schuldenfrei zu machen, indessen daß der Vorsatz des guten (K 142-43).
Lebenswandels, bis man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt werden kann; so kann man sich nicht leicht andre Folgen eines solchen Glaubens denken. -- Würde aber sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt als ob er eine so besondere Kraft und einen solchen mystischen (oder magischen) Einfluß habe, daß, ob er zwar, so viel wir wissen, für bloß historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man ihm, und den damit verbundenen Gefühlen nachhängt, den ganzen Menschen von Grunde aus zu bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im Stande sei: so müßte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und unter dem historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo denn Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf einen unbedingten Rathschluß Gottes hinausläuft »er erbarmet sich, welches er will, und _verstocket_, welchen er will«[93] welches nach dem [130] Buchstaben genommen, der _salto mortale_ der menschlichen Vernunft ist. (A 169-70).
(B 178-80).
Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der (R 145-46).
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich (Ha 295-96; Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich von allen empirischen b 219-20).
Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, (K 143-44).
und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so reine Vernunftreligion zuletzt über alle herrsche, »damit Gott sei Alles in Allem.« -- Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum Menschen bildete, müssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht treten soll. Das Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen Anhängseln, den Statuten und Observanzen, welches zu seiner Zeit gute Dienste that, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur Fessel, wenn er in das Jünglingsalter eintritt. So lange er (die Menschengattung) »ein Kind war, war er klug als ein Kind« und wußte mit Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu verbinden; »nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.« Der erniedrigende Unterschied zwischen _Laien_ und _Klerikern_ hört auf, und Gleichheit entspringt aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie, weil ein Jeder zwar dem (nicht statutarischen) Gesetz gehorcht, das er sich selbst vorschreibt, das er aber auch zugleich als den ihm durch die Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der Alle unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher dürftig vorgestellt und vorbereitet war. -- Das alles ist nicht von einer äußern{[94]} Revolution zu erwarten, die stürmisch und gewaltsam ihre von Glücksumständen sehr abhängige Wirkung thut, in welcher, was bei der Gründung einer neuen Verfassung einmal versehen worden, Jahrhunderte hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr, [131] wenigstens nicht anders, als durch eine neue (jederzeit gefährliche) (A 171-72).
Revolution abzuändern ist. -- In dem Princip der reinen (B 180-81).
Vernunftreligion, als einer an alle Menschen beständig geschehenden (R 146-47).
göttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, muß der Grund zu (Ha 296-97; jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher b 220-21).
einmal aus reifer Ueberlegung gefaßt, durch allmählig fortgehende Reform (K 144-45).
zur Ausführung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein soll; denn was Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkürzen können, so bleiben sie der Vorsehung überlassen, und lassen sich nicht planmäßig, der Freiheit unbeschadet, einleiten. -- Man kann aber mit Grunde sagen: »daß das Reich Gottes zu uns gekommen sei,« wenn auch nur das Princip des allmähligen Ueberganges des Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem (göttlichen) ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch _öffentlich_ Wurzel gefaßt hat: obgleich die wirkliche Errichtung desselben noch in unendlicher Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil dieses Princip den Grund einer continuirlichen Annäherung zu dieser Vollkommenheit enthält, so liegt in ihm als in einem sich entwickelnden, und in der Folge wiederum besamendem Keime das Ganze (unsichtbarer Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und beherrschen soll. Das Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes Menschen der Grund, sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt, ermangelt nicht, wenn es einmal öffentlich geworden, vermöge der natürlichen Affinität, darin{[95]} es mit der moralischen Anlage vernünftiger Wesen überhaupt steht, sich durchgängig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische bürgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoßen mögen, dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemüther zum Guten (was, nachdem sie es einmal ins Auge gefaßt haben, ihre Gedanken nie verläßt), noch desto inniglicher zu machen.[96] * * * * * Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber beständig [132] fortgehende Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen (A 172-73).
Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und (B 181-83).
ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und [133] unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert. (A 173-75).
(B 183-85).
(R 148-49).
Zweite Abtheilung. (Ha 299-300; b 222-24).
Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft (K 147-49).
des guten Princips auf Erden.
Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man keine _Universalhistorie_ des menschlichen Geschlechts verlangen; denn die ist, als auf dem reinen moralischen Glauben gegründet, kein öffentlicher Zustand, sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er in demselben gemacht hat, nur für sich selbst bewußt sein. Der Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man eine allgemeine historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach seiner verschiedenen und veränderlichen Form mit dem alleinigen, unveränderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der erstere seine Abhängigkeit von den einschränkenden Bedingungen des letztern, und der Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm öffentlich anerkennt, fängt die _allgemeine Kirche_ an, sich zu einem ethischen Staat Gottes zu bilden, und nach einem feststehenden Princip, welches für alle Menschen und Zeiten ein und dasselbe ist, zur Vollendung desselben fortzuschreiten. -- Man kann voraussehen, daß diese Geschichte nichts, als die Erzählung von dem beständigen Kampf zwischen dem gottesdienstlichen und dem moralischen Religionsglauben sein werde, deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch beständig geneigt ist oben anzusetzen, anstatt daß der letztere seinen Anspruch auf den Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie aufgegeben hat, und ihn endlich gewiß behaupten wird.
Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie bloß auf denjenigen Theil des menschlichen Geschlechts eingeschränkt wird, bei welchem jetzt die Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer Entwickelung nahe gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage, wegen des Unterschieds des Vernunft- und Geschichtsglaubens schon öffentlich aufgestellt, und ihre Entscheidung zur größten moralischen Angelegenheit gemacht ist; denn die Geschichte verschiedener Völker, [134] deren Glaube in keiner Verbindung untereinander steht, gewährt sonst (A 175-77).
keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit aber kann nicht gerechnet (B 185-86).
werden: daß in einem und demselben Volk ein gewisser neuer Glaube einmal (R 149-50).
entsprungen ist, der sich von dem vorher herrschenden namhaft (Ha 300-301; unterschied; wenn gleich dieser die _veranlassenden_ Ursachen zu des b 224).
neuen Erzeugung bei sich führte. Denn es muß Einheit des Princips sein, (K 149-50).
wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander zu den Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt beschäftigen.
Wir können also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche, die von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur objectiven Einheit des wahren und _allgemeinen_ Religionsglaubens bei sich führte, dem sie allmählig näher gebracht wird, abhandeln. -- Da zeigt sich nun zuerst: daß der _jüdische_ Glaube mit diesem Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten wollen, in ganz und gar keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit nach Begriffen steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur Gründung dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.
Der _jüdische Glaube_ ist, seiner ursprünglichen Einrichtung nach, ein Inbegriff bloß statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung gegründet war; denn welche moralische Zusätze entweder damals schon, oder auch in der Folge ihm _angehängt_ worden sind, die sind schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehörig. Das letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern bloß Vereinigung einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm gehörten, sich zu einem gemeinen Wesen unter bloß politischen Gesetzen, mithin nicht zu einer Kirche formten; vielmehr _sollte_ es ein bloß weltlicher Staat sein, so daß, wenn dieser etwa durch widrige Zufälle zerrissen worden, ihm noch immer der (wesentlich zu ihm gehörige) politische Glaube übrig bleibt, ihn (bei Ankunft des Messias) wohl einmal wiederherzustellen. Daß diese Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage hat, (sichtbarlich eine Aristokratie der Priester, oder Anführer, die [135] sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen rühmten), mithin der (A 177-78).
Name von Gott, der doch hier bloß als weltlicher Regent, der über und an (B 186-88).
das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie nicht zu (R 150-51).
einer Religionsverfassung. Der Beweis, daß sie das letztere nicht hat (Ha 301-2; sein sollen, ist klar. _Erstlich_ sind alle Gebote von der Art, daß auch b 224-25).
eine politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze (K 150-51).
auferlegen kann, weil sie bloß äußere Handlungen betreffen, und ob zwar die zehn Gebote auch, ohne daß sie öffentlich gegeben sein möchten, schon als ethische vor der Vernunft gelten, so sind sie in jener Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung an die _moralische Gesinnung_ in Befolgung derselben (worin nachher das Christenthum das Hauptwerk setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf die äußere Beobachtung gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, daß: _zweitens_ alle Folgen aus der Erfüllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle Belohnung oder Bestrafung nur auf solche eingeschränkt werden, welche in dieser Welt Jedermann zugetheilt werden können, und selbst diese auch nicht einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft, die an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen, treffen sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl ein Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer ethischen aber aller Billigkeit zuwider sein würde. Da nun ohne Glauben an ein künftiges Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so enthält das Judenthum als ein solches in seiner Reinigkeit genommen, gar keinen Religionsglauben. Dieses wird durch folgende Bemerkung noch mehr bestärkt. Es ist nämlich kaum zu zweifeln: daß nicht die Juden eben sowohl, wie andre, selbst die rohesten Völker, nicht auch einen Glauben an ein künftiges Leben, mithin ihren Himmel und ihre Hölle sollten gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der allgemeinen moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von selbst auf.
Es ist also gewiß _absichtlich_ geschehen, daß der Gesetzgeber dieses Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die mindeste Rücksicht auf das künftige Leben habe nehmen _wollen_, welches [136] anzeigt: daß er nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen (A 178-80).
habe gründen wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu (B 188-89).
reden, die hier im Leben nicht sichtbar werden können, wäre unter jener (R 151-52).
Voraussetzung ein ganz inconsequentes und unschickliches Verfahren (Ha 302-3; gewesen. Ob nun gleich auch nicht zu zweifeln ist, daß die Juden sich b 225-26).
nicht in der Folge, ein jeder für sich selbst, einen gewissen (K 151-52).
Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur Gesetzgebung des Judenthums gehöriges Stück ausgemacht. _Drittens_ ist es so weit gefehlt, daß das Judenthum eine zum Zustande der _allgemeinen Kirche_ gehörige Epoche, oder diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu seiner Zeit ausgemacht habe, daß es vielmehr das ganze menschliche Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschloß, als ein besonders vom Jehovah für sich auserwähltes Volk, welches alle anderen Völker anfeindete, und dafür von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch nicht so hoch anzuschlagen, daß dieses Volk sich einen einigen durch kein sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher setzte. Denn man findet bei den meisten andern Völkern, daß ihre Glaubenslehre darauf gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die _Verehrung_ gewisser jenem untergeordneten mächtigen Untergötter des Polytheismus verdächtig machte. Denn ein Gott, der bloß die Befolgung solcher Gebote will, dazu gar keine gebesserte moralische Gesinnung erfordert wird, ist doch eigentlich nicht dasjenige moralische Wesen, dessen Begriff wir zu einer Religion nöthig haben. Diese würde noch eher bei einem Glauben an viele solche mächtige unsichtbare Wesen stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dächte, daß sie, bei der Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin übereinkämen, daß sie ihres Wohlgefallens nur den würdigten, der mit ganzem Herzen der Tugend anhienge, als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet ist, das aber aus einem mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.{[97]} Wir können also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System [137] ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums (A 180-81).
anfangen, das, als eine völlige Verlassung des Judenthums, worin es (B 189-91).
entsprang, auf einem ganz neuen Princip gegründet, eine gänzliche (R 152-53).
Revolution in Glaubenslehren bewirkte. Die Mühe, welche sich die Lehrer (Ha 303-4; des erstern geben, oder gleich zu Anfange gegeben haben mögen, aus b 226-27).
beiden einen zusammenhängenden Leitfaden zu knüpfen, indem sie den neuen (K 152-53).
Glauben nur für eine Fortsetzung des alten, der alle Ereignisse desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen wollen, zeigen gar zu deutlich, daß es ihnen hiebei nur um die schicklichsten Mittel zu thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten Cultus, woran das Volk gar zu stark gewöhnt war, zu _introduciren_, ohne doch wider seine Vorurtheile gerade zu verstoßen. Schon die nachfolgende Abschaffung des körperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern gänzlich abzusondern diente, läßt urtheilen, daß der neue, nicht an die Statuten des alten, ja an keine Statuten überhaupt gebundene Glaube eine für die Welt, nicht für ein einziges Volk, gültige Religion habe enthalten sollen.
Aus dem Judenthum also, aber aus dem nicht mehr altväterlichen und unvermengten, bloß auf eigene politische Verfassung, (die auch schon sehr zerrüttet war), gestellten, sondern aus dem schon durch allmählig darin öffentlich gewordene moralische Lehren mit einem Religionsglauben vermischten Judenthum, in einem Zustande, wo diesem sonst unwissenden Volke schon viel fremde (griechische) Weisheit zugekommen war, welche vermuthlich auch dazu beitrug, es durch Tugendbegriffe aufzuklären, und bei der drückenden Last ihres Satzungsglaubens zu Revolutionen zuzubereiten, bei Gelegenheit der Verminderung der Macht der Priester, durch ihre Unterwerfung unter die Oberherrschaft eines Volks, das allen fremden Volksglauben mit Gleichgültigkeit ansah, aus einem solchen Judenthum erhob sich nun plötzlich, ob zwar nicht unvorbereitet, das Christenthum. Der Lehrer des Evangeliums kündigte sich als einen vom Himmel gesandten, indem er zugleich als einer solchen Sendung würdig, [138] den Frohnglauben (an gottesdienstliche Tage, Bekenntnisse und Gebräuche) (A 181-83).
für an sich nichtig, den moralischen dagegen, der allein die Menschen (B 191-93).
heiligt, »wie ihr Vater im Himmel heilig ist,« und durch den guten (R 154-55).
Lebenswandel seine Aechtheit beweist, für den alleinseligmachenden (Ha 304-5; erklärte, nachdem er aber durch Lehre und Leiden bis zum unverschuldeten b 227-28).
und zugleich verdienstlichen Tode[98] an seiner Person ein dem Urbilde [139] der allein Gott wohlgefälligen Menschheit gemäßes Beispiel gegeben (A 183-84).
hatte, als zum Himmel, aus dem er gekommen war, wieder zurückkehrend (B 192-94).
vorgestellt wird, indem er seinen letzten Willen (gleich als in einem (R 155-56).
Testamente) mündlich zurückließ, und was die Kraft der Erinnerung an (Ha 305-6; sein Verdienst, Lehre und Beispiel betrifft, doch sagen konnte, »er (das b 228-29).
Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit) bleibe nichts desto weniger (K 154-55).
bei seinen Lehrjüngern bis an der Welt Ende.« -- Dieser Lehre, die, wenn es etwa um einen _Geschichtsglauben_ wegen der Abkunft und des vielleicht überirdischen Ranges seiner Person zu thun wäre, wohl der Bestätigung durch Wunder bedurfte, die aber als bloß zum moralischen seelenbessernden Glauben gehörig, aller solcher Beweisthümer ihrer Wahrheit entbehren kann, werden in einem heiligen Buche noch Wunder und Geheimnisse beigesellt, deren Bekanntmachung selbst wiederum ein Wunder ist, und das einen Geschichtsglauben erfordert, der nicht anders, als durch Gelehrsamkeit, sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung und dem Sinne nach gesichert werden kann.
Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bücher gründet, hat zu seiner Gewährleistung ein _gelehrtes Publikum_ nöthig, in welchem er durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer besondern Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und deren Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich ununterbrochen erhalten hat, gleichsam controllirt werden könne. Der reine Vernunftglaube dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht, sondern beweist sich selbst. Nun war zu den Zeiten jener Revolution in dem Volke, welches die Juden beherrschte, und in dieser ihrem Sitze selbst verbreitet war, (im römischen Volke) schon ein gelehrtes Publikum, von welchem uns auch die Geschichte der damaligen Zeit, was die Ereignisse in der politischen Verfassung betrifft, durch die ununterbrochne Reihe von Schriftstellern überliefert worden; auch war [140] dieses Volk, wenn es sich gleich um den Religionsglauben ihrer nicht (A 184-86).
römischen Unterthanen wenig bekümmerte, doch in Ansehung der unter ihnen (B 194-96).
öffentlich geschehen sein sollenden Wunder keinesweges ungläubig; allein (R 156-57).
sie erwähnten als Zeitgenossen nichts weder von diesen noch von der, (Ha 306-7; gleichwohl öffentlich vorgegangenen Revolution, die sie in dem ihnen b 229).
unterworfenen Volke (in Absicht auf die Religion) hervorbrachten. Nur (K 155-56).
spät, nach mehr als einem Menschenalter, stellten sie Nachforschung wegen der Beschaffenheit dieser ihnen bis dahin unbekannt gebliebenen Glaubensveränderung (die nicht ohne öffentliche Bewegung vorgegangen war), keine aber wegen der Geschichte ihres ersten Anfangs an, um sie in ihren eigenen Annalen aufzusuchen. Von diesem an, bis auf die Zeit, da das Christenthum für sich selbst ein gelehrtes Publikum ausmachte, ist daher die Geschichte desselben dunkel, und also bleibt uns unbekannt, welche Wirkung die Lehre desselben auf die Moralität seiner Religionsgenossen that, ob die ersten Christen wirklich moralisch gebesserte Menschen, oder aber Leute von gewöhnlichem Schlage gewesen.
Seitdem aber das Christenthum selbst ein gelehrtes Publikum wurde, oder doch in das allgemeine eintrat, gereicht die Geschichte desselben, was die wohlthätige Wirkung betrifft, die man von einer moralischen Religion mit Recht erwarten kann, ihm keinesweges zur Empfehlung. -- Wie mystische Schwärmereien im Eremiten- und Mönchsleben und Hochpreisung der Heiligkeit des ehelosen Standes eine große Menschenzahl für die Welt unnütz machten; wie damit zusammenhängende vorgebliche Wunder das Volk unter einem blinden Aberglauben mit schweren Fesseln drückte; wie mit einer sich freien Menschen aufdringenden Hierarchie sich die schreckliche Stimme der _Rechtgläubigkeit_ aus dem Munde anmaßender alleiniger berufener Schriftausleger erhob, und die christliche Welt wegen Glaubensmeinungen (in die, wenn man nicht die reine Vernunft zum Ausleger aufruft, schlechterdings keine allgemeine Einstimmung zu bringen ist), in erbitterte Parteien trennte; wie im Orient, wo der Staat sich auf eine lächerliche Art selbst mit Glaubensstatuten der Priester und dem Pfaffenthum befaßte, anstatt sie in den engen Schranken [141] eines bloßen Lehrstandes (aus dem sie jederzeit in einen regierenden (A 186-87).
überzugehen geneigt sind), zu halten, wie, sage ich, dieser Staat (B 196-97).
endlich auswärtigen Feinden, die zuletzt seinem herrschenden Glauben ein (R 157-58).
Ende machten, unvermeidlicher Weise zur Beute werden mußte; wie im (Ha 307-8; Occident, wo der Glaube seinen eigenen, von der weltlichen Macht b 229-30).
unabhängigen Thron errichtet hat, von einem angemaßten Statthalter (K 156-57).
Gottes die bürgerliche Ordnung sammt den Wissenschaften, (welche jene erhalten), zerrüttet und kraftlos gemacht wurden; wie beide christliche Welttheile, gleich den Gewächsen und Thieren, die durch eine Krankheit ihrer Auflösung nahe, zerstörende Insekten herbeilocken, diese zu vollenden, von Barbaren befallen wurden; wie in dem letztern jenes geistliche Oberhaupt Könige, wie Kinder, durch die Zauberruthe seines angedrohten Bannes beherrschte, und züchtigte, sie zu einen andern Welttheil entvölkernden auswärtigen Kriegen (den Kreuzzügen) zur Befehdung untereinander, zur Empörung der Unterthanen gegen ihre Obrigkeit, und zum blutdürstigen Haß gegen ihre anders denkenden Mitgenossen eines und desselben allgemeinen so genannten Christenthums aufreizte; wie zu diesem Unfrieden, der auch jetzt nur noch durch das politische Interesse von gewaltthätigen Ausbrüchen abgehalten wird, die Wurzel in dem Grundsatze eines despotisch gebietenden Kirchenglaubens verborgen liegt, und jenen Auftritten ähnliche noch immer besorgen läßt: -- diese Geschichte des Christenthums, (welche, sofern es auf einem Geschichtsglauben errichtet werden sollte, auch nicht anders ausfallen konnte) wenn man sie als ein Gemälde unter einem Blick faßt, könnte wohl den Ausruf rechtfertigen: _tantum religio potuit suadere malorum!_ wenn nicht aus der Stiftung desselben immer noch deutlich genug hervorleuchtete, daß seine wahre erste Absicht keine andre, als die gewesen sei, einen reinen Religionsglauben, über welchen es keine streitenden Meinungen geben kann, einzuführen, alles jenes Gewühl aber, wodurch das menschliche Geschlecht zerrüttet ward, und noch entzweiet wird, bloß davon herrührt, daß durch einen schlimmen Hang der menschlichen Natur, was beim Anfange zur Introduction des letztern [142] dienen sollte, nämlich die an den alten Geschichtsglauben gewöhnte (A 188-89).
Nation durch ihre eigenen Vorurtheile für die neue zu gewinnen, in der (B 197-98).
Folge zum Fundament einer allgemeinen Weltreligion gemacht worden. (R 158-59).
(Ha 308; Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte b 230-31).
die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: _es ist die (K 157-58).
jetzige_, und zwar so, daß man den Keim des wahren Religionsglaubens, so wie er jetzt in der Christenheit zwar nur von einigen, aber doch öffentlich gelegt worden, nur ungehindert sich mehr und mehr darf entwickeln lassen, um davon eine continuirliche Annäherung zu derjenigen, alle Menschen auf immer vereinigenden Kirche zu erwarten, die die sichtbare Vorstellung (das Schema) eines unsichtbaren Reichs Gottes auf Erden ausmacht. -- Die in Dingen, welche ihrer Natur nach moralisch und seelenbessernd sein sollen, sich von der Last eines der Willkühr der Ausleger beständig ausgesetzten Glaubens loswindende Vernunft hat in allen Ländern unsers Welttheils unter wahren Religionsverehrern allgemein, (wenn gleich nicht allenthalben öffentlich), _erstlich_ den Grundsatz der billigen _Bescheidenheit_ in Aussprüchen über Alles, was Offenbarung heißt, angenommen: daß, da Niemand einer Schrift, die ihrem praktischen Inhalte nach lauter Göttliches enthält, nicht die _Möglichkeit_ abstreiten kann, sie könne (nämlich in Ansehung dessen, was darin historisch ist), auch wohl wirklich als göttliche Offenbarung angesehen werden, imgleichen die Verbindung der Menschen zu einer Religion nicht füglich ohne ein heiliges Buch und auf dasselbe gegründeten Kirchenglauben zu Stande gebracht, und beharrlich gemacht werden kann; da auch, wie der gegenwärtige Zustand menschlicher Einsicht beschaffen ist, wohl schwerlich Jemand eine neue Offenbarung durch neue Wunder eingeführt, erwarten wird, es das Vernünftigste und Billigste sei, das{[99]} Buch, was einmal da ist, fernerhin zur Grundlage des Kirchenunterrichts zu brauchen, und seinen Werth nicht durch unnütze oder muthwillige Angriffe zu schwächen, dabei aber auch keinem Menschen den Glauben daran als zur [143] Seligkeit erforderlich aufzudringen. Der _zweite_ Grundsatz ist: daß, da (A 189-90).
die heilige Geschichte, die bloß zum Behuf des Kirchenglaubens angelegt (B 199-200).
ist, für sich allein auf die Annehmung moralischer Maximen (R 159-60).
schlechterdings keinen Einfluß haben kann und soll, sondern diesem nur (Ha 309; zur lebendigen Darstellung ihres wahren Objects (der zur Heiligkeit b 231-32).
hinstrebenden Tugend) gegeben ist, sie jederzeit als auf das moralische (K 158-59).
abzweckend gelehrt und erklärt werden, hierbei aber auch sorgfältig, und (weil vornehmlich der gemeine Mensch einen beständigen Hang in sich hat, zum passiven[100] Glauben überzuschreiten), wiederholentlich eingeschärft werden müsse, daß die wahre Religion nicht im Wissen oder Bekennen dessen, was Gott zu unserer Seligwerdung thue oder gethan habe, sondern in dem, was wir thun müssen, um dessen würdig zu werden, zu setzen sei, welches niemals etwas Anders sein kann, als was für sich selbst einen unbezweifelten _unbedingten_ Werth hat, mithin uns allein Gott wohlgefällig machen, und von dessen Nothwendigkeit zugleich jeder Mensch ohne alle Schriftgelehrsamkeit völlig gewiß werden kann. -- Diese Grundsätze nun nicht zu hindern, damit sie öffentlich werden, ist Regentenpflicht; dagegen sehr viel dabei gewagt und auf eigene Verantwortung unternommen wird, hiebei in den Gang der göttlichen Vorsehung einzugreifen, und gewissen historischen Kirchenlehren zu gefallen, die doch höchstens nur eine durch Gelehrte auszumachende Wahrscheinlichkeit für sich haben, die Gewissenhaftigkeit der Unterthanen durch Anbietung oder Versagung gewisser bürgerlichen, sonst [144] Jedem offen stehenden Vortheile in Versuchung zu bringen,[101] welches (A 191-92).
den Abbruch, der hierdurch einer in diesem Falle heiligen Freiheit (B 200-201).
geschieht, ungerechnet, dem Staate schwerlich gute Bürger verschaffen (R 160-61).
kann. Wer von denen, die sich zur Verhinderung einer solchen freien (Ha 309-10; Entwickelung göttlicher Anlagen zum Weltbesten anbieten, oder sie gar b 232-33).
vorschlagen, würde, wenn er mit Zuratheziehung des Gewissens darüber (K 159-60).
nachdenkt, sich wohl für alle das Böse verbürgen wollen, was aus solchen [145] gewaltthätigen Eingriffen entspringen kann; wodurch der von der (A 192-94).
Weltregierung beabsichtigte Fortgang im Guten vielleicht auf lange Zeit (B 202-3).
gehemmt, ja wohl in einen Rückgang gebracht werden dürfte; wenn er (R 161-62).
gleich durch keine menschliche Macht und Anstalt jemals gänzlich (Ha 310-11; aufgehoben werden kann. b 232-34).
(K 160-61).
Das Himmelreich wird zuletzt auch, was die Leitung der Vorsehung betrifft, in dieser Geschichte nicht allein als in einer zwar zu gewissen Zeiten verweilten, aber nie ganz unterbrochenen Annäherung, sondern auch in seinem Eintritte vorgestellt. Man kann es nun als eine bloß zur größern Belebung der Hoffnung und des Muths und Nachstrebung zu demselben abgezweckte symbolische Vorstellung auslegen; wenn dieser Geschichtserzählung noch eine Weissagung (gleich als in sybillinischen Büchern) von der Vollendung dieser großen Weltveränderung in dem Gemälde eines sichtbaren Reichs Gottes auf Erden (unter der Regierung seines wieder herabgekommenen Stellvertreters und Statthalters) und der Glückseligkeit, die unter ihm nach Absonderung und Ausstoßung der Rebellen, die ihren Widerstand noch einmal versuchen, hier auf Erden genossen werden soll, sammt der gänzlichen Vertilgung derselben und ihres Anführers (in der Apocalypse) beigefügt wird, und so _das Ende der Welt_ den Beschluß der Geschichte macht. Der Lehrer des Evangeliums hatte seinen Jüngern das Reich Gottes auf Erden, nur von der herrlichen, seelenerhebenden, moralischen Seite, nämlich der Würdigkeit, Bürger eines göttlichen Staats zu sein, gezeigt, und sie dahin angewiesen, was sie zu thun hätten, nicht allein, um selbst dazu zu gelangen, sondern sich mit andern Gleichgesinnten, und wo möglich, mit dem ganzen menschlichen Geschlecht dahin zu vereinigen. Was aber die Glückseligkeit betrifft, die den andren Theil der unvermeidlichen menschlichen Wünsche ausmacht, so sagte er ihnen voraus: daß sie auf diese sich in ihrem Erdenleben keine Rechnung machen möchten. Er bereitete sie vielmehr vor, auf die größten Trübsale und Aufopferungen gefaßt zu sein; doch setzte er (weil eine gänzliche Verzichtthuung auf das Physische der Glückseligkeit dem Menschen, so lange er existirt, nicht zugemuthet [146] werden kann,) hinzu: »seid fröhlich und getrost, es wird euch im Himmel (A 194-95).
wohl vergolten werden.« Der angeführte Zusatz zur Geschichte der Kirche, (B 203-5).
der das künftige und letzte Schicksal derselben betrifft, stellt diese (R 162-63).
nun endlich als _triumphirend_, d. i. nach allen überwundenen (Ha 311-12; Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf Erden bekrönt vor. -- b 234).
Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der Fortschritte der (K 161-62).
Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht zuträglich gewesen sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander gerade dazu nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu dienen, theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird nach vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge derselben vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als Macht betrachtet, sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl auch als in einem Staate (dem Höllenstaat) betrachtet werden, hinzugefügt wird, womit dann alles Erdenleben ein Ende hat, »der letzte Feind (der guten Menschen) der Tod aufgehoben wird,« und an beiden Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum Verderben, Unsterblichkeit anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird, der Statthalter auf Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen Menschen in eine Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102] Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst [147] keine Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der (A 195-96).
wahren allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben (B 205-6).
_vorausgesehenen_ Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als (R 163-64).
empirische Vollendung _absehen_, sondern auf die wir nur im (Ha 312-13; continuirlichen Fortschreiten und Annäherung zum höchsten auf Erden b 234-35).
möglichen Guten (worin nichts Mystisches ist, sondern Alles auf (K 162-63).
moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu Anstalt machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß vorgestellt, drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in Bereitschaft zu stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den intellectuellen Sinn unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene Bürger eines göttlichen (ethischen) Staats anzusehen. »Wenn kommt nun also das Reich Gottes?« -- »Das Reich Gottes kommt nicht in sichtbarer Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier, oder da ist es. _Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!_« (Luc. 17, 21 bis 22).[103] Allgemeine Anmerkung. [148] (A 196).
In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das (B 206-8).
Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein [149] _Geheimniß_, d. i. auf etwas _Heiliges_, was zwar von jedem Einzelnen (A 196-97).
mitgetheilt werden kann. -- Als etwas Heiliges muß es ein moralischer, (R 165-66).
mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und innerlich{[104]} für (Ha 314-15;