn der Kraft.

In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas. Dieß Etwas erscheint, weil es die negative Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste, die Kraft dagegen, weil sie das reflektirte ist, als das Gesetztseyn, und insofern als angehörig dem existirenden Dinge oder einer Materie. Nicht daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre; sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie. —Es liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben; die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseyns hat wesentlich das Ding zu seiner Voraussetzung. Wenn daher gefragt wird, wie das Ding oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben, so erscheint diese als äußerlich damit verbunden und dem Dinge durch eine fremde Gewalt eingedrückt.

Als dieß unmittelbare Bestehen ist die Kraft eine ruhige Bestimmtheit des Dings überhaupt; nicht ein sich Äußerndes, sondern unmittelbar ein äußerliches. So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet, und statt magnetischer, elektrischer u.s.f. Kraft, eine magnetische, elektrische u.s.f. Materie angenommen; oder statt der berühmten anziehenden Kraft ein feiner Äther, der alles zusammenhalte.—Es sind die Materien, in welche sich die unthätige, kraftlose negative Einheit des Dings auflöst, und die oben betrachtet wurden.

Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der Äußerlichkeit, welche als Existenz erscheint. Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte Materie; solche Selbstständigkeit ist längst in das Gesetztseyn und in die Erscheinung übergegangen.

Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit sich identische positive, und die negirte Reflexion. Die Kraft ist so der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen. Die Kraft also als die Bestimmung der reflektirten Einheit des Ganzen ist gesetzt, als zur existirenden äußerlichen Mannigfaltigkeit aus sich selbst zu werden.

Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese, als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.

Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches Ding; diese gleichgültige Selbstständigkeit ist in der Kraft aufgehoben; als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbstständiges.

Weil es aber nicht Ding ist, sondern die selbstständige Unmittelbarkeit hier sich zugleich als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit bestimmt hat, so ist es selbst Kraft. —Die Thätigkeit der Kraft ist durch sich selbst als durch das sich Andere, durch eine Kraft bedingt.

Die Kraft ist auf diese Weise Verhältniß, in welchem jede Seite dasselbe ist als die andere. Es sind Kräfte, die im Verhältnisse