17. (S. 12.) In der Grundlegung zur.Metaphysik der Sitten führt uns Kant den kategorischen Imperativ in folgenden Fassungen vor: „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde"; und: „handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte". In der Kritik der prak- tischen Vernunft lautet er: „handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzigebung gelten könne", d. h., wie Kant selbst erklärt, daß die Maxime, zum allgemeinen Gesetz erhoben, nicht zu Widersprüchen führen und so sich selbst aufheben würde. Das Bewußtsein von diesem Grund gesetz wäre nach Kant ein Faktum der reinen Vernunft, die sich dadurch als gesetzgebend (sie volo, sie jubeo) ankündigte. Doch schon Beneke bemerkt (Grundlinien der Sittenlehre II, S. XVIII — 1841 —; vgl. seine Grundlegung zur Physik der Sitten, ein Gegen« stück zu Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1822), daß es vielmehr nichts als eine „psychologische Dichtung" sei, und heutzutage ist wohl kein Urteilsfähiger mehr hierüber im Zweifel Bezeichnend ist, daß selbst Philosophen, wie Mansel, der für Kant die allerhöchste Verehrung hat, zugeben, daß der kateigorische Imperativ eine Fiktion i) und schlechterdings unhaltbar sei.
Der kategorische Imperativ hat zugleich den andern und nicht ge- ringeren Fehler, daß man, selbst wenn man ihn zugesteht, schlechter- dings zu keinen ethischen Folgerungen gelangt. Die Ableitungen, die Kant versucht, mißlingen ihm, wie Mill (Utilitarianism, Chapt. 1) mit Recht sagt, „in fast grotesker Weise". Sein Lieblingsbeispiel einer Ableitung, dasjenige, womit er sowohl in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten als auch in der Kritik der praktischen Ver- nunft sein Verfahren erläutert, ist folgendes: Darf man, fragt er, ein Gut, das einem ohne Schein oder sonstiges Indicium anvertraut ist, für sich behalten? Er antwortet: NeinI Denn, meint er, nie- mand würde einem, wenn die gegenteilige Maxime zum Gesetz er- hoben würde, unter solchen Umständen noch etwas anvertrauen.
1) (A. d'. H.) Eine psychologische Dichtung, eine Fiktion ist er darum, weil er nicht als ursprüngliches Faktum in jedem wirklich ist; die Aufgabe des Erkenntnistheoretikers ist, über die Natur und den Ursprung sittlicher Erkenntnis eine richtige Erläuterung zu geben.
44 Anmerkungen.
Das Gesetz wäre also ohne Möglichkeit der Anwendung; also un- ausführbar; also aufgehoben durch sich selbst.
Man erkennt leicht, daß die Argumentation Kants falsch, ja absurd ist. Wenn infolge des Gesetzes gewisse Handlungen unter- lassen werden, so übt es eine Wirkung; es ist also noch wirklich und keineswegs durch sich selbst aufgehoben. Wie lächerlich wäre es, wenn einer in analoger Weise folgende Frage behandeln würde: Darf ich einem, der mich zu bestechen sucht, willfahren? — Ja! Denn dächte ich die entgegengesetzte Maxime zum allgemeinen Naturgesetz erhoben, so würde niemand mehr einen zu bestechen versuchen; folglich wäre das Gesetz ohne Anwendung; also unaus- führbar und somit aufgehoben durch sich selbst.
18. (S. 13.) Vgl. J. St. Mill, System der deduktiven und induk- tiven Logik IV Kap. 4 § 6 (gg. Ende); ebendas. VI Kap. 2 § 4 und anderwärts, wie z. B. in seinem „Utilitarianism", seinen Essays über Religion und seiner Abhandlung über Comte und den Positivismus, II. Teil.
19. (S, 14.) Man vgl. mit dem im Vortrage Gesagten das erste Kapitel der Nikomachischen Ethik, und man wird finden, daß Ihe- rings „Grundgedanke" bei seinem Werke „Der Zweck im Recht" (I S. VI), nämlich, „daß es keinen Rechtssatz gebe, der nicht einem Zwecke seinen Ursprung verdanke", so alt als die Ethik selber ist.
20. (S. 14.) Es kann Fälle geben, wo der Erfolg gewisser Be- strebungen zweifelhaft ist und von zwei Wegen, die sich öffnen, der eine ein Besseres, aber mit geringerer Wahrscheinlichkeit, der andere ein minder Gutes, aber mit größerer Wahrscheinlichkeit, in Aus- sicht stellt. Hier kommt das Wahrscheinlichkeitsverhältnis bei der Wahl mit in Betracht. Wenn A dreimal besser ist als B, aber B zehnmal mehr Chancen hat, erzielt zu werden als A, 'so wird der praktisch Weise den Weg zu B vorzieheij.. Denken wir uns ein solches Verfahren durchgängig unter ähnlichen Umständen ein- gehalten, so würde damit (nach dem Gesetz der großen Zahlen) bei hinreichender Vervielfältigung der Fälle im ganzen das Bessere verwirklicht werden. Somit entspricht das Verhalten noch immer unverkennbar dem im Text ausgesprochenen Prinzip: wähle unter dem Erreichbaren das Beste. Die ganze Bedeutung dieser Bemer- kung wird durch den Verlauf der Untersuchung noch melw ins Licht gestellt werden. — A. d. H. Vgl. auch die unten folgende kleine Abhandlung über Benjamin Franklin.
21. (S. 14.) Schon Aristoteles war diese Wahrheit bekannt (vgl. z. B. De Anim. III, 8). Das Mittelalter hielt sie fest, drückte sie aber nicht glücklich aus, in dem ^atze: nihil est in intellectu, quod non prius fuerit in sensti. Die Begriffe „Wollen^*, „Schließen" werden nicht aus sinnlichen Anschauungen gewonnen; man müßte denn den Begriff „sinnlich" so allgemein fassen, daß aller Unter- schied von „sinnlich" und „übersinnlich" sich verwischte. Sie stammen aus Anschauungen psychischen Inhalts. Ebendaherstammen die Begriffe „Zweck" 2)^ ^.Ursache" (wir bemerken z. B. zwischen unserem Glauben an die Prämissen und unserem Glauben an den 2) A.d. H. Vgl. hierzu die Einleitung S. XII u. unten Anm. 30 S.49.
Anmerkungen. 45 Schlußsatz eine ursächliche Beziehung) 3), „Unmöglichkeit" 2) und „Notwendigkeit" 2) (wir gewinnen sie aus Urteilen, welche etwas nicht einfach assertorisch, sondern, wie man sich auszudrücken beliebt, apodiktisch anerkennen oder verwerfen) und viele andere, welche manche Moderne, denen die Erforschung des wahren Ur- sprungs mißlang, als von vornherein gegebene Kategorien betrachten wollten. (Beiläufig bemerkt, ist es mir wohl bekannt, daß Sigwart und, von ihm bestimmt, auch andere in jüngster Zeit die Besondeiheit der apodiktischen gegenüber der assertorischen Urteilsweise in Ab- rede stellen. Es ist dies aber ein psychologischer Irrtum, den als solchen zu erweisen hier nicht des Ortes ist; vgl. unten Anm. 30 22. (S. 14.) A. d. H. An Stelle der Ausdrücke „physischer und psychischer Inhalt" würde B. jetzt die Termini „physische und psychische Objekte" bevorzugen.
23. (S. 15.) Auch von dieser Lehre finden sich die ersten Keime bei Aristoteles, vgl. insbes. Metaph. J 15 p. 1021 a 29. Der Terminus „intentional" stammt, wie so miinche andere Bezeichnung wichtiger Begriffe, von den Scholastikern her. A. d. H. Er hat sich seit Bren- tanos Psychologie 1874 wieder eingebürgert.
24. (S. 15.) Eingehender findet man die Frage nach dem Ein- teilungsgrunde erörtert in meiner „Psychologie vom empirischen Standpunkte" (1874, Buch II Kap. 6; vgl. ebend. Kap. 1 §5), deren betreffende Ausführungen ich trotz mancher Abweichung im einzelnen der Hauptsache nach auch heute noch für richtig halte. — A. d. H. Vgl. Von der Klassifikation der psychischen Phänomene. Neue, durch Nachträge stark vermehrte Ausgabe der betreffenden Kapitel der Psychologie vom empirischen Standpunkte, Leipzig 1911, und Untersuchungen zur Sinnespsychologie, Leipzig 1907. Dann Anton Marty, Untersuchungen zur Grundlegung einer allgemeinen Gramma- tik und Sprachphilosophie, Halle 1908. S. 124 u. f.
25. (S. 15.) Meditat. III. Nunc autem ordo Wdetur exigere, ut prius omnes meas cogitationes (alle psychischen Akte) in certa genera distri.buam...Quaedam ex bis tamquam rerum ima- gines sunt, quibus solis proprie convenit ideae nomen, ut cum iiominem, vel chimaeram, vel coelum, vel angelum, vel Deum cogito; aliae vero alias quasdam praeterea formas habent, ut cum volo, cum timeo, cum affirmo, cum nego, semper quidem aliquam rem ut sub- jectum meae cogitationis apprehendo, sed aliquid etiam amplius quam istius rci similitudinem cogitatione complector; et ex his aliae volun- latcs, sive affectus aliae autem judicia appellantur. (A. d. H. Vgl. hierzu Alfred Kastil, Studien zur neueren Erkenntnistheorie, I. Dcs- cartcs, Halle a. S. 1909.)
26. (S. 15.) Ich will damit nicht sagen, daß die Einteilung gegen- wärtig allgemein anerkannt sei. Man würde nicht einmal den Satz des Widerspruchs für gesichert erklären dürfen, wenn man, um dies 8) A. d. H. Vgl. hierzu m. Schrift: „Franz Brentano" S. 70 und die ausführliche Wiedergabe der Lehre B.s in Anton Martys Buch „Raum und Zeit", Halle 1916, S. 105. Ich halte die Polemik Martys allerdings nicht für überzeugend.
46 Anmerkungen.
zu tun, die allgemeine Zustimmung abwarten wollte. In unserem Falle ist es sehr begreiflich, wenn alteingewurzelte Vorurteile nicht sofort aufgegeben werden. Aber daß auch unter solchen Verhältnissen keine einzige bedeutende Objektion vorgebracht werden konnte, dient der Lehre gewiß am meisten zur Bestätigung.
Manche — wie z. B. Windelband — geben es auf, das Urteil mit der Vorstellung in einer Grundldasse zu begreifen, glauben es dagegen der Gemütstätigkeit subsumieren zu können*). Sie fallen so in den Fehler, den einst Hume bei seiner Untersuchung über die Natur des Glaubens (belief) begangen hatte, zurück. Das Bejahen soll nach ihnen ein Billigen, ein Wertschätzen im Gefühle, das Verneinen ein Mißbilligen, ein Sich-abgestoßen-fühlen sein.
Trotz einer gewissen Analogie ist die Verwechsluujg schwer begreif- lich. Es gibt Leute, welche die Güte Gottes und die Bosheit des Teufels, das Wesen des Ormuzd und das Wesen des Ahriman mit gleicher Überzeugung anerkennen, während sie doch das Wesen des einen über alles schätzen, von dem des anderen sich nicht anders als abgestoßen fühlen. Da wir die Erkenntnis lieben und den Irrtum hassen, so ist es allerdings richtig, daß uns Urteile, die wir für richtig halten (und dies gilt von allen denen, welche wir selber fällen), aus diesem Grunde lieb sind (daß wir sie also im Gefühle irgendwie wertschätzen). Aber wer möchte sich dadurch verleiten lassen, die geliebten Urteile selbst für Betätigungen der Liebe zu nehmen? Die Verwechslung wäre schier ebenso grob, als wenn einer Weib und Kind und Geld und Gut deshalb, weil sie Gegen- stände seiner Liebe sind, von dieser seiner darauf bezüglichen Tätig- keit nicht unterschiede. Seltsam, daß Windelband (Straßb. Abhandi. S. 171), dem klaren Wortlaut der Meditationen entgegen (oben Anm. 25) Descartes dieselbe Lehre zuschreibt; vgl. ferner unten Anm. 31 (über die Einheit des Begriffes des Guten) sowie was Sig- wart in seiner Logik I, 2. Aufl. S. 156 ff. in der Anmerkung zum Teil sehr treffend gegen Windelband geltend macht. Denjenigen, welcher nach allem dem noch nach weiteren Argumenten für den Unterschied der zweiten und dritten Grundklasse verlangen sollte, erlaube ich mir zum voraus auf meine „Deskriptive Psychologie" zu verweisen, von der ich im Vorwort als einem nahezu vollendeten Werke spreche, und die nicht als eine Fortsetzung, wohl aber als eine Fortentwick- Imig meiner „Psychologie vom empirischen Standpunkte" erscheinen wird. (A. d. H. Vgl. oben Anm. 2 zum Vorwort.)
27. (S. 16.) Miklosich, Subjektlose Sätze 2. Aufl., Wien 1883. Zur Orientierung über den Inhalt dieser wertvollen Abhandlung mag eine Anzeige dienen, die ich seinerzeit für die Wiener Abendpost geschrieben hatte. Durch Unverstand verirrte sie sich als Feuilleton in die Wiener Zeitung (13. und 14. November 1883), wo sie gewiß niemand gesucht hat^). Inzwischen ist Sigwarts Monographie „Die *) A. d. H. Vgl. hierzu den Anhang zur Klassifikation der psychi- schen Phänomene, Abschnitt VII.
5) A. d. H. Brentano ließ darum jene Anzeige als Beilage der ersten Auflage anfügen. Ihr Wiederabdruck wird in anderem Zusammen- hange erfolgen.
Anmerkungen. 47 Impersonalien" erschienen, worin er Miklosich bekämpft. Marty hat sie, und früher schon den betreffenden Abschnitt von Sigwarts Logik, in der Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie einer treffenden Kritik unterzogen. (Vgl. jetzt Anton Marty, Gesammelte Schriften II. Band 1. Abtlg, Halle 1918.)
28. (S. 16 u. S. 22.) Der Entdeckung, daß jeder Akt der Liebe ein „Gefallen", jede Betätigung des Hasses ein „Mißfallen" sei, war Descartes, als er das zweite Buch seiner inhaltreichen kleinen Schrift über die Affekte schrieb, ganz nahe. Im zweiten Buche (Des Passions II, art. 139) sagt er: „Lorsque les choses qu'elles" (l'amour et la haine) „nous portent ä aimer sont veritablement bonnes, et Celles qu'elles nous portent ä hai'r, sont veritablement mauvaises, l'amour est incomparablement meilleure que la haine; eile ne saurait etre trop grande, et eile ne manque Jamals de produire la joie." Und damit stimmt es, wenn er wenig später (art. 140) bemerkt: „La haine, au contraire, ne saurait etre si petite qu'elle ne nuise, et eile n'est jamais sans tristesse." (Deutsch: Phil. Bibl. Bd. 29.)
Indes gebraucht man im gemeinen Leben die Ausdrücke „Freude" und „Trauer", „Lust" und „Unlust" nur da, wo das Gefallen und Mißfallen einen gewissen Grad von Lebhaftigkeit erreichen 6). Eine scharfe Grenze bei dieser unwissenschaftlichen Scheidung besteht nicht; doch mögen wir uns, so wie sie eben ist, nach wie vor im Gebrauche daran halten. Es genügt, daß die Ausdrücke „gefallen" und „mißfallen" durch eine solche Schranke nicht beengt sind.
29. A. d. H. (S. 17.) Dieser Paragraph bedarf einer Richtigstellung, die Brentano selbst vorgenommen hat: während ein Ganzes nicht richtig bejaht werden kann, wenn auch nur irgendein Teil zu leugnen ist, kann eine Summe von Gutem und Schlechtem als Ganzes gleich- wohl mit Recht geliebt werden, aber auch so beschaffen sein, daß es indifferent ist, indem gut und schlecht sich die Wage hält. Vgl. Brentano, Klassifikation der psychischen Phänomene, Anhang S. 142, und Marty, Gesammelte Schriften I, 1, S. 100.
30. (S. 17.) Die Ausdrücke „wahr" und „falsch" gebrauchen, wir in mehrfachem Sinne; einmal nennen wir so die wahren imd falschen Urteile; dann aber (die Bedeutung etwas modifizierend) auch Gegen- stände, wie wenn wir sagen „ein walirer Freund", „falsches Geld". Ich brauche kaum zu bemerken, daß ich, wenn ich hier im Vortrag die Worte „wahr" und „falsch" gebrauche, nicht die erste und eigentliche, sondern eine auf die Gegenstände übertragene Bedeutung damit verbinde. Wahr ist so das, was ist; falsch das, was nicht ist. Wie Aristoteles sagte: ^o*/ äig dkri&Bs''y so könnte man auch sagen „dXri^eg &s ov**.
Von der Wahrheit im eigentlichsten Sinne hat man oft gesagt, sie sei die Übereinstimmung des Urteils mit dem Gegenstande (adae- quatio rei et intellectus, sagten die Scholastiker). Dieser Aus- Spruch, in gewissem Sinne richtig, ist doch im höchsten Grade mißverständlich und hat zu schweren Irrtümern geführt. Man deutete «) A. d. H. D. h. sinnliche Gefühle von gewisser Intensität mit. spielen. Näheres in den „Untersuchungen zur Sinnespsychologi©", 48 Anmerkungen.
48 Anmerkungen.
die tJbereinstimmung als eine Art Identität zwischen etwas, was in dem Urteile oder in der diesem zugrunde liegenden Vorstellung enthalten sei, mit etwas außerhalb des Geistes Befindlichem:. Aber dies kann der Sinn hier nicht sein; „übereinstimmen" heißt hier vielmehr soviel als „konvenient sein", „in Einklang stehen", „passen", „entsprechen". Es ist, wie wenn einer auf dem Gebiete der Gemüts- tätigkeit sagen wollte, die Richtigkeit der Liebe und des Hasses bestehe in der Übereinstimmung der Gemütstätigkeit mit dem Gegen- stande. Wohl verstanden, wäre auch dies unzweifelhaft richtig; wer richtig liebt und haßt, dessen Gemüt verhält sich den Gegenständen adäquat, d. h. es verhält sich konvenient, passend, entsprechend: dagegen wäre es offenbar abgeschmackt, wenn einer glaubte, es finde sich bei der richtigen Liebe und dem richtigen Hasse eine Iden> tität zwischen ihnen, oder auch den ihnen zugrunde liegenden Vor- stellungen, auf der einen und irgend etwas außerhalb des Gemütes auf der anderen Seite, die bei unrichtigem Verhalten des Gemütes fehle. Mit manchem anderen hat auch dieses Mißverständnis dazu beigetragen, die Lehre vom Urteil in jene traurige Verwirrung zu bringen, aus welcher Psychologie und Logik sich heute so mühsam herausarbeiten. \ A. d. n. Es folgten hier weitere Ausführungen über den „Begriff" der „Existenz und Nichtexistenz" als dem angeblichen Korrelate positiver und negativer richtiger Urteile.
Seither (etwa 1905) hat B. erkannt, daß die Termini „Existenz, NichteKistenz, Existierendes, Nichtexistierendes", aber auch „Mög- lichkeit, Unmöglichkeit, Notwendigkeit, Notwendiges, Sein, Nichtsein, Wahrheit, Falschheit, Güte, Schlechtigkeit" usw. usw. keine selbst- bedeutenden Ausdrücke sind, d. h. für sich selbst genommen nichts bedeuten; ihre Funktion als Namen ist eine bloß scheinbare, sie gehört zu dem, was A. Marty (Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie I) als „innere Sprachform" von der Bedeutung trennt.
Von Begriffen ist also eigentlich hier nicht zu reden; denn diese Ausdrücke sind unselbständige Sprachbestandteile, und man irrt, wenn man wähnt, sie bedeuteten für sich genommen etwas. Sage ich: „Die Nichtexistenz von A ist" oder „A ist nichtexistierend", so denke ich entweder nichts anderes als die Leugnung von A (= A ist nicht), oder ich will dem Gedanken Ausdruck geben, daß einer, der A leugnet, richtig urteilt. Wer an „Sätze an sich" glaubt (Bolzano- Husserl), an „Inhalte" (Marty), „Gebilde" (Stumpf), „Objektive" (Mei- nong) begeht Fiktionen, die in keiner Weise dazu dienen können, die Allgemeingültigkeit der Erkermtnis zu retten, die vielmehr für jeden, der das Wesen der Evidenz erfaßt hat, gesichert ist, ohne die An- nahme jener fiktiven Undinge. Ganz Analoges gilt von den Aus- drücken „Güte, Pflicht, Schlechtigkeit, Gutes, Schlechtes, Wert, Unwert, Soll, wertvoll, schlecht, Gut, Übel" usw. usw. Der Satz „Erkenntnis ist ein Gut" will nichts anderes besagen, als daß keiner, der die Erkenntnis liebt, unrichtig liebt. Ähnliches gilt auch von den Ausdrücken „Vorzug, VorzügHchkeit, Nützlichkeit, Schädlichkeit, Nutzen, Schaden usw." Jedes Reden von Vorzug geht auf ein Bevor- zugen, jede Zuerkennung von Nutzen auf ein motiviertes Lieben zurück.
Anmerkungen. 49 Anmerkungen. 49 Bei Abfassung der vorliegenden Schrift hat Brentano noch den allgemeinen Irrtum geteilt und jene grammatikalischen Abstrakta, Reflexiva und Negativa als selbstbedeutende Ausdrücke behandelt. Er fragt z. B. „welcher Zweck ist richtig" (S. 14), statt zu fragen, welcher motivierende Wille ist der richtige?" oder ganz konJo^t: „welcher Wollende ist ein richtig Wollender?" In der folgenden An- merkung spricht er von der Einheitlichkeit des Begriffes des Guten; der Gedanke, der damit zum Ausdrucke kommen soll, ist kein anderer als der, daß der Begriff des richtigLiebenden ein einheitlicher sei. Der Terminus „Gut" bedeutet an und für sich genommen ebensowenig einen Begriff wie „Vorzug" oder „Nutzen". — Es handelt sich um mitbedeutende Zeichen, um bequeme sprachliche Fiktionen; sie spielen eine ähnliche Rolle wie die Hilfsfiktionen der Mathematik.
Die nähere Zergliederung ihrer Funktion ist, wie auch Vaihinger (Philosophie des Als Ob) hervorhebt, eine der wichtigsten Aufgaben der Erkenntnistheorie und Logik. — Mit der bloßen Konstatierung des Unterschiedes der „Soll"- und „Seins"funktion (Kelsen) ist es nicht getan. Jene muß auf die richtige Gemütstätigkeit, wie diese auf das richtige Urteil zurückgeführt werden. Vgl. hierzu den Anhang zur „Klassifikation der psychischen Phänomene" von Brentano, dann die Einleitung zu Martys Gesammelten Schriften IIi; 1 Von A. Kastil sowie 0. Kraus: Franz Brentano, Zur Kenntnis seines Lebens und seiner Lehre, München 1919, S. 32f. u. S. 63.
31. (S. 18.) Der Begriff des (in sich selbst) Guten') ist hiemach ein einheitlicher im strengen Sinne, und nicht, wie Aristoteles (in- folge einer Verirrung, auf die wir noch zu sprechen konunen werden) lehrte, bloß in analoger Weise einer. Auch deutsche Philosophen verkannten die Einheit des Begriffes. So Kant und jüngst wieder Windelband. Verführerisch mochte für Deutsche ein Mangel unserer gewöhnlichen Sprache werden, die dem „Guten" keinen überall gleichmäßig üblichen Ausdruck entgegenstellt, sondern seinen Gegen- satz bald als schlimm, bald als übel, bald als böse, bald als arg, bald als abscheulich, bald als schlecht bezeichnet usw. Da konnte es denn, wie gar oft in ähnlichen Fällen, geschehen, daß man mit dem gemeinsamen Namen auch eines gemeinsamen Begriffes zu ent- behren glaubte. Und fehlte ein solcher auf der einen Seite, so mußte er auch auf der anderen fehlen, und der Ausdruck „gut" ein äquivoker Name sein.
Von allen erwähnten scheint mir (und auch Philologen, die ich zu Rate zog, waren derselben Ansicht) der Ausdruck „schlecht" noch am meisten, wie das lateinische „malum", in voller Allgemein- heit dem Guten gegenüber verwendbar, und so werde ich ihn im folgenden mir zu gebrauchen erlauben.
Daß ich an einem gewissen gemeinsamen Charakter der inten- tionalen Beziehung von Liebe und Haß festhalte, schließt nicht aus, daß ich daneben Besonderheiten für einzelne Fälle anerkenne. Wenn darum auch „schlecht" ein wahrhaft allgemeiner einheiUicher Klassenbegriff ist, so mögen doch in seinem Bereiche spezielle Klassen ') A. d. H. Vgl. hierzu die Einleitung S. XII und die vorige Anmer- kung d. H.
Brentano, Ursprang sittl. Erkenntnis, 6 50 Anmerkungen.
unterschieden werden, von welchen die eine passend als „böse", die andere als „übel" usw. zu bezeichnen ist.
32. (S. 19.) Der Unterschied der evidenten von den blinden Urteilen ist etwas zu Auffallendes, um nicht irgendwie beachtet zu werden. Selbst der skeptische Hume ist weit davon entfernt, ihn in Abrede zu stellen. Die Evidenz kommt nach ihm (Enqu. on hum. imderstand. IV) s) einerseits den analytischen Urteilen (zu welchen auch die Axiome der Mathematik und die mathematischen Demon- strationen gehören sollen) und andererseits gewissen Wahrnehmungen, nicht aber den sogenannten Erfahrungssätzen zu. Hier leite nicht die Vernunft, sondern in völlig unvernünftiger Weise die Gewohn- heit; der Glauben sei hier instinktiv und mechanisch (ebend. V).
Aber eine Tatsache bemerken heißt noch nicht sie sich in ihrem Wesen klar und deutlich machen. Ist das Wesen des Urteils bis in die neueste Zeit fast allgemein mißkannt worden, wie sollte das der Evidenz richtig verstanden worden sein? Ja, hier hat selbst Descartes sein Scharfblick verlassen. Wie sehr ihm die Erscheinung in die Augen fällt, dafür zeuge eine Stelle aus den Meditationen: ,„Cum hie dico me ita doctum esse a natura (er spricht von der sogenannten äußeren Wahmehmjung) intelligo tantum spontaneo quodam impetu me ferri ad hoc credendum, n o n 1 u m i n e aliquo naturali mihi ostendi esse verum, quae duo multum discrepant. Nam quaecunque lumine naturali mihi osten- duntur (ut quod ex eo quo dubitem sequatur me esse, et similia) nuUo modo dubia esse possunt, quia nulla alia facultas esse potest, cui adque fidam ac lumini isti, quaeque illa non Vera esse possit docere; sed quantum ad Impetus naturales jam saepe olim judicavi me ab illis in deteriorem partem fuisse impulsum cum de bono eli- gendo ageretur, nee video cur iisdem in ulla alia re magis fidam". (Medit, III.) 9).
Daß Descartes die Evidenz nicht aufgefallen sei, daß er den Unterschied zwischen Einsicht und blindem Urteil nicht bemerkt habe, kann man hiernach gewiß nicht sagen. Aber er, der die Klasse des Urteils von der des Vorstellens scheidet, läßt doch den aus- zeichnenden Charakter der Evidenz, den die einsichtigen Urteile haben, in der Klasse des Vorstellens zurück. Sie soll in einer be- sonderen Auszeichnung der Perzeption, d. i. der Vorstellung bestehen, die dem Urteil zugrunde liegt. Ja, Descartes geht soweit, dieses Vorstellen geradezu ein „cognoscere", ein „Erkennen" zu nennen. Ein Erkennen also und doch kein Urteilen! — Das sind rudimentäre Glieder, welche uns nach dem Fortschritt, den die Lehre vom Urteil durch Descartes gemacht, an eine überwundene Lebensstufe der Psy- chologie erinnern; nur mit dem Unterschied gegenüber ähnlichen Er- scheinungen in der Entwicklungsgeschichte der Arten, daß diese Glieder, in keiner Weise angepaßt, im höchsten Grade störend wer. den, ja alle ferneren Bemühungen Descartes' für die Erkenntnis- theorie erfolglos machen. Er bleibt, um mit Leibniz zu sprechen.
8) Deutsch: Phil. Bibl. Bd. 35. ») Deutsch: Phil. Bibl. Bd. 27.
Anmerkungen. 61 „im Vorzimmer der Wahrheit" (vgl. hier auch Anm. 34 gegen Ende). Nur so wird Descartes' clara et distincta perceptio, von welcher selbst man so schwer eine klare und deutliche Vorstellung gewinnt, in ihrer eigentümlichen Zwitterhaftigkeit vollkonmien verständlich. Zu helfen ist hier nur, wenn man das, was die Einsicht gegenüber anderen Urteilen auszeichnet, als innere Eigentümlichkeit in dem Akte des Einsehens selber sucht.
Freilich haben manche, die sie hier suchten, sie dennoch nicht ge. funden. Sehen wir (vgl. Anm. 27), wie Sigwart das Wesen des Urteils faßt. Es gehört, lehrt er, dazu ein Beziehen von Vorstel- lungen aufeinander und nebstdem ein darauf bezügliches Gefühl des Genötigtseins (vgl. Logik § 14 und § 31, bes. 4 u. 5). Ein solches besteht darum immer, auch im Falle des blindesten Vorurteils. Es ist dann anormal, wird aber (wie Sigwart ausdrücklich erklärt) für normal und allgemeingültig gehalten. Und was ist nun im Unterschiede von diesem Falle im Falle der Einsicht gegeben? Sig- wart sagt, seine Evidenz bestehe in diesem selben Gefühle (vgl. z. B. § 3), welches aber dann nicht bloß für normal uind allgemein- gültig gehalten werde, sondern auch normal und allgemeingültig sei.
Mir scheint, das Bedenkliche dieser Theorie springt iln die Augen; sie ist aus vielfachem Grunde verwerflich.
1. Die Eigentümlichkeit der Einsicht, die Klarheit, Evidenz ge- wisser Urteile, von der ihre Wahrheit untrennbar ist, hat wenig oder nichts mit einem Gefühle der \Nötigung zu tun. Mag es sein, daß ich augenblicklich nicht umhin kann so zu urteilen: in dem Gefühl einer Nötigung besteht das Wesen jener Klarheit nicht; und kein Bewußtsein einer Notwendigkeit, so zu urteilen, könnte als solches die Wahrheit sichern. Wer beim Urteilen an keinen Indeter- minismus glaubt, der hält alle Urteile unter den Umständen, unter welchen sie gefällt werden, für notwendig, aber — und mit unleug- barem Rechte — darum doch nicht alle für wahr.
2. Sigwart, indem er das Bewußtsein der Einsicht in einem Ge- fühle der Denknotwendigkeit finden will, behauptet, dieses Bewußt- sein eigener Nötigung sei zugleich ein Bewußtsein der Notwendig- keit für alle Denkenden, welchen dieselben Gründe vorliegen. Wenn er aber meint, die eine Überzeugung knüpfe sich hier zweifellos an die andere, so ist dies ein Irrtum. Warum doch sollte, wenn der eine auf gewisse Data hin ein Urteil zu fällen genötigt ist, jeder andere Denkende, dem sie ebenso gegeben sind, derselben Nötigung unterliegen? Offenbar könnte nur die Berufung auf das Kausal- gesetz, welches unter gleichen Vorbedingungen gleiche Wirkungen fordert, den logischen Zusammenhang vermitteln. Seine Anwendung in unserem Falle wäre aber eine ganz fehlerhafte; denn sie invol- vierte das Übersehen der besonderen psychischen Dispositionen, die, obwohl sie gar nicht direkt ins Bewußtsein fallen, nebst den be- wußten Daten als Vorbedingungen in Betracht kommen und bei ver- schiedenen Personen sehr verschieden sind. Hegel und seine Schule haben, durch Paralogismen beirrt, den Satz des Widerspruchs ge- leugnet, Trendelenburg, der Hegel bekämpft, hat seine Gültigkeit wenigstens restringiert (vgl. s. Abhandlungen über Herbarts Meta- 52 Anmerkungen.
52 Anmerkungen.
physik). Die allgemeine Unmöglichkeit den Satz innerlich zu leug- nen, die Aristoteles behauptet hat, ist demnach heute nicht mehr zu verteidigen; für Aristoteles selbst aber, der den Satz mit Evidenz einsah, war gewiß seine Leugnung unmöglich.
V/as einer einsieht, ist allerdings wie für ihn so für jeden anderen, der es in derselben Weise einsieht, sicher. Auch kommt dem Urteile, dessen Wahrheit einer einsieht, immer Allgemeingültigkeit zu; d. h. es kann von dem, was er einsieht, nicht ein anderer das Gegenteil einsehen, und jedermann irrt, der das Gegenteil davon glaubt. Auch mag, da was ich hier sage zum Wesen der Wahrheit gehört, wer etwas als wahr einsieht, erkennen, daß er es als eine Wahrheit für alle zu betrachten berechtigt ist. Aber es hieße sich einer starken Begriffsverwechslung schuldig machen, wenn man aus einem solchen Bewußtsein der Wahrheit für alle das Bewußtsein einer aligemeinen Denknötigung machen wollte. 9«^)