SigPhi · Franz Brentano

Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis

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1. Warum straft der Staat die Übertretung der Ge- setze? Weil nur die Drohung mit Strafe die Befolgung sichert oder wahrscheinlich macht.

2. Derselbe Grund der zur Gesetzgebung führt, führt daher auch zur Hinzufügung von Strafbestimmungen.

3. Nun ist das Wesentlichste für den Staat die Siche- rung des Rechts des Eigentums, Lebens, der Ehre u. dgl. Somit ist Schutz dieser Güter auch hauptsächlicher Zweck der Strafordnung.

4. Somit muß diese Rücksicht auch für das Strafmaß bestimmend sein.

5. Danach scheinen zwei Rücksichten für die Höhe des Strafmaßes maßgebend: 1. Größe des zu verhütenden Schadens, 2, Wahrscheinlichkeit, daß nur die Furcht vor sehr großer Strafe ausreiche, von Übertretungen zurück- zuhalten, daß geringe Strafen wirkungslos bleiben werden.

6. Doch so einfach ist der Kalkül nicht. Der Staat muß bei seinen Strafgesetzbestimmungen immer auch mit dem Falle rechnen, daß trotz Strafandrohung das Gebotene nicht geschieht. Wäre dies nicht der Fall, wäre es möglich durch eine drakonische Gesetzgebung, 11) A. d. H. Diese Abhandlung trägt kein Datum. Es gilt von ihr Ähnliches wie von Abhdl. Vill. Vgl. zu dem Problem 0. Kraus, Das Recht zu strafen, Stuttgart 1911 imd desselben Abhandlung „Über den Begriff der Schuld und den Unterschied von Vorsatz und Fahrlässigkeit*'. Monatsschr. f. Kriminalpsych. 1911.

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die auf jede Übertretung das Entsetzlichste als Strafe setzte, die Übertretung sicher und allgemein zu ver- hüten, so würde sich nichts mehr empfehlen, als diese als grausam verschrieene Einrichtung. Die Folge des Strafgesetzes ist aber vielmehr 1. die Verhinderung der Gesetzesübertretung in gewissen Fällen, in welchen sie sonst eingetreten wäre, 2. die Verhängung der Strafe in gewissen Fällen, in welchen die Übertretung trotz der Strafandrohung erfolgt. 3. Die Verheimlichung der Übertretung, wo sie sonst ungescheut zutage treten würde.

7. Insbesondere der zweite Fall verlangt sorgfältigste Erwägung.

8. Die Strafe fügt ein Leid zu. Sie hemmt den Be- straften, schädigt ihn oft, weil durch den Schaden das Leid erwirkt wird, z. B. Verbannung, Kerker, De- gradation, Verstümmelung. Je höher der Strafsatz, imi so größer der Schaden. Und er kann so groß sein, daß selbst der durchschnittliche Erfolg kein Grewinn ist, son- dern ein Schaden. Dann aber fehlt der Staat selbst gegen das Sittengesetz.

Ferner, wenn auch der Staat so wenig als der einzelne die böse Tat rächen wilP^), so ist es doch sicher, daß er Rücksicht nehmen muß auf das Maß der der Tat gebührenden Vergeltungi^). Dieses darf bei der Strafe nie überschritten werden. Ebenso gibt es auch nicht bloß für den einzelnen, sondern auch für den Staat ein Maß der gebührenden Verteidigung. Will einer mir einen Apfel rauben und ich, der ich es nur, wenn ich ihn töte, hindern kann, töte ihn, so überschreite ich weit dieses Maß. So würde es denn auch der Staat überschreiten, wenn er, um den Besitz des Apfels zu sichern, die Todes- strafe androhte.

Der wesentlichste Staatszweck ist Schutz des Eigen- tums i^). Aber die Rechtsordnung selbst ist ein sekun- däres ethisches Prinzip. Nur das primäre gilt aus- ^^) Vgl. A. d. H. zu S. 79. Selbst wenn man demnach mit Brentano in der „Vergeltung" einen absoluten Wert erblicken will, ist sie bei der Strafzumessung nur ein mäßigendes Moment!

1*) Im weitesten Sinne des Wortes.

Anhang. 86 nahmslos^^). So hat denn auch der Staat zwar im allgemeinen die Pflicht, das Eigentum zu sichern, aber im einzelnen Fall wird ihm die überall nötige Rück- sicht auf das primäre ethische Gesetz verbieten, was ihm im allgemeinen geboten ist, entweder ganz oder — und dies sogar allgemein — in gewissem Maße seiner Tätigkeit Grenzen setzend.

9. Hieraus erklärt sich, was manchen so unbegreiflich schien, daß sie sogar daran verzweifelten, die staatliche Strafandrohung mit dem Gedanken des Schutzes in Ver- bindung bringen zu können. Man straft vielfach milder bei größerer Versuchung. Und doch ist das der Fall, wo das Gesetz am meisten der Verletzung ausgesetzt ist.

Allein 1. ist das Maß der gebührenden Vergeltung ge- ringer, und dies, wie gesagt, darf nicht überschritten werden, 2. sind die betroffenen Personen relativ gut. Ihre Schädigung und Hemmung ist darum weniger zu wünschen. 3. Der Fehler, welcher durch ungebührliches Maß der Strafe angerichtet würde, wäre um so bedauer- licher, als bei der Größe der Versuchung die Über- tretungsfälle häufiger werden i^).

10. Berücksichtigt man auch den Fall der Verheim- lichung der Übertretung (oben § 6 Nr. 3), so erkennt man leicht, daß dieselbe bei ungebührlich hohem Strafansatz, welcher das Maß gerechter Vergeltung i^) überschritte, häufiger werden würde. Denn nicht bloß der Schuldige selbst, auch andere, die von der Tat Kenntnis hätten, würden aus sittlich berechtigten Motiven zu verhindern suchen, daß die Tat der Obrigkeit kund würde. Auch dies würde natürlich dem Zweck der ganzen Straf gesetz- gebung nachteilig sein.

11. So erweist sich denn das Schutzmotiv als das richtige die Praxis aber keineswegs mit ihm in jenem grellen Widerspruch, den man zu finden glaubte.

12. Damit soll natürhch nicht gesagt sein, daß diese ideal sei, oder von klarer Erkenntnis der Gründe, die hier maßgebend sein sollen, geleitet werde. Immerhin machen sie sich unverkennbar irgendwie in ihrem Ein- ^*) A. d. H. Wer den Vergeltungsgodanken für unannehmbar hält, für den genügen auch die sub 2 und 3 angeführten Gründe.

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fluß geltend. Die wirkliche Rücksicht, die aufs Ver- geltungsgesetz zu nehmen ist, hat sogar manche ver- leitet, den Rachegedanken zur Seele des Strafrechts machen zu wollen, gegen den schönen Satz der Heihgen Schrift: „Mein ist die Rache."

13. Wie in anderem Betracht ist die Frage nach dem Strafansatz insbesondere auch in der Beziehung zu studieren, wie es einzurichten sei, daß die Strafe a) bei sachlicher Gleichheit nicht subjektiv ganz ungleich schwer werde -^''^), b) das Übel so schaffe, daß möglichst wenig Hemmung in der Übung des Guten das Leid be- gleite. Manchmal kann das Leid so zugefügt werden, daß entweder der Bestrafte i^) oder wenigstens andere i^) in der Folge der Strafverfügung mehr Gutes zu üben im- stande sein werden. Und natürlich ist dies dann der ceteris paribus zu bevorzugende Fall.

14. Nicht ohne Bedeutung ist auch die Frage, inwie- weit man in Rücksicht auf die Unwahrscheinlichkeit der Entdeckung den Strafansatz zu erhöhen habe. Natür- lich wirkt ja dann die Drohung weniger, man kann sagen im Verhältnis des Wahrscheinlichkeitsbruches. Eine Erhöhung dürfte gestattet und rätlich sein. Doch nur sofern sie sich innerhalb der Grenzen der gebühren- den Vergeltung hält. Alle Übertreter als solidarisch verantwortlich zu betrachten, wo kein gemeinsames Unternehmen vorliegt, wäre eine als ungerecht ver- dammliche Fiktion 20).

15. Man könnte fragen, ob nicht, wie jemandem, der gestohlen, außer der Strafe, die Restitution aufzuerlegen ist, die von dem Maß der Schuldbarkeit unabhängig ist, auch die durch die Rücksicht auf gebührende Vergel- tung gegebene Strafgrenze überschritten und eine wei- tere Verhängung von Unangenehmem verfügt werden könne, in Rücksicht auf die der Verteidigung gestattete 1^) A. d. H. Die Strafe habe sich, ist wohl die Meinung, dem Stande, Geschlechte, Alter anzupassen.

18) A. d. H. Z. B. wenn auf ihn entsprechend seelisch eingewirkt wird (sog. Spezialprävention als „Besserung").

19) A. d. H. Vielleicht denkt B. hier an Geldstrafen, die wohltätigen Zwecken zufließen oder an den sog. Sicherungszweck?

20) A. d. H. Der zufällig Ertappte würde sozusagen für alle Entwischten büßen.

Anhang. 87 Freiheit gegenüber unbefugtem Eingriffe. Sollte diese in der Tat weitere Grenzen setzen als die gebührende Ver- geltung, so würde dies allerdings zu einer Bedrohung führen können, die Nachteil androht, der nur in modi- fiziertem Sinne Strafe zu neniion wäre. Man hat ja ge- radezu von legibus mere poenalibus gesprochen. Eine culpa soll hier gar nicht vorhanden sein. Also wäre auch die gebührende Vergeltung gleich Null. Aber sind solche Gesetze überhaupt statthaft 21)? Liegt in ihrem Begriffe nicht ein Bekenntnis der unberechtigten Auf- erlegung?

16. Faktisch kommen ja ungerechte Forderungen vor. Der Satz „salus rei publicae suprema lex" ist in sich unmoralisch und führt zu ungerechten Gesetzen und lungerechten Strafansätzen als Konsequenzen.

Weit entfernt, daß jederzeit Selbsterhaltung für einen Staat oberstes Prinzip, ist er vielmehr unter Umständen verpflichtet, auf die Selbstauflösung hinzuarbeiten. Selbst ungerechtem Angriff gegenüber, wenn die Verteidigung auf die Dauer hoffnungslos oder mit großen Opfern für die Untertanen verknüpft ist, ist er verpflichtet, sich widerstandslos zu ergeben. Er darf eben nie vergessen, daß er selbst niemals letzter Zweck, vielmehr Mittel zu höheren Gütern ist, die durch eine Umkehr der natür- lichen Ordnung zum Behufe seiner Erhaltung beeinträch- tigt werden würden 22).

V. Eplknr und der Krieg.^») Die „Internationale Rundschau** hat unter dem gleichen Titel kürzlich einen Artikel gebracht, der insofern meinen 21) A.d. H. Der Punkt 2 des §9 (relativer Wert und Tadellosig- keit der zu Bestrafenden spricht für die Unstatthaftigkeit. Die Frage wird z. B. bei gewissen politischen „Delikten*' aktuell.

M) Gegenüber den Verirrungen der Nach-Kantischen politischen Ethik (ntl. eines Hegel, Treitschke, Lasson) müssen diese aus der Einsicht in die Relativität aller sekundären Normen folgenden Sätze Allgemeingut der Menschheit werden, wenn sie den Weg zum Heile finden soll. Vgl. die Einleitung.

28) Der Aufsatz erschien am lö. Januar 1916 ia der Zeitschrift t^IotAroationale Kundschau**, Zürich.

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vollen Beifall findet, als er betont, daß auch vom Stand- punkt des extremsten Egoismus Kriegsgelüste unter keinen Umständen gebilligt werden können 2*). Der Verfasser erkennt auch mit Klarheit die Absurdität der- jenigen, welche den Staat gegenüber dem einzelnen als ein höheres Lebewesen, für dessen glückliches Gedeihen die niederen ihr Gut und Blut hinzugeben haben, be- trachtet wissen wollen, und welche deshalb auch be- haupten, es sei als ein minderes Übel anzusehen, wenn ein ganzes Volk seines Glückes beraubt und den unsäg- lichsten Leiden preisgegeben wird, als wenn der Staat sich nicht in voller Macht erhalte, ja, aufhöre, dieselbe des weiteren noch zu vermehren. In diesem heute nur allzusehr Verbreiteten Wahn liegt eine der seltsamsten Verkehrungen der Ordnung von Mittel und Zweck, da ja gewiß nicht der Mensch wegen des Staates, sondern der Staat wegen der Menschen da ist, indem jener sich gar nicht als etwas in sich selbst Gutes, sondern nur als etwas Nützliches darstellt. Ein Patriotismus, der so weit geht, dies zu verkennen, kann nicht als Tugend bewundert werden; wir müssen ihn vielmehr geradezu als eine moralische Verirrung verdammen, ähnlich dem Verhalten eines Geizhalses, welcher der Ansammlung von Reichtümern, als wären diese ein wahres Gut, ja, höheres Gut in sich, sein persönliches Glück aufopfert. Allein, wenn es verdienstlich genannt werden kann, eine in unserer Zeit viel verkannte Wahrheit aufs neue mit Nachdruck hervorgehoben zu haben, so ist es aufs höchste zu bedauern, wenn einer, wie der Verfasser des Artikels es getan, mit der Behauptung, daß vom egoistischen Standpunkt solche Ausschreitungen ver- urteilt werden müßten, noch die andere verbindet, daß man den Anhängern einer theistischen Weltanschauung Schuld geben müsse, sie veranlaßt zu haben oder zu begünstigen. Der Verfasser hat auch nicht das Ge- ringste vorgebracht, was einem Beweis dafür ähnlich 2i) A. d. H. Brentano war entschiedener Pazifist, eine Entschei- dung von Fragen internationaler Gerechtigkeit dem Kriegsglücke zu überlassen, hielt er schlechthin für töricht. Vgl. 0. Kraus, Der Krieg, die Friedensfrage und die Philosophen. Prag 1918 u. Anna. 48 S. 64.

Anhang. 89 sähe, wenn nicht etwa dies, daß jede Lehre, welche ein göttliches Prinzip annimmt, indem sie das Gebiet der Erfahrung überschreite, zum reinen Unsinn werde, oder, wie der Verfasser sich ausdrückt, ganz irrational sei; bei solchen Verirrungen ins Unsinnige habe mari sich auch über jene widersinnige Verkehrung von Zweck und Mittel, die zu einer Art Staatsfetischismus führt, nicht mehr zu verwundern.

Indem er gegenüber allen theistischen Denkern einer so verächtlichen Sprache sich zu bedienen wagt, erweist er sich als mit der Geschichte der Philosophie wenig vertraut; er müßte sonst wissen, daß gerade die be- deutendsten und scharfsinnigsten Denker des Altertums wie der neueren Zeit, ein Anaxagoras, Plato, Aristoteles, wie ein Descartes, Locke, Leibniz und in gewisser Weise auch der jetzt so viel gepriesene Kant, obwohl er das Transzendente für unerforschlich hält, zu den Theisten zählen. Selbst Albert Lange, der Verfasser der „Ge- schichte des Materialismus**, sieht sich genötigt, an- zuerkennen, daß wir die großen Entdeckungen, die schon im Altertum auf dem Gebiete der exakten Wissenschaften gemacht worden sind, nicht Materialisten, sondern sämt- lich Spiritualisten zu danken haben; und ähnlich be- kennt Romanes, der Psychologe des Darwinismus, daß er mit äußerster Verwunderung bemerkt habe, wie von den zeitgenössischen Forschern, welche sich in Eng- land am meisten durch mathematischen Scharfsinn aus- zeichneten (er nennt neben Maxwell und Lord Kelvin noch eine ganze Reihe der berühmtesten Professoren von Cambridge), fast alle theistischer Überzeugung waren; um zu zeigen, wie ähnliches von großen For- schern auf dem Gebiet der exakten Wissenschaften auch in Deutschland gilt, braucht man nur Johannes Müller, Liebig, Schwann, Pflüger und Helmholtz zu nennen. Mit dem Beweise unseres Verfassers, mit dem es auch sonst sehr locker bestellt sein würde, steht es also auch aus diesem Grunde herzlich schlechtes).

35) A. d. H. Vgl. Franz Brentano: Der Atheismus und die Wissen- schaft anonym in „Historisch-politische Blätter" 1873, 2. Band.

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Es ist aber auch im praktischen Interesse der Sache des Friedens höchlich zu beklagen, wenn einer, der sich zu seinen Freunden bekennt, beleidigende Angriffe gegen andere unter ihnen macht, denn dies heißt, die Kräfte zersplittern, wo es gilt, sie möglichst zusammen- zuhalten. Franklin, als er alle, die das Gute zu tun bestrebt sind, zu einer geselligen Verbindung zu führen suchte, die er als die „Society of the doers of good" bezeichnete, gab uns, indem er im übrigen an den größten Divergenzen der Meinungen keinen Anstoß nahm, ein Beispiel für die auch in unserem Falle gebotene Tole- ranz. Gegen sie verstößt der Verfasser in um so auf- fälligerer Weise, als wir gerade in unserer Zeit kaum irgend jemand mit größerem Eifer um die Herstellung des Friedens sich bemühen sehen, als Benedikt XV., das Oberhaupt der katholischen Kirche.

Das Christentum ist seinem ganzen Geiste nach eine Religion des Friedens, und dieser Charakter bleibt ihm noch heute, wenn es auch durch die Unvernunft der Menschen wiederholt zu Kriegen in vermeintem religiösen Interesse gekommen ist. Und so konnte dies denn auch durch die Unvernunft von Anhängern einer egoistischen Moral sehr wohl und noch viel häufiger geschehen. Ge- rade in unseren Tagen liegt die Wurzel, aus welcher alles Unglück entsprungen ist, gewiß nicht in religiösen Überzeugungen, sondern in egoistischen Antrieben. Würde ich nicht fürchten, in einen ähnlichen Fehler der Intole- ranz gegenüber solchen zu verfallen, die mit mir in der Liebe des Friedens einig sind, so würde ich nicht bloß den Nachweis hierfür mit Leichtigkeit erbringen, sondern auch zeigen, wie der Vorwurf irrationaler Phi- losophie, statt den theistischen Denkern, vielmehr vor allem den Anhängern Epikurs gemacht werden muß, der sich in seiner Oberflächlichkeit schier mehr als jeder andere Philosoph die sichtlichsten Blößen gegeben hat.

Anhang. 91 VI.

Bas ethische Attentat des Jungen Benjamin Franklin, später von ihm selbst aufs entschiedenste verdammt, doch ohne Einsicht in seinen logischen Fehler 26), I.

1. Um moralisch zu handeln, hält man es für geboten, sich über den relativen Wert der Gegenstände, zwischen denen man zu wählen hat, nach Möglichkeit zu unter- richten und dann dem Vorzüglichem um dieser seiner Überlegenheit willen den Vorzug zu geben. Der Ge- wissenhafte verfährt dabei mit Sorgfalt und bringt oft mit Selbstüberwindung die schwersten Opfer.

2. Alles das erscheint töricht, wenn man den Blick auf die erhabensten philosophischen Wahrheiten richtet. Es gibt ja einen Gott, und er ist allgütig, allweise und all- mächtig. Nichts kann sich ereignen, was nicht durch seine Providenz unfehlbar vorgesehen und durch seine PräOrdination in vollkommenster Weise zum bestmög- lichen Ziele geordnet wäre.

3. Und folglich muß jegliches, was wirklich geschieht, dann und da, wo es geschieht, zweifellos als das best- geordnete Mittel zum bestmöglichen Zwecke anerkannt werden.

4. Wenn dem nun so ist, wozu alles moralische Über- legen und Überwinden? Möge vielmehr jeder unbeirrt jedem seiner Gelüste Folge geben! Denn, wie sehr auch das, was er in einem gewissen Falle sich erlauben mag, das Bessere zu schädigen scheint, so erweist sich doch dieser Schein sofort als trügerisch, wenn es ihm gelingt, das Unternommene wirklich zur Ausführung zu bringen. Denn dann gilt ja von seinem Werke, was wir eben von jedem Geschehnisse sagten, es ist als Teil der göttlichen Weltordnung, gerade das, was hier und jetzt das zur Er- reichung des Bestmöglichen Erforderte ist. Nur unsere Kurzsichtigkeit hindert uns, die ganze Mannigfaltigkeit der Beziehungen überblickend von dem Wie und Wo- *«) A. d. H. Franklin spricht von diesem Angriff in seinen Jiigend- erinnenmgen, deutsch im Inselverlag Leipzig (S. 67). Brentano hat dem Gedanken die schärfste Fassung zu geben versucht. Er spricht nicht mit den Worten Franklins. Abfassungszeit vor 1901.

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durch Rechenschaft zu geben. So kann man denn nur, wenn es einem nicht gelingt, und nur insoweit es ihm nicht gelingt, etwas, was er ohne jedes ethische Über- legen und Überwinden in Angriff nahm, zur Ausführung zu bringen, behaupten, daß, was er sich erlauben wollte, nicht das beste Mittel zum besten Zwecke gewesen sei.

5. Was aber heißt das anderes als, daß, soweit die Möglichkeit besteht, daß das, was wir ohne jede Ge- (wissensprüfung zu tun uns anschicken, nicht das best- mögliche sei, die Unmöglichkeit besteht, daß es wirklich vollbracht werde? — Wir sehen also durch ein solches Verfahren in keinem Falle und in keiner Weise das Gut© und Beste wahrhaft gefährdet.

Wer dies nicht weiß, der mag sich vielfach Skrupel machen und Entsagungen auferlegen. Wer es aber weiß, so wie wir dank unseren philosophischen Erwägungen es erkennen, dem fallen trotz der allgemeinen Liebe zum Guten und Vorzüglichen alle sittlichen Schranken und bei solchem Bewußtsein erscheinen wir von allen sitt- lichen Vorwürfen frei. Tue, was immer dir behagt und entschlage dich jeder Bedenken, das also ist das letzte Wort der erhabensten praktischen Weisheit.

IL IL Der Fehler im Argument des jungen B. Franklin (welches zeigen will, daß der Glaube an den allmäch- tigen, allgütigen, allweisen Gott und seine Vorbestim- mung aller Ereignisse den konsequent Denkenden mora- lisch paralysiere).

Ich will kurz nachweisen: 2. warum Franklins Argumentation falsch ist, wovon er das erste später selbst erkannte, während ihm das zweite, wie er gesteht, immer ein Rätsel geblieben ist.

1. Daß Franklins Argument falsch ist, erweist sich leicht. Denn es ist unzweifelhaft, daß, wer, soweit seine Voraussicht der Wirkungen seines Handelns reicht, dem Nützlichen den Vorzug gibt, allgemein gesprochen mehr Nutzen bringen wird, als, wer, unter sonst gleichen Um- ständen bei seinem Handeln einfach seiner Laune nach- g^t. Der gesunde Menschenverstand sagt dies einem Anhang. 93 Anhang. 93 jeden, und sein Ausspruch wird hier wie anderwärts von der Wahrscheinlichkeitsrechnung bestätigt. (Für den nicht vorauszusehenden Teil der Wirkungen sind ja die Chancen gleich, und nach dem Gesetze der großen Zahlen wird darum allgemein gesprochen ein Ausgleich statt- finden; so gibt der Unterschied bezüglich des vorauszu- sehenden Teiles der Wirkungen den Ausschlag ^7). Gilt dies allgemein, so wird es doch am allermeisten Bedeutung haben, wo es sich um die Einsichtigsten, also Fernblickend- sten, am richtigsten den Wert und Unwert der Güter und Übel und die Geeignetheit der Mittel Bemessenden handelt. Nun würde das Argument Franklins, wenn es richtig wäre, gerade die Einsichtigsten von denen, die an Gottes Vorbestimmung glauben, dazu führen, daß sie ohne Rücksicht auf die von ihnen vorauszusehenden guten und schlechten Wirkungen wählten und handelten. Also würde es bewirken, daß gerade sie weniger Nutzen brächten, und würde somit entschieden große Nach- teile herbeiführen, während es das Gegenteil behauptet.

2. Fragt man aber, warum Franklins Argument falsch sei, so ist die Antwort diese: Von den Bevorzugungen haben die einen sitt- lichen Charakter, während die andern desselben er- mangeln.

Einen sittlichen Charakter hat die Bevorzugung dann, wenn der Bevorzugende von den Gegenständen, zwischen welchen seine Liebe sich entscheidet, den einen für besser hält 28) als den andern. Er bevorzugt dann sittlich, wenn er dem für besser gehaltenen, weil er ihn für besser hält, den Vorzug gibt; unsittlich, wenn er entgegengesetzt bevorzugt.

28) A. d. H. Dieses „Für-besser-halten" ist, wie aus dem Fol- genden sich ergibt, ein sog. Werturteil. Richtiger gesagt: ein Vor. zugsurteil, d.h. eine auf Grund erlebter als richtig cha- rakterisierter Bevorzugungen gebildete Überzeugung. Die „Be- vorzugung", deren sitthcher Charakter hier besprochen wird, ist, wie Brentano ebensogleich hervorhebt, „ein bevorzugendes Wählen und Wollen*', das auf Grund jener Überzeugung statt hat. Die als richtig charakterisierten Bevorzugungen aber, die allemal vorausgehen müssen, wenn es zu Werturteilen konmien soll, sind kein Wollen, sondern aus den Begriffen entspringende Gemütsakte (vgl. oben S. Gl Anm. 41 u. die Einleitung p. IX.

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Dagegen entbehrt die Bevorzugung des sittlichen Charakters, wenn der Bevorzugende die Gegenstände, zwischen denen die Bevorzugung stattfindet, für gleich- wertig hält, oder wenn er wenigstens über die Vorzüg- lichkeit des einen oder andern schlechterdings kein Ur- teil sich bilden kann. Was von den Bevorzugungen im allgemeinen gesagt wurde, gilt auch von den prak- tischen Bevorzugungen, d. i. den Akten des Wählens. Bas Wählen ist ja nichts anderes als ein bevor- zugendes Wollen 29).

Und was von den Akten des Wählens im allgemeinen gilt, gilt auch von denen der Personen, die an die gött- liche Vorsehung und ihre allmächtige Vorbestimmung glauben.

Um zu zeigen, daß all ihr Wählen, soweit sie konse- quent denken, alles sittlichen Charakters entbehre, müßte man also zeigen, daß solche Personen, wenn sie konse- quent sind, glauben müssen, daß von den Gegenständen, zwischen denen ihre praktischen Bevorzugungen statt- finden, einer dem andern gleichwertig, oder wenigstens, daß über den höheren Wert des einen oder anderen weder mit Sicherheit noch mit Wahrscheinlichkeit irgend' ein vernünftiges Urteil zu bilden sei.

Aber weder das eine noch andere folgt aus der Lehre von der göttlichen Vorsehung und Vorbestimmung.

Nicht das erste. Dies könnte nur dann folgen, wenn jedes Geschehnis mit jedem andern Geschehnis nicht bloß das gemein hätte, daß es einen Teil der bestmög- lichen Ordnung zum bestmöglichen Zweck bildet so)^ sondern auch das, daß es einen gleichwertigen Teil der bestmöglichen Ordnung zum bestmöglichen Zwecke bildete, was offenbar nicht richtig ist. Franklin will dies glauben machen, indem er sagt, es sei jedes Er- *9) Nicht jedes Bevorzugen ist ein Wählen. Ein Bevorzugen gibt es auch da, wo zwei Dinge, die man seinem Einfluß entzogen glaubt, unvereinbar sind. So wünscht z. B. einer, daß die Sonne erscheinen möge, und zieht dies dem Regen vor, aber er wählt liier nicht.

30) An diesem Satze muß unbedingt festgehalten werden. Und er genügt, um auch die Behauptung zu rechtfertigen, daß jegliches Ereignis in bestmöglicher Weise zum bestmöglichen Zweck geordnet sei (aber nicht als Mittel zu ihm, wie sogleich dargetan wiid; s.d. f.).

Anhang. 95 eignis das bestmögliche Mittel zum bestmöglichen Zweck. Aber hier hat er unpassend, ja wesentlich irrig sich aus- gedrückt. Mittel ist etwas nur für das, was dadurch gewirkt wird.

Damit etwas Mittel zum bestmöglichen Zweck wäre, müßte also das Bestmögliche unter allem, was gewirkt Werden kann, dadurch bewirkt werden. Und das ist, was von keinem Teilgeschehnis der Welt gesagt werden kann. Denn keines ist Ursache des Weltganzen und nur dieses ist das praktisch Bestmögliche, der best- mögliche Zweck. Vielmehr wird also von den Ereig- nissen in der Welt gesagt werden müssen, daß sie, wie jedes einen andern, so auch jedes einen verschieden- artigen Zweck haben, also wie (ganz offenbar) nicht in sich, so auch nicht in ihren Wirkungen gleichwertig genannt werden können.

Daran knüpft sich aber dann sofort auch die weitere Erkenntnis, daß von den Geschehnissen, die in meine Macht gelegt sind (zwischen denen meine Wahl zu ent- scheiden hat), allgemein gesprochen dasjenige, wenn ich es wähle, mehr Segen bringen werde, welches in den von mir zu übersehenden Wirkungen als das bessere sich erweist, wie unter Nr. 1 ausgeführt wurde. Es ist also auch nicht richtig, daß der, welcher an Vorsehung und Vorbestimmung glaubt, sich hier keine wahrschein- liche Meinung zu bilden vermöge.

Somit fehlt die eine wie andere Bedingung, welche die Wahl des sittlichen Charakters entkleiden würde.

Und somit ist die Folgerung Franklins auf die schlecht- hinige Paralyse der an der göttlichen Vorsehung und Vorbestimmung konsequent festhaltenden Personen eine nachgewiesen unberechtigte 3i).

'1) A. d. H. An der Erwägung Franklins bleibt wahr, daß das für Gott erreiclibar Beste nicht durch unsere Missetat gefährdet wird, sondern nur das für uns erreichbar Beste. Man muß aber bedenken, daß die sog. Allmacht Gottes nur darin besteht, daß er alles Mögliche wirken kann, nicht aber, das in sich Unmögliche, iiiclit also kann er z. B. das Vergangene gegenwärtig machen oder 2-|- 2 = 5. Wenn nun eine von Mißständen und Missetaten frei« Welt zu dem in sich Unmöglichen gehört, so wirkt Gott auch Ge- schehnisse (z. B. verbrecherische Willensaktc), deren Obelcharakter ais conditio sine qua non des für ihn Bestmöglichen zu be- 96 Anhang.

VII.

Über die sittliclie Vollkommenlieit der ersten ürsaelie aller nicht durcli sieh selbst notwendigen Wesen.

Auf dreifachem Wege vorzüglich kommt man zur Er- kenntnis einer durch sich selbst notwendigen Substanz, welche die schöpferische Ursache aller anderen Wesen ist. 1. Die Bewegung verlangt eine erste ursachlose Ursache, welche daraufhin nicht bloß als das bewegende, sondern auch schöpferische Prinzip und daraufhin als ihrer Kraft nach in keinem endlichen Verhältnis zu unserer Kraft stehend, also als Substanz von unendhcher Realität erkannt wird. 2. Der Nachweis der Kontingenz^s) der in unsere Erfahrung fallenden Substanzen führt ähnlich zu demselben Resultat. 3. Endlich führt der Vergleich der Hypothese einer Intelligenz als Grund der teleoiden Tatsachen mit der Zufallshypothese (die Hypothese blinder Notwendigkeit erweist sich sofort als unzulässig) zur sicheren Annahme eines weltordnen- den nicht bloß sondern auch schöpferischen Prinzips von allen Wesen, die außer ihm bestehen; und auch hier ist an dessen unendlicher Realität nicht zu zweifeln. Daß diese unendHche Substanz erkennend und intellek- tuell jedem andern Geist unendHch überlegen sei, ist auch aufs leichteste darzutun ^3). Dagegen wollen manche, welche an der unendlichen Macht und an dem unend- lichen Wissen des Weltprinzips nicht zweifeln, nicht trachten ist. Das bestmögliche, der vollkommensten Ursache adae- quate Werk kann aber in nichts anderem bestehen, als in emem unendlichen Aufstiege der geistig beseelten Schöpfung zu immer höherer Vollkommenheit, wobei das Universum durchaus nicht aul die dreidimensionale räumliche Mannigfaltigkeit beschränkt zu denken ist, da Mannigfaltigkeiten höherer Ordnung, die unseren Sinnen und unserer Erfahrung unzugänglich sind (Überräume, Topoide) widerspruchslos denkbar sind. Vgl. auch F. Brentano, „Die vier Phasen der Philosophie und ihr augenblickhcher Stand", S. 45, wo er von Spinoza handelt, und Stumpfs in den Ber. d. preuß. Akad. d. Wissenschaften erschienene Abhandlung über Spinozastudien, 82) A. d. H. Das ist der Nachweis, daß die körperlichen und see- lischen Dinge der Welt nicht in sich notwendig sind, also der un- mittelbaren Notwendigkeit ermangeln.

'3) A. d. H. Vgl. mein Buch Franz Brentano mit Beiträgen v. Carl Stumpf und Edmund Husserl, München 1919, S. 74.

Anhang. 97 ebenso den sittlichen Charakter desselben als gesichert zugestehen, ja im Hinblick auf die Leiden, auf die Irrtümer und insbesondere auf die sittliche Verworfen- heit und die ungerechte Verteilung von Wohl und Wehe auf sittlich Gute und sittUch Schlechte vermeinen sie sogar den Beweis erbringen zu können, daß dem Welt- urheber und Weltlenker, wenn Allmacht, gewiß nicht auch Allgüte zugeschrieben werden dürfte^^).