19 teilten Geldquantitäten gar nicht die Rede hätte sein können. Ja, man möchte sogar jene Quantitätstendenz am Geld radikaler verwirklicht meinen als auf irgendeinem anderen, diesseits der Metaphysik liegen¬ den Gebiete. Denn wo immer wir qualitative Tatsächlichkeiten auf quantitative Verhältnisse zurückgliedern, bleiben die Elemente — physischer, personaler, psychischer Art —, deren Mehr oder Weniger den besonderen Erfolg entscheidet, an sich selbst doch in irgendeinem Maße qualitativ charakterisiert; man mag diese Bestimmtheit immer weiter zurückschieben, so daß die gestern noch unauflösliche Qualität des Elementes heute ihrerseits als eine Modifikation nach Maß und Zahl erkennbar wird; dieser Prozeß aber geht ins Unendliche und läßt in jedem gegebenen Augenblick noch eine qualitative Bestimmt¬ heit der Elemente bestehen, um deren Wieviel es sich handelt. Nur der Metaphysik mag die Konstruktion absolut eigenschaftsloser Wesenheiten gelingen, die, nach rein arithmetischen Verhältnissen zusammengeordnet und bewegt, das Spiel der Welt erzeugen. Im Gebiet der Erscheinungen aber erreicht nur das Geld diese Freiheit von allem Wie, diese alleinige Bestimmtheit nach dem Wieviel. Wäh¬ rend wir nirgends das reine Sein oder die reine Energie ergreifen können, um aus ihren quantitativen Modifikationen die Besonderheit der Erscheinungen hervorgehen zu lassen, vielmehr zu allen spezifi¬ schen Dingen ihre Elemente und Ursachen schon irgendeine Be¬ ziehung (wenngleich nicht immer Ähnlichkeit) haben — ist das Geld von den entsprechenden Beziehungen zu dem, was darüber und da¬ durch wird, völlig gelöst; der reine ökonomische Wert hat einen Körper gewonnen, aus dessen Quantitätsverhältnissen nun alle mög¬ lichen eigenartigen Gebilde hervorgehen, ohne daß er etwas anderes als eben seine Quantität dafür einzusetzen hätte. So erreicht auch hier eine der großen Tendenzen des Lebens — die Reduktion der Qualität auf die Quantität — im Geld ihre äußerste und allein restlose Dar¬ stellung; auch hier erscheint es als der Höhepunkt einer geistes¬ geschichtlichen Entwicklungsreihe, der die Richtung derselben erst unzweideutig festlegt.
Synthetischer Teil.
Viertes Kapitel, Die individuelle Freiheit.
i.
Man kann die Entwicklung jedes menschlichen Schicksals von dem Gesichtspunkte aus darstellen, daß es in einer ununterbrochenen Abwechslung von Bindung und Lösung, von Verpflichtung und Frei¬ heit verläuft. Dieser erste Überschlag indes stellt eine Scheidung dar, deren Schroffheit die nähere Betrachtung mildert. Was wir nämlich als Freiheit empfinden, ist tatsächlich oft nur ein Wechsel der Ver¬ pflichtungen; indem sich an die Stelle der bisher getragenen eine neue schiebt, empfinden wir vor allen Dingen den Fortfall jenes alten Druckes, und weil wir von ihm frei werden, scheinen wir im ersten Augenblick überhaupt frei zu sein — bis die neue Pflicht, die wdr zu¬ erst gleichsam mit bisher geschonten und deshalb besonders kräf¬ tigen Muskelgruppen tragen, mit der allmählichen Ermüdung der¬ selben ihr Gewicht geltend macht und nun der Befreiungsprozeß ebenso an sie ansetzt, wie er vorher in ihr gemündet hatte. Dieses Schema vollzieht sich nicht an allen Bindungen mit quantitativer Gleichheit: es gibt vielmehr gewisse, mit welchen der Ton der Frei¬ heit länger, intensiver, bewußter, verbunden ist als mit anderen; manche Leistungen, die nicht weniger streng gefordert werden als andere und im ganzen die Kräfte der Persönlichkeit nicht weniger beanspruchen, scheinen dennoch dieser ein besonders großes Maß von Freiheit zu gewähren. Der Unterschied der Verpflichtungen, der diesen Unterschied der damit verträglichen Freiheit zur Folge hat, weist folgenden Typus auf. Jeder Verpflichtung, die nicht einer bloßen Idee gegenüber besteht, entspricht das Forderungsrecht eines anderen: weshalb denn die Moralphilosophie allenthalben die sittliche Freiheit mit denjenigen Verpflichtungen identifiziert, die ein ideeller oder gesellschaftlicher Imperativ oder die das eigne Ich uns auferlegt. Der Anspruch des anderen kann das persönliche Tun und Leisten des Verpflichteten zum Inhalt haben; oder er Kann wenigstens das unmittelbare Ergebnis der persönlichen Arbeit betreffen; oder es kann sich endlich bloß um ein bestimmtes Objekt handeln, auf dessen Genuß der Berechtigte Anspruch hat, während er auf den Weg, auf dem der Verpflichtete dasselbe beschafft, keinen Einfluß mehr besitzt. Diese Skala ist zugleich die der Freiheitsgrade, die mit der Leistung zusammen bestehen. Gewiß werden im ganzen alle Ver¬ pflichtungen durch das persönliche Tun des Subjektes sol viert; allein es ist ein großer Unterschied, ob das Recht des Berechtigten sich un¬ mittelbar auf die leistende Persönlichkeit erstreckt, oder nur auf das Produkt ihrer Arbeit; oder endlich auf das Produkt an und für sich, gleichviel durch welche Arbeit und ob überhaupt durch eigene, der Verpflichtete dazu gekommen ist. Selbst bei objektiv gleich großen Vorteilen des Berechtigten wird der erste dieser Fälle die Freiheit des Verpflichteten völlig binden, der zweite ihr schon etwas größeren, der dritte sehr erheblichen Spielraum gewähren. Das extremste Bei¬ spiel des ersten Falles ist die Sklaverei; hier betrifft die Verpflich¬ tung überhaupt nicht eine irgendwie objektiv bestimmte Leistung, sondern den Leistenden selbst; sie umschließt die Betätigung aller überhaupt vorhandenen Spannkräfte des Subjektes. Wenn in mo¬ dernen Verhältnissen derartige Pflichten, welche die Leistungskraft überhaupt, aber nicht das objektiv bestimmte Resultat derselben be¬ treffen — wie bei gewissen Arbeiterkategorien, Beamten, Dienst¬ boten — dennoch der Freiheit keine allzu große Gewalt antun, so folgt dies entweder aus der zeitlichen Beschränkung der Leistungs¬ perioden oder aus der Möglichkeit der Wahl zwischen den Personen, denen man sich verpflichten will, oder aus der Größe der Gegen¬ leistung, die den Verpflichteten sich doch zugleich als einen Berech¬ tigten fühlen läßt. Auf jener Stufe befinden sich ferner die Hörigen, solange sie schlechthin und mit ihrer gesamten Arbeitskraft dem Hermhofe angehören, bzw. solange ihre Dienste »imgemessen« sind. Der Übergang zur zweiten vollzieht sich, indem die Dienste zeitlich beschränkt werden (womit nicht gesagt sein soll, daß diese Stufe historisch immer die spätere war; im Gegenteil, die Verschlechterung der bäuerlichen Freiheit führt sehr oft von dem zweiten zum ersten Verhältnis). Vollständig wird diese zweite Stufe erreicht, wenn an¬ statt der bestimmten Arbeitszeit und Kraft ein bestimmtes Arbeits¬ produkt verlangt wird. Innerhalb dieser Stufe ist nun die Graduierung zu beobachten: daß der herrschaftliche Untertan entweder einen ali¬ quoten Teil der Bodenerträge — etwa die zehnte Korngarbe — ab¬ zuliefern hat, oder ein ein für allemal fixiertes Quantum an Getreide, Vieh, Honig usw. Obgleich der letztere Modus unter Umständen der härtere und schwierigere sein kann, so läßt er doch andrerseits dem Verpflichteten auch wieder größere individuelle Freiheit, denn er macht den Grundherrn gleichgültiger gegen die Wirtschaftsart des Bauern: wenn er nur soviel produziert, daß jene bestimmte Abgabe herauskommt, so hat jener kein Interesse an dem Gesamterträge, was bei der aliquoten Abgabe sehr erheblich der Fall ist und zu Beauf¬ sichtigungen, Zwangsmaßregeln, Bedrängungen führen muß. Die Fixierung der Abgaben auf ein absolutes statt eines relativen Quan¬ tums ist schon eine Übergangserscheinung, die auf die Geldablösung hin weist. Freilich könnte, prinzipiell betrachtet, auf dieser ganzen Stufe schon vollständige Freiheit und Lösung der Persönlichkeit als solcher aus dem Pflichtverhältnisse gegeben sein; denn dem Berech¬ tigten kommt es nur darauf an, daß er die bestimmte objektive Ab¬ gabe erhält, der Pflichtige mag sie hernehmen, wo er will. Allein tatsächlich kann er sie bei dieser Wirtschaft sführung nirgends her¬ nehmen als aus der eigenen Arbeit, und auf dieser Grundlage ist auch das Verhältnis errichtet. Die Betätigung der Persönlichkeit war durch ihre Verpflichtungen eindeutig bestimmt. Und dies ist der allgemeine Typus, wo nur immer in der Naturalwirtschaft Leistung zu Gegen¬ leistung verpflichtet: Leistung und Persönlichkeit tritt allerdings bald soweit auseinander, daß der Verpflichtete prinzipiell das Recht haben würde, seine Persönlichkeit ganz aus der Leistung zurückzuziehen und diese rein objektiv, etwa durch die Arbeit eines anderen hergestellt, zu prästieren. Aber in Wirklichkeit schließt die ökonomische Ver¬ fassung dies so gut wie aus, und durch das schuldige Produkt hin¬ durch und in ihm bleibt das Subjekt selbst verpflichtet, die persön¬ liche Kraft in einer bestimmten Richtung gebunden. Wie sehr immer¬ hin das Prinzip der Sachlichkeit gegenüber dem der Persönlichkeit eine Wendung zur Freiheit bedeutet, zeigt z. B. die im 13. Jahrhun¬ dert sehr vorschreitende Lehnsfähigkeit der Ministerialen. Durch diese nämlich wurde ihre bisher persönliche Abhängigkeit in eine bloß dingliche verwandelt und sie dadurch in allen anderen als Lehns¬ angelegenheiten unter das Landrecht, d. h. in die Freiheit, gestellt. Es ist genau in demselben Sinn, wenn begabte Persönlichkeiten, die zur Lohnarbeit genötigt sind, es heutzutage vorziehen, einer Aktien¬ gesellschaft mit ihrem streng objektiven Betriebe, als einem Einzel¬ unternehmer zu dienen; oder wenn der Dienstbotenmangel daher ent¬ steht, daß die Mädchen die Fabrikarbeit dem Dienst bei einer Herr¬ schaft vorziehen, in dem sie zwar materiell besser gestellt sind, aber sich in der Unterordnung unter subjektive Persönlichkeiten weniger frei fühlen. — Die dritte Stufe, bei der aus dem Produkt die Persön¬ lichkeit wirklich ausgeschieden ist und der Anspruch sich gar nicht mehr in diese hineinerstreckt, wird mit der Ablösung der Natural¬ abgabe durch die Geldabgabe erreicht. Man hat es deshalb gewisser¬ maßen als eine magna Charta der persönlichen Freiheit im Gebiete des Privatrechts bezeichnet, wenn das klassische römische Recht be¬ stimmte, jeder beliebige Vermögensanspruch dürfe bei Verweigerung seiner Naturalerfüllung in Geld solviert werden; das ist also das Recht, jede persönliche Verpflichtung mit Geld abzukaufen. Der Grundherr, der ein Quantum Bier oder Geflügel oder Honig von seinem Bauern fordern darf, legt dadurch die Tätigkeit desselben in einer bestimmten Richtung fest; sobald er nur Geldzins erhebt, ist der Bauer insoweit völlig frei, ob er Bienenzucht, Viehzucht oder was sonst treiben will. Auf dem Gebiete persönlicher Arbeitsdienste voll¬ zieht sich der formal gleiche Prozeß mit der Berechtigung, einen Ersatzmann zu stellen, den die andre Partei, wenn er sachlich ein¬ wandfrei ist, akzeptieren muß. Diese Berechtigung, die das Verhält¬ nis seinem Sinne nach auf eine ganz neue Basis stellt, muß wie die Geldablösung oft erst erkämpft werden, weil man wohl fühlt, daß sie, wie auch die Geldablösung, der Weg zur Lösung der Verpflichtung überhaupt ist. Die Verfasser des Domesday Survey wählten charakteristischerweise für die Bauern, die ihre Frohnden durch regelmäßige Geldleistungen ersetzten, Ausdrücke, die bezeichnen sollten, daß sie weder ganz frei, noch ganz untertan wären. Nur an den Namen der Geldzinse haftete noch lange ihr Ursprung aus Naturallieferungen: es wurden Küchensteuer, Faßpfennige, Herbergs¬ gelder (statt der Beherbergung der umherreisenden Herren und ihrer Beamten), Honigpfenmge usw. erhoben. Als Übergangsstufe tritt oft ein, daß die ursprüngliche Naturalabgabe in Geld taxiert und dieser Betrag als stellvertretend für sie gefordert wurde. Diese vermittelnde Erscheinung findet sich auch in Verhältnissen, die von dem hier behandelten Beispiel weit abliegen: in Japan wurden noch 1877 alle Zinsen und Steuern entweder in Reis bezahlt oder in Reis kalkuliert und in Geld bezahlt — entsprechend wie unter der Königin Elisabeth bei der Vermietung gewisser, den Universitäten ge¬ höriger Ländereien der Pachtschilling in Korn vereinbart, obgleich offenbar in Silber erlegt wurde. Damit wird wenigstens die Identität des Wertquantums der Pflicht noch betont, während sie schon jede durch Inhaltsbestimmtheit bewirkte persönliche Bindung abgestreift hat. Wenn das ius primae noctis wirklich irgendwo bestanden hat, so nimmt es seine Entwicklung über analoge Stufen; jenes Recht des Grundherrn hatte das Ganze der verpflichteten Persönlichkeit, die Hingabe ihres zentralsten Habens oder vielmehr Seins zum In¬ halt gehabt: dies wäre der Preis gewesen, um den er der Untertanin das Recht zur Eheschließung einräumte. Die nächste Stufe ist, daß er dieses Recht — das er jederzeit noch versagen kann — gegen Zahlung einer Geldsumme gibt; die dritte, daß sein Einspruchsrecht überhaupt fortfällt, daß der Untertan vielmehr frei ist, sich zu ver¬ heiraten, sobald er dem Herrn eine festgesetzte Summe: Brautgeld, Ehegeld, Frauengeld oder ähnliches zahlt. Die Befreiung der Per¬ sönlichkeit wird also auf der zweiten Stufe zwar schon auf Geld ge¬ stellt, aber doch nicht ausschließlich, indem immerhin noch die Ein¬ willigung des Grundherrn gewonnen werden mußte, die man nicht erzwingen konnte. Das Verhältnis wird erst vollständig entpersonali- siert, wenn gar kein anderes Moment als das der Geldzahlung darüber entscheidet. Höher kann die persönliche Freiheit vor dem Wegfall jedes bezüglichen Rechtes des Grundherrn nicht steigen, als wenn die Verpflichtung des Untertanen in eine Geldabgabe verwandelt ist, die der Grundherr annehmen muß. Deshalb hat denn auch vielfach die Verringerung und die schließlich völlige Ablösung der bäuer¬ lichen Dienste und Lieferungen ihren Weg über ihre Umwandlung in Geldbezüge genommen. Dieser Zusammenhang zwischen Geld- leistung und Befreiung kann unter Umständen von dem Berechtigten als so wirksam vorgestellt werden, daß er selbst das lebhafteste Inter¬ esse an barem Gelde übertönt. Die Umwandlung der bäuerlichen Frohnden und Naturallieferungen in Geldzinse hatte in Deutschland seit dem 12. Jahrhundert begonnen; und gerade dadurch wurde sie unterbrochen, daß der Kapitalismus im 14. und 15. Jahrhundert auch die Grundherren ansteckte. Denn sie erkannten, daß die naturalen Leistungen außerordentlich viel dehnbarer und willkürlich vermehr¬ barer waren als die Geldzinsungen, an deren quantitative, zahlen¬ mäßige Bestimmtheit nicht mehr zu rühren war. Dieser Vorteil der Naturalleistungen erschien ihnen groß genug, um ihre Habgier ge¬ rade in dem Augenblick daran festhalten zu lassen, in dem im übrigen die Geldinteressen bei ihnen herrschend wurden. Es ist eben dieser Grund, aus dem man überhaupt den Bauer nicht will zu Gelde kommen lassen. Der englische Hintersasse durfte ganz allgemein kein Stück Vieh ohne besondere Erlaubnis seines Lords verkaufen. Denn durch den Viehverkauf bekam er Geld in die Hand, mit dem er anderswo Land erwerben und sich den Verpflichtungen gegen seinen bisherigen Herrn entziehen konnte. — Der äußerste Grad des Befreiungs¬ prozesses wird durch eine Entwicklung innerhalb der Geldabgabe selbst erreicht: indem statt des periodischen Zinses eine einmalige Kapitalzahlung erfolgt. Wenngleich der objektive Wert in beiden Formen der identische sein mag, so ist doch der Reflex auf das Sub¬ jekt ein ganz verschiedener. Die einzelne Zinszahlung läßt zwar, wie hervorgehoben, dem Pflichtigen völlige Freiheit in bezug auf das eigene Tun, wenn er nur das erforderliche Geld erwirbt; allein die Regelmäßigkeit der Abgaben zwingt dieses Tun in ein bestimmtes, ihm von einer fremden Macht aufgedrungenes Schema, und so wird denn erst mit der Kapitalisierung der Abgaben diejenige Form jeg¬ licher Verpflichtungen erreicht, die zugleich der größten persönlichen Freiheit entspricht. Erst mit der Kapitalzahlung ist die Verpflichtung restlos in Geldleistung übergegangen, während die Zinszahlung durch ihre regelmäßige Periodizität noch ein wenigstens formelles Element von Gebundenheit über das bloße Wertquantum hinaus enthält. Dieser Unterschied tritt etwa so hervor: im 13. Jahrhundert und noch später votierte das englische Parlament öfters, daß die Shires eine bestimmte Anzahl von Soldaten oder Arbeitern für den König zu liefern hätten; regelmäßig aber lösten die Repräsentanten¬ versammlungen der Shires die Gewähr von Menschen gegen eine Geldleistung ab. So viel personale Freiheit damit aber auch gerettet war — es unterscheidet sich doch wesentlich von jenen Rechten und Freiheiten, die das englische Volk seinen Königen durch einmalige Geldvotierungen abkaufte. Wenn derjenige, der das Kapital erhält, damit all den Unsicherheiten enthoben ist, denen er bei einzelnen Zinsungen unterliegt, so ist das entsprechende Äquivalent dafür auf der Seite des Leistenden, daß seine Freiheit nun aus der labilen Form, die sie bei immer wiederholter Zinsung auf weist, in die stabile übergeht. Die Freiheit des englischen Volkes seinen Königen gegen¬ über beruht zum Teil darauf, daß es sich durch Kapitalzahlungen ein für allemal in Bezug auf bestimmte Rechte mit ihnen auseinander¬ setzte: pro hac concessione, sagt z. B. eine Urkunde Heinrichs III., dederunt nobis quintam decimam partem omnium mobilium suorum. Nicht trotzdem, sondern gerade weil eine solche Handelschaft um die Freiheiten des Volkes einen etwas brutalen, äußerlichen, mechani¬ schen Charakter trägt, bedeutet sie ein reinliches Sichabfinden mit¬ einander, den völligsten Gegensatz gegen die Empfindung des Königs, daß sich »kein Blatt Papier zwischen ihn und sein Volk drängen sollte« — aber eben deshalb auch eine radikale Beseitigung aller der Imponderabilien gemütvollerer Beziehungen, die bei einem weniger geldgeschäftsmäßigen Erwerb von Freiheiten oft die Hand¬ habe bieten, sie zurückzunehmen oder illusorisch zu machen. Ein gutes Beispiel der stufenweisen Entwicklung, in der die Geldablösung der Naturalleistung die Befreiung des Individuums trägt, vollzieht sich an der Verpflichtung der Untertanen, Bürger und Hintersassen, ihre Landesherren bzw. Beamte, Schirmvögte, Gerichtsherren bei ihren Reisen zu beherbergen und zu verpflegen. Diese Last stammte aus dem alten Königsdienste und erlangte im Mittelalter eine sehr bedeutende Ausdehnung. Es ist der erste Schritt zur Sachlichkeit und Unpersönlichkeit dieser Verpflichtung, wenn dieselbe streng umgrenzt wird; so finden wir schon früh genau vorgeschrieben, wie viele Ritter und Knechte beherbergt werden müssen, wie viele Pferde und Hunde mitgebracht werden dürfen, wieviel Brot, Wein, Fleisch, Schüsseln, Tischtücher usw. zu liefern sind. Immerhin, sobald unmittelbar Be¬ herbergung und Atzung stattfand, mußten einerseits die Grenzen der Leistungen leicht ins Schwanken geraten, andrerseits trugen sie ent¬ schieden den Charakter der persönlichen Beziehung. Demgegenüber ist es die entwickeltere Stufe, wenn wir hören, daß bloße Lieferungen von Naturalien ohne Beherbergung stattfanden; dabei konnten die Abmessungen des Quantums viel genauer sein, als wenn die Personen beherbergt und satt gemacht werden sollten. So heißt es, der Graf von Rieseck sollte eine bestimmte Abgabe Korn erhalten: »Davon sul man syme gesinde brot backen, wan er in dem Dorf zu Crotzen- burg ist, off daz er die arme lüde in dem dorff nit furter be- sweren oder schedigen solle.« Diese Entwicklung führt weiter dahin, daß feste Geldleistungen gelegentlich der Anwesenheit der hohen Herren bei ihren Reisen und Gerichtssitzungen stipuliert wer¬ den. Und endlich wird auch das hierin noch liegende variable und personale Moment beseitigt, indem diese Leistungen in ständige Abgaben übergeführt werden, die als Atzgeld, Herrentaggeld, Reisigvogtgeld, auch dann erhoben wurden, als die alten Amtsreisen der Richter usw. durch ganz andere Organisationen ersetzt wurden. Das war der Weg, auf dem die Leistungen solcher Art schließlich ganz fortfielen und in der allgemeinen Steuerleistung der Untertanen auf gingen, der sozusagen jede spezifische Formung fehlt und die des¬ halb das Korrelat der persönlichen Freiheit der Neuzeit ist.
In solchen Fällen von Ablösung der naturalen Leistungen durch Geldzahlungen pflegt der Vorteil auf beiden Seiten zu sein. Dies ist eine sehr merkwürdige und zur Einstellung in größere Zusammen¬ hänge auffordernde Tatsache. Wenn man von der Vorstellung aus¬ geht, daß das zum Genuß verfügbare Güterquantum ein begrenztes ist; daß es den vorhandenen Ansprüchen nicht genügt; daß endlich »die Welt weggegeben ist«, das heißt, daß im allgemeinen jedes Gut seinen Besitzer hat — so folgt daraus, daß, was dem einen gegeben wird, dem anderen genommen werden muß. Zieht man hier nun alle die Fälle ab, in denen dies ersichtlich nicht gilt, so bleiben doch immer noch unzählig viele, in denen die Bedürfnisbefriedigung des einen nur auf Kosten des anderen erfolgen kann. Wollte man dies als das oder ein Charakteristikum oder Fundament unseres Wirtschaf tens ansehen, so würde es sich in alle jene Weltanschauungen einordnen, die überhaupt das Quantum der der Menschheit beschiedenen Werte — der Sittlichkeit, des Glückes, der Erkenntnis — für ein seiner oder ihrer Natur nach unveränderliches halten, so daß nur die Formen und die Träger desselben wechseln können. Schopenhauer neigt sich der Annahme zu, daß jedem Menschen sein Maß von Leiden und Freuden von vornherein durch seine Wesensart bestimmt ist; es könne weder überfüllt werden noch leer bleiben, und alle äußeren Umstände, auf die wir unser Befinden zu schieben pflegen, stellten nur einen Unterschied in der Form, jenes unveränderliche Lust- und Leid¬ quantum zu empfinden, dar. Erweitert man diese individualistische Vorstellung auf die menschliche Gesamtheit, so erscheint all unser Glücksstreben, die Entwicklung aller Verhältnisse, aller Kampf um Haben und Sein als ein bloßes Hin- und Herschieben von Werten, deren Gesamtsumme dadurch nicht verändert werden kann, so daß aller Wechsel in der Verteilung nur die fundamentale Erscheinung bedeutet, daß der eine jetzt besitzt, was der andere — freiwillig oder nicht — weggegeben hat. Diese Erhaltung der Werte entspricht er¬ sichtlich einer pessimistisch -quietistischeti Weltansicht; denn je weni¬ ger man uns imstande glaubt, wirklich neue Werte hervorzubringen, um so wichtiger ist es, daß auch keiner wirklich verloren gehe. In paradoxer Konsequenz lehrt das die in Indien verbreitete Vorstellung, daß, wenn man einen heiligen Asketen zu Falle bringe, sein Ver¬ dienst auf den Versucher übergehe!
Aber auch direkt gegenteilige Erscheinungen sind zu beachten. Mit allen jenen Gemütsverhältnissen, deren Glück nicht nur in dem Gewinnen, sondern ebenso in dem eigenen Sichhingeben liegt, und wo jeder wechselseitig und gleichmäßig durch den anderen bereichert wird, erwächst ein Wert, dessen Genuß nicht durch die Entbehrung einer Gegenpartei erkauft wird. Ebensowenig bedeutet die Mitteilung intellektueller Güter, daß dem einen genommen werden muß, was der andere genießen soll; wenigstens kann nur eine an das Patho¬ logische streifende Empfindungssubtilität sich wirklich beraubt fühlen, wenn irgendein objektiver geistiger Inhalt nicht mehr sub¬ jektiv-ausschließliches Eigentum ist, sondern von anderen nach¬ gedacht wird. Im ganzen kann man vom geistigen Besitz, wenigstens soweit er sich nicht in ökonomischen fortsetzt, sagen, daß er nicht auf Kosten eines anderen gewonnen wird, weil er nicht aus einem Vorrat genommen ist, sondern selbst bei aller Gegebenheit seines Inhaltes doch schließlich aus dem eigenen Bewußtsein des Erwerbers erzeugt werden muß. Diese Versöhnung der Interessen, die hier aus der Natur des Objektes hervorgeht, gilt es nun offenbar auch auf denjenigen ökonomischen Gebieten herzustellen, wo die Konkurrenz um die Befriedigung des einzelnen Bedürfnisses jeden nur auf Kosten eines anderen bereichert. Es gibt zwei Typen von Mitteln, um diesen Zustand in jenen vollkommneren überzuführen: das nächstliegende ist die Ablenkung des Kampfes gegen den Mitmenschen in den Kampf gegen die Natur. In dem Maße, in dem man weitere Sub¬ stanzen und Kräfte aus dem noch unokkupierten Vorrat der Natur in die menschlichen Nutznießungen hineinzieht, werden die bereits okkupierten von der Konkurrenz um sie entlastet. Die Sätze von der Erhaltung des Stoffes und der Energie gelten glücklicherweise nur für das absolute Ganze der Natur, nicht aber für denjenigen Aus¬ schnitt derselben, den das menschliche Zweckhandeln für sich desi¬ gniert; dies relative Ganze ist allerdings ins unbestimmte vermehr¬ bar, indem wir immer mehr Stoffe und Kräfte in die für uns zweck¬ mäßige Form bringen, gleichsam annektieren können. Selbst aus demjenigen, was seinem Umfange nach bereits okkupiert ist, lehrt uns fortschreitende Technik immer weitere Nutzungen gewinnen: der Übergang von der extensiven zur intensiven Wirtschaft vollzieht sich keineswegs nur auf dem Gebiete der Bodenkultur, sondern an jeder Substanz, die in immer feinere Teile zu immer spezielleren Nutzungen zerlegt, oder deren latente Kräfte immer vollständiger entbunden werden. Die so nach verschiedenen Dimensionen gehende Aus¬ dehnung des menschlichen Machtgebietes, die es zur Unwahrheit macht, daß die Welt weggegeben ist, und die die Bedürfnisbefriedi¬ gung nicht erst an einen Raub irgend welcher Art knüpft — könnte man den substanziellen Fortschritt der Kultur nennen. Neben diesem steht nun, zweitens, was man als den funktionellen Fortschritt be¬ zeichnen dürfte. Bei diesem handelt es sich darum, für den Besitz¬ wechsel bestimmter gegebener Objekte die Formen zu finden, welche denselben für beide Parteien vorteilhaft machen: zu einer solchen Form kann es ursprünglich nur dann gekommen sein, wenn der erste Besitzer die physische Macht besaß, den von anderen begehrten Gegenstand festzuhalten, bis ihm ein entsprechender Gegenvorteil geboten wurde; denn anderenfalls würde ihm der Gegenstand einfach weggenommen werden. Der Raub, vielleicht das Geschenk erscheint als die primitivste Stufe des Besitzwechsels, auf der also der Vorteil noch ganz auf der einen, die Last ganz auf der anderen Seite ruht. Wenn sich über dieser nun die Stufe des Tausches als Form des Be¬ sitzwechsels erhebt, zunächst, wie gesagt, als bloße Folge der gleichen