SigPhi · Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Wissenschaft der Logik — Band 2 (German)

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keine andere Momente oder Bestimmungen, als das Ich selbst.

Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der kantischen Philosophie, daß, um das zu erkennen, was der _Begriff_ sey, an die Natur des Ich erinnert wird. Umgekehrt aber ist hierzu nothwendig, den _Begriff_ des Ich aufgefaßt zu haben, wie er vorhin angeführt worden. Wenn bei der bloßen _Vorstellung_ des Ich stehen geblieben wird, wie sie unserem gewöhnlichen Bewußtseyn vorgeschwebt, so ist Ich nur das einfache _Ding_, welches auch _Seele_ genannt wird, dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft _inhärirt_. Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einläßt, weder Ich noch den Begriff zu begreifen, kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näher zu bringen.

Die angeführte kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten, die den Begriff betreffen, und einige weitere Bemerkungen nothwendig machen. Vor's Erste sind der _Stufe_ des _Verstandes_ die _Stufen des Gefühls und der Anschauung_ vorausgeschickt; und es ist ein wesentlicher Satz der kantischen Transcendentalphilosophie, daß die _Begriffe ohne Anschauung leer_ sind, und allein als _Beziehung_ des durch die Anschauung gegebenen _Mannigfaltigen_ Gültigkeit haben.

Zweitens ist der Begriff als das _Objektive_ der Erkenntniß angegeben worden, somit als die _Wahrheit_. Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas _bloß Subjektives_ genommen, aus dem sich die _Realität_, unter welcher, da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird, die Objektivität zu verstehen ist, nicht _herausklauben_ lasse; und überhaupt wird der Begriff und das Logische für etwas nur _Formelles_ erklärt, das, weil es von dem Inhalt abstrahire, die Wahrheit nicht enthalte.

Was nun erstens _jenes Verhältniß des Verstandes oder Begriffs zu den ihm vorausgesetzten Stufen_ betrifft, so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist, die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen. In unserer Wissenschaft, als der reinen _Logik_, sind diese Stufen _Seyn_ und _Wesen_. In der _Psychologie_ sind es das _Gefühl_ und die _Anschauung_, und dann die _Vorstellung_ überhaupt, welche dem Verstande vorausgeschickt werden. In der _Phänomenologie_ des Geistes, als der Lehre vom Bewußtseyn, wurde durch die Stufen des _sinnlichen Bewußtseyns_ und dann des _Wahrnehmens_ zum Verstande aufgestiegen. Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus.

Wie _unvollständig_ zunächst diese Stufenleiter ist, giebt er schon selbst dadurch zu erkennen, daß er als _Anhang_ zu der transcendentalen Logik oder Verstandeslehre noch eine _Abhandlung_ über die _Reflexions-Begriffe_ hinzufügt;--eine Sphäre, welche zwischen der _Anschauung_ und dem _Verstande_, oder dem _Seyn_ und _Begriffe_ liegt. Über die Sache selbst ist _vor's Erste_ zu bemerken, daß jene Gestalten von _Anschauung, Vorstellung_ und dergleichen dem _selbstbewußten Geiste_ angehören, der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird. Die reinen Bestimmungen von Seyn, Wesen und Begriff machen zwar auch die Grundlage und das innere einfache Gerüste der Formen des Geistes aus; der Geist als _anschauend_, ebenso als _sinnliches Bewußtseyn_, ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seyns, so wie der Geist als _vorstellend_, wie auch als _wahrnehmendes_ Bewußtseyn sich vom Seyn auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat. Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft so wenig an, als die konkreten Formen, welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen, und welche _Raum und Zeit_, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit, als _unorganische Natur_, und die _organische Natur_ seyn würde. Ebenso ist hier auch der Begriff, nicht als Aktus des selbstbewußten Verstandes, nicht der _subjektive Verstand_ zu betrachten, sondern der Begriff an und für sich, welcher ebenso wohl eine _Stufe_ der _Natur_, als des _Geistes_ ausmacht.

Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur, auf welcher der Begriff hervortritt; aber als blinder, sich selbst nicht fassender, d. h. nicht denkender Begriff; als solcher kommt er nur dem Geiste zu. Von jener ungeistigen aber sowohl, als von dieser geistigen Gestalt des Begriffes ist seine logische Form unabhängig, es ist hierüber schon in der _Einleitung_ die nöthige Vorerinnerung gemacht worden; es ist dieß eine Bedeutung, welche nicht erst innerhalb der _Logik_ zu rechtfertigen ist, sondern mit der man _vor_ derselben im Reinen seyn muß. Wie nun aber auch die Formen gestaltet seyn möchten, welche dem Begriffe vorangehen, so kommt es _zweitens_ auf das _Verhältniß_ an, in welchem der _Begriff_ zu _denselben gedacht_ wird. Dieß Verhältniß wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung, als auch in der kantischen Transcendentalphilosophie so angenommen, daß der empirische _Stoff_, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung zuerst _für sich da_ ist, und daß dann der Verstand dazu _hintrete, Einheit_ in denselben bringe, und ihn durch _Abstraktion_ in die Form der _Allgemeinheit_ erhebe. Der Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere _Form_, welche Theils nur durch jenen _gegebenen_ Inhalt Realität erhält, Theils von ihm _abstrahirt_, nämlich ihn als etwas, aber nur für den Begriff Unbrauchbares _wegläßt_. Der Begriff ist in dem einen und dem andern Thun nicht das Unabhängige, nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes, welches vielmehr die Realität an und für sich ist, die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben läßt.

Es muß nun allerdings zugegeben werden, daß der _Begriff als solcher_ noch nicht vollständig ist, sondern in die _Idee_ sich erheben muß, welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist; wie _sich_ in dem Verfolge durch die Natur des Begriffes _selbst ergeben_ muß.

Denn die Realität, die er sich giebt, darf nicht als ein Äußerliches aufgenommen, sondern muß nach wissenschaftlicher Forderung aus ihm selbst abgeleitet werden. Aber es ist wahrhaftig nicht jener durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff, welcher gegen den Begriff als das _Reale_ geltend gemacht werden darf. _"Es ist nur ein Begriff"_, pflegt man zu sagen, indem man nicht nur die Idee, sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Daseyn als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sey, als der Begriff. Das _Abstrakte_ hält man dann darum für geringer, als das Konkrete, weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sey. Das Abstrahiren hat in dieser Meinung die Bedeutung, daß aus dem Konkreten nur zu _unserem subjektiven Behuf ein_ oder _das andere Merkmal_ so herausgenommen werden, daß mit dem Weglassen so vieler anderer _Eigenschaften_ und _Beschaffenheiten_ des Gegenstandes denselben an ihrem _Werthe_ und ihrer _Würde_ nichts benommen seyn solle; sondern sie als das _Reelle_, nur auf der andern Seite drüben, noch immer als völlig Geltendes gelassen werden; so daß es nur das _Unvermögen_ des Verstandes sey, solchen Reichthum nicht aufzunehmen, und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen. Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung und das Mannigfaltige der Vorstellung als das Reelle gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird, so ist dieß eine Ansicht, welche abgelegt zu haben nicht nur Bedingung des Philosophirens ist, sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird; wie ist ein Bedürfniß und der Sinn derselben möglich, wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen noch für das Wahre gehalten wird? Die Philosophie aber giebt die _begriffene_ Einsicht, was es mit der Realität des sinnlichen Seyns für eine Bewandniß habe, und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung, des sinnlichen Bewußtseyns u. s. f. insofern dem Verstande voraus, als sie in dessen Werden seine Bedingungen, aber nur so sind, daß der Begriff _aus ihrer Dialektik_ und _Richtigkeit_ als ihr _Grund_ hervorgeht, nicht aber, daß er durch ihre _Realität_ bedingt wäre. Das abstrahirende Denken ist daher nicht als bloßes Auf-die-Seite-stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten, welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide, sondern es ist vielmehr das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer _Erscheinung_ auf das _Wesentliche_, welches nur im _Begriff_ sich manifestirt.

Wenn das freilich nur als ein _Merkmal_ oder _Zeichen_ dienen soll, was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sey, so darf es allerdings auch irgend eine nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes seyn, die wegen irgend eines äußerlichen Interesses aus den anderen herausgewählt wird, und von gleicher Art und Natur, wie die übrigen, ist.

Ein hauptsächlicher Mißverstand, welcher hierbei obwaltet, ist, als ob das _natürliche_ Princip, oder der _Anfang_, von dem in der _natürlichen_ Entwickelung oder in der _Geschichte_ des sich bildenden Individuums ausgegangen wird, das _Wahre_ und im _Begriffe Erste_ sey. Anschauung oder Seyn sind wohl der Natur nach das Erste oder die Bedingung für den Begriff, aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte, im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten. Wenn es nicht um die _Wahrheit_, sondern nur um die _Historie_ zu thun ist, wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe, so kann man allerdings bei der Erzählung stehen bleiben, daß wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen, und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe, und begreiflich jene Grundlage dazu nöthig habe, welche bei diesem Abstrahiren noch in der ganzen Realität, mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehen bleibe. Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen seyn, was geschieht, sondern eine Erkenntniß dessen, was _wahr_ darin ist, und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen, was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint.

Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist, alle Mannigfaltigkeit _außer dem Begriffe_ steht, und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit oder der leeren Reflexionsidentität zukommt, so kann schon zunächst daran erinnert werden, daß auch sonst für die Angaben eines Begriffs oder die Definition, zu der Gattung, welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist, ausdrücklich auch die _specifische Bestimmtheit_ gefordert wird.

Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektirt würde, was dieß sagen will, so würde sich ergeben, daß damit das _Unterscheiden_ als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird.

_Kant_ hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, daß es _synthetische Urtheile_ a priori gebe. Diese ursprüngliche Synthesis der Apperception ist eines der tiefsten Principien für die spekulative Entwickelung; sie enthält den Anfang zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs, und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit, welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt.--Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig. Schon der Ausdruck: _Synthesis_ leitet leicht wieder zur Vorstellung einer _äußerlichen_ Einheit, und _bloßen Verbindung_ von solchen, die _an und für sich getrennt_ sind.

Alsdann ist die kantische Philosophie nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehen geblieben, und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffs durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurück gegangen. Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung nicht darum als einen _erscheinenden_ Inhalt ausgesprochen, weil die Kategorien selbst nur endliche sind, sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus, weil sie _nur_ Bestimmungen seyen, die vom Selbstbewußtseyn herkommen. Auch gehört hierher, daß der Begriff wieder ohne das Mannigfaltige der Anschauung _inhaltslos_ und _leer_ seyn soll, ungeachtet er a priori eine _Synthesis_ sey; indem er dieß ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst, Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs, damit die _absolute Bestimmtheit_, die _Einzelnheit_, ist, ist der Begriff Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit. Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält, wird in der kantischen Darstellung dessen, was _Vernunft_ sey, vollendet. In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens, sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit, in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint, verlieren, und zur vollendeten Wahrheit kommen. Diese Erwartung wird aber getäuscht.

Dadurch, daß Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien als nur _dialektisch_ bestimmt, und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur als das _unendliche Nichts_ auffaßt, so verliert die unendliche Einheit der Vernunft auch noch die Synthesis und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs, sie wird zu der bekannten ganz formellen, _bloß regulativen Einheit_ des _systematischen Verstandesgebrauchs_. Es wird für einen Mißbrauch erklärt, daß die Logik, die bloß _ein Kanon der Beurtheilung_ seyn solle, als ein _Organon_ zur Hervorbringung _objektiver_ Einsichten angesehen werde. Die Vernunftbegriffe, in denen man eine höhere Kraft und tiefern Inhalt ahnen mußte, haben nichts _Konstitutives_ mehr, wie noch die Kategorien; sie sind _bloße_ Ideen; es soll _ganz wohl erlaubt_ seyn, sie zu gebrauchen, aber mit diesen intelligibeln Wesen, in denen sich alle _Wahrheit_ ganz aufschließen sollte, soll weiter nichts gemeint seyn, als _Hypothesen_, denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben, eine völlige Willkür und Tollkühnheit seyn würde, da sie--_in keiner Erfahrung vorkommen können._--Hätte man es je denken sollen, daß die Philosophie den intelligibeln Wesen darum die Wahrheit absprechen würde, weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren?

Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen, in Rücksicht auf welchen der Begriff und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist, und der in der kantischen Philosophie auf die gleiche Weise, wie insgemein genommen wird; das _Verhältniß_ nämlich des _Begriffs_ und _seiner Wissenschaft_ zur _Wahrheit_ selbst. Es ist vorhin aus der kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden, daß nach derselben das _Objekt_, als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung _vereinigt_ ist, nur diese Einheit ist _durch die Einheit des Selbstbewußtseyns_. Die _Objektivität des Denkens_ ist also hier bestimmt ausgesprochen, eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche _die Wahrheit_ ist. Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben, daß, indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet, dieser dadurch eine Veränderung erleidet, und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde; daß aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere, sondern daß er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner _Wahrheit_; in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber nur _Erscheinung_ und _Zufälligkeit_, daß die Erkenntniß des Gegenstandes, welche ihn begreift, die Erkenntniß desselben, wie er _an und für sich_ ist, und der Begriff seine Objektivität selbst sey. Auf der andern Seite wird aber ebenso wieder behauptet, _wir können die Dinge doch nicht erkennen_, _wie sie an und für sich seyen_, und die _Wahrheit_ sey für _die erkennende Vernunft unzugänglich_; jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objekts und des Begriffs besteht, sey doch nur Erscheinung; und zwar nun wieder aus dem Grunde, weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sey. Es ist hierüber schon daran erinnert worden, daß eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit, insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört, aufgehoben werde, und der Gegenstand durch den Begriff in seine nicht zufällig Wesenheit zurückgeführt sey; diese tritt in die Erscheinung, darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein Wesenloses, sondern Manifestation des Wesens. Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff.--Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des _Wesens_ durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind. Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwickelung geführt hat, ist, daß die Form des _Absoluten_, welche höher als Seyn und Wesen der _Begriff_ ist. Indem er nach dieser Seite, Seyn und Wesen, wozu auch bei anderen Ausgangspunkten Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören, und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen, _sich unterworfen_ und sich _als ihren unbedingten Grund_ erwiesen hat, so ist nun noch die _zweite Seite_ übrig, deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist, die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden, in und aus sich bildet. Es ist daher allerdings zugegeben worden, daß die Erkenntniß, welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist und nur erst zur _abstrakten Wahrheit_ gekommen ist. Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin, daß sie jener vermeintlichen Realität, die im Gefühl und Anschauung gegeben sey, entbehre; sondern daß der Begriff noch nicht seine _eigene_ aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat. Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff und genauer an seinen Kategorien und Reflexions-Bestimmungen erwiesene Absolutheit des Begriffes, daß derselbe nicht, wie er _außer_ und _vor_ dem Begriffe erscheint, _Wahrheit_ habe, sondern allein in seiner Idealität, oder Identität mit dem Begriffe. Die _Herleitung_ des Reellen aus ihm, wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin, daß der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt, und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht, daß er sie aus sich erzeugt, aber nicht, daß er zu einer fertigen, ihm gegenüber gefundenen Realität wieder zurückfällt, und zu etwas, das sich als das Unwesentliche der Erscheinung kund gethan, seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen, doch dergleichen nicht gefunden habe.--Es wird immer als etwas Verwundernswürdiges ausgezeichnet werden, wie die kantische Philosophie dasjenige Verhältniß des Denkens zum sinnlichen Daseyn, bei dem sie stehen blieb, für ein nur relatives Verhältniß der bloßen Erscheinung erkannte, und eine höhere Einheit beider in der _Idee_ überhaupt, und z.B. in der Idee eines anschauenden Verstandes sehr wohl anerkannte und aussprach, doch bei jenem relativen Verhältnisse und bei der Behauptung stehen geblieben ist, daß der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sey und bleibe,--somit als die _Wahrheit_ dasjenige behauptete, was sie als endliche Erkenntniß aussprach, und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedankendinge erklärte, was sie als _Wahrheit_ erkannte, und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte.

Indem es zunächst hier die _Logik_, die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muß ferner noch zugegeben werden, daß jene als die _formelle Wissenschaft_ nicht auch diejenige Realität enthalten können und solle, welche der Inhalt weiterer Theile der Philosophie, der _Wissenschaften der Natur und des Geistes_, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung zu Wissenschaft erhobene Bewußtseyn aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexions-Bestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der _Idee_ zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer _konkreten Unmittelbarkeit_ überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als _konkreter Geist_, zu werden.

Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die _formelle_ Wissenschaft, aber die Wissenschaft der _absoluten Form_, welche in sich Totalität ist, und die _reine Idee der Wahrheit selbst_ enthält.

Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt.--Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon _für sich selbst die Wahrheit_, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die _reine Wahrheit_, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseyns oder der absoluten Unmittelbarkeit haben.--Kant, indem er Kr. der r. Vern. S. 83 in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: _Was die Wahrheit sey?_ zu reden kommt, _schenkt_ vor's Erste als etwas Triviales die Namenerklärung, daß sie die Übereinstimmung der Erkenntniß mit ihrem Gegenstande sey;--eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werthe ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transcendentalen Idealismus erinnert, daß die _Vernunfterkenntniß_ die _Dinge an sich zu_ erfassen nicht vermögend sey, daß die _Realität schlechthin_ außer _dem Begriffe_ liege, so zeigt sich sogleich, daß eine solche _Vernunft_, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, _nicht in Übereinstimmung zu stezen_ vermag, und die _Dinge an sich_, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Übereinstimmung ist, _unwahre Vorstellungen_ sind. Wenn Kant die Idee eines _anschauenden Verstandes_ an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Übereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben.

"Das, was man zu wissen verlange, giebt Kant ferner an, sey ein _allgemeines_ und _sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntniß_; es würde ein solches seyn, welches von allen Erkenntnissen, _ohne Unterschied ihrer Gegenstände_, gültig wäre; da man aber bei demselben _von allem Inhalt_ der Erkenntniß (_Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert_, und _Wahrheit gerade diesen Inhalt_ angeht, so würde es ganz _unmöglich_ und _ungereimt_ seyn, nach einem Merkmal der _Wahrheit dieses Inhaltes_ der Erkenntnisse zu fragen.

"--Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Raisonnement scheint sehr einleuchtend zu seyn. Vor's Erste aber ist zu bemerken, daß es solchem formellen Raisonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt seyn, heißt es, nach einem Kriterium der _Wahrheit des Inhalts_ der Erkenntniß zu fragen; --aber nach der Definition macht nicht der _Inhalt_ die Wahrheit aus, sondern die _Übereinstimmung_ desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, _ohne den Begriff_, ist ein Begriffloses, somit Wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die _geforderte Übereinstimmung_ ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges seyn kann.--Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegentheil dessen sagen läßt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einläßt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, daß das Logische nur formell sey, und von allem Inhalt vielmehr abstrahire;--so haben wir eine einseitige Erkenntniß, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also ebenso wenig eine _Übereinstimmung_, da zur Übereinstimmung wesentlich _Zwei_ gehören, --ebenso wenig Wahrheit ist.--An der a priorischen _Synthesis_ des Begriffs hatte Kant ein höheres Princip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien _an und für sich_, und zu einem spekulativen Philosophiren kommen zu können.

Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muß dieß Formelle, _damit es ein Wahres seye_, an ihm selbst einen _Inhalt_ haben, welcher seiner Form gemäß sey, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die _reine Wahrheit_ selbst seyn muß. Dieses Formelle muß daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich (das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urtheile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt.

Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres sehen, unterworfen. So gilt z.B. die Form des positiven Urtheils für etwas an sich völlig Richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urtheil wahr sey. Ob diese Form _an und für sich_ eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, _das Einzelne ist ein Allgemeines_, nicht in sich dialektisch sey, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, daß dieß Urtheil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urtheil ausspricht, ein wahrer sey; obschon unmittelbar erhellt, daß ihn dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Übereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein.

Wenn aber das _abstrakte Allgemeine_, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; --so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urtheil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt?--Dieß ist daher vielmehr das _Unmögliche_ und _Ungereimte_, in dergleichen Formen, wie ein positives Urtheil und wie das Urtheil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseyns seyen, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seyen, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Theil derselben, nämlich die Funktionen der Urtheile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der _Wahrheit_ entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dieß nicht leistet, kann höchstens auf den Werth einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des _Aristoteles_, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben.

Aber es ist nöthig, daß weiter gegangen, und Theils der systematische Zusammenhang, Theils aber der Werth der Formen erkannt werde.

Eintheilung.

Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet als die Einheit des _Seyns_ und _Wesens_. Das Wesen ist die _erste Negation_ des Seyns, das dadurch zum _Schein_ geworden ist, der Begriff ist die _zweite_, oder die Negation dieser Negation; also das wiederhergestellte Seyn, aber als die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst.--_Seyn_ und _Wesen_ haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung, in welcher sie als _Seyn_ und _Wesen_ sind, noch sind sie nur in solcher Einheit, daß jedes in dem andern _scheine_. Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen. Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses, in welchem Seyn und Wesen ihre erfüllte Selbstständigkeit und Bestimmung durch einander erreichen. Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die _substantielle Identität_, welche ebenso sehr und nur als das _Gesetztseyn_ ist. Das Gesetztseyn ist das _Daseyn_ und _Unterscheiden_; das An- und Fürsichseyn hat daher im Begriffe ein sich gemäßes und wahres Daseyn erreicht, denn jenes Gesetztseyn ist das An- und Fürsichseyn selbst. Dieß Gesetztseyn macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus, seine _Unterschiede_, weil sie unmittelbar das An- und Fürsichseyn ist, sind selbst _der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation_.

Dieß ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist _nur erst_ sein Begriff;--oder er ist selbst auch _nur_ der Begriff. Weil er das An- und Fürsichseyn ist, insofern es Gesetztseyn ist, oder die absolute Substanz, insofern sie die _Nothwendigkeit_ unterschiedener Substanzen als _Identität_ offenbart, so muß diese Identität das, was sie ist, selbstsetzen. Die Momente der Bewegung des Substantialitäts-Verhältnisses, wodurch der Begriff _geworden_ ist, und die dadurch dargestellte Realität ist erst im Übergange zum Begriffe; sie ist noch nicht als _seine eigene_, aus ihm hervorgegangene Bestimmung; sie fiel in die Sphäre der Nothwendigkeit, die seinige kann nur seine _freie_ Bestimmung, ein Daseyn seyn, in welchem er als identisch mit sich dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst _gesetzte_ sind.

_Zuerst_ ist also der Begriff nur _an sich_ die Wahrheit; weil er _nur_ ein _Inneres_ ist, so ist er ebenso sehr _nur_ ein _Äußeres_.

Er ist _zuerst_ überhaupt ein _Unmittelbares_, und in dieser Gestalt haben seine Momente die Form von _unmittelbaren, festen Bestimmungen_.

Er erscheint als der _bestimmte Begriff_, als die Sphäre des bloßen _Verstandes_.--Weil diese Form der Unmittelbarkeit ein seiner Natur noch nicht angemessenes Daseyn ist, da er das sich nur auf sich selbst beziehende _Freie_ ist, so ist sie eine _äußerliche_ Form, in der der Begriff nicht als An- und Fürsichseyendes, sondern als _nur Gesetztes_ oder ein _Subjektives_ gelten kann.--Die Gestalt des _unmittelbaren_ Begriffes macht den Standpunkt aus, nach welchem der Begriff ein subjektives Denken, eine der _Sache_ äußerliche Reflexion ist. Diese Stufe macht daher die _Subjektivität_ oder den _formellen Begriff_ aus.

Die Äußerlichkeit desselben erscheint in dem _festen Seyn_ seiner _Bestimmungen_, wodurch jede für sich als ein Isolirtes, Qualitatives auftritt, das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist. Die _Identität_ des Begriffes aber, die eben das _innere_ oder _subjektive_ Wesen derselben ist, setzt sie in dialektische Bewegung, durch welche sich ihre Vereinzelung und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt und als ihre Wahrheit die _Totalität_ hervorgeht, welche _der objektive Begriff_ ist.

_Zweitens_. Der Begriff in seiner _Objektivität_ ist die _an- und fürsichseyende Sache selbst_. Durch seine nothwendige Fortbestimmung macht der _formelle_ Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältniß der Subjektivität der aus seiner _Innerlichkeit hervorgetretene_ und in das Daseyn übergangene _reale Begriff_.--In dieser Identität mit der Sache hat er somit _eigenes_ und _freies_ Daseyn. Aber er ist dieß noch eine _unmittelbare_, noch nicht _negative_ Freiheit. Eins mit der Sache ist er in sie _versenkt_; seine Unterschiede sind objektive Existenzen, in denen er selbst wieder das _Innere_ ist. Als die Seele des objektiven Daseyns muß er _sich_ die Form der _Subjektivität geben_, die er als _formeller_ Begriff _unmittelbar_ hatte; so tritt er _in der Form_ des Freien, die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber, und macht darin die Identität mit ihr, die er _an und für sich als objektiver_ Begriff mit ihr hat, zu einer auch _gesetzten_.

In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der _adäquate Begriff_ die _Idee_. Die _Vernunft_, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst _enthüllte Wahrheit_, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt.

Erster Abschnitt. Die Subjektivität.

Der Begriff ist zuerst der _formelle_, der Begriff im _Anfang_ oder der als _unmittelbarer_ ist.--In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn _zuerst_ zunächst selbst einfach und nur _ein Schein_, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der _Begriff als solcher_ sind.

_Zweitens_ aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimirt er sich, und setzt sich als das _Negative_ oder als das _Andere_ seiner selbst; und zwar, weil er erst der _unmittelbare_ ist, hat dieß Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente _gleichgültig gegeneinander_ und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser _Theilung_ nur noch äußere _Beziehung_. So als _Beziehung_ seiner als _selbstständig_ und _gleichgültig_ gesetzten Momente ist er das _Urtheil_.

_Drittens_ das Urtheil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht _gesetzt_. Sie wird dieß durch die dialektische Bewegung des Urtheils, das hierdurch der _Schluß_ geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluß ebenso wohl die Momente desselben als _selbstständige_ Extreme, wie auch deren _vermittelnde Einheit_ gesetzt ist.

Indem aber _unmittelbar_ diese _Einheit_ selbst als die vereinigende _Mitte_, und die _Momente als selbstständige_ Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dieß widersprechende Verhältniß, das im _formalen Schlusse_ Statt findet, sich auf, und die _Vollständigkeit_ des Begriffs geht in die Einheit der _Totalität_ über, die _Subjektivität_ des Begriffes in seine _Objektivität_.

Erstes Kapitel. Der Begriff.

Durch den _Verstand_ pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der _Urtheilskraft_ und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen _Vernunft_,