SigPhi · Immanuel Kant

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. (German)

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Kant's gesammelte Schriften Herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften Band V Erste Abtheilung: Werke Fünfter Band Berlin Druck und Verlag von Georg Reimer 1913 Kant's Werke Band _V_ Kritik der praktischen Vernunft.

Kritik der Urtheilskraft.

Berlin Druck und Verlag von Georg Reimer 1913 Inhaltsübersicht des Bandes.

1788.

KRITIK DER PRAKTISCHEN VERNUNFT 1 =Vorrede.= 3 =Einleitung.= Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft 15 ERSTER THEIL. ELEMENTARLEHRE DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 17 ERSTES BUCH. DIE ANALYTIK DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 19 =Erstes Hauptstück.= Von den Grundsätzen der reinen praktischen Vernunft 19 _I._ Von der Deduction der Grundsätze der reinen praktischen Vernunft 42 _II._ Von der Befugniß der reinen Vernunft im praktischen Gebrauche zu einer Erweiterung, die ihr im speculativen für sich nicht möglich ist 50 =Zweites Hauptstück.= Von dem Begriffe eines Gegenstandes der reinen praktischen Vernunft 57 Von der Typik der reinen praktischen Urtheilskraft 67 =Drittes Hauptstück.= Von den Triebfedern der reinen praktischen Vernunft 71 Kritische Beleuchtung der Analytik der reinen praktischen Vernunft 89 ZWEITES BUCH. DIALEKTIK DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 107 =Erstes Hauptstück.= Von einer Dialektik der reinen praktischen Vernunft überhaupt 107 =Zweites Hauptstück.= Von der Dialektik der reinen Vernunft in Bestimmung des Begriffs vom höchsten Gut 110 _I._ Die Antinomie der praktischen Vernunft 113 _II._ Kritische Aufhebung der Antinomie der praktischen Vernunft 114 _III._ Von dem Primat der reinen praktischen Vernunft in ihrer Verbindung mit der speculativen 119 _IV._ Die Unsterblichkeit der Seele, als ein Postulat der reinen praktischen Vernunft 122 _V._ Das Dasein Gottes, als ein Postulat der reinen praktischen Vernunft 124 _VI._ Über die Postulate der reinen praktischen Vernunft überhaupt 132 _VII._ Wie eine Erweiterung der reinen Vernunft in praktischer Absicht, ohne damit ihr Erkenntniß als speculativ zugleich zu erweitern, zu denken möglich sei? 134 _VIII._ Vom Fürwahrhalten aus einem Bedürfnisse der reinen Vernunft 142 _IX._ Von der der praktischen Bestimmung des Menschen weislich angemessenen Proportion seiner Erkenntnißvermögen 146 ZWEITER THEIL. METHODENLEHRE DER REINEN PRAKTISCHEN VERNUNFT 149 Beschluß 161 _Anmerkungen_ 487 =Kritik= der praktischen Vernunft von Immanuel Kant.

Vorrede. #3# Warum diese Kritik nicht eine Kritik der =reinen= praktischen, sondern schlechthin der praktischen Vernunft überhaupt betitelt wird, obgleich der Parallelism derselben mit der speculativen das erstere zu erfordern scheint, darüber giebt diese Abhandlung hinreichenden Aufschluß. Sie soll blos |3.5| darthun, =daß es reine praktische Vernunft gebe=, und kritisirt in dieser Absicht ihr ganzes =praktisches Vermögen=.

Wenn es ihr hiemit gelingt, so bedarf sie das =reine Vermögen selbst= nicht zu kritisiren, um zu sehen, ob sich die Vernunft mit einem solchen als einer bloßen Anmaßung nicht =übersteige= (wie es wohl mit der speculativen geschieht). Denn |3.10| wenn sie als reine Vernunft wirklich praktisch ist, so beweiset sie ihre und ihrer Begriffe Realität durch die That, und alles Vernünfteln wider die Möglichkeit, es zu sein, ist vergeblich.

Mit diesem Vermögen steht auch die transscendentale =Freiheit= nunmehr #4# fest, und zwar in derjenigen absoluten Bedeutung genommen, worin 3.15| die speculative Vernunft beim Gebrauche des Begriffs der Causalität sie bedurfte, um sich wider die Antinomie zu retten, darin sie unvermeidlich geräth, wenn sie in der Reihe der Causalverbindung sich das =Unbedingte= denken will, welchen Begriff sie aber nur problematisch, als nicht unmöglich zu denken, aufstellen konnte, ohne ihm seine objective Realität zu |3.20| sichern, sondern allein um nicht durch vorgebliche Unmöglichkeit dessen, was sie doch wenigstens als denkbar gelten lassen muß, in ihrem Wesen angefochten und in einen Abgrund des Scepticisms gestürzt zu werden.

Der Begriff der Freiheit, so fern dessen Realität durch ein apodiktisches Gesetz der praktischen Vernunft bewiesen ist, macht nun den =Schlußstein= |3.25| von dem ganzen Gebäude eines Systems der reinen, selbst der speculativen Vernunft aus, und alle andere Begriffe (die von Gott und Unsterblichkeit), welche als bloße Ideen in dieser ohne Haltung bleiben, schließen sich nun an ihn an und bekommen mit ihm und durch ihn Bestand und objective Realität, d. i. die =Möglichkeit= derselben wird dadurch #5# =bewiesen=, daß Freiheit wirklich ist; denn diese Idee offenbart sich |4.5| durchs moralische Gesetz.

Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der speculativen Vernunft, wovon wir die Möglichkeit _a priori_ =wissen=, ohne sie doch einzusehen, weil sie die Bedingung[1] des moralischen Gesetzes ist, welches wir wissen. Die Ideen von =Gott= und =Unsterblichkeit= sind aber nicht Bedingungen |4.10| des moralischen Gesetzes, sondern nur Bedingungen des nothwendigen Objects eines durch dieses Gesetz bestimmten Willens, d. i. des #6# bloß praktischen Gebrauchs unserer reinen Vernunft; also können wir von jenen Ideen auch, ich will nicht bloß sagen, nicht die Wirklichkeit, sondern auch nicht einmal die Möglichkeit zu =erkennen= und =einzusehen= behaupten. |4.15| Gleichwohl aber sind die Bedingungen der Anwendung des moralisch bestimmten Willens auf sein ihm _a priori_ gegebenes Object (das höchste Gut).

Folglich kann und muß ihre Möglichkeit in dieser praktischen Beziehung =angenommen= werden, ohne sie doch theoretisch zu erkennen und einzusehen. Für die letztere Forderung ist in praktischer Absicht 4.20| genug, daß sie keine innere Unmöglichkeit (Widerspruch) enthalten. Hier ist nun ein in Vergleichung mit der speculativen Vernunft bloß =subjectiver= Grund des Fürwahrhaltens, der doch einer eben so reinen, aber praktischen Vernunft =objectiv= gültig ist, dadurch den Ideen von Gott und Unsterblichkeit vermittelst des Begriffs der Freiheit objective Realität |4.25| und Befugniß, ja subjective Nothwendigkeit (Bedürfniß der reinen Vernunft) sie anzunehmen verschafft wird, ohne daß dadurch doch die Vernunft im theoretischen Erkenntnisse erweitert, sondern nur die Möglichkeit, die vorher nur =Problem= war, hier =Assertion= wird, gegeben und so der praktische #7# Gebrauch der Vernunft mit den Elementen des theoretischen verknüpft wird. Und dieses Bedürfniß ist nicht etwa ein hypothetisches einer =beliebigen= Absicht der Speculation, daß man etwas annehmen müsse, wenn |5.5| man zur Vollendung des Vernunftgebrauchs in der Speculation hinaufsteigen =will=, sondern ein =gesetzliches=, etwas anzunehmen, ohne welches nicht geschehen kann, was man sich zur Absicht seines Thuns und Lassens unnachlaßlich setzen =soll=.

[1] Damit man hier nicht =Inconsequenzen= anzutreffen wähne, wenn ich jetzt die Freiheit die Bedingung des moralischen Gesetzes nenne und in der Abhandlung nachher behaupte, daß das moralische Gesetz die Bedingung sei, unter der wir |4.30| uns allererst der Freiheit =bewußt werden= können, so will ich nur erinnern, daß die Freiheit allerdings die _ratio essendi_ des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz aber die _ratio cognoscendi_ der Freiheit sei. Denn wäre nicht das moralische Gesetz in unserer Vernunft =eher= deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich sich nicht widerspricht), |4.35| =anzunehmen=. Wäre aber keine Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar =nicht anzutreffen= sein.

Es wäre allerdings befriedigender für unsere speculative Vernunft, 5.10| ohne diesen Umschweif jene Aufgaben für sich aufzulösen und sie als Einsicht zum praktischen Gebrauche aufzubewahren; allein es ist einmal mit unserem Vermögen der Speculation nicht so gut bestellt.

Diejenige, welche sich solcher hohen Erkenntnisse rühmen, sollten damit nicht zurückhalten, sondern sie öffentlich zur Prüfung und Hochschätzung darstellen. Sie wollen |5.15| =beweisen=; wohlan! so mögen sie denn beweisen, und die Kritik legt ihnen als Siegern ihre ganze Rüstung zu Füßen. _Quid statis? Nolint. Atqui licet esse beatis._ -- Da sie also in der That nicht wollen, vermuthlich weil sie nicht können, so müssen wir jene doch nur wiederum zur Hand #8# nehmen, um die Begriffe von =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=, für 5.20| welche die Speculation nicht hinreichende Gewährleistung ihrer =Möglichkeit= findet, in moralischem Gebrauche der Vernunft zu suchen und auf demselben zu gründen.

Hier erklärt sich auch allererst das Räthsel der Kritik, wie man dem übersinnlichen =Gebrauche der Kategorien= in der Speculation objective 5.25| =Realität absprechen= und ihnen doch in Ansehung der Objecte der reinen praktischen Vernunft diese =Realität zugestehen= könne; denn vorher muß dieses nothwendig =inconsequent= aussehen, so lange man einen solchen praktischen Gebrauch nur dem Namen nach kennt. Wird man aber jetzt durch eine vollständige Zergliederung des letzteren inne, daß |5.30| gedachte Realität hier gar auf keine theoretische =Bestimmung der Kategorien= und Erweiterung des Erkenntnisses zum Übersinnlichen hinausgehe, sondern nur hiedurch gemeint sei, daß ihnen in dieser Beziehung überall =ein Object= zukomme, weil sie entweder in der nothwendigen Willensbestimmung _a priori_ enthalten, oder mit dem Gegenstande derselben |5.35| unzertrennlich verbunden sind, so verschwindet jene Inconsequenz, weil man #9# einen anderen Gebrauch von jenen Begriffen macht, als speculative Vernunft bedarf. Dagegen eröffnet sich nun eine vorher kaum zu erwartende und sehr befriedigende Bestätigung der =consequenten Denkungsart= der speculativen Kritik darin, daß, da diese die Gegenstände der Erfahrung als solche und darunter selbst unser eigenes Subject nur für =Erscheinungen= gelten zu lassen, ihnen aber gleichwohl Dinge an sich selbst zum |6.5| Grunde zu legen, also nicht alles Übersinnliche für Erdichtung und dessen Begriff für leer an Inhalt zu halten einschärfte: praktische Vernunft jetzt für sich selbst, und ohne mit der speculativen Verabredung getroffen zu haben, einem übersinnlichen Gegenstande der Kategorie der Causalität, nämlich der =Freiheit=, Realität verschafft (obgleich als praktischem Begriffe |6.10| auch nur zum praktischen Gebrauche), also dasjenige, was dort bloß =gedacht= werden konnte, durch ein Factum bestätigt.

Hiebei erhält nun zugleich die befremdliche, obzwar unstreitige, Behauptung der speculativen Kritik, daß sogar =das denkende Subject ihm selbst= IN DER INNEREN ANSCHAUUNG =bloß Erscheinung sei=, in der Kritik der praktischen Vernunft |6.15| auch ihre volle Bestätigung, so gut, daß man auf sie kommen muß, #10# wenn die erstere diesen Satz auch gar nicht bewiesen hätte[2].

[2] Die Vereinigung der Causalität als Freiheit mit ihr als Naturmechanism, davon die erste durchs Sittengesetz, die zweite durchs Naturgesetz, und zwar in einem und demselben Subjecte, dem Menschen, fest steht, ist unmöglich, ohne diesen in Beziehung auf das erstere als Wesen an sich selbst, auf das zweite aber als |6.35| Erscheinung, jenes im =reinen=, dieses im =empirischen= Bewußtsein vorzustellen. Ohne dieses ist der Widerspruch der Vernunft mit sich selbst unvermeidlich.

Hiedurch verstehe ich auch, warum die erheblichsten Einwürfe wider die Kritik, die mir bisher noch vorgekommen sind, sich gerade um diese zwei Angel drehen: nämlich =einerseits= im theoretischen Erkenntniß geleugnete |6.20| und im praktischen behauptete objective Realität der auf Noumenen angewandten Kategorien, =andererseits= die paradoxe Forderung, sich als Subject der Freiheit zum Noumen, zugleich aber auch in Absicht auf die Natur zum Phänomen in seinem eigenen empirischen Bewußtsein zu machen. Denn so lange man sich noch keine bestimmte Begriffe von |6.25| Sittlichkeit und Freiheit machte, konnte man nicht errathen, was man #11# einerseits der vorgeblichen Erscheinung als Noumen zum Grunde legen wolle, und andererseits, ob es überall auch möglich sei, sich noch von ihm einen Begriff zu machen, wenn man vorher alle Begriffe des reinen Verstandes im theoretischen Gebrauche schon ausschließungsweise den bloßen |6.30| Erscheinungen gewidmet hätte.

Nur eine ausführliche Kritik der praktischen Vernunft kann alle diese Mißdeutung heben und die consequente Denkungsart, welche eben ihren größten Vorzug ausmacht, in ein helles Licht setzen.

So viel zur Rechtfertigung, warum in diesem Werke die Begriffe und Grundsätze der reinen speculativen Vernunft, welche doch ihre besondere |7.5| Kritik schon erlitten haben, hier hin und wieder nochmals der Prüfung unterworfen werden, welches dem systematischen Gange einer zu errichtenden Wissenschaft sonst nicht wohl geziemt (da abgeurtheilte Sachen billig nur angeführt und nicht wiederum in Anregung gebracht werden müssen), doch =hier= erlaubt, ja nöthig war: weil die Vernunft mit jenen Begriffen |7.10| im Übergange zu einem ganz anderen Gebrauche betrachtet wird, als den sie =dort= von ihnen machte. Ein solcher Übergang macht aber eine Vergleichung #12# des älteren mit dem neuern Gebrauche nothwendig, um das neue Gleis von dem vorigen wohl zu unterscheiden und zugleich den Zusammenhang derselben bemerken zu lassen. Man wird also Betrachtungen |7.15| dieser Art, unter andern diejenige, welche nochmals auf den Begriff der Freiheit, aber im praktischen Gebrauche der reinen Vernunft, gerichtet worden, nicht wie Einschiebsel betrachten, die etwa nur dazu dienen sollen, um Lücken des kritischen Systems der speculativen Vernunft auszufüllen (denn dieses ist in seiner Absicht vollständig) und, wie es bei einem übereilten |7.20| Baue herzugehen pflegt, hintennach noch Stützen und Strebepfeiler anzubringen, sondern als wahre Glieder, die den Zusammenhang des Systems bemerklich machen, um Begriffe, die dort nur problematisch vorgestellt werden konnten, jetzt in ihrer realen Darstellung einsehen zu lassen. Diese Erinnerung geht vornehmlich den Begriff der Freiheit an, von dem |7.25| man mit Befremdung bemerken muß, daß noch so viele ihn ganz wohl einzusehen und die Möglichkeit derselben erklären zu können sich rühmen, indem sie ihn bloß in psychologischer Beziehung betrachten, indessen daß, wenn sie ihn vorher in transscendentaler genau erwogen hätten, sie sowohl #13# seine =Unentbehrlichkeit= als problematischen Begriffs in vollständigem 7.30| Gebrauche der speculativen Vernunft, als auch die völlige =Unbegreiflichkeit= desselben hätten erkennen und, wenn sie nachher mit ihm zum praktischen Gebrauche gingen, gerade auf die nämliche Bestimmung des letzteren in Ansehung seiner Grundsätze von selbst hätten kommen müssen, zu welcher sie sich sonst so ungern verstehen wollen. Der Begriff der Freiheit ist |7.35| der Stein des Anstoßes für alle =Empiristen=, aber auch der Schlüssel zu den erhabensten praktischen Grundsätzen für =kritische= Moralisten, die dadurch einsehen, daß sie nothwendig =rational= verfahren müssen. Um deswillen ersuche ich den Leser, das, was zum Schlusse der Analytik über diesen Begriff gesagt wird, nicht mit flüchtigem Auge zu übersehen.

Ob ein solches System, als hier von der reinen praktischen Vernunft aus der Kritik der letzeren entwickelt wird, viel oder wenig Mühe gemacht 8.5| habe, um vornehmlich den rechten Gesichtspunkt, aus dem das Ganze derselben richtig vorgezeichnet werden kann, nicht zu verfehlen, muß ich den Kennern einer dergleichen Arbeit zu beurtheilen überlassen. Es setzt zwar #14# die =Grundlegung zur Metaphysik der Sitten= voraus, aber nur in so fern, als diese mit dem Princip der Pflicht vorläufige Bekanntschaft |8.10| macht und eine bestimmte Formel derselben angiebt und rechtfertigt[3]; sonst besteht es durch sich selbst. Daß die =Eintheilung= aller praktischen Wissenschaften zur =Vollständigkeit= nicht mit beigefügt worden, wie es die Kritik der speculativen Vernunft leistete, dazu ist auch gültiger Grund in der Beschaffenheit dieses praktischen Vernunftvermögens anzutreffen. Denn |8.15| die besondere Bestimmung der Pflichten als Menschenpflichten, um sie einzutheilen, ist nur möglich, wenn vorher das Subject dieser Bestimmung #15# (der Mensch) nach der Beschaffenheit, mit der er wirklich ist, obzwar nur so viel als in Beziehung auf Pflicht überhaupt nöthig ist, erkannt worden; diese aber gehört nicht in eine Kritik der praktischen Vernunft überhaupt, |8.20| die nur die Principien ihrer Möglichkeit, ihres Umfanges und Grenzen vollständig ohne besondere Beziehung auf die menschliche Natur angeben soll. Die Eintheilung gehört also hier zum System der Wissenschaft, nicht zum System der Kritik.

[3] Ein Recensent, der etwas zum Tadel dieser Schrift sagen wollte, hat es besser getroffen, als er wohl selbst gemeint haben mag, indem er sagt: daß darin kein neues Princip der Moralität, sondern nur eine =neue Formel= aufgestellt |8.30| worden. Wer wollte aber auch einen neuen Grundsatz aller Sittlichkeit einführen und diese gleichsam zuerst erfinden? gleich als ob vor ihm die Welt in dem, was Pflicht sei, unwissend oder in durchgängigem Irrthume gewesen wäre. Wer aber weiß, was dem Mathematiker eine =Formel= bedeutet, die das, was zu thun sei, um eine Aufgabe zu befolgen, ganz genau bestimmt und nicht verfehlen läßt, wird |8.35| eine Formel, welche dieses in Ansehung aller Pflicht überhaupt thut, nicht für etwas Unbedeutendes und Entbehrliches halten.

Ich habe einem gewissen wahrheitliebenden und scharfen, dabei also 8.25| doch immer achtungswürdigen Recensenten jener =Grundlegung zur Metaphysik der Sitten= auf seinen Einwurf, =daß der Begriff des Guten dort nicht= (wie es seiner Meinung nach nöthig gewesen wäre) =vor dem moralischen Princip festgesetzt worden=[4], in dem zweiten Hauptstücke der Analytik, wie ich hoffe, Genüge gethan; eben so auch auf #16# manche andere Einwürfe Rücksicht genommen, die mir von Männern zu #17# Händen gekommen sind, die den Willen blicken lassen, daß die Wahrheit 9.5| auszumitteln ihnen am Herzen liegt (denn die, so nur ihr altes System #18# vor Augen haben, und bei denen schon vorher beschlossen ist, was gebilligt oder mißbilligt werden soll, verlangen doch keine Erörterung, die ihrer Privatabsicht im Wege sein könnte); und so werde ich es auch fernerhin halten.

[4] Man könnte mir noch den Einwurf machen, warum ich nicht auch den Begriff des =Begehrungsvermögens=, oder des =Gefühls der Lust= vorher erklärt |9.10| habe; obgleich dieser Vorwurf unbillig sein würde, weil man diese Erklärung, als in der Psychologie gegeben, billig sollte voraussetzen können. Es könnte aber freilich die Definition daselbst so eingerichtet sein, daß das Gefühl der Lust der Bestimmung des Begehrungsvermögens zum Grunde gelegt würde (wie es auch wirklich gemeinhin so zu geschehen pflegt), dadurch aber das oberste Princip der |9.15| praktischen Philosophie nothwendig =empirisch= ausfallen müßte, welches doch allererst auszumachen ist und in dieser Kritik gänzlich widerlegt wird. Daher will ich diese Erklärung hier so geben, wie sie sein muß, um diesen streitigen Punkt wie billig im Anfange unentschieden zu lassen. -- LEBEN ist das Vermögen eines Wesens, nach Gesetzen des Begehrungsvermögens zu handeln. Das seine Vorstellungen Ursache von der Wirklichkeit der Gegenstände dieser Vorstellungen zu sein=. LUST ist die =Vorstellung der Übereinstimmung des Gegenstandes oder der Handlung mit den= SUBJECTIVEN =Bedingungen des Lebens=, d. i. mit dem Vermögen der =Causalität einer Vorstellung in Ansehung der Wirklichkeit 9.25| ihres Objects= (oder der Bestimmung der Kräfte des Subjects zur Handlung es hervorzubringen). Mehr brauche ich nicht zum Behuf der Kritik von Begriffen, die aus der Psychologie entlehnt werden, das übrige leistet die Kritik selbst. Man wird leicht gewahr, daß die Frage, ob die Lust dem Begehrungsvermögen jederzeit zum Grunde gelegt werden müsse, oder ob sie auch unter gewissen |9.30| Bedingungen nur auf die Bestimmung desselben folge, durch diese Erklärung unentschieden bleibt; denn sie ist aus lauter Merkmalen des reinen Verstandes, d. i. Kategorien, zusammengesetzt, die nichts Empirisches enthalten. Eine solche Behutsamkeit ist in der ganzen Philosophie sehr empfehlungswürdig und wird dennoch oft verabsäumt, nämlich seinen Urtheilen vor der vollständigen Zergliederung des |9.35| Begriffs, die oft nur sehr spät erreicht wird, durch gewagte Definition nicht vorzugreifen.

Man wird auch durch den ganzen Lauf der Kritik (der theoretischen sowohl als praktischen Vernunft) bemerken, daß sich in demselben mannigfaltige Veranlassung vorfinde, manche Mängel im alten dogmatischen Gange der Philosophie zu ergänzen und Fehler abzuändern, die nicht eher bemerkt werden, als wenn man von |9.40| Begriffen einen Gebrauch der Vernunft macht, =der aufs Ganze derselben geht=.

Wenn es um die Bestimmung eines besonderen Vermögens der menschlichen Seele nach seinen Quellen, Inhalte und Grenzen zu thun ist, so kann man zwar nach der Natur des menschlichen Erkenntnisses nicht |10.5| anders als von den =Theilen= derselben, ihrer genauen und (so viel als nach der jetzigen Lage unserer schon erworbenen Elemente derselben möglich ist) vollständigen Darstellung anfangen. Aber es ist noch eine zweite Aufmerksamkeit, die mehr philosophisch und =architektonisch= ist: nämlich die =Idee des Ganzen= richtig zu fassen und aus derselben alle jene Theile |10.10| in ihrer wechselseitigen Beziehung auf einander vermittelst der Ableitung derselben von dem Begriffe jenes Ganzen in einem reinen Vernunftvermögen ins Auge zu fassen. Diese Prüfung und Gewährleistung ist nur #19# durch die innigste Bekanntschaft mit dem System möglich, und die, welche in Ansehung der ersteren Nachforschung verdrossen gewesen, also diese Bekanntschaft |10.15| zu erwerben nicht der Mühe werth geachtet haben, gelangen nicht zur zweiten Stufe, nämlich der Übersicht, welche eine synthetische Wiederkehr zu demjenigen ist, was vorher analytisch gegeben worden, und es ist kein Wunder, wenn sie allerwärts Inconsequenzen finden, obgleich die Lücken, die diese vermuthen lassen, nicht im System selbst, |10.20| sondern blos in ihrem eigenen unzusammenhängenden Gedankengange anzutreffen sind.

Ich besorge in Ansehung dieser Abhandlung nichts von dem Vorwurfe, eine =neue= Sprache einführen zu wollen, weil die Erkenntnißart sich hier von selbst der Popularität nähert. Dieser Vorwurf konnte auch niemanden |10.25| in Ansehung der ersteren Kritik beifallen, der sie nicht blos durchgeblättert, sondern durchgedacht hatte. Neue Worte zu künsteln, wo die Sprache schon so an Ausdrücken für gegebene Begriffe keinen Mangel #20# hat, ist eine kindische Bemühung, sich unter der Menge, wenn nicht durch neue und wahre Gedanken, doch durch einen neuen Lappen auf dem alten |10.30| Kleide auszuzeichnen. Wenn daher die Leser jener Schrift populärere Ausdrücke wissen, die doch dem Gedanken eben so angemessen sind, als mir jene zu sein scheinen, oder etwa die Nichtigkeit dieser Gedanken selbst, mithin zugleich jedes Ausdrucks, der ihn bezeichnet, darzuthun sich getrauen: so würden sie mich durch das erstere sehr verbinden, denn ich will |10.35| nur verstanden sein, in Ansehung des zweiten aber sich ein Verdienst um die Philosophie erwerben. So lange aber jene Gedanken noch stehen, zweifele ich sehr, daß ihnen angemessene und doch gangbarere Ausdrücke dazu aufgefunden werden dürften.[5] [5] Mehr (als jene Unverständlichkeit) besorge ich hier hin und wieder Mißdeutung in Ansehung einiger Ausdrücke, die ich mit größter Sorgfalt aussuchte, um den Begriff nicht verfehlen zu lassen, darauf sie weisen. So hat in der Tafel |11.5| der Kategorien der =praktischen= Vernunft in dem Titel der Modalität das =Erlaubte= und =Unerlaubte= (praktisch-objectiv Mögliche und Unmögliche) mit der nächstfolgenden Kategorie der =Pflicht= und des =Pflichtwidrigen= im gemeinen Sprachgebrauche beinahe einerlei Sinn; hier aber soll das =erstere= dasjenige bedeuten, was mit einer blos =möglichen= praktischen Vorschrift in Einstimmung oder |11.10| Widerstreit ist (wie etwa die Auflösung aller Probleme der Geometrie und Mechanik), das =zweite=, was in solcher Beziehung auf ein in der Vernunft überhaupt =wirklich= liegendes Gesetz steht; und dieser Unterschied der Bedeutung ist auch dem gemeinen Sprachgebrauche nicht ganz fremd, wenn gleich etwas ungewöhnlich. So ist es z. B. einem Redner als solchem =unerlaubt=, neue Worte |11.15| oder Wortfügungen zu schmieden; dem Dichter ist es in gewissem Maße =erlaubt=; in keinem von beiden wird hier an Pflicht gedacht. Denn wer sich um den Ruf eines Redners bringen will, dem kann es niemand wehren. Es ist hier nur um den Unterschied der =Imperativen= Bestimmungsgrunde zu thun. Eben so habe ich in derjenigen |11.20| Note, wo ich die moralischen Ideen praktischer Vollkommenheit in verschiedenen philosophischen Schulen gegen einander stellte, die Idee der =Weisheit= von der der =Heiligkeit= unterschieden, ob ich sie gleich selbst im Grunde und objectiv für einerlei erklärt habe. Allein ich verstehe an diesem Orte darunter nur diejenige Weisheit, die sich der Mensch (der Stoiker) anmaßt, also =subjectiv= als Eigenschaft |11.25| dem Menschen angedichtet. (Vielleicht könnte der Ausdruck =Tugend=, womit der Stoiker auch großen Staat trieb, besser das Charakteristische seiner Schule bezeichnen.) Aber der Ausdruck eines =Postulats= der reinen praktischen Vernunft konnte noch am meisten Mißdeutung veranlassen, wenn man damit die Bedeutung vermengte, welche die Postulate der reinen Mathematik haben, und welche apodiktische Gewißheit |11.30| bei sich führen. Aber diese postuliren die =Möglichkeit einer Handlung=, deren Gegenstand man _a priori_ theoretisch mit völliger Gewißheit als =möglich= voraus erkannt hat. Jenes aber postulirt die Möglichkeit eines =Gegenstandes= (Gottes und der Unsterblichkeit der Seele) selbst aus apodiktischen =praktischen= Gesetzen, also nur zum Behuf einer praktischen Vernunft; da denn diese Gewißheit |11.35| der postulirten Möglichkeit gar nicht theoretisch, mithin auch nicht apodiktisch, d. i. in Ansehung des Objects erkannte Nothwendigkeit, sondern in Ansehung des Subjects zu Befolgung ihrer objectiven, aber praktischen Gesetze nothwendige Annehmung, mithin blos nothwendige Hypothesis ist. Ich wußte für diese subjective, aber doch wahre und unbedingte Vernunftnothwendigkeit keinen besseren Ausdruck |11.40| auszufinden.

Auf diese Weise wären denn nunmehr die Principien _a priori_ zweier #21# Vermögen des Gemüths, des Erkenntniß- und Begehrungsvermögens, ausgemittelt #22# und nach den Bedingungen, dem Umfange und Grenzen ihres #23# Gebrauchs bestimmt, hiedurch aber zu einer systematischen, theoretischen sowohl als praktischen Philosophie als Wissenschaft sicherer Grund gelegt. |12.5| Was Schlimmeres könnte aber diesen Bemühungen wohl nicht begegnen, als wenn jemand die unerwartete Entdeckung machte, daß es überall gar kein Erkenntniß _a priori_ gebe, noch geben könne. Allein es hat hiemit keine Noth. Es wäre eben so viel, als ob jemand durch Vernunft beweisen wollte, daß es keine Vernunft gebe. Denn wir sagen nur, daß wir etwas 12.10| durch Vernunft erkennen, wenn wir uns bewußt sind, daß wir es auch hätten wissen können, wenn es uns auch nicht so in der Erfahrung vorgekommen wäre; mithin ist Vernunfterkenntniß und Erkenntniß _a priori_ #24# einerlei. Aus einem Erfahrungssatze Nothwendigkeit (_ex pumice aquam_) auspressen wollen, mit dieser auch wahre Allgemeinheit (ohne welche kein |12.15| Vernunftschluß, mithin auch nicht der Schluß aus der Analogie, welche eine wenigstens präsumirte Allgemeinheit und objective Nothwendigkeit ist und diese also doch immer voraussetzt) einem Urtheile verschaffen wollen, ist gerader Widerspruch. Subjective Nothwendigkeit, d. i. Gewohnheit, statt der objectiven, die nur in Urtheilen _a priori_ stattfindet, unterschieben, |12.20| heißt der Vernunft das Vermögen absprechen, über den Gegenstand zu urtheilen, d. i. ihn, und was ihm zukomme, zu erkennen, und z. B. von dem, was öfters und immer auf einen gewissen vorhergehenden Zustand folgte, nicht sagen, daß man aus diesem auf jenes =schließen= könne (denn das würde objective Nothwendigkeit und Begriff von einer Verbindung |12.25| _a priori_ bedeuten), sondern nur ähnliche Fälle (mit den Thieren auf ähnliche Art) erwarten dürfe, d. i. den Begriff der Ursache im Grunde als falsch und bloßen Gedankenbetrug verwerfen. Diesem Mangel der objectiven #25# und daraus folgenden allgemeinen Gültigkeit dadurch abhelfen wollen, daß man doch keinen Grund sähe, andern vernünftigen Wesen eine |12.30| andere Vorstellungsart beizulegen, wenn das einen gültigen Schluß abgäbe, so würde uns unsere Unwissenheit mehr Dienste zu Erweiterung unserer Erkenntniß leisten, als alles Nachdenken. Denn blos deswegen, weil wir andere vernünftige Wesen außer dem Menschen nicht kennen, würden wir ein Recht haben, sie als so beschaffen anzunehmen, wie wir |12.35| uns erkennen, d. i. wir würden sie wirklich kennen. Ich erwähne hier nicht einmal, daß nicht die Allgemeinheit des Fürwahrhaltens die objective Gültigkeit eines Urtheils (d. i. die Gültigkeit desselben als Erkenntnisses) beweise, sondern, wenn jene auch zufälliger Weise zuträfe, dieses doch noch nicht einen Beweis der Übereinstimmung mit dem Object abgeben könne; vielmehr die objective Gültigkeit allein den Grund einer nothwendigen allgemeinen Einstimmung ausmache. |13.5| =Hume= würde sich bei diesem System des =allgemeinen Empirisms= #26# in Grundsätzen auch sehr wohl befinden; denn er verlangte, wie bekannt, nichts mehr, als daß statt aller objectiven Bedeutung der Nothwendigkeit im Begriffe der Ursache eine blos subjective, nämlich Gewohnheit, angenommen werde, um der Vernunft alles Urtheil über Gott, Freiheit |13.10| und Unsterblichkeit abzusprechen; und er verstand sich gewiß sehr gut darauf, um, wenn man ihm nur die Principien zugestand, Schlüsse mit aller logischen Bündigkeit daraus zu folgern. Aber so allgemein hat selbst Hume den Empirism nicht gemacht, um auch die Mathematik darin einzuschließen. Er hielt ihre Sätze für analytisch, und wenn das seine Richtigkeit |13.15| hätte, würden sie in der That auch apodiktisch sein, gleichwohl aber daraus kein Schluß auf ein Vermögen der Vernunft, auch in der Philosophie apodiktische Urtheile, nämlich solche, die synthetisch wären (wie der Satz der Causalität), zu fällen, gezogen werden können. Nähme man aber den Empirism der Principien =allgemein= an, so wäre auch Mathematik |13.20| damit eingeflochten.

Wenn nun diese mit der Vernunft, die blos empirische Grundsätze #27# zuläßt, in Widerstreit geräth, wie dieses in der Antinomie, da Mathematik die unendliche Theilbarkeit des Raumes unwidersprechlich beweiset, der Empirism aber sie nicht verstatten kann, unvermeidlich ist: so ist |13.25| die größte mögliche Evidenz der Demonstration mit den vorgeblichen Schlüssen aus Erfahrungsprincipien in offenbarem Widerspruch, und nun muß man wie der Blinde des Cheselden fragen: was betrügt mich, das Gesicht oder Gefühl? (Denn der Empirism gründet sich auf einer =gefühlten=, der Rationalism aber auf einer =eingesehenen= Nothwendigkeit.) |13.30| Und so offenbart sich der allgemeine Empirism als den ächten =Scepticism=, den man dem Hume fälschlich in so unbeschränkter Bedeutung beilegte[6], da er wenigstens einen sicheren Probirstein der Erfahrung #28# an der Mathematik übrig ließ, statt daß jener schlechterdings keinen Probirstein derselben (der immer nur in Principien _a priori_ angetroffen werden kann) verstattet, obzwar diese doch nicht aus bloßen Gefühlen, sondern auch aus Urtheilen besteht.

[6] Namen, welche einen Sectenanhang bezeichnen, haben zu aller Zeit viel Rechtsverdrehung bei sich geführt; ungefähr so, als wenn jemand sagte: +_N._+ ist ein |13.35| =Idealist=. Denn ob er gleich durchaus nicht allein einräumt, sondern darauf dringt, daß unseren Vorstellungen äußerer Dinge wirkliche Gegenstände äußerer Dinge correspondiren, so will er doch, daß die Form der Anschauung derselben nicht ihnen, sondern nur dem menschlichen Gemüthe anhänge.

Doch da es in diesem philosophischen und kritischen Zeitalter schwerlich |14.5| mit jenem Empirism Ernst sein kann, und er vermuthlich nur zur Übung der Urtheilskraft, und um durch den Contrast die Nothwendigkeit rationaler Principien _a priori_ in ein helleres Licht zu setzen, aufgestellt wird: so kann man es denen doch Dank wissen, die sich mit dieser sonst eben nicht belehrenden Arbeit bemühen wollen. |14.10| Einleitung. #29# Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft.

Der theoretische Gebrauch der Vernunft beschäftigte sich mit Gegenständen des bloßen Erkenntnißvermögens, und eine Kritik derselben in Absicht auf diesen Gebrauch betraf eigentlich nur das =reine= Erkenntnißvermögen, |15.5| weil dieses Verdacht erregte, der sich auch hernach bestätigte, daß es sich leichtlich über seine Grenzen unter unerreichbare Gegenstände, oder gar einander widerstreitende Begriffe verlöre. Mit dem praktischen Gebrauche der Vernunft verhält es sich schon anders. In diesem beschäftigt sich die Vernunft mit Bestimmungsgründen des Willens, welcher ein |15.10| Vermögen ist, den Vorstellungen entsprechende Gegenstände entweder hervorzubringen, oder doch sich selbst zu Bewirkung derselben (das physische Vermögen mag nun hinreichend sein, oder nicht), d. i. seine Causalität, #30# zu