SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

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der Vernunft nicht mehr verbunden, also nicht mehr durch sie ge¬ bunden ist, das Denken ist frei, wenn es nur seinen eigenen, ihm innerlichen Motiven folgt und sich von den Verknüpfungen mit Ge¬ fühlen und Wollungen gelöst hat, die es auf einen Weg, der nicht sein eigener ist, mitziehen wollen. So kann man Freiheit in diesem Sinne als innere Arbeitsteilung definieren, als eine gegenseitige Lösung und Differenzierung der Triebe, Interessen, Fähigkeiten. Der Mensch ist als ganzer frei, innerhalb dessen jede einzelne Energie ausschlie߬ lich ihren eigenen Zwecken und Normen gemäß sich entwickelt und auslebt. Darin ist die Freiheit im gewöhnlichen Sinne, als Unab¬ hängigkeit von äußeren Mächten, einbegriffen. Denn die Un¬ freiheit, die wir durch solche erleiden, bedeutet, genau angesehen, nichts anderes, als daß die für sie in Bewegung gesetzte innere Kraft, die zu einem oktroyierten Zweck engagierte Seelenprovinz andere Energien und Interessen in eine Richtung mit hineinzieht, die diese, sich selbst überlassen, nicht nehmen würden. Eine uns auf- gezwungene Arbeit würden wir nicht als Unfreiheit empfinden, wenn sie uns nicht an anderweitigem Tun oder Genießen hinderte; eine uns auferlegte Entbehrung niemals als Unfreiheit, wenn sie nicht andere, normale oder erwünschte Empfindungsenergien abböge oder unterdrückte. Jener alte Satz, daß Freiheit bedeutet, der eigenen Natur gemäß zu leben, ist nur der zusammenfassende und abstrakte Ausdruck für das, was hier in konkreter Einzelheit gemeint ist; da der Mensch aus einer Anzahl von Qualitäten, Kräften und Impulsen besteht, so bedeutet Freiheit die Selbständigkeit und nur dem eigenen Lebensgesetz folgende Entfaltung jedes derselben.

Nun kann diese Lösung der einzelnen psychischen Reihen von gegenseitiger Beeinflussung niemals eine absolute werden; sie findet vielmehr ihre Grenze an den tatsächlichen und unentbehrlichen psy¬ chischen Zusammenhängen, vermöge deren der Mensch schließlich in aller Mannigfaltigkeit seines Seins und Tuns als eine relative Ein¬ heit erscheint. Die vollständige Differenziertheit oder Freiheit einer inneren Reihe ist ein un vollziehbarer Begriff. Die Formel des in dieser Hinsicht Erreichbaren dürfte die sein, daß die Verschlingungen und Bindungen immer weniger die einzelnen Punkte der Reihen be¬ treffen; wo eine Reihe mit einem anderen psychischen Gebiet un¬ vermeidlich verbunden ist, wird sie ihre selbständigste Ausbildung erreichen, wenn sie mit diesem Gebiet nur im allgemeinen, nicht aber mit seinen Elementen ganz im einzelnen verbunden ist. Wäh¬ rend z. B. die Intelligenz im engen Zusammenhang mit dem Willen steht, derart, daß ihre größten Vertiefungen und Leistungen nur bei der energischsten Lebendigkeit des letzteren zustande kommen — wird das Denken sogleich von seinen eigenen Normen, von der Un¬ abhängigkeit seiner inneren Folgerichtigkeit abgebogen, sobald der Wille, der es treibt, eine spezifische Färbung, einen speziellen Inhalt besitzt. Die Intelligenz bedarf durchaus der Verschmelzung mit der allgemeinen Lebensenergie; je mehr sie aber mit besonderen Aus¬ gestaltungen der letzteren: religiösen, politischen, sinnlichen usw. ver¬ schmilzt, um so mehr kommt sie in Gefahr, ihre eigene Wesens¬ richtung nicht mehr unabhängig entwickeln zu können. So ist die künstlerische Produktion in Stadien besonderer Verfeinerung und Vergeistigung an ein höheres Maß intellektueller Ausbildung ge¬ bunden; aber nur dann wird sie dies ausnützen, ja ertragen können, wenn es nicht spezialistisch zugespitzt ist, sondern seinen Umfang und seine Vertiefungen nur auf allgemeineren Gebieten entfaltet; anderenfalls wird die Selbständigkeit und rein künstlerische Motivierung der Produktion Abbiegungen und Beengungen erfahren. So wird das Gefühl der Liebe freilich die genaueste Kenntnis der ge¬ liebten Person zur Ursache wie zur Wirkung oder zur Begleit¬ erscheinung haben können; dennoch wird die Steigerung des Ge¬ fühls zu seiner Höhe und sein Verbleiben auf ihr leicht dadurch ge¬ hindert, daß das Bewußtsein sich mit einseitiger Zuspitzung auf irgendeine einzelne Eigenschaft des Anderen richtet; vielmehr, nur wenn das allgemeine Bild desselben, wie unter Ausgleich alles Ein¬ zelnen und Einseitigen, was man von ihm weiß, das Bewußtsein über ihn ausmacht, ist es eine Grundlage, auf der das liebende Gefühl seine Kraft und Innigkeit am ungestörtesten und gleichsam nur auf sich selber hörend entfalten kann. So scheint allenthalben die un¬ vermeidliche Verschmelzung der psychischen Energien die freie, nur der eigenen Norm folgende Entwicklung der einzelnen nur dann nicht zu behindern, wenn sie nicht mit einer spezialisierten Seite oder Ausbildungsstadium der anderen, sondern mit dem ganz Allgemeinen derselben verbunden ist; nur so scheint die Distanz zwischen beiden herstellbar, die je der einen von ihnen eine differenzierte Entfaltung ermöglicht.

Diesem Typus gehört wohl auch der Fall an, der uns hier be¬ schäftigt. Die rein geistigen Reihen der psychischen Prozesse sind von denen, die die ökonomischen Interessen tragen, nicht völlig zu trennen; der fundamentale Charakter der letzteren verhindert das zwar nicht im einzelnen und in Ausnahmefällen, wohl aber in den durchgängigen Zusammenhängen des individuellen und sozialen Lebens. Wenn dies nun die absolute Ungestörtheit und Freiheit der bloß geistigen Arbeit einschränkt, so wird es das doch um so weni¬ ger tun, je weniger die Bindung ein speziell bestimmtes ökonomisches Objekt betrifft. Wenn es gelingt, die ökonomische Interessenreihe in dieser Hinsicht nur auf das ganz Allgemeine ihrer zu stellen, so gewinnt die geistige Reihe eine Distanz von ihr, die sie, bei der Zu¬ spitzung jener auf ein spezifisches und deshalb spezifische Aufmerk¬ samkeit erforderndes Objekt, nicht einhalten könnte. Die nach dieser Richtung geeignetste Besitzart war lange Zeit hindurch, wie er¬ wähnt, der Grundbesitz. Die Art seines Betriebes, die unmittelbare Verwendbarkeit seiner Produkte einerseits, die gleichmäßige Absetz¬ barkeit derselben andrerseits gestattet der intellektuellen Energie eine relative Differenziertheit und Ungestörtheit; aber erst die Geld¬ wirtschaft vermochte dies so zu steigern, daß jemand nun bloß geistiger Arbeiter und sozusagen weiter nichts sein konnte. Das Geld ist so sehr nur wirtschaftlicher Wert überhaupt, es steht von jeder ökonomischen Einzelheit soweit ab, daß es, innerhalb der psychon logischen Zusammenhänge, der rein geistigen Betätigung die meiste Freiheit läßt; die Ablenkung dieser wird so ein Minimum, die Differen¬ zierung zwischen den inneren Reihen, die man auch hier als Sein und Haben bezeichnen kann, wird ein Maximum, so daß jene völlige Konzentration des Bewußtseins auf die immateriellen Interessen, jenes arbeitsteilige Sich-Selbst-Gehören der Intellektualität möglich wird, das sich in der Entstehung der oben genannten Klassen der bloß geistigen Produktion ausspricht. Man hat die geistige Blüte von Florenz, gegenüber den doch auch reichen und mit Talenten ge¬ segneten Genua und Venedig, teilweise dem Umstande zugeschrieben, daß diese beiden während des Mittelalters wesentlich als Waren¬ händler, die Florentiner aber schon seit dem 13. Jahrhundert haupt¬ sächlich als Bankiers reich geworden waren. Die Natur dieses Er¬ werbes fordere weniger Einzelarbeit, und so habe sie ihnen mehr Freiheit für die Ausbildung höherer Interessen gelassen I — Eine Erscheinung, die auf den ersten Blick dieser befreienden Wirksam¬ keit des Geldes entgegengesetzt ist, weil sie es immer enger an die Person herandrängt, hat schließlich dennoch den gleichen Sinn: die Entwicklung der direkten Steuer. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war dieselbe allenthalben an das Objekt geknüpft: der Grund und Boden, Gebäude, Gewerbe, der Besitz jeder Art trug die Steuer, gleichviel in welchen persönlichen Verhältnissen sich der Besitzer oder Gewerbetreibende befand, ob er verschuldet war, ob er wirklich den normalen Ertrag herauswirtschaftete. Zur Indivi¬ dualität als solcher verhält sich diese Steuerform nicht viel adäquater als die Kopfsteuer, die freilich von allen bekannten Steuerformen die unpersönlichste ist; denn selbst die Realsteuer trifft doch eben den Besitzer des Objekts, der durch diesen Besitz irgendwie individuell bestimmt und von anderen, die keinen genau gleichen zu eigen haben, unterschieden ist. So hatten sich schon im deutschen Mittelalter die imfreien und die besser berechtigten Zinsbauern unterschieden; jene zahlten einen Kopfzins, jedes Mitglied des Hofes oder Bezirkes den gleichen, für diese galten individuell verabredete, je nach der objek¬ tiven Lage differenzierte Zinsleistungen. Der Objektsteuer, die zwar nicht in der Zeitfolge, aber doch sozusagen systematisch die zweite, dem Personalismus zustrebende Stufe bildet, folgte nun historisch die Klassensteuer. Hier gab allerdings auch noch nicht das wirkliche individuelle Einkommen des Bürgers das Fundament ab, sondern es wurden nach den hauptsächlichsten sozialen und ökonomischen Unterschieden große Klassen gebildet, in deren weiter Grenze der einzelne, aber immerhin doch nach seiner sozialen und wirtschaft¬ lichen Gesamtlage, eingestellt wurde. Erst die heutige Staatssteuer faßt das genaue personale Einkommen, so daß alles einzelne Objek¬ tive zu einem bloßen Element und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere Anschmiegen der Steuer an die per¬ sönliche Situation eine steigende Freiheit der Person. Denn es ge¬ hört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eigenen Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören läßt. Gerade das objek¬ tivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Ein¬ kommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muß, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie, streng genommen, nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozeß, den wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahrhundert schon beim ersten Auf dämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum bei den verschiedenen Ständen verschieden ansetzte: auch hier also die Tendenz, daß die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen anschmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse. Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der indi¬ viduellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie nega¬ tive Instanzen, daß mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen an dieselbe den anderen, der Totali¬ tät des wirtschaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit läßt.

Daß überhaupt durch die Steuern das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wesentlich geldwirtschaftlich bestimmt wird, gehört einer Korrelation an, die für die jetzige Zusammenfassung wichtig und auf dem folgenden Wege darstellbar ist. Wenn die Stände sich in der Hauptsache nach ihrem Geldeinkommen scheiden, so ist eine mit den Ständen als ganzen rechnende Politik sehr eingeschränkt, weil die allerverschiedensten sachlichen Interessen doch mit dem gleichen Geldeinkommen verbunden sind, und deshalb jede im Inter- 22 Simmel. Philosophie des Geldes.

esse eines Standes ergriffene Maßregel zugleich innerhalb desselben unvermeidlich vielerlei Interessen verletzt. So kann es z. B. eine einheitliche Mittelstandspolitik gar nicht geben, wenn man unter Mittelstand die Einkommensstufen etwa von 1200 — 3000 Mk. ver¬ steht. Denn die darunter begriffenen Kaufleute, Arbeiter, Bauern, Handwerker, Angestellten, Rentiers, Beamten — haben fast in bezug auf keinen einzigen Punkt der Gesetzgebung parallele Interessen. Die Fragen der Zollpolitik, des Arbeiterschutzes, des Koalitions¬ rechtes, der Begünstigung von Groß- oder Kleinhandel, der Ge¬ werbeordnung, bis zu denen des Unterstützungswohnsitzes und der Sonntagsheiligung werden innerhalb dieses Komplexes auf das ent¬ gegengesetzteste beantwortet werden. Ebenso liegen die Dinge zwischen Großindustrie und Großgrundbesitz, die ihrem Einkommen nach demselben Stande, ihren politischen Bedürfnissen nach oft in völlig geteilte Lager gehören. So verlieren die Verschmelzungen zu je einem Stande, nach dem formalen Kriterium des Geldeinkommens vollbracht, überhaupt an praktisch-politischer Bedeutung. Dadurch aber wird der Staat mehr auf Maßregeln hingewiesen, die für die Ge¬ samtheit und Mannigfaltigkeit der Interessen passend sind. Diese Entwicklung mag von unzähligen Gegenkräften abgelenkt und über¬ deckt werden im Prinzip hat die Verdrängung der Gruppierung nach Beruf und Geburt durch die nach Einkommensquanten zur Folge, daß die quantitativ nicht ausdrückbaren Interessenqualitäten die äußere Bedeutung der Standeskomplexe zerstören und die Poli¬ tik insoweit auf eine objektive Höhe, jenseits jener Klassifizierungen überhaupt, hinweisen. Dies gehört nun einer ganz typischen Korre¬ lation an: zwischen der vollkommensten Objektivität und der voll¬ kommensten Berücksichtigung des Subjektiven — die sich an der dargelegten Entwicklung der Steuer offenbart hatte.

Ich zeige nun weiter, wie das Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser Korrelation auch weiterhin in sozialen Grund¬ verhältnissen gewährt. Ich hatte mehrfach die mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen gerechten, d. h. sach¬ lich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit von Geldwert und Sachwert bestehenden Preis zusprach und denselben gegen Er¬ höhungen wie Herabdrückungen gesetzlich festzulegen suchte. Was dabei herauskam, mußte doch im schlechten Sinne subjektiv sein: willkürliche, unzulängliche, die momentane Konstellation zu Fesseln künftiger Bewegung festschmiedende Wertsetzungen. Statt durch so unmittelbare Gleichsetzung näherte man sich vielmehr der inhalt¬ lich gerechten Angemessenheit der Preise erst, als man die Gesamt - läge der Wirtschaft, die mannigfaltigen Kräfte von Angebot und Nachfrage, die fluktuierende Produktivität der Menschen und der Dinge als Bestimmungsgründe der Preise anerkannte. Obgleich dies nun eine die Individuen bindende Festlegung der Preise ausschloß und die Berechnung der immerfort wechselnden Situation den Ein¬ zelnen überlassen mußte, so wurde doch hiermit die Preisgestaltung durch viel mehr tatsächlich wirksame Momente bestimmt und war seitdem eine objektiv angemessenere und gerechtere. Diese Ent¬ wicklung läßt sich nun noch vervollkommnet denken. Ein weiter¬ gehendes Gerechtigkeitsideal würde die Preise gestalten, wenn nicht nur die Komplikationen und Wandlungen der überindividuellen Mo¬ mente, sondern auch die persönliche Vermögenslage des Konsu¬ menten ihre Höhe mitbestimmten. Die Verhältnisse der Individuen sind doch auch objektive Tatsachen, die für den einzelnen Kaufvoll¬ zug sehr bedeutsam sind, aber jetzt in der Preisgestaltung prinzipiell gar nicht zum Ausdruck kommen. Daß man es dennoch gelegent¬ lich beobachten kann, nimmt der Idee ihre erste Paradoxität. Unter den Erscheinungen, die ich früher als das Superadditum des Reich¬ tums zusammenfaßte, begegnete es uns in einer freilich sehr outrierten Weise: der Arme bezahlte die gleiche Ware teurer als der Reiche. Allein vielfach liegt es doch auch umgekehrt: oft versteht der Un¬ bemittelte allerdings seine Bedürfnisse billiger und doch nicht schlechter zu befriedigen als jener. Mit einer gewissen Betonung tritt die Preisregulierung nach den Verhältnissen des Konsumenten bei dem Ärztehonorar auf; es ist innerhalb bestimmter Grenzen legi¬ tim, daß der Patient den Arzt »nach seinen Verhältnissen« bezahlt. Dies ist freilich dadurch besonders gerechtfertigt, daß der Kranke sich in einer Zwangslage befindet; er muß den Arzt haben und dieser muß sich deshalb von vornherein auf ungleiche Entgelte für gleiche Leistungen einrichten. In solcher Zwangslage aber befindet sich auch der Bürger dem Staate gegenüber, dessen Dienste er nicht entbehren, ja selbst, wenn er wollte, nicht abweisen kann. Deshalb ist es in der Ordnung, daß der Staat von dem Armen ein geringeres Entgelt für seine Dienste, geringere Steuern nimmt, und zwar nicht nur, weil er dem Reicheren größeren Nutzen gewährt als diesem. Diese äußerliche Objektivität in der Ausgleichung von Dienst und Gegendienst ist längst als unzutreffend erkannt und an ihre Stelle das Prinzip der Leistungsfähigkeit getreten. Die neue Gleichung ist nicht weniger objektiv als die alte, nur daß sie die personalen Ver¬ hältnisse als ihre Elemente in sich aufgenommen hat; ja, sie hat eine viel angemessenere Objektivität, weil das Ausschalten der wirtschaft¬ lichen Gesamtlage des Individuums aus der Preisgestaltung — ins¬ besondere wo es sich um Unentbehrlichkeiten handelt — dieser letzteren etwas Willkürliches und die Sachlage nicht genau Treffen¬ des verleiht. In dieser Richtung liegt auch schon die Honorierung des Rechtsanwalts nach der Höhe des Streitobjekts. Wer um 20 Mark prozessieren muß, darf von dem Rechtsanwalt dieselbe Bemühung für wenige Mark verlangen, wie wer in der Lage ist, Prozesse um das Tausendfache zu führen. So wird auch der Rechtsanwalt »nach den Verhältnissen« bezahlt, wenn dieselben sich auch an etwas Ob¬ jektiverem äußern, wie gegenüber dem Arzte. Dies Prinzip liegt nun weiteren Vorschlägen zugrunde: so dem noch später zu behandeln¬ den, daß das Gesetz Geldstrafen nicht nach absoluten Höhen, son¬ dern nach Einkommensquoten fixiere; oder daß die Höhe des Streit¬ objekts, von der an die Anrufung der höchsten Gerichtsinstanz zu¬ lässig ist, nicht mehr, wie bisher, eine absolute Summe, sondern ein bestimmter Teil vom Jahreseinkommen des Beschwerdeführers sei. Ja, man hat neuerdings das System der ungleichen, den Kaufmitteln der Konsumenten entsprechenden Preise zum Allheilmittel der Sozial¬ politik erklärt, das die Vorteile des Sozialismus ohne seine Nach¬ teile gewähren würde. Hier interessiert uns nicht die Richtigkeit, sondern nur die Tatsache dieses Vorschlags, der einen eigenartigen Abschluß der wirtschaftlichen Verkehrsentwicklung markiert. Mit rein subjektiv-personalen Besitzwechseln sahen wir diese beginnen: mit dem Geschenk und dem Raub. Der Tausch, der statt der Men¬ schen die Dinge untereinander in Relation setzt, schafft damit die Stufe der Objektivität. Diese ist zunächst eine formalistisch-starre, indem sie entweder durch feststehende naturalistische Tauschquanten oder gesetzliche Preistaxen verwirklicht und so bei aller objektiven Form doch inhaltlich ganz subjektiv -zufällig ist. Der freiere Handels¬ verkehr der Neuzeit erweiterte diese Sachlichkeit, indem er alle variabeln und der zufälligen Sachlage entspringenden Momente in die Preisbestimmung aufnahm: die Objektivität des Verkehrs wurde elastischer und dadurch ausgreifender. Jener Vorschlag endlich sucht auch noch die individuellsten Momente zu objektivieren: die wirt¬ schaftliche Lage des einzelnen Käufers soll den Preis des Gegen¬ standes modifizieren können, dessen er bedarf. Das wäre das Gegen¬ stück oder wenigstens die Ergänzung zur Kostentheorie; diese be¬ hauptet: der Preis hängt von den Bedingungen der Produktion ab; jene: er soll von den Bedingungen der Konsumtion abhängen oder wenigstens diesen gemäß variiert werden. Blieben bei einem Zu¬ stand der letzteren Art die Interessen des Produzenten gewahrt — was logisch nicht ausgeschlossen, wenn auch utopisch ist —, so würde nun wirklich der Preis bei jedem Kauf alle individuellen Verhält - nisse, die ihm zugrunde liegen, adäquat ausdrücken; alles Subjektive wäre zu einem objektiv -legalen Moment der Preisgestaltung ge¬ worden. Diese Entwicklung ginge etwa der eines philosophischen Weltbildes parallel, das alle ursprünglichen objektiven Gegeben¬ heiten als subjektive Gebilde erkennte: aber eben durch diese abso¬ lute Zurückführung auf das Ich verliehe es ihnen erst die Einheit, Zusammenhang, Greifbarkeit, die den eigentlichen Sinn und Wert dessen, was wir die Objektivität nennen, ausmacht. Wie hier das Subjekt über seinen Gegensatz zum Objekt hinaus wäre, weil es dieses völlig in sich aufgenommen und aufgehoben hat, so ist er in jenem Falle dadurch überwunden, daß das objektive Verhalten alles Sub¬ jektive in sich eingezogen hat, ohne einen Rückstand zu lassen, an dem der Gegensatz noch weiter leben könnte.

Für unseren Zusammenhang handelt es sich darum, daß diese Idealbildung und die fragmentarischen Annäherungen der Wirklich¬ keit an sie durch den Geldbegriff ermöglicht werden. Die Gesamt¬ heit der wirtschaftlichen Situationsmomente wird erst dann restlos für die Preisbestimmung verwendet werden können, wenn für sie alle ein gleichmäßiger Wertausdruck besteht. Erst die Reduktion auf einen gemeinsamen Nenner stiftet die Einheit zwischen allen Ele¬ menten der individuellen Lagen, die ihre Zusammenwirksamkeit, nach gerechten Maßen, zu der Bestimmung der Preise gestattet. Es ist die großartige Leistung des Geldes, durch die Nivellierung des Mannigfaltigsten gerade jeder individuellen Komplikation die an¬ gemessenste Ausprägung und Wirksamkeit zu ermöglichen — als müßten alle spezifischen Formen erst in das allen gemeinsame Ur¬ element zurückgebildet werden, um die völlige Freiheit zu indivi¬ dueller Neugestaltung zu gewähren; diese Leistung ist die Voraus¬ setzung für einen Entwicklungsgang, der aus den Preisen der Dinge alles Starre, die Einzelsituation Vergewaltigende hinwegläutern will und dies mit einer gewissen Vehemenz in dem Sozialprinzip der un¬ gleichen Preise ausdrückt — die aber im Verhältnis zu der Lage der Konsumenten gerade relative Gleichheit haben und damit die sub¬ jektiven Bedingungen, durch die Totalität ihres Einbezogenseins, nach einem Prinzip von völliger Objektivität formen. Alle Objektivi¬ tät beginnt für das Bewußtsein mit dem unbedingten Gegensatz gegen das Subjekt, die Unterscheidung kann gar nicht scharf genug sein, um das Objekt aus seiner naiven oder verworrenen Einheit mit dem Subjekt zu erlösen; die höhere Entwicklungsstufe des Geistes zeitigt dann erst wieder den umfassenden Begriff der Objektivität, der das Subjekt in sich einbezieht; er braucht diesen Gegensatz in seiner 22 Unmittelbarkeit nicht mehr, um in sich fest und eindeutig zu sein, sondern macht im Gegenteil das Subjekt selbst zum Bestandteil eines objektiven Bildes der Welt oder eines ihrer Aspekte.

Die frühere Formulierung, in die auch diese Entwicklung ein¬ zustellen ist: daß das Geld Haben und Sein gegeneinander verselb¬ ständigt läßt das Geld doch nur einen Prozeß am entschiedensten ausdrücken und vergleichsweise abschließen, der sich schon auf andern Stufen des geschichtlichen Lebens vollzieht. Solange die Gentilverfassung bestand, war ohne weiteres eine unerschütterte Ver¬ bindung des Einzelnen mit dem Grund und Boden gegeben. Denn die Gens war einerseits die Obereigentümerin des Bodens und schmolz andrerseits den Einzelnen völlig in ihre Interessen ein; sie bildete so das Band, das sein Sein mit seinem Haben, das allerdings noch kein individualistisches war, verband. Die darauf folgende Verwand¬ lung des Bodens in Privateigentum, so sehr sie gerade Person und Besitz zu verbinden schien, löste dennoch jenen prinzipiellen Zu¬ sammenhang zwischen ihnen, indem nun jede beliebige Aktion mit dem Besitz möglich wurde. Die eindringende Geldwirtschaft hat zu¬ erst in den mittelalterlichen Städten bewirkt, daß man den Boden belasten, Renten auf ihn aufnehmen konnte, ohne daß die Person des Besitzers dadurch betroffen und in ihrer sozialen Stellung herab¬ gesetzt worden wäre. Die Geldwirtschaft trieb den Boden und den Eigentümer als Person so weit auseinander, daß eine Beschränkung des vollen Eigen, wie sie in der Hypothek lag, nicht mehr wie früher als eine Deteriorierung des Eigentümers empfunden wurde. Die Hypothezierung und der Verkauf erscheinen nur als die äußersten und allerdings erst durch das Geld möglichen Folgen jener Trennung zwischen der Person und dem Grund und Boden; begonnen aber hatte dieser Prozeß schon vor dem Gelde und mit dem Augenblick, als die Gentilverfassung sich löste. Ähnlich liegt es mit der späteren Entwicklung, die die patriarchalische Verfassung in den Rechtsstaat mit Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz überführte. Auch sie bedeutet eine Lösung des Seins vom Haben und des Habens vom Sein: die Stellung wird nicht mehr durch den Landbesitz bestimmt, der Besitz andrerseits nicht mehr durch die Zugehörigkeit zu der adligen Klasse. Eine ganze Anzahl von gesellschaftlichen Bewe¬ gungen drängt auf dieses Resultat: die Schwächung des Adels durch den quantitativen Zuwachs der unteren Stände, die Arbeitsteilung in diesen, die einerseits eine Art Aristokratie unter ihnen erzeugt, andrer¬ seits sie dem Landadel unentbehrlicher macht, die größere Be¬ wegungsfreiheit der nicht an den Grundbesitz gebundenen Stände usw. All diese Kräfte mußten z. B. am Ende des »griechischen Mittel-