SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

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Massen, sondern nur über das, was gravierenden Massen als solchen zukommt. (Freilich liegt, wie wir oben l erkannt haben, der Statuirung exacter Naturgesetze eine idealisirende Fiction zu Grunde, von der wir hier absehen, uns an die bloße Inten- tion dieser Gesetze haltend.) So wie man also nur zugesteht, daß die logischen Gesetze exacte sind und nur als exacte ein- gesehen werden, ist schon die Möglichkeit ihrer Aenderung durch Aenderungen in den Collocationen des thatsächlichen Seins und die dadurch gesetzten Umbildungen der natur- historischen und geistigen Species ausgeschlossen, somit ihre „ewige" Geltung verbürgt.

Von psychologistischer Seite könnte Jemand unserer Posi- tion entgegenhalten, daß wie alle Wahrheit, so auch die der logischen Gesetze in der Erkenntnis liegt, und daß die Er- kenntnis als psychisches Erlebnis selbstredend psychologischen Gesetzen untersteht. Aber ohne hier die Frage erschöpfend zu erörtern, in welchem Sinne die Wahrheit in der Erkenntnis liegt, weise ich doch darauf hin, daß keine Aenderung psycho- logischer Thatsächlichkeiten aus der Erkenntnis einen Irrthum, aus dem Irrthum eine Erkenntnis machen kann. Entstehen und Vergehen der Erkenntnisse als Phänomene hängt natürlich an psychologischen Bedingungen, so wie das Entstehen und Vergehen anderer psychischer Phänomene, z. B. der sinn- lichen. Aber wie kein psychisches Geschehen es je erreichen kann, daß das Roth, das ich eben anschaue, statt einer Farbe vielmehr ein Ton, oder daß der tiefere von zwei Tönen der höhere sei; oder allgemeiner gesprochen, so wie alles, was in dem Allgemeinen des jeweiligen Erlebnisses liegt und gründet, über jede mögliche Aenderung erhaben ist, weil alle Aenderung die individuelle Einzelheit angeht aber für das Begriffliche ohne Sinn ist: so gilt das Entsprechende auch für die,Inhalte' der Erkenntnisacte. Zum Begriff der Erkenntnis gehört, daß sein Inhalt den Charakter der Wahrheit habe. Dieser als skeptischer Relativismus. 151 Charakter kommt nicht dem flüchtigen Erkenntnisphänomen zu, sondern dem identischen Inhalte desselben, dem Idealen oder Allgemeinen, das wir alle im Auge haben, wenn wir sagen: ich erkenne, daß a -f- b = b + a ist, und unzählige Andere erkennen dasselbe. Natürlich kann es sein, daß sich aus Erkenntnissen Irrthümer entwickeln, z. B. im Trugschluß; darum ist nicht die Erkenntnis als solche zum Irrthum gewor- den, es hat sich nur causal das Eine an das Andere angereiht. Es kann auch sein, daß sich in einer Species urtheilsfähiger Wesen überhaupt keine Erkenntnisse entwickeln, daß alles, was sie für wahr halten, falsch, und alles, was sie für falsch halten, wahr ist. In sich blieben Wahrheit und Falschheit aber unge- ändert; sie sind wesentlich Beschaffenheiten der bezüglichen Urtheilsinhalte, nicht solche der Urtheilsacte; sie kommen jenen zu, ob sie auch von Niemandem anerkannt werden: ganz so, wie Farben, Töne, Dreiecke u. s. w. die wesentlichen Be- schaffenheiten, die ihnen als Farben, Tönen, Dreiecken u. s. w. zukommen, allzeit haben, ob Jemand in aller Welt es jemals erkennen mag oder nicht.

Die Möglichkeit also, die Erdmann zu begründen versucht hat, nämlich daß andere Wesen ganz andere Grundsätze haben könnten, darf nicht zugestanden werden. Eine wider- sinnige Möglichkeit ist eben eine Unmöglichkeit. Man ver- suche nur einmal auszudenken, was in seiner Lehre liegt. Da gäbe es vielleicht Wesen eigener Art, s. z. s. logische Ueber- menschen, für welche unsere Grundsätze nicht gelten, vielmehr ganz andere Grundsätze, derart, daß jede Wahr- heit für uns, zur Falschheit wird für sie. Ihnen gilt es recht, daß sie die psychischen Phänomene, die sie jeweils erleben — nicht erleben. Daß wir und daß sie existiren, mag für uns wahr sein, für sie ist es falsch u. s. w. Freilich würden wir logischen Alltagsmenschen urtheilen: solche Wesen sind von Sinnen, sie reden von der Wahrheit und heben ihre Gesetze auf, sie behaupten ihre eigenen Denkgesetze zu haben, und sie leugnen diejenigen, an welchen die Möglich- 152 Der Psychologismus keit von Gesetzen überhaupt hängt. Sie behaupten und lassen zugleich die Leugnung des Behaupteten zu. Ja und Nein, Wahrheit und Irrthum, Existenz und Nichtexistenz verlieren in ihrem Denken jede Auszeichnung voreinander. Nur merken sie ihre Widersinnigkeiten nicht, während wir sie merken, ja mit lichtvollster Einsicht als solche erkennen. — Wer dergleichen Möglichkeiten zugesteht, ist vom extremsten Skepticismus nur durch Nuancen geschieden; die Subjectivität der Wahrheit ist, statt auf die einzelne Person, auf die Species bezogen. Er ist specifischer Relativist in dem von uns oben definirten Sinne und unterliegt den erörterten Einwänden, die wir hier nicht wiederholen. Im Uebrigen sehe ich es nicht ein, warum wir bei den Grenzscheiden fingirter Rassenunterschiede Halt machen sollen. Warum nicht die wirklichen Rassenunterschiede, die Unterschiede zwischen Vernunft und Wahnsinn und endlich die individuellen Unterschiede als gleichberechtigt anerkennen?

Vielleicht wendet ein Relativist gegen unsere Berufung auf die Evidenz, bezw. auf den evidenten Widersinn der uns zu- gemutheten Möglichkeit den oben mitcitirten Satz ein, es sei „belanglos, daß diese Möglichkeit in den Aussagen des Selbstbewußtseins keine Stütze findet", es sei ja selbstverständlich, daß wir nicht unseren Denkformen zuwider denken können. Indessen, unter Absehen von dieser psycholo- gistischen Interpretation der Denkformen, die wir schon wider- legt haben, weisen wir darauf hin, daß solche Auskunft den ab- soluten Skepticismus bedeutet. Dürften wir der Evidenz nicht mehr vertrauen, wie könnten wir überhaupt noch Behauptungen aufstellen und vernünftig vertreten? Etwa mit Rücksicht darauf, daß andere Menschen ebenso constituirt sind wie wir, also vermöge gleicher Denkgesetze auch zu ähnlicher Beurtheilung geneigt sein möchten? Aber wie können wir dies wissen, wenn wir überhaupt nichts wissen können. Ohne Einsicht kein Wissen.

Es ist doch recht sonderbar, daß man so zweifelhaften Be- hauptungen, wie es die über das Allgemeinmenschliche sind, Vertrauen schenken will, nicht aber jenen puren Trivialitäten, als skeptischer Relativismus. 153 die zwar sehr gering sind an inhaltlicher Belehrung, aber für das Wenige, was sie besagen, uns klarste Einsicht gewähren; und darin ist jedenfalls von denkenden Wesen und ihren spe- cifi sehen Eigenthümlichkeiten schlechterdings nichts zu finden.

Der Relativist kann auch nicht dadurch eine, wenn auch nur vorläufig gebesserte Position zu erringen hoffen, daß er sagt: Du behandelst mich als extremen Eelativisten, ich aber bin es nur hinsichtlich der logischen Grundsätze; alle anderen Wahrheiten mögen unangefochten bleiben. So entgeht er den allgemeinen Einwänden gegen den speeifischen Relativismus jedenfalls nicht. WTer die logischen Grundwahrheiten relativirt, relativirt auch alle Wahrheit überhaupt. Es genügt auf den Inhalt des Satzes vom Widerspruch hinzublicken und die nahe- liegenden Consequenzen zu ziehen.

Solchen Halbheiten bleibt Erdmann selbst durchaus ferne: den relativistischen Wahrheitsbegriff, den seine Lehre for- dert, hat er seiner Logik in der That zu Grunde gelegt. Die Definition lautet: „Die Wahrheit eines Urtheils besteht darin, daß die logische Immanenz seines Gegenstandes subjeetiv, specieller objeetiv gewiß, und der prädicative Ausdruck dieser Immanenz denknothwendig ist."1 So bleiben wir freilich im Gebiet des Psychologischen. Denn Gegenstand ist für Erdmann das Vor- gestellte, und dieses wiederum wird ausdrücklich identificirt mit Vorstellung. Ebenso ist die „objeetive oder iUlgemein- gewißheit" nur scheinbar ein Objectives, denn sie „gründet sich auf die allgemeine üebereinstimmung der Urtheilenden". 2 Zwar den Ausdruck „objeetive Wahrheit" vermissen wir bei Erd- mann nicht, aber er identificirt sie mit „Allgemeingiltigkeit", d. i. Giltigkeit für Alle. Diese aber zerfällt ihm in Gewißheit für Alle, und wenn ich recht verstehe, auch in Denknothwendig- keit für Alle. Eben dies meint auch die obige Definition. Be- denklich möchte man werden, wie wir in einem einzigen Falle zur berechtigten Behauptung der objeetiven Wahrheit in diesem 154 Die psychologistischen Sinne kommen, und wie wir dem unendlichen Regressus entgehen sollen', der durch die Bestimmung gefordert und auch von dem hervorragenden Forscher bemerkt worden ist. Leider reicht die Auskunft, die er ergreift, nicht hin. Gewiß sind, wie er sagt, die Urtheile, in denen wir die Uebereinstimmung mit Anderen behaupten, nicht diese Uebereinstimmung selbst; aber was kann dies nützen, und was die subjective Gewißheit, die wir dabei haben? Berechtigt wäre unsere Behauptung doch nur dann, wenn wir von dieser Uebereinstimmung wüßten, und das heißt wol, ihrer Wahrheit inne würden. Man möchte auch fragen, wie wir auch nur zur subjectiven Gewißheit von der Uebereinstimmung Aller kommen sollten, und endlich, um von dieser Schwierigkeit abzusehen, ob es denn überhaupt zu recht- fertigen ist, die Forderung der Allgemeingewißheit zu stellen, als ob die Wahrheit bei Allen und nicht vielmehr bei einigen Auserwählten zu finden ist.

Achtes Kapitel. Die psychologistischen Vorurtheile.

Bisher haben wir den Psychologismus vorzugsweise aus seinen Consequenzen bekämpft. Wir wenden uns nun gegen seine Argumente selbst, indem wir die vermeintlichen Selbst- verständlichkeiten, auf die er sich stützt, als täuschende Vor- urtheile nachzuweisen suchen.

§ 41. Erstes Vorurtheil.

Ein erstes Vorurtheil lautet: „Vorschriften zur Regelung von Psychischem sind selbstverständlich psychologisch fundirt. Demgemäß ist es auch einleuchtend, daß die normativen Gesetze der Erkenntnis in der Psychologie der Erkenntnis gründen müssen."

Vorurtheile. 155 Die Täuschung verschwindet, sowie man statt im All- gemeinen zu argumentiren an die Sachen selbst herantritt.

Zunächst thut es noth, einer schiefen Auffassung beider Parteien ein Ende zu machen. Wir weisen nämlich darauf hin, daß die logischen Gesetze, an und für sich betrachtet, keines- wegs normative Sätze sind in dem Sinne von Vorschriften, d. i. Sätzen, zu deren Inhalt es gehört, auszusagen wie geurtheilt werden solle. Man muß durchaus unterscheiden: Gesetze, welche zur Normirung der Erkenntnisthätigkeiten dienen, und Regeln, welche den Gedanken dieser Normirung selbst enthalten und sie als allgemein verpflichtend aussagen.

Betrachten wir ein Beispiel, etwa das bekannte Princip der Syllogistik, welches von Alters her in die Worte gefaßt wird: Das Merkmal des Merkmals ist auch Merkmal der Sache selbst. Die Kürze dieser Fassung wäre empfehlenswerth, wenn sie nicht einen sichtlich falschen Satz als Ausdruck des inten- dirten Gedankens böte.1 Um ihn zu correctem Ausdruck zu bringen, werden wir uns schon zu mehr Worten bequemen müssen. „Für jedes Merkmalpaar A B gilt der Satz: Hat jeder Gegenstand, welcher das Merkmal A hat, auch das Merkmal B, und hat irgend ein bestimmter Gegenstand S das Merkmal A, so hat er auch das Merkmal B.u Daß nun dieser Satz den ge- ringsten normativen Gedanken enthalte, müssen wir entschie- den bestreiten. Wir können ihn freilich zur Normirung ver- wenden, aber darum ist er nicht selbst eine Norm. Wir können auf ihn auch eine ausdrückliche Vorschrift gründen, z. B. „Wer immer urtheilt, daß jedes A auch B sei und daß ein ge- wisses SA sei, der muß (soll) urtheilen, daß dieses S auch B sei." Aber Jedermann sieht, daß dies nicht mehr der ursprüng- liche logische Satz ist, sondern aus ihm durch Hineintragung des normativen Gedankens erst erwachsen ist.

1 Sicherlich ist das Merkmai des Merkmals, allgemein gesprochen, nicht ein Merkmal der Sache. Meinte das Princip, was die Worte klar besagen, so wäre ja zu schließen: Dies Löschblatt ist rotli, roth ist eine Farbe, also ist dies Löschblatt eine Farbe.

156 Die psychologistischen Und dasselbe gilt offenbar von allen syllogistischen Ge- setzen, wie von allein „rein logischen" Sätzen überhaupt.1 Aber nicht für sie allein. Die Fähigkeit zu normativer Wen- dung haben ebenso die Wahrheiten anderer theoretischen Dis- ciplinen, vor Allem die rein mathematischen, die man ja ge- wöhnlich von der Logik zu trennen pflegt.2 Der bekannte Satz besagt z. ß., daß das Product aus der Summe und Differenz zweier beliebiger Zahlen gleich ist der Differenz ihrer Quadrate. Hier ist keine Rede von unserem Urtheilen und der Art, wie es verlaufen soll, wir haben ein theoretisches Gesetz und nicht eine practische Regel vor uns. Betrachten wir hingegen den correspondirenden Satz: „Um das Product aus Summe und Differenz zweier Zahlen zu bestimmen, bilde man die Differenz 1 In dieser Ueberzeugung, daß der normative Gedanke, das Sein- sollen, nicht zum Inhalt der logischen Sätze gehört, treffe ich zu meiner Freude mit Natorp zusammen, der sie jüngst in der Socialpädagogik (Stuttgart 1899, § 4) kurz und klar ausgesprochen hat: „Logische Gesetze sagen, nach unserer Behauptung, ebensowenig, wie man thatsächlich unter solchen und solchen Umständen denkt, als, wie man denken soll." Mit Beziehung auf das Beispiel des Gleichheitsschlusses,,wenn A = B und B = C, so ist A = Ö", heißt es: „Dies sehe ich ein, indem ich nichts als die zu vergleichenden Termini und deren dadurch zugleich gegebene Eelationen vor Augen habe, ohne irgend an den, sei es that- sächlichen oder seinsollenden Verlauf oder Vollzug eines entsprechenden Denkens dabei denken zu müssen" (a. a. 0. S. 20, bezw. 21). — Auch in einigen anderen, nicht minder wesentlichen Punkten berühren sich meine Prologomena mit diesem Werke des scharfsinnigen Forschers, welches mir für die Bildung und Darstellung meiner Gedanken leider nicht mehr hilfreich sein konnte. Dagegen konnten auf mich zwei ältere Schriften Natorp's, der oben citirte Aufsatz aus den Phil. Monatsh. XXIII und die Einleitung in die Psychologie anregend wirken — wie sehr sie mich auch in anderen Punkten zu Widerspruch reizten.

2 Die „reine" oder „formale Mathematik", so wie ich den Terminus gebrauche, befaßt die gesammte reine Arithmetik und Mannigfaltigkeits- lehre, nicht aber die Geometrie. Dieser entspricht in der reinen Mathe- matik die Theorie der EucLimsctien Mannigfaltigkeit von drei Dimensionen, welche Mannigfaltigkeit die Gattungsidee des Raumes, nicht aber dieser selbst ist.

Vorurtheile. 157 ihrer Quadrate", so haben wir umgekehrt eine practische Regel und nicht ein theoretisches Gesetz ausgesprochen. Auch hier wandelt sich allererst durch die Einführung des normativen Ge- dankens das Gesetz in die Regel, die seine selbstverständliche apodictische Folge, jedoch nach dem Gedankengehalt von ihm verschieden ist.

Wir können noch weiter gehen. Es ist ja klar, daß in gleicher Weise jede allgemeine Wahrheit, welchem theoreti- schen Gebiete sie angehören mag, zur Begründung einer all- gemeinen Norm richtigen Urtheilens dienen kann. Die logischen Gesetze zeichnen sich in dieser Hinsicht in keiner Weise aus. Ihrer eigenen Natur nach sind sie nicht normative,, sondern theoretische Wahrheiten und können als solche, so gut wie Wahrheiten irgendwelcher anderer Disciplinen, zur Normirung des Urtheilens dienen.

Andererseits ist freilich auch dies unverkennbar: Die all- gemeine Ueberzeugung, welche in den logischen Sätzen Normen des Denkens sieht, kann nicht ganz haltlos, die Selbstverständ- lichkeit, mit der sie uns sofort einleuchtet, nicht reiner Trug sein. Ein gewisser innerer Vorzug in Sachen der Denkregelung muß diese Sätze vor anderen auszeichnen. Aber muß die Idee der Regelung (des Sollens) darum im Inhalt der logischen Sätze selbst liegen? Kann sie nicht in diesem Inhalt mit einsichtiger Notwendigkeit gründen? Mit anderen Worten: Können nicht die logischen und rein mathematischen Gesetze einen ausgezeich- neten Bedeutungsgehalt haben, der ihnen einen natürlichen Beruf zur Denkregelung verleiht?

Wir sehen aus dieser einfachen Betrachtung, wie in der That auf beiden Seiten hier Unrecht vertheilt ist.

Die Antipsychologisten irrten darin, daß sie Regelung der Erkenntnis sozusagen als die Essenz der logischen Gesetze hinstellten. Darum kam der rein theoretische Charakter der for- malen Logik und in weiterer Folge ihre Gleichstellung mit der formalen Mathematik nicht zu gebührender Geltung. Man sah richtig, daß die in der traditionellen Syllogistik abgehandelte 158 Die psychobgistischen Gruppe von Sätzen der Psychologie fremd sind. Ebenso erkannte man ihren natürlichen Beruf zur Normirung der Erkenntnis, um dessentwillen sie noth wendig den Kern jeder practischen Logik bilden müssen. Aber man übersah den Unterschied zwi- schen dem eigenen Gehalt der Sätze und ihrer Function, ihrer practischen Verwendung. Man übersah, daß die sog. logischen Grundsätze in sich selbst nicht Normen sind, sondern eben nur als Normen dienen. Mit Rücksicht auf die Normirung hatte man sich daran gewöhnt, von Denkgesetzen zu sprechen, und so schien es, als ob auch diese Gesetze einen psychologischen Ge- halt haben, und als ob der Unterschied von den gewöhnlich so genannten psychologischen Gesetzen nur darin liege, daß sie normiren, während die sonstigen psychologischen Gesetze dies nicht thun.

Auf der anderen Seite irrten diePsychologisten mit ihrem vermeintlichen Axiom, dessen Ungiltigkeit wir nun mit wenigen Worten aufweisen können: Zeigt es sich als eine pure Selbst- verständlichkeit, daß jede allgemeine Wahrheit, ob sie nun psychologischer Art ist oder nicht, eine Regel des richtigen Ur- theilens begründet, so ist hiermit nicht nur die sinnvolle Mög- lichkeit, sondern sogar die Existenz von Urtheilsregeln, die nicht in der Psychologie gründen, gesichert.

Nun sind freilich nicht alle derartigen Urtheilsregeln, ob- gleich sie die Richtigkeit des Urtheilens normiren, darum schon logische Regeln; aber es ist einzusehen, daß von den im eigentlichen Sinne logischen Regeln, welche die ureigene Domäne einer Kunstlehre des wissenschaftlichen Denkens ausmachen, nur die eine Gruppe psychologische Begründung zuläßt und dann auch fordert: nämlich die der menschlichen Natur speciell an- gepaßten technischen Vorschriften zur Erzeugung wissenschaft- licher Erkenntnis und zur Kritik solcher Erkenntniserzeugungen. Die andere Gruppe hingegen, und die ungleich wichtigere, be- steht aus normativen Wendungen von Gesetzen, die zur Wissen- schaft nach ihrem objectiven oder idealen Gehalt gehören. In- dem die psychologischen Logiker, darunter Forscher vom Range VorurtheMe. 159 VorurtheMe. 159 eines Mill und Sigwart, die Wissenschaft mehr von ihrer sub- jectiven Seite (als methodologische Einheit der specifisch-inensch- lichen Erkenntnisgewinnung) als von ihrer objectiven Seite (als Idee der theoretischen Einheit der Wahrheit) betrachten und dem- nach die methodologischen Aufgaben der Logik einseitig betonen, übersehen sie den fundamentalen Unterschied zwischen den rein logischen Normen und den technischen Regeln einer specifisch humanen Denkkunst. Beide aber sind nach In- halt, Ursprung und Function von total verschiedenem Charakter. Beziehen sich die rein logischen Sätze, wenn wir auf ihren originären Inhalt sehen, nur auf Ideales, so jene methodologi- schen Sätze auf Reales. Haben die Ersteren ihren Ursprung in unmittelbar einsichtigen Axiomen, so die Letzteren in empiri- schen und hauptsächlich psychologischen Thatsachen. Dient die Aufstellung jener rein theoretischen und nur nebenbei prac- tischen Interessen, so verhält es sich bei diesen umgekehrt: ihr unmittelbares Interesse ist ein practisches und nur mittelbar, so- fern nämlich ihr Ziel die methodische Förderung wissenschaft- licher Erkenntnis überhaupt ist, werden auch theoretische Inter- essen durch sie gefördert.

§ 42. Erläuternde Ausführungen.

Jeder beliebige theoretische Satz läßt sich, wie wir oben sahen, normativ wenden. Aber die so erwachsenden Regeln für richtiges Urtheilen sind im Allgemeinen nicht diejenigen, welche eine logische Kunstlehre braucht, nur wenige unter ihnen sind zur logischen Normirung s. z. s. prädestinirt. Will diese Kunst- lehre unseren wissenschaftlichen Bestrebungen thatkräftige Hilfe bieten, so kann sie ja nicht die Erkenntnisfülle der fertigen Wissenschaften voraussetzen, die wir durch ihre Hilfe allererst zu gewinnen hoffen. Nicht die ziellose Umwendung aller ge- gebenen theoretischen Erkenntnisse ins Normative kann uns nützen, sondern was wir brauchen sind allgemeine und in ihrer Allgemeinheit über alle bestimmten Wissenschaften hinaus- greifende Normen zur werthenden Kritik theoretischer Erkennt- 160 Die psychologistischen nisse und Erkenntnismethoden überhaupt und desgleichen prae- tische Regeln zu deren Förderung.

Eben das will die logische Kunstlehre leisten, und will sie es als wissenschaftliche Disciplin, so muß sie selbst gewisse theoretische Erkenntnisse voraussetzen. Da ist nun von vorn- herein klar, daß für sie von ausnehmendem Werthe alle die Er- kenntnisse sein müssen, welche rein in den Begriffen Wahrheit, Satz, Subject, Prädicat, Gegenstand, Beschaffenheit, Grund und Folge, Beziehungspunkt und Beziehung und dergleichen gründen. Denn alle Wissenschaft baut sich nach dem, was sie lehrt (also objectiv, theoretisch), aus Wahrheiten auf, alle Wahrheit liegt in Sätzen, alle Sätze enthalten Subjecte und Prädicate, beziehen sich durch sie auf Gegenstände oder Beschaffenheiten; Sätze als solche haben Verknüpfung nach Grund und Folge u. s. w. Nun ist klar: Wahrheiten, die in solchen wesentlichen Constituentien aller Wissenschaftals objectiver, theo- retischer Einheit gründen, Wahrheiten, die also nicht als aufgehoben gedacht werden können, ohne daß, was aller Wissen- schaft als solcher objectiven Halt und Sinn giebt, aufgehoben wäre, bilden selbstverständlich die fundamentalen Maßstäbe, an denen gemessen werden kann, ob gegebenen Falls, was den An- spruch erhebt, Wissenschaft zu sein, beziehungsweise als Grund- satz oder Folgesatz, als Syllogismus oder Induction, als Beweis oder Theorie u. s. w. zur Wissenschaft zu gehören, solcher Inten- tion wirklich entspricht, oder ob es nicht vielmehr a priori den idealen Bedingungen der Möglichkeit von Theorie und Wissen- schaft überhaupt widerstreitet. Gesteht man uns dann zu, daß Wahrheiten, die rein im Inhalt (Sinn) derjenigen Begriffe grün- den, welche die Idee der Wissenschaft als einer objectiven Einheit constituiren, nicht nebenher zum Bereich irgend einer Einzelwissenschaft gehören können; gesteht man im Besonderen zu, daß solche Wahrheiten als ideale ihren Heimatsort nicht haben können in den Wissenschaften vom matter of fact, also auch nicht in der Psychologie — dann ist unsere Sache ent- schieden. Dann kann man auch nicht die ideale Existenz einer Vorurtheile. 161 eigenen Wissenschaft, der reinen Logik, bestreiten, welche in ab- soluter Selbständigkeit von allen anderen wissenschaftlichen Disciplinen jene Begriffe abgrenzt, die zur Idee einer systema- tischen oder theoretischen Einheit constitutiv gehören, und in weiterer Folge die theoretischen Zusammenhänge erforscht, welche rein in diesen Begriffen gründen. Diese Wissenschaft wird dann die einzigartige Eigenthümlichkeit haben, daß sie selbst ihrer „Form" nach dem Inhalt ihrer Gesetze untersteht, m. a. W. daß die Elemente und theoretischen Zusammenhänge, aus denen sie selbst als systematische Einheit von Wahrheiten besteht, durch die Gesetze beherrscht werden, die mit zu ihrem theoretischen Gehalt gehören.

Daß die Wissenschaft, welche sich auf alle Wissenschaften hin- sichtlich deren Form bezieht, sich eo ipso auf sich selbst bezieht, klingt paradox, aber es birgt keinerlei Unzuträglichkeit. Das aller- einfachste hierhergehörige Beispiel mache dies klar. Der Satz vom Widerspruch regelt alle Wahrheit, und, da er selbst Wahrheit ist, auch sich selbst. Man überlege, was diese Regelung hier bedeutet, man formulire den auf sich selbst angewendeten Satz vom Wider- spruch, und man stößt auf eine einsichtige Selbstverständlichkeit, somit auf das gerade Gegentheil von Verwunderlichkeit und Frag- lichkeit. So verhält es sich auch mit der Regelung der reinen Logik in Beziehung auf sich selbst.

Diese reine Logik ist also das erste und wesent- lichste Fundament der methodologischen Logik. Aber natür- lich hat diese noch ganz andere Fundamente, die ihr die Psychologie beistellt. Denn jede Wissenschaft läßt sich, wie wir schon ausgeführt haben, in doppelter Hinsicht betrachten: In der einen ist sie ein Inbegriff menschlicher Veran- staltungen zur Erlangung, systematischen Abgrenzung und Dar- legung der Erkenntnisse dieses oder jenes Wahrheitsgebietes. Diese Veranstaltungen nennen wir Methoden; z. B. das Rechnen mit Abacus und Columnen, mit Schriftzeichen auf ebener Tafelfläche, mittelst der oder jener Rechenmaschine, mittelst Logarithmen-, Sinus- oder Tangententafeln u. s. w.; Husserl, Log. Unters. I. 1 1 162 Die psychologistischen ferner astronomische Methoden mittelst Fadenkreuz und Fernrohr, physiologische Methoden mikroskopischer Technik, Färbungsmethoden u. s. w. Alle diese Methoden, wie auch die Formen der Darstellung sind der menschlichen Constitution in ihrem jetzigen normalen Bestände angepaßt, und zum Theil sogar Zufälligkeiten nationaler Eigenart. Sie werden offenbar ganz unbrauchbar für anders constituirte Wesen. Selbst die physiologische Organisation spielt hier eine nicht unwesentliche Eolle. Was sollten beispielsweise unsere schönsten optischen Instrumente einem Wesen nützen, dessen Gesichtssinn an ein von dem unseren erheblich unterschiedenes Endorgan gebunden wäre? Und so überall.

Jede Wissenschaft läßt sich aber noch in anderer Hinsicht betrachten, nämlich nach dem, was sie lehrt, nach ihrem theo- retischen Gehalt. Was — im idealen Falle — jeder einzelne Satz aussagt, ist eine Wahrheit. Keine Wahrheit ist aber in der Wissenschaft isolirt, sie tritt mit anderen Wahrheiten zu theoretischen Verbänden zusammen, geeinigt durch Verhältnisse von Grund und Folge. Dieser objective Gehalt der Wissen- schaft ist, soweit sie ihrer Intention wirklich genügt, von der Subjectivität der Forschenden, von den Eigenheiten der mensch- lichen Natur überhaupt völlig unabhängig, er ist eben objective Wahrheit.

Auf diese ideale Seite geht nun die reine Logik, nämlich der Form nach; das heißt sie geht nicht auf das, was zur besonderen Materie der bestimmten Einzelwissenschaften, zu den jeweiligen Eigenheiten ihrer Wahrheiten und Verknüpfungs- formen gehört, sondern auf das, was sich auf Wahrheiten und theoretische Verbände von Wahrheiten überhaupt bezieht. Da- her muß ihren Gesetzen, die durchaus idealen Charakters sind, eine jede Wissenschaft in Ansehung ihrer objectiven theoretischen Seite angemessen sein.

Hierdurch gewinnen diese idealen Gesetze aber gleichfalls methodologische Bedeutung, und sie besitzen sie auch darum, weil mittelbare Evidenz in den Begründungszusammenhängen Vorurtheile. 163 erwächst, deren Normen eben nichts Anderes sind als norma- tive Wendungen jener idealen Gesetze, die rein in den logischen Kategorien gründen. Die charakteristischen Eigenthümlich- keiten der Begründungen, welche im ersten Kapitel d. S.1 hervorgehoben wurden, haben sämmtlich darin ihre Quelle und finden dadurch ihre volle Erklärung, daß die Einsichtigkeit in der Begründung — im Schluße, im Zusammenhang des apodic- tischen Beweises, in der Einheit der noch so umfassenden rationalen Theorie, aber auch in der Einheit der Wahrschein- lichkeitsbegründung — nichts Anderes ist als Bewußtsein einer idealen Gesetzmäßigkeit. Die rein logische Reflexion, histo- risch zum ersten Male erwacht im Genius des Aeistoteles, hebt abstractiv das jeweils zu Grunde Hegende Gesetz selbst heraus, führt die Mannigfaltigkeit der so zu gewinnenden und zunächst bloß vereinzelten Gesetze auf die primitiven Grund- gesetze zurück und schafft so ein wissenschaftliches System, welches in geordneter Folge und rein deductiv alle überhaupt möglichen rein logischen Gesetze — alle möglichen „Formen" von Schlüssen, Beweisen u. s. w. — abzuleiten gestattet Dieser Leistung bemächtigt sich nun das practisch-logische Interesse. Die rein logischen Formen wandeln sich ihm in Normen um, in Regeln, wie wir begründen sollen und — mit Beziehung auf mögliche ungesetzliche Bildungen — in Regeln, wie wir nicht begründen dürfen.

Demnach zerfallen die Normen in zwei Klassen: Die Einen, alles Begründen, allen apodictischen Zusammenhang a -priori regelnd, sind rein idealer Natur und nur durch evi- dente Uebertragung auf menschliche Wissenschaft bezogen. Die Anderen, die wir auch als bloße Hilfsverrichtungen oder Surrogate für Begründungen charakterisiren durften,2 sind em- pirisch, sie beziehen sich wesentlich auf die specifisch- menschliche Seite der Wissenschaften; sie gründen also in der allgemeinen Constitution des Menschen und zwar nach dem einen 164 Die psychologistischen (für die Kunstlehre wichtigeren) Theile in der psychischen und nach dem anderen Theile sogar in der physischen Constitution.1 § 43. Rückblick auf die idealistischen Gegenargumente. Ihre Mängel und ihr richtiger Sinn.

In dem Streit um psychologische oder objective Begründung der Logik nehme ich also eine Mittelstellung ein. Die Antipsycho- logisten blickten vorzugsweise auf die idealen Gesetze hin, die wir oben als rein logische, die Psychologisten auf die methodo- logischen Regeln, die wir als anthropologische charakterisirten. Daher konnten sich beide Parteien nicht verständigen. Daß sich die Psychologisten wenig geneigt zeigten, dem bedeutsamen Kern der gegnerischen Argumente gerecht zu werden, ist um so begreiflicher, als in diesen letzteren all die psychologischen Motive und Vermengungen selbst mitspielten, die doch vor Allem vermieden werden mußten. Auch der thatsächliche In- halt der Werke, die sich als Darstellungen der „formalen" oder „reinen" Logik ausgeben, mußten die Psychologisten in ihrer ablehnenden Haltung nur bestärken und den Eindruck in ihnen erwecken, es handle sich in der proponirten Disciplin doch nur um ein Stück verschämter und dabei eigensinnig be- schränkter Erkenntnispsychologie, bezw. um eine darauf ge- gründete Erkenntnisregelung. Die Antipsychologisten durften in ihrem Argument2 jedenfalls nicht betonen: die Psychologie habe es mit Naturgesetzen, die Logik hingegen mit Norm al- gesetzen zu thun. Der Gegensatz von Naturgesetz als empirisch begründeter Regel eines thatsächlichen Seins und Ge-