empfunden wurde, ist kein Zeichen gegen, sondern für die gewachsene Bedeutung des Geldes; gerade weil es jetzt so sehr viel mehr Dinge auf wiegt und dadurch um so färb- und charakterloser ist, kann es nicht zur Ausgleichung in ganz besonderen und ausnahmsweisen Be¬ ziehungen dienen, in denen das Innerste und Wesentliche der Persön¬ lichkeit getroffen werden soll; und nicht trotzdem man so gut wie alles für Geld haben kann, sondern gerade weil man das kann, hörte es auf, die sittlich-religiösen Anforderungen, auf denen die Kirchen¬ buße ruhte, zu begleichen. Die steigende Wertung der Menschen¬ seele, mit ihrer Unvergleichbarkeit und Individualisiertheit, trifft auf die entgegengesetzte Richtung in der Entwicklung des Geldes, wo¬ durch der Erfolg jener für die Aufhebung der Geldbußen be¬ schleunigt und gesichert wird. Den Charakter kühler Gleichgültigkeit völliger Abstraktheit gegenüber allen spezifischen Werten erhält das Geld doch erst in dem Maß, in dem es zum Äquivalent für immer mehr und mehr Gegenstände und für immer verschiedenartigere wird. Solange es, erstens, überhaupt noch nicht so viel Gegenstände gibt, die eventuell um Geld erworben werden könnten, und solange, zweitens, von den vorhandenen ökonomischen Werten ein wesent¬ licher Teil dem Geldkauf entzogen ist (wie es sehr lange Perioden hindurch z. B. der Grundbesitz ist) — solange hat das Geld selbst noch einen mehr spezifischen Charakter, es steht noch nicht so in¬ different über den Parteien; sogar das direkt entgegengesetzte Wesen, sakrale Würde, der Akzent eines Ausnahmewertes kann ihm in primi¬ tiven Verhältnissen zukommen. Ich erinnere an die früher angeführten strengen Normen, die gewisse Geldsorten ausschließlich für wichtige oder feierliche Transaktionen bestimmten, besonders aber an einen Bericht aus dem Karolinenarchipel. Die Insulaner, heißt es, bedürfen für den Lebensunterhalt keines Geldes, denn alle seien Selbst¬ produzenten. Dennoch spiele das Geld die Hauptrolle, denn der Er¬ werb einer Frau, die Zugehörigkeit zu dem staatlichen Verband, die politische Bedeutung der Gemeinde hänge ausschließlich von dem Geldbesitz ab. Aus solchen Verhältnissen heraus verstehen wir, wes¬ halb das Geld nicht so gemein ist wie bei uns, wo es gerade die nied¬ rigsten Bedürfnisse unmittelbarer als jene höheren deckt. Ja, die bloß quantitative Tatsache, daß es überhaupt noch nicht so viel Geld gibt und es einem nicht immerfort durch die Finger geht, läßt es in den Perioden der Eigenbedarfs-Produktion zu jener herabsetzenden Selbstverständlichkeit und Abgeschliffenheit seiner nicht kommen, so daß es sich also eher dazu eignet, als befriedigender Ausgleich für einzigartige Objekte, wie das Menschenleben ist, zu dienen; die vor- schreitende Differenzierung der Menschen und die ebenso vor¬ schreitende Indifferenz des Geldes begegnen sich, um die Sühnung des Mordes und schwerer Vergehen überhaupt durch Geld unmög¬ lich zu machen.
Es ist interessant, daß das Gefühl für diese innere Inadäquatheit des Geldes sehr früh anklingt. Während schon in der ältesten jüdi¬ schen Geschichte Geld als Zahlmittel für Frauen und für Bußen aufn tritt, müssen doch die Abgaben an den Tempel immer in natura geliefert werden. So muß z. B. derjenige, der wegen der weiten Ent¬ fernung vom Heiligtume seinen Zehnten in Geld mitbringt, an Ort und Stelle diesen wieder in Waren umsetzen, und dem entspricht es, daß in Delos, dem altgeweihten Heiligtum, ganz besonders lange nach dem Ochsen als offizieller Münzeinheit gerechnet wurde. Unter den mittelalterlichen Gesellenverbänden setzten die Bruderschaften, die die älteren waren und kirchliche Zwecke verfolgten, die Strafen für einzelne Vergehen in Wachs (zu Weihkerzen) fest, die weltlichen Gesellenschaften dagegen meistens in Geld. Derselbe Sinn beherrscht die altisraelitische Bestimmung, daß gestohlene Haustiere doppelt ersetzt werden müssen, aber wenn sie nicht mehr in natura vorhanden waren, und deshalb Geldzahlung an ihre Stelle trat, dieselbe den vier- bis fünffachen Wert derselben darstellen mußte: nur eine ganz un¬ verhältnismäßig erhöhte Geldbuße konnte die Naturalbuße vertreten. Als in Italien das Viehgeld schon längst durch Metallgeld ersetzt war, wurden doch die Geldstrafen bis in die späteste Zeit hinein wenigstens formell noch nach Vieh berechnet. Und nachdem bei den Tschechen das Vieh am Anfang unserer Zeitrechnung Zahlmittel gewesen war, diente es noch lange nachher als Benennung für die Mordbuße. Es gehört derselben Erscheinungsreihe an, wenn bei den kalifornischen Indianern das Muschelgeld, nachdem es schon aus dem Verkehr ver¬ drängt war, doch noch die Gabe blieb, die man den Toten für die Jagdgründe des Jenseits ins Grab legte. In diesen Bestimmungen ist es die religiöse Färbung der Buße oder Zahlung überhaupt, die, in ihrem archaistischen Wesen, schon auf dieser Stufe das kurrente Geld als etwas ihrer Weihe Unangemessenes empfinden läßt, so daß sie auf derselben Deklassierung des Geldes mündet, wie jene ge¬ schilderte Gegenbewegung, die auf der späteren Stufe den Wert des Menschen und den Wert des Geldes immer weiter auseinandertreibt und so einen der wichtigsten Entwicklungsmomente in der Bedeutung des Geldes herbeiführt. Hier will ich nur noch eine Erscheinung dieser Richtung betonen: die mittelalterlichen Zinsverbote ruhen auf der Voraussetzung, daß das Geld keine Ware sei; im Gegensatz zu einer solchen sei es nicht selbst fruchtbar oder produktiv, und sei es deshalb sündhaft sich für seine Benutzung wie für die einer Ware eine Vergütung zahlen zu lassen. Dieselben Epochen aber fanden es gelegentlich nicht im geringsten gottlos, einen Menschen als Ware zu behandeln. Vergleicht man dies mit den praktischen und theoreti¬ schen Vorstellungen der modernen Zeit, so mag diese Gegenüber¬ stellung klar machen, wie die Begriffe des Geldes und des Menschen sich mit weiter vorschreitender Entwicklung nach direkt entgegen- 26 Simmel, Philosophie des Geldes. 401 gesetzten Richtungen bewegen — deren Entgegengesetztheit eben dieselbe bleibt, ob sie sich, in bezug auf ein einzelnes Problem, auf¬ einander zu oder voneinander weg entwickeln.
Dem Abrücken des Persönlichkeitswertes vom Geldwert, der sich in dem Herabsinken der Geldstrafe zum niedrigsten Strafquale aus¬ spricht, steht indes selbst nun wieder eine Gegenbewegung gegenüber. Die rechtlich vergeltende Reaktion auf Unrecht und Schädigungen nämlich, die einer dem anderen antut, beschränkt sich mehr und mehr auf diejenigen Fälle, in denen das Interesse des Geschädigten in Geld ausdrückbar ist. Dies wird, wenn wir die Reihe der Kulturstadien überblicken, bei einer ganz tiefen Stufe weniger der Fall sein, als bei einer etwas höheren; hier aber wieder mehr als auf einer noch höheren. Dies liegt etwa da besonders deutlich vor, wo städtische Verhältnisse gegenüber ländlichen dem Geld erhebliche Wichtigkeit Zuwachsen lassen, während das Gesamtniveau beider ein relativ niedriges ist: so besteht im jetzigen Arabien die Blutrache unter den Wüstenbewohnern, während in den Städten Wergeid gezahlt wird. In dem wirtschaftlich interessierten städtischen Leben liegt es eben näher, die Bedeutung eines Menschen durch eine Geldsumme zu inter¬ pretieren. Wie sehr sich das nun dahin zuspitzt, gerade der im Geld¬ wert abzumessenden Beschädigung einen besonderen Anspruch auf strafrechtliche Sühne zuzubiiligen, das tritt jetzt besonders deutlich an dem Begriffe des Betruges hervor, den erst eine durchgehends auf Geld gestellte Ordnung des Lebens ganz eindeutig zu fixieren ge¬ stattete. Das deutsche Strafgesetzbuch läßt nämlich als strafwürdigen Betrug nur gelten, wenn jemand die Vorspiegelung falscher Tat¬ sachen »in der Absicht, sich oder einem Anderen einer rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen« begeht. Die Untersuchung der anderen Fälle, in denen dies Gesetzbuch betrügerische Vorspiegelungen bestraft, er¬ gibt nur noch zwei, höchstens drei, in denen die individuelle Schädi¬ gung des Betrogenen den Grund der Bestrafung ausmacht: die Ver¬ führung eines Mädchens unter der Vorspiegelung der Ehe, die Herbei¬ führung des Eheschlusses unter betrügerischem Verschweigen von Ehehindernissen, die wissentlich falsche Denunziation. Prüft man die übrigen Fälle, in denen betrügerische Vorgaben mit Strafe bedroht werden, so zeigen sie sich als solche, in denen kein individuelles, son¬ dern prinzipiell nur das staatliche Interesse geschädigt wird: Mein¬ eid, Wahlfälschungen, falsche Entschuldigungen bei Schöffen, Zeugen und Geschworenen, Angaben falscher Namen und Titel zu¬ ständigen Beamten gegenüber usw.; ja selbst in diesem Fall des staatlichen Interesses wird die Strafe überhaupt oder ihre Höhe oft daran geknüpft, daß ein ökonomisches Interesse den Täter bestimmt hat. So wird die Fälschung von Pässen, Dienstbüchern usw. mit dem Zusatz unter Strafe gestellt, daß sie »zum Zwecke des besseren Fort¬ kommens« geschehe; so wird, ganz besonders charakteristisch, die Fälschung des Personenstandes (Kindesunterschiebung usw.) mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft, aber, »wenn die Handlung in gewinnsüchtiger Absicht begangen wurde«, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren. Wie nun eine Kindesunterschiebung zweifellos aus sehr viel unsittlicheren und verbrecherischeren Motiven als aus Gewinnsucht geschehen kann und so der schlimmere Verbrecher bloß, weil er kein Geldinteresse hatte, eine relativ große Milde der Bestrafung er¬ fährt —, so ist es auch im allgemeinen kein Zweifel, daß unzählige betrügerische Vorspiegelungen das Glück, die Ehre und alle Güter von Menschen überhaupt vernichten können, ohne Strafe zu finden, es sei denn, daß der Betrüger dabei einen »Vermögensvorteil« ge¬ sucht hat. Indem das Vermögensinteresse so von vornherein in den Begriff des Betruges hineingelegt ist, wird zwar für die Kriminal¬ praxis jene Einfachheit und Klarheit gewonnen, die der Reduktion auf Geld allenthalben eigen ist — aber um den Preis, das Rechts - gefühl sehr unbefriedigt zu lassen. Aus dem ganzen Umkreis der Be¬ schädigungen, die jemand durch Betrug erleiden kann, wird gerade nur die in Geld ausdrückbare zu strafrechtlicher Verfolgung heraus¬ gehoben und dadurch als diejenige bezeichnet, die allein eine Sühne vom Standpunkt der gesellschaftlichen Ordnung aus fordere. Da die Absicht des Gesetzes doch sein muß, alle betrügerische Vernichtung personaler Werte zu bestrafen, so kann es nur von der Voraussetzung ausgehen, daß alle auf diese Art zerstörbaren Werte ein Geld¬ äquivalent besitzen. Es kommt hier also die Idee des Wergeides, wenngleich in rudimentärer Form, wieder zur Geltung. Wenn dieser Idee gemäß eine Vernichtung personalen Wertes durch Hingabe von Geld an den Beschädigten ausgeglichen werden konnte, so war die Voraussetzung, daß dieser Wert eben auf Geld reduzierbar ist. Das moderne Strafrecht lehnt freilich die Konsequenz ab, daß die be¬ trügerische Schädigung durch Geldhingabe des Täters an den Be¬ schädigten hinreichend gesühnt sei; aber an dem Objekte der Tat läßt sie die Vorstellung haften, daß jeder durch Betrug entreißbare Wert sich in einer Geldsumme müsse darstellen lassen.
Hat das Bedürfnis nach möglichster Unzweideutigkeit der Rechtsnorm zu dieser ganz ungeheuerlichen Beschränkung der gegen Betrug zu schützenden personalen Werte auf die in Geld aus¬ zudrückenden geführt, und die anderen zu quantit^s n^gligeables herab gedrückt — so führt eben dasselbe zu entsprechenden Be¬ stimmungen des Zivilrechts. Wortbruch und Chikane, durch die jemand in die ärgsten Unannehmlichkeiten und Verluste verwickelt wird, berechtigen ihn nach deutschem Recht zu keinerlei Anspruch an den Schädiger, wenn er nicht imstande ist, den Geldwert der er¬ littenen Schädigung nachzuweisen. Ich nenne nur einige von Juristen selbst hervorgehobene Fälle: der Mieter, dem sein Hauswirt den Garten trotz seines kontraktlichen Mitbenutzungsrechtes verschließt, der Reisende, dem der Hotelier das schriftlich zugesagte Unter¬ kommen verweigert, der Schulvorsteher, bei dem der engagierte Lehrer kontraktbrüchig wird, ohne daß er imstande wäre, gleich Er¬ satz für ihn zu beschaffen — alle diese Personen werden, obgleich ihr Recht auf Schadenersatz sonnenklar ist, diesen Anspruch nicht erheben können, weil ihr Schaden sich nicht einer bestimmten Summe gleichsetzen läßt. Wer wollte das Geldäquivalent jener inneren und äußeren Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen auf Heller und Pfennig nachweisen? Gelingt aber dieser Nachweis nicht, so sind die fraglichen Beschädigungen für den Richter eben auch quantitös nögligeables, sie existieren für ihn nicht. In einer ungeheueren Zahl von Lebensbeziehungen ist der Geschädigte schlechthin rechtlos, er hat weder die moralische Genugtuung, den Schädiger strafrechtlich verfolgt zu sehen, noch die ökonomische, einen Ersatz für seine Ein¬ bußen und Ärgernisse von ihm zu erlangen. Da nun aber, wie noch¬ mals betont werden muß, die Präsumtion des Rechtes doch ist, alle Güter der Individuen gegen unrechtmäßige Beschädigung zu sichern; da diese Sicherung jetzt, wie sich ergibt, eine große Summe von Gütern, sobald ihr Wert nicht in Geld substanziiert werden kann, nicht umfaßt; so folgt als Voraussetzung dieser ganzen Rechts¬ anschauung, daß alle personalen Güter ein Geldäquivalent besitzen, — abgesehen natürlich von der Unverletztheit des Körpers und, in einigen Beziehungen, der Ehe, die das Recht gleichfalls garantiert. Die außerordentliche Vereinfachung und Vereinheitlichung des Rechtssystems, die diese Reduktion auf das Geldinteresse mit sich bringt, im Verein mit dessen tatsächlicher Herrschaft, hat so zu der Fiktion seiner Alleinherrschaft geführt, ganz entsprechend der auch auf anderen Gebieten merkwürdigen praktischen Gleichgültigkeit gegen die nicht in Geld ausdrückbaren, wenngleich theoretisch als die höchsten anerkannten Werte.
Es ist interessant zu beobachten, wie entgegengesetzt sich das römische Recht, in seiner mittleren Periode, in dieser Hinsicht ver¬ hält. Die Geldkondemnation, die dasselbe im Zivilprozeß statuierte, war eine Buße, die über den Wert des Objektes hinaus an den Be¬ schädigten entrichtet wurde, um denselben für die besondere Hinter¬ list oder Bosheit zu entschädigen, unter der der Beklagte ihn hatte leiden lassen. Das böswillig abgeleugnete Depositum, die vom Vor¬ mund vorenthaltenen Mündelgelder und ähnliches wurden nicht ein¬ fach ersetzt, sondern außerdem war der Richter und unter Umständen der Kläger berechtigt, einen Schadenersatz festzusetzen — nicht für den objektiven, einer bestimmten Geldsumme unmittelbar äqui¬ valenten Schaden, sondern für die böswillige Verletzung der per¬ sönlichen Rechtssphäre überhaupt. Es wird hier also einerseits emp¬ funden: die persönlichen Werte, die das Recht zu schützen hat, sind nicht durch den Geldwert ihres Objektes begrenzt, sondern ihre Ver¬ letzung fordert eine über diesen hinausgehende Buße; zugleich aber ist diese Buße nun wieder durch die Hingabe einer bestimmten Geld¬ summe geleistet: die jenseits des objektiven Geldinteresses erlittene Schädigung wird doch durch Geld ausgeglichen. Das Geld spielt hier also einerseits eine geringere, aber andrerseits eine größere Rolle als in dem gegenwärtigen Zustand. Eben deshalb zeigt dieser gegen¬ wärtige Zustand doch eine Kombination der beiden typischen Rich¬ tungen, in die die wachsende Kultur die Entwicklung des Geldes treibt: sie verleiht ihm einerseits eine Wichtigkeit, durch die es gleichsam zur Weltseele des sachlichen Interessenkosmos wird und, den so erhaltenen Anstoß über seine zukommende Grenze fortsetzend, auch die personalen Werte überwuchert; sie entfernt es doch aber andrerseits von diesen, macht seine Bedeutung mit der alles eigentlich Persönlichen immer unvergleichbarer und unterdrückt eher die Geltendmachung personaler Werte, als daß sie ihnen ein so in¬ adäquates Äquivalent zuspräche. Die Unbefriedigtheit des unmittel¬ baren Rechtsgefühls, durch die das momentane Resultat des Zu¬ sammenwirkens dieser Motive hinter jenem römischen Zustand zurücksteht, darf doch die Erkenntnis nicht verhindern, daß es sich hier wirklich um die Kombination weiter vorgeschrittener Kultur¬ tendenzen handelt, die freilich die Entgegengesetztheit und Unver¬ söhnlichkeit ihrer Richtungen in der Unzulänglichkeit und dem Tief¬ stände mancher Erscheinungen zeigen, in denen sie beide gleichzeitig zu Worte kommen. — Die Evolution des früheren Zustandes, in dem der ganze Mensch durch Geld auf gewogen wurde, findet einige Analogien in einer spe¬ zielleren, die sich an den Kauf der Frauen für Geld knüpfte. Die Kaufehe, ihre außerordentliche Häufigkeit in der Vergangenheit vor¬ geschrittener Völker und in der Gegenwart weniger zivilisierter, die Fülle ihrer Variationen und Formen sind bekannt genug. Es handelt sich hier nur um die Rückschlüsse, welche diese Tatsachen auf das Wesen der gekauften Werte gestatten. Das Gefühl von Entwürdigung, das der Kauf einer Person für Geld oder Geldeswert im modernen 26 Menschen hervorbringt, ist in seiner Beziehung auf frühere historische Verhältnisse nicht immer gerechtfertigt. Wir sahen: solange einer¬ seits die Persönlichkeit noch mehr in den Gattungstypus eingesenkt ist, andrerseits der Geldwert noch nicht zu völliger Farblosigkeit ver¬ allgemeinert ist, stehen sozusagen beide sich näher, und die persön¬ liche Würde der alten Germanen hat sicher nicht darunter gelitten, daß das Wergeid ihren Wert in Geld ausdrücken ließ. Entsprechend liegt die Sache beim Frauenkauf. Die ethnologischen Tatsachen zeigen nämlich, daß der Frauenkauf sich keineswegs nur oder vor¬ zugsweise auf den niedrigsten Stufen der Kulturentwicklung findet. Einer der besten Kenner dieses Gebietes stellt fest, daß die unzivili¬ sierten Völker, die die Kaufehe nicht kennen, meistens außerordent¬ lich rohe Rassen sind. So erniedrigend der Kauf der Frau in höheren Verhältnissen erscheint, so erhöhend kann er in niedrigen wirken, und zwar aus zwei Ursachen. Zunächst findet der Frauenkauf nie¬ mals, soviel wir wissen, nach Art der individualistischen Wirtschaft statt. Strenge Formen und Formeln, Berücksichtigung der Familien¬ interessen, genaue Konventionen über Art und Höhe der Zahlung binden ihn selbst bei recht tiefstehenden Völkern. Die ganze Art seines Vollzuges trägt ausgesprochen sozialen Charakter; ich erwähne nur, daß der Bräutigam vielfach berechtigt ist, von jedem Stammes¬ genossen einen Beitrag zum Brautpreise zu fordern, und daß dieser selbst oft in dem Geschlechte der Braut verteilt wird — gerade wie z. B. bei den Arabern das Sühnegeld für einen Mord von der ganzen Kabile, dem Stammverband des Mörders, aufgebracht wurde. Bei einem indianischen Stamme wird dem Werber, der nur die Hälfte des geforderten Brautpreises besitzt, die »halbe Heirat« gestattet; d. h. statt die Frau als Sklavin in sein Haus zu führen, muß er bis zur Erlegung des ganzen Preises als Sklave in ihrem Hause leben. Über¬ haupt begegnet es an vielen Stellen, wo patriarchale und matriarchale Zustände nebeneinander bestehen (also die Frau in die Sippe des Mannes, aber auch der Mann in die Sippe der Frau Übertritt), daß nur nach Bezahlung des Brautpreises die patriarchalische Form gilt, der Arme muß sich der matriarchalischen fügen. Gewiß wird durch diese Geschäftsmäßigkeit die Individualität der Personen und ihres Verhältnisses völlig vergewaltigt. Dennoch ist die Organisation der Eheangelegenheiten, wie sie im Frauenkauf vorliegt, ein un¬ geheurer Fortschritt gegenüber etwa den roheren Zuständen der Raubehe oder den ganz primären Sexualverhältnissen, die zwar wahr¬ scheinlich nicht in völliger Promiskuität, aber ebenso wahrscheinlich auch ohne jenen festen normierenden Halt verliefen, den der sozial geregelte Kauf darbietet. Die Entwicklung der Menschheit gelangt immer wieder zu Stadien, wo die Unterdrückung der Individualität der unausbleibliche Durchgangspunkt für ihre spätere freie Ent¬ faltung, wo die bloße Äußerlichkeit der Lebensbestimmungen die Schule der Innerlichkeit wird, wo die vergewaltigende Formung eine Aufsammlung der Kräfte bewirkt, die später alle persönliche Eigen¬ art tragen. Von dem Ideal der vollentwickelten Individualität aus erscheinen solche Perioden allerdings roh und würdelos, aber sie legen nicht nur die positiven Keime der späteren Höherentwicklung, sondern sie sind auch an und für sich schon Erweisungen des Geistes in seiner organisierenden Herrschaft über den Rohstoff fluktuierender Impulse, Betätigungen der spezifisch menschlichen Zweckmäßigkeit, die sich die Normen des Lebens — wie brutal, äußerlich, ja stupid auch immer — eben doch selbst gibt, statt sie von bloßen Natur¬ gewalten zu empfangen. Es gibt heute extreme Individualisten, welche dennoch praktische Anhänger des Sozialismus sind, weil sie diesen als die unentbehrliche Vorbereitung und, wenn auch noch so harte, Schule für einen geläuterten und gerechten Individualismus ansehen. So ist jene relativ feste Ordnung und äußerliche Schematik der Kaufehe ein erster, sehr gewaltsamer, sehr unindividueller Ver¬ such gewesen, die Eheverhältnisse sozusagen auf einen bestimmten Ausdruck zu bringen, der für rohe Stufen ebenso angemessen war, wie individuellere Eheformen für höher entwickelte. Diese Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt zeigt schon der Frauentausch, den man, als Naturaltausch, eine Vorstufe des Frauenkaufes nennen könnte. Bei den australischen Narinyeri findet die eigentliche, legale Eheschließung durch Austausch der Schwestern der Männer statt. Wenn statt dessen ein Mädchen mit ihrem Auserwählten davonläuft, so gilt sie nicht nur als sozial minderwertig, sondern sie verliert au^h den Anspruch auf Schutz, den ihr im anderen Fall die Horde schuldet, in der sie geboren ist. Damit kommt die soziale Bedeutung dieser so eminent unindividuellen Art der Eheschließung zu klarem Ausdruck. Die Horde schützt das Mädchen nicht mehr, bricht ihre Be¬ ziehungen zu ihm ab, weil sie keinen Gegenwert für dasselbe erhalten hat.
Hiermit ist der Übergang zu dem zweiten kulturell erhöhenden Motiv der Kaufehe gegeben. Gerade daß die Frauen ein nutzbarer Besitzgegenstand sind, daß Opfer für ihren Erwerb gebracht sind, läßt sie schließlich als wertvoll erscheinen. Überall, so hat man ge¬ sagt, erzeugt der Besitz Liebe zum Besitz. Man bringt nicht nur Opfer für das, was man gern hat, sondern auch umgekehrt: man liebt das, wofür man Opfer gebracht hat. Wenn die Mutterliebe der Grund unzähliger Aufopferungen für die Kinder ist, so sind doch auch die Mühen und Sorgen, die die Mutter für das Kind auf sich nimmt, ein Band, das sie immer fester an dieses knüpft; woraus man versteht, daß gerade kranke oder sonst zu kurz gekommene Kinder, die die aufopferndste Hingabe seitens der Mutter fordern, oft am leidenschaftlichsten von ihr geliebt werden. Die Kirche hat sich nie gescheut, die schwersten Opfer um der Liebe zu Gott willen zu ver¬ langen, weil sie wohl wußte, daß wir um so fester und inniger an ein Prinzip gebunden sind, je größere Opfer wir dafür gebracht, ein je größeres Kapital wir sozusagen darin investiert haben. So sehr der Frauenkauf also unmittelbar auch die Unterdrückung, die Aus¬ beutung, den Sachencharakter der Frau zum Ausdruck brachte, so hat sie durch ihn doch erstens für ihre elterliche Gruppe, der sie den Kaufpreis eintrug, und zweitens für den Mann an Wert gewonnen, für den sie ein relativ hohes Opfer repräsentierte und der sie deshalb im eigenen Interesse schonend behandeln mußte. Für vorgeschrittene Begriffe ist diese Behandlung noch immer elend genug, ja die übrigen entwürdigenden Momente, die den Frauenkauf begleiten, können jenes Bessere so weit paralysieren, daß die Stellung der Frau die jammervollste und sklavenhafteste wird. Aber darum bleibt es nicht minder wahr, daß der Frauenkauf es zu sinnenfälligem und eindring¬ lichem Ausdruck gebracht hat: die Frauen sind etwas wert — und zwar in dem psychologischen Zusammenhänge, daß man nicht nur für sie bezahlt, weil sie etwas wert sind, sondern daß sie etwas wert sind, weil man für sie bezahlt hat. Deshalb ist es verständlich, wenn bei gewissen amerikanischen Stämmen das Fortgeben eines Mäd¬ chens ohne Preis als eine starke Herabminderung ihrer und ihrer ganzen Familie angesehen wird, so daß selbst ihre Kinder für nichts Besseres als Bastarde gehalten werden.
Und wenn der Frauenkauf auch immer eine polygamische Ten¬ denz und schon insoweit eine Deklassierung der Frauen einschließt, so steckt andrerseits doch gerade die Notwendigkeit des Geld¬ aufwandes jenen Neigungen meistenteils eine Grenze. Von dem heid¬ nischen Dänenkönig Frotho wird berichtet, er habe den besiegten Ruthenen durch Gesetz jede andere Ehe, als die durch Kauf der Weiber geschlossene, verboten; damit habe er den herrschenden laxen Sitten einen Riegel vorschieben wollen, da er in dem Kaufe eine Bürg¬ schaft der Beständigkeit erblickt habe. Auf dem Umwege also, daß er die polygynischen Instinkte, denen er prinzipiell nahesteht, dennoch notgedrungen zurückdämmt, muß der Kauf zu einer Höherschätzung der einen Frau, die man besitzt, führen. Denn, wie es entsprechend die Folge des unmittelbaren Kostenaufwandes ist: die Beständigkeit ist nicht nur die Folge der Schätzung der Frau, sondern auch um-