Neben seiner Anwendung auf die Personen spielt der Boykott im Streik oder als Streikwaffe auch eine wach- sende Rolle in bezug auf das von Streikbrechern hergestellte Produkt. Am einfachsten ist selbstverständlich seine An- wendung da, wo es sich um solche Artikel des Massen- konsums der Arbeiterklasse handelt, deren Herkunft un- schwer festzustellen ist. Einer der ersten Artikel, auf dessen Produktionsbedingungen die Arbeiterschaft als Konsument so einen Einfluß auszuüben in der Lage war, ist das Bier. Brauereiarbeiter finden bei ihren Lohn- etc. Kämpfen einen immer stärkeren Rückhalt in der Gesamtarbeiterschaft, die dadurch, daß sie ein bestimmtes Bier für „nicht schmack- haft“ erklärt, in vielen Fällen einen sehr empfindlichen Druck auf die betreffende Brauerei auszuüben imstande ist. Auch auf die Bekleidungsindustrien kann die Arbeiterschaft als Konsument einen starken Druck in der Richtung auf Bewilligung von Arbeiterforderungen ausüben. Hier sind es namentlich die Vereinigten Staaten von Amerika, wo die Gewerkschaftsmarke für bestimmte Erzeugnisse der Be- kleidungsindustrie eine erhebliche Rolle spielt. Die betreffen- den Gewerkschaften lassen eine bestimmte Marke gesetzlich eintragen und erlauben nur denjenigen Fabrikanten, die Marke dem Kleidungsstück — Hut, Rock, Schuhwerk — durch Stempel u. dergl. aufzuprägen oder anzuheften, die diese Gegenstände unter Gewerkschaftsbedingungen fabri- 76 litized by Google zieren lassen. Es liegt auf der Hand, was für eine starke Waffe dies dort werden kann, wo in der breiten Masse der Arbeiterschaft der Gewerkschaftsgedanke tiefere Wurzel gefaßt hat. Diese Möglichkeit steigert sich noch dort sehr erheb- lich, wo die Arbeiter in Konsumgenossenschaften ihren Konsum organisiert haben. Solche Körperschaften sind bei ihren Einkäufen in weit höherem Maße in der Lage, die Herkunft des Produkts und die Art seiner Herstellung fest- zustellen, als dies der einzelne Konsument vermag. So werden die Arbeiterkonsumvereine, die in England nahe an zwei Millionen Arbeiterfamilien umfassen und in Deutsch- land und andern Ländern auf dem besten Wege sind, eine entsprechende Stärke zu erlangen, zu einer sehr bedeut- samen Waffe in der Hand der Arbeiter, bei Streiks oder auch sonst ihren Einfluß auf die Produktionsbedingungen zu erhöhen.
Ein ähnliches und gleichfalls zunehmende Bedeutung erlangendes Mittel, die Position der Arbeiter im Streik zu stärken, ist die Einführung der sogenannten „gerechten Lohnklausel“ in die Lieferungs- etc. Kontrakte öffent- licher Behörden, wie Staat, Gemeinden und ähnliche Körper- schaften. In dem Maße, wie die Arbeiterschaft durch das Gewicht ihrer Zahl in Verbindung mit mehr oder weniger stärkerer Verallgemeinerung des Wahlrechts steigenden Ein- fluß auf staatliche, kommunale und andere Parlamente er- hält, erreicht sie es auch, daß bei öffentlicher Ausschrei- bung von Arbeitsunternehmungen, Lieferungen usw. Be- dingungen hinsichtlich der Arbeitslöhne, der Arbeitszeit usw. eingefügt werden, welche der betreffende Lieferant oder Unternehmer einzuhalten sich verpflichten muß. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch die, bei Konflikten sich ge- 77 gebenenfalls dem Schiedsspruch eines nach bestimmten Maximen zu bildenden Schiedsgerichts oder Einigungsamts zu unterwerfen. In England, wo für die Wahlen in die Gemeindevertretungen nur noch ein gewisser Wohnungs- zensus, aber keinerlei Klassenwahlsystem besteht, ist die fair wages- Klausel in gegen 250 Gemeinden eingeführt. Es ist das Verdienst des Londoner Grafschaftsrats, hier bahn- brechend vorangegangen zu sein. Diese 1889 zuerst ins Leben getretene Körperschaft war es, die gleich in ihrer ersten Amtsperiode das Prinzip aufstellte, für alle von ihr zu vergebenden Arbeiten und Lieferungen die Einhaltung der von den Gewerkschaften anerkannten Arbeitsbedingungen vorzuschreiben, und die für solche Arbeiten, für die keine Gewerkschaftstarife bestehen, eigne Mindestlohnsätze und sonstige Arbeitsbedingungen vorschrieb. Um dieselbe Zeit ging auch die englische Regierung dazu über, bei ihren Arbeitsvergebungen Rücksichten auf die Arbeiter im Sinne der gerechten Lohnklausel vorzuschreiben. 1893 erklärte der jetzige Parteichef der Liberalen, Mr. Campbell Banner- mann, in seiner damaligen Eigenschaft als Kriegsminister im Parlament: „Wir haben das Prinzip, die Arbeit auf dem billigsten Markt zu kaufen, vollständig aufgegeben.“ Aller- dings hat dann in einer späteren Epoche, nämlich im Winter 1897/98, der unionistische Marineminister Goschen während des gerade spielenden Maschinenbauerstreikes Marinearbeiten von Firmen ausführen lassen, die ihre Arbeiter, soweit sie dem Maschinenbauerverband angehörten, zu einem Viertel ausgesperrt und dadurch die übrigen drei Viertel zum Ausstand veranlaßt hatten. Das war, wenn auch der Minister erklärte, die Regierung frage nicht danach, ob Streik obwalte oder nicht, oder gerade weil er dies er- 78 klärte, faktisch eine Parteinahme gegen die Streiken Indes sprach Herr Goschen eben als Minister einer unio- nistisch-konservativen Regierung, und außerdem handelte es sich um Arbeiten für Zwecke der Landesverteidigung, bei denen überhaupt gern Ausnahmen von der üblichen Praxis gemacht werden. Aber auch sonst geht in England die Regierung in der praktischen Arbeiterpolitik weniger radikal vor, als ein Teil der Kommunalverwaltungen. Wie das übrigens auch meist auf dem Festlande der Fall ist, wo sich neuerdings das Prinzip der gerechten Lohnklausel gleichfalls in steigendem Umfange Bahn bricht.
Kraft dieser Klausel ist es möglich, auch auf Industrien, für deren Produkte die Arbeiter als kaufende Konsumenten weder einzeln noch als Genossenschaften in Betracht kommen, einen Einfluß bei Kämpfen auszuüben. Man denke an die verschiedenen Arten von Eisenwerken, an die Industrien der modernen Verkehrsmittel, an Tiefbauunternehmungen und ähnliche Arbeitsgebiete mehr. Auf diese Weise wird die Stärkung des Einflusses der Arbeiter in den öffentlichen Vertretungskörpern, d. h. ihre politische Macht, zu einer bedeutsamen Waffe auch für den anscheinend rein wirt- schaftlichen Charakter tragenden Streik.
Der Streik ist in seiner Weise ein Krieg, und wenn er auch in der Regel unblutiger Krieg ist, so erweckt er doch in genügendem Maße die Leidenschaften, um ge- gebenenfalls nicht ohne gewalttätige Zusammenstöße aus- zugehen. Dies pflegt namentlich dort der Fall zu sein, wo die Arbeiterklasse entweder noch auf einem niedrigen Kultur- niveau steht und sich infolgedessen mehr von Gemütsbewe- gungen als von verstandesmäßiger Beurteilung der Dinge beherrschen läßt, oder wo das Temperament des Volkes im 79 allgemeinen ein hitzigeres ist und zum raschen Übergang zu extremen Handlungen neigt. Vielfach pflegen auch Regierungen dadurch selbst gewalttätige Zusammenstöße hervorzurufen, daß sie unter der Firma der Fürsorge für die angeblich oder vermeintlich bedrohte öffentliche Ruhe und Sicherheit Truppen in von Streiks betroffene Orte oder Distrikte entsenden und dadurch die streikende Arbeiter- schaft noch besonders erbittern. Namentlich in Frankreich haben solche Truppenentsendungen häufig zu Blutvergießen geführt. Provozierendes Auftreten von Offizieren oder Sol- daten, kontinuierliche Hänseleien dieser durch die Streiken- den waren an der Tagesordnung und führten in weiterer Steigerung blutige Konflikte herbei. Das Ende waren dann Gewaltmaßregeln für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Preisgabe des Streiks seitens der schließlich doch ein- geschüchterten Arbeiter. Auch hier hat der zunehmende Einfluß der Arbeiter auf das Parlament durch immer stär- kere Benutzung des Wahlrechts in jüngster Zeit einen Wandel, wenn nicht schon endgültig bewirkt, so doch in sehr fühl- barer Weise angebahnt. Teils ist bei Streiks von jeder Truppenentsendung in die Streikdistrikte Abstand genommen, teils aber ist, wenn wirklich Truppen entsendet wurden, ihnen die äußerste Zurückhaltung zur Pflicht gemacht worden. So wird die politische Betätigung, indem sie darauf hin- wirkt, die Organe der Staatsgewalt am Eingreifen zugunsten des Unternehmertums zu verhindern, selbst zu einer Waffe für den Streik.
Diese politische Ergänzung der Machtmittel der Arbeiter im Streik ist ein Ausgleich für das fast überall den Arbeitern ungünstige geschriebene und gesprochene Recht in Streik- fragen. Allerdings ist in den Gesetzbüchern aller vorge- 80 > Digitizedby Google schrittenen Länder das Recht der Arbeiter, sich zum Zwecke der Arbeitseinstellung zu verbinden, entweder ausdrücklich anerkannt oder durch Streichung früherer Verbotsbestim- mungen sanktioniert. Aber überall hat das Gesetz auch Bestimmungen zum Schutz der Unternehmer gegen An- wendung von stärkeren Pressionsmitteln durch die Arbeiter- verbindungen, sowie insbesondere zum Schutze der außerhalb der Koalitionen verharrenden Arbeiter — der „Arbeits- willigen“ — gegen Bedrohung und Vergewaltigung durch die Koalitionen und deren Verbündete. Unter dem Gesichts- punkt des Rechts der freien Selbstbestimmung und insbe- sondere der wirtschaftlichen Freiheit des Individuums scheinen jene Schutzvorschriften auch nur recht und billig. Die Wirklichkeit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung macht jenes Recht aber großenteils zu einer reinen Fiktion; je mehr die Industrie von kapitalistischen Riesenmonopolen beherrscht wird, um so mehr sinkt das Recht der wirtschaft- lichen Selbstbestimmung für den einzelnen zum Zwang herab, sich bei Strafe des Verhungerns dem Gebot jener Monopole zu unterwerfen. Der Jurist, der dem Buchstaben des Gesetzes folgt und es an dem für die bürgerliche Ge- sellschaftsordnung als Grundrecht proklamierten Gedanken der persönlichen Freiheit der Individuen mißt, setzt sich, auch wo er keiner sonstigen Klasseneingebung folgt, auf diese Weise immer mehr in Widerspruch mit den wirklichen Grundlagen des wirtschaftlichen Lebens, und Urteilssprüche, die nach seiner Ansicht oder Absicht die Freiheit der menschlichen Persönlichkeit schützen sollten, werden faktische Rechts- verfügungen zur Befestigung der Macht der Monopolisten über die Menschen als Persönlichkeiten. In allen Ländern sind die Richter so die besten Sachwalter der Gewalt der Monopolisten geworden, und während die große Mehrheit selbst der bürgerlichen Sozialpolitiker die Notwendigkeit ein- sieht, im Angesicht der Veränderungen in den Wirtschafts- bedingungen die Gesetzesbestimmungen, welche das Koali- tionsrecht der Arbeiter behandeln — in Deutschland die Paragraphen 152 und 153 der Gewerbeordnung — im Sinne eines wirksamen Schutzes der Koalitionswilligen zu verbessern, kommen aus den Gerichtshöfen Erkenntnisse über Erkenntnisse, die die Arbeiterkoalitionen immer noch unter dem Gesichtswinkel eines Übels behandeln, das zwar zu dulden ist, aber besser nicht wäre. Das Recht des Streiks ist so nirgends mehr bedroht, als wo es seinen festesten Hort haben sollte: in den Hallen der über den Parteien stehenden Themis.
Hierher gehören auch die vielbesprochenen Erkenntnisse englischer Richter, welche, wie insbesondere das Urteil im Tafftalbahnprozeß, 1901, die zivilrechtliche Haftbarkeit der Gewerkschaften für die von ihnen oder ihren Agenten ver- ursachten Schädigungen aussprechen. Unter dem Gesichts- punkt des formalen Rechts sind diese Erkenntnisse unan- fechtbar, von ihm aus konnten die Richter in den konkreten Fällen, die sie vor sich hatten und bei denen es sich — was in Deutschland meist übersehen wird — nicht um Kämpfe für materielle Verbesserungen der Arbeiterlage handelte, kaum anders urteilen, als sie getan. Aber das formale Recht lebt in Vorstellungen, die der Wirklichkeit widersprechen, und wird daher materielles Unrecht, das freilich auf die Dauer vor der Wirklichkeit zuschanden wird.*) *) Was im obigen Falle die Richter als Gesetzesausleger als „zu Recht" erkannt hatten, sind die Gesetzgeber Englands gegen- 82 Es wäre schließlich noch die Frage des anarchi- schen Streikterrorismus zu erwähnen, wie Lynchung ver- haßter Persönlichkeiten, Inbrandsteckung der Fabriken oder Werkanlagen besonders verhaßter Personen oder Gesellschaften, und ähnliche Akte der Rache und der Einschüchterung mehr. Wie sie kulturell zu beurteilen sind, bedarf nach dem Vorausgeschickten keiner beson- deren Ausführung. Aber auch unter dem Gesichtspunkt des Zwecks werden sie gewöhnlich überschätzt. Hier und da mag solche primitive Gewaltpolitik zeitweilig ihr Ziel erreichen, Dauerhaftes wird im Wirtschaftsleben aber nur durch das Mittel der Organisation und Dis- ziplin geschaffen, und diese sind, wo und solange die grobe Gewalt systematisch kultiviert wird, selten in dem hier erforderten Grade zu finden und aufrecht zu er- halten.
wärtig beschäftigt wieder aufzuheben. Mit großer Mehrheit hat das englische Haus der Gemeinen am 30. März 1906 der ersten Lesung eines von den Vertretern der Arbeiterpartei eingebrachten Gesetz- entwurfs zugestimmt, der jede zivilrechtliche Haltbarmachung von Gewerkschaften für von ihren Agenten verursachte Schädigungen für unzulässig erklärt. Ein Regierungsentwurf wollte die Haltbar- machung nur in solchen Fällen ausschließen, wo die Gewerkschafts- agenten ohne Auftrag oder gegen den Willen der Gewerkschafts- vorstände handelten, und so weit waren auch die Vertreter der konservativen Opposition zu gehen bereit. Damit allein wären neue Urteile, wie das im Tafftalprozeß, unmöglich gemacht worden. Aber die liberale Regierung gab dem Drängen der Vertreter der Arbeiter- partei nach und akzeptierte deren Entwurf, der freilich noch am Widerstand des Hauses der Lords scheitern kann. Sicher ist jedoch, daß jener Mindestschutz der Gewerkschaften gegen zivilrechtliche Belangung Gesetz werden wird.
Die Kosten des Streiks IE Kosten des Streiks sind unter drei Gesichtspunkten zu betrachten. Erstens die Kosten für die beteiligten Arbeiter, zweitens die Kosten für die Unter- nehmerklasse, und drittens die Kosten für die Volkswirtschaft im allge- lmeinen.
Streik bedeutet Unterbrechung der Arbeit und damit zunächst Lohnverlust für die streikenden Arbeiter, Pro- fitentgang für die Unternehmer, bei denen gestreikt wird, und Produktionsausfall für die Volkswirtschaft im all- gemeinen. Es liegt auf der Hand, daß im letzteren Posten sich die ersten beiden wiederholen, der Marktwert des Pro- dukts schließt Arbeitslohn und Unternehmerprofit ein. Man könnte also sagen, daß mit der Abschätzung des durch Streiks verursachten Produktionsausfalls die Frage der Kosten der Streiks eigentlich erledigt sei, da es ja bei allen diesen Dingen sich schließlich doch nur darum handle, wie die Volkswirtschaft als Ganzes durch sie beeinflußt werde. Indes so richtig das letztere ist, so macht sich die Antwort doch nicht ganz so einfach, daß sie mit der bloßen Bezugnahme auf die Produktionsstatistik zu erschöpfen wäre.
Die direkte Beeinträchtigung der Produktion durch Streiks scheint auf den ersten Blick aus den Zahlen der Streikstatistik unschwer berechnet werden zu können. Aus den Zusammenstellungen, die wir auf Seite 44 und Seite 46 hinsichtlich der englischen und deutschen Streikstatistik mit- geteilt haben, ergibt sich zunächst die Summe der in den dort verzeichneten Jahren durch Streiks der Produktion ver- 84 'S loren gegangenen Arbeitstage. So groß die Gesamtsumme erscheint, so berechnet sie sich doch, auf die Gesamtheit der Arbeiter verteilt, in all diesen Jahren auf einen Arbeits- ausfall von erheblich unter einem Arbeitstag durchschnitt- lich pro Kopf des Arbeiters. Ein aus irgendwelchem Vor- kommnis improvisierter nationaler Feiertag, bezw. die Er- hebung eines Arbeitstages zu einem solchen, wie etwa die Sedanfeier, irgend ein Bet- und Bußtag und dergleichen bedeuten unter dem Gesichtspunkt der Produktion danach einen größeren Verlust für die Volkswirtschaft, als im Durchschnitt die Gesamtheit aller Streiks des Jahres. Das Ehepaar Sidney und Beatrice Webb, das in seinem großen Werk Industrial Democracy (deutsch unter dem Titel Theorie und Praxis der englischen Gewerkschaftsbewegung, Stuttgart, J. H. W. Dietz Nachf.) auf diese Tatsache hin- weist, hält sie mit Recht dem nur zu leicht angestimmten Geschrei der Tagesjournalistik und oberflächlicher Öko- nomen über die Schädigung der Volkswirtschaft durch die Streiks entgegen. Es kommt noch hinzu, daß in der Regel nach beendetem Streik durch erhöhte Arbeitstätig- keit — Einlegung von Überstunden oder, worauf die Arbeiter hinarbeiten, Einstellung von mehr Arbeitern — der Produktionsausfall ganz oder zu einem großen Teil bald wieder eingeholt wird. Auch ist erfahrungsgemäß der Pro- zentsatz von Streiks nicht gering, die von Unternehmern selbst provoziert werden, um auf bequeme Weise sich über eine flaue Geschäftszeit hinwegzuhelfen. Ferner muß festgehalten werden, daß in der erwähnten Statistik die Aus- sperrungen, d. h. die von Fabrikanten verfügten Arbeits- unterbrechungen mit einbegriffen sind. Indes ist hierauf kein großes Gewicht zu legen, weil, wie im Abschnitt 2 ge- 85 zeigt wurde, es immer schwerer wird, festzustellen, wer bei Streiks und Aussperrungen der wirklich treibende Teil ist, und wir es hier einfach mit der Arbeitsstockung durch Kon- flikte zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu tun haben. Für diese kann generell festgestellt werden, daß der gesamte Produktionsausfall und damit die Gesamtkosten für die Arbeiterschaft als Klasse auf der einen Seite und die gesamte Unternehmerschaft auf der andern Seite sich in überaus mäßigen Grenzen bewegen.
Es wäre freilich sehr oberflächlich gedacht, wollte man damit die vorliegende Frage als erledigt betrachten. Zu- nächst zieht jeder Streik und jede Aussperrung weitere Kreise als die direkt von ihnen Betroffenen in Mitleiden- schaft. Je nach der Natur des Produkts, tun das es sich handelt, werden andere Produzenten, sei es in ihrem Absatz, sei es in ihrer Produktion mehr oder minder lahmgelegt. Es müssen je nachdem erheblich mehr Arbeiter feiern, als die Streikenden oder Ausgesperrten. Arbeitsmöglichkeiten werden verringert, Arbeitslöhne gehen verloren. Auch die Rückwirkungen der zeitweiligen Einschränkung des Konsums der betroffenen Arbeiter ist hierbei in Betracht zu ziehen; sie ist namentlich da kein ganz nebensächlicher Faktor, wo der Streik große Massen von Arbeitern umfaßt. Auch diese Wirkungen können sehr übertrieben werden, das ist indes kein Grund, sie zu übergehen. Neben der Betrachtung der Volkswirtschaft als Einheit darf doch niemals vergessen werden, daß weder die Unternehmer noch die Arbeiter eine homogene, organisch verbundene Masse bilden, bei der ört- liche Störungen durch Mitteilung an den Gesamtkörper und die Reaktion dieses letzteren kurzweg ihre Ausgleichung Anden. Eine so labile Masse ununterschiedener Einheiten 86 sind weder die Unternehmerschaft noch die Arbeiterschaft. Oft genug findet eine lokale Störung gar keine Ausgleichung, und oft vollzieht sich, wo Ausgleichung stattfindet, diese nur sehr mittelbar. Streiks können ganze oder partielle Entwertung von Produktionsmitteln zur Folge haben oder zur Dislozierung ganzer Industriezweige führen, was stets mit positiven Verlusten für die Beteiligten und mindestens zunächst auch für die Volkswirtschaft verbunden zu sein pflegt: die Summe der disponiblen Werte wird um einen bestimmten Bruchteil verringert. Unter Umständen kann auch die Unternehmungslust zeitweilige Unterbrechung erleiden und kann der eine oder andere Industriebetrieb dem Inlande völlig verloren gehen. Groß sind diese Ge- fahren indes nicht. Was zum Beispiel die Möglichkeit der Auswanderung von Industrien betrifft, so kann es sich dabei fast immer nur um Industrien handeln, die einen parasi- tären Charakter tragen, d. h. sich nur durch abnorm niedrige Löhne am Leben erhalten, Löhne, bei denen der Arbeiter (meist werden es Frauen sein) entweder durch Er- gänzung seines Einkommens aus andern Quellen — Kinder- arbeit, Prostitution etc. — sein Leben fristet oder tatsäch- lich verkommt. Es ist aber kaum mehr fraglich, daß das Auswandern solcher parasitären Industrien für die gesamte Volkswirtschaft eines Landes unter sozialpolitischen Gesichts- punkten ein Gewinn und nicht ein Verlust ist. Lebens- fähige, d. h. in den natürlichen und geschichtlichen Produktionsbedingungen des Landes wurzelnde Industrien sind noch nie durch Streiks außer Landes getrieben worden, und wenn Streiks hier und da zur Entwertung von Produkten und Produktionsmitteln geführt haben, so steht dem auf der andern Seite die große, fruchtbringende Anregung gegen- 87 über, welche die Vervollkommnung der Werkzeuge und der Einteilung und Anordnung der Arbeiten durch Streiks erfahren haben. Ein Punkt, auf den wir im folgenden Abschnitt noch zurückkommen werden.
Den jeweilig betroffenen Arbeitern und Unternehmern kann der Streik selbstverständlich große Kosten auferlegen. Die Statistik der Generalkommission der deutschen Gewerk- schaften ergab für 1904 auf 128700 Streikende und Ausge- sperrte rund 7 825 000 Mark Lohnausfall. Das macht im Durch- schnitt pro beteiligten Arbeiter etwas über 60 Mark. Darin sind indes die kleinen, nur wenige Tage währenden Streiks ein- geschlossen; es gehört aber nicht zu den Seltenheiten, daß sich der Lohnausfall streikender Arbeiter auf viele Hunderte von Mark beläuft. Wären alle Arbeiter Deutschlands aus- namslos organisiert, so ließen sich, wie wir gesehen haben, die Kosten der Streiks durch eine Streikversicherung aus- gleichen, die dem einzelnen Arbeiter eine Versicherungs- ausgabe von wenig über einer Mark im Jahr aufer- legen würde.*) Da wir aber davon noch sehr weit entfernt sind, ist die Prämie heute sehr erheblich höher und beläuft sich unter Umständen bis auf zwanzig und mehr Mark im Jahr. Sie wird aber von den Arbeitern willig getragen, weil sie wissen, daß diese Kosten nicht vergeblich verausgabt werden.
Es wurde schon in einem früheren Abschnitt bemerkt, daß heute ein immer größerer Prozentsatz der für die Unter- stützung der Streikenden und Ausgesperrten erforderten Be- träge von den beteiligten Organisationen selbst aufgebracht *) Wahrscheinlich sogar noch viel weniger, da bei solch all- seitiger Organisation Streiks immer seltener werden müßten.
88 wird, während in der Jugend der Bewegung fast regelmäßig das gute Herz Unbeteiligter angerufen werden mußte, um nur den allerdringendsten Anforderungen für den Schutz der Streikenden und ihrer Familien vor dem Verhungern Genüge zu leisten. Allerdings variiert das Verhältnis hier noch von Gewerkschaft zu Gewerkschaft, und so können die Gesamtziffern der Aufbringung der Streikkosten in den einzelnen Jahren kein ganz zutreffendes Bild dieser Ent- wicklung geben, weil sie jeweilig dadurch eine andere Färbung erhalten, daß andere Gruppen von Gewerkschaften die Masse der Streikenden stellten, als etwa im Jahre vor- her. Ob in einem Jahre wohlorganisierte Gruppen von Metallarbeitern, Bauarbeitern etc. oder die meist in Deutsch- land bisher noch recht mangelhaft organisierten Textil- arbeiter oder Bergarbeiter einen großen Streik auszukämpfen hatten, wird naturgemäß hier ein ganz verändertes Bild erscheinen lassen. Dies vorausgeschickt, geben wir nunmehr die sehr interessante Statistik der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands über das Verhältnis der Bei- träge aus den Kassen der jeweils betroffenen Gewerkschaften zu den Gesamtkosten der von ihr verzeichneten Streiks in den Jahren 1890/91 bis 1904.
Das Jahr 1891 war das Jahr des großen, über ganz Deutschland ausgedehnten und zehn Wochen dauernden Buchdruckerstreikes, der die Hilfe der breiten Masse der Arbeiterschaft nötig machte. Sieht man von diesem Jahr und den Jahren 1894 und 1896 ab, so haben wir ein fast ununterbrochenes Steigen der Prozentziffer des von den Or- ganisationen der Streikenden selbst aufgebrachten Anteils an den Streikkosten, bis 1904 die hohe Ziffer von 95,3 Pro- zent erreicht wird, trotzdem gerade in diesem Jahr die 89 höchste Summe an Streikkosten aufgebracht wurde, die Deutschland überhaupt bisher zu verzeichnen hatte. Ein glänzendes Zeichen für die Solidität der deutschen Gewerk- schaftsbewegung.
Jahr Gesamtkosten der Streiks Mk.
Davon aus der Kasse der im Streik befindlichen Organisationen Mk.
Prozent der Gesamtausgabe Über die Streikversicherungen der Unternehmer ge- nauere Daten zu erhalten, ist sehr schwer. Hier werden die Ausgleichungen und Subventionen meist der Kenntnis des Publikums sorgfältig vorenthalten. Gelegentliche Ver- öffentlichungen in der Presse über die von Unternehmern infolge von Streiks erlittenen Verluste sind stets mit großer 90 Vorsicht aufzunehmen. So lief Mitte Oktober 1905 eine Notiz über die Verluste durch die Presse, welche die großen Kohlenwerke und Kohlengruben eignenden Hüttenwerke im Ruhrrevier durch den großen Bergarbeiterstreik vom Januar und Februar 1905 nach ihren Berechnungen erlitten haben sollen. Die betreffenden Zahlen lauten: Mark Hibernia x 500 000 Gelsenkirchen (Januar trotz großer Koksverkäufe 680251 M. Ausfall)?
Steinkohlenbergwerk Nordstern 882 000 Dortmunder Union 830000 Rheinische Stahlwerke 700 000 Hörder Bergwerks- und Hüttenverein...650000 Essener Bergwerksverein König Wilhelm (Quartalsausfall) 517406 Gewerkschaft Konstantin der Große „ „ 500000 Gußstahlwerke Witten mindestens 100000 Dies sollen aber nur die direkten Schäden sein, von denen die genannten Werke durch den Streik betroffen wurden. Die indirekten, sich vielfach über Monate, ja noch länger hinausziehenden Schädigungen seien darin nicht ein- begriffen.
Man wird diese Zahlen mit großer Vorsicht aufnehmen müssen. Der Streik dauerte bekanntlich nur wenige Wochen, 91 und viele Gruben hatten sehr erhebliche Vorräte, die sie nach Ausbruch des Streiks zum Teil zu erhöhten Preisen unterbringen konnten. Im übrigen handelt es sich um un- geheuer reiche kapitalistische Gesellschaften, von denen die meisten auf ihr Gesellschaftskapital ganz außergewöhnlich hohe Dividenden zahlen. Auf irgendwelches Mitgefühl für eine etwaige, immer nur sehr mäßige Verkürzung ihrer Divi- denden haben sie keinen Anspruch. Eine ganz andere Frage ist es, welche Kosten der Kohlenarbeiterstreik der gesamten Volkswirtschaft etwa verursacht hat. Sie liegt indes viel zu kompliziert, als daß sie mit ein paar, von den Kohlen- gesellschaften zusammengestellten Zahlen zu erschöpfen wäre. Auch würde sie Fragen aufrollen, die auf ein ganz anderes Gebiet, als das des Streiks gehören.
Die Wirkungen des Streiks