SigPhi · Edmund Husserl

Logische Untersuchungen, Band I (Prolegomena zur reinen Logik)

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Ermöglicht nach all dem die geregelte Form den Be- stand von Wissenschaften, so ermöglicht auf der anderen Seite die in weitem Umfang bestehende Unabhängigkeit der Form vom Wissensgebiet den Bestand einer Wissen- schaft slehre. Gälte diese Unabhängigkeit nicht, so gäbe es nur einander beigeordnete und den einzelnen Wissenschaften einzeln entsprechende Logiken aber nicht die allgemeine Logik. In Wahrheit finden wir aber Beides nöthig: wissenschaftstheore- tische Untersuchungen, welche alle Wissenschaften gleichmäßig betreffen, und zur Ergänzung derselben besondere Unter- suchungen, welche die Theorie und Methode der einzelnen Wissenschaften betreffen und das diesen Eigenthümliche zu erforschen suchen.

So dürfte die Hervorhebung jener Eigenthümlichkeiten, die sich bei der vergleichenden Betrachtung der Begründungen er- gaben, nicht nutzlos gewesen sein, auf unsere Disciplin selbst, auf die Logik im Sinne einer Wissenschaftslehre einiges Licht zu werfen.

§ 9. Die methodischen Verfahrung sweisen in den Wissenschaften theils Begründungen, theils Hilfsverrichtungen für Begründungen.

Doch es bedarf noch einiger Ergänzungen, zunächst hin- sichtlich unserer Beschränkung auf die Begründungen, die und speciell als pr actische Disciplin. 23 doch den Begriff des methodischen Verfahrens nicht er- schöpfen. Den Begründungen kommt aher eine centrale Bedeutung zu, die unsere vorläufige Beschränkung recht- fertigen wird.

Man kann nämlich sagen: daß alle wissenschaftlichen Me- thoden, die nicht selbst den Charakter von wirklichen Begrün- dungen (sei es einfachen oder noch so complicirten) haben, entweder denkökonomische Abbreviaturen und Surrogate von Begründungen sind, die, nachdem sie selbst durch Begrün- dungen ein für alle Mal Sinn und Werth empfangen haben, bei ihrer practischen Verwendung zwar die Leistung aber nicht den einsichtigen Gedankengehalt von Begründungen in sich schließen; oder daß sie mehr oder weniger complicirte Hilfs- verrichtungen darstellen, die zur Vorbereitung, zur Erleich- terung, Sicherung oder Ermöglichung künftiger Begründungen dienen und abermals keine diesen wissenschaftlichen Grund- processen gleichwerthige und neben ihnen selbständige Be- deutung beanspruchen dürfen.

So ist es z. B., um uns an die zw eiterwähnte Methoden- gruppe anzuschließen, ein wichtiges Vorerfordernis für die Sicherung von Begründungen überhaupt, daß die Gedanken in angemessener Weise, zum Ausdruck kommen mittels wol unter- scheidbarer und eindeutiger Zeichen. Die Sprache bietet dem Denker ein in weitem Umfang anwendbares Zeichensystem zum Ausdruck seiner Gedanken, aber obschon Niemand desselben entrathen kann, so stellt es doch ein höchst unvollkommenes Hilfsmittel der strengen Forschung dar. Die schädlichen Ein- flüsse der Aequivocationen auf die Triftigkeit der Schlußfolge- rungen sind allbekannt. Der vorsichtige Forscher darf die Sprache also nicht ohne kunstmäßige Vorsorgen verwenden, er muß die gebrauchten Termini, soweit sie eindeutiger und scharfer Bedeutung ermangeln, definiren. In der Nominal- definition sehen wir also ein methodisches Hilfsverfahren zur Sicherung der Begründungen, dieser primär und eigentlich theoretischen Proceduren.

24 Die Logik als normative Aehnlich verhält es sich mit der Nomenklatur. Kurze und charakteristische Signaturen für wichtigere und häufig wiederkehrende Begriffe sind — um nur eines zu erwähnen — überall da unerläßlich, wo diese Begriffe mit dem ursprüng- lichen Vorrath von definirten Ausdrücken nur sehr umständlich zum Ausdruck kämen; denn umständliche, vielfach ineinander geschachtelte Ausdrücke erschweren die begründenden Opera- tionen oder machen sie sogar unausführbar.

Von ähnlichen Gesichtspunkten läßt sich auch die Methode der Klassification betrachten u. s. f.

Beispiele zur ersten Methodengruppe bieten uns die so überaus fruchtbaren algorithmischen Methoden, deren eigenthümliche Function es ist, uns durch künstliche Anord- nungen mechanischer Operationen mit sinnlichen Zeichen einen möglichst großen Theil der eigentlichen deductiven Geistes- arbeit zu ersparen. Wie Wunderbares diese Methoden auch leisten, sie gewinnen Sinn und Rechtfertigung nur aus dem Wesen des begründenden Denkens. Hieher gehören auch die in wörtlichem Sinne mechanischen Methoden — man denke an die Apparate für mechanische Integration, an Rechenmaschinen u. dgl. — ferner die methodischen Verfahrungsweisen zur Fest- stellung objectiv giltiger Erfahrungsurtheile, wie die mannig- faltigen Methoden zur Bestimmung einer Sternposition, eines elektrischen Widerstandes, einer trägen Masse, eines Brechungs- exponenten, der Constanten der Erdschwere u. s> w. Jede solche Methode repräsentirt eine Summe von Vorkehrungen, deren Auswahl und Anordnung durch einen Begründungszusammenhang bestimmt wird, welcher allgemein nachweist, daß ein so ge- artetes Verfahren, mag es auch blind vollzogen sein, not- wendiger Weise ein objectiv giltiges Einzelurtheil liefern müsse.

Doch genug der Beispiele. Es ist klar: Jeder wirkliche Fortschritt der Erkenntnis vollzieht sich in der Begründung; auf sie haben daher alle die methodischen Vorkehrungen und Kunst- griffe Beziehung, von denen über die Begründungen hinaus die Logik noch handelt. Dieser Beziehung verdanken sie auch und speciell als pr actische Disciplin. 25 ihren typischen Charakter, der ja zur Idee der Methode wesent- lich gehört. Um dieses Typischen willen ordnen sie sich übrigens in die Betrachtungen des vorigen Paragraphen eben- falls mit ein.

§ 10. Die Ideen Theorie und Wissenschaft als Probleme der Wissenschaftslehre.

Aber noch einer weiteren Ergänzung bedarf es. Natürlich hat die Wissenschaftslehre, so wie sie sich uns hier ergeben hat, nicht bloß mit der Erforschung der Formen und Gesetz- mäßigkeiten einzelner Begründungen (und der ihnen zugeord- neten Hilfsverrichtungen) zu thun. Einzelne Begründungen finden wir ja auch außerhalb der Wissenschaft und somit ist klar, daß einzelne Begründungen — und ebenso zusammengeraffte Haufen von Begründungen — noch keine Wissenschaft aus- machen. Dazu gehört, iwie wir uns oben ausdrückten, eine ge- wisse Einheit des Begründungszusammenhanges, eine gewisse Einheit in der Stufenfolge von Begründungen; und diese Ein- heitsform hat selbst ihre hohe teleologische Bedeutung für die Erreichung fies obersten Erkenntniszieles, dem alle Wissen- schaft zusteht, uns in der Erforschung der Wahrheit — das heißt abfj nicht in der Erforschung einzelner Wahrheiten, son- dern (1es Reiches der Wahrheit, bezw. der natürlichen Pro- vinzen, in die es sich gliedert — nach Möglichkeit zu fördern. / Die Aufgabe der Wissenschaftslehre wird es also auch sein, von den Wissenschaften als so und so gearteten systematischen Einheiten zu handeln, m. a. W. von dem, jras sie der Form nach als Wissenschaften charakterisirt, was dhre wechselseitige Begrenzung, was ihre innere Gliederung in Gebiete, in relativ geschlossene Theorien bestimmt, welches ihre wesentlich verschiedenen Arten oder Formen sind, u. dgl. Man kann diese systematischen Gewebe von Begründungen ebenfalls dem Begriff der Methode unterordnen und somit der Wissenschaftslehre nicht bloß die Aufgabe zuweisen, von den Wissensmethoden zu handeln, die in den Wissenschaften auf- 26 Die Logik als normative treten, sondern auch von denjenigen, welche selbst Wissen- schaften heißen. Nicht allein giltige und ungiltige Begründun- gen, sondern auch giltige und ungiltige Theorien und Wissen- schaften zu scheiden, fällt ihr zu. Die Aufgabe, die ihr damit zugewiesen wird, ist von der früheren offenbar nicht unabhängig, sie setzt in beträchtlichem Umfange deren vorgängige Lösung voraus; denn die Erforschung der Wissenschaften als systema- tische Einheiten ist nicht denkbar ohne die vorgängige Er- forschung der Begründungen. Jedenfalls liegen beide im Be- griffe einer Wissenschaft von der Wissenschaft als solcher.

§ 11. Die Logik oder Wissenschaftslehre als normative Disciplin und als Kunstlehre.

Nach dem, was wir bisher erörtert haben, ergiebt sich die Logik — in dem hier fraglichen Sinne einer Wissenschafts- lehre — als eine normative DiscipHn. Wissenschaften sind Geistesschöpfungen, die nach einem gewissen Ziele gerichtet und darum auch diesem Ziele gemäß zu beüctheilen sind. Und dasselbe gilt von den Theorien, Begründungen \md allem über- haupt, was wir Methode nennen. Ob eine Wissenschaft in Wahrheit Wissenschaft, eine Methode in Wahrheit Methode ist, das hängt davon ab, ob sie dem Ziele gemäß ist, dem sie zu- strebt. Was den wahrhaften, den giltigen Wissenschaften als solchen zukommt, m. a. W. was die Idee der Wissenschaft constituirt, will die Logik erforschen, damit wir daran messen können, ob die empirisch vorliegenden Wissenschaften ihrer Idee entsprechen, oder in wie weit sie sich ihr nähern, und worin sie gegen sie verstoßen. Dadurch bekundet sich die Logik als normative Wissenschaft und scheidet von sich ab die vergleichende Betrachtungsweise der historischen Wissen- schaft, welche die Wissenschaften als concrete Culturerzeug- nisse der jeweiligen Epochen nach ihren typischen Eigen- thümlichkeiten und Gemeinsamkeiten zu erfassen und aus den Zeitverhältnissen zu erklären versucht. Denn das ist das Wesen der normativen Wissenschaft, daß sie allgemeine Sätze und speciell als praotisohe Disciplin. 27 begründet, in welchen mit Beziehung auf ein normirendes Grundmaß — z. B. eine Idee oder einen obersten Zweck — bestimmte Merkmale angegeben sind, deren Besitz die Ange- messenheit an das Maß verbürgt oder umgekehrt eine unerläß- liche Bedingung für diese Angemessenheit beistellt; desgleichen auch verwandte Sätze, in welchen der Fall der Unangemessen- heit berücksichtigt oder das Nichtvorhandensein solcher Sach- lagen ausgesprochen ist. Nicht als ob sie allgemeine Kenn- zeichen zu geben brauchte, die besagen, wie ein Object über- haupt beschaffen sein soll, um der Grundnorm zu entsprechen; so wenig die Therapie Universalsymptome angiebt, so wenig giebt irgend eine normative Disciplin Universalkriterien. Was uns im Besonderen die Wissenschaftslehre giebt und allein geben kann, sind Specialkriterien. Indem sie feststellt, daß im Hin- blick auf das oberste Ziel der Wissenschaften und auf die fac- tische Constitution des menschlichen Geistes, und was sonst noch in Betracht kommen mag, die und die Methoden, etwa M1 M2..., erwachsen, spricht sie Sätze der Form aus: Jede Gruppe von Geistesbethätigungen der Arten aß..., die in der Complexionsform MY (bezw. M2...) sich abwickeln, liefert einen Fall richtiger Methode; oder was gleichwerthig ist: Jedes (angeblich) methodische Verfahren der Form M1 (bezw. M2...) ist ein richtiges. Gelänge es alle an sich möglichen und giltigen Sätze dieser und verwandter Art wirklich aufzustellen, dann allerdings enthielte die normative Disciplin die messende Regel für jede angebliche Methode überhaupt, aber auch dann nur in Form von Specialkriterien.

Wo die Grundnorm ein Zweck ist oder Zweck werden kann, geht aus der normativen Disciplin durch eine naheliegende Erweiterung ihrer Aufgabe eine Kunstlehre hervor. So auch hier. Stellt sich die Wissenschaftslehre die weitergehende Auf- gabe, die unserer Macht unterliegenden Bedingungen zu er- forschen, von denen die Realisirung giltiger Methoden abhängt, und Regeln aufzustellen, wie wir in der methodischen Ueber- listung der Wahrheit verfahren, wie wir Wissenschaften triftig 28 Die Logik als normative abgrenzen und aufbauen, wie wir im Besonderen die mannig- fachen in ihnen förderlichen Methoden erfinden oder anwenden, und wie wir uns in allen diesen Beziehungen vor Fehlern hüten sollen: so wird sie zur Kunstlehre von der Wissenschaft. Offenbar schließt diese die normative Wissenschaftslehre voll und ganz in sich, und es ist daher vermöge ihres unzweifel- haften Werthes durchaus angemessen, wenn man den Begriff der Logik entsprechend erweitert und sie im Sinne dieser Kunst- lehre definirt.

§ 12. Hieher gehörige Definition der Logik.

Die Definition der Logik als einer Kunstlehre ist von Alters her sehr beliebt, doch lassen die näheren Bestimmungen in der Regel zu wünschen übrig. Definitionen wie Kunstlehre des Urtheilens, des Schließens, der Erkenntnis, des Denkens (Part de penser) sind mißdeutlich und jedenfalls zu enge. Begrenzen wir z. B. in der letzterwähnten und noch heute gebrauchten Definition die vage Bedeutung des Terminus „denken" auf den Begriff des richtigen Urtheils, so lautet die Definition: Kunst- lehre vom richtigen Urtheil. Daß diese Definition aber zu enge ist, geht nun daraus hervor, daß aus ihr der Zweck der wissen- schaftlichen Erkenntnis nicht ableitbar ist. Sagt man: der Zweck des Denkens werde voll und ganz erst in der Wissen- schaft erfüllt, so ist dies unzweifelhaft richtig; aber es ist da- mit auch zugegeben, daß eigentlich nicht das Denken, bezw. die Erkenntnis, der Zweck der fraglichen Kunstlehre ist, sondern dasjenige, den! das Denken selbst Mittel ist.

Aehnlichen Bedenken unterliegen die übrigen Definitionen. Sie unterliegen auch dem neuerdings wieder von Beegmann er- hobenen Einwände, daß wir in der Kunstlehre einer Thätigkeit — z. B. des Malens, des Singens, des Reitens — vor Allem erwarten müßten, „daß sie zeige, was man thun müsse, damit die betreffende Thätigkeit richtig vollzogen werde, z. B. wie man beim Malen den Pinsel fassen und führen, beim Singen die Brust, die Kehle und den Mund gebrauchen, beim Reiten und speciell als praetische Disciplin. 29 den Zügel anziehen und nachlassen und mit den Schenkeln drücken müsse". So kämen in den Bereich der Logik ihr ganz fremdartige Lehren.1 Näher der Wahrheit steht sicherlich Schleiermacher' s Definition der Logik als Kunstlehre von der wissenschaftlichen Erkenntnis. Denn selbstverständlich wird man in der so be- grenzten Disciplin nur die Besonderheit der wissenschaftlichen Erkenntnis zu berücksichtigen und, was sie fördern kann, zu erforschen haben; während die entfernteren Vorbedingungen, welche das Zustandekommen von Erkenntnis überhaupt be- günstigen, der Pädagogik, der Hygiene u. s. w. überlassen bleiben. Indessen kommt in Schleiermacher's Definition nicht ganz deut- lich zum Ausdruck, daß es dieser Kunstlehre auch obliege, die Regeln aufzustellen, denen gemäß Wissenschaften abzugrenzen und aufzubauen sind, während umgekehrt dieser Zweck den der wissenschaftlichen Erkenntnis einschließt. Vortreffliche Ge- danken zur Umgrenzung unserer Disciplin findet man in Bol- zano's „Wissenschaftslehre", aber mehr in den kritischen Vor- untersuchungen als in der Definition, die er selbst bevorzugt. Diese lautet befremdlich genug, die Wissenschaftslehre (oder Logik) sei „diejenige Wissenschaft, welche uns anweise, wie wir Wissenschaften in zweckmäßigen Lehrbüchern darstellen sollen".2 1 Bergmann, Die Grundprobleme der Logik2 1895 S. 78. — Vgl. auch Dr. B. Bolzano's Wissenschaftslehre (Sulzbach 1837) I. S. 24. „Gehört z. B. die Frage, ob Koriander ein Mittel zur Stärkung des Gedächtnisses sei, in die Logik? Und doch müßte sie es, wäre die Logik eine ars rationis formandae im ganzen Umfange der Worte."

2 Bolzano, a. a. 0. I. S. 7. Allerdings ist der IV. Bd. der „Wissen- schaftslehre" speciell der Aufgabe gewidmet, welche die Definition aus- spricht. Aber es muthet sonderbar an, daß die unvergleichlich wichtigeren Disciplinen, welche die drei ersten Bände behandeln, bloß als Hilfs- mittel einer Kunstlehre von den wissenschaftlichen Lehrbüchern dargestellt sein sollen. Natürlich beruht auch die Größe dieses noch lange nicht genug geschätzten, ja fast gar nicht benutzten Werkes auf den Forschungen dieser ersteren Bände.

30 Theoretische Disciplinen Zweites Kapitel.

Theoretische Disciplinen als Fundamente normativer.

§ 13. Der Streit um den pr actischen Charakter der Logik.

Aus unseren letzten Betrachtungen ist die Berechtigung einer Logik als Kunstlehre als so selbstverständlich hervorgegangen, daß es verwunderlich erscheinen muß, wie in diesem Punkte ein Streit je hat bestehen können. Eine practisch gerichtete Logik ist ein unabweisbares Postulat aller Wissenschaften, und dem ent- spricht es auch, daß die Logik historisch aus practischen Motiven des Wissenschaftsbetriebes erwachsen ist. Dies geschah bekannt- lich in jenen denkwürdigen Zeiten, als die neu aufkeimende griechische Wissenschaft in Gefahr gerieth, den Angriffen der Skeptiker und Subjectivisten zu unterliegen, und alles weitere Gedeihen der Wissenschaft davon abhieng, objective Wahrheits- kriterien zu finden, welche den täuschenden Schein der sophi- stischen Dialektik zu zerstören vermöchten.

Wenn man gleichwol, zumal in neuerer Zeit unter Kant's Einflüsse, der Logik den Charakter einer Kunstlehre wiederholt aberkannt hat, während man dieser Charakterisirung auf der an- deren Seite fortgesetzt Werth beimaß, so kann sich der Streit doch nicht um die bloße Frage gedreht haben, ob es möglich sei, der Logik practische Ziele zu setzen und sie darnach als eine Kunstlehre zu fassen. Hat doch Kant selber von einer ange- wandten Logik gesprochen, welcher die Regelung des Ver- standesgebrauchs,, unter den zufälligen Bedingungen des Sub- jects, die diesen Gebrauch hindern und befördern können", x obliege, und von welcher wir auch lernen können,,,was den richtigen Verstandesgebrauch befördert, die Hilfsmittel desselben 1 Kritik d. r. V. Einleitung zur transc. Logik I, letzter Absatz.

als Fundamente normativer. 31 oder die Heilungsmittel von logischen Fehlern oder Irr- thümern."1 Wenn er sie auch nicht eigentlich als Wissen- schaft gelten lassen will, wie die reine Logik;2 wenn er sogar meint, daß sie, eigentlich nicht Logik heißen sollte", 3 so wird es doch jedermann freistehen, das Ziel der Logik so weit zu stecken, daß sie die angewandte, also practische4 mit umfaßt. Allenfalls mag man darüber streiten — und dies ist auch aus- reichend geschehen — ob für die Förderung der menschlichen Erkenntnis durch eine Logik als practische Wissenschaftslehre ein erheblicher Gewinn zu erhoffen sei; ob man sich z. B. vou einer Erweiterung der alten Logik, die nur zur Prüfung gege- bener Erkenntnisse dienen könne, um eine ars inventiva, eine „Logik der Entdeckung" wirklich so große Umwälzungen und Fortschritte versprechen dürfe, wie Leibniz dies bekanntlich, geglaubt hat, u. dgl. Aber dieser Streit betrifft keine principiell bedeutsamen Punkte, und er entscheidet sich durch die klare Maxime, daß schon eine mäßige Wahrscheinlichkeit für eine künftige Förderung der Wissenschaften die Bearbeitung einer 1 Kant's Logik, Einleitung II. (WW. HARTENSTEiN'sche Ausgabe 1867, 4 Wenn Kant in einer allgemeinen Logik mit einem practischen Theil eine contradictio in adjecto sieht und darum die Eintheilung der Logik in theoretische und practische verwirft (Logik, Einleitung IL sub. 3), so hindert uns dies garnicht, das, was er angewandte Logik nennt, als practische zu schätzen. Eine „practische Logik" setzt, wenn der Aus- druck in seiner gemeinen Bedeutung genommen wird, keineswegs noth- wendig voraus „die Kenntnis einer gewissen Art von Gegenständen, worauf sie angewendet wird", aber wol die eines Geistes, der im Streben nach Erkenntnis durch sie gefördert werden soll. In doppelter Richtung kann Anwendung statthaben: Mit Hilfe logischer Regeln können wir Nutzen ziehen für ein besonderes Erkenntnisgebiet — dies gehört zur besonderen Wissenschaft und der sich ihr anschließenden Methodologie. Andererseits ist es aber auch denkbar, daß wir mit Hilfe der idealen, von der Besonderheit des menschlichen Geistes unabhängigen Gesetze der reinen Logik (falls es dergleichen giebt) practische Regeln ableiten, die auf die besondere Natur des Menschen (in specie) Rücksicht nehmen. Dann hätten wir eine allgemeine und doch practische Logik.

32 Theoretische Disciplinen dahin abzielenden normativen Disciplin rechtfertige; davon ab- gesehen, daß die abgeleiteten Regeln an sich eine werthvolle Bereicherung der Erkenntnis darstellen.

Die eigentliche und principiell wichtige Streitfrage, die leider von keiner Seite klar präcisirt worden ist, liegt in ganz anderer Richtung; sie geht dahin, ob denn die Defini- tion der Logik als Kunstlehre ihren wesentlichen Charakter treffe. Es fragt sich m. a. W. ob es nur der practische Ge- sichtspunkt ist, welcher das Recht der Logik als einer eigenen wissenschaftlichen Disciplin begründe, während von theoretischem Standpunkte aus all das, was die Logik an Erkenntnissen sammle, einerseits in rein theoretischen Sätzen bestehe, die in sonst bekannten theoretischen Wissenschaften, hauptsächlich aber in der Psychologie ihr ursprüngliches Heimathsrecht be- anspruchen müssen, und andererseits in Regeln, die auf diese theoretischen Sätze gegründet sind.

In der That liegt wol auch das Wesentliche in der Auf- fassung Kant's nicht darin, daß er den practischen Charakter der Logik bestreitet, sondern daß er eine gewisse Begrenzung, bezw. Einschränkung der Logik für möglich und in erkenntnis- theoretischer Hinsicht für fundamental hält, wonach sie als eine völlig unabhängige, im Vergleich mit den anderweitig bekannten Wissenschaften neue und zwar rein theoretische Wissenschaft dasteht, welcher nach Art der Mathematik jeder Gedanke an eine mögliche Anwendung äußerlich bleibt und welche der Mathematik auch darin gleicht, daß sie eine apriorische und rein demonstrative Disciplin ist.

Die Einschränkung der Logik auf ihren theoretischen Wissensgehalt führt nach der vorherrschenden Form der geg- nerischen Lehre auf psychologische, ev. auch grammatische und andere Sätze; also auf kleine Ausschnitte aus anderweitig ab- gegrenzten und dazu empirischen Wissenschaften; nach Kant stoßen wir vielmehr noch auf ein in sich geschlossenes, selbst- ständiges und dazu apriorisches Gebiet theoretischer Wahrheit, auf die reine Logik.

als Fundamente normativer. 33 Man sieht, daß in diesen Lehren noch andere bedeutsame Gegensätze mitspielen, nämlich ob die Logik als apriorische oder empirische, unabhängige oder abhängige, demonstrative oder nicht-demonstrative Wissenschaft zu gelten habe. Scheiden wir diese, als unseren nächsten Interessen fernliegend, ab, so bleibt nur die oben hingestellte Streitfrage übrig; wir ab- strahlen auf der einen Seite die Behauptung, daß jeder als Kunstlehre gefaßten Logik eine eigene theoretische Wissen- schaft, eine „reine" Logik zu Grunde liege, während die Gegen- seite alle theoretischen Lehren, die in der logischen Kunst- lehre zu constatiren sind, in anderweitig bekannte theoretische Wissenschaften glaubt einordnen zu können.

Den letzteren Standpunkt hat schon Beneke mit Lebhaftig- keit vertreten;1 klar umschrieben hat ihn J. St. Mill, dessen Logik auch in dieser Hinsicht sehr einflußreich geworden ist.2 Auf demselben Boden steht auch das führende Werk der neueren logischen Bewegung in Deutschland, die Logik Sig- waet's. Scharf und entschieden spricht sie es aus: „Die oberste Aufgabe der Logik, und diejenige, die ihr eigentliches Wesen ausmacht [ist es] Kunstlehre zu sein."3 Auf dem anderen Standpunkte finden wir neben Kant ins- besondere Herbaet, dazu eine große Zahl ihrer Schüler.

Wie wol sich übrigens in dieser Beziehung der extremste Empirismus mit der Kant' sehen Auffassung verträgt, ersieht man aus Bain's Logik, die zwar als Kunstlehre aufgebaut ist, aber eine Logik als eigene theoretische und abstracte Wissen- 1 Die Ueberzeugung vom wesentlich practischen Charakter der Logik will Beneke schon in den Titeln seiner Darstellungen der Logik — „Lehr- buch der Logik als Kunstlehre des Denkens" 1832, „System der Logik als Kunstlehre des Denkens" 1842 — andeuten. In sachlicher Beziehung vgl. im. „System" das Vorwort, die Einleitung und zumal die Polemik gegen Herbart I. S. 21 f.

2 Mehr noch als Mill's logisches Hauptwerk kommt für die Dis- cussion der hiehergehörigen Frage die Streitschrift gegen Hamilton in Betracht. Es folgen weiter unten die erforderlichen Citationen.

34 Theoretische Disciplinen schaft — und sogar als eine Wissenschaft nach Art der Mathe- matik — ausdrücklich anerkennt und zugleich in sich zu fassen beansprucht. Zwar ruht diese theoretische Disciplin nach Bain auf der Psychologie; sie geht also nicht, wie Kant es will, allen anderen Wissenschaften als eine absolut unabhängige Wissenschaft voraus; aber sie ist doch eine eigene Wissen- schaft, sie ist nicht wie bei Mill eine bloße Zusammenordnung psychologischer Capitel, geboten durch die Absicht auf eine practische Regelung der Erkenntnis.1 In den mannigfachen Bearbeitungen, welche die Logik in diesem Jahrhundert erfahren hat, kommt der hier in Rede stehende Differenzpunkt kaum je zu deutlicher Hervorhebung und sorgsamer Ueberlegung. Mit Rücksicht darauf, daß sich die practische Behandlung der Logik mit beiden Standpunkten wol verträgt und in der Regel auch von beiden Seiten als nützlich zugestanden worden ist, erschien Manchen der ganze Streit um den (wesentlich) practischen oder theoretischen Charakter der Logik als bedeutungslos. Sie hatten sich den Unterschied der Standpunkte eben nie klar gemacht.

Unsere Zwecke erfordern es nicht, auf die Streitigkeiten der älteren Logiker — ob die Logik eine Kunst sei oder eine Wissenschaft oder beides oder keines von beiden; und wieder ob sie im zweiten Falle eine practische oder speculative Wissen- schaft sei oder beides zugleich — kritisch einzugehen. Sir William Hamilton urtheilt über sie und damit zugleich über den Werth der Fragen wie folgt: „The controversy...is perhaps one of the most futile in the history of speculation. In so far as Logic is concerned, the decision of the question is not of the very smallest import. It was not in consequence of any diversity of opihion in regard to the scope and nature af this doctrine, that philosophers disputed by what name it should be called. The controversy was, in fact, only about what was properly an art, and what was pro- perly a science; and as men attached one meaning or another to these terms, so did they affirm Logic to be an art, or a science, or als Fundamente normativer. 35 both, or neither." 1 Doch ist zu bemerken, daß Hamilton selbst über behalt und Werth der in Rede stehenden Unterscheidungen und Contro- versen nicht sehr tief geforscht hat. Bestände eine angemessene Ueber- einstimmung in Bezug auf die Behandlungsweise der Logik und den Inhalt der ihr beizurechnenden Lehren, dann wäre die Frage, ob und wie die Begriffe art und science zu ihrer Definition gehören, von geringerer Bedeutung, obschon lange noch nicht eine Frage der bloßen Etiquettirung. Aber der Streit um die Definitionen ist (wie wir bereits ausgeführt haben) in Wahrheit ein Streit um die Wissenschaft selbst, und zwar nicht um die fertige, sondern um die werdende und vorläufig nur prätendirte Wissenschaft, bei der noch die Probleme, die Methoden, die Lehren, kurz alles und jedes zweifelhaft ist. Schon zu Hamilton's Zeiten und lange vor ihm waren die Differenzen in Ansehung des wesentlichen Gehalts, des Umfangs und der Behand- lungsweise der Logik sehr erheblich. Man vergleiche nur Hamilton's, Bolzano's, Mill's und Beneke's Werke. Und wie sind die Differenzen seitdem erst gewachsen. Stellen wir Erdmann und Drobisch, Wundt und Bergmann, Schuppe und Brentano, Sigwart und Ueberweg zu- sammen — ist das alles Eine Wissenschaft und nicht bloß Ein Name?

Fast möchte man so entscheiden, wenn nicht umfassendere Gruppen von Themen da und dort gemeinsam wären, obschon freilich in Hin- sicht auf den Inhalt der Lehren und selbst der Fragestellungen sich auch nicht zwei dieser Logiker erträglich verständigen. Hält man nun damit zusammen, was wir in der Einleitung betont haben — daß die Definitionen nur die Ueberzeugungen ausprägen, die man über die wesentlichen Aufgaben und den methodischen Charakter der Logik besitzt, und daß hierauf bezügliche Vorurtheile und Irrthümer bei einer so zurückgebliebenen Wissenschaft dazu beitragen können, die Forschung von vornherein auf falsche Bahnen zu lenken — so wird man Hamilton sicherlich nicht zustimmen können, wenn er sagt: „the decision of the question is not of the very smallest import".