einem guten Lebenswandel dessen nicht unwürdig mache, zu gut kommen werde. In dieser Maxime ist wahrhafte moralische Sicherheit, nämlich vor [206] dem Gewissen, (und mehr kann von einem Menschen nicht verlangt werden), (A 277-78).
dagegen ist die höchste Gefahr und Unsicherheit bei dem vermeinten (B 294-95).
Klugheitsmittel, die nachtheiligen Folgen, die mir aus dem Nichtbekennen (R 229-30).
entspringen dürften, listiger Weise zu umgehen, und dadurch, daß man es (Ha 375; mit beiden Parteien hält, es mit beiden zu verderben. -- b 288-89).
(K 227-28).
Wenn sich der Verfasser eines Symbols, wenn sich der Lehrer einer Kirche, ja jeder Mensch, sofern er innerlich sich selbst die Ueberzeugung von Sätzen als göttlichen Offenbarungen gestehen soll, fragte: getrauest du dich wohl in Gegenwart des Herzenskündigers mit Verzichtthuung auf Alles, was dir werth und heilig ist, dieser Sätze Wahrheit zu betheuren? so müßte ich von der menschlichen (des Guten doch wenigstens nicht ganz unfähigen) Natur einen sehr nachtheiligen Begriff haben, um nicht vorauszusehen, daß auch der kühnste Glaubenslehrer hiebei zittern müßte.[148] Wenn das aber so ist, wie reimt es sich mit der Gewissenhaftigkeit zusammen, gleichwohl auf eine solche Glaubenserklärung, die keine Einschränkung zuläßt, zu dringen, und die Vermessenheit solcher Betheurungen sogar selbst für Pflicht und gottesdienstlich auszugeben, dadurch aber die Freiheit der Menschen, die zu Allem was moralisch ist, (dergleichen die Annahme einer Religion), durchaus erfordert wird, gänzlich zu Boden zu schlagen, und nicht einmal dem guten Willen Platz einzuräumen, der da sagt: »Ich glaube, lieber Herr, hilf meinem Unglauben!«[149] Allgemeine Anmerkung. [207] (A 278-79).
Was Gutes der Mensch nach Freiheitsgesetzen für sich selbst thun kann, (B 295-97).
in Vergleichung mit dem Vermögen, welches ihm nur durch übernatürliche (R 230-31).
Beihilfe möglich ist, kann man _Natur_, zum Unterschied von der _Gnade_, (Ha 376; nennen. Nicht als ob wir durch den ersteren Ausdruck eine physische, von b 289-90).
der Freiheit unterschiedene Beschaffenheit verständen, sondern bloß, (K 228-29).
weil wir für dieses Vermögen wenigstens die _Gesetze_ (der _Tugend_) erkennen, und die Vernunft also davon, als einem _Analogon der Natur_, einen für sie sichtbaren und faßlichen Leitfaden hat; dagegen, ob, wenn und was, oder wie viel die Gnade in uns wirken werde, uns gänzlich verborgen bleibt, und die Vernunft hierüber, so wie beim Uebernatürlichen überhaupt, (dazu die Moralität als _Heiligkeit_ gehört), von aller Kenntniß der Gesetze, wornach es geschehen mag, verlassen ist.
Der Begriff eines übernatürlichen Beitritts zu unserem moralischen, ob zwar mangelhaften, Vermögen und selbst zu unserer nicht völlig gereinigten, wenigstens schwachen Gesinnung, aller unserer Pflicht ein [208] Genüge zu thun, ist transscendent und eine bloße Idee, von deren (A 279-80).
Realität uns keine Erfahrung versichern kann. -- Aber selbst als Idee in (B 297-98).
bloß praktischer Absicht sie anzunehmen, ist sie sehr gewagt und mit der (R 231-32).
Vernunft schwerlich vereinbar; weil, was uns als sittliches gutes (Ha 377; Verhalten, zugerechnet werden soll, nicht durch fremden Einfluß, sondern b 290-91).
den bestmöglichen Gebrauch unserer eigenen Kräfte geschehen müßte. (K 229-30).
Allein die Unmöglichkeit davon (daß beides neben einander stattfinde), läßt sich doch eben auch nicht beweisen, weil die Freiheit selbst, obgleich sie nichts Uebernatürliches in ihrem Begriffe enthält, gleichwohl ihrer Möglichkeit nach uns eben so unbegreiflich bleibt, als das Uebernatürliche, welches man zum Ersatz der selbstthätigen, aber mangelhaften Bestimmung derselben annehmen möchte.
Da wir aber von der Freiheit doch wenigstens die _Gesetze_, nach welchen sie bestimmt werden soll, (die moralischen) kennen, von einem übernatürlichen Beistande aber, ob eine gewisse in uns wahrgenommene moralische Stärke wirklich daher rühre, oder auch, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen sie zu erwarten sei, nicht das Mindeste erkennen können, so werden wir außer der allgemeinen Voraussetzung, daß, was die Natur in uns nicht vermag, die Gnade bewirken werde, wenn wir jene (d. i. unsere eigenen Kräfte) nur nach Möglichkeit benutzt haben, von dieser Idee weiter gar keinen Gebrauch machen können: weder wie wir (noch über die stetige{[150]} Bestrebung zum guten Lebenswandel) ihre Mitwirkung auf uns ziehen, noch wie wir bestimmen könnten, in welchen Fällen wir uns ihrer zu gewärtigen haben. -- Diese Idee ist gänzlich überschwenglich, und es ist überdem heilsam, sich von ihr, als einem Heiligthum, in ehrerbietiger Entfernung zu halten, damit wir nicht in dem Wahne selbst Wunder zu thun oder Wunder in uns wahrzunehmen, uns für allen Vernunftgebrauch untauglich machen, oder auch zur Trägheit einladen lassen, das, was wir in uns selbst suchen sollten, von oben herab in passiver Muße zu erwarten.
Nun sind _Mittel_ alle Zwischenursachen, die der Mensch in _seiner [209] Gewalt hat_, um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, (A 280-81).
um des himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann (B 298-99).
auch kein Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche (R 232-33).
Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der (Ha 377-78; Vollendung ihrer Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht b 291-92).
in seiner Gewalt ist, empfänglich zu machen, weil jener göttliche (K 230-31).
Beistand, den er erwartet, selbst eigentlich doch nur seine Sittlichkeit zur Absicht hat. Daß aber der unlautere Mensch ihn da nicht suchen werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen Veranstaltungen, (die er freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich keinen bessern Menschen machen können{[151]} und nun doch übernatürlicher Weise dieses bewirken sollen), war wohl schon _a priori_ zu erwarten, und so findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten _Gnadenmittels_, ob er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich selbst widersprechend ist, dient hier doch zum Mittel einer Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als der wahren Religion nachtheilig ist.
Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen) als Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst, unsichtbar, d. i. ein Dienst der Herzen, (im Geist und in der Wahrheit){[152]} und kann nur in der Gesinnung, der Beobachtung aller wahren Pflichten, als göttlicher Gebote, nicht in ausschließlich für Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das Unsichtbare bedarf doch beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches) repräsentirt, ja, was noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen begleitet, und ob zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen Analogie) anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr unterworfenes Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur [210] vorstellig zu machen, durch einen uns überschleichenden _Wahn_ (A 281-82).
aber,{[153]} leichtlich für den _Gottesdienst_ selbst gehalten, und auch (B 299-300).
gemeiniglich so benannt wird. (R 233-34).
(Ha 378-79; Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre b 292).
Bedeutung, nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich (K 231-32).
weihende Gesinnung, zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in vier Pflichtbeobachtungen eingetheilt werden, denen aber gewisse Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in nothwendiger Verbindung stehen, correspondirend beigeordnet worden sind; weil sie jenen zum Schema zu dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den wahren Dienst Gottes zu erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute sinnliche Mittel befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht, das Sittlichgute zu befördern. 1) _Es in uns selbst_ fest zu gründen, und die Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das Privatgebet). 2) Die _äußere Ausbreitung_ desselben, durch öffentliche Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die _Fortpflanzung_ desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht, sie darin auch zu belehren, (in der christlichen Religion die _Taufe_).
4) Die _Erhaltung dieser Gemeinschaft_ durch eine wiederholte öffentliche Förmlichkeit, welche die Vereinigung dieser Glieder zu einem ethischen Körper, und zwar nach dem Princip der Gleichheit ihrer Rechte unter sich und des Antheils an allen Früchten des Moralischguten fortdaurend macht; (die Communion.)
Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch nimmt, und doch für ein _an sich_ Gott wohlgefällig machendes, mithin durch ihn alle unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein _Fetischglaube_, welcher eine Ueberredung ist: daß, was weder nach [211] Natur- noch nach moralischen Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, (A 282-83).
doch dadurch allein schon das Gewünschte wirken werde, wenn man nur (B 300-301).
festiglich glaubt, es werde dergleichen wirken, und dann mit diesem (R 234-35).
Glauben gewisse Förmlichkeiten verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: (Ha 379-80; daß Alles hier auf das Sittlichgute, welches nur aus dem Thun b 293).
entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen ist, sucht sich der (K 232-33).
sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene beschwerliche Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur _die Weise_ (die Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde; welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt werden müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte Gnade, oder wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat sich der Mensch in allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche als _Gnadenmittel_ ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie in der christlichen, auf praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf großen Geboten, das Waschen, das Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach Mekka; wovon das Almosengeben allein ausgenommen zu werden verdienen würde, wenn es aus wahrer tugendhafter und zugleich religiöser Gesinnung für Menschenpflicht geschähe, und so auch wohl wirklich für ein Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es hingegen, weil es nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in der Person der Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen bestehen kann, nicht ausgenommen zu werden verdient.)
Es kann nämlich dreierlei Art von _Wahnglauben_, der uns möglichen Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder des theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. _Erstlich_ der Glaube etwas durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach objectiven{[154]} Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen [212] können; (_der Glaube an Wunder_). _Zweitens_ der Wahn das, wovon wir (A 283-84).
selbst durch die Vernunft uns keinen Begriff machen können, doch unter (B 301-3).
unsere Vernunftbegriffe, als zu unserm moralischen Besten nöthig, (R 235-36).
aufnehmen zu müssen; (der Glaube _an Geheimnisse_). _Drittens_ der Wahn (Ha 380-81; durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine Wirkung, die für uns b 293-94).
Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere Sittlichkeit, (K 233-34).
hervorbringen zu können (der Glaube _an Gnadenmittel_). -- Von den zwei ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt.
Es ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die von Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen, noch unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren vermeinte Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum Gefühl gehört).
1. _Das Beten_, als ein _innerer förmlicher_ Gottesdienst und darum als Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn es ist ein bloß _erklärtes Wünschen_, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts gethan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein herzlicher Wunsch, Gott in allem unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, d. i. die alle unsere Handlungen begleitende Gesinnung, sie als ob sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben, ist der _Geist des Gebets_, der »ohne Unterlaß« in uns stattfinden kann und soll. Diesen Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu [213] wiederholter Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, (A 285-86).
unmittelbar aber keine Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben [214] darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem (A 285-88).
vorgeschrieben werden kann, der es zu gewissen Zwecken _bedarf_, aber [215] bei weitem nicht Jedermann dieses Mittel (in und eigentlich _mit sich (A 286-89).
selbst_, vorgeblich aber desto verständlicher _mit Gott_ zu reden) (B 304-7).
nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung der (R 238-39).
moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des (Ha 383-84; Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben b 296-97).
(wenigstens zu unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn (K 237-38).
dieser schwächt vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen Zweck gerichtet ist, die Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv betrachtet, _Andacht heißt_). So hat die Betrachtung der tiefen Weisheit der göttlichen Schöpfung an den kleinsten Dingen und ihrer Majestät im Großen, so wie sie zwar schon von jeher von Menschen hat erkannt werden können, in neueren Zeiten aber zum höchsten Bewundern erweitert worden ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in diejenige dahin sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen vernichtende Stimmung (die man _Anbetung_ nennt), zu versetzen, sondern es ist auch, in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des königlichen Beters _David_ (der von allen jenen Wundern wenig wußte), wären, wie leerer Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer solchen Anschauung der Hand Gottes{[157]} unaussprechlich ist. -- Da [216] überdem Menschen Alles, was eigentlich nur auf ihre eigene moralische (A 289-91).
Besserung Beziehung hat, bei der Stimmung ihres Gemüths zur Religion (B 307-9).
gern in Hofdienst verwandeln, wo die Demüthigungen und Lobpreisungen (R 239-40).
gemeiniglich desto weniger moralisch empfunden werden, je mehr sie (Ha 384-85; wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei der frühesten mit b 297-98).
Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten Gebetsübung, (K 238-39).
sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich ausgesprochen, ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von Gott, die sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich etwas gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel für die Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr bringen, nichts als erheuchelte Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes desselben, der nicht in bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.
in einer Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche Darstellung der Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für jeden _Einzelnen_ zu seiner _Erbauung_[158] anzupreisendes Mittel, sondern auch ihnen, als Bürgern eines hier auf Erden vorzustellenden [217] göttlichen Staats, für das _Ganze_ unmittelbar obliegende Pflicht; (A 291-92).
vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf (B 309-10).
Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B. gewisse (R 240-41).
Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter (Ha 385-86; dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem b 298).
ist. Aber es an sich als _Gnadenmittel_ brauchen zu wollen, gleich als ob dadurch Gott unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit (einer bloßen sinnlichen Vorstellung der _Allgemeinheit_ der Religion) Gott besondere _Gnaden_ verbunden habe, ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten _Bürgers_ in einem _politischen gemeinen Wesen_ und der äußern Anständigkeit gar wohl zusammen stimmt, zur Qualität desselben aber, als _Bürger im Reiche Gottes_, nicht allein nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den schlechten moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst seinen eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche _Einweihung_ zur Kirchengemeinschaft, d. i. die erste Aufnahme _zum Gliede einer Kirche_ (in der christlichen durch die _Taufe_) ist eine vielbedeutende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden, wenn er seinen Glauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die seine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein _Gnadenmittel_; in so übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle [218] Sünden auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine (A 292-93).
Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben (B 310-11).
öffentlich an den Tag legte. (R 241-42).
(Ha 386-87; 4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer _Erneuerung_, b 299).
der _Gleichheit_ (die _Communion_), welche allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer solchen Kirche (zugleich auch zu seinem Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit eines gemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, enthält etwas Großes, die enge, eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der Menschen, vornehmlich in Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen _moralischen Gemeinschaft_ Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der brüderlichen Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß sie,{[159]} die doch bloß eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu ein _Gnadenmittel_ sei, unter die Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade entgegen wirken kann. -- _Pfaffenthum_ also würde überhaupt die usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein, dadurch, daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das Ansehn gäbe.
* * * * * Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben einen gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher Weise unter allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit, der Gnade und der Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die abschreckende Bedingung, den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu umgehen. Es ist mühsam, ein guter _Diener_ zu sein, (man hört da immer nur von Pflichten sprechen); er möchte daher lieber ein _Favorit_ sein, wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu gröblich gegen Pflicht [219] verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines im höchsten (A 293-95).
Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er immer der (B 311-12).
lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der Thunlichkeit (R 242-43).
dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er (Ha 387-88; seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie b 299-300).
gewöhnlich, auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten _Oberen (K 241-42).
von unserer Gattung_ die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade und die pünktliche Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede abgesondert und für sich zum moralischen Effect der Handlungen des Unterthans hinwirken, sondern sich in der Denkungsart des menschlichen Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse _vermischen_, man also nur der einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit der Weisheit{[160]} des menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die beiden anderen zur Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch dadurch bei Gott auszurichten, indem er sich bloß an seine _Gnade_ wendet. (Daher war es auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die Idee einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht werden soll, um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende befleißigt er sich aller erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt werden soll, wie sehr er die göttlichen Gebote _verehre_, um nicht nöthig zu haben, sie zu _beobachten_, und damit seine thatlosen Wünsche auch zur Vergütung der Uebertretung derselben dienen mögen, ruft er: »Herr! Herr!« um nur nicht nöthig zu haben, »den Willen des himmlischen Vaters zu thun,« und so macht er sich von den Feierlichkeiten, im Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen, den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den Glauben, daß sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion (der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der allgütigen Vorsorge, aus ihm einen bessern Menschen zu machen, indem er [220] sich der _Frömmigkeit_ (einer passiven Verehrung des göttlichen (A 295-96).
Gesetzes) statt der _Tugend_ (der Anwendung eigener Kräfte zur (B 313-14).
Beobachtung{[161]} der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt, welche (R 243-44).
letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee (Ha 388-89; ausmachen kann, die man unter dem Worte _Gottseligkeit_ (wahre b 300-301).
_Religionsgesinnung_) versteht. -- Wenn der Wahn dieses vermeinten (K 242).
Himmelsgünstlings bis zur schwärmerischen Einbildung gefühlter besonderer Gnadenwirkungen in ihm steigt (bis sogar zur Anmaßung der Vertraulichkeit eines vermeinten verborgenen _Umgangs_ mit Gott), so ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und wird ihm ein Gegenstand der Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn öffentlich geklagt wird: daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der Menschen beiträgt, und das innere Licht (»unter dem Scheffel«) dieser begnadigten nicht auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar, (wie man nach diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), _vorzüglich_ vor anderen natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung, sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der Lehrer des Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer Erfahrung selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an ihren Früchten, man sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch aber hat man nicht gesehen: daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich Begünstigten (Auserwählten) es dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den man im Umgange, in Geschäften und in Nöthen vertrauen kann, im mindesten zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen genommen, die Vergleichung mit diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise, daß es nicht der rechte Weg sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern vielmehr von der Tugend zur Begnadigung fortzuschreiten.
Ende.
Fußnoten [Fußnote 1: Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenüber dem Wiederabdrucke in der »Religion innerhalb der Grenzen &c.« aufweist, [Fußnote 2: In dem Briefe an _Stäudlin_ vom 4. Mai 1793: »Mein schon seit geraumer Zeit gemachter Plan der mir obliegenden Bearbeitung des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflösung der drei Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich thun? (Moral); 3) _Was darf ich hoffen?_ (_Religion_); welcher zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?«] [Fußnote 3: »Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man jene Abhandlung nicht dahin deutete, als sollte sie die Religion _aus_ bloßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu viel Anmaßung gewesen; weil es doch sein konnte, daß die Lehren derselben von übernatürlich inspirirten Männern herrührten; sondern daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten Religion, der Bibel, _auch durch bloße Vernunft_ erkannt werden kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte.« Kant in der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.]
[Fußnote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]
[Fußnote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]
[Fußnote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]
[Fußnote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem »Urtheilsspruch« der »drei Glaubensrichter«: indeß ist auch in der Darstellung bei Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]
[Fußnote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe.
Bei dem Abzählen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, _nicht_ mit gezählt.]
[Fußnote 9: Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der »Kritik der reinen Vernunft« und der »Kritik der Urtheilskraft« geschehen ist.]
[Fußnote 10: Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _kürzere_.]
[Fußnote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]
[Fußnote 12: Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden könne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer, der rational ist, nämlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der empirisch ist, fremde _Glückseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann, verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen), wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist, und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird.
Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]
[Fußnote 13: _B_: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige Beziehung habe.]
[Fußnote 14: Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein höchstes Gut in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) bloß aus der Moral hervorgehen soll, ist ein synthetischer _a priori_, der, ob er gleich nur in praktischer Beziehung angenommen wird, doch über den Begriff der Pflicht, den die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr, sondern bloß formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. _Wie ist aber ein solcher Satz _a priori_ möglich?_ Das Zusammenstimmen mit der bloßen Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem moralischen Begriffe von Pflicht überhaupt identisch, und sofern wäre der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloße Möglichkeit eines solchen Gegenstandes. Den Schlüssel zur Auflösung dieser Aufgabe, so viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie auszuführen.
_Zweck_ ist jederzeit der Gegenstand einer _Zuneigung_, das ist, einer unmittelbaren Begierde zum Besitz einer Sache, vermittelst seiner Handlung; so wie das _Gesetz_ (das praktisch gebietet), ein Gegenstand der _Achtung_ ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben sollen), ist der, welcher uns von der bloßen Vernunft als ein solcher aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgängliche Bedingung, und zugleich zureichende aller übrigen enthält, ist der _Endzweck_. Eigene Glückseligkeit ist der subjective Endzweck vernünftiger Weltwesen, (den jedes derselben vermöge seiner von sinnlichen Gegenständen abhängigen Natur _hat_, und von dem es ungereimt wäre, zu sagen: daß man ihn haben _solle_), und alle praktischen Sätze, die diesen Endzweck zum Grunde haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Daß aber Jedermann sich das höchste, in der Welt mögliche _Gut_, zum _Endzwecke_ machen solle, ist ein synthetischer praktischer Satz _a priori_, und zwar ein objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht entwickelt werden kann. Diese nämlich gebieten schlechthin, es mag auch der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nöthigen sogar davon gänzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der größten Achtung, ohne uns einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfüllung unsrer Pflicht ausmachen müßte. Alle Menschen könnten hieran auch genug haben, wenn sie (wie sie sollten), sich bloß an die Vorschrift der reinen Vernunft im Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeiführen wird? Für sie ist's genug, daß sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glückseligkeit und Würdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von den unvermeidlichen Einschränkungen des Menschen und seines (vielleicht auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermögens, sich bei allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem etwas aufzufinden, was zum Zweck für ihn dienen und auch die Reinigkeit der Absicht beweisen könnte, welcher in der Ausübung (_nexu effectivo_) zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (_nexu finali_) das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloße Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er _lieben_ kann; das Gesetz, also, was ihm bloß _Achtung_ einflößt, ob es zwar jenes als Bedürfniß nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter seine Bestimmungsgründe; das ist, der Satz: mache das höchste in der Welt mögliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz _a priori_, der durch das moralische Gesetz selber eingeführt wird, und wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich über das Letztere erweitert, welches dadurch möglich ist, daß jenes auf die Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch außer dem Gesetz noch einen Zweck denken zu müssen, bezogen wird, (welche Eigenschaft desselben ihn zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist (gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen Sätze _a priori_) nur dadurch möglich, daß er das Princip _a priori_ der Erkenntniß der Bestimmungsgründe einer freien Willkühr in der Erfahrung überhaupt enthält, sofern diese, welche die Wirkungen der Moralität in ihren Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalität in der Welt, objective, obgleich nur praktische Realität verschafft. -- Wenn nun aber die strengste Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache der Herbeiführung des höchsten Guts (als Zwecks) gedacht werden soll: so muß, weil das Menschenvermögen dazu nicht hinreicht, die Glückseligkeit in der Welt einstimmig mit der Würdigkeit glücklich zu sein, zu bewirken, ein allvermögendes moralisches Wesen als Weltherrscher angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d. i. die Moral führt unausbleiblich zur Religion.]
[Fußnote 15: Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.]
[Fußnote 16: Hier folgt in dem Originaldruck (_A_) die Bemerkung: »Die auf den ersten Bogen von der meinigen abweichenden Orthographie wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hände, die an der Abschrift gearbeitet haben, und der Kürze der Zeit, die mir zur