SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

Page 48 of 63

Der günstige Erfolg jener Umwandlung hängt daran, daß der Verpflichtete bisher eine persönliche Kraft und individuelle Bestimmt¬ heit in das Verhältnis eingesetzt hat, ohne ein entsprechendes Äqui¬ valent zu erhalten. Was ihm die andere Partei bot, war rein sach¬ licher N atur; die Rechte, die er aus dem Verhältnis zog, waren relativ unpersönliche, die Pflichten, die es ihm auferlegte, ganz persönliche. Indem nun die Form der Geldleistung seine Pflichten entpersonaT sierte, glich sich diese Unverhältnismäßigkeit aus. Ein ganz anderer Erfolg aber wird eintreten, wenn der Verpflichtete nicht mit einer sachlichen Gegenleistung glatt abgefunden wird, sondern wenn ihm aus dem Verhältnis ein Recht, ein Einfluß, eine personale Bedeut¬ samkeit zuwächst, und zwar gerade, weil er diese bestimmte personale Leistung in dasselbe hineingibt. Dann muß die durch die Geldform zu bewirkende Objektivierung der Beziehung ebenso ungünstig wirken, wie vorher günstig. Die Herabdrückung der Bundesgenossen Athens in eine direkte, größere oder geringere Abhängigkeit begann damit, daß ihr Tribut an Schiffen und Kriegsmannschaften in bloße Geldabgaben verwandelt wurde. Diese scheinbare Befreiung von ihrer mehr personalen Verpflichtung enthielt eben den Verzicht auf eigene politische Betätigung, auf die Bedeutung, die man nur auf den Einsatz einer spezifischen Leistung, auf die Entfaltung realer Kräfte hin beanspruchen darf. In jener Pflicht waren doch un¬ mittelbare Rechte enthalten: die von ihnen selbst gelieferte Kriegs¬ macht konnte nicht so gegen ihre eigenen Interessen verwandt werden, wie es mit dem von ihnen gelieferten Geld möglich war. Die Natural¬ lieferung besteht, kantisch zu reden, aus der Pflicht als ihrer Form und dem speziellen Inhalt und Gegenstand als ihrer Materie. Diese Materie kann nun für sich gewisse Nebenwirkungen haben; sie kann z. B. als Arbeit der fronpflichtigen Bauern die Persönlichkeit und Bewegungsfreiheit derselben arg beschränken, sie kann aber auch als naturaler Beitrag zu den kriegerischen Unternehmungen einer Vor¬ macht diese zu einer gewissen Rücksicht auf die Beitragenden zwingen. Während die Pflicht als solche in beiden Fällen die gleiche ist, wird die Materie, deren Form sie bildet, sie in dem einen Fall für den Verpflichteten schwer, in dem anderen relativ günstig ge¬ stalten. Wenn nun Geldzahlung an die Stelle dieser naturalen Lei¬ stungen tritt, wird das materielle Moment eigentlich ausgeschaltet, es verliert jede folgenreiche Qualität, so daß sozusagen nur die reine ökonomische Pflicht in der abstraktesten Verwirklichung, die sie über¬ haupt finden kann, zurückbleibt. f Diese Reduktion ihrer wird des¬ halb in dem ersten der obigen Fälle das Fortfallen einer Erschwerung, in dem zweiten das einer Erleichterung bedeuten, und der Leistende wird also in diesem ebenso herabgedrückt werden, wie er in jenem erhoben wurde. Wir finden deshalb die Umwandlung der personalen Dienstpflicht in eine Geldzahlung öfters als eine bewußte Politik, durch die die Machtstellung der Verpflichteten heruntergesetzt werden soll, z. B. bei Heinrich II. von England, der es einführte, daß die Ritter, anstatt ihm in die kontinentalen Kriege zu folgen, ihre Dienste mit Geld ablösen konnten. Viele mögen darauf ein¬ getreten sein, weil es im Augenblick als eine Erleichterung und Be¬ freiung des einzelnen erschien. Tatsächlich indes bewirkte es eine Entwaffnung der Feudalpartei, die der König am meisten zu fürchten hatte, und zwar gerade wegen derjenigen kriegerischen Qualitäten, auf die er selbst bis dahin angewiesen war. Da bei der Mannschafts¬ gestellung seitens der Bezirke und Städte kein derartiges individuelles Element mitwirkte, so hatte für sie sich uns oben das Umgekehrte ergeben: der Gewinn von Freiheit durch die Geldablösung jener Ver¬ pflichtung. Was uns all diese Erscheinungen hier so wichtig macht, ist, daß man aus ihnen den Zusammenhang ganz fundamentaler Lebensgefühle mit ganz äußerlichen Tatsachen ablesen kann. Darum ist auch hier die Erkenntnis wesentlich, daß die Bestim¬ mungen, die das Geld jene Zusammenhänge vermitteln lassen, an ihm zwar am reinsten und prägnantesten, aber doch nicht an ihm allein hervortreten. Die historischen Konstellationen, die innerlich von diesem Sinne getragen werden, lassen sich in eine aufsteigende Reihe ordnen, in der jedes Glied, je nach den sonstigen Verhältnissen der Elemente, ebenso deren Freiheit wie deren Unterdrückung Raum gibt. Von der rein personalen Beziehung liegt das auf der Hand: diese stellt sich sowohl als die Härte der persönlichen Unter¬ worfenheit unter eine Person wie als die Würde freier Vereinigung dar. Beides ändert sich, sobald das Richtung gebende Element un¬ persönlichen Charakter trägt — sei es, daß diese Unpersönlichkeit die dingliche eines äußeren Objekts, sei es, daß sie die einer Mehrheit von Personen sei, in der die Subjektivität der einzelnen verschwindet. Das vorige Kapitel hat uns gezeigt, wie der Übergang hier als Be¬ freiung wirkt, wie oft der Mensch die Unterworfenheit unter eine unpersönliche Kollektivität oder eine rein sachliche Organisation der unter eine Persönlichkeit vorzieht. Hier will ich nur erwähnen, daß sowohl Sklaven wie Fronbauern es relativ leicht zu haben pflegten, wenn sie dem Staate zugehörten, daß die Angestellten in den modernen Magazinen von ganz impersönlicher Betriebsart in der Regel besser situiert sind, als in den kleinen Geschäften, wo der Be¬ sitzer sie persönlich ausbeutet. Umgekehrt, wo von der einen Seite sehr personale Werte eingesetzt werden, wird die Umbildung der anderen in unpersönliche Formen als Unwürdigkeit und Unfreiheit empfunden. Die aristokratische freie Hingebung bis zu den äußersten Opfern hat oft genug einem Gefühl von Demütigung und Deklas¬ sierung Platz gemacht, sobald ihr zwar geringere Opfer, aber als objektiv gesetzliche Pflicht zugemutet wurden. Noch im 16. Jahr¬ hundert erfuhren die Fürsten in Frankreich, Deutschland, Schott¬ land und den Niederlanden oft erheblichen.Widerstand, wenn sie durch gelehrte Substitute oder Verwaltungskörper regieren ließen. Der Befehl wurde als etwas Persönliches empfunden, dem man auch nur aus persönlicher Hingebung Gehorsam leisten wollte, während es einem unindividuellen Kollegium gegenüber nur Unterwerfung schlechthin gab. Das äußerste Glied dieser Reihe bilden die auf das Geld, als das sachlichste aller praktischen Gebilde, gestellten Verhältnisse: je nach dem Ausgangspunkt und Inhalt hat sich uns die Geldleistung als der Träger der völligen Freiheit wie der völligen Unterdrückung gezeigt. Deshalb finden wir sie auch gelegentlich mit großer Entschiedenheit versagt. Als Peter IV. von Arragonien einmal die arragonesischen Stände tun eine Geldgewährung anging, erwiderten sie ihm, das wäre doch bisher nicht üblich gewesen; seine christlichen Untertanen seien bereit, ihm mit ihrer Person zu dienen, aber Geld zu geben sei nur Sache der Juden und Mauren. Auch im angelsächsischen England hatte der König kein Recht direkter Besteuerung, es herrschte vielmehr das alte germanische Prinzip, daß das Gemeinwesen auf der persönlichen Leistung in Heer und Gericht ruhte. Als der König das Dänengeld erhebt, angeblich als Schutzgeld zur Abwehr neuer Einfälle, bezeichnet dies den Verfall des Staates. Soweit es in ihrer Macht steht, lassen sich deshalb die Ver¬ pflichteten die Umwandlung des personalen Dienstes in Geldaus¬ gaben nur dann gefallen, wenn die Beibehaltung jenes für sie nicht die Bedeutung einer Teilnahme an der Machtsphäre der Berechtigten hat; so daß die verschiedenen Kreise derselben Gruppe sich nqrh diesem Gesichtspunkte manchmal scharf scheiden. Die Territorial- herren im mittelalterlichen Deutschland, die zur Aushebung von Gemeinfreien und Hörigen zum Kriegsdienst berechtigt waren, er¬ hoben später vielfach eine Steuer an Stelle dessen. Die Grundherren aber blieben von dieser frei, weil sie den Roßdienst selbst leisteten, also »mit ihrem Blute dienten«. Woher denn die alte Rechtsregel entsprang: »der Bauet verdient sein Gut mit dem Sack, der Ritter mit dem Pferd«. Wenn der moderne Staat wieder den persönlichen Kriegsdienst der Untertanen eingeführt hat, statt daß der Fürst nur Steuern erhebt und dafür ein Söldnerheer mietet, so ist dieser Ersatz der Geldablösung durch unmittelbaren Dienst der adäquate Ausdruck für die wieder gewachsene politische Bedeutung des einzelnen Bürgers. Wenn man deshalb gesagt hat, daß das allgemeine Stimm¬ recht das Korrrelat der allgemeinen Dienstpflicht sei, so ist dies schon aus dem Verhältnis der Geldleistung zur personalen Leistung be¬ gründbar.

Daß despotische Tendenzen so zur Reduktion aller Verpflich¬ tungen auf Geldleistungen streben, läßt sich aus sehr prinzipiellen Zusammenhängen herleiten. Der Begriff des Zwanges wird meistens in ganz ungenauer und schlaffer Weise angewendet. Man pflegt zu sagen, daß jemand »gezwungen« sei, den zu seinem Handeln die An¬ drohung oder Befürchtung einer sehr schmerzlichen Konsequenz für den Unterlassensfall, einer Strafe, eines Verlustes usw. bestimme. Tatsächlich liegt in allen solchen Fällen ein wirklicher Zwang niemals vor; denn wenn jemand gewillt ist, jene Konsequenzen auf sich zu nehmen, so steht ihm das Unterlassen der Handlung, die damit er¬ zwungen werden soll, völlig frei. Wirklicher Zwang ist ausschließlich der, der unmittelbar durch physische Gewalt oder durch Suggestion ausgeübt wird. Z. B. meine Unterschrift zu geben, kann ich nur so wirklich gezwungen werden, daß jemand mit überlegener Kraft meine Hand ergreift, und die Schriftzüge mit ihr ausführt, oder etwa so, daß er es mir in der Hypnose suggeriert; aber keine Todesdrohung kann mich dazu zwingen. Es ist deshalb ganz ungenau, wenn man vom Staate sagt, er erzwinge die Befolgung seiner Gesetze. Er kann tatsächlich niemanden dazu zwingen, seiner Militärpflicht zu ge¬ nügen oder das Leben und Eigentum andrer zu achten oder ein Zeugnis abzulegen, sobald der Betreffende nur bereit ist, es auf die Strafen für die Gesetzesverletzung ankommen zu lassen; was der Staat in diesem Falle erzwingen kann, ist nur, daß der Sünder diese Strafen erdulde. Nur in Hinsicht auf eine einzige Gesetzeskategorie ist der Zwang zur positiven Erfüllung möglich: auf die Steuerpflicht. Die Erfüllung derselben (wie die der geldwerten privatrechtlichen Verpflichtungen) kann allerdings im strengsten Sinne des Wortes erzwungen werden, indem dem Pflichtigen der betreffende Wert mit Gewalt abgenommen wird. Und zwar erstreckt sich dieser Zwang wirklich nur auf Geldleistung, nicht einmal auf ökonomische Leistungen irgendeiner anderen Art. Wenn jemand zu einer be¬ stimmten Naturallieferung verpflichtet ist, so kann er gerade dies Bestimmte, wenn er es eben unter keinen Umständen produzieren will, zu liefern niemals wirklich gezwungen werden; wohl aber kann irgend etwas anderes, was er besitzt, ihm weggenommen und zu Gelde gemacht werden. Denn jedes solche Objekt hat Geldwert und kann in dieser, wenn auch vielleicht in keiner einzigen anderen Be¬ ziehung für jenes eintreten. Die despotische Verfassung, die die Un¬ bedingtheit des Zwanges den Untertanen gegenüber erstrebt, wird deshalb am zweckmäßigsten von ihnen gleich von vornherein nur Geldleistungen verlangen. Der Geldforderung gegenüber gibt es überhaupt denjenigen Widerstand nicht, den die Unmöglichkeit, anderweitige Leistungen absolut zu erzwingen, gelegentlich des An¬ spruchs auf solche erzeugen mag. Es ist deshalb von innerlicher und äußerlicher Nützlichkeit, ein Quantum von Forderungen, denen gegenüber jegliche Art von Widerstand zu befürchten ist, auf bloßes Geld zu reduzieren. Vielleicht ist dies einer der tiefgelegenen Gründe, weshalb wir im allgemeinen das despotische Regime oft mit einer Begünstigung der Geldwirtschaft verbunden sehen (die italienischen Despotien z. B. hatten die durchgängige Tendenz, die Domänen zu veräußern), und weshalb das Merkantilsystem mit seiner gesteigerten Wertung des Geldes in der Zeit der unumschränktesten Fürsten¬ macht ins Leben gerufen wurde. So ist von allen Forderungen die auf Geld gerichtete diejenige, deren Erfüllung am wenigsten in den guten Willen des Verpflichteten gestellt ist. Ihr gegenüber erlahmt die Freiheit, die allen anderen gegenüber besteht und deren Beweis und Bewährung nur davon abhängt, was man dafür auf sich zu nehmen willens ist. Auch widerspricht dem durchaus nicht die ander¬ weitig so sehr hervorzuhebende Tatsache, daß die Umwandlung der Naturalleistung in Geldleistung eine Befreiung des Individuums zu bedeuten pflegt. Denn der kluge Despotismus wird immer diejenige Form für seine Forderung wählen, welche dem Untertanen mög¬ lichste Freiheit in seinen rein individuellen Beziehungen läßt.

Die furchtbaren Tyrannien der italienischen Renaissance sind doch zugleich die Pflanzstätten der vollkommensten und freiesten Aus¬ bildung des Individuums in seinen idealen und Privatinteressen ge¬ worden, und zu allen Zeiten — vom römischen Kaisertum bis zu Napoleon III. hat der politische Despotismus in einem aus¬ schweifenden privaten Libertinismus seine Ergänzung gefunden. Der Despotismus wird um seines eigenen Vorteils willen seine Forde¬ rungen auf dasjenige beschränken, was ihm wesentlich ist, und Maß und Art desselben dadurch erträglich machen, daß er in allem übrigen möglichst große Freiheit gibt. Die Forderung der Geldleistung ver¬ einigt beide Gesichtspunkte in der denkbar zweckmäßigsten Weise: die Freiheit, die sie nach der rein privaten Seite hin gestattet, ver¬ hindert absolut nicht die Entrechtung nach der politischen, die sie so oft vollbracht hat.

Neben diesem Typus von Fällen, in denen der Geldablösung ge¬ rade eine Herabdrückung des Verpflichteten entspricht, steht eine zweite Ergänzung der im vorigen Kapitel gewonnenen Resultate. Wir haben gesehen, welchen Fortschritt es für den Fronbauern bedeutete, wenn er seine Dienste durch Geldzinsung ablösen konnte. Der ent¬ gegengesetzte Erfolg tritt nun für ihn ein, sobald die Umsetzung des Verhältnisses in Geldform von der anderen Seite her geschieht, d. h. sobald der Grundherr ihm das Stück Land abkauft, das er bis¬ her zu besseren oder schlechteren Rechten besessen hat. Die Ver¬ bote, die im 18. Jahrhundert und bis tief in das 19. hinein auf dem Gebiet des alten Deutschen Reiches gegen das Auskaufen des Bauern ergehen, haben zwar wesentlich fiskalische und ganz allgemein agrarpolitische Gründe; allein gelegentlich scheint doch das Gefühl mitgewirkt zu haben, daß dem Bauern ein Unrecht damit geschieht, wenn man ihm sein Land selbst gegen volle Entschädigung in Geld abnimmt. Man mag freilich die Umsetzung eines Besitzstückes in Geld zunächst als eine Befreiung empfinden. Mit Hilfe des Geldes können wir den Wert des Objektes in jede beliebige Form gießen, während er vorher in diese eine gebannt war; mit dem Gelde in der Tasche sind wir frei, während uns vorher der Gegenstand von den Bedingungen seiner Konservierung und Fruktifizierung abhängig machte. Die Verpflichtung gegen die Sache scheint sich so von der gegen eine Person gar nicht prinzipiell zu unterscheiden, denn nicht weniger streng bestimmt jene als diese unser Tun und Lassen, wenn wir die empfindlichsten Folgen vermeiden wollen: erst die Reduktion des ganzes Verhältnisses auf Geld — mögen wir es nun in einem Fall nehmen, im anderen geben — löst uns aus den Determinierungen, die uns von einem Außer-Uns gekommen sind. So geben die häufigen Zugeidesetzungen des Bauern im 18. Jahrhundert ihm allerdings eine momentane Freiheit. Allein sie nehmen ihm das Unbezahlbare, das der Freiheit erst ihren Wert gibt: das zuverlässige Objekt per¬ sönlicher Betätigung. In dem Lande steckte für den Bauern noch etwas ganz anderes als der bloße Vermögenswert: es war für ihn die Möglichkeit nützlichen Wirkens, ein Zentrum der Interessen, ein Richtung gebender Lebensinhalt, den er verlor, sobald er statt des Bodens nur seinen Wert in Geld besaß. Gerade die Reduktion seines Landbesitzes auf dessen bloßen Geldwert stößt ihn auf den Weg des Proletariertums. Eine andere Stufe der Agrarverhältnisse zeigt die gleiche Entwicklungsform. Auf Bauerngütern z. B. in Oldenburg herrscht vielfach noch das Heuermannsverhältnis; der Heuermann ist verpflichtet, dem Bauern eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahre Arbeit zu leisten, und zwar für einen geringeren Lohn als den der freien Tagelöhner; dafür erhält er vom Bauern Wohnung, Land¬ pacht, Fuhren usw. zu einem billigeren Preise als dem ortsüblichen. Es ist also, wenigstens partiell, ein Austausch von Naturalwerten. Von diesem Verhältnis nun wird berichtet, es charakterisiere sich durch die soziale Gleichstellung zwischen dem Bauern und dem Heuerling: dieser habe nicht das Gefühl, ein durch seine weniger vermögende Lage zur Lohnarbeit gezwungener Mann zu sein; zu¬ gleich aber, daß die vordringende Geldwirtschaft dieses Verhältnis zerstöre, und daß die Umwandlung des naturalen Tausches der Dienste in eine glatte Bezahlung dieser den Heuermann deklassiere — wenngleich er auf diese Weise doch eine gewisse Freiheit des Schaltens mit seinem Arbeitsertrag gegenüber der Gebundenheit an vorherbestimmte naturale Empfänge gewinnen müßte. Dasselbe Ge¬ biet zeigt dieselbe Entwicklung noch an einer anderen Stelle. So¬ lange die Drescher auf den Gütern durch einen bestimmten Anteil am Erdrusch gelohnt wurden, hatten sie ein lebhaftes persönliches Interesse am Gedeihen der Wirtschaft des Herrn. Die Dresch¬ maschine verdrängte diese Löhnungsart und der dafür eingeführte Geldlohn läßt es zu jenem persönlichen Bande zwischen Herrn und Arbeiter nicht kommen, aus dem der letztere ein Selbstgefühl und einen sittlichen Halt, ganz anders als aus dem erhöhten Geldein¬ kommen, gezogen hatte.

Damit zeigt sich an der Bedeutung, welche das Geld für den Ge¬ winn individueller Freiheit hat, eine sehr folgenreiche Bestimmung des Freiheitsbegriffes. Die Freiheit scheint zunächst bloß negativen Charakter zu tragen; nur im Gegensatz zu einer Bindung hat sie ihren Sinn, sie ist immer Freiheit von etwas und erfüllt ihren Be¬ griff, indem sie die Abwesenheit von Hindernissen ausspricht. Allein in dieser negativen Bedeutung verharrt sie nicht; sie wäre ohne Sinn und Wert, wenn das Abstreifen der Bindung nicht sogleich durch einen Zuwachs an Besitz oder Macht ergänzt würde: wenn sie Frei¬ heit von etwas ist, so ist sie doch zugleich Freiheit zu etwas. Er¬ scheinungen der mannigfaltigsten Gebiete bestätigen das. Wo im politischen Leben eine Partei Freiheit verlangt oder erlangt, da han¬ delt es sich eigentlich gar nicht um die Freiheit selbst, sondern um diejenigen positiven Gewinne, Machtsteigerungen, Ausbreitungen, die ihr bisher verschlossen waren. Die »Freiheit«, die die französische Revolution dem dritten Stande verschaffte, hatte ihre Bedeutung darin, daß ein vierter Stand da war, bzw. sich entwickelte, den jener nun »frei« für sich arbeiten lassen konnte. Die Freiheit der Kirche bedeutet unmittelbar die Ausdehnung ihrer Machtsphäre; nach der Seite ihrer »Lehrfreiheit« z. B., daß der Staat Bürger erhält, welche von ihr geprägt sind und unter ihrer Suggestion stehen. An die Be¬ freiung des untertänigen Bauern schloß sich in ganz Europa unmittel¬ bar das Bestreben, ihn auch zum Eigentümer seiner Scholle zu machen — wie schon die altjüdischen Bestimmungen, die den Schuld¬ sklaven nach einer gewissen Reihe von Jahren freizulassen gebieten, gleich hinzufügen, er solle nun auch gleich mit einem Besitz aus¬ gestattet werden, möglichst sein früheres Grundstück zurückerhalten. Wo wirklich der rein negative Sinn der Freiheit wirksam wird, da gilt sie deshalb als Unvollkommenheit und Herabsetzung. Giordano Bruno, in seiner Begeisterung für das einheitlich-gesetzmäßige Leben des Kosmos, hält die Freiheit des Willens für einen Mangel, so daß nur der Mensch in seiner Unvollkommenheit sie besäße, Gott aber allein Notwendigkeit zukäme. Und nach diesem ganz abstrakten ein ganz konkretes Beispiel: das Land der preußischen Kossäten be¬ fand sich außerhalb der Flur, auf der die Bauernäcker im Gemenge lagen. Da diese letzteren nur nach gemeinsamer Regel bearbeitet werden konnten, so hat der Kossät viel mehr individuelle Freiheit; allein er steht außerhalb des Verbandes, er hat nicht die positive Frei¬ heit, in Flursachen mit zu beschließen, sondern nur die negative, durch keinen Beschluß gebunden zu sein. Und dies begründet es, daß der Kossät es selbst bei bedeutendem Besitz nur zu einer ge¬ drückten und wenig angesehenen Stellung bringt. Die Freiheit ist eben an sich eine leere Form, die erst mit und an einer Steigerung anderweitiger Lebensinhalte wirksam, lebendig, wertvoll wird. Wenn wir die Vorgänge, durch welche Freiheit gewonnen wird, zergliedern, so bemerken wir stets neben ihrer formalen, den reinen Begriff der Freiheit darstellenden Seite, eine materiell bestimmte, welche aber, indem sie jene zu positiver Bedeutung ergänzt, zugleich ihrerseits eine gewisse Beschränkung enthält, eine Direktive, was nun mit der Freiheit positiv anzufangen wäre. Es würden sich nun alle Akte, mit denen Freiheit gewonnen wird, in eine Skala gliedern lassen, von dem Gesichtspunkt aus: wie erheblich ihr materieller Inhalt und Ge¬ winn ist, im Verhältnis zu ihrem formalen und negativen Momente der Befreiung von bisherigen Bindungen. Bei dem jungen Manne, z. B., der, aus dem Zwange der Schule entlassen, in die studentische Freiheit eintritt, ist das letztere Moment das betontere, und die neue Substanz des Lebens und Strebens, die dessen positive Seite bildet, zunächst sehr unbestimmt und vieldeutig; so daß der Student, weil die bloße Freiheit etwas ganz leeres und eigentlich unerträgliches ist, sich im Komment freiwillig einen Zwang stärkster Art erzeugt. Ganz anders liegt das Verhältnis bei einem Kaufmann, der von einer lästigen Handelsbeschränkung befreit wird; hier ist das neue Tun, um dessentwillen jene Befreiung wertvoll ist, seinem Inhalt und seiner Direktive nach sehr bestimmt, er bleibt gar nicht bei der bloßen Freiheit stehen, sondern weiß sofort, wozu er sie unvermeidlich zu benutzen hat. Bei einem Mädchen, die aus der einengenden Ordnung des Elternhauses heraustritt, um sich eine ökonomische Selbständig¬ keit zu gründen, hat die Freiheit einen ganz andern positiven Sinn nach Quantität und Qualität, als wenn sie »gefreit« wird und die Führung eines eigenen Hauses sich an jene Befreiung als ihr Wesen und Zweck anschließt. Kurz jeder Befreiungsakt zeigt eine beson¬ dere Proportion zwischen der Betonung und Ausdehnung des damit überwundenen -Zustandes und der des damit gewonnenen. Würde man eine solche Reihe je nach dem allmählich steigenden Übergewicht des einen Momentes über das andere wirklich konstruieren können, so würde die durch den Geldverkauf eines Objekts gewonnene Frei¬ heit an einem Endpunkt derselben stehen — wenigstens dann, wenn das Objekt bisher den Lebensinhalt nach sich bestimmt hat. Wer sein Landgut gegen ein Haus in der Stadt vertauscht, der ist damit allerdings von den Mühseligkeiten und Sorgen der Landwirtschaft befreit; aber diese Freiheit bedeutet, daß er sich sogleich den Auf¬ gaben und Chancen des städtischen Grundbesitzes zu widmen hat. Verkauft er aber sein Gut gegen Geld, so ist er nun wirklich frei, das negative Moment der Befreiung von den bisherigen Lasten ist das überwiegende, seine neu geschaffene Situation als Geldbesitzer ent¬ hält nur ein Minimum bestimmter Direktiven für die Zukunft. In der Befreiung vom Zwange des Objekts durch den Geldverkauf ist das positive Moment derselben auf seinen Grenzwert hinab gesunken; das Geld hat die Aufgabe gelöst, die Freiheit des Menschen nahezu in ihrem rein negativen Sinne zu verwirklichen.

So ordnet sich die ungeheure Gefahr, die die Zugeidesetzung für den Bauern bedeutete, einem allgemeinen System der menschlichen Freiheit ein. Allerdings war es Freiheit, was er gewann; aber nur Freiheit von etwas, nicht Freiheit zu etwas; allerdings scheinbar Frei¬ heit zu allem — weil sie eben bloß negativ war —, tatsächlich aber eben deshalb ohne jede Direktive, ohne jeden bestimmten und be¬ stimmenden Inhalt und deshalb zu jener Leerheit und Haltlosigkeit disponierend, die jedem zufälligen, launenhaften, verführerischen Im¬ puls Ausbreitung ohne Widerstand gestattete — entsprechend dem Schicksal des ungefesteten Menschen, der seine Götter dahingegeben hat und dessen so gewonnene »Freiheit« nur den Raum gibt, jeden beliebigen Augenblickswert zum Götzen aufwachsen zu lassen. Nicht anders ergeht es manchem Kaufmann, für den, von den Sorgen und Arbeiten seines Geschäftes belastet, der Verkauf desselben das er¬ sehnteste Ziel ist. Wenn er dann aber endlich, mit dem Erlös dafür in der Hand, wirklich »frei« ist, so stellt sich oft genug jene typische Langeweile, Lebenszwecklosigkeit, innere Unruhe des Rentiers ein, die ihn zu den wunderlichsten und allem inneren und äußeren Sinne zuwiderlaufendsten Beschäftigungsversuchen treibt, damit er nur seiner »Freiheit« einen substanziellen Inhalt einbaue. Ganz so ver¬ hält es sich vielfach mit dem Beamten, der nur möglichst rasch eine Stufe erreichen will, deren Pension ihm ein »freies« Leben ermög¬ licht. So erscheint uns mitten in den Qualen und Ängsten der Welt oft der Zustand bloßer Ruhe als das absolute Ideal, bis der Genuß derselben uns sehr bald belehrt, daß die Ruhe vor bestimmten Dingen nur wertvoll, ja, nur erträglich ist, wenn sie zugleich die Ruhe zu bestimmten Dingen ist..Während sowohl der ausgekaufte Bauer wie der Rentier gewordene Kaufmann oder der pensionierte Beamte ihre Persönlichkeit aus dem Zwange befreit zu haben scheinen, den die spezifischen Bedingungen ihrer Besitztümer oder Positionen ihnen antaten, ist — in den hier vorausgesetzten Fällen — tatsächlich das Umgekehrte eingetreten: sie haben die positiven Inhalte ihres Ich für das Geld dahingegeben, das ihnen keine ebensolchen gewährt. Sehr bezeichnend erzählt ein französischer Reisender von den griechi¬ schen Bäuerinnen, die Stickereien fabrizieren und außerordentlich an ihren sehr mühseligen Arbeiten hängen: eiles les donnent, elles les reprennent, elles regardent l’argent, puis leur ouvrage, puis l’argent; l’argent finit toujours par avoir raison, et elles s’en vont dösolöes de se voir si riches. Weil die Freiheit, die das Geld gibt, nur eine potenzielle, formale, negative ist, so bedeutet sein Eintausch gegen positive Lebensinhalte — wenn sich nicht sogleich andere von anderen Seiten her an die leergewordene Stelle schieben — den Ver-