SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

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halte unseres Bewußtseins: der Vorstellungen, Willensimpulse, Ge¬ fühle, steht ein Bezirk von Objekten, mit deren Bewußtsein der Ge¬ danke mitschwebt, sie hätten eine dauernde, sachliche, jenseits aller Singularität und Zufälligkeit ihres Vorgestelltwerdens stehende Gül¬ tigkeit. Die beharrende Substanz der Dinge und die gesetzmäßige Ordnung ihrer Schicksale, der beständige Charakter der Menschen und die Normen der Sittlichkeit, die Forderungen des Rechtes und der religiöse Sinn des Weltganzen — alles dies hat eine sozusagen ideelle Existenz und Gültigkeit, die sprachlich nicht anders zu be¬ zeichnen ist als durch die Unabhängigkeit von den einzelnen Vor¬ gängen, in denen jene Substanz und Gesetzlichkeit sich darstellt oder in denen jenen Forderungen und Normen genügt oder nicht ge¬ nügt wird. Wie wir den beharrenden Charakter einer Person von den einzelnen Handlungen unterscheiden, in denen er sich ausprägt oder die ihm auch widersprechen, so besteht etwa der sittliche Imperativ in ganz ungebrochener Würde, ob ihm im Empirischen gehorcht wird oder nicht; wie der geometrische Satz gilt, unabhängig von den einzelnen Figuren, die ihn genau oder ungenau repräsen¬ tieren, so bestehen die Stoffe und Kräfte des Weltganzen, gleichviel welche Teile davon das menschliche Vorstellen abwechselnd für sich herauslöst.

Gewiß muß die Erkenntnistheorie das ewige Naturgesetz von der zeitlichen Summe seiner Verwirklichungen unterscheiden; allein ich sehe nicht ein, was es innerhalb der Praxis des Erkennens noch außer der Bestimmung jeder überhaupt je eintretenden einzelnen Ver¬ wirklichung leisten soll. Gewiß ist der objektive Gegenstand im gleichen Sinn zu unterscheiden von den subjektiven Wahrnehmungen, in denen er sich darstellt; allein seine Bedeutung besteht doch nur darin, jede überhaupt mögliche Wahrnehmung seiner eindeutig zu bestimmen; gewiß steht die sittliche Norm jenseits der einzelnen Handlungen, auf die sie positive oder negative Anwendung findet, aber sie hat doch nur den Sinn, jeder dergleichen Handlung ihren Wert zu bestimmen, und wenn es überhaupt keine Einzelhandlungen gäbe noch geben könnte, mit denen sie sich berührt, so würde ihre reale Bedeutung gleich Null sein. Kurz, wovon die Kategorie jener Substanzen und Werte sich allerdings generell unterscheidet, ist jeder Einzelfall als solcher und die noch so große relative Summe der Einzelfälle; ihre absolute Summe aber ist ihr restloses Äquivalent, sie sind, von ihrem metaphysischen Sinne abgesehen, nur der ab¬ gekürzte Ausdruck für die Totalität der einzelnen Ereignisse, Vor¬ stellungen, Aktionen. Und daran darf man sich nicht durch die Tat¬ sache irre machen lassen, daß allerdings keine empirische Reihe von Einzelheiten — als welche immer imvollständig und relativ ist — die Inhalte jener Kategorien deckt oder erschöpft.

Dies ist mm die Formel, in die der Eigentumsbegriff sich ein- stellt. Gewiß ist das Eigentum begrifflich und juristisch von den einzelnen Rechten und Nutznießungen an der Sache zu unterscheiden. Und was jemand mit seinem Eigentum vornehmen wird, läßt sich niemals von vornherein so bestimmen, daß man sagen könnte: diese Summe von Aktion und Genuß decke sich mit seinem Eigentum an der Sache. Allein die Gesamtheit der überhaupt möglichen und je wirklichen Benutzung deckt sich doch damit. So sehr sich die iura in re aliena von dem Eigentum unterscheiden mögen, so ist doch inhaltlich zwischen beiden nur ein gradueller Unterschied: in etwas anderem als einer Summe von Rechten über das Objekt kann kein Eigentum bestehen; selbst ein so einheitlich und geschlossen er¬ scheinender Besitz wie der römische Prinzipat ist rechtshistorisch der Eintritt in eine Reihe auf verschiedene Weise erworbener Ämter, gerade wie, daß der Gutsherr den untertänigen Bauern als »Eigen¬ tum« besaß, doch nur die Summiertheit einzelner, allmählich ange¬ wachsener Rechte über ihn bedeutete. Nur daß das Eigentum nicht eine relative, sondern prinzipiell die absolute Summe der Rechte an der Sache ausdrückt und garantiert. Eben deshalb hat das Eigen¬ tum als Wirklichkeit, wenn auch nicht als begriffliche Abstraktion, die Aktion des Eigentümers zum notwendigen Korrelat. Nur in der ideellen Nachwirkung der Prozesse, die zu ihm führten, und in der ideellen Vorwegnahme künftigen Genießens oder Verwertens besteht der ruhende Besitz; zieht man diese Erscheinungen, die man fälsch¬ lich für nur begleitende anzusehen pflegt, von ihm ab, so bleibt nichts von ihm übrig.

Nun aber sind die wechselnden Arten dieser subjektiven Bewe¬ gung, die Besitz heißt, in irgendeinem Maße von der Eigenart des Objekts abhängig, an dem sie sich vollzieht; das Geld aber ist das¬ jenige Besitzobjekt, bei dem diese Abhängigkeit die geringste ist. Erwerb und Fruktifizierung von Besitzobjekten, die nicht Geld sind, ist von bestimmten Kräften, spezifischen Eigenschaften und Be¬ mühungen abhängig. Daraus ergibt sich aber unmittelbar, daß um¬ gekehrt der eigenartige Besitz auch auf die Qualität und Betätigung des Besitzers Einfluß üben muß. Wer ein Landgut oder eine Fabrik besitzt, soweit er den Betrieb nicht anderen überläßt und ausschlie߬ lich Rentenempfänger ist; wer als zentrales Besitzstück eine Gemälde¬ galerie oder einen Rennstall besitzt, der ist in seinem Sein nicht mehr vollkommen frei; und das bedeutet nicht nur, daß seine Zeit in einem bestimmten Maß und Art beansprucht ist, sondern vor allem, daß eine bestimmte Qualifikation seiner dazu vorausgesetzt wird. Der spezifische Sachbesitz enthält gleichsam eine rückwärts* gewendete Prädestination; der Besitz von Verschiedenem ist ein ver¬ schiedenes Besitzen, sobald nicht nur der juristische Sinn des Eigen¬ tums in Frage steht. Der Besitz eines besonders charakterisierten Objektes, der mehr als jenen abstrakten Eigentumsbegriff bedeuten will, ist nichts, was jeder Persönlichkeit ohne weiteres und wie von außen angeheftet werden könnte: er besteht vielmehr aus einer Wechselwirkung zwischen den Kräften oder Qualitäten des Subjekts und denen des Objekts, und diese Wechselwirkung kann nur bei einem bestimmten Verhältnis beider, d. h. bei einer bestimmten Qualifikation auch des Subjektes entstehen. Es ist nur der Revers dieser Über¬ legung, daß die Wirkung des Besitzes auf den Besitzer diesen be¬ stimmt. Wie der Besitz besonderer Objekte um so mehr ein echter und aktiver ist, je entschiedener und unzweideutiger das Subjekt da¬ für veranlagt ist, so umgekehrt: je gründlicher und eindringlicher der Besitz wirklich besessen, d. h. fruchtbar gemacht und genossen wird, um so entschiednere und determinierendere Wirkungen wird er auf das innere und das äußere Wesen des Subjekts ausüben. So geht eine Kette vom Sein zum Haben und vom Haben zurück zum Sein. Die Marxische Frage, ob das Bewußtsein der Menschen ihr Sein oder ihr Sein ihr Bewußtsein bestimme, findet für ein Teilgebiet hier ihre Antwort: denn unter das Sein im Sinne von Marx gehört das Haben der Menschen. Diese eigentümliche Verbindung aber, vermittels deren der Mensch durch eine spezifische Anlage auf einen bestimmten Besitz hingewiesen, durch diesen Besitz aber andrerseits in seinem Wesen bestimmt wird, ist straffer oder loser je nach dem Objekt, das ihren Drehpunkt bildet. Bei Gegenständen von rein ästhetischer Bedeutung, ökonomischen Werten von sehr arbeits¬ teiliger Bestimmtheit, Objekten von schwieriger Zugängigkeit und Verwertbarkeit wird jene Verbindung eine sehr stringente sein, und sie wird sich durch die Skala immer geringerer spezifischer Bestimmt¬ heit der Objekte hindurch mehr und mehr lockern, bis sie schließlich beim Gelde ganz auseinanderzufallen scheint.

Die Unabhängigkeit des Seins vom Haben und des Habens vom Sein, die das Geld zuwege bringt, zeigt sich zunächst an seinem Er¬ werb. Denn vermöge des abstrakten Wesens des Geldes münden alle möglichen Anlagen und Betätigungen in ihm. Wie alle Wege nach Rom führen — indem Rom als die oberhalb jedes lokalen Interesses gelegene und im Hintergründe jeder Einzelaktion stehende Instanz gedacht wird — so führen alle ökonomischen Wege auf Geld; und wie deshalb Irenäus Rom das Kompendium der Welt nannte, so Spinoza das Geld omnium rerum compendium. Es ist mindestens das immer gleiche Nebenprodukt aller noch so ungleichen Produk¬ tionen. Das Geld hat die Eigentümlichkeit, daß es durch die Tüchtig¬ keit in der Behandlung anderer Dinge erworben wird. Viel Boden¬ früchte werden durch die Tüchtigkeit des Landwirts, viel Stiefel durch den Fleiß des Schuhmachers gewonnen, viel Geld aber durch die Tüchtigkeit in jedweder besonderen Tätigkeit. Zu seinem Ge¬ winn bedarf es deshalb nicht jener speziellen Anlagen, die den Er¬ werb anderer Objekte sonst an das Sein des Subjekts knüpft. Es gibt allerdings Persönlichkeiten, die für die Behandlung der Geld¬ seite alles Verkehrs besondere Begabung zeigen; allein da der Erfolg des wirtschaftlichen Verkehrs überhaupt sich jetzt in Geld ausdrückt, so wird sehr häufig allgemeine kaufmännische Beanlagung sich als Talent zum Geldverdienen darstellen. Umgekehrt aber wird die oben vorgetragene Deutung gerade dadurch bestärkt, daß gewisse Per¬ sönlichkeiten durch ihren Mangel an Verständnis für alles Geldwesen auffallen. Daß derartige Personen sich so charakteristisch abheben — ganz anders als solche, die etwa kein Talent für Landwirtschaft oder für literarische oder für technische Aufgaben haben — beweist gerade, daß der Gewinn von Geld an einen viel weiteren Kreis von Qualitäten appelliert, als der jedes anderen Wertes. Dadurch, daß das Geld seinen Ursprung, d. h. die spezifische Tätigkeit, durch die es, nicht nur im ökonomischen, sondern auch im moralischen Sinne des Wortes »verdient« wird, völlig abstreift, erklärt es sich, daß der Genuß auch des wohlverdientesten Vermögens leicht etwas Protziges hat und in dem Proletarier ein Haßgefühl erzeugt, wie es aus andern Prärogativen — aus Geburt, Amt, Überlegenheit — nicht entspringt, falls nicht noch erschwerende, verbitternde Momente zu diesen hin¬ zutreten.

Andrerseits mag sich eine entsprechende Ausnahme auf den höchsten Höhen der Geldwirtschaft beobachten lassen. An den Trans¬ aktionen des großen Finanziers oder Spekulanten kann der Kenner vielleicht die »Hand« der bestimmten Persönlichkeit erkennen, einen eigenen Stil und Rhythmus, der die Unternehmungen des einen von denen des anderen charakteristisch unterscheidet. Allein hier kommt erstens in Betracht, was noch an anderen Erscheinungen nach¬ zuweisen sein wird, daß der bloße Quantitätscharakter des Geldes bei außerordentlich hohen Summen allerdings einer Nüance qualita¬ tiver Eigenheit Platz macht. Die Indifferenz, Abgeschliffenheit und Banalität, die das Los des fortwährend kursierenden Geldes bilden, reichen nicht in gleichem Maße an die seltenen und auffälligen Konzentrierungen ungeheurer Geldmittel in einer einzigen Hand heran. Als das Wesentliche kommt hier hinzu, daß das Geld überhaupt in spezifischen »Geldgeschäften« ein ganz besonderes Wesen an¬ nimmt, d. h., wenn es nicht als Tauschmittel in bezug auf andere Ob¬ jekte, sondern als zentraler Inhalt, als für jetzt nicht über sich hin, ausweisendes Objekt der Transaktion fungiert. In dem reinen zwei¬ seitigen Finanzgeschäft ist das Geld nicht nur in dem Sinne Selbst¬ zweck, daß es ein zu einem solchen ausgewachsenes Mittel wäre, sondern es ist von vornherein das auf nichts anderes hinweisende Interessenzentrum, das also auch ganz eigene Normen ausbildet, gleichsam ganz autochthone Qualitäten entfaltet und eine nur von diesen abhängige Technik erzeugt. Unter diesen Umständen, wo es wirklich eine eigene Färbung und eigentümliche Qualifikation be¬ sitzt, kann sich in der Gebarung mit ihm viel eher eine Persönlich¬ keit ausdrücken, als wenn es das an sich farblose Mittel zu schlie߬ lich anders gearteten Zwecken ist. Vor allem: es gelangt in diesem Falle, wie erwähnt, zu einer ganz eigenartigen und tatsächlich sehr ausgebildeten Technik; und allenthalben ermöglicht nur eine solche den individuellen Stil der Persönlichkeit. Nur wo die Erscheinungen einer bestimmten Kategorie in solcher Fülle und inneren Ab¬ geschlossenheit auftreten, daß eine besondere Technik zu ihrer Be¬ wältigung erwächst, wird das Material eben durch diese so ge¬ schmeidig und bildsam, daß der Einzelne in der Handhabung des¬ selben einen eigenen Stil zum Ausdruck bringen kann.

Die besonderen Bedingungen dieser Fälle, in denen zwischen dem Geld und der Persönlichkeit ein spezifisches Verhältnis auf- wächst, lassen nicht zu, dieselben als Widerlegungen seiner behaup¬ teten Funktion: Haben und Sein voneinander zu trennen — aufzu¬ fassen. Diese Funktion stellt sich nun, insbesondere von der Seite der Verwendung her, noch folgendermaßen dar. Wir hatten gesehen: was das Eigentum von der momentanen Nutznießung unterscheidet, ist die Garantie dafür, daß die Nutznießung in jedem Augenblick und nach jeder Richtung hin erfolgen kann. Die Tatsache des Eigentums einer Sache ist gleich der vollständigen Summe alles Be- nutzens und Genießens ihrer. Die Form, in der diese Tatsache in jedem einzelnen Augenblick uns gegenwärtig wird, ist eben die Ge¬ währleistung aller künftigen Nutznießungen, die Sicherheit, daß kein Anderer ohne den Willen des Eigentümers dieses Objekt wird be¬ nutzen und genießen können. Solche Sicherheit nun wird in einem vorrechtlichen Zustande ebenso natürlich in denjenigen Sphären kultivierter Zustände, die keiner direkten rechtlichen Regelung unter¬ liegen — nur durch die Kraft des Eigentümers, sein Eigentum zu schützen, gegeben. Sobald diese erlahmt, kann er Andere nicht mehr von dem Genuß seines bisherigen Eigentums ausschließen, und dieses wird ohne weiteres an einen Anderen übergehen, dem es gleichfalls so lange verbleibt, wie seine Kraft ausreicht, ihm die Ausschließlich¬ keit der Nutzungen des Objekts zu garantieren. Im rechtlichen Zu¬ stande bedarf es dieser persönlichen Kraft nicht mehr, indem die Ge¬ samtheit dem Eigentümer den dauernden Besitz seines Eigentums und die Ausschließung aller Anderen davon sichert. Eigentum, so könnte man in diesem Falle sagen, sei die sozial garantierte Potenziali- tät der vollständigen Nutznießungen eines Objekts. Dieser Eigen¬ tumsbegriff nun erfährt gewissermaßen eine Steigerung, sobald er sich am Gelde verwirklicht. Denn indem jemand Geld besitzt, ist ihm durch die Verfassung des Gemeinwesens nicht nur der Besitz des¬ selben, sondern eben damit der Besitz sehr vieler anderer Dinge zu¬ gesichert. Wenn jedes Eigentum an einer Sache nur die Möglich¬ keit derjenigen bestimmten Nutznießung bedeutet, die die Natur dieser Sache gestattet, so bedeutet Eigentum an Geld die Möglichkeit der Nutznießung imbestimmt vieler Sachen. In Bezug auf alles andere kann die öffentliche Ordnung dem Besitzer nichts anderes gewähr¬ leisten, als was die besondere Art des Objekts mit sich bringt: dem Landeigentümer, daß niemand außer ihm von seinem Felde Früchte gewinnen darf, daß er allein es bebauen oder brachliegen lassen darf, dem Waldbesitzer, daß er das Holz schlagen und das Wild jagen darf usw.; indem sie aber Geld prägt, garantiert sie damit dem Be¬ sitzer desselben, daß er für sein Geld Getreide, Holz, Wild usw. sich aneignen kann. Das Geld erzeugt so eine höhere Potenz des all¬ gemeinen Eigentumsbegriffes; eine solche, in der schon durch die Rechtsverfassung der spezifische Charakter jedes sonstigen Sach- besitzes aufgelöst und das geldbesitzende Individuum einer Unend¬ lichkeit von Objekten gegenübergestellt wird, deren Genuß ihm gleichmäßig durch die öffentliche Ordnung garantiert ist: es legt also von sich aus nicht seine weitere Ausnutzung und Fruktifizierung fest, wie einseitig bestimmte Objekte es tun. Vom Geldbesitz gilt absolut nicht, was man von Staaten gesagt hat: daß sie nur durch dieselben Mittel erhalten werden, durch die sie gegründet sind — was doch von so vielen anderen Besitzen, namentlich geistigen, aber auch so¬ gar von vielfachem durch Geld erworbenem Besitz gilt, der aus¬ schließlich durch dasselbe Interesse an der Sache erhalten werden kann, das zu seinem Erwerbe führte. Die völlige Unabhängigkeit des Geldes von seiner Genesis, sein eminent unhistorischer Charakter spiegelt sich nach vorwärts in der absoluten Unbestimmtheit seiner Verwendung. Darum empfinden wir als ganz unbegründet und ver¬ schroben die Vorstellung einer personalen Bedeutung seiner, wie sie das kirchliche Zinsverbot erzeugte: ein Kaufmann, sogar noch im 16. Jahrhundert, sah es zwar für eine Sünde an, mit eigenem Gelde zu wuchern, aber nicht, es mit fremdem, geborgtem zu tun. Dieser Unterschied scheint allerdings nur dann möglich zu sein, wenn es überhaupt eine innere ethische Beziehung zwischen dem Geld und der Persönlichkeit gibt. Aber die Unmöglichkeit, ihn nachzuempfinden, beweist den Mangel dieser Beziehung. Und wo eine solche dennoch stattfindet, da knüpft sie sich eben nicht an das Geld überhaupt, son¬ dern nur an Unterschiede seiner Quantität. Gewiß wird die Wir¬ kung auch anderer Besitztümer auf den Besitzer und seine Wirkung auf jene eine verschiedene sein je nach ihrem in Frage kommenden Quantum; z. B. beim Grund und Boden der Unterschied zwischen bäuerlichem und Großgrundbesitz. Es bleibt aber selbst hier eine ge¬ wisse Gleichheit der Interessen und erforderten Beanlagung, durch welche sich die Qualität des Besitzes als das Band zwischen dem Haben und dem Sein des Besitzers erweist. Wo aber zwischen dem Menschen und dem Geld besitz eine bestimmende Verbindung be¬ steht, da ist es eben die reine Quantität des Geldes, die als charak¬ teristische Ursache oder Folge auftritt; während bei anderen Be¬ sitzen gerade die bloße Qualität schon mit gewissen personalen Ur¬ sachen oder Folgen verbunden zu sein pflegt. So gibt etwa erst der Besitz eines ganz enormen Geldvermögens dem Leben von sich aus eine bestimmende Richtung, der sich der Reiche allerdings schwer entziehen kann. Es sind nur ganz spärliche und diffizile Erschei¬ nungen, die sonst die Persönlichkeit in einem immittelbaren Verhält¬ nis zum Gelde zeigen. Man pflegt z. B. zu sagen, in jedem Menschen stecke ein Geiziger und ein Verschwender; das bedeutet, daß von der rein durchschnittlichen Art, mit der ein Kulturkreis sein Einkommen verwendet, jedes Individuum sowohl nach oben wie nach unten ab- weicht; fast unvermeidlich allerdings muß es, dem Einzelnen von seinem subjektiven Empfinden der Werte aus scheinen, als ob jeder Andere für bestimmte Dinge zu viel oder zu wenig ausgäbe. Der auf der Hand liegende Grund: die Verschiedenheit in der Schätzung der konkreten, mit Geld zu bezahlenden Dinge, ist nicht der einzige; neben ihm steht vielmehr die individuelle Art, wie sich der Einzelne zum Gelde als solchem stellt: ob jemand leicht ein erheblicheres Geld auf einmal aufwendet oder ob er vielerlei kleinere Ausgaben zu machen Vorzieht; ob der Gewinn einer größeren Summe ihn zur Ver¬ schwendung oder gerade zu doppelter Sparsamkeit anregt; ob er beim Geldausgeben leicht auf die schiefe Ebene gerät und jede Aus¬ gabe die nächste psychologisch erleichtert, oder ob jede gleichsam eine innere Obstruktion hinterläßt, so daß selbst die gerechtfertigte Ausgäbe jetzt nur zögernd erfolgt. Dasalles sind individuelle Differenzen, die in die Tiefen der Persönlichkeit hinabreichen, aber erst innerhalb der Geldwirtschaft so prägnant oder überhaupt in die Erscheinung treten. Indes ist doch auch hier das Material für diese Äußerung die bloße Quantität; diese ganzen, für das Individuum so bezeichnen¬ den Unterschiede der Geldgebarung kommen doch auf solche des Mehr oder Weniger hinaus, ganz im Gegensatz zu den Unterschieden zwischen den Persönlichkeiten, die sich in ihrem sonstigen Verfahren mit Dingen und Menschen finden. Im allgemeinen wird es also da¬ bei bleiben, daß jeder andere Besitz viel bestimmtere Forderungen an das Individuum stellt und viel bestimmtere Wirkungen auf das¬ selbe ausübt, somit als eine Determination oder Fesselung desselben erscheint; erst der Geldbesitz gibt, wenigstens unterhalb einer sehr hoch gesteckten und sehr selten erreichten Grenze, nach beiden Seiten hin volle Freiheit.

Darum hat auch erst die Geldwirtschaft die Herausbildung der¬ jenigen Berufsklassen ermöglicht, deren Produktivität sich inhaltlich ganz jenseits jeder wirtschaftlichen Bewegung stellt — die der spezi¬ fisch geistigen Tätigkeiten, der Lehrer und Literaten, der Künstler und Ärzte, der Gelehrten und Regierungsbeamten. Solange Natural¬ wirtschaft herrscht, erlangen diese überhaupt nur geringen Umfang und nur auf der Basis des Großgrundbesitzes, weshalb denn auch im Mittelalter die Kirche und, nach manchen Seiten hin, das Rittertum das geistige Leben trugen. Die bezeichnete Kategorie von Menschen erhält ihren Rang durch die Strenge der Frage, von der der ganze Wert ihrer Persönlichkeiten abhängt: ob sie sich oder ob sie die Sache suchen. Wo die erwerbende Tätigkeit prinzipiell kein Motiv außerhalb des Erwerbes selbst einzusetzen hat, fällt dieses Kriterium ganz fort und wird höchstens durch die Alternative zwischen rück¬ sichtslosem Egoismus und anständiger Gesinnung — die aber hier wesentlich prohibitiv wirkt — ersetzt. Das Eigentümliche ist, daß das Geld, obgleich, oder vielmehr weil es der sublimierteste Wirt¬ schaftswert ist, uns von der wirtschaftlichen Seite der Dinge am voll¬ ständigsten erlösen kann — freilich um den Preis, uns den Betäti¬ gungen, die ihren Sinn nicht in ihrem wirtschaftlichen Erfolge haben, mit jener unerbittlichen Frage gegenüberzustellen. Wie aber die der höheren Entwicklung eigene Differenzierung der Lebenselemente allenthalben bewirkt, daß sie als verselbständigte dann wiederum neue Synthesen bilden, so zeigt sich schon hier das später Aus¬ zuführende, daß die geldmäßige Fremdheit zwischen dem Besitz und dem Kern der Persönlichkeit doch einer neuen Bedeutung des einen für das andere Raum gibt.

Denn das Wirken des Künstlers, des Beamten, des Predigers, des Lehrers, des Forschers mißt sich, seinem sachlichen Inhalt nach, zwar an einem objektiven Ideale und schafft nach der an diesem fest¬ gestellten Höhe die subjektive Befriedigung des Leistenden. Neben dem aber steht der wirtschaftliche Erfolg jener Tätigkeiten, der be¬ kanntlich nicht immer eine stetige Funktion des sachlichen oder idealen ist. Und jener kann sich nicht nur, bei den niedrigsten Naturen, so in den Vordergrund drängen, daß er den anderen zu einem Mittel degradiert; sondern selbst für feinere und der Sache lebende Menschen kann in dem Gelingen der Leistung nach der öko¬ nomischen Seite hin ein Trost, Ersatz, Rettung für die gefühlte Un¬ zulänglichkeit nach der Seite des Haupterfolges hin liegen; zum mindesten etwas wie ein Ausruhen und eine momentane Verpflanzung des Interesses, die der Hauptsache schließlich gewachsene Kräfte zuführt. Viel schwieriger, klippenreicher ist das Los dessen, der mit seiner Leistung nicht zugleich Geld verdient, sondern diese aus¬ schließlich an der Sache und ihren inneren Anforderungen messen darf. Ihm fehlt jene wohltätige Ableitung und Tröstung durch den Gedanken, wenigstens im wirtschaftlichen Sinne das Seinige getan und die Anerkennung dafür empfangen zu haben; er sieht sich ganz anders als jener vor ein: Alles oder Nichts — gestellt und muß über sich selbst nach einem Gesetzbuch richten, das keine mildernden Umstände kennt. So gleicht sich die Begünstigung derer aus, die darum beneidet werden, daß sie »nicht aufs Geld zu sehen brauchen«, nur der Sache leben können. Sie müssen das damit bezahlen, daß über den Wert ihres Tuns jetzt nur ein einziger Erfolg entscheidet, bei dessen Verfehlen sie nicht den wie auch geringen Trost haben, daß wenigstens ein greifbarer Nebenerfolg geglückt ist. Daß dieser gerade in der Form des verdienten Geldes auftritt, erleichtert ihm außerordentlich das Gewinnen solcher Bedeutung. Es wird darin erstens in der unzweideutigsten Form ausgewiesen, daß die Leistung, trotz ihres Zurückbleibens hinter dem eigenen oder dem sachlichen Endwerte, doch für andere Menschen etwas wert sein muß; ferner macht die Struktur des Geldes es so besonders geeignet, als relativ befriedigender Ersatz für einen ausgebliebenen idealen Haupterfolg zu funktionieren, weil es durch seine Greifbarkeit und nüchtern quantitative Bestimmtheit einen gewissen Halt und psychische Er¬ lösung gegenüber dem Schwanken und Fließen qualitativer Lebens¬ werte gewährt, insbesondere wenn diese sich erst im Zustande des Erobertwerdens befinden; endlich wird durch die völlige innere Fremdheit des Geldes gegen die idealen Werte einer Verwirrung des Wertempfindens, die für feinere Naturen höchst beängstigend sein müßte, vorgebeugt, die beiden Erfolge bleiben in unbedingter Ge¬ trenntheit bestehen, der eine kann wohl einmal eine gewisse innere Bedeutung erlangen, wenn die des anderen versagt, aber sich doch nicht mit dieser mischen. So gelingt es dem Gelde, nachdem es durch die Scheidung von Haben und Sein die rein geistigen Berufe ge¬ schaffen hat, durch neue Synthese des Differenzierten, die Produktion rein geistiger Werte sozusagen nicht nur auf der absoluten, sondern auch auf den relativen Stufen — dort, wo man der Unbedingtheit jener Entscheidung nicht gewachsen ist — zu tragen.

Eben durch jene fundamentale Scheidung hilft die Geldwirt¬ schaft einen der Betrachtung nicht unwerten Begriff der Freiheit zu verwirklichen. Die Unfreiheit des Menschen ist damit, daß er von äußeren Mächten abhängig ist, doch erst ganz oberflächlich bezeich¬ net. Diese äußere Abhängigkeit findet ihr Gegenbild in jenen inneren Verhältnissen, die ein Interesse oder ein Tun der Seele mit anderen so eng verflechten, daß die selbständige Bewegung und Entwicklung desselben verhindert wird. Die Unfreiheit nach außen hin setzt sich sehr oft in das Innere fort; sie verleiht einer psychischen Provinz oder Energie eine überwuchernde Betonung, so daß diese sich in die Ent¬ wicklung anderer gleichsam hineinmischt und das freie Sich-Selbst- Gehören derselben stört. Diese Konstellation kann natürlich auch auf andere Ursachen als die einer äußeren Bindung hin eintreten. Wenn die Moralphilosophie die sittliche Freiheit als die Unabhängig¬ keit der Vernunft von den sinnlich -egoistischen Impulsen zu definieren pflegt, so ist dies doch nur ein einseitiger Fall des ganz allgemeinen Ideals der Freiheit, das in der gesonderten Entfaltung, dem unab¬ hängigen Sich-Ausleben einer Seelenenergie allen anderen gegenüber besteht; auch die Sinnlichkeit ist »frei«, wenn sie mit den Normen