Allgemeinheit unterschieden wird. Aber das _Merkmal_ hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung, sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung, wodurch ein _Dritter_ sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt; es kann daher ein sehr zufälliger Umstand seyn.
Überhaupt drücke es nicht sowohl die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus, sondern deren Beziehung auf einen _äußern_ Verstand.
Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich, und merkt sich denselben durch nichts Anderes, als durch das, _was im Begriffe ist_. Soll es aber hiervon unterschieden seyn, so ist es ein _Zeichen_ oder sonst eine Bestimmung, welche zur _Vorstellung_ der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört.--Was der _undeutliche_ Begriff sey, kann als überflüssig übergangen werden.
Der _adäquate_ Begriff aber ist ein Höheres; es schwebt dabei eigentlich die Übereinstimmung des Begriffes mit der Realität vor, was nicht der Begriff als solcher, sondern die _Idee_ ist. Wenn das _Merkmal_ des deutlichen Begriffs wirklich die Begriffsbestimmung selbst seyn sollte, so würde die Logik mit den _einfachen_ Begriffen in Verlegenheit kommen, welche nach einer andern Eintheilung den _zusammengesetzen_ gegenübergestellt werden. Denn wenn vom einfachen Begriff ein wahres, d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte, so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen; insofern aber keines von ihm angegeben würde, wäre er kein deutlicher Begriff. Da hilft aber nun der _klare_ Begriff aus. Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen sollen _einfach_ Begriffe seyn, wohl nur aus dem Grunde, daß die Logiker nicht damit zu Stande kamen, die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten, einen bloß _klaren_ Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben. Zur _Definition_, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein die Angabe der Gattung und der specifischen Differenz gefordert. Sie giebt also den Begriff nicht als etwas Einfaches, sondern in _zwei_ zählbaren _Bestandstücken_. Aber darum wird solcher Begriff doch wohl nicht _ein Zusammengesetztes_ seyn sollen.--Es scheint beim einfachen Begriffe die _abstrakte Einfachheit_ vorzuschweben, eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält, welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt.
Sofern ein Gegenstand in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnisse ist, oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach seyn. Selbst der in sich reichste Gegenstand: z.
B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos in die einfache Vorstellung des ebenso einfachen Ausdruckes: Geist, Natur, Welt, Gott, gefaßt, ist wohl etwas Einfaches, bei dem das Bewußtseyn stehen bleiben kann, ohne sich die eigenthümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben; aber die Gegenstände des Bewußtseyns sollen nicht diese einfache, nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben, sondern _begriffen_ werden, d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem innern Unterschied bestimmt seyn.--Der _zusammengesetzte_ Begriff aber ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen. Von etwas Zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben; aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas schlimmeres als der _Materialismus_, welcher nur die _Substanz der Seele_ als ein Zusammengesetztes annimmt, aber das _Denken_ doch als _einfach_ auffaßt. Die ungebildete Reflexion verfällt zunächst auf die Zusammensetzung als die ganz _äußerliche_ Beziehung, die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können; auch die niedrigsten Naturen müssen eine _innere_ Einheit seyn. Daß vollends die Form des unwahrsten Daseyns auf Ich, auf den Begriff übergetragen wird, ist mehr, als zu erwarten war, ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten.
Die Begriffe werden ferner vornehmlich in _konträre_ und _kontradiktorische_ eingetheilt.--Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu thun wäre, anzugeben, was es für _bestimmte_ Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen,--denn _alle_ Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe,--und alle Kategorien des _Seyns_, wie alle Bestimmungen des _Wesens_, wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben _mehr_, in der andern _weniger_, erzählt wird, daß es _bejahende, verneinende, identische, bedingte, nothwendige u. s. f._ Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen _der Natur des Begriffes selbst_ schon im Rücken liegen, und daher, wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigenthümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse.--Den _konträren_ und _kontradiktorischen_ Begriffen,--ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexions-Bestimmung der _Verschiedenheit_ und _Entgegensetzung_ zu Grunde. Sie werden als zwei besondere _Arten_ angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was _konträr_ ist, nicht ebenso sehr als _kontradiktorisch_ bestimmt werden müßte.
Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexions-Formen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexions-Bestimmungen, wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das Verschiedene oder _Konträre_ gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder _kontradiktorisch_; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein Gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche ebenso die Totalität der Reflexions-Bestimmungen sind. Weiter werden die Begriffe in _subordinirte_ und _koordinirte_ eingetheilt;--ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältniß von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Kontradiktorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das _Urtheil die Beziehung der bestimmten Begriffe_ ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältniß zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen _zu vergleichen_ ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende Änderung ihrer Bestimmung, oder vielmehr an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen, macht die ganze Betrachtung, was in ihnen _einstimmig sey_ oder nicht, gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit etwas Gesondertes und Bleibendes sey, zu etwas nur Unfruchtbarem und Gehaltlosem.--Der große, in dem Auffassen und Kombiniren der tieferen Verhältnisse der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige _Euler_, besonders der trocken verständige _Lambert_ und Andere haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen eine _Bezeichnung_ durch Linien, Figuren und dergleichen versucht; man beabsichtigte überhaupt, die logischen Beziehungsweisen zu einem _Calcul_ zu _erheben_;--oder vielmehr in der That herabzusetzen. Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens und dessen, was bezeichnet werden soll, mit einander vergleicht. Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind allerdings _verschieden_, wie Linien oder die Buchstaben der Allgebra;--sie sind ferner auch _entgegengesetzt_, und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu. Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen,--wenn auch nur bei der _Subsumtion_ und _Inhärenz_ stehen geblieben wird, sind von ganz anderer wesentlicher Natur, als die Buchstaben und Linien und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der Größe, das plus und minus, oder eine Stellung der Linien übereinander oder ihre Verbindung zu Winkeln und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen. Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das Eigenthümliche, daß sie einander _äußerlich_ sind, eine _fixe_ Bestimmung haben. Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden, daß sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu seyn. Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Todtliegendes, wie Zahlen und Linien, denen ihre Beziehung nicht selbst angehört; sie sind lebendige Bewegungen; die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite ist unmittelbar auch der andern innerlich; was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre, ist der Natur des Begriffes wesentlich.--Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht, und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung der _unendlichen Annäherung_ zweier Ordinaten, oder wenn sie einen Bogen einer unendlichen Anzahl von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt, thut sie weiter nichts, als die zwei geraden Linien _außereinander_ zu zeichnen, und in einen Bogen gerade Linien, aber als _verschieden_ von ihm ziehen; für das Unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das _Vorstellen_.
Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat, ist vornehmlich das _quantitative_ Verhältniß, in welchem _Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelnheit_ zu einander stehen sollen; das Allgemeine heißt _weiter_ als das Besondere und Einzelne, und das Besondere _weiter_ als das Einzelne. Der Begriff ist das _Konkrete_ und _Reichste_, weil er der Grund und die _Totalität_ der früheren Bestimmungen, der Kategorien des Seyns und der Reflexions-Bestimmungen ist; dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor. Aber seine Natur wird gänzlich verkannt, wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden; wenn der _weitere Umfang_ des Allgemeinen so genommen wird, daß es ein _Mehreres_ oder ein größeres _Quantum_ sey, als das Besondere und Einzelne. Als absoluter Grund ist er die _Möglichkeit_ der _Quantität_, aber ebenso sehr der _Qualität_, d. h. seine Bestimmungen sind ebenso wohl qualitativ unterschieden; sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet, wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden. So ist ferner die Reflexions Bestimmungen ein _Relatives_, in der ihr Gegentheil scheint; sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse, wie ein Quantum.
Aber der Begriff ist mehr als alles dieses; seine Bestimmungen sind bestimmte _Begriffe_, wesentlich selbst die _Totalität_ aller Bestimmungen. Es ist daher völlig unpasssend, um solche innige Totalität zu fassen, Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen, in welchen alle Bestimmungen auseinander fallen; sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium, welches gebraucht werden könnte.
Naturverhältnisse, wie z.B. Magnetismus, Farbenverhältnisse, würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür seyn. Da der Mensch die Sprache hat, als das der Vernunft eigenthümliche Bezeichnungsmittel, so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommnern Darstellungsweise umsehen und damit quälen zu wollen. Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefaßt werden, dessen Eigenthum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist. Es ist vergeblich, ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen zum Behufe des _äußerlichen Auges_ und eine _begrifflosen, mechanischen Behandlungsweise_, eines _Calculs_, festhalten zu wollen. Auch jedes Andere, was als Symbol dienen sollte, kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes, Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen; aber wenn es Ernst seyn sollte, den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen, so ist die _äußerliche Natur_ aller Symbole unangemessen dazu und vielmehr ist das Verhältniß umgekehrt, daß, was in den Symbolen Anklang einer höhern Bestimmung ist, erst durch den Begriff erkannt, und allein durch die _Absonderung_ jenes sinnlichen Beiwesens, das ihn auszudrücken bestimmt ist, ihm genähert werden sollte.
C. Das Einzelne.
_Die Einzelnheit_ ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit gesetzt; diese ist die _bestimmte Allgemeinheit_; also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit, das _bestimmte Bestimmte_.
1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als _die Reflexion_ des Begriffs aus seiner Bestimmtheit _in sich selbst_. Sie ist die _Vermittelung_ desselben durch sich, insofern sein _Andersseyn_ sich wieder zu einem _Andern_ gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst Gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der _absoluten Negativität_ ist.--Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein _Besonderes_ ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt; insofern es Scheinen _nach Innen_ ist, bleibt das Besondere ein Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es _Bestimmtes_; die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte, _entweder_ durch die _Abstraktion_, welche dasselbe wegläßt, und zur _höhern_ und _höchsten Gattung_ aufsteigt, _oder_ aber durch die _Einzelnheit_, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst heruntersteigt.--Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verläßt. Ihr höheres und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfaßt, und als Begriff gesetzt ist. Die _Allgemeinheit_ und die _Besonderheit_ erschienen einer Seits als die Momente des _Werdens_ der Einzelnheit. Aber es ist schon gezeigt worden, daß sie an ihnen selbst der totale Begriff sind, somit in der _Einzelnheit_ nicht in ein _Anderes_ übergehen, sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das _Allgemeine_ ist _für sich_, weil es an ihm selbst die absolute Vermittelung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist.
Es ist _abstraktes_ Allgemeines, insofern dieß Aufheben ein _äußerliches_ Thun, und hierdurch ein _Weglassen_ der Bestimmtheit ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie bleibt _außerhalb_, als eine bloße _Bedingung_ desselben; sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich _gegenüber_ hält, das daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt.
--Leben, Geist, Gott,--so wie den reinen Begriff, vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen, die Einzelnheit, das Princip der Individualität und Persönlichkeit, abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.
Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, daß auch diese Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen, selbst vielmehr _einzelne_ sind. Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit faßt, so ist eben dieß die Einzelnheit, welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die Abstraktion ist daher eine _Trennung_ des Konkreten, und eine _Vereinzelung_ seiner Bestimmungen; durch sie werden nur _einzelne_ Eigenschaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Produkt muß das enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist, daß in jenen das Einzelne als _Inhalt_, und das Allgemeine als _Form_ von einander verschieden sind;--weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der Form ist.--Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten Allgemeinheit, somit als _Konkretes_, als das Gegentheil dessen, was es seyn will.
Das _Besondere_ ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch _Einzelnes_, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist, ist es ebenso sehr ein Besonderes.
Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der Begriff die drei besonderen Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgültiges Moment _neben_ die andern gestellt und gezählte werden.
Wenn die Einzelnheit als eine der _besonderen_ Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die _Totalität_, welche alle in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite als _bestimmte Allgemeinheit_; so ist sie als die _unmittelbare_ Einheit, in welcher keines dieser Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und in dieser Form wird sie die _Mitte des formalen Schlusses_ ausmachen.
Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur die bloße _Vorstellung_, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied hält sie sich an den _völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität_, die nirgend weniger, als hierher gehört.--In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältniß, die _Untrennbarkeit_ der Begriffsbestimmungen, _gesetzt_; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die _Totalität_ ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, daß er die Bestimmung hat, _in seiner Bestimmtheit_ der _ganze_ Begriff zu seyn.
2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin _in sich_ ist, wird er _außer sich_, und tritt in Wirklichkeit. Die _Abstraktion_, welche als die _Seele_ der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes.
Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das _Unterscheiden_ als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn _sie_ ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, _gesetzte Abstraktion_ ist.
Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist _Fürsich-seyendes_. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des _Seyns_ als ein _Unmittelbares_ bestimmt.--So ist das Einzelne ein qualitatives _Eins_ oder _Dieses_.
Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von _sich selbst_, wodurch die vielen _andern_ Eins vorausgesetzt werden; _zweitens_ ist es nun gegen diese vorausgesetzten _Anderen_ negative Beziehung, und das Einzelne insofern _ausschließend_. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, --und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist,--ist sie nur das _Gemeinsame_ derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen _gemeinschaftlich_ ist, so wird von dem _gleichgültigen_ Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des _Seyns_ eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines bloß _Gemeinschaftlichen_.
Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als _Dieses_ ist, hat nicht die _ausschließende_ Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. _Dieses_ ist als das _in sich reflektirte_ Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektirende _Vermittelung_, welche so an ihm ist, daß dasselbe eine _gesetzte_, von einem Äußerlichen _gezeigte_ Unmittelbarkeit ist. _Dieses_ ist; es ist unmittelbar; es ist aber nur _Dieses_, insofern es _monstrirt_ wird. Das Monstriren ist die reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.--Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellirende Abscheidung, _die gesetzte Abstraktion_, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung.
Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als _selbstständiger_, in sich reflektirter. Sie _sind_ unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das _Scheinen des einen im Andern_; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß _seyende_ Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende _Einzelnheit_ setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das _Allgemeine_ von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso wesentlich auf sie.
Der Begriff als diese Beziehung seiner _selbstständigen_ Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die _gesetzte Einheit_ derselben, und sie nicht mehr als _Momente_, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende.--Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche _Theilung seiner_, oder als Einzelnheit ist er als _Urtheil_ gesetzt.
Zweites Kapitel. Das Urtheil.
Das Urtheil ist die am _Begriffe_ selbst _gesetzte Bestimmtheit_ desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das _Urtheil_ ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern _eine andere_ Funktion als das Begreifen, oder vielmehr _die andere_ Funktion des Begriffes, als es das _Bestimmen_ des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes.
Was es für bestimmte Begriffe _giebt_, und wie sich diese Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil zu zeigen.
Das Urtheil kann daher die nächste _Realisirung_ des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins _Daseyn_ als _bestimmtes_ Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisirung so ergeben, daß _vor's Erste_ die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; _vor's Andere_ aber die Einheit des Begriffes als deren _Beziehung_ ist. Die in sich reflektirten Bestimmungen sind _bestimmte Totalitäten_, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält.
Diese Totalität ist das Urtheil.--Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche _Subjekt_ und _Prädikat_ heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden.
Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den _bestimmten_ Begriff gegen den noch _unbestimmten_ enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen.
Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen diese _Namen, Subjekt_ und _Prädikat_, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.--Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar _Seyende_, das Prädikat aber das _Allgemeine_, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von _Name_; denn _was es ist_, drückt erst das Prädikat aus, welches das _Seyn_ im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem _Seyn_, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der _Name_ verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dieß ist das _Seyn_ im Sinne des Subjekts. Aber der _Begriff_, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils gefragt.--_Gott, Geist, Natur_ oder was es sey, ist daher als das Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurtheilung schon ein _Begriff_ zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße _Vorstellung_, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde Liegende (subjectum,...) ist noch nichts weiter als der Name.
Es ist nun näher zu betrachten, wie _zweitens_ die _Beziehung_ des Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine _Beziehung_ von Selbstständigen; noch nicht die _konkrete_ aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, _erfüllte_ Einheit, sondern _außer_ der sie, als _nicht in ihr aufgehobene Extreme_ bestehen.--Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; _diese Einheit_ ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften _Objektivität_ betrachtet wird. Es ist insofern die _ursprüngliche Theilung_ des ursprünglich Einen; das Wort: _Urtheil_ bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als _Erscheinung_ ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben,--an diese Seite der _Äußerlichkeit_ hält sich mehr die _Vorstellung_.
Nach dieser _subjektiven_ Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im _Kopfe_ ist, dem Gegenstande, der _draußen_ für sich ist, _beigelegt_ werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte _verbunden_ wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. --Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch _zukommen_, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn.
Durch diese Bedeutung des _Beilegens_ wird der _subjektive_ Sinn des Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt an, daß das Prädikat zum _Seyn_ des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im _grammatischen_ Sinne hat jenes subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind _Worte_, die hier äußerlich verbunden werden.--Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein _Satz_ zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein _Urtheil_ ist. Zu Letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4.
Jahr der 115. Olympiade gestorben,--ist ein bloßer Satz, kein Urtheil.
Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen.
So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt, oder nur scheintodt wäre.
Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die _Verbindung zweier Begriffe_ sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den unbestimmten Ausdruck: _Verbindung_ gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe seyn _sollen_. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im disjunktiven Urtheile mehr als _zwei_ sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur _Vorstellungsbestimmungen_; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe herkommen?--Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt.
Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede _unmittelbar_ und _abstrakt, als Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_.--Insofern es aber überhaupt das _Daseyn_ oder das _Andersseyn_ des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er _als Begriff_ ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des _Seyns_ und der Reflexion oder _des Ansichseyns_. Indem aber der Begriff den wesentlichen _Grund_ des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat. Das _Subjekt_ als das _Einzelne_ erscheint zunächst als das _Seyenden_ oder _Fürsichseyende_ nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen--als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,--wie z.B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.--über welchen geurtheilt wird;--das _Prädikat_ dagegen als das _Allgemeine_ erscheint als diese _Reflexion_ über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,--_als sein Ansichseyn_.--Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in _die Allgemeinheit erhoben_, so wie umgekehrt das nur _an sich_ seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein _Für-sich-seyendes_ wird.
Diese Bedeutung des Urtheils ist als der _objektive_ Sinn desselben, und zugleich als die _wahre_ der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seyende _wird_ und _verändert_ sich, das Endliche _geht_ im Unendlichen _unter_; das Existierende _geht_ aus seinem _Grunde hervor_ in die Erscheinung, und _geht zu Grunde_; die Accidenz _manifestirt_ den _Reichthum_ der Substanz, so wie deren _Macht_; im Seyn ist _Übergang_ in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die _nothwendige_ Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen und Scheinen ist nun in das _ursprüngliche Theilen_ des _Begriffes_ übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das _Ansichseyn_ seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als _Wirkliches_ bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird.
Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das