diesen noch innern Geist als die schon zu ihrem Dasein gediehene Substanz heraus, so schließt sich in diesem Begriffe _das Reich der Sittlichkeit_ auf. Denn diese ist nichts anders als in der selbstständigen _Wirklichkeit_ der Individuen die absolute geistige _Einheit_ ihres Wesens; ein an sich allgemeines Selbstbewußtsein, das sich in einem andern Bewußtsein so wirklich ist, daß dieses vollkommene Selbstständigkeit hat, oder ein Ding für es, und daß es eben darin der _Einheit_ mit ihm sich bewußt ist, und in dieser Einheit mit diesem gegenständlichen Wesen erst Selbstbewußtsein ist.
Diese sittliche _Substanz_ in der _Abstraktion_ der _Allgemeinheit_, ist sie nur das _gedachte_ Gesetz; aber sie ist ebensosehr unmittelbar wirkliches _Selbstbewußtsein_ oder sie ist _Sitte_. Das _einzelne_ Bewußtsein ist umgekehrt nur dieses seiende Eins, indem es des allgemeinen Bewußtseins in seiner Einzelnheit als seines Seins sich bewußt, indem sein Tun und Dasein die allgemeine Sitte ist.
In dem Leben eines Volks hat in der Tat der Begriff der Verwirklichung der selbstbewußten Vernunft, in der Selbstständigkeit des _Andern_ die vollständige _Einheit_ mit ihm anzuschauen, oder diese von mir vorgefundene freie _Dingheit_ eines andern, welche das Negative meiner selbst ist, als _mein_ Für-_mich_-sein zum Gegenstande zu haben, seine vollendete Realität. Die Vernunft ist als die flüssige allgemeine _Substanz_, als die unwandelbare einfache _Dingheit_ vorhanden, welche ebenso in viele vollkommen selbstständige Wesen wie das Licht in Sterne als unzählige für sich leuchtende Punkte zerspringt, die in ihrem absoluten Für-sich-sein nicht nur _an sich_ in der einfachen selbstständigen Substanz aufgelöst sind, sondern _für sich selbst_; sie sind sich bewußt, diese einzelne selbstständige Wesen dadurch zu sein, daß sie ihre Einzelnheit aufopfern und diese allgemeine Substanz ihre Seele und Wesen ist; so wie dies Allgemeine wieder das _Tun_ ihrer als einzelner oder das von ihnen hervorgebrachte Werk ist.
Das _rein einzelne_ Tun und Treiben des Individuums bezieht sich auf die Bedürfnisse, welche es als Naturwesen, das heißt als _seiende Einzelnheit_ hat. Daß selbst diese seine gemeinsten Funktionen nicht zunichte werden, sondern Wirklichkeit haben, geschieht durch das allgemeine erhaltende Medium, durch die _Macht_ des ganzen Volks.
--Nicht nur aber diese _Form_ des _Bestehens_ seines Tuns überhaupt hat es in der allgemeinen Substanz, sondern ebensosehr _seinen Inhalt_; was es tut, _ist_ die allgemeine Geschicklichkeit und Sitte aller. Dieser Inhalt, insofern er sich vollkommen vereinzelt, ist in seiner Wirklichkeit in das Tun aller verschränkt. Die _Arbeit_ des Individuums für seine Bedürfnisse ist ebensosehr eine Befriedigung der Bedürfnisse der andern als seiner eignen, und die Befriedigung der seinigen erreicht es nur durch die Arbeit der andern.--Wie der Einzelne in seiner _einzelnen_ Arbeit schon eine _allgemeine_ Arbeit _bewußtlos_ vollbringt, so vollbringt er auch wieder die allgemeine als seinen _bewußten_ Gegenstand; das Ganze wird _als Ganzes_ sein Werk, für das er sich aufopfert, und ebendadurch sich selbst von ihm zurückerhält.--Es ist hier nichts, das nicht gegenseitig wäre, nichts, woran nicht die Selbstständigkeit des Individuums in der Auflösung ihres Für-sich-seins, in der _Negation_ ihrer selbst ihre _positive_ Bedeutung, für sich zu sein, sich gäbe. Diese Einheit des Seins für Anderes oder des Sich-zum-Dinge-machens und des Für-sich-seins, diese allgemeine Substanz redet ihre _allgemeine Sprache_ in den Sitten und Gesetzen seines Volks; aber dies seiende unwandelbare Wesen ist nichts anders als der Ausdruck der ihr entgegengesetzt scheinenden einzelnen Individualität selbst; die Gesetze sprechen das aus, was jeder Einzelne _ist_ und _tut_; das Individuum erkennt sie nicht nur als seine _allgemeine_ gegenständliche Dingheit, sondern ebensosehr sich in ihr, oder als _vereinzelt_ in seiner eignen Individualität und in jedem seiner Mitbürger. In dem allgemeinen Geiste hat daher jeder nur die Gewißheit seiner selbst, nichts anders in der seienden Wirklichkeit zu finden als sich selbst; er ist der andern so gewiß als seiner.--Ich schaue es in allen an, daß sie für sich selbst nur diese selbstständigen Wesen sind, als Ich es bin; Ich schaue die freie Einheit mit den andern in ihnen so an, daß sie wie durch Mich, so durch die andern selbst ist. Sie als Mich, Mich als Sie.
In einem freien Volke ist darum in Wahrheit die Vernunft verwirklicht; sie ist gegenwärtiger lebendiger Geist, worin das Individuum seine _Bestimmung_, das heißt sein allgemeines und einzelnes Wesen, nicht nur ausgesprochen und als Dingheit vorhanden findet, sondern selbst dieses Wesen ist, und seine Bestimmung auch erreicht hat. Die weisesten Männer des Altertums haben darum den Ausspruch getan: _daß die Weisheit und die Tugend darin bestehen, den Sitten seines Volks gemäß zu leben_.
Aus diesem Glücke aber, seine Bestimmung erreicht zu haben, und in ihr zu leben, ist das Selbstbewußtsein, welches zunächst nur _unmittelbar_ und dem _Begriffe nach_ Geist ist, herausgetreten, oder auch--es hat es noch nicht erreicht; denn beides kann auf gleiche Weise gesagt werden.
Die Vernunft _muß aus diesem Glücke heraustreten_; denn nur _an sich_ oder _unmittelbar_ ist das Leben eines freien Volks die _reale Sittlichkeit_, oder sie ist eine _seiende_, und damit ist auch dieser allgemeine Geist selbst ein einzelner, das Ganze der Sitten und Gesetze, eine _bestimmte_ sittliche Substanz, welche erst in dem hohem Momente, nämlich im _Bewußtsein über ihr Wesen_, die Beschränkung auszieht, und nur in diesem Erkennen ihre absolute Wahrheit hat, nicht aber unmittelbar in ihrem _Sein_; in diesem ist sie teils eine beschränkte, teils ist die absolute Beschränkung eben dies, daß der Geist in der Form des _Seins_ ist.
Ferner ist daher das _einzelne_ Bewußtsein, wie es unmittelbar seine Existenz in der realen Sittlichkeit oder in dem Volke hat, ein gediegenes Vertrauen, dem sich der Geist nicht in seine _abstrakte_ Momente aufgelöst hat, und das sich also auch nicht als reine _Einzelnheit für sich zu sein_ weiß. Ist es aber zu diesem Gedanken gekommen, wie es muß, so ist diese _unmittelbare_ Einheit mit dem Geiste oder sein _Sein_ in ihm, sein Vertrauen verloren; es für sich _isoliert_, ist sich nun das Wesen, nicht mehr der allgemeine Geist.
Das _Moment dieser Einzelnheit des Selbstbewußtseins_ ist zwar in dem allgemeinen Geiste selbst, aber nur als eine verschwindende Größe, die, wie sie für sich auftritt, in ihm ebenso unmittelbar sich auflöst und nur als Vertrauen zum Bewußtsein kommt. Indem es sich so fixiert--und jedes Moment, weil es Moment des Wesens ist, muß selbst dazu gelangen, als Wesen sich darzustellen--, so ist das Individuum den Gesetzen und Sitten gegenübergetreten; sie sind nur ein Gedanke ohne absolute Wesenheit, eine abstrakte Theorie ohne Wirklichkeit; es aber ist als dieses Ich sich die lebendige Wahrheit.
Oder das Selbstbewußtsein hat _dieses Glück noch nicht erreicht_, sittliche Substanz, der Geist eines Volks zu sein. Denn aus der Beobachtung zurückgekehrt, ist der Geist zuerst noch nicht als solcher durch sich selbst verwirklicht; er ist nur als _innres_ Wesen oder als die Abstraktion gesetzt.--Oder er _ist_ erst _unmittelbar_; unmittelbar seiend aber ist er _einzeln_; er ist das praktische Bewußtsein, das in seine vorgefundene Welt mit dem Zwecke einschreitet, sich in dieser Bestimmtheit eines Einzelnen zu verdoppeln, sich als Diesen als sein seiendes Gegenbild zu erzeugen und dieser Einheit seiner Wirklichkeit mit dem gegenständlichen Wesen bewußt zu werden. Es hat die _Gewißheit_ dieser Einheit; es gilt ihm, daß sie _an sich_ oder daß diese Übereinstimmung seiner und der Dingheit schon vorhanden ist, nur _ihm_ noch durch es zu werden hat, oder daß sein Machen ebenso das _Finden_ derselben ist. Indem diese Einheit _Glück_ heißt, wird dies Individuum hiemit sein _Glück zu suchen_ von seinem Geiste in die Welt hinausgeschickt.
Wenn also die Wahrheit dieses vernünftigen Selbstbewußtseins für uns die sittliche Substanz ist, so ist hier für es der Anfang seiner sittlichen Welterfahrung. Von der Seite, daß es noch nicht zu jener geworden, dringt diese Bewegung auf sie, und das, was in ihr sich aufhebt, sind die einzelnen Momente, die ihm isoliert gelten. Sie haben die Form eines unmittelbaren Wollens oder _Naturtriebs_, der seine Befriedigung erreicht, welche selbst der Inhalt eines neuen Triebes ist.--Von der Seite aber, daß das Selbstbewußtsein das Glück in der Substanz zu sein verloren, sind diese Naturtriebe mit Bewußtsein ihres Zweckes als der wahren Bestimmung und Wesenheit verbunden; die sittliche Substanz ist zum selbstlosen Prädikate herabgesunken, dessen lebendige Subjekte die Individuen sind, die ihre Allgemeinheit durch sich selbst zu erfüllen, und für ihre Bestimmung aus sich zu sorgen haben.--In jener Bedeutung also sind jene Gestalten das Werden der sittlichen Substanz, und gehen ihr vor; in dieser folgen sie, und lösen es für das Selbstbewußtsein auf, was seine Bestimmung sei; nach jener Seite geht in der Bewegung, worin erfahren wird, was ihre Wahrheit ist, die Unmittelbarkeit oder Roheit der Triebe verloren, und der Inhalt derselben in einen höhern über; nach dieser aber die falsche Vorstellung des Bewußtseins, das in sie seine Bestimmung setzt. Nach jener ist das _Ziel_, das sie erreichen, die unmittelbare sittliche Substanz; nach dieser aber das Bewußtsein derselben, und zwar ein solches, das sie als sein eignes Wesen weiß; und insofern wäre diese Bewegung das Werden der Moralität, einer höhern Gestalt als jene. Allein diese Gestalten machen zugleich nur _eine_ Seite ihres Werdens aus, nämlich diejenige, welche in das _Für-sich-sein_ fällt, oder worin das Bewußtsein _seine_ Zwecke aufhebt; nicht die Seite, nach welcher sie aus der Substanz selbst hervorgeht. Da diese Momente noch nicht die Bedeutung haben können, im Gegensatze gegen die verlorne Sittlichkeit zu Zwecken gemacht zu werden, so gelten sie hier zwar nach ihrem unbefangenen Inhalte, und das Ziel, nach welchem sie dringen, ist die sittliche Substanz. Aber indem unsern Zeiten jene Form derselben näher liegt, in welcher sie erscheinen, nachdem das Bewußtsein sein sittliches Leben verloren und es suchend jene Formen wiederholt, so mögen sie mehr in dem Ausdrucke dieser Weise vorgestellt werden.
Das Selbstbewußtsein, welches nur erst der Begriff des Geistes ist, tritt diesen Weg in der Bestimmtheit an, sich als einzelner Geist das Wesen zu sein, und sein Zweck ist also, sich als einzelnes die Verwirklichung zu geben und als dieses in ihr sich zu genießen.
In der Bestimmung, sich als _Fürsichseiendes_ das Wesen zu sein, ist es die _Negativität_ des Andern; in seinem Bewußtsein tritt daher es selbst als das Positive einem solchen gegenüber, das zwar _ist_, aber für es die Bedeutung eines Nichtansichseienden hat; das Bewußtsein erscheint entzweit in diese vorgefundene Wirklichkeit und in den _Zweck_, den es durch Aufheben derselben vollbringt, und statt jener vielmehr zur Wirklichkeit macht. Sein erster Zweck ist aber sein _unmittelbares_ abstraktes _Für-sich-sein_, oder sich als _dieses Einzelne_ in einem andern oder ein anderes Selbstbewußtsein als sich anzuschauen. Die Erfahrung, was die Wahrheit dieses Zwecks ist, stellt das Selbstbewußtsein höher, und es ist sich nunmehr Zweck, insofern es zugleich _allgemeines_ ist, und das _Gesetz unmittelbar_ an ihm hat. In der Vollbringung dieses _Gesetzes_ seines _Herzens_ erfährt es aber, daß das _einzelne_ Wesen hiebei sich nicht erhalten, sondern das Gute nur durch die Aufopferung desselben ausgeführt werden kann, und es wird zur _Tugend_. Die Erfahrung, welche sie macht, kann keine andre sein, als daß ihr Zweck an sich schon ausgeführt ist, das Glück unmittelbar im Tun selbst sich findet, und das Tun selbst das Gute ist. Der Begriff dieser ganzen Sphäre, daß die Dingheit das _Für-sich-sein_ des Geistes selbst ist, wird in ihrer Bewegung für das Selbstbewußtsein. Indem es ihn gefunden, ist es sich also Realität als unmittelbar sich aussprechende Individualität, die keinen Widerstand an einer entgegengesetzten Wirklichkeit mehr findet, und der nur dies Aussprechen selbst Gegenstand und Zweck ist.
a. Die Lust und die Notwendigkeit Das Selbstbewußtsein, welches sich überhaupt die _Realität_ ist, hat seinen Gegenstand an ihm selbst, aber als einen solchen, welchen es nur erst _für sich_ hat, und der noch nicht seiend ist; das _Sein_ steht ihm als eine andere Wirklichkeit, denn die seinige ist, gegenüber; und es geht darauf, durch Vollführung seines Für-sich-seins sich als anderes selbstständiges Wesen anzuschauen.
Dieser _erste Zweck_ ist, seiner als einzelnen Wesens in dem andern Selbstbewußtsein bewußt zu werden, oder dies Andre zu sich selbst zu machen; es hat die Gewißheit, daß _an sich_ schon dies Andre es selbst ist.--Insofern es aus der sittlichen Substanz und dem ruhigen Sein des Denkens zu seinem _Für-sich-sein_ sich erhoben, so hat es das Gesetz der Sitte und des Daseins, die Kenntnisse der Beobachtung und die Theorie, als einen grauen eben verschwindenden Schatten hinter sich, denn dies ist vielmehr ein Wissen von einem solchen, dessen Für-sich-sein und Wirklichkeit eine andere als die des Selbstbewußtseins ist. Es ist in es statt des himmlisch scheinenden Geistes der Allgemeinheit des Wissens und Tuns, worin die Empfindung und der Genuß der Einzelnheit schweigt, der Erdgeist gefahren, dem das Sein nur, welches die Wirklichkeit des einzelnen Bewußtseins ist, als die wahre Wirklichkeit gilt.
Es verachtet Verstand und Wissenschaftdes Menschen allerhöchste Gaben--es hat dem Teufel sich ergebenund muß zugrunde gehn.
Es stürzt also ins Leben, und bringt die reine Individualität, in welcher es auftritt, zur Ausführung. Es macht sich weniger sein Glück, als daß es dasselbige unmittelbar nimmt und genießt. Die Schatten von Wissenschaft, Gesetzen und Grundsätzen, die allein zwischen ihm und seiner eignen Wirklichkeit stehen, verschwinden, als ein lebloser Nebel, der es nicht mit der Gewißheit seiner Realität aufnehmen kann; es nimmt sich das Leben, wie eine reife Frucht gepflückt wird, welche ebensosehr selbst entgegen kommt, als sie genommen wird.
Sein Tun ist nur nach einem Momente ein Tun der _Begierde_; es geht nicht auf die Vertilgung des ganzen gegenständlichen Wesens, sondern nur auf die Form seines Andersseins oder seiner Selbstständigkeit, die ein wesenloser Schein ist; denn _an sich_ gilt es ihm für dasselbe Wesen, oder als seine Selbstheit. Das Element, worin die Begierde und ihr Gegenstand gleichgültig gegeneinander und selbstständig bestehen, ist das _lebendige Dasein_; der Genuß der Begierde hebt dies, insofern es ihrem Gegenstande zukommt, auf. Aber hier ist dies Element, welches beiden die abgesonderte Wirklichkeit gibt, vielmehr die Kategorie, ein Sein, das wesentlich ein _vorgestelltes_ ist; es ist daher das _Bewußtsein_ der Selbstständigkeit;--sei es nun das natürliche, oder das zu einem System von Gesetzen ausgebildete Bewußtsein, welches die Individuen jedes für sich erhält. Diese Trennung ist nicht an sich für das Selbstbewußtsein, welches als _seine eigne_ Selbstheit das andre weiß.
Es gelangt also zum Genusse der _Lust_, zum Bewußtsein seiner Verwirklichung in einem als selbstständig erscheinenden Bewußtsein, oder zur Anschauung der Einheit beider selbstständigen Selbstbewußtsein. Es erreicht seinen Zweck, erfährt aber eben darin, was die Wahrheit desselben ist. Es begreift sich als _dieses einzelne fürsichseiende_ Wesen, aber die Verwirklichung dieses Zwecks ist selbst das Aufheben desselben, denn es wird sich nicht Gegenstand als _dieses einzelne_, sondern vielmehr als _Einheit_ seiner selbst und des andern Selbstbewußtseins, hiemit als aufgehobnes Einzelnes oder als _Allgemeines_.
Die genossene Lust hat wohl die positive Bedeutung, _sich selbst_ als gegenständliches Selbstbewußtsein geworden zu sein, aber ebensosehr die negative, _sich selbst_ aufgehoben zu haben; und indem es seine Verwirklichung nur in jener Bedeutung begriff, tritt seine Erfahrung als Widerspruch in sein Bewußtsein ein, worin die erreichte Wirklichkeit seiner Einzelnheit sich von dem negativen _Wesen_ vernichtet werden sieht, das wirklichkeitslos jener leer gegenübersteht und doch die verzehrende Macht desselben ist. Dieses Wesen ist nichts anders als der _Begriff_ dessen, was diese Individualität an sich ist. Sie ist aber noch die ärmste Gestalt des sich verwirklichenden Geistes; denn sie ist sich erst die _Abstraktion_ der Vernunft, oder die _Unmittelbarkeit_ der _Einheit_ des _Für-sich-_ und des _An-sich-seins_; ihr Wesen ist also nur die _abstrakte_ Kategorie. Jedoch hat sie nicht mehr die Form des _unmittelbaren, einfachen_ Seins, wie dem beobachtenden Geiste, wo sie das abstrakte _Sein_ oder, als Fremdes gesetzt, die _Dingheit_ überhaupt ist. Hier ist in diese Dingheit das Für-sich-sein und die Vermittlung getreten. Sie tritt daher als _Kreis_ auf, dessen Inhalt die entwickelte reine Beziehung der einfachen Wesenheiten ist. Die erlangte Verwirklichung dieser Individualität besteht daher in nichts anderem, als daß sie diesen Kreis von Abstraktionen aus der Eingeschlossenheit des einfachen Selbstbewußtseins in das Element des _Für-es-seins_ oder der gegenständlichen Ausbreitung herausgeworfen hat. Was dem Selbstbewußtsein also in der genießenden Lust als sein Wesen zum _Gegenstande_ wird, ist die Ausbreitung jener leeren Wesenheiten, der reinen Einheit, des reinen Unterschiedes und ihrer Beziehung; weiter hat der Gegenstand, den die Individualität als ihr _Wesen_ erfährt, keinen Inhalt. Er ist das, was die _Notwendigkeit_ genannt wird; denn die Notwendigkeit, das _Schicksal_ und dergleichen, ist eben dieses, von dem man nicht zu sagen weiß, _was_ es tue, welches seine bestimmten Gesetze und positiver Inhalt seie, weil es der absolute als _Sein_ angeschaute reine Begriff selbst ist, die einfache und leere, aber unaufhaltsame und unstörbare _Beziehung_, deren Werk nur das Nichts der Einzelnheit ist. Sie ist dieser _feste Zusammenhang_, weil das Zusammenhängende die reinen Wesenheiten oder die leeren Abstraktionen sind; Einheit, Unterschied und Beziehung sind Kategorien, deren jede nichts an und für sich, nur in Beziehung auf ihr Gegenteil ist, und die daher nicht auseinanderkommen können.
Sie sind durch ihren _Begriff_ aufeinander bezogen, denn sie sind die reinen Begriffe selbst; und diese _absolute Beziehung_ und abstrakte Bewegung macht die Notwendigkeit aus. Die nur einzelne Individualität, die nur erst den reinen Begriff der Vernunft zu ihrem Inhalte hat, statt aus der toten Theorie in das Leben sich gestürzt zu haben, hat sich also vielmehr nur in das Bewußtsein der eignen Leblosigkeit gestürzt, und wird sich nur als die leere und fremde Notwendigkeit, als die _tote_ Wirklichkeit zuteil.
Der Übergang geschieht aus der Form des _Eins_ in die der _Allgemeinheit_, aus einer absoluten Abstraktion in die andere; aus dem Zwecke des reinen _Für-sich-seins_, das die Gemeinschaft mit _Andern_ abgeworfen, in das _reine_ Gegenteil, das dadurch ebenso abstrakte _An-sich-sein_. Dies erscheint hiemit so, daß das Individuum nur zugrunde gegangen, und die absolute Sprödigkeit der Einzelnheit an der ebenso harten, aber kontinuierlichen Wirklichkeit zerstäubt ist.--Indem es als Bewußtsein die Einheit seiner selbst und seines Gegenteils ist, ist dieser Untergang noch für es; sein Zweck und seine Verwirklichung, sowie der Widerspruch dessen, was _ihm_ das Wesen war, und was _an sich_ das Wesen ist;--es erfährt den Doppelsinn, der in dem liegt, was es tat, nämlich sein _Leben_ sich _genommen_ zu haben; es nahm das Leben, aber vielmehr ergriff es damit den Tod.
Dieser _Übergang_ seines lebendigen Seins in die leblose Notwendigkeit erscheint ihm daher als eine Verkehrung, die durch nichts vermittelt ist. Das Vermittelnde müßte das sein, worin beide Seiten eins wären, das Bewußtsein also das eine Moment im andern erkennte, seinen Zweck und Tun in dem Schicksale, und sein Schicksal in seinem Zwecke und Tun, _sein eigenes Wesen_ in dieser _Notwendigkeit_. Aber diese Einheit ist für dies Bewußtsein eben die Lust selbst, oder das _einfache, einzelne_ Gefühl, und der Übergang von dem Momente dieses seines Zwecks in das Moment seines wahren Wesens für es ein reiner Sprung in das Entgegengesetzte; denn diese Momente sind nicht im Gefühle enthalten und verknüpft, sondern nur im reinen Selbst, das ein Allgemeines oder das Denken ist. Das Bewußtsein ist sich daher durch seine Erfahrung, worin ihm seine Wahrheit werden sollte, vielmehr ein Rätsel geworden, die Folgen seiner Taten sind ihm nicht seine Taten selbst; was ihm widerfährt, _für es_ nicht die Erfahrung dessen, was es _an sich_ ist; der Übergang nicht eine bloße Formänderung desselben Inhalts und Wesens, einmal vorgestellt als Inhalt und Wesen des Bewußtseins, das anderemal als Gegenstand oder _angeschautes_ Wesen seiner selbst.
Die _abstrakte Notwendigkeit_ gilt also für die nur negative, unbegriffene _Macht der Allgemeinheit_, an welcher die Individualität zerschmettert wird.
Bis hieher geht die Erscheinung dieser Gestalt des Selbstbewußtseins; das letzte Moment ihrer Existenz ist der Gedanke ihres Verlusts in der Notwendigkeit, oder der Gedanke ihrer selbst als eines sich absolut _fremden_ Wesens. Das Selbstbewußtsein _an sich_ hat aber diesen Verlust überlebt; denn diese Notwendigkeit oder reine Allgemeinheit ist _sein eignes_ Wesen. Diese Reflexion des Bewußtseins in sich, die Notwendigkeit als _sich_ zu wissen, ist eine neue Gestalt desselben.
b. Das Gesetz des Herzens und der Wahnsinn des Eigendünkels Was die Notwendigkeit in Wahrheit am Selbstbewußtsein ist, dies ist sie für seine neue Gestalt, worin es sich selbst als das Notwendige ist; es weiß _unmittelbar_ das _Allgemeine_, oder das _Gesetz_ in sich zu haben; welches um dieser Bestimmung willen, daß es _unmittelbar_ in dem Für-sich-sein des Bewußtseins ist, das _Gesetz_ des _Herzens_ heißt. Diese Gestalt ist _für sich_ als _Einzelnheit_ Wesen, wie die vorige, aber sie ist um die Bestimmung reicher, daß ihr dies _Für-sich-sein_ als notwendiges oder allgemeines gilt.
Das Gesetz also, das unmittelbar das eigne des Selbstbewußtseins ist, oder ein Herz, das aber ein Gesetz an ihm hat, ist der _Zweck_, den es zu verwirklichen geht. Es ist zu sehen, ob seine Verwirklichung diesem Begriffe entsprechen, und ob es in ihr dies sein Gesetz als das Wesen erfahren wird.
Diesem Herzen steht eine Wirklichkeit gegenüber; denn im Herzen ist das Gesetz nur erst _für sich_, noch nicht verwirklicht und also zugleich etwas _Anderes_, als der Begriff ist. Dieses Andere bestimmt sich dadurch als eine Wirklichkeit, die das Entgegengesetzte des zu Verwirklichenden, hiemit der _Widerspruch_ des _Gesetzes_ und der _Einzelnheit_ ist. Sie ist also einerseits ein Gesetz, von dem die einzelne Individualität gedrückt wird, eine gewalttätige Ordnung der Welt, welche dem Gesetze des Herzens widerspricht;--und andererseits eine unter ihr leidende Menschheit, welche nicht dem Gesetze des Herzens folgt, sondern einer fremden Notwendigkeit untertan ist.--Diese Wirklichkeit, die der itzigen Gestalt des Bewußtseins _gegenüber_ erscheint, ist, wie erhellt, nichts anders als das vorhergehende entzweite Verhältnis der Individualität und ihrer Wahrheit, das Verhältnis einer grausamen Notwendigkeit, von welcher jene erdrückt wird. _Für uns_ tritt die vorhergehende Bewegung darum der neuen Gestalt gegenüber, weil diese an sich aus ihr entsprungen, das Moment, woraus sie herkommt, also notwendig für sie ist; ihr aber erscheint es als ein _Vorgefundenes_, indem sie kein Bewußtsein über ihren _Ursprung_ hat, und ihr das Wesen ist, vielmehr _für sich_ selbst oder das negative gegen dies positive An-sich zu sein.
Diese dem Gesetze des Herzens widersprechende Notwendigkeit, sowie das durch sie vorhandene Leiden, aufzuheben, darauf ist also diese Individualität gerichtet. Sie ist hiemit nicht mehr der Leichtsinn der vorigen Gestalt, die nur die einzelne Lust wollte, sondern die Ernsthaftigkeit eines hohen Zwecks, die ihre Lust in der Darstellung ihres _vortrefflichen_ eigenen Wesens und in der Hervorbringung des _Wohls der Menschheit_ sucht. Was sie verwirklicht, ist selbst das Gesetz, und ihre Lust daher zugleich die allgemeine aller Herzen.
Beides ist ihr _ungetrennt_; ihre Lust das Gesetzmäßige, und die Verwirklichung des Gesetzes der allgemeinen Menschheit Bereitung ihrer einzelnen Lust. Denn innerhalb ihrer selbst ist _unmittelbar_ die Individualität und das Notwendige eins; das Gesetz Gesetz des Herzens. Die Individualität ist noch nicht aus ihrer Stelle gerückt, und die Einheit beider nicht durch die vermittelnde Bewegung derselben, noch nicht durch die Zucht zustande gekommen. Die Verwirklichung des unmittelbaren _ungezogenen_ Wesens gilt für Darstellung einer Vortrefflichkeit und für Hervorbringung des Wohls der Menschheit.
Das Gesetz dagegen, welches dem Gesetze des Herzens gegenübersteht, ist vom Herzen getrennt, und frei für sich. Die Menschheit, die ihm angehört, lebt nicht in der beglückenden Einheit des Gesetzes mit dem Herzen, sondern entweder in grausamer Trennung und Leiden, oder wenigstens in der Entbehrung des Genusses _seiner selbst_ bei der _Befolgung_ des Gesetzes, und in dem Mangel des Bewußtseins der eignen Vortrefflichkeit bei der _Überschreitung_ desselben. Weil jene gewalthabende göttliche und menschliche Ordnung von dem Herzen getrennt ist, ist sie diesem ein _Schein_, welcher das verlieren soll, was ihm noch zugesellt ist, nämlich die Gewalt und die Wirklichkeit.
Sie mag in ihrem _Inhalte_ wohl zufälligerweise mit dem Gesetze des Herzens übereinstimmen, und dann kann sich dieses sie gefallen lassen; aber nicht das Gesetzmäßige rein als solches ist ihm das Wesen, sondern daß es darin das Bewußtsein _seiner selbst_, daß es _sich_ darin befriedigt habe. Wo der Inhalt der allgemeinen Notwendigkeit aber nicht mit dem Herzen übereinstimmt, ist sie auch ihrem Inhalte nach nichts an sich, und muß dem Gesetze des Herzens weichen.
Das Individuum _vollbringt_ also das Gesetz seines Herzens; es wird _allgemeine Ordnung_, und die Lust zu einer an und für sich gesetzmäßigen Wirklichkeit. Aber in dieser Verwirklichung ist es ihm in der Tat entflohen; es wird unmittelbar nur das Verhältnis, welches aufgehoben werden sollte. Das Gesetz des Herzens hört eben durch seine Verwirklichung auf, Gesetz des _Herzens_ zu sein. Denn es erhält darin die Form des _Seins_, und ist nun _allgemeine Macht_, für welche _dieses_ Herz gleichgültig ist, so daß das Individuum _seine eigene_ Ordnung dadurch, daß es sie _aufstellt_, nicht mehr als die seinige findet. Durch die Verwirklichung seines Gesetzes bringt es daher nicht _sein_ Gesetz, sondern indem sie _an sich_ die seinige, für es aber eine fremde ist, nur dies hervor, in die wirkliche Ordnung sich zu verwickeln; und zwar in sie als eine ihm nicht nur fremde, sondern feindliche Übermacht.--Durch seine Tat setzt es sich _in_ oder vielmehr _als_ das allgemeine Element der seienden Wirklichkeit, und seine Tat soll selbst nach seinem Sinne den Wert einer allgemeinen Ordnung haben. Aber damit hat es sich von sich selbst _freigelassen_, es wächst als Allgemeinheit für sich fort und reinigt sich von der Einzelnheit; das Individuum, welches die Allgemeinheit nur in der Form seines unmittelbaren Für-sich-seins erkennen will, erkennt sich also nicht in dieser freien Allgemeinheit, während es ihr zugleich angehört, denn sie ist sein Tun. Dies Tun hat daher die verkehrte Bedeutung, der allgemeinen Ordnung zu _widersprechen_, denn seine Tat soll Tat _seines_ einzelnen Herzens, nicht freie allgemeine Wirklichkeit sein; und zugleich hat es sie in der Tat _anerkannt_, denn das Tun hat den Sinn, sein Wesen als _freie Wirklichkeit_ zu setzen, das heißt die Wirklichkeit als sein Wesen anzuerkennen.
Das Individuum hat durch den Begriff seines Tuns die nähere Weise bestimmt, in welcher die wirkliche Allgemeinheit, der es sich angehörig gemacht, sich gegen es kehrt. Seine Tat gehört als _Wirklichkeit_ dem Allgemeinen an; ihr Inhalt aber ist die eigene Individualität, welche sich als diese _einzelne_ dem Allgemeinen entgegengesetzte erhalten will. Es ist nicht irgendein bestimmtes Gesetz, von dessen Aufstellung die Rede wäre, sondern die unmittelbare Einheit des einzelnen Herzens mit der Allgemeinheit ist der zum Gesetze erhobene und geltensollende Gedanke, daß in dem, was Gesetz ist, _jedes Herz sich_ selbst erkennen muß. Aber nur das Herz dieses Individuums hat seine Wirklichkeit in seiner Tat, welche ihm sein _Für-sich-sein_ oder _seine Lust_ ausdrückt, gesetzt. Sie soll unmittelbar als Allgemeines gelten, das heißt, sie ist in Wahrheit etwas Besonderes, und hat nur die Form der Allgemeinheit, sein _besonderer_ Inhalt soll _als solcher_ für allgemein gelten. Daher finden in diesem Inhalte die andern nicht das Gesetz ihres Herzens, sondern vielmehr das _eines andern_ vollbracht, und eben nach dem allgemeinen Gesetze, daß in dem, was Gesetz ist, jedes sein Herz finden soll, kehren sie sich ebenso gegen die Wirklichkeit, welche _es_ aufstellte, als es sich gegen die ihrige kehrte. Das Individuum findet also, wie zuerst nur das starre Gesetz, itzt die Herzen der Menschen selbst seinen vortrefflichen Absichten entgegen und zu verabscheuen.
Weil dies Bewußtsein die Allgemeinheit nur erst als _unmittelbare_, und die Notwendigkeit als Notwendigkeit des _Herzens_ kennt, ist ihm die Natur der Verwirklichung und der Wirksamkeit unbekannt, daß sie als das _Seiende_ in ihrer Wahrheit vielmehr das _an sich Allgemeine_ ist, worin die Einzelnheit des Bewußtseins, die sich ihr anvertraut, um als _diese_ unmittelbare _Einzelnheit_ zu _sein_, vielmehr untergeht; statt dieses _seines Seins_ erlangt es also in dem Sein die Entfremdung _seiner selbst_. Dasjenige, worin es sich nicht erkennt, ist aber nicht mehr die tote Notwendigkeit, sondern die Notwendigkeit als belebt durch die allgemeine Individualität. Es nahm diese göttliche und menschliche Ordnung, die es geltend vorfand, für eine tote Wirklichkeit, worin, wie es selbst, das sich als dieses für sich seiende dem Allgemeinen entgegengesetzte Herz fixiert, so die ihr angehören, das Bewußtsein ihrer selbst nicht hätten; es findet sie aber vielmehr von dem Bewußtsein aller belebt, und als Gesetz aller Herzen. Es macht die Erfahrung, daß die Wirklichkeit belebte Ordnung ist, zugleich in der Tat eben dadurch, daß es das Gesetz seines Herzens verwirklicht; denn dies heißt nichts anders, als daß die Individualität sich als Allgemeines zum Gegenstande wird, worin es sich aber nicht erkennt.
Was also dieser Gestalt des Selbstbewußtseins aus ihrer Erfahrung als das Wahre hervorgeht, _widerspricht_ dem, was sie _für sich_ ist.
Was sie aber für sich ist, hat selbst die Form absoluter Allgemeinheit für sie, und es ist das Gesetz des Herzens, welches mit dem _Selbst_bewußtsein unmittelbar eins ist. Zugleich ist die bestehende und lebendige Ordnung ebenso sein _eigenes Wesen_ und Werk, es bringt nichts anders hervor als sie; sie ist in gleich unmittelbarer Einheit mit dem Selbstbewußtsein. Dieses ist auf diese Weise, einer gedoppelten entgegengesetzten Wesenheit angehörend, an sich selbst widersprechend, und im Innersten zerrüttet. Das Gesetz _dieses_ Herzens ist nur dasjenige, worin das Selbstbewußtsein sich selbst erkennt; aber die allgemeine gültige Ordnung ist durch die Verwirklichung jenes Gesetzes, ebenso ihm sein eigenes _Wesen_ und seine eigene _Wirklichkeit_ geworden; was in seinem Bewußtsein sich also widerspricht, ist beides in der Form des Wesens und seiner eignen Wirklichkeit für es.
Indem es dies Moment seines sich bewußten Untergangs und darin das Resultat seiner Erfahrung ausspricht, zeigt es sich als diese innere Verkehrung seiner Selbst, als die Verrücktheit des Bewußtseins, welchem sein Wesen unmittelbar Unwesen, seine Wirklichkeit unmittelbar Unwirklichkeit ist.--Die Verrücktheit kann nicht dafür gehalten werden, daß überhaupt etwas Wesenloses für wesentlich, etwas Nichtwirkliches für wirklich gehalten werde, so daß das, was für den einen wesentlich oder wirklich ist, es für einen andern nicht wäre, und das Bewußtsein der Wirklichkeit und Nichtwirklichkeit oder der Wesenheit und Unwesenheit auseinander fielen.--Wenn etwas in der Tat für das Bewußtsein überhaupt wirklich und wesentlich, für mich aber nicht ist, so habe ich in dem Bewußtsein seiner Nichtigkeit, zugleich da ich Bewußtsein überhaupt bin, das Bewußtsein seiner Wirklichkeit, --und indem sie beide fixiert sind, so ist dies eine Einheit, welche der Wahnsinn im Allgemeinen ist. In diesem ist aber nur ein _Gegenstand_ für das Bewußtsein verrückt; nicht das Bewußtsein als solches in und für sich selbst. In dem Resultate des Erfahrens, das sich hier ergeben hat, ist aber das Bewußtsein in seinem Gesetze sich _seiner selbst_ als dieses Wirklichen bewußt; und zugleich, indem ihm ebendieselbe Wesenheit, dieselbe Wirklichkeit _entfremdet_ ist, ist es als Selbstbewußtsein, als absolute Wirklichkeit sich seiner Unwirklichkeit bewußt, oder die beiden Seiten gelten ihm nach ihrem Widerspruche unmittelbar als _sein Wesen,_ das also im Innersten verrückt ist.
Das Herzklopfen für das Wohl der Menschheit geht darum in das Toben des verrückten Eigendünkels über; in die Wut des Bewußtseins, gegen seine Zerstörung sich zu erhalten, und dies dadurch, daß es die Verkehrtheit, welche es selbst ist, aus sich herauswirft, und sie als ein Anderes anzusehen und auszusprechen sich anstrengt. Es spricht also die allgemeine Ordnung aus, als eine von fanatischen Priestern, schwelgenden Despoten und für ihre Erniedrigung hinabwärts durch Erniedrigen und Unterdrücken sich entschädigenden Dienern derselben erfundne und zum namenlosen Elende der betrognen Menschheit gehandhabte Verkehrung des Gesetzes des Herzens und seines Glückes.
--Das Bewußtsein spricht in dieser seiner Verrücktheit die _Individualität_ als das Verrückende und Verkehrte aus, aber eine _fremde_ und _zufällige_. Aber das Herz, oder die _unmittelbar allgemeinseinwollende Einzelnheit des Bewußtseins_ ist dies Verrückende und Verkehrte selbst, und sein Tun nur die Hervorbringung dessen, daß dieser Widerspruch _seinem_ Bewußtsein wird. Denn das Wahre ist ihm das Gesetz des Herzens--ein bloß _gemeintes_, das nicht, wie die bestehende Ordnung, den Tag ausgehalten hat, sondern vielmehr, wie es sich diesem zeigt, zugrunde geht. Dies sein Gesetz sollte _Wirklichkeit_ haben; hierin ist ihm das Gesetz als _Wirklichkeit_, als _geltende Ordnung_ Zweck und Wesen, aber unmittelbar ist ihm ebenso die _Wirklichkeit_, eben das Gesetz als Wirklichkeit, _es selbst_ als Einzelnheit des Bewußtseins ist sich das Wesen; aber es ist ihm Zweck, sie _seiend_ zu setzen; es ist ihm also unmittelbar vielmehr sein Selbst als Nichteinzelnes das Wesen, oder Zweck als Gesetz, eben darin als eine Allgemeinheit, welche es