176 Die psychologistischen Logiker mit dem Ausdruck „jedes Urtheil" nicht „jeder Ur- theilsact", sondern „jeder objective Satz". Im Umfang des logischen Begriffes Urtheil steht nicht gleichberechtigt das Urtheil „2x2 = 4", das ich soeben erlebe, und das Urtheil „2x2 = 4", das gestern und sonst wann und in sonst welchen Personen Erlebnis war. Im Gegentheil, es ngurirt kein einziger unter diesen Acten im fraglichen Umfang, wol aber schlechthin „2x2 = 4" und daneben etwa „die Erde ist ein Cubus", der Lehrsatz des Pythagoras u. dgl. und zwar je als ein Glied. Genau ebenso verhält es sich natürlich, wenn man sagt: „das Urtheil S folgt aus dem Urtheil P"; und so in allen ähnlichen Fällen.
Dadurch bestimmt sich auch erst der wahre Sinn der logischen Grundsätze und zwar als ein solcher, wie ihn unsere früheren Analysen gekennzeichnet haben. Das Princip vom Widerspruch ist, so lehrt man, ein Urtheil über Urtheile. Wofern man aber unter Urtheilen psychische Erlebnisse, Acte des Fürwahrhaltens, Glaubens etc. versteht, kann diese Auf- fassung nicht Geltung haben. Wer das Princip aussagt, urtheilt; aber weder das Princip noch das, worüber es urtheilt, sind Urtheile. Wer aussagt: Von zwei contradictorischen Urtheilen ist eins wahr und eins falsch, meint, wenn er sich nicht mißversteht (wie es bei nachträglicher Interpretation wol kommen mag), nicht ein Gesetz für Urtheilsacte, sondern ein Gesetz für Urtheilsinhalte auszusagen, mit anderen Worten, für die idealen Bedeutungen, die wir kurzweg Sätze zu nennen pflegen. Also lautete der bessere Ausdruck: Von zwei contra- dictorischen Sätzen ist einer wahr und einer falsch.1 Es 1 Man verwechsle nicht den Satz vom Widerspruch mit dem norma- tiven Satz für Urtheile, der seine evidente Folge ist: Von zwei contra- dictorischen Urtheilen ist eines richtig. — Der Begriff der Richtigkeit setzt den der Wahrheit voraus. Richtig ist ein Urtheil, wenn es für wahr hält, was wahr ist; also ein Urtheil, dessen Inhalt ein wahrer Satz ist. Die logischen Prädicate wahr und falsch gehen, ihrem eigentlichen Sinne nach, ausschließlich die Sätze, im Sinne idealer Aussage-Bedeutungen, an. — Wieder setzt der Begriff des contradictorischen Urtheiles denjenigen Vorurtheile. 177 Vorurtheile. 177 ist auch klar, daß wir, um den Satz vom Widerspruch zu ver- stehen, nichts weiter nöthig haben, als uns den Sinn entgegen- gesetzter Satzbedeutungen zu vergegenwärtigen. An Urtheile als reale Acte haben wir nicht zu denken, und in keinem Falle wären sie die hiehergehörigen Objecte. Man braucht nur darauf hinzublicken, um einzusehen, daß zum Umfang dieser logischen Gesetzlichkeit nur Urtheile in einem idealen Sinne gehören — wonach „das" Urtheil 2x2 = 5 Eines ist neben „dem" Urtheil „Es giebt Drachen", neben „dem" Satz von der Winkelsumme u. dgl. — hingegen kein einziger der wirklichen oder vorgestellten Urtheilsacte, die in unendlicher Mannigfaltigkeit jeder dieser idealen Einheiten entsprechen. Aehnliches wie vom Satze des Widerspruchs gilt für alle rein- logischen Sätze, z. B. die syllogistischen.
Der Unterschied der psychologischen Betrachtungsweise, ' welche die Termini als Klassentermini für psychische Erleb- nisse verwendet, von der objectiven oder idealen Betrachtungs- weise, in welcher eben dieselben Termini Aristotelische Gat- tungen und Arten vertreten, ist kein nebensächlicher und bloß subjectiver; er bestimmt den Unterschied wesentlich verschie- dener Wissenschaften. Reine Logik und Arithmetik als Wissen- schaften von den idealen Einzelheiten gewisser Gattungen (oder von dem was a priori im idealen Wesen dieser Gattungen gründet) trennen sich von der Psychologie, als der Wissenschaft von den individuellen Einzelheiten gewisser empirischer Klassen.
§ 48. Die entscheidenden Differenzen.
Heben wir zum Schluß noch die entscheidenden Diffe- renzen hervor, von deren Anerkennung, bezw. Verkennung, die ganze Stellung zur psychologistischen Argumentation abhängt, so sind es folgende: des contradictorischen Satzes voraus: Im übertragenen Sinne heißen Urtheile contradictorisch, wenn ihre Inhalte (ihre idealen Bedeutungen) in jener descriptiv bestimmten Beziehung stehen, die wir — im eigentlichen Sinn — als Contradiction bezeichnen.
Husserl, Log. Unters. I. 12 178 Die psychologistischen 1. Es ist ein wesentlicher, schlechthin unüberbrückbarer Unterschied zwischen Idealwissenschaften und Realwissenschaften. Die ersteren sind apriorisch, die letzteren empirisch. Ent- wickeln jene die ideal-gesetzlichen Allgemeinheiten, welche mit einsichtiger Gewißheit in echt generellen Begriffen gründen, so stellen diese die realgesetzlichen Allgemeinheiten und zwar mit einsichtiger Wahrscheinlichkeit fest, welche sich auf eine Sphäre von Thatsachen beziehen. Der Umfang der Allge- meinbegriffe ist dort ein Umfang vcfn niedersten specifischen Differenzen, hier ein Umfang von individuellen, zeitlich be- stimmten Einzelheiten; die letzten Gegenstände also dort ideale Species, hier empirische Thatsachen. Offenbar vorausgesetzt sind hiebei die wesentlichen Unterschiede zwischen Naturgesetz und idealem Gesetz, zwischen universellen Sätzen über That- sachen (die sich vielleicht als generelle Sätze verkleiden: alle Raben sind schwarz — der Rabe ist schwarz) und echt gene- rellen Sätzen (wie es die allgemeinen Sätze der reinen Mathe- matik sind), zwischen empirischem Klassenbegriff und idealem Genusbegriff u. dgl. Die richtige Schätzung dieser Unterschiede ist durchaus abhängig von dem endgiltigen Aufgeben der empiristischen Abstractionstheorie, welche, gegenwärtig vorherr- schend, das Verständnis alles Logischen verbaut; worüber wir später ausführlich sprechen werden.
2. Es ist in aller Erkenntnis und speciell in aller Wissen- schaft der fundamentale Unterschied zwischen dreierlei Zu- sammenhängen zu beachten: a) Der Zusammenhang der Erkenntniserlebnisse, in welchen sich Wissenschaft subjectiv realisirt, also der psycho- logische Zusammenhang der Vorstellungen, Urtheile, Ein- sichten, Vermuthungen, Fragen u. s. w., in denen sich das Forschen vollzieht, oder in welchen die längst entdeckte Theorie einsichtig durchdacht wird.
b) Der Zusammenhang der in der Wissenschaft erforschten und theoretisch erkannten Sachen, die als solche das Gebiet dieser Wissenschaft ausmachen. Der Zusammenhang Vorurtheüe. 179 des Forschens und Erkennens ist sichtlich ein anderer als der des Erforschten und Erkannten.
c) Der logische Zusammenhang, d. h. der specifische Zusammenhang der theoretischen Ideen, welcher die Einheit der Wahrheiten einer wissenschaftlichen Disciplin, specieller einer wissenschaftlichen Theorie, eines Beweises oder Schlusses consti- tuirt; bezw. auch die Einheit der Begriffe im wahren Satze, der einfachen Wahrheiten in Wahrheitszusammenhängen u. dgl.
Im Falle der Physik z. B. unterscheiden wir den Zu- sammenhang der psychischen Erlebnisse des physikalisch Denkenden von der physischen Natur, die von ihm erkannt wird, und beide wieder von dem idealen Zusammenhang der Wahrheiten in der physikalischen Theorie, also in der Einheit der analytischen Mechanik, der theoretischen Optik u. dgl. Auch die Form der Wahrscheinlichkeitsbegründung, welche den Zusammenhang von Thatsachen und Hypothesen beherrscht, gehört in die Linie des Logischen. Der logische Zusammen- hang ist die ideale Form, um derentwillen in specie von der- selben Wahrheit, von demselben Schlüsse und Beweise, von der- selben Theorie und rationalen Disciplin die Eede ist, von derselben und Einen, wer immer „sie" denken mag. Die Einheit dieser Form ist gesetzliche Geltungseinheit. Die Ge- setze, unter denen sie nebst allen Ihresgleichen steht, sind die rein logischen Gesetze, welche somit alle Wissenschaft über- greifend befassen, und zwar befassen nicht nach ihrem psycho- logischen und gegenständlichen, sondern nach ihrem idealen Bedeutungsgehalt. Selbstverständlich sind die bestimmten Zu- sammenhänge von Begriffen, Sätzen, Wahrheiten, welche die ideale Einheit einer bestimmten Wissenschaft ausmachen, nur insofern logische zu nennen, als sie unter die Logik, in der Weise von Einzelfällen, gehören; nicht aber gehören sie selbst zur Logik als Bestandstücke.
Die drei unterschiedenen Zusammenhänge betreffen Logik und Arithmetik natürlich ebenso gut wie alle anderen Disci- plinen; nur aind bei beiden die erforschten Sachen, nicht wie in 180 Die psychologistischen der Physik reale Thatsachen, sondern ideale Species. Bei der Logik ergiebt sich aus der Besonderheit derselben die gelegent- lich schon erwähnte Eigentümlichkeit, daß die idealen Zu- sammenhänge, welche ihre theoretische Einheit ausmachen, als Specialfälle unter die Gesetze gehören, die sie selbst aufstellt. Die logischen Gesetze sind zugleich Theile und Regeln dieser Zusammenhänge, sie gehören zum theoretischen Verband und doch gleichzeitig zum Gebiet der logischen Wissenschaft.
§ 49. Drittes Vorurtheil. Die Logik als Theorie der Evidenz.
Wir formuliren ein drittes Vorurtheil l in folgenden Sätzen. Alle Wahrheit liegt im Urtheil. Aber als wahr erkennen wir ein Urtheil nur im Falle seiner Evidenz. Mit diesem Worte bezeichnen wir einen eigenthümlichen und Jedem aus seiner inneren Erfahrung wolbekannten psychischen Charakter (er wird gewöhnlich als Gefühl bezeichnet), welcher die Wahrheit des Urtheils, dem er angeknüpft ist, verbürgt. Ist nun die Logik die Kunstlehre, welche uns in der Erkenntnis der Wahrheit fördern will, so sind die logischen Gesetze selbstverständlich Sätze der Psychologie. Es sind nämlich Sätze, die uns über die psychischen Bedingungen aufklären, von denen das Dasein oder Fehlen jenes Evidenzgefühls abhängig ist. An diese Sätze schließen sich dann naturgemäß practische Vorschriften an, welche uns bei der Realisirung von Urtheilen, die dieses auszeichnenden Charakters theilhaftig sind, fördern sollen. Allenfalls mögen auch diese psychologisch ftmdirten Denkregeln gemeint sein, wo man von logischen Gesetzen oder Normen spricht.
An diese Auffassung streift schon Mill, wenn er in der Ab- sicht, die Logik von der Psychologie abzugrenzen, lehrt: „The pro- per ties of Thought which concern Logic, are some of its contin- gent properties; those, namely, on the presence of which depends good thinking, as distinguished from bad.il2 In seinen weiteren 1 In den Argumentationen des III. Kapitels spielte es seine Eolle Vorurtheile. 181 Ausführungen bezeichnet er die Logik wiederholt als (psychologisch zu fassende) „theorie" oder „Philosophy of Evidence",l wobei er es unmittelbar allerdings nicht auf die rein logischen Sätze abgesehen hat. In Deutschland tritt dieser Gesichtspunkt gelegentlich bei Sig- wart hervor. Nach ihm „kann keine Logik anders verfahren, als daß sie sich der Bedingungen bewußt wird, unter denen dieses sub- jective Gefühl der Notwendigkeit (im vorhergehenden Absatz „das innere Gefühl der Evidenz") eintritt, und dieselben auf ihren allge- meinen Ausdruck bringt."3 In dieselbe Richtung deuten auch manche Aeußerungen Wundt's. In seiner Logik lesen wir z. B. „Die in be- stimmten Verbindungen des Denkens enthaltenen Eigenschaften der Evi- denz und Allgemeingiltigkeit lassen...aus den psychologischen die logischen Denkgesetze hervorgehen." Ihr „normativer Charakter ist ledig- lich darin begründet, daß gewisse unter den psychologischen Verbin- dungen des Denkens thatsächlich Evidenz und Allgemeingiltigkeit be- sitzen. Denn nun wird es erst möglich, daß wir an das Denken über- haupt mit der Forderung herantreten, es solle den Bedingungen der Evi- denz und Allgemeingiltigkeit genügen." — „Jene Bedingungen selbst, denen genügt werden muß, um Evidenz und Allgemeingiltigkeit herbeizuführen, bezeichnen wir als logische Denkgesetze.." Ausdrück- lich wird noch betont: „das psychologische Denken bleibt immer die umfassendere Form."3 In der logischen Literatur des letzten Jahrzehnts gewinnt die Interpretation der Logik als practisch gewendeter Psychologie der Evidenz unverkennbar an Schärfe und Ausbreitung. Besondere Erwäh- nung verdient hier die Logik von Höfler und Meinong, weil sie als der erste wirklich durchgeführte Versuch anzusehen ist, den Gesichts- punkt der Psychologie der Evidenz in der ganzen Logik mit möglichster Consequenz zur Geltung zu bringen. Als die Hauptaufgabe der Logik be- 3 Wundt, Logik I.2 S. 91. Wundt stellt hier beständig nebeneinander die Evidenz und die Allgemeingiltigkeit. Was die letztere anlangt, so scheidet er subjective Allgemeingiltigkeit, die eine bloße Folge der Evidenz sei, und die objective, die auf das Postulat der Begreiflichkeit der Erfahrung hinausläuft. Da aber Berechtigung und angemessene Erfüllung des Postu- lates doch wieder auf Evidenz fußt, so scheint das Hereinziehen der All- gemeingiltigkeit in die principiellen Erörterungen der Ausgangspunkte nicht thunlich.
Die psycholofjistischen zeichnet Höfler die Untersuchung der „(zunächst psychologischen) Gesetze, nach welchen das Zustandekommen der Evidenz von be- stimmten Eigenschaften unserer Vorstellungen und Urtheile abhängt". 1 „Unter allen wirklich vorkommenden oder doch als möglich vorstellbaren Erscheinungen des Denkens" habe die Logik „diejenigen Arten (,Formen') von Gedanken herauszuheben, welchen Evidenz entweder direct zukommt, oder welche noth wendige Bedingungen für das Zu- standekommen von Evidenz sind".2 Wie ernstlich psychologisch dies gemeint ist, zeigen die sonstigen Ausführungen. So wird z. B. die Methode der Logik, soweit sie die theoretische Grundlegung der Lehre vom richtigen Denken betrifft, als die nämliche bezeichnet, welche die Psychologie gegenüber allen psychischen Erscheinungen anwende; sie habe die Erscheinungen speciell des richtigen Denkens zu beschreiben, und dann so weit als möglich auf einfache Ge- setze zurückzuführen, d. h. die verwickeiteren aus den einfachen zu erklären (a. a. 0. 18). In weiterer Folge wird der logischen Lehre vom Schlüsse die Aufgabe zugewiesen, „die Gesetze aufzu- stellen..., von welchen Merkmalen der Prämissen es abhängt, ob ein bestimmtes Urtheil aus ihnen mit Evidenz erschlossen werden § 50. Die äquivalente Umformung der logischen Sätze in Sätze über ideale Bedingungen der Urtheilsevidenz. Die resultirenden Sätze nicht psychologische. Wenden wir uns nun zur Kritik. Wir sind zwar davon weit entfernt, die Unbedenklichkeit des gegenwärtig als Gemein- platz umlaufenden Satzes zuzugestehen, mit dem das Argument anhebt — nämlich, daß alle Wahrheit im Urtheil liege; aber daran zweifeln wir natürlich nicht, daß Wahrheit erkennen und mit Rechtsanspruch behaupten, Wahrheit einsehen voraussetzt. Desgleichen auch nicht daran, daß die logische Kunstlehre nach den psychischen Bedingungen zu forschen hat, unter welchen uns die Evidenz im Urtheilen aufleuchtet. Wir kommen der be- strittenen Auffassung sogar noch einen weiteren Schritt ent- 1 Logik, Unter Mitwirkung von A. Meinung verfaßt von A. Höfler, Vorurt heile. 183 gegen. Obwohl wir auch jetzt wieder den Unterschied zwischen rein logischen und methodologischen Sätzen geltend zu machen gedenken, gestehen wir bezüglich der ersteren ausdrücklich zu, daß sie eine gewisse Beziehung zum psychischen Charakter der Evidenz haben und in gewissem Sinne psychische Bedingungen desselben hergeben.
Aber allerdings gilt uns diese Beziehung als eine rein ideale und indirecte. Wir leugnen es, daß die rein logischen Sätze selbst über die Evidenz und ihre Bedingungen das Ge- ringste aussagen. Wir glauben zeigen zu können, daß sie jene Beziehung zu Evidenzerlebnissen nur auf dem Wege der An- wendung, resp. Hinwendung erlangen können, nämlich auf gleiche Weise, wie jedes „rein in Begriffen gründende" Gesetz auf den allgemein vorgestellten Bereich empirischer Einzelfälle jener Begriffe übertragen werden kann. Die so erwachsenden Evidenzsätze behalten aber nach wie vor ihren apriorischen Charakter, und die Evidenzbedingungen, die sie nun aussagen, sind nichts weniger als psychologische, also causale Bedingungen. Die rein begrifflichen Sätze wandeln sich vielmehr, hier wie in jedem analogen Falle, in Aussagen über ideale Unverträglich- keiten, bezw. Möglichkeiten um.
Eine einfache Ueberlegung wird Klarheit schaffen. Aus jedem rein logischen Gesetz kann man, durch a priori mögliche (evidente) Umformung gewisse Evidenzsätze, wenn man will, Evidenzbedingungen ablesen. Das combinirte Princip vom Widerspruch und ausgeschlossenen Dritten ist sicherlich äqui- valent mit dem Satze: Evidenz kann bei Einem, aber auch nur bei Einem von einem Paar contradictorischer Urtheile auftreten.1 WTieder ist der modus barbara zweifellos äquivalent dem Satze: die Evidenz der nothwendigen Wahrheit eines 1 Verlangte die Evidenztheorie wirklich die Deutung, welche Höfleu a. a. 0. S. 133 bietet, so wäre sie schon durch unsere frühere Kritik der empiristischen Verkennungen der logischen Principien gerichtet (vgl. S. 74 d. W.). Höfler's Satz „ein bejahendes und ein verneinendes Urtheil über denselben Gegenstand sind unverträglich" ist, genau besehen, in sich falsch 184 Die psychologistischen Satzes der Form „alle A sind C4 (oder genauer ausgedrückt: seiner Wahrheit als einer nothwendig erfolgenden) kann auf- treten in einem schließenden Acte, dessen Prämissen die Formen haben „alle A sind B" und „alle B sind C". Und so ähnlich bei jedem rein logischen Satze. Völlig begreiflich, da evidenter- maßen die allgemeine Aequivalenz besteht zwischen den Sätzen „A ist wahr" und „es ist möglich, daß irgend Jemand mit Evidenz urtheilt, es sei Au. Natürlich werden also die Sätze, zu deren Sinn es gehört auszusagen, was gesetzlich im Begriffe der Wahrheit liegt, und daß das Wahrsein von Sätzen gewisser Satz- formen dasjenige von Sätzen correlater Satzformen bedingt, äqui- valente Umformungen zulassen, in denen das mögliche Auftreten von Evidenz zu den Satzformen der Urtheile in Beziehung ge- setzt wird.
Aber die Einsicht in diesen Zusammenhang bietet uns zu- gleich die Handhabe zur Widerlegung des Versuches, reine Logik in Psychologie der Evidenz aufgehen zu lassen. An sich besagt doch der Satz „A ist wahr" nicht dasselbe wie sein Aequivalent „es ist möglich, daß irgend Jemand urtheile, es sei A". Der Erstere spricht nicht von Urtheilen irgend Jemandes, auch nicht irgend Jemandes ganz im Allgemeinen. Es verhält sich hier ganz so wie bei den rein mathematischen Sätzen. Die Aussage, daß a -f b — b -f a ist, besagt, daß der Zahlen- werth der Summe zweier Zahlen von ihrer Stellung in der Verknüpfung unabhängig ist, aber er spricht nichts vom Zählen und Summiren irgend Jemandes. Dergleichen kommt erst oder mindestens zweifelhaft, geschweige denn, daß er als Sinn des logischen Princips gelten könnte. Ein ähnliches Versehen unterläuft bei der Defini- tion der Correlativa Grund und Folge, die, wenn sie richtig wäre, aus allen Schlußgesetzen falsche Sätze machen würde. Sie lautet „Ein Ur- theil F ist dann die „Folge" eines „Grundes" 0, wenn mit dem Für- wahrhalten von G das (vorgestellte) Für falsch halten von F unver- träglich...ist" (a. a. 0. S. 136). Man beachte, daß Höfler Unverträg- lichkeit durch Evidenz der Incoexistenz erklärt (a. a. 0. S. 129). Er verwechselt offenbar die ideale Incoexistenz der betreffenden Sätze (deut- licher zu reden: ihr Nicht -zusammengelten) mit der realen Incoexistenz der entsprechenden Acte des Fürwahrhaltens, Vorstellens u. s. w.
Vorurtheile. 185 durch eine evidente und äquivalente Umformung hinein. In concreto giebt es ja (und dies steht a priori fest) keine Zahl ohne Zählen, keine Summe ohne Summiren.
Aber selbst wenn wir die originären Formen der rein logischen Sätze verlassen und sie in die äquivalent zugehörigen Evidenzsätze umwenden, so entsteht daraus nichts, was die Psychologie als ihr Eigenthum in Anspruch nehmen könnte. Sie ist eine empirische Wissenschaft, die Wissenschaft von den psyohischen Thatsachen. Psychologische Möglichkeit ist also ein Fall von realer Möglichkeit. Jene Evidenzmöglichkeiten sind aber ideale. Was psychologisch unmöglich ist, kann ideal gesprochen sehr wol sein. Die Auflösung des verallgemeinerten „Problems der 3 Körper", sagen wir das „Problem der n Körper", mag jede menschliche Erkenntnisfähigkeit überschreiten. Aber das Problem hat eine Auflösung, und so ist eine darauf be- zügliche Evidenz möglich. Es giebt dekadische Zahlen mit Trillionen Stellen, und es giebt auf sie bezügliche Wahrheiten. Aber Niemand kann solche Zahlen wirklich vorstellen und die auf sie bezüglichen Additionen, Multiplicationen u. s. w. wirk- lich ausführen. Die Evidenz ist hier psychologisch unmöglich, und doch ist sie, ideal zu reden, ganz gewiß ein mögliches psychisches Erlebnis.
Die Umwendung des Begriffes Wahrheit in den der Möglichkeit evidenten Urtheilens hat ihr Analogon im Verhältnis der Begriffe individuelles Sein und Wahrnehmungsmöglichkeit. Die Aequivalenz dieser Begriffe ist, wofern nur unter Wahrnehmung die adäquate Wahrnehmung verstanden wird, unbestreitbar. Es ist danach eine Wahrnehmung möglich, welche in Einem Schauen die ganze Welt, die überschwengliche Unendlichkeit von Körpern mit allen ihren Theilen, Molekülen, Atomen und nach allen Verhältnissen und Be- stimmtheiten wahrnimmt. Natürlich ist diese ideale Möglichkeit keine reale, die für irgend ein empirisches Subject angenommen werden könnte.
Indem wir die Idealität der Möglichkeiten betonen, welche in Betreff der Urtheilsevidenz aus den logischen Gesetzen ent- 186 Die psychologistischen liommen werden können, und welche uns in apodictischen Evidenzen als a priori geltende einleuchten, wollen wir keines- wegs ihre psychologische Nutzbarkeit leugnen. Wenn wir aus dem Gesetze, daß von zwei contradictorischen Sätzen einer wahr und einer falsch ist, die Wahrheit ableiten, daß von einem Paar möglicher contradictorischer Urtheile je eines, aber nur Eines den Charakter der Evidenz haben kann — und diese Ableitung ist eine evident zu Recht bestehende, wenn wir Evidenz als das Erlebnis definiren, in dem irgend ein Urtheilender der Richtigkeit seines Urtheils, d. i. dessen Angemessenheit an die Wahrheit inne wird — so spricht ja der neue Satz eine Wahrheit aus über Verträglichkeiten, bezw. Unverträglichkeiten gewisser psychischer Erlebnisse. Aber in dieser Weise be- lehrt uns auch jeder rein mathematische Satz über mögliche oder unmögliche Vorkommnisse im Gebiete des Psychischen. Keine empirische Zählung und Berechnung, kein psychischer Act algebraischer Transformation oder geometrischer Con- struction sind möglich, die den idealen Gesetzen der Mathematik widersprächen. So sind diese Gesetze psychologisch nutzbar zu machen. Wir können aus ihnen jederzeit apriorische Möglich- keiten und Unmöglichkeiten ablesen, die sich auf gewisse Arten psychischer Acte, auf Acte der Zählung, der additiven, multiplicativen...Verknüpfung u. s. w. beziehen. Aber darum sind diese Gesetze noch nicht selbst psychologische Sätze. Sache der Psychologie als Naturwissenschaft von den psychischen Er- lebnissen ist es, die Naturbedingtheit dieser Erlebnisse zu erforschen. In ihr Gebiet gehören also speciell die natürlichen (causalen) Verhältnisse der mathematischen und logischen Bethätigungen. Ihre idealen Verhältnisse und Gesetze bilden aber ein Reich für sich. Dieses constituirt sich letzlich in rein generellen Sätzen, aufgebaut aus „Begriffen", welche nicht etwa Klassenbegriffe von psychischen Acten sind, sondern Ideen, die in solchen Acten ihre concrete Grundlage haben. Die Zahl Drei, die Wahrheit, die nach Pythagoras benannt ist, u. dgl., das sind, wie wir erörtert haben, nicht empirische Einzelheiten oder Vorurtheüe. 187 Klassen von Einzelheiten, es sind ideale Gegenstände, die wir im Acte desZählens, des evidenten Urtheilens u. dgl. ideirend erfassen. Und so ist denn in Ansehung der Evidenz die bloße Auf- gabe der Psychologie, die natürlichen Bedingungen der unter diesem Titel befaßten Erlebnisse aufzusuchen, also die realen Zusammenhänge zu erforschen, in denen nach dem Zeugnis unserer Erfahrung Evidenz erwächst und verschwindet. Solche natürlichen Bedingungen sind Concentration des Interesses, eine gewisse geistige Frische, Uebung u. dgl. Ihre Erforschung führt nicht auf Erkenntnisse von exactem Inhalt, nicht auf ein- sichtige Allgemeinheiten von echtem Gesetzescharakter, sondern auf vage empirische Allgemeinheiten. Aber die Urtheilsevidenz steht nicht bloß unter solchen psychologischen Bedingungen, die wir auch als äußerliche und empirische bezeichnen können, sofern sie nicht rein in der specifischen Form und Materie des Urtheils, sondern in seinem empirischen Zusammenhang im Seelenleben gründen; vielmehr steht sie auch unter idealen Bedingungen. Jede Wahrheit repräsentirt eine ideale Einheit zu einer der Möglichkeit nach unendlichen und unbegrenzten Mannigfaltigkeit richtiger Aussagen derselben Form und Materie. Jedes actuelle Urtheil, das dieser ideellen Mannig- faltigkeit angehört, erfüllt, sei es durch seine bloße Form oder durch seine Materie die idealen Bedingungen für die Möglich- keit seiner Evidenz. Die rein logischen Gesetze sind nun Wahrheiten, die rein im Begriff der Wahrheit und in den ihm wesentlich verwandten Begriffen gründen. In Anwendung auf mögliche Urtheilsacte sprechen sie dann, auf Grund der bloßen Urtheilsform, ideale Bedingungen der Möglichkeit, bezw. Un- möglichkeit der Evidenz aus. Von diesen beiden Arten von Evidenzbedingungen haben die Einen Beziehung zur besonderen Constitution der Arten psychischer Wesen, welche in den Rahmen der jeweiligen Psychologie fallen; denn nur so weit wie die Erfahrung reicht die psychologische Induction; die Anderen aber, als ideal gesetzliche, gelten überhaupt für jedes mögliche Bewußtsein.