Vereinzelte Ausführungen von psychologistischem Klang und Charakter finden wir als vorübergehende Mißverständnisse auch bei Denkern, welche in ihren logischen Arbeiten eine be- wußt antinsychologistische Richtung vertreten. Anders bei Sigwart. Der Psychologismus ist bei ihm nicht eine unwesent- liche und abfällbare Beimischung, sondern die systematisch herr- schende Grundauifassung. Ausdrücklich leugnet er gleich eingangs seines Werkes, „daß die Normen der Logik (die Normen, also nicht bloß die technischen Regeln der Methodenlehre, sondern auch die rein logischen Sätze, der Satz des Widerspruches, des Grundes u. s. w.) erkannt werden können anders, als auf Grund- lage des Studiums der natürlichen Kräfte und Functionsformen, welche durch jene Normen geregelt werden sollen".1 Und dem entspricht auch die ganze Behandlungsweise der Disciplin. Sie zerfällt nach Sigwart in einen analytischen, einen gesetz- gebenden und einen technischen Theil. Sehen wir von dem letzten, uns hier nicht interessirenden ab, so hat der ana- lytische Theil „das Wesen der Function zu erforschen, für welche die, Regeln gesucht werden sollen". „Auf ihn baut sich der gesetzgebende Theil, der die „Bedingungen und Gesetze ihres normalen Vollzuges"2 aufzustellen hat. Die „Forderung, daß unser Denken nothwendig und allgemein giltig sei", ergiebt, „an die nach allen ihren Bedingungen und Factoren erkannte 126 Der Psycholog ismas Function des Urtheils" gehalten, „bestimmte Normen, welchen das Urtheilen genügen muß". Und zwar concentriren sie sich in zwei Punkten: „Erstens, daß die Elemente des Urtheils durchgängig bestimmt, d. h. begrifflich fixirt sind; und zweitens, daß der Urtheilsact selbst auf nothwendige Weise aus seinen Voraussetzungen hervorgehe. Damit fällt in diesen Theil die Lehre von den Begriffen und Schlüssen als Inbegriff normativer Gesetze für die Bildung vollkommener Urtheile."1 Mit anderen Worten, in diesen Theil gehören alle rein logischen Principien und Lehrsätze (soweit sie überhaupt in den Gesichtskreis der traditionellen, wie der SiGWART'schen Logik fallen), und dar- nach haben sie für Sigwart in der That eine psychologische Fundirung.
Hiemit stimmt auch die Einzelausführung. Nirgends wer- den die rein logischen Sätze und Theorien und die objec- tiven Elemente, aus denen sie sich constituiren, aus dem Flusse erkenntnis- psychologischer und erkenntnis-practischer Forschung ausgelöst. Immer wieder ist von unserem Denken und seinen Functionen gerade dort die Rede, wo es gilt, im Gegensatz zu den psychologischen Zufälligkeiten, die logische Notwendigkeit und ihre ideale Gesetzmäßigkeit zu charakteri- siren. Reine Grundsätze, wie der vom Widerspruch, vom Grunde, werden wiederholt als „Functionsgesetze" oder als „fundamentale Bewegungsformen unseres Denkens"2 u. dgl. bezeichnet. Beispielsweise lesen wir: „So gewiß die Ver- neinung in einer über das Seiende hinausgreifenden Bewegung des Denkens wurzelt, welche auch das Unvereinbare aneinander mißt, so gewiß kann Aristoteles mit seinem Princip nur die Natur unseres Denkens treffen wollen".3 „Die absolute Giltig- keit des Princips des Widerspruchs und in Folge davon der Sätze, welche eine contradictio in adjecto verneinen" ruht, so finden wir an einer anderen Stelle, „auf dem unmittelbaren Bewußtsein, daß als skeptischer Relativismus, 127 wir immer dasselbe thun und thun werden, wenn wir ver- neinen...'ll Aehnliches gilt nach Sigwakt für den Satz der Identität (als „Princip der Uebereinstimmung") und jedenfalls auch für alle rein begrifflichen und specieller rein logischen Sätze.2 Wir hören Aeußerungen wie die folgende: „Leugnet man...die Möglichkeit etwas zu erkennen, wie es an sich ist; ist das Seiende nur einer der Gedanken, die wir produ- ciren: so gilt doch das, daß wir eben denjenigen Vorstellungen die Objectivität beilegen, die wir mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit produciren, und daß, sobald wir etwas als seiend setzen, wir eben damit behaupten, daß alle anderen, wenn auch nur hypothetisch angenommenen, denkenden Wesen von derselben Natur wie wir es mit derselben Notwendig- keit produciren müßten."3 Dieselbe anthropologistische Tendenz zieht sich durch alle Ausführungen, welche sich auf die logischen Grundbegriffe und zunächst auf den Begriff der Wahrheit beziehen. Es ist z. B. nach Sigwaet „eine Fiction...als könne ein Urtheil wahr sein, abgesehen davon, daß irgend eine Intelligenz dieses Urtheil denkt". So kann doch nur sprechen, wer die Wahrheit psycho- logistisch umdeutet. Nach Sigwaet wäre es also auch eine Fiction, von Wahrheiten zu sprechen, die an sich gelten und doch von Niemand erkannt sind, z. B. von solchen, welche die menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Zum mindesten der Atheist dürfte so nicht sprechen, der an übermenschliche Intelligenzen nicht glaubt und wir selbst erst nach dem Be- weise für die Existenz solcher Intelligenzen. Das Urtheil, das 2 Vgl. a. a. 0. S. 411: „Diese Sätze müßten a priori gewiß sein, in dem Sinne, daß wir in ihnen nur einer constanten und unabweis- lichen Function unseres Denkens bewußt würden..." Ich darf diese Stelle citiren, obschon sie im Zusammenhang nicht unmittelbar auf die logischen Grundsätze bezogen ist. Dazu berechtigt der gesammte Sinn der Ausführungen (sub 2, § 48) und der ausdrücklich vergleichende Hinweis auf den Satz vom Widerspruch auf derselben citirten Seite.
128 Der Psychologismus die Gravitationsformel ausdrückt, wäre vor Newton nicht wahr gewesen.- Und so wäre es, genau besehen, eigentlich widerspruchsvoll und überhaupt falsch: Offenbar gehört ja die unbedingte Geltung für alle Zeit mit zur Intention seiner Behauptung.
Ein näheres Eingehen auf die mannigfachen Ausführungen Sigwart's über den Begriff der Wahrheit würde größere Um- ständlichkeit erfordern, die wir uns hier versagen müssen. Es würde jedenfalls bestätigen, daß wir die oben citirte Stelle in der That beim Wort nehmen dürfen. Für Sigwart löst sich die Wahrheit in Bewußtseinserlebnisse auf, und somit ist trotz aller Rede von einer objectiven Wahrheit, die echte Objectivität derselben, die in ihrer überempirischen Idealität ruht, aufgegeben. Die Erlebnisse sind reale Einzelheiten, zeitlich bestimmt, werdend und vergehend. Die Wahrheit aber ist „ewig" oder besser: sie ist eine Idee, und als solche überzeitlich. Es hat keinen Sinn, ihr eine Stelle in der Zeit oder eine, sei es auch durch alle Zeiten sich hindurcher- streckende Dauer anzuweisen. Allerdings sagt man auch von der* Wahrheit, daß sie uns gelegentlich „zum Bewußtßein komme" und so von uns „erfaßt", „erlebt" werde. Aber von Erfassen, Erleben und Bewußtwerden ist hier, in Beziehung auf dieses ideelle Sein, in ganz anderem Sinne die Rede als in Be- ziehung auf das empirische, d. i. das individuell vereinzelte Sein. Die Wahrheit „erfassen" wir nicht wie einen empirischen Inhalt, der im Flusse psychischer Erlebnisse auftaucht und wieder verschwindet; sie ist nicht Phänomen unter Phänomenen, sondern sie ist Erlebnis in jenem total geänderten Sinn, in dem ein Allgemeines, eine Idee ein Erlebnis ist. Bewußtsein haben wir von ihr, so wie wir von einer Species, z. B. von „dem" Roth im Allgemeinen Bewußtsein haben.
Ein Rothes haben wir vor Augen. Aber das Rothe ist nicht die Species Roth. Das Concretum hat die Species auch nicht als ^psychologischen',.metaphysischen') Theil in sich. Der Theil, dies unselbständige Rothmoment, ist wie das concrete als skeptischer Relativismus. 129 Ganze ein Individuelles, ein Hier und Jetzt, mit und in ihm bestehend und vergehend, in verschiedenen rothenObjecten gleich, nicht identisch. Die Röthe aber ist eine ideale Einheit, bei der die Rede von Entstehen und Vergehen widersinnig ist. Jener Theil ist nicht Röthe, sondern ein Einzelfall von Röthe. Und wie die Gegenstände verschieden sind, die allgemeinen verschieden von den einzelnen, so auch die Acte der Erfassung. Es ist etwas total Verschiedenes, im Hinblick auf das anschau- liche Concretum die empfundene Röthe, diesen hier und jetzt seienden Einzelzug zu meinen (wie in der psychologischen Analyse), und wieder die Species Röthe zu meinen (wie in der Aussage: die Röthe ist eine Farbe). Und so, wie wir auf das Concret- Einzelne hinblickend, doch nicht dieses, sondern das Allgemeine, die Idee meinen, so gewinnen wir im Hinblick auf mehrere Acte solcher Ideation die evidente Erkenntnis von der Identität dieser idealen, in den einzelnen Acten ge- meinten Einheiten. Und es ist Identität im echten und strengsten Sinne: es ist dieselbe Species, oder es sind Species derselben Gattung u. dgl.
So ist nun auch die Wahrheit eine Idee, wir erleben sie wie jede andere Idee in einem Acte auf Anschauung ge- gründeter Ideation (es ist dies hier natürlich der Act der Einsicht) und gewinnen auch von ihrer identischen Einheit gegenüber einer verstreuten Mannigfaltigkeit von concreten Einzelfällen (d. i. hier von evidenten Urtheilsacten) in der Vergleichung Evidenz. Und wie das Sein oder Gelten von Allgemeinheiten auch sonst den Werth von idealen Mög- lichkeiten besitzt — nämlich in Hinsicht auf das mögliche Sein von empirischen Einzelheiten, die unter jene Allgemein- heiten fallen — so sehen wir dasselbe auch hier: die Aus- sagen „die Wahrheit gilt" und „es sind denkende Wesen möglich, welche Urtheile des bezüglichen Bedeutungsgehaltes einsehen", sind von gleichem Werthe. Giebt es keine intelli- genten Wesen, sind sie durch die Naturordnung ausgeschlossen, also real unmöglich — oder giebt es für gewisse Wahrheits- Husserl, Log. Unters. I. " 130 Der Psychologismus klassen keine Wesen, die ihrer Erkenntnis fähig sind — dann bleiben diese idealen Möglichkeiten ohne erfüllende Wirk- lichkeit; das Erfassen, Erkennen, Bewußtwerden der Wahrheit (bezw. gewisser Wahrheitsklassen) ist dann nie und nirgend realisirt. Aber jede Wahrheit an sich bleibt, was sie ist, sie behält ihr ideales Sein. Sie ist nicht „irgendwo im Leeren", sondern ist eine Geltungseinheit im unzeitlichen Reiche der Ideen. Sie gehört zum Bereich des absolut Geltenden, in den wir zunächst all das einordnen, von dessen Geltung wir Ein- sicht haben oder zum Mindesten begründete Vermuthung, und zu dem wir weiterhin auch den für unser Vorstellen vagen Kreis des indirect und unbestimmt als geltend Vermutheten rechnen, also dessen was gilt, während wir es noch nicht erkannt haben und vielleicht niemals erkennen werden.
In diesen Beziehungen dringt Sigwaet, wie mir scheinen will, zu einer klaren Position nicht durch. Die Objectivität der Wahrheit möchte er retten und sie in dem subjectivistischen Phänomenalismus nicht untersinken lassen. Fragen wir aber nach dem Wege, auf dem Sigwaet' s psychologische Erkennt- nistheorie zur Objectivität der Wahrheit glaubt durchdringen zu können, so stoßen wir auf Aeußerungen wie die folgende: „Die Gewißheit, daß es bei einem Urtheile bleibt, daß die Synthese unwiderruflich ist, daß ich immer dasselbe sagen werde1 — diese Gewißheit kann nur dann vorhanden sein, wenn erkannt ist, daß die Gewißheit nicht auf momentanen und mit der Zeit wechselnden psychologischen Motiven ruht, sondern auf etwas, was jedesmal, wenn ich denke, unabänderlich dasselbe und von allem Wechsel unberührt ist; und dies ist einerseits mein Selbstbewußtsein selbst, die Gewißheit Ich bin und denke, die Gewißheit Ich bin Ich, derselbe, der jetzt denkt und früher gedacht hat, der dieses 1 Kann ich das je mit Sicherheit behaupten? Die Unwiderruflich- keit betrifft nicht das Factische, sondern das Ideale. Nicht „die Gewiß- heit des Urtheils ist eine unveränderliche" (wie es bei Sigwaet kurz vorher heißt), sondern eben die Giltigkeit, bezw. Wahrheit.
als skeptischer Relativismus. 131 und jenes denkt; und andererseits das, worüber ich urtheile, das Gedachte selbst nach seinem gleichbleibenden, von mir in seiner Identität anerkannten Inhalt, der ganz unabhängig von den individuellen Zuständen des Denken- den ist."1 Ein consequent relativistischer Psychologismus wird hier natürlich antworten: Nicht bloß das von Individuum zu Indivi- duum Wechselnde, sondern auch das in allen Constante, also der überall gleichbleibende Inhalt und die ihn beherrschenden constanten Functionsgesetze sind psychologische Thatsachen. Giebt es solche allen Menschen wesentlich gemeinsamen Züge und Gesetze, so machen sie das Specifische der menschlichen Natur aus. Demnach hat alle Wahrheit als Allgemeingiltig- keit Beziehung zur menschlichen Species, oder allgemeiner, zur jeweiligen Species denkender Wesen. Andere Species — andere Denkgesetze, andere Wahrheiten.
Wir unsererseits würden nun aber sagen: Allgemeingleich- heit nach Inhalt und constanten Functionsgesetzen (als Natur- gesetzen für die Erzeugung des allgemeingleichen Inhalts) macht keine echte Allgemeingiltigkeit, die vielmehr in der Idealität ruht. Sind alle Wesen einer Gattung ihrer Constitution nach zu gleichen Urth eilen genöthigt, so stimmen sie miteinander empirisch überein; aber im idealen Sinne der über alles Em- pirische erhabenen Logik können sie dabei doch statt ein- stimmig vielmehr widersinnig urtheilen. Die Wahrheit durch Beziehung auf die Gemeinsamkeit der Natur bestimmen, heißt ihren Begriff aufgeben. Hätte die Wahrheit eine wesentliche Beziehung zu denkenden Intelligenzen, ihren geistigen Functionen und Bewegungsformen, so entstände und vergienge sie mit ihnen, und wenn nicht mit den Einzelnen, so mit den Species. Wie die echte Objectivität der Wahrheit wäre auch die des Seins dahin, selbst die des subjectiven Seins, bezw. des Seins der Subjecte. Wie wenn z. B. die denkenden Wesen ins- gesammt unfähig wären, ihr eigenes Sein als wahrhaft seiend 132 Der Psycholog ismus zu setzea? Dann wären sie und wären auch nicht. Wahrheit und Sein sind beide im gleichen Sinne „Kategorien" und offen- bar correlativ. Man kann nicht Wahrheit relativiren und an der Objectivität des Seins festhalten. Freilich setzt die Rela- tivirung der Wahrheit doch wieder ein objectives Sein als Be- ziehungspunkt voraus — darin liegt ja der relativistische Widerspruch.
In Harmonie mit Sigwart's sonstigem Psychologismus finden wir seine Lehre vom Allgemeinen, die hierher gehört, da die Idealität der Wahrheit durchaus die Idealität des Allge- meinen, des Begrifflichen voraussetzt. Gelegentlich lesen wir die scherzhafte Aeußerung, „das Allgemeine sei in unserem Kopfe", und in ernsthafter Ausführung, das „begrifflich Vor- gestellte" sei „ein rein inneres,...von nichts als von der inneren Kraft unseres Denkens Abhängiges".1 Unzweifelhaft kann man dergleichen von unserem begrifflichen Vorstellen sagen, als einem subjectiven Act von dem und dem psycho- logischen Gehalt. Aber das „Was" dieses Vorstellens, der Begriff, kann in keinem Sinne als reelles Stück des psycho- logischen Gehalts gefaßt werden, als ein Hier und Jetzt, mit dem Acte kommend und verschwindend. Es kann im Denken gemeint, aber nicht im Denken erzeugt sein.
Dieselbe Relativirung wie bei dem Wahrheitsbegriff voll- zieht Sigwart consequenter Weise auch bei den mit jenem so nahe zusammenhängenden Begriffen Grund und Notwendig- keit. „Ein logischer Grund, den wir nicht kennen, ist strenge genommen ein Widerspruch, denn er wird erst ein logischer Grund dadurch, daß wir ihn kennen."2 Die Aussage, daß die mathematischen Lehrsätze ihren Grund haben in den mathe- matischen Axiomen, beträfe also „streng genommen" eine Sachlage von menschlich -psychologischem Inhalt. Dürften wir noch behaupten, daß sie gilt, ob überhaupt Jemand ist, ge- wesen ist und sein wird, der sie erkennt? Die gewöhnliche als skeptischer Relativismus. 133 Rede, welche solchen Verhältnissen zwischen Grund und Folge Objectivität verleiht, indem sie von ihrer Entdeckung spricht, wäre darnach eine verkehrte.
So sehr sich Sigwakt bemüht, die wesentlich unterschie- denen Begriffe des Grundes zu sondern, und so viel Scharfsinn er darin bekundet (wie wir dies bei einem so bedeutenden Forscher nicht anders erwarten können), die psychologistische Richtung seines Denkens hindert ihn doch die wesentlichste Scheidung zu vollziehen, welche eben die scharfe Sonderung zwischen Idealem und Realem voraussetzt. Wenn er den „logischen Grund" oder „Grund der Wahrheit" dem psycho- logischen Grund der Gewißheit" gegenüberstellt, so findet er ihn doch nur in einer gewissen Allgemeingleichheit des Vor- gestellten, „weil nur dieses, nicht die individuelle Stimmung u. s. w. ein für alle Gemeinsames sein kann"; wogegen wir unsere obigen Bedenken nicht zu wiederholen brauchen.
Die fundamentale Sonderung zwischen Grund der Wahr- heit, der das rein Logische, und Grund des Urtheils, der das normativ Logische angeht, müssen wir bei Sigwakt vermissen. Auf der einen Seite hat eine Wahrheit (nicht das Urtheil, sondern die ideale Geltungseinheit) einen Grund, d. h. hier, in äquivalenter Redeweise, es giebt einen theoretischen Beweis, der sie auf ihre (objectiven, theoretischen) Gründe zurückführt. Einzig und allein auf diesen Sinn bezieht sich der Satz vom Grunde. Und für diesen Begriff des Grundes gilt es durchaus nicht, daß jedes Urtheil einen Grund habe, geschweige denn, daß jedes einen solchen „implicite mitbehaupte". Jedes letzte Begründungsprincip, also jedes echte Axiom, ist in diesem Sinne grundlos, wie in entgegengesetzter Richtung auch jedes Thatsachenurtheil. Nur die Wahrscheinlichkeit einer Thatsache kann begründet sein, nicht sie selbst, bezw. das Thatsachenurtheil. Auf der anderen Seite meint der Ausdruck , Grund des Urtheils' — wofern wir absehen von den psycho- logischen,Gründen', d. i. Ursachen der Urtheilsfällung und speciell auch von den inhaltlichen Motiven derselben1 — nichts Anderes als 1 Vgl. Sigwart's treffliche Sonderung zwischen Veranlassung der Verknüpfung und Grund der Entscheidung, a. a. 0. S. 250.
134 Der Psychologismus logisches Recht des Urtheils. In diesem Sinne,beansprucht' jedes Urtheil allerdings sein Recht (obschon es nicht unbedenklich wäre zu sagen, daß es „implicite mitbehauptet" würde). Das heißt: an jedes ist die Forderung zu stellen, daß es als wahr behaupte, was wahr sei; und als Techniker der Erkenntnis, als Logiker im gewöhnlichen Sinne, müssen wir an das Urtheil auch mit Beziehung auf die weitergehende Erkenntnisbewegung mancherlei Forderungen stellen. Sind sie nicht erfüllt, so tadeln wir das Urtheil als logisch unvollkommen, als, unbegründet.'; Letzteres allerdings mit einer gewissen Ueberspannung des gemeinen Wortsinns.
Aehnliche Bedenken erregen uns Sigwart's Ausführungen über Notwendigkeit. Wir lesen: „Aller logischen Notwendigkeit [muß] doch zuletzt ein seiendes denkendes Subject, dessen Natur es ist, so zu denken, vorausgesetzt werden, solange wir verständlich reden wollen."1 Oder man verfolge die Ausführungen über den Unterschied der assertorischen und apodictischen Urtheile, den Sigwart für einen unwesentlichen erachtet, „sofern in jedem mit vollkommenem Bewußtsein ausgesprochenen Urtheil die Not- wendigkeit, es auszusprechen, mitbehauptet werde".2 Die total verschiedenen Begriffe von Notwendigkeit ermangeln bei Sigwart der wechselseitigen Absonderung. Die subjective Notwendigkeit, d. h. der subjective Zwang der Ueberzeugung, welcher jedem Urtheil anhaftet (oder vielmehr bei jedem Urtheil dann hervor- tritt, wenn wir, von ihm noch durchdrungen, sein Gegen theil zu vollziehen suchen), wird nicht klar unterschieden von den ganz anderen Nothwendigkeitsbegriffen, zumal von der apodic- tischen Notwendigkeit, als dem eigenartigen Bewußtsein, in dem sich das einsichtige Erfassen eines Gesetzes oder eines Gesetzmäßigen constituirt. Dieser letztere (eigentlich zwie- fache) Begriff von Notwendigkeit fehlt bei Sigwart im Grunde genommen ganz. Zugleich übersieht er die fundamentale Aequivocation, welche es gestattet, nicht bloß das apodictische Nothwendigkeitsbe wüßt sein, sondern sein objectives Correals skeptischer Relativismus. 135 lat — nämlich das Gesetz, bezw. das Gelten gemäß dem Gesetze, von dem wir in jenem Bewußtsein Einsicht haben — als nothwendig zu bezeichnen. So erst gewinnen ja die Aus- drücke,es ist eine Notwendigkeit' und,es ist ein Gesetz' ihre objective Gleichwertigkeit, und desgleichen die Ausdrücke,es ist nothwendig', daß SP sei, und,es ist nach Gesetzen be- gründet', daß SP sei.
Und natürlich ist es dieser letzte rein objective und ideale Begriff, der allen apodictischen Urtheilen im objectiven Sinne der reinen Logik zu Grunde liegt; er allein beherrscht und constituirt alle theoretische Einheit, er bestimmt die Be- deutung des hypothetischen Zusammenhanges als einer objectiv- idealen Wahrheitsform von Sätzen, er bindet den Schlußsatz als,nothwendige' (ideal-gesetzliche) Folge an die Prämissen.
Wie wenig Sigwakt diesen Unterschieden gerecht wird, wie sehr er im Psychologismus befangen ist, das zeigen zumal seine Auseinandersetzungen über LEiBNizens fundamentale Scheidung in „verites de raison et celles de fait". Die „Notwendigkeit" beider Arten ist, meint Sigwart, „zuletzt eine hypothetische", denn „daraus, daß das Gregentheil einer thatsächlichen Wahrheit nicht a priori un- möglich ist, folgt nicht, daß es für mich nicht nothwendig wäre, das Factum zu behaupten, nachdem es geschehen ist, und daß die entgegengesetzte Behauptung für den möglich wäre, der das Factum kennt;"1 und wieder: „auf der anderen Seite ist das Haben der allge- meinen Begriffe, auf denen die identischen Sätze ruhen, zuletzt ebenso etwas Factisches, was da sein muß, ehe das Princip der Identität darauf angewandt werden kann, um ein nothwendiges Urtheil zu er- zeugen". Und so glaubt er schließen zu dürfen, daß sich die LEiBNiz'sche Unterscheidung „hinsichtlich des Charakters der Not- wendigkeit auflöse".2 Was hier geltend gemacht wird, ist freilich richtig. Für mich zu behaupten nothwendig ist jedes Urtheil, während ich es fälle, und sein Gegentheil, während ich seiner noch gewiß bin, zu leugnen, ist mir unmöglich. Aber ist es diese psychologische Notwendigkeit 136 Der Psychologismus welche Leibniz meint, wenn er den Thatsachenwahrheiten die Noth- wendigkeit — die Rationalität abstreitet? Wieder ist es sicher, daß kein Gesetz erkannt werden kann, ohne das Haben der allgemeinen Begriffe, aus denen es sich aufbaut. Gewiß ist dieses Haben, wie die ganze Gesetzeserkenntnis, etwas Factisches. Aber hat denn Leibniz das Erkennen des Gesetzes und nicht vielmehr die erkannte Gesetzes- wahrheit als noth wendig bezeichnet? Verträgt sich mit der Not- wendigkeit der verite de raison nicht sehr wol die Contingenz des Urtheilsactes, in dem sie ev. zu einsichtiger Erkenntnis kommen mag? Nur durch Vermengung der beiden wesentlich verschiedenen Begriffe von Noth wendigkeit, der subjectiven des Psychologismus und der objectiven des LEiBNiz'schen Idealismus, kommt in Sigwabt's Argumentation der Schluß zu Stande, daß sich jene Unterscheidung LEiBNizens „hinsichtlich des Charakters der Notwendigkeit auflöse". Dem fundamentalen objectiv-idealen Unterschied zwischen Gesetz und Thatsache entspricht unweigerlich ein subjectiver in der Weise des Erlebens. Hätten wir nie das Bewußtsein der Rationalität, des Apo- dictischen erlebt in seiner charakteristischen Unterschiedenheit vom Bewußtsein der Thatsächlichkeit, so hätten wir gar nicht den Begriff von Gesetz, wir wären unfähig zu unterscheiden: Gesetz von Thatsache; generelle (ideale, gesetzliche) Allgemeinheit von universeller (thatsächlicher, zufälliger) Allgemeinheit; noth wendige (d. h. wiederum gesetzliche, generelle) Folge von thatsächlicher (zufälliger, univer- seller) Folge; all das, wofern es wahr ist, daß Begriffe, die nicht als Complexionen bekannter Begriffe (und zwar als Complexionen bekannter Complexionsformen) gegeben sind, uns ursprünglich nur erwachsen sein können im Erlebnis von Einzelfällen. LEiBNizens verites de raison sind nichts anderes als die Gesetze, und zwar im strengen und reinen Sinn der idealen Wahrheiten, die,rein io den Begriffen gründen', die uns gegeben und erkannt sind in apodictisch evidenten, reinen Allgemeinheiten. LEiBNizens verites de fait sind alle übrigen Wahrheiten, es ist die Sphäre der Sätze, welche über individuelle Existenz aussagen, mögen sie für uns auch die Form »allgemeiner' Sätze haben, wie,alle Südländer sind heißblütig'.
§ 40. Der Anthropologismus in B. Erdmann's Logik.
Eine ausdrückliche Erörterung der relativistischen Conse- quenzen, die in seiner ganzen Behandlung der logischen Fundaals skeptischer Relativismus. 137 mentalbegriffe und -probleme beschlossen sind, finden wir bei Sigwaet nicht. Dasselbe gilt von Wundt. Obschon Wundt's Logik den psychologischen Motiven einen womöglich noch freieren Spielraum gewährt als diejenige Sigwart's und ausgedehnte er- kenntnistheoretische Kapitel enthält, so werden in ihr die letzten principiellen Zweifel kaum berührt. Aehnliches gilt von Lipps, dessen Logik den Psychologismus übrigens so originell und consequent vertritt, so sehr allen Compromissen abhold, so tief bis in alle Verzweigungen der Disciplin durchgeführt, wie wir es seit Beneke kaum wieder finden.
Ganz anders liegt die Sache bei Erdmann. In lehrreicher Folgerichtigkeit tritt er in einer längeren Ausführung für den Relativismus entschieden ein, und durch Hinweis auf die Mög- lichkeit der Aenderung der Denkgesetze glaubt er der „Ver- messenheit" begegnen zu müssen, „die da meint, an diesem Punkte die Grenzen unseres Denkens überspringen, einen Standort für uns außerhalb unserer selbst gewinnen zu können". l Es wird nützlich sein auf seine Lehre näher einzugehen.
Erdmann beginnt mit der Widerlegung des gegnerischen Standpunktes. „Mit überwiegender Majorität," so lesen wir,2 „ist seit Aristoteles behauptet worden, daß die Notwendig- keit dieser [logischen] Grundsätze eine unbedingte, ihre Geltung also eine ewige sei..."
„Der entscheidende Beweisgrund dafür wird in der Denk- unmöglichkeit der widersprechenden Urtheile gesucht. In- dessen folgt aus ihr allein doch nur, daß jene Grundsätze das Wesen unseres Vorstellens und Denkens wiedergeben. Denn lassen sie dieses erkennen, so können ihre contradictorischen Urtheile nicht vollziehbar sein, weil sie eben die Bedingungen aufzuheben suchen, an die wir in allem unserem Vorstellen und Denken, also auch in unserem Urtheilen gebunden sind."
2 A. a. 0. Nr. 369, S. 375. Die weiter unten folgenden Citate schließen sich der Reihe nach an.
138 Der Psychologismus