Gesetzen, Theorien. Selbst der Mathematiker, Physiker und Astronom bedarf zur Durchführung auch der bedeutendsten wissenschaftlichen Leistungen nicht der Einsicht in die letzten Gründe seines Thuns, und obschon die gewonnenen Ergebnisse für ihn und Andere die Kraft vernünftiger Ueberzeugung besitzen, so kann er doch nicht den Anspruch erheben, überall die letzten Prämissen seiner Schlüsse nachgewiesen und die Principien, auf denen die Triftigkeit seiner Methoden beruht, erforscht zu haben. Damit aber hängt der unvollkommene Zustand aller Wissenschaften zusammen. Wir meinen hier nicht die bloße Unvollständigkeit, mit der sie die Wahrheiten ihres Gebietes erforschen; sondern den Mangel an innerer Klarheit und Ratio- nalität, die wir unabhängig von der Ausbreitung • der Wissen- schaft fordern müssen. In dieser Hinsicht darf auch die Mathematik, die fortgeschrittenste aller Wissenschaften, eine Ausnahmstellung nicht beanspruchen. Vielfach gilt sie noch als das Ideal aller Wissenschaft überhaupt; aber wie wenig sie dies in Wahrheit ist, lehren die alten und noch immer nicht erledigten Streitfragen über die Grundlagen der Geometrie, so wie die nach den berechtigenden Gründen der Methode des Imaginären. Dieselben Forscher, die mit unvergleichlicher Meisterschaft die wundervollen Methoden der Mathematik handhaben und sie um neue bereichern, zeigen sich oft gänzlich unfähig, von der logischen Triftigkeit dieser Methoden und den Grenzen ihrer berechtigten Anwendung ausreichende Rechen- schaft zu geben. Obschon nun die Wissenschaften trotz dieser Mängel groß geworden sind und uns zu einer früher nie ge- ahnten Herrschaft über die Natur verholfen haben, so können sie uns doch nicht theoretisch Genüge thun. Sie sind nicht krystallklare Theorien, in denen die Function aller Begriffe und Sätze völlig begreiflich, alle Voraussetzungen genau ana- lysirt und somit das Ganze über jeden theoretischen Zweifel erhaben wäre.
und speciell als pr actische Disciplin. 11 § 5. Die theoretische Ergänzung der Einzelwissenschaften durch Metaphysik und Wissenschaftslehre.
Um dieses theoretische Ziel zu erreichen, bedarf es, wie ziemlich allgemein anerkannt ist, für's Erste einer Klasse von Untersuchungen, die in das Reich der Metaphysik gehören.
Die Aufgabe derselben ist nämlich, die ungeprüften, meistens sogar unbemerkten und doch so bedeutungsvollen Vor- aussetzungen metaphysischer Art zu fixiren und zu prüfen, die mindestens allen Wissenschaften, welche auf die reale Wirklich- keit gehen, zu Grunde liegen. Solche Voraussetzungen sind z. B., daß es eine Außenwelt giebt, welche nach Raum und Zeit ausgebreitet ist, wobei der Raum den mathematischen Charakter einer dreidimensionalen EuKLiDischen, die Zeit den einer eindimensionalen orthoiden Mannigfaltigkeit hat; daß alles Werden dem Causalitätsgesetz unterliegt u. s. w. Un- passend genug pflegt man diese, durchaus in den Rahmen der ersten Philosophie des Abistoteles gehörigen Voraussetzungen gegenwärtig als erkenntnistheoretische zu bezeichnen.
Diese metaphysische Grundlegung reicht aber nicht aus, um die gewünschte theoretische Vollendung der Einzelnwissen- schaften zu erreichen; sie betrifft ohnehin bloß die Wissen- schaften, welche es mit der ■ realen Wirklichkeit zu thun haben, und das thun doch nicht alle, sicher nicht die rein mathe- matischen Wissenschaften, deren Gegenstände Zahlen, Mannig- faltigkeiten u. dgl. sind, die unabhängig von realem Sein oder Nichtsein als bloße Träger rein idealer Bestimmungen gedacht sind. Anders verhält es sich mit einer zweiten Klasse von Untersuchungen, deren theoretische Erledigung ebenfalls ein unerläßliches Postulat unseres Erkenntnisstrebens bildet; sie gehen alle Wissenschaften in gleicher Weise an, weil sie, kurz gesagt, auf das gehen, was Wissenschaften überhaupt zu Wissenschaften macht. Hierdurch aber ist das Gebiet einer neuen und, wie sich alsbald zeigen wird, complexen Disciplin bezeichnet, deren Eigenthümliches es ist, Wissenschaft von 12 Die Logik als normative der Wissenschaft zu sein, und die eben darum am präg- nantesten als Wissenschaftslehre zu benennen wäre.
§ 6. Die Möglichkeit und Berechtigung einer Logik ah Wissenschaftslehre.
Die Möglichkeit und die Berechtigung einer solchen Dis- ciplin — als einer zur Idee der Wissenschaft gehörigen norma- tiven und practischen Disciplin — kann durch folgende Ueber- legung begründet werden.
Wissenschaft geht, wie der Name besagt, auf Wissen. /, / Nicht als ob sie selbst eine Summe oder ein Gewebe von wli Wissensacten wäre. Objectiven Bestand hat die Wissenschaft nur in ihrer Literatur, nur in der Form von Schriftwerken hat sie ein eigenes, wenn auch zu dem Menschen und seinen in- tellectuellen Bethätigungen beziehungsreiches Dasein; in dieser Form pflanzt sie sich durch die Jahrtausende fort und über- dauert die Individuen, Generationen und Nationen. Sie re- präsentirt so eine Summe äußerer Veranstaltungen, die, wie sie aus Wissensacten vieler Einzelner hervorgegangen sind, wieder in eben solche Acte ungezählter Individuen übergehen können, in einer leicht verständlichen, aber nicht ohne Weit- läufigkeiten exact zu beschreibenden Weise. Uns genügt hier, daß die Wissenschaft gewisse nähere Vorbedingungen für die Erzeugung von Wissensacten beistellt, bezw. beistellen soll, reale Möglichkeiten des Wissens, deren Verwirklichung von dem „normalen", bezw. „entsprechend begabten" Menschen unter bekannten „normalen" Verhältnissen als ein erreichbares Ziel seines Wollens angesehen werden kann. In diesem Sinne also zielt die Wissenschaft auf Wissen.
Im Wissen aber besitzen wir die Wahrheit. Im actu- ellen Wissen, worauf wir uns letzlich zurückgeführt sehen, besitzen wir sie als Object eines richtigen Urtheils. Aber dies allein reicht nicht aus; denn nicht jedes richtige Ur- theil, jede mit der Wahrheit übereinstimmende Setzung oder Verwerfung eines Sachverhalts ist ein Wissen vom und speciell als pr actische Disciplin. 13 Sein oder Nichtsein dieses Sachverhalts. Dazu gehört viel- mehr — soll von einem Wissen im engsten und strengsten Sinne die Rede sein — die Evidenz, die lichtvolle Gewiß- heit, daß ist, was wir anerkannt, oder nicht ist, was wir verworfen haben; eine Gewißheit, die wir in bekannter Weise scheiden müssen von der blinden Ueberzeugung, vom vagen und sei es noch so fest entschiedenen Meinen, wofern wir nicht an den Klippen des extremen Skepticismus scheitern sollen. Bei diesem strengen Begriffe des Wissens bleibt die gemeinübliche Redeweise aber nicht stehen. Wir sprechen z. B. von einem Wissensact auch da, wo mit dem gefällten Urtheil zugleich die klare Erinnerung verknüpft ist, daß wir früher ein von Evidenz begleitetes Urtheil identisch desselben Gehaltes gefällt haben, und besonders, wo die Erinnerung auch einen beweisenden Gedankengang betrifft, aus dem diese Evidenz hervorgewachsen ist und den zugleich mit dieser Evidenz wiederzuerzeugen wir uns mit Gewißheit zutrauen. („Ich weiß, daß der Pythagorä- ische Lehrsatz besteht — ich kann ihn beweisen"; statt des letzteren kann es allerdings auch heißen: — „aber ich habe den Beweis vergessen".)
So fassen wir überhaupt den Begriff des Wissens in einem weiteren, aber doch nicht ganz laxen Sinne; wir schei- den ihn ab von dem grundlosen Meinen und beziehen uns hierbei auf irgendwelche „Kennzeichen" für die Wahrheit des angenommenen Sachverhalts, bezw. für die Richtigkeit des ge- fällten Urtheils. Das vollkommenste Kennzeichen der Richtig- keit ist die Evidenz, es gilt uns als unmittelbares Innewerden der Wahrheit selbst. In der unvergleichlichen Mehrheit der Fälle entbehren wir dieser absoluten Erkenntnis der Wahrheit, statt ihrer dient uns (man denke nur an die Function des Gedächtnisses in den obigen Beispielen) die Evidenz für die mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit des Sachverhalts, an welche sich bei entsprechend „erheblichen" Wahrschein- lichkeitsgraden das fest entschiedene Urtheil anzuschließen pflegt. Die Evidenz der Wahrscheinlichkeit eines Sachver- 14 Die Logik als normative halts A begründet zwar nicht die Evidenz seiner Wahrheit, aber sie begründet jene vergleichenden und evidenten Wert- schätzungen, vermöge deren wir je nach den positiven oder negativen Wahrscheinlichkeitswerthen vernünftige von unver- nünftigen, besser begründete von schlechter begründeten An- nahmen, Meinungen, Vermuthungen zu scheiden vermögen. Im letzten Grunde beruht also jede echte und speciell jede wissenschaftliche Erkenntnis auf Evidenz, und so weit die Evidenz reicht, so weit reicht auch der Begriff des Wissens.
Trotzdem bleibt eine Doppelheit im Begriff des Wissens (oder was uns als gleichbedeutend gilt: der Erkenntnis) bestehen. Wissen im engsten Sinne d. W. ist Evidenz davon, daß ein gewisser Sach- verhalt gilt oder nicht gilt; z. B. daß SP ist oder nicht ist; also ist auch die Evidenz davon, daß ein gewisser Sachverhalt in dem oder jenem Grade wahrscheinlich ist, in Beziehung darauf, daß er dies ist, ein Wissen im engsten Sinne; dagegen liegt hier in Beziehung auf die Geltung des Sachverhaltes selbst (und nicht seiner Wahrscheinlichkeit) ein Wissen im weiteren, ge- änderten Sinne vor. In diesem letzteren spricht man, den Wahrscheinlichkeitsgraden entsprechend, von einem bald größeren, bald geringeren Ausmaß von Wissen, und es gilt das Wissen im prägnanteren Sinne — die Evidenz davon, daß SP sei — als die absolut feste, ideale Grenze, der sich die Wahr- scheinlichkeiten für das P-Sein des S in ihrer Steigerungsfolge asymptotisch annähern. — Zum Begriff der Wissenschaft und ihrer Aufgabe gehört nun aber mehr als bloßes Wissen. Wenn wir innere Wahr- nehmungen, einzeln oder gruppenweise erleben und als daseiend anerkennen, so haben wir Wissen aber noch lange nicht Wissenschaft. Und nicht anders verhält es sich mit zusammen- hangslosen Gruppen von Wissensacten überhaupt. Zwar Mannigfaltigkeit des Wissens aber nicht bloße Mannigfaltigkeit will die Wissenschaft uns geben. Auch die sachliche Verwandt- schaft macht noch nicht die ihr eigentümliche Einheit in der Mannigfaltigkeit des Wissens aus. Eine Gruppe vereinzelter und speciell als practische Disciplin. 15 chemischer Erkenntnisse würde gewiss nicht die Rede von einer chemischen Wissenschaft berechtigen. Offenbar ist mehr er- fordert, nämlich systematischer Zusammenhang im theo- retischen Sinne, und darin liegt Begründung des Wissens und gehörige Verknüpfung und Ordnung in der Folge der Begründungen.
Zum Wesen der Wissenschaft gehört also die Einheit des Begründungszusammenhanges, in dem mit den einzelnen Erkennt- nissen auch die Begründungen selbst und mit diesen auch die höheren Complexionen von Begründungen, die wir Theorien nennen, eine systematische Einheit erhalten. Ihr Zweck ist es eben nicht Wissen schlechthin, sondern Wissen in solchem Ausmaße und in solcher Form zu vermitteln, wie es unseren höchsten theoretischen Zielen in möglichster Vollkommenheit entspricht.
Daß uns die systematische Form als die reinste Verkörperung der Idee des Wissens erscheint, und daß wir sie practisch an- streben, darin äußert sich nicht etwa ein bloß ästhetischer Zug unserer Natur. Die Wissenschaft will und darf nicht das Feld eines architectonischen Spiels sein. Die Systematik, die der Wissenschaft eignet, natürlich der echten und rechten Wissen- schaft, erfinden wir nicht, sondern sie liegt in den Sachen, wo wir sie einfach vorfinden, entdecken. Die Wissenschaft will das Mittel sein, unserem Wissen das Reich der Wahrheit und zwar in größtmöglichem Umfange zu erobern; aber das Reich der Wahrheit ist kein 'ungeordnetes Chaos, es herrscht in ihm Ein- heit der Gesetzlichkeit; und so muß auch die Erforschung und Darlegung der Wahrheiten systematisch sein, sie muß deren systematische Zusammenhänge wiederspiegeln und sie zugleich als Stufenleiter des Fortschrittes benützen, um von dem uns gegebenen oder bereits gewonnenen Wissen aus in immer höhere Regionen des Wahrheitsreiches eindringen zu können.
Dieser hilfreichen Stufenleitern kann sie nicht entrathen. Die Evidenz, auf der schließlich alles Wissen beruht, ist nicht eine natürliche Beigabe, die sich mit der bloßen Vorstellung O 16 Die Logik als normative der Sachverhalte und ohne jede methodisch-künstliche Veran- staltungen einfindet. Anderenfalls wären die Menschen auch nie darauf verfallen, Wissenschaften aufzubauen. Methodische Umständlichkeiten verlieren ihren Sinn, wo mit der Intention schon der Erfolg gegeben ist. Wozu die Begründungsverhält- nisse erforschen und Beweise construiren, wenn man der Wahr- heit in unmittelbarem Innewerden theilhaftig wird? Factisch stellt sich aber die Evidenz, die den vorgestellten Sachverhalt als Wahrheit, bezw. die Absurdität, die ihn als Falschheit stempelt (und ähnlich in Hinsicht auf Wahrscheinlichkeit und Un Wahrscheinlichkeit) nur bei einer relativ höchst beschränkten Gruppe primitiver Sachverhalte unmittelbar ein; unzählige wahre Sätze erfassen wir als Wahrheiten nur dann, wenn sie methodisch „begründet" werden, d. h. in diesen Fällen stellt sich im bloßen Hinblick auf den Satzgedanken, wenn überhaupt urtheilsmäßige Entscheidung, so doch nicht Evidenz ein; aber es stellt sich, gewisse normale Verhältnisse vorausgesetzt, Beides zugleich ein, so wie wir von gewissen Erkenntnissen ausgehen und dann einen gewissen Gedankenweg zu dem intendirten Satze einschlagen. Es mag für denselben Satz mannigfaltige Begründungswege geben, die einen von diesen, die anderen von jenen Erkenntnissen auslaufend; aber charakteristisch und wesentlich ist der Umstand, daß es unendliche Mannigfaltig- keiten von Wahrheiten giebt, die ohne dergleichen methodische Proceduren nimmermehr in ein Wissen verwandelt werden können.
Und daß es sich so verhält, daß wir Begründungen brauchen, um in der Erkenntnis, im Wissen über das unmittelbar Evidente und darum Triviale hinauszukommen, das macht nicht nur Wissenschaften möglich und nöthig, sondern mit den Wissen- schaften auch eine Wissenschaftslehre, eine Logik. Ver- fahren alle Wissenschaften methodisch im Verfolge der Wahrheit; haben sie alle mehr oder minder künstliche Hilfsmittel in Gebrauch, um Wahrheiten, bezw. Wahrscheinlichkeiten, die sonst verborgen blieben, zur Erkenntnis zu bringen, und um das Selbstverständund speciell als pr actische Disciplin. 17 liehe oder bereits Gesicherte als Hebel zu nützen für die Er- reichung von Entlegenem, nur mittelbar Erreichbarem: dann dürfte doch die vergleichende Betrachtung dieser methodischen Hilfen, J ^try Li dir* in denen die Einsichten und Erfahrungen ungezählter Forscher- [j^, generationen aufgespeichert sind, Mittel an die Hand geben, um allgemeine Normen für solche Verfahrungsweisen aufzu- stellen und desgleichen auch Kegeln für die erfindende Con- struetion derselben je nach den verschiedenen Klassen von Fällen.
§ 7. Fortsetzung. Die drei bedeutsamsten Eigentümlichkeiten der Begründungen.
Ueberlegen wir, um etwas tiefer in die Sache zu dringen, die bedeutsamsten Eigenthümlichkeiten dieser merkwürdigen Gedankenverläufe, die wir Begründungen nennen.
Sie haben, um auf ein Erstes hinzuweisen, in Beziehung auf ihren Gehalt den Charakter fester Gefüge. Nicht können wir, um zu einer gewissen Erkenntnis, z. B. der des Pytha- goräischen Lehrsatzes, zu gelangen, ganz beliebige aus den unmittelbar gegebenen Erkenntnissen zu Ausgangspunkten wählen, und nicht dürfen wir im weiteren Verlaufe beliebige Gedankenglieder einfügen und ausschalten: soll die Evidenz des zu begründenden Satzes wirklich aufleuchten, die Begründung also wahrhaft Begründung sein.
Noch ein Zweites merken wir alsbald. Von vornherein, d. h. vor dem vergleichenden Hinblick auf die Beispiele von Begründungen, die uns von überall her in Fülle zuströmen, möchte es als denkbar erscheinen, daß jede Begründung nach Gehalt und Form ganz einzigartig sei. Eine Laune der Natur — dies dürften wir zunächst wol für einen möglichen Gedanken halten — könnte unsere geistige Constitution so eigensinnig gebildet haben, daß die uns jetzt so vertraute Rede von mannig- fachen Begründungsformen eines jeden Sinnes bar und als Gemeinsames bei der Vergleichung irgendwelcher Begründungen immer nur das Eine zu constatiren wäre: Daß eben ein Satz S, der für sich evidenzlos ist, den Charakter der Evidenz er- Husserl, Log. Untere. I. 2 18 Die Logik als normative hält, wenn er im Zusammenhang auftritt mit gewissen, ihm ohne jedes rationale Gesetz ein für allemal zugeordneten Er- kenntnissen P1P2...Aher so steht die Sache nicht. Nicht hat eine blinde Willkür irgend einen Haufen von Wahrheiten P1 P2...S zusammengerafft und dann den menschlichen Geist so eingerichtet, daß er an die Erkenntnis der PlP2...un- weigerlich (bezw. unter „normalen" Umständen) die Erkenntnis von S anknüpfen muß. In keinem einzigen Falle verhält es sich so. Nicht Willkür und Zufall herrscht in den Begründungs- zusammenhängen, sondern Vernunft und Ordnung, und das heißt: regelndes Gesetz. Kaum bedarf es eines Beispiels zur Verdeutlichung. Wenn wir in einer mathematischen Aufgabe, die ein gewisses Dreieck AP C betrifft, den Satz anwenden „ein gleichseitiges Dreieck ist gleichwinklig", so vollziehen wir eine Begründung, die explicirt lautet: Jedes gleichseitige Dreieck ist gleichwinklig, das Dreieck ABC ist gleichseitig, also ist es gleichwinklig. Setzen wir daneben die arithmetische Begrün- dung: Jede dekadische Zahl mit gerader Endziffer ist eine gerade Zahl, 364 ist eine dekadische Zahl mit gerader End- ziffer, also ist sie eine gerade Zahl. Wir bemerken sofort, daß diese Begründungen etwas Gemeinsames haben, eine gleich- artige innere Constitution, die wir verständlich ausdrücken in der „Schlußform": Jedes A ist P, X ist A, also ist XB. Aber nicht bloß diese zwei Begründungen haben diese gleiche Form, sondern ungezählte andere. Und noch mehr. Die Schlußform repräsentirt einen Klassenbegriff, unter den die unendliche Mannigfaltigkeit von Sätzeverknüpfungen der in ihr scharf ausgeprägten Constitution fällt. Zugleich besteht aber das apriorische Gesetz, daß jede vorgebliche Begründung, die ihr gemäß verläuft, auch wirklich eine richtige ist, wofern sie überhaupt von richtigen Prämissen ausgeht.
Und dies gilt allgemein. Wo immer wir von gegebenen Erkenntnissen begründend aufsteigen zu neuen, da wohnt dem Begründungswege eine gewisse Form ein, die ihm gemeinsam ist mit unzähligen anderen Begründungen, und die in gewisser und speciell als pr actische Disciplin. 19 Beziehung steht zu einem allgemeinen Gesetze, das alle diese einzelnen Begründungen mit einem Schlage zu rechtfertigen gestattet. Keine Begründung steht, dies ist die höchst merk- würdige Thatsache, isolirt. Keine knüpft Erkenntnisse an Er- kenntnisse, ohne daß, sei es in dem äußerlichen Modus der Verknüpfung, sei es in diesem und zugleich in dem inneren Bau der einzelnen Sätze, ein bestimmter Typus ausgeprägt wäre, der in allgemeine Begriffe gefaßt, sofort zu einem allge- meinen, auf eine Unendlichkeit möglicher Begründungen bezüg- lichen Gesetze überleitet.
Endlich sei noch ein Drittes als merkwürdig hervorge- hoben. Von vornherein, d. h. vor der Vergleichung der Be- gründungen verschiedener Wissenschaften, möchte man den Gedanken für möglich halten, daß die Begründungsformen an Erkenntnisgebiete gebunden seien. Wenn schon nicht überhaupt mit den Klassen von Objecten die zugehörigen Begründungen wechseln, so könnte es doch sein, daß sich die Begründungen nach gewissen sehr allgemeinen Klassenbegriffen, etwa den- jenigen, welche die Wissenschaftsgebiete abgrenzen, scharf son- dern. Ist es also nicht so, daß keine Begründungsform exi- stirt, die zwei Wissenschaften gemeinsam ist, der Mathematik z. B. und der Chemie? Indessen auch dies ist offenbar nicht der Fall, wie schon das obige Beispiel lehrt. Keine Wissen- schaft, in der nicht Gesetze auf singulare Fälle übertragen, also Schlüsse der uns als Beispiel dienenden Form öfter auf- treten würden. Und dasselbe gilt von vielen Schlußarten sonst. Ja wir werden sagen dürfen, daß alle anderen Schlußarten sich so verallgemeinern, sich so „rein" fassen lassen, daß sie von jeder wesentlichen Beziehung auf ein concret beschränktes Er- kenntnisgebiet frei werden.
§ 8. Die Beziehung dieser Eigentümlichkeiten zur Möglichkeit von Wissenschaft und Wissenschaftslehre.
Diese Eigenthümlichkeiten der Begründungen, deren Merk- würdigkeit uns nicht auffällt, weil wir allzuwenig geneigt sind, 2* 20 Die Logik als normative das Alltägliche zum Problem zu machen, stehen in ersichtlicher Beziehung zur Möglichkeit einer Wissenschaft und weiter- hin einer Wissenschaftslehre.
Daß es Begründungen giebt, reicht in dieser Beziehung nicht hin. Wären sie form- und gesetzlos, bestände nicht die fundamentale Wahrheit, daß allen Begründungen eine gewisse „Form" einwohnt, die nicht dem hie et nunc vorliegenden Schlüsse (dem einfachen oder noch so complicirten) eigenthümlich, son- dern für eine ganze Klasse von Schlüssen typisch ist, und daß zugleich die Richtigkeit der Schlüsse dieser ganzen Klasse eben durch ihre Form verbürgt ist, bestände vielmehr in all dem das Gegentheil — dann gäbe es keine Wissenschaft. Das Reden von einer Methode, von einem systematisch geregelten Fort- schritt von Erkenntnis zu Erkenntnis hätte keinen Sinn mehr, jeder Fortschritt wäre Zufall. Da würden einmal zufällig die Sätze P1P2...in unserem Bewußtsein zusammentreffen, die dem Satze 8 die Evidenz zu verleihen fähig sind, und richtig würde die Evidenz aufleuchten. Es wäre nicht mehr möglich, aus einer zu Stande gekommenen Begründung für die Zukunft das Geringste zu lernen in Beziehung auf neue Begründungen von neuer Materie; denn keine Begründung hätte etwas Vor- bildliches für irgend eine andere, keine verkörperte in sich einen Typus, und so hätte auch keine Urtheilsgruppe, als Prämissensystem gedacht, etwas Typisches an sich, das sich uns (ohne begriffliche Hervorhebung, ohne Recurs auf die explicirte „Schlußform") im neuen Falle und bei Gelegenheit ganz anderer „Materien" aufdrängen und nach den Gesetzen der Ideenassociation die Gewinnung einer neuen Erkenntnis er- leichtern könnte. Nach einem Beweis für einen vorgegebenen Satz forschen, hätte keinen Sinn. Wie sollten wir dies auch anstellen? Sollten wir alle möglichen Satzgruppen durchpro- bten, ob sie als Prämissen für den vorliegenden Satz brauch- bar seien? Der Klügste hätte hier vor dem Dümmsten nichts voraus, und es ist überhaupt fraglich, ob er vor ihm noch etwas Wesentliches voraus hätte. Eine reiche Phantasie, ein und speciell als practisehe Disciplin. 21 umfassendes Gedächtnis, die Fähigkeit angespannter Aufmerk- samkeit und dgl. mehr sind schöne Dinge, aber intellectuelle Bedeutung gewinnen sie nur bei einem denkenden Wesen, dessen Begründen und Erfinden unter gesetzlichen Formen steht. Denn es gilt allgemein, daß in einer beliebigen psychi- schen Complexion nicht bloß die Elemente, sondern auch die verknüpfenden Formen associative, bezw. reproductive Wirksam- keit üben. So kann sich also die Form unserer theoretischen Gedanken und Gedankenzusammenhänge als förderlich erweisen. Wie z. B. die Form gewisser Prämissen den zugehörigen Schluß- satz mit besonderer Leichtigkeit hervorspringen läßt, weil uns früher Schlüsse derselben Form gelungen waren, so kann auch die Form eines zu beweisenden Satzes, gewisse Begründungs- formen in Erinnerung bringen, welche ähnlich geformte Schluß- sätze früher ergeben hatten. Ist es auch nicht klare und eigentliche Erinnerung, so ist es doch ein Analogon davon, ge- wissermaßen latente Erinnerung, es ist „unbewußte Erregung" (im Sinne B. Eedmann's); jedenfalls ist es etwas, das sich für das leichtere Gelingen von Beweisconstructionen (und nicht allein in den Gebieten, wo die argumenta in forma vorherrschen, wie in der Mathematik) höchst förderlich zeigt. Der ge- übte Denker findet leichter Beweise als der ungeübte, und warum dies? Weil sich ihm die Typen der Beweise durch mannigfache Erfahrung immer tiefer eingegraben haben und darum für ihn viel leichter wirksam und die Gedankenrichtung bestimmend sein müssen. In gewissem Umfang übt das wissen- schaftliche Denken beliebiger Gattung für wissenschaftliches Denken überhaupt; daneben aber gilt, daß in besonderem Maß und Umfang das mathematische Denken speciell für mathema- tisches, das physikalische speciell für physikalisches prädispo- nirt u. s. w. Ersteres beruht auf dem Bestände typischer For- men, die allen Wissenschaften gemein sind, Letzteres auf dem Bestände anderer (eventuell als bestimmt gestaltete Com- plexionen jener zu charakterisirenden) Formen, die zu der Be- sonderheit der einzelnen Wissenschaften ihre besondere • Be- 22 Die Logik als normative ziehung haben. Die Eigenheiten des wissenschaftlichen Tactes, der vorausblickenden Intuition und Divination hängen hiemit zusammen. Wir sprechen von einem philologischen Tact und Blick, von einem mathematischen u. s. w. Und wer besitzt ihn? Der durch vieljährige Uebung geschulte Philologe bezw. Mathe- matiker u. s. w. In der allgemeinen Natur der Gegenstände des jeweiligen Gebietes wurzeln gewisse Formen sachlicher Zu- sammenhänge, und diese bestimmen wieder typische Eigen- thümlichkeiten der gerade in diesem Gebiete vorwiegenden Be- gründungsformen. Hierin liegt die Basis für die vorauseilenden wissenschaftlichen Vermuthungen. Alle Prüfung, Erfindung und Entdeckung beruht so auf den Gesetzmäßigkeiten der Form.