heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher ebenso wohl als das _Ansichseyn_, das Prädikat dagegen als das _Daseyn_ zu nehmen. Das _Subjekt ohne Prädikat_ ist, was in der Erscheinung das _Ding ohne Eigenschaften_, das _Ding-an-sich_ ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der _Begriff in sich selbst_, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des _Daseyns_ des Subjekts aus.
Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Thätigkeit gegen sie. _Was da ist_, tritt aus seinem _In-sich-seyn_ in das _allgemeine_ Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine _Kontinuation_ des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist.
Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur _an sich_, sondern ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, _daß das Subjekt das Prädikat_ ist.
Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese _gesetzte_ Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine.
--Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es _inhärirt_ diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine _vereinzelte_ Bestimmtheit desselben, nur _Eine_ seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das _Konkrete_, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.--Aber anderer Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat _subsumirt_ insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim _Subsumiren_ an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit _beider_ ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die _Anwendung_ des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das _unter_ dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird.
Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß _das eine Mal_ jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das _andere Mal_ ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine _an sich seyende_; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre _gesetzte_ Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die _unterschiedslose Identität_ macht eigentlich die _wahre_ Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst _Beziehung_, denn sie ist ein _Allgemeines_; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist _allgemein_, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch _bestimmte_, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch _einzelne_, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.--Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des _Seyns_ überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die _Realität_, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das _Ist_ der Kopula schon _gesetzt_ als jene bestimmte und erfüllte _Einheit_ des Subjekts und Prädikats, als ihr _Begriff_, so wäre es bereits _der Schluß_.
Diese _Identität_ des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu _setzen_, ist das Ziel der _Bewegung_ des Urtheils. Was im Urtheil schon _vorhanden_ ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils aber ihre jedoch _abstrakte_ Beziehung. _Das Subjekt ist das Prädikat_, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das Prädikat _nicht_ das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein _Widerspruch_ vorhanden, der sich _auflösen_, in ein Resultat _übergehen_ muß. Vielmehr aber, da _an und für sich_ Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur _Entwickelung_; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die _Demonstration_ ist insofern nur eine _Monstration_, eine Reflexion als _Setzen_ desjenigen, was in den Extremen des Urtheils schon _vorhanden_ ist; aber auch dieß Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die _Beziehung_ der Extreme. Das Urtheil, wie es _unmittelbar_ ist, ist es _zunächst_ das Urtheil des _Daseyns_; unmittelbar ist sein Subjekt ein _abstraktes, seyendes Einzelnes_; das Prädikat eine _unmittelbare Bestimmtheit_ oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.
Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, _scheint_ zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urtheil ist nun _zweitens_ Urtheil der _Reflexion_.
Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die _wesentliche Identität_ eines substantiellen, _nothwendigen Zusammenhangs_ über; so ist es _drittens_ das Urtheil der _Nothwendigkeit_.
_Viertens_, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer _Form_ geworden, so wird das Urtheil _subjektiv_; es enthält den Gegensatz des _Begriffes_ und seiner _Realität_, und die _Vergleichung_ beider; es ist das _Urtheil des Begriffs_.
Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den _Übergang des Urtheils in den Schluß_.
A. Das Urtheil des Daseyns.
Im subjektiven Urtheil will man _einen und denselben_ Gegenstand _doppelt_ sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist, das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in dieser Weise _Wahrheit_; denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist _zuerst_ das Urtheil nicht beschaffen; denn _zuerst_ ist es _unmittelbar_, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat.
Diese _Unmittelbarkeit_ macht das erste Urtheil zu einem _Urtheile des Daseyns_, das auch das _qualitative_ genannt werden kann, jedoch nur insofern, als die _Qualität_ nicht nur der Bestimmtheit des _Seyns_ zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der _Unmittelbarkeit_ hat.
Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der _Inhärenz_; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.
a. Das positive Urtheil.
1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der _gesetzte_ bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz _einfache_, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als _abstrakte Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_.--Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das _abstrakte_ Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine _Voraussetzung_. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere _Unmittelbarkeit_ geben, als eine solche, die _an und für sich_ die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die _allgemeine_. So ist auch das _qualitative Seyn_ selbst _in seinem Begriffe_ ein Allgemeines; als _Seyn_ aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht _so gesetzt_; erst als _Allgemeinheit_ ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher _gesetzt_ ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist.--Ebenso ist das Subjekt ein _abstrakt_ Einzelnes; oder das _Unmittelbare_, das _als solches_ seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein _Etwas_ überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in _die Äußerlichkeit_ übergegangen ist.--Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: _ist_, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten _Seyns_ haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das _Positive_ genannt.
2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der Satz: _Das Einzelne ist allgemein._ Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut jeden bloßen _Satz_ vorstellen, als ein _Urtheil_. In jedem auch dem in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: _das Einzelne_ ist _allgemein_; insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist.
Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn.--Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die _bestimmte Form_, wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, --indem das Urtheil nichts als die Beziehung _zweier_ Begriffe seyn soll,--Theils etwa auch, weil der sonstige _Inhalt_ des Urtheils: _Cajus ist gelehrt,_ oder _die Rose ist roth_, dem Bewußtseyn vorschwebt, das mit der Vorstellung des _Cajus_ u. s. f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektirt,--obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der _logische Cajus_, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen.
Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: _daß das Einzelne allgemein_ ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine _allgemeine_ Natur unterworfen. Aber umgekehrt giebt sich das Allgemeine ein _Daseyn_. Wie das Wesen zum _Schein_ in seinen Bestimmungen, der Grund in die _Erscheinung_ der Existenz, die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so _entschließt_ sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist dieser sein _Aufschluß_, die _Entwickelung_ der Negativität, die es an sich schon ist.--Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: _das Allgemeine ist einzeln_, der ebenso wohl im positiven Urtheile ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das _unmittelbar Einzelne_, ist im Urtheile selbst auf sein _Anderes_, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das _Konkrete_ gesetzt; nach dem Seyn als ein Etwas _von vielen Qualitäten_;--oder als das Konkrete der Reflexion, _ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften_, ein eben solchen _Accidenzen_. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s.
f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch _kontinuirend_; sich in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das _Allgemeine_.--Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern _abstrakte Allgemeinheit_, ist gegen jenes die _Bestimmtheit_, und enthält nur _Ein Moment_ der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein _abstrakt-Einzelnes_.--Es drückt z.B. in dem Satze: _die Rose ist wohlriechend_, nur _Eine_ der _vielen_ Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu _Materien_ verselbstständigen, _vereinzelt_ werden. Der Satz des Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: _das Allgemeine ist einzeln_.
Indem wir diese _Wechselbestimmung_ des Subjekts und Prädikats im Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die _Beziehung_ beider, und das Subjekt durch das Prädikat als Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung _überhaupt_, sondern _des Subjekts_; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also _ein Einzelnes_.--Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der _Wechselwirkung_ der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als Allgemeines zu nehmen ist.--Wenn auf jene bloße Identität reflektirt wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar: Das Einzelne ist Einzelnes, Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil somit aufgehoben wäre.--Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: _das Allgemeine ist einzeln_, das Urtheil seinem _Inhalte_ nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: _das Einzelne ist allgemein_, die _Form_, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist.--Im unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das _eine_ positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. _An sich_ aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die _unmittelbare Bestimmtheit_ des Urtheils ausdrückt. Das Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: _das Allgemeine ist einzeln_, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den _Inhalt_, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.
3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts: (Subjekt) (Prädikat) Das Einzelne ist allgemein Das Allgemeine ist einzeln darum, weil sie in dem _einen_ positiven Urtheile enthalten sind, vereinigt würden, so daß somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das _Besondere_; was _an sich_ als ihr innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein Theils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, Theils wäre der Satz: _das Besondere ist das Besondere_, der daraus resultirte, kein Urtheil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: _das Einzelne ist einzeln_, und _das Allgemeine ist allgemein_, waren.--Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urtheile noch als _unmittelbare_ gesetzt sind.--Oder es muß das Urtheil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittelung.
Das Urtheil also _erstens_ noch seiner _Form_ betrachtet, heißt es: _Das Einzelne ist allgemein_. Vielmehr aber ist ein solches _unmittelbares_ Einzelnes _nicht_ allgemein; sein Prädikat ist von weitrem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das _Subjekt_ ist ein _unmittelbar für sich seyendes_, und daher das _Gegentheil_ jener Abstraktion, der durch Vermittelung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte.
_Zweitens_ das Urtheil nach seinem _Inhalt_ betrachtet oder als der Satz: _Das Allgemeine ist einzeln_, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen sind, so ist seine Totalität die _schlecht unendliche Vielheit_ derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine _einzelne_ solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher _verneint_ werden, und das positive Urtheil vielmehr als _negatives_ gesetzt werden.
b. Negatives Urtheil.
1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen, daß es nur vom Inhalte des Urtheils abhänge, ob es wahr sey oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche.
Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die Beziehung _zweier_ Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer _Anzahl_ haben, sondern als _Einzelnes_ und _Allgemeines_ sich verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen _Inhalt_, und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus; was für _anderer Inhalt_ (die _Sonne ist rund_, _Cicero war ein großer Redner in Rom_, _jetzt_ ist's _Tag u. s.f._) in einem Urtheil vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß aus: Das _Subjekt_ ist _Prädikat_, oder, da dieß nur Namen sind, bestimmter: _das Einzelne ist allgemein und umgekehrt._--um dieses _rein logischen Inhalts_ willen ist das positive Urtheil _nicht wahr_, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil.--Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat.--Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann durch seine _Form_ als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die _Richtigkeit_ einer _Anschauung_ oder _Wahrnehmung_, die Übereinstimmung der _Vorstellung_ mit dem Gegenstand _Wahrheit_ nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit zum Inhalte haben können und sollen.
Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen: _Das Einzelne ist nicht_ abstrakt _allgemein_--_sondern_ das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es _abstrakt_-Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das _Einzelne_ ist daher _zunächst_ ein _Besonderes_. Ferner nach dem andern Satze, der im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das _Allgemeine_ ist nicht abstrakt _einzeln, sondern_ dieß Prädikat, schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit, und das _Allgemeine_ ist daher gleichfalls _zunächst ein Besonderes_.
--Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze auf den einen: _Das Einzelne ist ein Besonderes_.
Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die _Besonderheit_ für das Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im _unmittelbaren_ Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt das zum Grunde Liegende; die _Bestimmung_ schient sich daher zunächst am _Prädikate_ zu _verlaufen_. In der That aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein _Setzen des Einzelnen_ seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen ist.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_, ist der _positive_ Ausdruck des negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste _vermittelte_ Bestimmung ergiebt.--Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als _Bestimmung_ der _Beziehung_; oder das Urtheil ist auch als _negatives_ zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt.
Das positive Urtheil ist die Beziehung des _unmittelbar_ Einzelnen und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich _nicht_ ist, was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich _Trennung_ oder _negativ_; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, daß das _nicht_ des negativen Urtheil zur _Kopula_ gezogen worden sey. Was im Urtheile _Bestimmung_ des Extrems ist, ist ebenso sehr _bestimmte Beziehung_. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des _unmittelbaren_ Seyns, welche nur einem _Andern außer_ ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur _an sich_ identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere _Kontinuirendes_. Umgekehrt ist die _Beziehung_ des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.
Der oben angegebene Übergang von der Form der _Beziehung_ zur Form der _Bestimmung_ macht die _unmittelbare Konsequenz_ aus, daß das _nicht_ der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe als das _Nicht-allgemeine_ bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das _Besondere_.
--Wird das _Negative_ nach der ganz abstrakten Bestimmung des unmittelbaren _Nichtseyns_ festgehalten, so ist das Prädikat nur das _ganz unbestimmte_ Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bei den _kontradiktorischen_ Begriffen gehandelt, und als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim _Negativen_ eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß _unbestimmte_ Umfang des _Andern_ des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das bloße _Nicht-weiße_ ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u.
als das Schwarze. Das _Weiße_ aber als solches ist die _begrifflose_ Bestimmung der Anschauung; das _Nicht_ des Weißen ist dann das ebenso begrifflose _Nichtseyn_, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das _Werden_ erkannt worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht, und die Bestimmungen des _Seyns_ und die der _Reflexion_ für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe _unkritische_ Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte _Ding-an-sich_ angewendet werden; der _Begriff_, wozu auch das von ihm ausgehende _Urtheil_ gehört, ist das wahrhafte _Ding-an-sich_ oder das _Vernünftige_, jene Bestimmungen aber gehören dem _Seyn_ oder _Wesen_ an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen, wie sie in ihrer Wahrheit, im _Begriffe_ sind.--Wenn bei dem Weißen, Rothen, als _sinnlichen_ Vorstellungen, stehen geblieben wird, so wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße, Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich _gleichgültige, begrifflose_. Aber wie das _Nichtseyn_ selbst, so soll auch solcher sinnlicher Inhalt _begriffen_ werden, und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das gedankenlose _Nichts_ zur _Grenze_, wodurch _Etwas_ sich doch auf ein _Anderes_ außer ihm _bezieht_. In der Reflexion aber ist es das _Negative_, das sich _wesentlich_ auf ein _Positives bezieht_, und somit _bestimmt_ ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes _unbestimmte Nichtseyn_, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr _Grund_; das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine _nicht_ ist, etwas _Bestimmtes_ ist.--Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen das _Nicht_ unmittelbar ein Positives, und die _Negation_ nicht nur Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das _Besondere_.
2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das _negative Urtheil_ noch als solches betrachtet wird, so ist es _vor's Erste noch ein Urtheil_; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; _die Form des Urtheils_. Das Subjekt als das zu Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als _Inhalt_ erschien.--Das negative Urtheil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch _positiv_; die noch gebliebene _Bestimmung_ des Prädikats ist ebenso sehr _Beziehung_.--Wenn z.B. gesagt wird, die Rose ist _nicht_ roth, so wird damit nur die _Bestimmtheit_ des Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, _die Farbe_, ist erhalten; wenn die _Rose_ nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urtheil noch positiv.
_Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_ haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.
3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das _Konkrete_ als gesetzt hervor.
_Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.
Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_ Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen _abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen.
Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_ anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das Allgemeine ist das Allgemeine_.
In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war.
Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das c. Unendliches Urtheil.
Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B.
der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s.
f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung.
Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten.
Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur