SigPhi · Immanuel Kant

Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (German)

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allgemein war, dienen kann), vorgetragen habe; wenn wir finden, daß er jene allgemeine Vernunftreligion zur obersten unnachläßlichen Bedingung [170] eines jeden Religionsglaubens gemacht habe, und nun gewisse Statuta (A 224-26).

hinzugefügt habe, welche Formen und Observanzen enthalten, die zu (B 238-40).

Mitteln dienen sollten,{[126]} eine auf jene Principien zu gründende (R 190-91).

Kirche zu Stande zu bringen, so kann man, unerachtet der Zufälligkeit (Ha 338-39; und des Willkührlichen seiner hierauf abzweckenden Anordnungen, der b 257-58).

letzteren doch den Namen der wahren allgemeinen Kirche, ihm selbst aber (K 189-90).

das Ansehen nicht streiten,{[127]} die Menschen zur Vereinigung in dieselbe berufen zu haben, ohne den Glauben mit neuen belästigenden Anordnungen eben vermehren, oder auch aus den von ihm zuerst getroffenen besondere heilige, und für sich selbst als Religionsstücke verpflichtende Handlungen machen zu wollen.

Man kann nach dieser Beschreibung die Person nicht verfehlen, die zwar nicht als _Stifter_ der von allen Satzungen reinen in aller Menschen Herz geschriebenen _Religion_ (denn die ist nicht von willkührlichem Ursprunge), aber doch der ersten wahren Kirche verehrt werden kann. -- Zur Beglaubigung dieser seiner Würde, als göttlicher Sendung, wollen wir einige seiner Lehren, als zweifelsfreie Urkunden einer Religion überhaupt, anführen; es mag mit der Geschichte stehen wie es wolle, (denn in der Idee selbst liegt schon der hinreichende Grund zur Annahme) und die freilich keine anderen als reine Vernunftlehren werden sein können; denn diese sind es allein, die sich selbst beweisen, und auf denen also die Beglaubigung der anderen vorzüglich beruhen muß.

Zuerst will er, daß nicht die Beobachtung äußerer bürgerlicher oder statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V.

20-48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde (V. 28) und überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V.

48): daß z. B. im Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß ein dem Nächsten zugefügtes Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, [171] nicht durch gottesdienstliche Handlungen könne vergütet werden (A 226-27).

(V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit, das bürgerliche (B 240-41).

Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit selbst (R 191-92).

Abbruch thue (V. 34-37); -- daß der natürliche aber böse Hang des (Ha 339-40; menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der b 258).

Rache in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in (K 190-91).

Wohlthätigkeit (V. 44) übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem jüdischen Gesetze völlig Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich nicht Schriftgelehrsamkeit, sondern reine Vernunftreligion die Auslegerin desselben sein muß; denn nach dem Buchstaben genommen, erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem Allen. -- Er läßt überdem doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges, die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche sich die Menschen erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen, und sich dafür durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).[129] Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch [172] in _Thaten_ beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre (A 227-29).

hinterlistige Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und (B 241-43).

Hochpreisung des höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu (R 192-93).

ersetzen, und sich Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen (Ha 340-41; Werken will er, daß sie um des Beispiels willen zur Nachfolge auch b 258-59).

öffentlich geschehen sollen (V, 16) und zwar in fröhlicher (K 191-92).

Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene Handlungen (VI, 16), und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung und Ausbreitung solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker, oder einem Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). -- Endlich faßt er alle Pflichten 1) in einer _allgemeinen_ Regel zusammen, (welche sowohl das innere, als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in sich begreift), nämlich: thue deine Pflicht aus keiner andern Triebfeder, als der unmittelbaren Werthschätzung derselben, d. i. liebe Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über Alles, 2) einer _besonderen_ Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern Menschen als allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.

befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen Triebfedern abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß Tugendgesetze, sondern Vorschriften der _Heiligkeit_ sind, der wir nachstreben sollen, in Ansehung deren aber die bloße Nachstrebung _Tugend_ heißt. -- Denen also, die dieses moralische Gute mit der Hand im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz passiv zu erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm anvertrautes Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein höherer moralischer Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche [173] Beschaffenheit und Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß (A 229-30).

selbst das Gute, was er aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um (B 243-44).

dieser Verabsäumung willen ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29). (R 193-94).

(Ha 341-42; Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen b 259-60).

Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der (K 192-93).

Glückseligkeit betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der letzteren, die des ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so verheißt er (V, 11, 12) dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach Verschiedenheit der Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre Pflicht _um der Belohnung_ (oder auch Lossprechung von einer verschuldeten Strafe) _willen_ thaten, auf andere Art, als den besseren Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen ausübten. Der, welchen der Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird, wenn er, ohne sich von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und über die enge Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-9) vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in Gedanken faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde verlassen müssen, daß er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts mitnehmen könne, so entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein Herr, der Eigennutz, hier an dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern hatte, von seiner Rechnung abzuschreiben, und sich gleichsam dafür Anweisungen zahlbar in einer andern Welt anzuschaffen; wodurch er zwar mehr _klüglich_ als _sittlich_, was die Triebfeder solcher wohlthätigen Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen Gesetze, wenigstens dem Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß auch dieses ihm in der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man hiermit [174] vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen (A 230-32).

Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der (B 244-46).

Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne (R 194-95).

sich auch nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer (Ha 342-43; Belohnung werth sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur b 260-61).

Belohnung verbänden, gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf (K 193-94).

Belohnung thaten, für die eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich erklärt: so sieht man wohl, daß der Lehrer des Evangeliums, wenn er von der Belohnung in der künftigen Welt spricht, sie dadurch nicht zur Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als seelenerhebende Vorstellung der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in Führung des menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und des größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.

Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre eigene Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über das an einem Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für uns Urbild der Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind), anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren, noch das Ansehen und die Würde des Lehrers irgend einer andern Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder Wunder, die nicht Jedermanns Sache sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn darin Berufungen auf ältere (mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob sie ihm zur Bestätigung dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die Wahrheit der gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter Leuten, die [175] gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches unter (A 232-34).

Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für (B 246-47).

die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel (R 195-96).

schwerer sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch (Ha 343-44; unverdorbener Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf b 261-62).

es auch Niemand befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich (K 194-95).

bequemenden Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer sorgfältigen Auslegung bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine Religionslehre durchscheinen läßt, und zugleich öfters darauf ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen verständlich und ohne allen Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.

Zweiter Abschnitt.

Die christliche Religion als gelehrte Religion.

Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht durch die Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber doch allen Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem wesentlichen Inhalt nach) mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn man nicht ein continuirliches Wunder der Offenbarung annehmen will), als ein der Obhut der _Gelehrten_ anvertrautes heiliges Gut anzusehen. Denn ob sie gleich _anfangs_ mit Wundern und Thaten begleitet, auch in dem, was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird, allenthalben Eingang finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von diesen Wundern, zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe bedurften, _in der Folge der Zeit_ eine schriftliche urkundliche und unveränderliche Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.

Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der _Glaube_ (_fides sacra_). Wir werden also den christlichen Glauben einerseits als einen reinen _Vernunftglauben_, andrerseits als einen _Offenbarungsglauben_ (_fides statutaria_) zu betrachten haben. Der erstere kann nun als ein von jedem frei angenommener (_fides elicita_), [176] der zweite als ein gebotener Glaube (_fides imperata_) betrachtet (A 234-35).

werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen liegt, und von dem (B 248-49).

Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich (R 196-97).

jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl der (Ha 344-45; Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der b 262-63).

Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit (K 195-96).

durch kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein Jeder durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich davon zu überzeugen.

Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche _Religion_, sondern der christliche _Glaube_, der einer Kirche zum Grunde gelegt worden. Der Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben geweihet ist, ist also zweiseitig; einerseits derjenige, welcher ihr nach dem historischen Glauben geleistet werden muß; andrerseits, welcher ihr nach dem praktischen und moralischen Vernunftglauben gebührt. Keiner von beiden kann in der christlichen Kirche als für sich allein bestehend von dem andern getrennt werden; der letztere darum nicht von dem erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der erstere nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.

Der christliche Glaube als _gelehrter_ Glaube stützt sich auf Geschichte, und ist, sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde liegt, nicht ein an sich _freier_ und von Einsicht hinlänglicher theoretischer Beweisgründe abgeleiteter, _Glaube_ (_fides elicita_).

Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl die moralischen Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber, gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet werden müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja er würde auch noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte, als Geschichtsglaube ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn Jedermann gelehrt wäre. Wenn er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten [177] gelten soll, so ist er nicht bloß ein gebotener, sondern auch dem Gebot (A 235-37).

blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch wirkliches göttliches Gebot (B 249-51).

(Ha 345-46; In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom b 263).

_unbedingten Glauben_ an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) (K 196-97).

Sätze anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung gegen einen den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn sonst wäre der christliche Glaube nicht bloß _fides imperata_, sondern sogar _servilis_. Er muß also jederzeit wenigstens als _fides historice elicita_ gelehrt werden, d. i. _Gelehrsamkeit_ müßte in ihr, als geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den Vortrapp ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die auch durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach sich schleppen. -- Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die allgemeine Menschenvernunft in einer natürlichen Religion in der christlichen Glaubenslehre für das oberste gebietende Princip anerkannt und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf eine Kirche gegründet wird, und die der Gelehrten als Ausleger und Aufbewahrer bedarf, als bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren Faßlichkeit, selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu geben, geliebt und cultivirt werden.

Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck) geboten wird. Der Glaube an Sätze, von welchen der Ungelehrte sich weder durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der Handlungen als [178] Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf (A 237-38).

das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich _Diener_ (B 251-53).

(_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende (R 198-99).

hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer (Ha 346-47; protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer b 263-64).

Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten (K 197-98).

dagegen protestiren, in der That doch sich für die einigen berufenen Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die reine Vernunftreligion der ihr gebührenden Würde, allemal die höchste Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine _Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre, kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu stehen. Denn, »blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze Alterthum über den Kopf, und begräbt sich darunter.« -- Der Gang, den die Sachen, auf diesen Fuß gebracht, nehmen, ist folgender.

Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für ein Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend genommen, so daß man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt, daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses Volks als göttliche für alle Menschen gegebene Offenbarung gläubig annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticität dieses [179] Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die ganze darin (A 238-39).

vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum Behuf (B 253-54).

dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel (R 200-201).

Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon (Ha 347-48; ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch b 264-65).

nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer (K 198-99).

Völker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur historischen Glaubwürdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch eingeräumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so auf die Nachkommenschaft zu übertragen, sondern zur Sicherheit des darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, daß es auf alle künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die der hebräischen Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur ein einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine, woran die Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, [180] welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu (A 239-40).

(R 201-2).

Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, (Ha 348-50; obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines b 265-67).

gelehrten Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte (K 199-201).

sich mehr als ein Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben der Bestätigung durch Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den großen Vorzug vor dem Judenthum, daß sie _aus dem Munde des ersten Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der größten Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der _Gemeinden_ fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch nur für dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen Nachlaß mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann, noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen dadurch dem Glauben noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.

Zweiter Theil.

Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.

Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt werden können, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch) offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene [181] gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich (A 240-42).

gehaltene Verordnungen geben, die für unsere reine moralische (B 255-57).

Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen statutarischen (R 202-3).

Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und nicht (Ha 350-51; die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste b 267-68).

Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des (K 201-2).

göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein _Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.

§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.

Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch (wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem Willen und für unsere Moralität selbst höchst gefährlich; denn da _machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem [182] Vortheil gewinnen zu können, und der beschwerlichen ununterbrochenen (A 242-43).

Bemühung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken, (B 257-58).

überhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich für (R 203-4).

dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß durch Alles, was wir (Ha 351-52; lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur b 268-69).

nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch (K 202-3).

nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch Gott (_in potentia_) dienen. -- Es dürfen nicht immer Aufopferungen sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch Feierlichkeiten, selbst öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern, haben oft dazu dienen müssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach günstig zu machen. Doch sind die ersteren (die Büßungen, Casteiungen, Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst des Himmels wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil sie die unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind, je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben darum, daß sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten, lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein [183] scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner (A 243-44).

Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, (B 259-60).

das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu (R 204-5).

schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese (Ha 352-53; Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren b 269-70).

sichtbar, das für sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als (K 203-5).

Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur Begleitung intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst, oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist, der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen ähnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine bloß unvorsetzliche Täuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel einen Werth an sich{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn [184] vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich (A 244-46).

ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist. (B 260-62).

(R 205-6).

(Ha 353-54; § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip b 270).

der Religion. (K 204-5).

Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benöthigten Grundsatz an: _Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_ thun zu können glaubt; denn, ob nicht über Alles, was _wir_ thun können, noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur _Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgefälligen Menschen zu machen, wird hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimniß etwa als offenbart verkündigen sollte, so würde{[136]} doch die Meinung, daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzählt, zu glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu bekennen, an sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres Bekenntniß seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das durch Furcht abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede andere Bedingung als diese eingehen möchte, weil er bei allen andern Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht überzeugt ist, Widerstreitendes thun würde. Das Bekenntniß also, wovon er sich überredet, daß es für sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas, was er noch über den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszuübenden moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit seinem Dienst geradezu an Gott wendet.

Die Vernunft läßt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener [185] Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: (A 246-47).

daß, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, (B 262-63).

als in seinem Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen (R 206-7).

Annäherung zur vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner (Ha 354-55; Verbindlichkeit ein Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem b 271).

Vermögen steht, das werde von der höchsten Weisheit _auf irgend eine (K 205-6).

Weise_, (welche die Gesinnung dieser beständigen Annäherung unwandelbar machen kann), ergänzt werden, ohne daß sie sich doch anmaßt, die Art zu bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns verständlich ist, offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was dieses Verhältniß Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und Begriffe damit verbinden könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art, wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergänzt, bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes der Vernunft natürlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des Menschen vom Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft, daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich geschähe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu können, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen Kräfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den [186] letzteren wohl gar übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm (A 247-49).

etwa zuwider gehandelt würde, wenigstens die Uebertretung vergüten (B 263-65).

könne. (R 207-8).

(Ha 355-56; _Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten b 271-72).

entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine (K 206-7).

Grenzen; denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der Sittlichkeit widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an, welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-, Fakir- oder Mönchsstande) für die Welt verloren macht, bringt er Alles, nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch, daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten aufgenommen werden (_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).

_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht rein moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth (oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich eine vorgeblich _gröbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur _Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in _Loretto_ oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_, oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden, [187] ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die (A 249-51).

himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen (B 265-66).

Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von (R 208-9).

gleichem Werth. -- Es kömmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der (Ha 356-57; äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des b 272-73).

alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, (K 207-9).

sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die Grenzen des menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen _Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die allgemeine Classe der Selbsttäuschungen gezählt werden könnte? Nein, die Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was für sich selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der Idee seiner heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig.

In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender Beitrag.

Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber nur den Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und weil dessen Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen [188] als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel (A 251-52).

zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander (B 266-68).

zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen. (R 209-10).

(Ha 357-58; Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend) b 273-74).