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u 40 a N de et der atultäten 20 Re: 8 20 Pfennig von Text der Ausgabe 1798. Herausgegeben von Karl Kehrbach.
I MAN FA) NN ur A Leipzig 5 von 1 Reclam jun.
5 eleg. Ganzleinenband 60 Pfennig, Immanuel Kant. a 125 ensolaBDihlinhri gimig D Uaturwiſſenſchaſtliche Werke aus Reclams „eee Univerſal⸗Bibliothek „eee g Alt, Eugen, Der Krieg im Zeitalter der Natur⸗ wiſſenſchaften und der Technik. Nr. 57979. In Leinen M. 1.—. 5 Darwin, Charles, Die Abſtammung des Menſchen u. die Zuchtwahl in geſchlechtlicher Beziehung, Deutſch von David Haek. Mit 78 Illuſtrationen. 2 Bde. Nr. 3216-20 und 3221-235. In Leinen je M. 1.50.
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Hufeland, Chr. Wilh., Makrobiotik oder Die Kunſt, das menſchliche Leben zu verlängern. Mit Einleitung nd Anmerkungen neu herausgegeben von Dr. med. Paul Dittmar. Nr. 48184. In Leinen M. 1.20.
von Humboldt, Alexander, Anſichten der Natur mit wiſſenſchaftlichen Erläuterungen. Mit Bildnis des Verfaſſers. Nr. 2948-50. In Leinen M. 1.—.
Kant, Imm., Allgemeine Naturgeſchichte und Theo⸗ rie des Himmels nebſt 2 Supplementen. Heraus- gegeben von Karl Kehrbach. Nr. 1954/55. In Leinen 80 Pf.
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—, Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Herausgegeben von Karl Kehrbach. — Univerſal⸗ Bibliothek Nr. 12311232. Preis 40 Pf. Gebunden 80 Pf.
—, Sum ewigen Frieden. Ein philoſophiſcher Entwurf. Herausgegeben v. Karl Kehrbach. Univerſal⸗Bibliothek Nr. 1501. Preis 20 Pf. Gebunden 60 Pf.
—, Der Streit der Fakultäten. Herausgegeben von Karl Kehrbach. Univerſal-Bibliother Nr. 1438. Preis 20 Pf. Ge⸗ bunden 60 Pf.
—, Allgemeine Naturgeſchichte und Theorie des Himmels. Herausgegeben von Karl Kehrbad. Univerſal⸗Bibliothek Nr. 1954—1955. Preis 40 Pf. Gebunden 80 Pf.
—, Träume eines Geiſterſehers, erläutert durch Träume der Metaphyſik. Herausgegeben von Karl Kehrbach. Univerſal⸗ Bibliothek Nr. 1320. Preis 20 Pf. Gebunden 60 Pf.
—, Don der Macht des Gemüths durch den bloßen Vorſatz ſeiner krankhaften Gefühle Meiſter zu ſein. Herausgegeben von C. W. Hufeland. — Univerſal⸗Bibliothek Nr. 1130. Preis 20 Pf. Gebunden 60 Pf.
Der Streit der Facultäten.
Der Streit der Tacullälen in drei Abſchnitten von Immanuel Kant.
— Text der Ausgabe 1798.
Herausgegeben von Karl Kehrbach.
Leipzig. Druck und Verlag von Philipp Reclam jun.
Vorrede des Herausgebers.
Die Schrift: Der Streit der Facultäten in 3 Ab⸗ ſchnitten erſchien 1798 bei Nicolovius in Königsberg. Kant hatte die einzelnen drei Abhandlungen, aus denen ſie beſteht, unabhängig von einander und in „verſchiedener Abſicht, auch zu verſchiedenen Zeiten“ abgefaßt. „Späterhin habe er erkannt, daß dieſe drei Aufſätze ſich zur ſyſtematiſchen Einheit“ in einem Werke verbinden ließen, deſſen Tendenz es ſein könne, den Streit der unteren Facultät mit den drei oberen darzuſtellen.
Der 3. Abſchnitt des Streites der Facultäten: „Ueber die Macht des Gemüthes, durch den bloßen Vorſatz ſeiner krankhaften Gefühle Meiſter zu werden“ war kurz vorher in dem von Hufeland herausgegebenen Journal für die praktiſche Heilkunde (Jahrgang 17981) Bd. V, 4. Stück S. 701751) erſchienen.
Dieſer 3. Abſchnitt iſt noch öfters Nenb d erſchienen (ſ. S. 13 Bibliographie der Drucke); während das ganze Werk, außer in der Tieftrunkſchen?) Ausgabe von Kants ver⸗ miſchten Schriften und in den Geſammtausgaben der Kant'⸗ ſchen Werken, niemals wieder aufgelegt worden iſt. Wahr⸗ ſcheinlich iſt die Originalausgabe in ſo ſtarker Auflage gedruckt worden, daß ſie ſelbſt bei gutem Abſatze vor dem Erſcheinen der erſten Geſammtausgabe der Kant'ſchen Werke nicht vergriffen wurde. Roſenkranz berichtet, daß im Jahre 1832 bei der Verſteigerung des Nicolovius'ſchen Verlages noch 1100 Exemplare vorhanden waren.
Y) Roſenkranz giebt fälſchlich das Jahr 1796 an. Vgl. J. Kants ſämmtl. W. ed. Roſenkranz, Bd. X, S. VI. Hartenſtein (Hb S. VI), welcher Band und Seitenangabe wie oben angiebt, druckt 1797. (Bd. V des Hufelandſchen Journals, wie er mir hier vorliegt, trägt die Jahreszahl 1798).
2) Wegen dieſes Abdruckes gerieth Nicolovius der darin einen diebiſchen Nachdruck ſah mit Tieftrunk in Zwiſt (ek. Kants ſämmtl. W. ed. Roſenkranz, Bd. I S. XXVIII. und B. X. S. VI).
8 Vorrede des Herausgebers.
Ein handſchriftliches Fragment vom Streite der Facultäten.
Auf der Königsberger Univerſitätsbibliothek befindet ſich in einem 15 Stück umfaſſenden Convolute, daß die Auf⸗ ſchrift trägt: „Kleine Concepte von Kants Hand. (Ge⸗ kauft auf der Bücherauction des Prof. Genſichen.)“ ein handſchriftliches Fragment vom Streite der Facultäten.
Aus den Miktheilungen, welche mir Herr Bibliothekar Dr. R. Reicke in Königsberg über das Fragment, welches er auf meine Bitte hin ſo freundlich war mit der Editio princeps zu collationiren, zuzuſenden, hebe ich das Fol⸗ gende heraus.
Die Handſchrift umfaßt 6 Blatt 4, wovon 10 Seiten beſchrieben ſind. Dieſelbe beginnt in dem Texte vorliegen⸗ der Ausgabe auf S. 65. Z. 11 u. 10 v. u. ) „Decrete in Anſehung gebräuchlicher (gebrechlicher)...“ fie ſchließt mit dem Ende von S. 80. „...der Regierung gänzlich entzieht.“ (Text.)...„nun der Staat ſicherer?“ (Anmerk.)
Die Handſchrift erweiſt ſich ganz entſchieden als eine, und zwar wenig werthvolle Abſchrift des Kantſchen Originals. Dieſer Umſtand hat wahrſcheinlich verurſacht, daß Kant fie nicht in den Druck gegeben hat. Der unbe⸗ kannte Schreiber hat Vieles nicht recht leſen können, auch die Abbreviaturen Kants nicht immer verſtanden. So ſchreibt Kant ſtets „kein“ (mit einem Häkchen an dem „n“) für „keinen“, der Copiſt ſchreibt in dieſen Fällen, ohne auf den Sinn zu achten immer „kein“. Auch in der Be⸗ handlung der Orthographie weicht er von Kant ab. Ei⸗ nige Beiſpiele mögen genügen: „Tath,“ „hällt,“ „mittel⸗ bahr,“ „den“ ſtatt „denn“, (Kant läßt den Strich über den „n“, um die Doppelkonſonanz anzugeben häufig weg, daher der ſinnloſe Fehler des Abſchreibers), „beſteth“, „Spöner“ datt „Spener“, „wärden“, radicore“ ftatt „radicale“, „Hin⸗ lencklichkeit“, „herausgedrenckt“. — Oefters ſind falſche Worte ſubſtituirt, z. B.: „ſehende“ für „ſtehende“, „Bieber“ für „Bibel“ (S. 77, Z. 14 v. u.), „ja“ fr „je“ (S. 77, Z. 11 v. u.), „Regierungsſache“ für „Regierung Sache“ 1) Es iſt hier und im Folgenden immer die Paginirung der vor⸗ liegenden Ausgabe angegeben.
Vorrede des Herausgebers. 9 Herr Dr. R. Reicke verzeichnet noch folgende Varianten, welche theilweiſe einen ganz falſchen Text geben, theilweiſe nur unbedeutende ſtiliſtiſche Varianten find: S. 68, 3. 6 v. u. (Text) fehlen das Wort: „Aeu⸗ ßerliche“ und die folgende Paxrentheſe.
enden“ 10 Vorrede des Herausgebers.
ten: „Auf ſolche Weiſe müſſen...“ 3. 2. v. u.) auf den Rand der Handſchrift geſchrieben: „Von der authen⸗ tiſchen und der doetrinalen Auslegung der Bi- bel.“ Außerdem vermuthet Herr Dr. R. Reicke, daß Kant und nicht der Abſchreiber die folgenden Worte unterſtrichen habe, die in der editio princeps nicht geſperrt gedruckt ſind: Grundtert.
Die vorliegende Ausgabe des Streites der Facultäten iſt mit Ausnahme der in den Abſchnitten „Orthographie“, „Textveränderungen“ angegebenen Modificationen Abdruck der im Verlage von Nicolovius in Königsberg im Jahre 1798 erſchienenen Originalausgabe (A).
Orthographie.
Su folgenden Fällen ift der Text der Originalausgabe (A) in orthographiſcher Hinſicht verändert worden. Es iſt geſetzt worden: a — ſtatt — ga in: Maaß (A: Maas). 5 — ſtatt — ä in: Grenze (A: Gränze). — ſtatt — ee in: Seligkeit, 0 Beſchwerde (A: Seligkeit, beſchweert 2c.). ei — ſtatt — Au in: ereignen (A: eräugnen ). ei — 123 — eu in: dreiſt (A: dreuſt). f — — ff in: Geſchäft, Beſchäftigung (A: Ge⸗ ſchäffte, Sefcjäffligung: aber nicht conſequent). ff — ſtatt —f in: Eröffnung, trifft, Begriff, Hoffnung (A: Eröfnung, trift ꝛc.). i — ftatt — y in: bei, beide, feierlich, frei, Geſchrei, Heide, Heiland, Meinung, Parthei, Polizei, ſein, zwei; in Vorrede des Herausgebers. il 155 Ableitungsſilben ei und lei (A: bey, beyde, feyer⸗ ich ꝛc. ).
k — ſtatt — c in den Wörtern griechiſcher Abkunft: kritiſch ſtatt critiſch, Praktiker ſtatt Practiker, Kanon ſtatt Canon, Syukretiſt ſtatt Syncretiſt ꝛc.
K — ſtatt — C in: Klaſſe, Kanzel (A: Claſſe, Canzel).
k — ſtatt — ck in: Cyklen und Epieyklen (A: Cycklen, Epicyklen).
n — ſtatt — un in: darin, worin, inwohnend (A: da⸗ rinn, worinn, innwohnend).
3 — ſtatt — tz in: reizen, anreizen, Spaziergang (A: reitzen, Spatziergang).
Dash iſt ausgelaſſen worden in: nachzuſpühren, Offen⸗ bahrung, gebohren, Stöhrung.
Die Schreibweiſe Pietism, Judaism, Kriticism, Na⸗ turalism ꝛc. iſt in Pietismus, Judais mus, Kriticis⸗ mus, Naturalismus ꝛc. verwandelt worden.
Die mit griechiſchen Buchſtaben gedruckten Worte wurden accent uirt.
Die Schreibweiſe Hermeneptik, therapevtiſch ꝛc. iſt in Hermeneutik, therapeutiſch verwandelt worden.
Adjectiva, Numeral ia, Pronominalia, Parti⸗ cipia und Infinitive, welche als Subſtantiva ge⸗ braucht werden, ſind mit großen Anfangsbuchſtaben gedruckt worden.
Die von Eigennamen abgeleiteten Adjectiva find mit kleinen Anfangsbuchſtaben gedruckt, alſo herkuliſche Arbeit lich Herkuliſche Arbeit; großbritanniſch ſtatt Großbritan⸗ niſch.
Es iſt ferner geſetzt worden: Angedeihen ſtatt angedeyen, Handelns ſtatt Handlens, Ka⸗ tarrh ſtatt Katharr, Porzellanladen ſtatt Porzellänladen, del faire ſtatt scavoir faire, ſtattfinden ꝛc. für Statt⸗ nden.
Anmerkung. Dieſe orthographiſchen Beſtimmungen be⸗ ziehen ſich nicht nur auf die vorſtehenden Worte, ſondern auch auf deren etwaige Compoſita und Derivata.
12 Vorrede des Herausgebers.
Interpunction.
Die Abweichungen, welche vorliegende Ausgabe hin⸗ ſichtlich der Interpunction aufweiſt, find fo unbedeutend, daß ihre namentliche Aufzählung unnöthig erſcheinen muß.
Textveränderungen.
S. 64. Z. 19 v. u. einer Kirche bekennen — ſtatt — einer Kirche zu bekennen.
Vorrede des Herausgebers. 13 134. Z. 1. v. o. auch nicht des — ſtatt — noch nicht des.
Die Originalausgabe hat in vielen Fällen die Plural⸗ bildung auf e in Nom. und Acc. (ſtarke Declination), wo jetzt die auf en (ſchwache Declination) gebräuchlich iſt, z. B. die beſtellte Beamte, die klagende Worte ꝛc. In vorliegen⸗ der Ausgabe iſt in ſolchen Fällen durchweg die ſchwache Deelination ge worden, alſo: die bejtellten Beamten ftatt die beſtellte Beamten ꝛc.
Bibliographie der Drucke.
1) Der Streit der Facultäten in drei Abſchnitten von Im⸗ manuel Kant. 1 bei a Nicolovius.
2) Der Streit der Se in drei Abſchnitten v. von Im⸗ manuel Kant, in Bd. III von J. Kants 100 8 5 Schriften. Aechte und vollſtändige Ausgabe (ed. J Tieftrunk), Halle, in der eee Suchan Der Streit der Facultäten in drei Annoncen als No. 2 in Theil X von Immanuel Kants Sämmtliche Werke. Herausgegeben von Karl Rosenkranz u. Friedr. Wilh. Schubert. Leipzig, oo Voss Der Streit der Facultäten in drei Abſchuitten als No. X in Bd. I von: Immanuel Kants Werke, ſorgfältig veränderte Geſammtausgabe in zehn Bänden (ed. H.
3 — 4 — ) J druckt die einzelnen Abſchnitte in einer vom Original ab⸗ weichender Reihenfolge, nämlich: a) Von der Macht des Gemüths ꝛc. S. 380—428 (übrigens auch unter der Jahreszahl 1797). 126 865 Streit der philoſophiſchen Facultät mit der juriſtiſchen e) Das Uebrige ſodann 457-574.
14 Vorrede des Herausgebers.
Harteuſtein), Leipzig 1838, Modes und Baumann 5) Der Streit der Facultäten in drei Abschnitten als No. V. in Bd. VII von: Immanuel Kants Sämmt- liche Werke. In chronologischer Reihenfolge her- ausgegeben von G. Hartenstein. Leipzig, Leo- pold Voss. 1868 XVI, ©. 321—428, 8°...(Hb) 6) Der Streit der Facultäten in drei Abschnitten in Bd. XXXIII, Abth. II von: Philosophische Biblio- thek oder Sammlung der Hauptwerke der Philoso- 75 etc. von J. H. von Kirchmann, Berlin, 1870, Von den Separat-Ausgaben des 3. Abſchnittes: „Ueber die Macht des Gemüthes, durch den bloßen Vorſatz ſeiner krankhaften Gefühle Mei⸗ ſter zu werden“ ſind mir die folgenden unter Be⸗ nutzung bibliographiſcher Hilfsmittel bekannt geworden: Von der Macht des Gemüths durch den bloßen Vor⸗ ſatz ſeiner krankhaften Gefühle Meiſter zu ſein v. J. Kant. Jena, in der akademiſchen Buchhandlung. 1798. 51 S. 80. Daſſelbe. 2. verbeſſerte Aufl. an e und mit Anmerkungen verſehen von C.
v. Hufeland, Leipzig 1824. Lauffer, gr. 80.
3. Ausgabe ibid. 1836. gr. 80.
7. u. 8. verb. Aufl. ibid. 1856. Geibel.
Von der Macht des Gemüths; oder die hochwichtige Kunſt, durch den bloßen Vorſatz ſeiner krankhaften Gefühle Meiſter zu sn — Von dem ſcharfſinnigſten Denker, ehem. Prof. J. Kant. Durch glücklich gewordene Verehrer fei- nes Syſtems aufs Neue zum Druck at nach der er⸗ ſten vollſtändigen Auflage von 1798...Thl. 4 von: Vorrede des Herausgebers. 15 Kreuzer⸗Bücher aus allen Gebieten. Stuttgart, Scheible.
Ergänzt durch beſtätigende Anſichten von Her⸗ der, W. v. Humboldt, Goethe ꝛc. 1. u. 2. Aufl. Berlin, Sacco's Nachf. 1872. 95 S. 80.
Ein Schreiben an Chph. Wilh. Hufeland über deſſen Buch: „Die Kunſt das menſchliche Leben zu verlängern.“ (Herausgegeben v. J. Rigler) Berlin 1872, Staude. 40 S. gr. 8%, Daſ⸗ ſelbe 2. Abdruck 1873.
Herausgegeben von Hufeland, Minden 1873, Ergänzt durch Anſichten von Alcott, Combe, Fowler ꝛc. Mit einem Anhang: Talisman gegen das Unglück. 1. u. 2. Aufl. Schwelm Neue vollſtändige Ausgabe. München, Un⸗ Herausgegeben und mit Anmerkungen verſehen von C. W. Hufeland. Leipzig, Phil. Reclam. [1879] 54 S. 16°. [Univ.⸗Bibl. No. 1130.]
Daſſelbe. Leipzig, Junge en 46 S. 160. [Bücher⸗Schätze. Ausleſe von Werken der be⸗ deutendſten Schriftſteller des In- und Aus⸗ landes. 24. Bd.]
Vorrede des Herausgebers.
Paginirung. Auf jeder Seite dieſer Ausgabe iſt unten am Fuße die entſprechende Paginirung der übrigen Ausgaben des Streites der Facultäten (mit Ausnahme des Tieftrunkſchen Ab⸗ druckes) angegeben.
A bedeutet die Originalausgabe, 1798. KR, die Ausgabe von Roſenkranz und Schu⸗ bert, 1838 Ha bedeutet die Ausgabe von G. Hartenſtein, 1839. K 1 die 5 von J. H. von Kirch- Genauere bibliographiſche Angaben über die verſchiedenen Ausgaben ſ. S. 13 u Halle, October 1880. Karl Kehrbach.
Der Streit der Facultäten in drei Abſchnitten Immanuel Kant.
Königsberg, bei Friedrich Nicolovius.
Dem Herrn Carl Friedrich Okäudlin Doctor und Profeſſor in Göttingen zugeeignet von dem Verfaſſer.
2* Vorrede.
Gegenwärtige Blätter, denen eine aufgeklärte, den menſch—⸗ lichen Geiſt ſeiner Feſſeln entſchlagende, und, eben durch dieſe Freiheit im Denken, deſto bereitwilligern Gehorſam zu be— wirken geeignete Regierung jetzt den Ausflug verſtattet, — mögen auch zugleich die Freiheit verantworten, die der Ver⸗ faſſer ſich nimmt, von dem, was bei dieſem Wechſel der Dinge ihn ſelbſt angeht, eine kurze Geſchichtserzählung vor— anzuſchicken.
König Friedrich Wilhelm II., ein tapferer, red⸗ licher, menſchenliebender, und — von gewiſſen Tempera- mentseigenſchaften abgeſehen — durchaus vortrefflicher Herr, der auch mich perſönlich kannte, und von Zeit zu Zeit Aeu— ßerungen ſeiner Guade an mich gelangen ließ, hatte auf Anregung eines Geiſtlichen, nachmals zum Miniſter im geiſtlichen Departement erhobenen Mannes, dem man billi- gerweiſe auch keine andere, als auf feine innere Ueberzeu— gung ſich gründende gut gemeinte Abſichten unterzulegen Urſache hat, — im Jahr 1788 ein Religionsediet, bald nachher ein die Schriftſtellerei überhaupt ſehr einſchränken⸗ des, mithin auch jenes mit ſchärfendes Cenſuredict ergehen laſſen. Man kenn nicht in Abrede ziehen: daß gewiſſe Vor— zeichen, die der Exploſion, welche nachher erfolgte, vorher⸗ gingen, der Regierung die Nothwendigkeit einer Reform in jenem Fache anräthig machen mußten; welches auf dem ſtillen Wege des akademiſchen Unterrichts künftiger öffent- licher Volkslehrer zu erreichen war: denn dieſe hatten, als junge Geiſtliche, ihren Kanzelvortrag auf ſolchen Ton ge= ſtimmt, daß, wer Scherz verſteht, ſich durch ſolche Lehrer eben nicht wird bekehren laſſen.
Judeſſen daß nun das Religionsedict auf einheimiſche ſowol als auswärtige Schriftſteller lebhaften Einfluß hatte, 22 Vorrede.
kam auch meine Abhandlung unter dem Titel: „Religion innerhalb den Grenzen der bloßen Vernunft“ heraus,) und da ich, um keiner Schleichwege beſchuldigt zu werden, allen meinen Schriften meinen Namen vorſetze, ſo ergieng an mich im Jahr 1794 folgendes Königl. Reſeript; von welchem es merkwürdig iſt, daß es, da ich nur meinem vertrauteſten Freunde die Exiſtenz deſſelben bekannt machte, es auch nicht eher als jetzt öffentlich bekannt wurde.
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen ꝛc. ꝛc.
Unſern gnädigen Gruß zuvor. Würdiger und Hochge⸗ lahrter, lieber Getreuer! Unſere höchſte Perſon hat fchon ſeit geraumer Zeit mit großem Mißfallen erſehen: wie Ihr Eure Philoſophie zu Entſtellung und Herabwürdigung mancher Haupt⸗ und Grundlehren der heiligen Schrift und des Chriſtenthums mißbraucht; wie Ihr dieſes namentlich in Eurem Buch: „Religion innerhalb der Grenzen der blo⸗ ßen Vernunft,“ desgleichen in anderen kleineren Abhand⸗ lungen gethan habt. Wir haben Uns zu Euch eines beſ⸗ ſeren verſehen, da Ihr ſelbſt einſehen müſſet, wie unver⸗ antwortlich Ihr dadurch gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen Unſere, Euch ſehr wohl bekannte, lan⸗ desväterliche Abſichten handelt. Wir verlangen des ehſten Eure gewiſſenhafteſte Verantwortung, und gewärtigen Uns von Euch, bei Vermeidung Unſerer höchſten Ungnade, daß Ihr Euch künftighin Nichts dergleichen werdet zu Schulden kommen laſſen, ſondern vielmehr Eurer Pflicht gemäß, Euer Anſehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unſere lan⸗ desväterliche Intention, je mehr und mehr erreicht werde; *) Dieſe Betitelung war abſichtlich ſo geſtellt, damit man jene Abhandlung nicht dahin deutete: als ſollte ſie die Religion aus blo⸗ ßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu viel Anmaßung geweſen; weil es doch ſein konnte, daß die Lehren derſelben von übernatürlich inſpirirten Männern herrührten; ſondern daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten Religion, der Bibel, auch durch bloße Vernunft erkannt werden kann, hier in einem Zuſammenhange vorſtellig machen wollte.
Vorrede. 23 widrigenfalls Ihr Euch bei fortgeſetzter Renitenz, unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt. Sind Euch mit Gnade gewogen. Berlin, den 1. Octo⸗ Auf Seiner Königl. Majeſtät allergnädigſten Specialbefehl. Woellner.
ab extra — Dem würdigen und hochgelahrten Unſerem Profeſſor auch lieben getreuen Kant zu Königsberg in Preußen. praesentat. d. 12. Oct. 1794, Worauf meiner Seits folgende allerunterthänigſte Antwort abgeſtattet wurde.“) Allergnädigſter ꝛc. ꝛc.
Ew. Königl. Maj. allerhöchſter, den 1. October c. an mich ergangener und den 12. ejusd. mir gewordener Be⸗ fehl, legt es mir zur devoteſten Pflicht auf: Erſtlich „we⸗ gen des Mißbrauchs meiner Philoſophie, in Entſtellung und Herabwürdigung mancher Haupt⸗ und Grundlehreu der heil. Schrift und des Chriſtenthums, namentlich in meinem Buch: „Religion innerhalb den Grenzen der bloßen Ver⸗ nunft,“ desgleichen in anderen kleineren Abhandlungen und der hierdurch auf mich fallenden Schuld der Uebertretung meiner Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen die höch⸗ ſten mir ſehr wohl bekannten landesväterlichen Abſichten, eine gewiſſenhafte Verantwortung beizubringen.“ Zwei⸗ tens auch, „nichts dergleichen künftighin mir zu Schulden kommen zu laſſen.“ — In Anſehung beider Stücke er⸗ mangle nicht den Beweis meines allerunterthänigſten Ge⸗ horſams Ew. Königl. Maj. in folgender Erklärung zu Fü⸗ ßen zu legen.
Was das Erſte, nämlich die gegen mich erhobene 1) Den erſten Entwurf dieſer Antwort, welchen Schubert nach Kants Handſchrift unter den Fragmenten aus ſeinem Nachlaſſe zuerſt mitgetheilt hat (cf. Kants Werke, herausgegeben von Roſenkranz und Schubert, Bd. XI. S. 272) j. S. 137—140 vorliegender Ausgabe.
24 Vorrede.
Anklage betrifft, ſo iſt meine gewiſſenhafte Verantwortung folgende: Daß ich als Lehrer der Jugend, d. i., wie ich es verſtehe, in academiſchen Vorleſungen, niemals Beurtheilung der heil. Schrift und des Chriſteuthums eingemiſcht habe, noch habe einmiſchen können, würden ſchon die von mir zum Grunde gelegten Handbücher Baumgartens, als welche allein einige Beziehung auf einen ſolchen Vortrag haben dürften, beweiſen; weil in dieſen nicht einmal ein Titel von Bibel und Chriſtenthum enthalten iſt, und als bloßer Philoſophie auch nicht enthalten ſein kann; der Feh⸗ ler aber über die Grenzen einer vorhabenden Wiſſenſchaft auszuſchweifen, oder ſie ineinander laufen zu laſſen, mir, der ich ihn jederzeit gerügt und dawider gewarnt habe, am wenigſten wird vorgeworfen werden können: Daß ich auch nicht etwa als Volkslehrer in Schrif⸗ ten, namentlich nicht im Buche: „Religion innerhalb den Grenzen u. ſ. w.“ mich gegen die allerhöchſten, mir bekannten landes väterlichen Abſichten vergangen, d. i. der öffent⸗ lichen Landesreligion Abbruch gethan habe; welches ſchon daraus erhellek, daß jenes Buch dazu gar nicht ge⸗ eignet, vielmehr für das Publikum ein unverſtändliches, verſchloſſenes Buch, und nur eine Verhandlung zwiſchen Facultätsgelehrten vorſtellt, wovon das Volk keine Notiz nimmt; in Anſehung deren aber die Facultäten ſelbſt frei bleiben, nach ihrem beſten Wiſſen und Gewiſſen öffentlich zu urtheilen, und nur die eingeſetzten Volkslehrer (in Schu⸗ len und auf Kanzeln) an dasjenige Reſultat jener Verhand⸗ lungen, was die Landesherrſchaft zum öffentlichen Vortrage für dieſe ſanctionirt, gebunden werden, und zwar darum, weil die letztere ſich ihren eigenen Religionsglauben auch nicht ſelbſt ausgedacht, ſondern ihn nur auf demſelben Wege, nämlich der Prüfung und Berichtigung durch dazu ſich qualificirende Facultäten, (die theologiſche und philo⸗ ſophiſche) hat überkommen können, mithin die Landesherr⸗ ſchaft dieſe nicht allein zuzulaſſen, ſondern auch von ihnen zu fordern berechtigt iſt, Alles, was fie einer öffentlichen Landesreligion zuträglich finden, durch ihre Schriften zur Kenntuiß der Regierung gelangen zu laſſen.
Vorrede. 25 Daß ich in dem genannten Buche, weil es gar keine Würdigung des Chriſtenthums enthält, mir auch keine Abwürdigung deſſelben habe zu Schulden kommen laſ⸗ ſen: Denn eigentlich enthält es nur die Würdigung der natürlichen Religion. Die Anführung einiger bibliſcher Schriftſtellen zur Beſtätigung gewiſſer reiner Vernunftleh⸗ ren der Religion, kann allein zu dieſem Mißverſtande Ver⸗ anlaſſung gegeben haben. Aber der ſelige Michaelis, der in ſeiner philoſophiſchen Moral eben ſo verfuhr, erklärte ſich ſchon hierüber dahin, daß er dadurch weder etwas Bi⸗ bliſches in die Philoſophie hinein, noch etwas Philoſophi⸗ ſches aus der Bibel heraus zu bringen gemeint ſei, ſondern nur ſeinen Vernunftſätzen durch wahre oder vermeinte Ein⸗ ſtimmung mit Anderer, (vielleicht Dichter und Redner,) Ur⸗ theile, Licht und Beſtätigung gäbe. — Wenn aber die Ver⸗ nunft hiebei fo ſpricht, als ob fie für ſich ſelbſt hinlänglich, die Offenbarungslehre alſo überflüſſig wäre, (welches, wenn es objectiv ſo verſtanden werden ſollte, wirklich für Abwür⸗ digung des Chriſtenthums gehalten werden müßte), ſo iſt dieſes wohl nichts, als der Ausdruck der Würdigung ihrer ſelbſt; nicht nach ihrem Vermögen, nach dem, was ſie als zu thun vorſchreibt, ſofern aus ihr allein Allgemeinheit, Einheit und Nothwendigkeit der Glaubenslehren her⸗ vorgeht, die das Weſentliche einer Religion überhaupt aus⸗ machen, welches im Moraliſch-Praktiſchen (dem, was wir thun ſollen) beſteht, wogegen das, was wir auf hiſtoriſche Beweisgründe zu glauben Urſache haben, (denn hiebei gilt kein Sollen), d. i. die Offenbarung, als an ſich zufällige Glaubenslehre, für außerweſentlich, darum aber doch nicht für unnöthig und überflüſſig angeſehen wird, weil ſie den theoretiſchen Mangel des reinen Vernunftglaubens, den dieſer nicht abläugnet, z. B. in den Fragen über den Ur⸗ ſprung des Böſen, den Uebergang von dieſem zum Guten, die Gewißheit des Menſchen im letzteren Zuſtande zu ſein u. dgl., zu ergänzen dienlich, und als Befriedigung eines Vernunftbedürfniſſes dazu nach Verſchiedenheit der Zeitum⸗ ſtände und der Perſonen mehr oder weniger beizutragen behülflich iſt. 5 Daß ich ferner meine große Hochachtung für die bibliſche 26 Vorrede.
Glaubenslehre im Chriſtenthum unter Anderen auch durch die Erklärung in demſelben obbenannten Buche bewieſen habe, daß die Bibel, als das beſte vorhandene, zur Grün⸗ dung und Erhaltung einer wahrhaftig ſeelenbeſſernden Lan⸗ desreligion auf unabſehliche Zeiten taugliche Leitmittel der öffentlichen Religionsunterweiſung darin von mir angeprie⸗ ſen, und daher auch die Unbeſcheidenheit gegen die theore⸗ tiſchen, Geheimniß enthaltenden Lehren derſelben, in Schu⸗ len oder auf Kanzeln, oder in Volksſchriften, (denn in Fa⸗ cultäten muß es erlaubt ſein), Einwürfe und Zweifel dagegen zu erregen, von mir getadelt und für Unfug erklärt worden; welches aber noch nicht die größte Achtungsbezeugung für das Chriſtenthum iſt. Denn die hier aufgeführte Zuſam⸗ menſtimmung deſſelben mit dem reinſten moraliſchen Ver⸗ nunftglauben ift die beſte und dauerhafteſte Lobrede deſſel⸗ ben; weil eben dadurch, nicht durch hiſtoriſche Gelehrſamkeit, das ſo oſt entartete Chriſtenthum immer wieder hergeſtellt worden iſt, und ferner bei ähnlichen Schickſalen, die auch künftig nicht ausbleiben werden, allein wiederum hergeſtellt werden kann.
Daß ich endlich, ſo wie ich anderen Glaubensbekennern jederzeit und vorzüglich gewiſſenhafte Aufrichtigkeit, nicht mehr davon vorzugeben und Anderen als Glaubensartikel aufzudringen, als ſie ſelbſt davon gewiß ſind, empfohlen, ich auch dieſen Richter in mir ſelbſt bei Abfaſſung meiner Schriften jederzeit als mir zur Seite ſtehend Neroli habe, um mich von jedem, nicht allein ſeelen verderblichen Irrthum, ſondern ſelbſt jeder Anſtoß erregenden Unbehut⸗ ſamkeit im Ausdruck entfernt zu halten; weshalb ich auch jetzt in meinem 71. Lebensjahre, wo der Gedanke leicht auf- ſteigt, es könne wohl ſein, daß ich für alles dieſes in Kur⸗ zem einem Weltrichter als Herzenskündiger Rechenſchaft geben müſſe, die gegenwärtige, mir wegen meiner Lehre abgeforderte Verantwortung, als mit völliger Gewiſſen⸗ haftigkeit abgefaßt freimüthig einreichen kann.
Was den zweiten Punkt betrifft: mir keine der⸗ gleichen (angeſchuldigte) Entſtellung und Herabwürdigung des Chriſtenthums künftighin zu Schulden kommen zu laſ⸗ ſen; ſo halte ich, um auch dem mindeſten Verdachte darüber Vorrede. 27 vorzubeugen, für das Sicherſte, hiemit, als Ew. Königl. Maj. getreueſter Unterthan!) feierlichſt zu erklären: daß ich mich fernerhin aller öffentlichen Vorträge, die Re⸗ ligion betreffend, es ſei die natürliche oder geoffenbaxte, ſowol in Vorleſungen als in Schriften, gänzlich enthalten werde.
In tiefſter Devotion erſterbe ich u. ſ. w.
Die weitere Geſchichte des fortwährenden Treibens zu einem ſich immer mehr von der Vernunft entfernenden Glauben iſt bekannt.
Die Prüfung der Candidaten zu geiſtlichen Aemtern ward nun einer Glaubenscommiſſion anvertraut, der ein Schema Examinationis, nach pietiſtiſchem Zuſchnitte, zum Grunde lag, welche gewiſſenhafte Candidaten der Theo⸗ logie zu Schaaren von geiſtlichen Aemtern verſcheuchte und die Juriſtenfacultät übervölkerte; eine Art von Auswande⸗ rung, die zufälligerweiſe nebenbei auch ihren Nutzen gehabt haben mag. — Um einen kleinen Begriff vom Geiſte dieſer Commiſſion zu geben: ſo ward, nach der Forderung einer vor der Begnadigung nothwendig vorhergehenden Zerknir⸗ „) Auch dieſen Ausdruck wählte ich vorfichtig, damit ich nicht der Freiheit meines Urtheils in dieſem Religionsproceß auf immer, ſon⸗ dern nur fo lange Se. Maj. am Leben wäre, entſagte.!)
1) Hierauf bezieht ſich auch der Inhalt eines Zettels, der im Kant⸗ ſchen Nachlaſſe vorgefunden und von Schubert in Raumers hiſtori⸗ ſchem Taſchenbuche, 1838, 9. Jahrg., S. 625 zuerſt veröffentlicht wurde. Der Inhalt lautet: