SigPhi · Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Wissenschaft der Logik — Band 2 (German)

Page 7 of 21

das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt, das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit, daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig.

Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation, ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes, insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes _gesetzt_.

Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.

Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urtheil mehr.

Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil der Reflexion_ übergegangen.

B. Das Urtheil der Reflexion.

Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_ Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden.

Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind _vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte, eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_ Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der _Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.

Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die _Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_ der Vermittelung angehörige _Bestimmung_.

Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens _am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das _Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch _indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als _direkte_ Fortbestimmung.

Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt _soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat _inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_.

a. Das singulare Urtheil.

Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das _Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: _Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches _Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im _partikularen_.

b. Das partikulare Urtheil.

Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die _Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als _wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht _einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die _negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_ Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_ Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum _unbestimmt_.

Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil _Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die _Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.

Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die _Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, _vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt.

Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen.

c. Das universelle Urtheil.

Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle _Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der _Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die Entwickelung derselben an einem _Binomium_; weil das _Polynomium mehrere Einzelnheiten_ darstellt, als das _Binomium_. Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein _Pantonomium_, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der _unendlichen_ Menge muß sich mit dem _Sollen_ derselben, und daher auch mit einem _Polynomium_ begnügen. In der That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in denen die _Methode_ oder _Regel_ nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die _Methode_ oder _Regel_ ist als das wahrhaft _Allgemeine_ anzusehen; in der Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines Polynomiums wird sie nur _wiederholt_; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das _erreichte Jenseits_; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße _Progreß_ ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die _Allheit_ vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die _Vielheit_ für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit.--Es schwebt aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des _Begriffs_ dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Äußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit _als Totalität_, oder vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet.

Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die _empirische_ Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher _vorgefunden_ und äußerlich _aufgenommen_ wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als _Dieses_ schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit _bleibt_ darum eine _Aufgabe_; ein _Sollen_, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, daß wenn nur keine _Instanz_ des Gegentheils angeführt werden könne, die _Mehrheit_ von Fällen für _Allheit_ gelten solle; oder daß die _subjektive_ Allheit, nämlich die der _zur Kenntniß gekommenen_ Fälle, für eine _objektive_ Allheit genommen werden dürfe.

Näher nun das _universelle Urtheil_, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und fürsichseyende Allgemeinheit _als vorausgesetzt_ enthält, dieselbe nun auch als _gesetzte_ an ihm. _Alle Menschen_ drückt _erstlich_ die _Gattung_ Mensch aus, _zweitens_ diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die _gesetzte_ Allgemeinheit _der vorausgesetzten gleich_ geworden.

Eigentlich aber ist nicht auf das _Vorausgesetzte_ zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten.--Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist _gesetzt_ als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z.B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn des Allgemeinen.--Jene _erste_ Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die _unmittelbare_ des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die _negative Identität_ der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene _erste_ Bestimmtheit der Einzelnheit das _Ansich_ derselben; was sie somit _ansich_ ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexions-Urtheils _gesetzt_, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene _Reflexion_, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur _für sich_, was sie schon _an sich_ ist.--Das Resultat ist somit in Wahrheit die _objektive Allgemeinheit_. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom _Diesen_ durch _Einiges_ zur _Allheit_ hindurchging abgestreift; statt _Alle Menschen_ ist nunmehr zu sagen: _der Mensch_.

Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist _die Gattung_; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung _inhärirt_ dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine _einzelne_ Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst.--Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr _subsumirt_. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Dasselbe war wesentlich Urtheil der _Subsumtion_. Das Prädikat war als das _ansichseyende_ Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden;--eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche _Erscheinung_ ist. Aber zur _objektiven Allgemeinheit_ bestimmt, hört es auf, unter solche Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben.

Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die _Bestimmung der Kopula_ wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Übergang in die Kopula ist dasselbe.--Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt, ist es die _innere Natur_, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen:--eine Beziehung der _Nothwendigkeit_, worin jene Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. _Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu_,--ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. _alle Menschen_, seine Formbestimmung abstreift, und _der Mensch_ dafür zu sagen ist.

--Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus;--_des Urtheils der Nothwendigkeit_.

C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit.

Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die _an- und fürsichseyende_ oder _objektive Allgemeinheit_, der in der Sphäre des Wesens die _Substantialität_ entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, daß sie dem _Begriffe_ angehört, und dadurch nicht nur die _innere_, sondern auch die _gesetzte_ Nothwendigkeit ihrer Bestimmungen, oder daß _der Unterschied_ ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in sich selbst hat.

Im Urtheil ist nun diese objektive Allgemeinheit _gesetzt_; somit _erstlich_ mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweitens als von ihr als _Besonderheit_ verschieden, von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als _Gattung_ und _Art_ bestimmte.

a. Das kategorische Urtheil.

Die _Gattung theilt_ sich, oder stößt sich wesentlich in _Arten_ ab; sie ist Gattung, nur insofern sie Arten unter sich begreift; die Art ist Art nur, insofern sie einer Seits in Einzelnen existirt, anderer Seits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist.--Das _kategorische Urtheil_ hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate, an dem das Subjekt seine _immanente_ Natur hat. Es ist aber selbst das erste oder _unmittelbare_ Urtheil der Nothwendigkeit; daher die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist, insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört.--Die objektive Allgemeinheit aber hat ebenso hier nur erst ihre _unmittelbare_ Partikularisation; einer Seits ist sie darum selbst eine bestimmte, gegen welche es höhere Gattungen giebt;--anderer Seits ist sie nicht gerade die _nächste_, d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Princip der specifischen Besonderheit des Subjekts ist. Was aber daran _nothwendig_ ist, ist die _substantielle Identität_ des Subjekts und Prädikates, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztseyn, --oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und Fürsichseyn reflektirt.--Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urtheile nicht zusammengestellt werden; wenn z.B. die Urtheile: die Rose ist roth, die Rose ist eine Pflanze, oder: dieser Ring ist gelb, er ist Gold, in Eine Klasse zusammengeworfen, und eine so äußerliche Eigenschaft, wie die Farbe einer Blume als ein gleiches Prädikat mit ihrer vegetabilischen Natur genommen wird, so wird ein Unterschied übersehen, der dem gemeinsten Auffassen auffallen muß.--Das kategorische Urtheil ist daher bestimmt von dem positiven und negativen Urtheile zu unterscheiden; in diesen ist das, was vom Subjekt ausgesagt wird, ein _einzelner zufälliger_ Inhalt, in jenem ist er die Totalität der in sich reflektirten Form. Die Kopula hat daher in ihm die Bedeutung der _Nothwendigkeit_, in jenen nur des abstrakten, unmittelbaren _Seyns_.

Die _Bestimmtheit_ des Subjekts, wodurch es ein _Besonderes_ gegen das Prädikat ist, ist zunächst noch ein _Zufälliges_; Subjekt und Prädikat sind nicht durch die _Form_ oder _Bestimmtheit_ als nothwendige bezogen; die Nothwendigkeit ist daher noch als _innere_.

--Das Subjekt aber ist Subjekt nur als _Besonderes_, und insofern es objektive Allgemeinheit hat, soll es sie wesentlich nach jener erst unmittelbaren Bestimmtheit haben. Das Objektiv-Allgemeine, indem es sich _bestimmt_, d. i. sich ins Urtheil setzt, ist wesentlich in identischer Beziehung mit dieser aus ihm abgestoßenen _Bestimmtheit_ als solcher, d. i. sie ist wesentlich, nicht als bloß Zufälliges zu setzen. Das kategorische Urtheil entspricht erst durch diese _Nothwendigkeit_ seines unmittelbaren Seyns seiner objektiven Allgemeinheit, und ist auf diese Weise in das _hypothetische Urtheil_ übergegangen.

b. Das hypothetische Urtheil.

_Wenn A ist, so ist B_; oder _das Seyn des A ist nicht sein eigenes Seyn, sondern das Seyn eines Andern, des B_.--Was in diesem Urtheil gesetzt ist, ist der _nothwendige Zusammenhang_ von unmittelbaren Bestimmtheiten, welcher im kategorischen Urtheile noch nicht gesetzt ist.--Es sind hier _zwei_ unmittelbare Existenzen, oder äußerlich zufällige, deren im kategorischen Urtheile zunächst nur eine, das Subjekt, ist; indem aber das eine äußerlich gegen das andere ist, so ist unmittelbar dieß andere auch äußerlich gegen das erste.--Nach dieser Unmittelbarkeit ist der _Inhalt_ beider Seiten noch ein gleichgültiger gegen einander; dieß Urtheil ist daher zunächst ein Satz der leeren Form. Nun ist die Unmittelbarkeit _erstlich_ zwar als solche ein selbstständiges, konkretes _Seyn_; aber _zweitens_ ist die Beziehung desselben das wesentliche; jenes Seyn ist daher ebenso sehr als bloße _Möglichkeit_; das hypothetische Urtheil enthält nicht, _daß A ist_, oder daß B _ist_, sondern nur _wenn_ eines ist, so ist das andere; nur der Zusammenhang der Extreme ist gesetzt als seyend, nicht sie selbst. Vielmehr ist in dieser Nothwendigkeit jedes gesetzt, als ebenso sehr das _Seyn eines Andern_.--Der Satz der Identität sagt aus: A ist nur A, nicht B; und B ist nur B, nicht A; im hypothetischen Urtheil ist dagegen das Seyn der endlichen Dinge nach ihrer formellen Wahrheit durch den Begriff gesetzt, daß nämlich das Endliche sein eigenes Seyn, aber ebenso sehr nicht das _seinige_, sondern das Seyn eines Andern ist. In der Sphäre des Seyns _verändert_ sich das Endliche, es wird zu einem Andern; in der Sphäre des Wesens ist es _Erscheinung_ und gesetzt, daß sein Seyn darin besteht, daß ein Anderes an ihm _scheint_, und die _Nothwendigkeit_ ist die _innere_, noch nicht als solche gesetzte, Beziehung. Der Begriff aber ist dieß, daß diese Identität _gesetzt_ ist, und daß das Seyende nicht die abstrakte Identität mit sich, sondern die _konkrete_ ist, und unmittelbar an ihm selbst das Seyn eines Andern.

Das hypothetische Urtheil kann durch die Reflexions-Verhältnisse in näherer Bestimmtheit genommen werden, als Verhältniß von _Grund_ und kategorischen Urtheile die Substantialität, so ist im hypothetischen der Zusammenhang der Kausalität in seiner Begriffsform. Dieses und die andern Verhältnisse stehen sämmtlich unter ihm, sind aber hier nicht mehr als Verhältnisse von _selbstständigen Seiten_, sondern diese sind wesentlich nur als Momente Einer und derselben Identität.

--Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt, sondern nur erst als _Momente überhaupt_. Das hypothetische Urtheil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes; wie das partikulare Urtheil von unbestimmtem Inhalte ist, so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt sich nicht in der Bestimmung von Subjekt und Prädikat verhält.--Doch _an sich_ ist das Seyn, da es das Seyn des Andern ist, eben dadurch _Einheit seiner selbst_ und _des Andern_, und hiermit _Allgemeinheit_; es ist damit zugleich eigentlich nur ein _Besonderes_, da es Bestimmtes, und in seiner Bestimmtheit sich nicht bloß auf sich Beziehendes ist. Es ist aber nicht die _einfache_ abstrakte Besonderheit gesetzt, sondern durch die _Unmittelbarkeit_, welche die _Bestimmtheiten haben_, sind die Momente derselben als unterschiedene; zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht, ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben.--Was in Wahrheit daher in diesem Urtheile gesetzt ist, ist die Allgemeinheit, als die konkrete Identität des Begriffs, dessen Bestimmungen kein Bestehen für sich haben, sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind. So ist es das _disjunktive Urtheil_.

c. Das disjunktive Urtheil.

Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Äußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urtheile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im ersten unmittelbar haben. Das disjunktive Urtheil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also _erstens_ die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung, in _einfacher_ Form, als das Subjekt; _zweitens dieselbe_ aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Dieß ist die _Nothwendigkeit des Begriffs_, worin _erstens_ die Dieselbigkeit beider Extreme einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; _zweitens_ sind sie nach der Form der Begriffsbestimmungen unterschieden, so daß aber um jener Identität willen diese als _bloße Form_ ist. Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen als das in sich Reflektirte gegen die unwesentliche Form, als _Inhalt_, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das eine Mal als die einfache Bestimmtheit der _Gattung_; das andere Mal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt,--auf welche Weise sie die Besonderheit der _Arten_, und deren _Totalität_, die Allgemeinheit der Gattung, ist.--Die Besonderheit in ihrer Entwickelung macht das _Prädikat_ aus, weil sie insofern das _Allgemeinere_ ist, als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts, aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält.

Diese Besonderung näher betrachtet, so macht _vor's Erste_ die Gattung die substantielle Allgemeinheit der Arten aus; das Subjekt ist daher _sowohl B als C_; dieses _sowohl als_ bezeichnet die _positive_ Identität des Besondern mit dem Allgemeinen; dieß objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit.

Die Arten _zweitens schließen sich gegenseitig aus; A ist entweder B oder C_; denn sie sind der _bestimmte Unterschied_ der allgemeinen Sphäre. Dieß _Entweder-Oder_ ist die _negative_ Beziehung derselben.

In dieser sind sie aber ebenso identisch als in jener; die Gattung ist ihre _Einheit_ als _bestimmter_ Besonderen.--Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit, wie in den Urtheilen des Daseyns, so wären die Arten auch nur als _verschiedene_ und gegen einander gleichgültige zu nehmen; sie ist aber nicht jene äußere, nur durch _Vergleichung_ und _Weglassung_ entstandene Allgemeinheit, sondern ihre immanente und konkrete.--Ein empirisches disjunktives Urtheil ist ohne Nothwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u. s. f., weil die Arten B, C, D u. s. f. sich _vorgefunden_ haben; es kann eigentlich kein _Entweder-Oder_ dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die _eine_ Art schließt zwar die _andere_ aus, aber _Entweder Oder_ schließt _jede weitere_ aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab. Diese Totalität hat ihre _Nothwendigkeit_ in der negativen Einheit des Objektiv-Allgemeinen, welches die Einzelnheit in sich aufgelöst, und als einfaches _Princip_ des Unterschieds immanent in sich hat, wodurch die Arten _bestimmt_ und _bezogen_ sind. Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede an irgend einer Zufälligkeit, die ein äußerliches Princip, oder daher nicht _ihr_ Princip, somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezogen.--Durch die _Beziehung_ ihrer Bestimmtheit machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus.--Die sogenannten _konträren_ und _kontradiktorischen_ Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden; denn im disjunktiven Urtheile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, daß nämlich das Kontradiktorisch unterschieden ist. Konträr sind die Arten, insofern sie nur _verschieden_ sind, nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur haben sie ein an- und fürsichseynendes Bestehen; _kontradiktorisch_, insofern sie sich ausschließen. Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im _Entweder-Oder_ des disjunktiven Urtheils ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt, nach welcher jenes selbstständiges Bestehen als _konkrete Allgemeinheit_ selbst auch das _Princip_ der negativen Einheit ist, wodurch sie sich gegenseitig ausschließen.

Durch die so eben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats nach der negativen Einheit ist die Gattung im disjunktiven Urtheile als die _nächste_ bestimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitäts-Unterschied von _Mehr_ oder _Weniger_ Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist. Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird, kann sie eigentlich kein disjunktives Urtheil bilden; denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sey, welche das Princip des _Entweder-Oder_ ausmacht; die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer _Bestimmtheit_ in den Arten dargestellt, und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben. In dem kategorischen Urtheile ist die Gattung zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt, daher nicht nothwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich. Indem aber die Gattung als konkrete wesentlich _bestimmte_ Allgemeinheit ist, so ist sie als die einfache Bestimmtheit die Einheit von den _Begriffs-Momenten_, welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind, aber ihren realen Unterschied in den Arten haben. Die Gattung ist daher insofern die _nächste_ einer Art, als diese ihre specifische Unterscheidung an der wesentlichen Bestimmtheit jener, und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung als Princip in der Natur der Gattung haben.

Die so eben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats nach der Seite des _Bestimmtseyns_ überhaupt aus; eine Seite, die durch das hypothetische Urtheil gesetzt worden, dessen Nothwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener, daher wesentlich als negative Einheit ist. Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als _einfache_ Bestimmtheit, im Prädikate als _Totalität_. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der _Begriffsunterschied_; die _Totalität_ der _Arten_ im Prädikat kann aber eben _so kein einander ergiebt sich also hierdurch. Sie reducirt sich auf den Unterschied des Begriffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungirt, und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart.

Übrigens kommt die Art hier nur in Betracht nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der _Gestalt_, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige _Realität_ getreten ist; diese _fällt_ allerdings in dem einfachen Princip der Gattung _weg_; aber die _wesentliche_ Unterscheidung muß Moment des Begriffs seyn. In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die _eigene_ Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion _gesetzt_, dasjenige, was sich beim Begriff als seine an- und fürsichseyende Begriff, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat.--Weil er nun das Allgemeine, die positive ebenso sehr, wie die negative Totalität der Besondern ist, so ist _er selbst_ eben dadurch auch unmittelbar _eines seiner disjunktiven Glieder_; das _andere_ aber ist diese Allgemeinheit in _ihre Besonderheit_ aufgelöst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, _als Bestimmtheit_; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt.--Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dieß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist.--Die _Farbe_ ist entweder violet, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange, oder roth;--solcher Disjunktion ist ihre auch empirische Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen;