Doch das Fiasko des Gewaltstreiches ließ nicht lange auf sich warten. Die Politik der Dritten Republik scheiterte an der Schwierigkeit, das bürgerliche Privateigentum in uralten kommunistischen Großfamilienverbänden mit einem Schlage einzuführen, genauso, wie die Politik des Zweiten Kaiserreichs daran gescheitert war. Das Gesetz vom 26. Juli 1873, das durch ein zweites Gesetz vom 28. April 1887 ergänzt wurde, ergab nach 17jähriger Wirkung das folgende Resultat: Bis 1890 waren 14 Millionen Franc für ein Bereinigungsverfahren von 1,6 Millionen Hektar ausgegeben. Man berechnete, daß die Fortsetzung des Verfahrens bis 1950 hätte dauern und weitere 60 Millionen Franc kosten müssen. Das Ziel jedoch, den Großfamilienkommunismus zu beseitigen, war dabei immer noch nicht erreicht. Das einzige, was wirklich und unzweifelhaft bei alledem erreicht wurde, war eine tolle Bodenspekulation, ein üppig gedeihender Wucher und der wirtschaftliche Ruin der Eingeborenen.
Das Fiasko der gewaltsamen Einführung des Privateigentums führte darauf zu einem neuen Experiment. Obwohl das algerische Generalgouvernement schon 1890 eine Kommission eingesetzt hatte, die die Gesetze von 1873 und 188 nachgeprüft und verurteilt hat, dauerte es noch 7 Jahre, bis die Herren Gesetzgeber an der Seine sich zu einer Reform im Interesse des ruinierten Landes aufrafften. Bei der neuen Schwenkung hat man von der zwangsweisen Einführung des Privateigentums von Staats wegen im Prinzip abgesehen. Das Gesetz vom 27. Februar 1897 sowie die Instruktion des algerischen Generalgouverneurs vom 7. März 1898 sehen hauptsächlich die Einführung des Privateigentums auf freiwilligen Antrag der Eigentümer oder der Erwerber vor. (11) Da jedoch bestimmte Klauseln auch die Einführung des Privateigentums auf Antrag eines Eigentümers ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer des Grund und Bodens für zulässig erklären und da ferner ein „freiwilliger“ Antrag der verschuldeten Besitzer unter dem Drucke des Wucherers jeden Augenblick nach Wunsch herbeigeführt werden kann, so öffnet auch das neue Gesetz der weiteren Zernagung und Ausplünderung der Stammesländereien und der Großfamilienbesitzungen durch französische und eingeborene Kapitalisten Tür und Tor.
Die achtzigjährige Vivisektion an Algerien findet namentlich in der letzten Zeit um so schwächeren Widerstand, als die Araber durch die Unterwerfung einerseits Tunesiens 1881 [4*], anderseits neuerdings Marokkos [5*] von dem französischen Kapital immer mehr eingekreist und ihm rettungslos preisgegeben werden. Das jüngste Ergebnis des französischen Regimes in Algerien ist die Massenauswanderung der Araber nach der asiatischen Türkei. (12) Fußnoten von Rosa Luxemburg 1. Nachdem er in seiner Geschichte Britisch-Indiens die Zeugnisse aus den verschiedensten Quellen, aus Mungo Park, Herodot, Volney, Acosta, Garcilaso de la Vega, Abbé Grosier, Barrow, Diodorus, Strabo u. a., wahllos und kritiklos zusammengeschleppt hat, um den Satz zu konstruieren, daß in primitiven Verhältnissen der Grund und Boden stets und überall Eigentum des Herrschers war, zieht Mill durch Analogie auch für Indien den folgenden Schluß: „From these facts only one conclusion can be drawn, that the property of the soil resided in the sovereign, for if it did not reside in him, it will be impossible to show to whom it belonged.“ (James Mill: The History of British-India, Bd. I, 4. Aufl., 1840. S. 311) Zu dieser klassischen Schlußfolgerung des bürgerlichen Ökonomen gibt sein Herausgeber H.H. Wilson, der als Professor des Sanskrit an der Universität in Oxford genauer Kenner der altindischen Rechtsverhältnisse war, einen interessanten Kommentar. Nachdem er schon in der Vorrede seinen Autor als einen Parteigänger charakterisiert, der die ganze Geschichte Britisch-Indiens zur Rechtfertigung der theoretical views of Mr. Bentham zurechtgestutzt und dabei mit zweifelhaftesten Mitteln ein Zerrbild des Hinduvolkes gezeichnet hätte (a portrait of the Hindus which has no resemblance whatever to the original, and which almost outrages humanity), macht er die folgende Fußnote: „The greater part of the text and of the notes here is wholly irrelevant. The illustrations drawn from Mahometans practice, supposing them to be correct, have nothing to do with the laws and rights of the Hindus. They are not, however, even accurate, and Mr. Mill’s guides have misled him.“ Wilson bestreitet dann rundweg speziell in bezug auf Indien die Theorie von dem Eigentumsrecht des Souveräns auf Grund und Boden. (Siehe l. c., S. 305, Fußnote.) Auch Henry Maine meint, daß die Engländer ihren anfänglichen Anspruch auf den gesamten Grundbesitz in Indien, den Maine wohl als grundfalsch erkennt, von ihren muselmanischen Vorgängern übernommen hätten: „The assumption which the English first made was one which they inherited from their Mahometan predecessors. It was, that all the soil belonged in absolute property to the sovereign, and that all private property in land existed by his sufferance. The Mahometan theory and the corresponding Mahometan practice had put out of sight the ancient view of the sovereign’s rights, which though it assigned to him a far larger share of the produce of the land than any western ruler has ever claimed, yet in nowise denied the existence of private property in land“ (Village communities in the East and West, 5. Aufl., 1890, 104). Maxim Kowalewski hat demgegenüber gründlich nachgewiesen, daß die angebliche „muselmännische Theorie und Praxis“ bloß eine englische Fabel war. (Siehe seine ausgezeichnete Studie in russischer Sprache: Das Gemeineigentum an Grund und Boden. Ursachen, Verlauf und Folgen seiner Zersetzung, Teil I, Moskau 1879.) Die englischen Gelehrten wie übrigens auch ihre französischen Kollegen halten jetzt zum Beispiel an einer analogen Fabel in bezug auf China fest, indem sie behaupten, alles Land sei dort Eigentum des Kaisers gewesen. Siehe die Widerlegung dieser Legende bei Dr. O. Franke: Die Rechtsverhältnisse am Grundeigentum in China, 1903.)
2. „The partition of inheritance and execution for debt levied on land are destroying the communities – this is the formula heard now-a-days everywhere in India.“ (Henry Maine: l. c., S. 113.)
3. Diese typische Beleuchtung der offiziellen britischen Politik in den Kolonien findet man z. B. bei dem langjährigen Vertreter der englischen Macht in Indien, Lord Roberts of Kandahar, der zur Erklärung des Sepoyaufstandes nichts anderes anzuführen weiß als lauter „Mißverständnisse“ über die väterlichen Absichten der englischen Regenten: „Der Siedelungskommission warf man fälschlicherweise Ungerechtigkeit vor, wenn sie, wie es ihre Pflicht war, die Berechtigung von Landbesitz und auch die Führung von damit verbundenen Titeln kontrollierte, um dann den rechtmäßigen Besitzer eines Grundstücks zur Grundsteuer heranzuziehen...Nachdem Frieden und Ordnung hergestellt war, mußte der Landbesitz, welcher teilweise durch Raub und Gewalt erlangt war, wie das unter den eingeborenen Regenten und Dynastien die Gewohnheit ist, geprüft werden. Unter diesen Gesichtspunkten wurden Erörterungen angestellt in bezug auf Besitzrecht usw. Das Resultat dieser Untersuchungen war, daß viele Familien von Rang und Einfluß sich einfach das Eigentum ihrer weniger angesehenen Nachbarn angeeignet hatten oder sie zu einer Steuer heranzogen, die ihrem Landbesitz entsprach. Das wurde in gerechter Weise abgeändert. Obwohl diese Maßregel mit großer Rücksicht und in der besten Meinung getroffen wurde, war sie doch den höheren Klassen äußerst unangenehm, während es nicht gelang, die Massen zu versöhnen. Die regierenden Familien nahmen uns die Versuche, eine gerechte Verteilung der Rechte und gleichmäßige Besteuerung des Landbesitzes herbeizuführen, gehörig übel...Obwohl auf der anderen Seite die Landbevölkerung durch unsere Regierung bessergestellt wurde, kam sie doch nicht zur Erkenntnis, daß wir beabsichtigten, durch alle diese Maßregeln ihre Lage zu bessern.“ (Forty one years in India, Bd. I, deutsche Ausgabe 1904, S. 307.)
4. In den Regierungsmaximen Timurs (1783 aus dem Persischen ins Englische übersetzt) hieß es: „And I commanded that they should build places of worship, and monasteries in every city; and that they should erect structures for the reception of travellers on the high roads and that they should make bridges across the rivers.
And I commanded that the ruined bridges should be repaired and that bridges should be constructed over the rivulets and over the rivers; and that on the roads, at the distance of one stage from each other, Kauruwansarai should be erected, and that guards and watchers &c. should be stationed on the road, and that in every Kauruwansarai people should be appointed to reside etc.
And I ordained, whoever undertook the cultivation of waste lands, or build an aqueduct, or made a canal or planted a grove, or restored to culture a deserted district, that in the first year nothing should be taken from him, and that in the second year, whatever the subject voluntarily offered should be received, and that in the third year the duties, should he collected according to the regulation.“ (James Mill: The History of British India, Bd. II. 4. Aufl., S. 492–498.)
5. Graf Warren: De l’état moral de la population indigène. Zit. bei: Kowalewski: l. c., S. 164.
6. Historical and descriptive account of British India from the most remote period to the conclusion of the Afghan war by Hugh Marray, James Wilson, Greville, Prof. Jameson, William Wallace and Captain Dalrymple, Bd. II, 4. Aufl., Edinburgh 1843, S. 427. Zit. bei Kowalewski: l. c.
7. Siehe Victor v. Leyden: Agrarverfassung und Grundsteuer in Britisch-Ostindien. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, XXXVI. Jg., Heft 4, S. 1855.
8. „Presque toujours, le père de famille en mourant recommande à ses descendants de vivre dans l’indivision, suivant l’exemple de leurs aïeux: c’est là sa dernière exhortation et son vœu le plus cher.“ (A. Hanotaux et A. Letourneux: La Kabylie et les coutumes Kabyles, Bd. 1; Droit civil, 1873, S. 468–473.) Die Verfasser bringen es übrigens fertig, die oben wiedergegebene frappante Schilderung des Großfamilienkommunismus mit der folgenden Sentenz einzuleiten: „Dans la ruche laborieuse de la famille associée, tous sont réunis dans un but commun, tous travaillent dans un intérêt général; mais nul n’abdique sa liberté et ne renonce à ses droits héréditaires. Chez aucune nation on ne trouve de combinaison qui soit plus près de l’égalité et plus loin du communisme!“ 9. „Wir müssen uns beeilen“, erklärte in der Nationalversammlung 1851 der Abgeordnete Didier als Berichterstatter, „die Geschlechtsverbände aufzulösen, denn sie sind der Hebel jeder Opposition gegen unsere Herrschaft.“ 10. Zit. bei: Kowalewski: l. c., S. 217. Bekanntlich ist in Frankreich seit der großen Revolution Mode, jede Opposition gegen die Regierung als offene oder versteckte Verteidigung des „Feudalismus“ zu bezeichnen.
11. Vgl. G.K. Anton: Neuere Agrarpolitik in Algerien und Tunesien. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, 1900, S. 1341ff.
12. In seiner Rede am 20. Juni 1912 in der französischen Abgeordnetenkammer führte der Berichterstatter der Kommission für die Reform des „Indigenants“ (der administrativen Justiz) in Algerien, Albin Rozet, die Tatsache an, daß aus dem Bezirk Setif Tausende Algerier emigrieren. Aus Tlemcen sind im vergangenen Jahre in einem Monat 1.200 Eingeborene ausgewandert. Das Ziel der Auswanderung ist Syrien. Ein Auswanderer schrieb aus der neuen Heimat: „Ich habe mich jetzt in Damaskus niedergelassen und bin vollkommen glücklich. Wir sind hier in Syrien zahlreiche Algerier, die gleich mir ausgewandert sind und denen die Regierung Grund und Boden bewilligt sowie die Mittel zu seiner Bearbeitung erleichtert hat.“ Die algerische Regierung bekämpft die Auswanderung in der Weise, daß sie – die Pässe verweigert. (Siehe Journal officiel vom 21. Juni 1912, S. 1594 ff.)
Anmerkungen der Redaktion l*. Durch Auskauf, meist aber brutale Vertreibung der Bauern durch den Grundherrn wurde das Bauernland zum Herrenland geschlagen. Höhepunkt des Bauernlegens war in England das 15. und 16. Jahrhundert, auf dem Kontinent das 17. und 18. Jahrhundert, wobei die ostelbischen Gebiete Preußens und Mecklenburg besonders betroffen waren.
2*. Die koloniale Eroberung Algeriens, die am 5. Juli 1830 mit der Einnahme Algiers durch französische Truppen begann, stieß auf organisierten Widerstand des algerischen Volkes und konnte erst um die Jahrhundertwende abgeschlossen werden, obwohl bereits am 22. Juli 1834 Algerien zu französischem Besitz erklärt und ein Generalgouverneur eingesetzt worden war.
3*. Die Zadruga war eine Familiengenossenschaft aus mehreren Generationen mit gemeinsamem Besitz an Grund und Boden, Vermögen und Inventar bei den Südslawen bis Ende des 19. Jahrhunderts, der der Hausvater mit unbeschränkter Gewalt vorstand.
4*. Nach dem Einmarsch französischer Truppen am 24. April 1881 in Tunis hatte Frankreich Tunesien den Vertrag von Bardo aufgezwungen, der das Land faktisch zu einem französischen Protektorat machte. Das tunesische Volk antwortete mit einem Aufstand, der nach grausamen Strafexpeditionen im November 1881 von französischen Truppen endgültig niedergeschlagen wurde.
5*. Am 30. März 1912 hatte Frankreich vom marokkanischen Sultan unter dem Druck der Besetzung der wichtigsten Städte des Landes die Unterzeichnung des Vertrages von Fes erzwungen, durch den das französische Protektorat über Marokko errichtet wurde. Dagegen erhoben sich im April und Mai 1912 zahlreiche Araber- und Berberstämme. Französische Truppen schlugen Ende Mai 1912 die Erhebung nieder und besetzten die Küstenebenen.
Die Akkumulation des Kapitals Dritter Abschnitt Die geschichtlichen Bedingungen der Akkumulation Achtundzwanzigstes Kapitel Die Einführung der Warenwirtschaft Die zweite wichtigste Vorbedingung, sowohl zur Erwerbung von Produktionsmitteln wie zur Realisierung des Mehrwerts, ist die Hineinbeziehung der naturalwirtschaftlichen Verbände, nachdem und indem sie zerstört werden, in den Warenverkehr und in die Warenwirtschaft. Alle nichtkapitalistischen Schichten und Gesellschaften müssen für das Kapital zu Warenabnehmern werden und müssen ihm ihre Produkte verkaufen. Es scheint, daß hier wenigstens der „Friede“ und die „Gleichheit“ beginnen, das do ut des, die Gegenseitigkeit der Interessen, der „friedliche Wettbewerb“ und die „Kultureinflüsse“. Kann das Kapital mit Gewfremden sozialen Verbänden Produktionsmittel entreißen und die Arbeitenden mit Gewzwingen, Objekte der kapitalistischen Ausbeutung zu werden, so kann es sie doch nicht mit Gewzu Abnehmern seiner Waren machen, es kann sie nicht zwingen, seinen Mehrwert zu realisieren. Was diese Annahme zu. bestätigen scheint, ist der Umstand, daß Transportmittel – Eisenbahnen, Schiffahrt, Kanäle – die unumgängliche Vorbedingung der Verbreitung der Warenwirtschaft in naturalwirtschaftlichen Gebieten darstellen. Der Eroberungszug der Warenwirtschaft beginnt meist mit großartigen Kulturwerken modernen Verkehrs, wie Eisenbahnlinien, die Urwälder durchschneiden und Gebirge durchstechen, Telegraphendrähte, die Wüsten überspannen, Ozeandampfer, die in weltfremde Häfen einlaufen. Doch ist die Friedlichkeit dieser Umwälzungen bloßer Schein. Die Handelsbeziehungen der ostindischen Kompanien mit den Gewürzländern waren so gut Raub, Erpressung und grober Schwindel unter der Flagge des Handels wie heute die Beziehungen der amerikanischen Kapitalisten zu den Indianern in Kanada, denen sie Pelze abkaufen, oder der deutschen Händler zu den Afrikanegern. Das klassische Beispiel des „sanften“ und „friedliebenden“ Warenhandels mit rückständigen Gesellschaften ist die moderne Geschichte Chinas, durch die sich wie ein roter Faden seit Beginn der vierziger Jahre, das ganze 19. Jahrhundert hindurch die Kriege der Europäer ziehen, deren Zweck war, China gewaltsam dem Warenverkehr zu erschließen. Durch Missionare provozierte Christenverfolgungen, von Europäern angezettelte Tumulte, periodische blutige Kriegsgemetzel, in denen sich die völlige Hilflosigkeit eines friedlichen Ackerbauervolkes mit der modernsten kapitalistischen Kriegstechnik der vereinigten europäischen Großmächte messen sollte, schwere Kriegskontributionen mit dem ganzen System von öffentlicher Schuld, europäischen Anleihen, europäischer Kontrolle der Finanzen und europäischer Besetzung der Festungen im Gefolge, erzwungene Eröffnung von Freihäfen und erpreßte Konzessionen zu Eisenbahnbauten an europäische Kapitalisten – das waren die Geburtshelfer des Warenhandels in China von Anfang der vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ausbruch der chinesischen Revolution. [1*] Die Periode der Erschließung Chinas für die europäische Kultur, d. h. für den Warenaustausch mit dem europäischen Kapital, wird durch den Opiumkrieg inauguriert, in dem China gezwungen wird, das Gift aus den indischen Plantagen abzunehmen, um es für die englischen Kapitalisten zu Geld zu machen. Im 17. Jahrhundert war die Kultur des Opiums durch die englische Ostindische Kompanie in Bengalen eingeführt und durch ihre Zweigniederlassung in Kanton der Gebrauch des Gifts in China verbreitet. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts fiel das Opium so stark im Preise, daß es rapid zum „Volksgenußmittel“ wurde. Noch im Jahre 1821 betrug die Einfuhr des Opium nach China 4.628 Kisten zum Preise von durchschnittlich 1.325 Dollar, dann fiel der Preis auf die Hälfte, und 1825 stieg die chinesische Einfuhr auf 9.62l Kisten, 1830 auf 26.670 Kisten. (1) Die verheerenden Wirkungen des Gifts, namentlich der billigsten von der armen Bevölkerung gebrauchten Sorten, gestalteten sich zur öffentlichen Kalamität und riefen als Notwehr seitens Chinas ein Verbot der Einfuhr hervor. Bereits 1828 hatte der Vizekönig von Kanton den Import von Opium verboten, was aber den Handel nur in andere Hafenstädte lenkte. Einer der Pekinger Zensoren wurde mit der Untersuchung der Frage beauftragt und gab folgendes Gutachten ab: „Ich habe in Erfahrung gebracht, daß die Opiumraucher nach diesem schädlichen Medikament ein so heftiges Verlangen haben, daß sie alles aufbieten, um sich dessen Genuß zu verschaffen. Wenn sie das Opium nicht zur gewohnten Stunde erhalten, fangen ihre Glieder an zu zittern, dicke Schweißtropfen fließen ihnen von der Stirn und über das Gesicht, und sie sind unfähig, die geringste Beschäftigung vorzunehmen. Bringt man ihnen aber eine Pfeife mit Opium, atmen sie einige Züge davon ein und sind sogleich geheilt.
Das Opium ist daher für alle, die es rauchen, ein notwendiges Bedürfnis geworden, und man darf sich gar nicht wundern, daß sie, wenn sie von der Ortsbehörde zur Verantwortung gezogen werden, weit lieber jede Züchtigung ertragen als den Namen desjenigen offenbaren, der ihnen das Opium liefert. Zuweilen erhalten die Ortsbehörden auch Geschenke, um dieses Übel zu dulden oder um eine eingeleitete Untersuchung aufzuhalten. Die meisten Kaufleute, die Handelsartikel nach Kanton bringen, verkaufen auch Opium als Schmuggelware.
Ich bin der Ansicht, daß Opium ein weit größeres Übel ist als das Spiel und daß man daher den Opiumrauchern keine geringere Strafe auferlegen sollte als den Spielern.“ Der Zensor schlug vor, daß jeder überführte Opiumraucher zu 80 Bambushieben, einer, der den Verkäufer nicht angeben wolle, zu 100 Hieben und dreijähriger Verbannung verurteilt werden sollte. Und mit einer für europäische Behörden unerhörten Offenherzigkeit schloß der bezopfte Cato von Peking sein Gutachten: „Es scheint, daß das Opium zumeist durch unwürdige Beamte von außerhalb eingeführt wird, die im Einverständnis mit gewinnsüchtigen Kaufleuten es ins Innere des Landes befördern, wo zuerst junge Leute aus guter Familie, reiche Private und Kaufleute sich dem Genuß zuwenden, der sich endlich auch bei dem gemeinen Manne verbreitet. Ich habe in Erfahrung gebracht. daß sich in allen Provinzen nicht allein unter den Zivilbeamten, sondern auch in der Armee Opiumraucher befinden. Während die Beamten der verschiedenen Bezirke durch Edikte das gesetzliche Verbot des Verkaufs des Opium von neuem einschärfen, rauchen ihre Eltern, Verwandten, Untergebenen und Diener nach wie vor, und die Kaufleute benutzen das Verbot, den Preis zu steigern. Selbst die Polizei, die ebenfalls dafür eingenommen ist, kauft diesen Artikel, statt zu seiner Unterdrückung beizutragen. und dies ist auch der Grund, weshalb alle Verbote und Verfügungen unberücksichtigt bleiben.“ (2) Daraufhin wurde 1833 ein verschärftes Gesetz erlassen, das für jeden Opiumraucher hundert Hiebe und zweimonatige Ausstellung am Pranger festsetzte. Die Gouverneure der Provinzen wurden verpflichtet, in ihren Jahresberichten die Erfolge des Kampfes mit dem Opium zu berücksichtigen. Der doppelte Erfolg dieses Kampfes lief freilich darauf hinaus, daß einerseits im Innern Chinas. namentlich in den Provinzen Honan, Setschuan und Kweitschou, Mohnkulturen im großen Maßstab angelegt wurden und daß andererseits England China den Krieg erklärte, um es zur Freigabe der Einfuhr zu zwingen. Nun begann die glorreiche „Erschließung“ Chinas für die europäische Kultur in Gestalt der Opiumpfeife.
Der erste Angriff erfolgte auf Kanton. Die Befestigung der Stadt am Haupteingang des Perlflusses war denkbar primitiv. Ihr Hauptstück bestand in einer Sperre von eisernen Ketten, die täglich bei Sonnenuntergang in verschiedenen Abständen an verankerten Holzflößen befestigt wurden. Man muß noch berücksichtigen, daß die chinesischen Geschütze ohne jedwede Vorrichtung zum Höher- und Niedrigerstellen, also beim Gebrauch ganz harmlos waren. Mit dieser primitiven Befestigung, die gerade imstande war, ein paar Handelsschiffe an der Einfahrt zu verhindern, begegneten die Chinesen dem englischen Angriff. Zwei englische Kriegsschiffe genügten denn auch, um am 7. September 1839 die Durchfahrt zu erzwingen. Die sechzehn Kriegsdschunken und dreizehn Brander, mit denen die Chinesen sich widersetzten, wurden in dreiviertel Stunden zusammengeschossen und zerstreut. Nach diesem ersten Siege verstärkten die Engländer ihre Kriegsflotte bedeutend und gingen zu Beginn 1841 zum erneuten Angriff über. Diesmal erfolgte der Angriff gleichzeitig gegen die Flotte und gegen die Forts. Die chinesische Flotte bestand in einer Anzahl Kriegsdschunken. Schon die erste Brandrakete drang durch die Planken in die Pulverkammer einer Dschunke, so daß diese mit der ganzen Mannschaft in die Luft flog. Nach kurzer Zeit waren elf Dschunken einschließlich des Admiralschiffes zerstört, der Rest suchte in wilder Flucht sein Heil. Die Aktion zu Lande nahm einige Stunden mehr in Anspruch. Bei der gänzlichen Untauglichkeit der chinesischen Geschütze schritten die Engländer mitten durch die Befestigungen, erklommen einen wichtigen Punkt. der ganz unbesetzt geblieben war, und metzelten die wehrlosen Chinesen von oben nieder. Die Schlußrechnung der Schlacht war: auf chinesischer Seite 600 Tote, auf englischer – 1 Toter und 30 Verwundete, wovon mehr als die Hälfte durch das zufällige Auffliegen eines Pulvermagazins Schaden erlitt. Einige Wochen später lieferten die Engländer ein neues Heldenstück. Es galt, die Forts von Anunghoi und Nord-Wantong zu nehmen. Hierzu standen auf englischer Seite nicht weniger als 12 Linienschiffe in voller Ausrüstung zur Verfügung. Außerdem hatten die Chinesen wieder die Hauptsache vergessen, nämlich die Insel Süd-Wantong zu befestigen. Die Engländer landeten also dort in aller Seelenruhe eine Haubitzenbatterie und beschossen das Fort von einer Seite, während die Kriegsschiffe es von der anderen unter Feuer nahmen. Wenige Minuten genügten, um die Chinesen aus den Forts zu verjagen und die Landung ohne Widerstand zu bewerkstelligen. Die unmenschliche Szene, welche nun folgte – so sagt ein englischer Bericht –, wird stets ein Gegenstand tiefen Bedauerns für die englischen Offiziere bleiben. Die Chinesen waren nämlich, als sie aus den Verschanzungen fliehen wollten, in die Gräben gefallen, so daß diese mit hilflosen, um Gnade flehenden Soldaten buchstäblich angefüllt waren. Auf diese liegende Masse menschlicher Leiber wurde nun von den Sepoys – angeblich entgegen dem Befehl der Offiziere – unablässig gefeuert. So wurde Kanton dem Warenhandel erschlossen.
Ebenso erging es den anderen Häfen. Am 4. Juli 1841 erschienen drei englische Kriegsschiffe mit 120 Kanonen bei den Inseln am Eingang zur Stadt Ningpo. Andere Kriegsschiffe trafen am folgenden Tage ein. Am Abend sandte der englische Admiral eine Botschaft an den chinesischen Gouverneur mit der Forderung, die Inseln zu übergeben. Der Gouverneur erklärte, daß es ihm zum Widerstande an Macht fehle, daß er jedoch ohne Befehle aus Peking die Übergabe nicht vornehmen dürfe und daher um Aufschub bäte. Dieser wurde ihm nicht gewährt, und um 2½ Uhr morgens begannen die Engländer den Sturm auf die wehrlose Insel. In neun Minuten waren Fort und Häuser am Strand ein rauchender Schutthaufen. Die Truppen landeten an der verlassenen Küste, die mit zerbrochenen Spießen, Säbeln, Schilden, Flinten und einigen Toten bedeckt war, und zogen vor die Wälle der Inselstadt Ting-hai, um sie einzunehmen. Durch die Mannschaften der inzwischen eingetroffenen weiteren Schiffe verstärkt, legten sie am nächsten Morgen Sturmleitern gegen die kaum verteidigten Mauern und waren nach wenigen Minuten Herren der Stadt. Dieser glorreiche Sieg wurde von den Engländern mit folgender bescheidener Meldung verkündet: „Den Morgen des 5. Juli 1841 hatte das Geschick als denkwürdigen Tag bezeichnet, an dem zuerst die Fahne Ihrer Majestät von England über der schönsten Insel des himmlischen Reiches der Mitte weben sollte, das erste europäische Banner, welches siegreich über diesen blühenden Fluren stand.“ (3) Am 25.
August 1841 erschienen die Engländer vor der Stadt Amoy, deren Forts mit mehreren hundert Kanonen größten chinesischen Kalibers armiert waren. Bei der fast gänzlichen Untauglichkeit dieser Geschütze sowie der Unbeholfenheit der Kommandierenden war die Einnahme des Hafens wieder ein Kinderspiel. Die englischen Schiffe näherten sich unter fortgesetztem Feuern den Wällen von Kulangsu, dann landeten die Seesoldaten und vertrieben nach kurzem Widerstand die chinesischen Truppen. Die Engländer erbeuteten dabei im Hafen 26 Kriegsdschunken mit 128 Geschützen, die von der Mannschaft verlassen waren. Bei einer Batterie leisteten die Tataren dem vereinigten Feuer von fünf englischen Schiffen heldenhaften Widerstand, die gelandeten Engländer fielen ihnen aber in den Rücken und richteten unter ihnen ein vernichtendes Blutbad an.
So endete der glorreiche Opiumkrieg. Im Friedensschluß vom 27. August 1842 bekamen die Engländer die Insel Hongkong, ferner mußten Kanton, Amoy, Fu-Tschou, Ningpo und Schanghai dem Handel erschlossen werden. Fünfzehn Jahre später erfolgte der zweite Krieg gegen China, wobei diesmal die Engländer gemeinsam mit Franzosen vorgingen, 1857 wurde Kanton durch die verbündete Flotte ebenso heldenhaft wie im ersten Kriege erstürmt. Im Frieden von Tientsin 1858 wurde der Opiumeinfuhr, dem europäischen Handel und den Missionen Zutritt ins Innere des Landes gewährt. Schon 1859 eröffneten die Engländer von neuem die Feindseligkeiten und beschlossen, die Befestigungen der Chinesen am Pei-ho zu zerstören, wurden aber nach einer mörderischen Schlacht mit 464 Toten und Verwundeten zurückgeschlagen. (4) Jetzt operierten England und Frankreich wieder zusammen. Mit 12.600 Mann englischer und 7.500 französischer Truppen unter General Cousin-Montauban nahmen sie Ende August 1860 zunächst die Takuforts ohne einen Schuß, dann drangen sie bis Tientsin und weiter nach Peking vor. Unterwegs kam es am 21. September 1860 zu der blutigen Schlacht bei Palikao, die Peking den europäischen Mächten preisgab. Die Sieger, die in die fast menschenleere und gar nicht verteidigte Stadt einzogen, plünderten zunächst den kaiserlichen Palast, woran sich General Cousin, der spätere Marschall „Graf von Palikao“, mit Eifer persönlich beteiligte, Lord Elgin aber ließ den Palast „zur Sühne“ in Flammen aufgehen. (5) Jetzt wurde den europäischen Mächten zugestanden, Gesandte in Peking zu halten, Tientsin und andere Städte wurden dem Handel eröffnet. Während in England die Antiopiumliga gegen die Verbreitung des Giftes in London, Manchester und anderen Industriebezirken arbeitete und eine vom Parlament ernannte Kommission den Genuß des Opiums für höchst schädlich erklärte, wurde der Opiumeinfuhr nach China noch in der Tschi-fu-Konvention 1876 die Freiheit gesichert. Gleichzeitig sicherten alle Staatsverträge mit China den Europäern – Kaufleuten wie Missionen – das Recht auf Landerwerb zu. Hierbei half neben dem Feuer der Geschütze auch bewußter Betrug kräftig mit. Nicht nur bot die Zweideutigkeit der Vertragstexte eine bequeme Handhabe zur stufenweisen Ausdehnung der vom europäischen Kapital in den Vertragshäfen besetzten Gebiete. Auf Grund der bekannten frechen Fälschung im chinesischen Text der französischen Zusatzkonvention vom Jahre 1860, den der katholische Missionar Abbé Delamarre als Dolmetscher ausgefertigt hatte, wurde der chinesischen Regierung in der Folge das Zugeständnis abgepreßt, den Missionen nicht bloß in den Vertragshäfen, sondern in allen Provinzen des Reiches Landerwerb zu gestatten. Die französische Diplomatie wie namentlich die protestantischen Missionen waren einig in der Verurteilung der raffinierten Schwindelei des katholischen Paters, was sie jedoch nicht hinderte, auf der Anwendung der so eingeschmuggelten Rechtserweiterung der französischen Missionen energisch zu bestehen und sie 1887 ausdrücklich auch auf die protestantischen Missionen ausdehnen zu lassen. (6) Die Erschließung Chinas für den Warenhandel, die mit dem Opiumkriege begonnen war, wurde mit der Serie der „Pachtungen“ [2*] und der Chinaexpedition des Jahres 1900 [3*] besiegelt, in der die Handelsinteressen des europäischen Kapitals offen in internationalen Landraub umschlugen. Fein kehrt diesen Widerspruch zwischen der anfänglichen Theorie und der schließlichen Praxis der europäischen „Kulturträger“ in China die Depesche der Kaiserin-Witwe hervor, die nach der Einnahme der Takuforts an die Königin Victoria schrieb: