sie ist von dieser Seite, für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn die Farbe als die _konkrete Einheit_ von Hell und Dunkel begriffen worden, so hat diese _Gattung_ die _Bestimmtheit_ an ihr, welche das _Princip_ ihrer Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muß die eine die schlechthin einfache Farbe seyn, welche den Gegensatz gleichschwebend und in ihre Intensität eingeschlossen und negirt enthält; ihr gegenüber muß der Gegensatz des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen, wozu, da es ein Natur-Phänomen betrifft, noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muß.--Vermischungen, wie Violet und Orange, und Gradunterschiede, wie Indigoblau und Hellblau, für Arten zu halten, kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben, das selbst für den Empirismus zu wenig Reflexion zeigt.--Was übrigens die Disjunktion, je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht, für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe, gehört nicht hierher auszuführen.
Das disjunktive Urtheil hat zunächst in seinem Prädikate die Glieder der Disjunktion; aber ebenso sehr ist es selbst disjungirt; sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion; sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber zugleich als identisch gesetzten Begriffs-Momente, als _identisch_ à) in der objektiven Allgemeinheit, welche in dem Subjekte als die einfache _Gattung_, und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität der Begriffs-Momente ist, und ß) in der _negativen_ Einheit, dem entwickelten Zusammenhange der Nothwendigkeit, nach welchem die _einfache Bestimmtheit_ im Subjekte in den _Unterschied der Arten_ auseinandergegangen, und eben darin deren wesentliche Beziehung und das mit sich selbst Identische ist.
Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar _als gesetzt_; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum _Urtheil des Begriffs_ erhoben.
D. Das Urtheil des Begriffs.
_Urtheile des Daseyns_ fällen zu wissen: _Die Rose_ ist _roth_, der Schnee ist weiß u. s. f., wird schwerlich dafür gelten, daß es große Urtheilskraft zeige. Die _Urtheile der Reflexion_ sind mehr _Sätze_; in dem Urtheile der Nothwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urtheil ist _seine Beziehung auf den Begriff vorhanden_. Dieser ist darin zu Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist als _ein Sollen_, dem die Realität angemessen seyn kann oder auch nicht.
--Solches Urtheil enthält daher erst eine wahrhafte Beurtheilung; die Prädikate _gut, schlecht, wahr schön, richtig u. s. f._ drücken aus, daß die Sache an ihrem allgemeinen _Begriffe_, als dem schlechthin vorausgesetzten _Sollen gemessen_, und in _Übereinstimmung_ mit demselben ist, oder nicht.
Man hat das Urtheil des Begriffs Urtheil der _Modalität_ genannt, und sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats sich in einem _äußerlichen Verstande_ verhalte, und daß es den Werth der Kopula nur in _Beziehung auf das Denken_ angehe. Das _problematische_ Urtheil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als _beliebig_ oder als _möglich_; das _apodiktische_, wenn man es als _nothwendig_ annehme.--Man sieht leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß _Subjektives_ zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjekte, welches am Urtheil wieder hervortritt, und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dieß Subjektive ist nicht mit der _äußerlichen Reflexion_ zu verwechseln, die freilich auch etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst; dieser, der aus dem disjunktiven Urtheil wieder hervortritt, ist vielmehr das Gegentheil einer bloßen _Art_ und _Weise_. Die früheren Urtheile sind in diesem Sinne nur ein Subjektes, denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist.
Das Urtheil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion oder in _Beziehung auf_ ein subjektives, d. h. zufälliges _Denken_, in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt.
In disjunktiven Urtheile war der Begriff als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich das Verhältniß des Urtheils aufgehoben. Dieses _Konkrete_ der Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen.--Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im disjunktiven Urtheile die objektive _Allgemeinheit_ zwar in _ihrer Besonderung_ vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit der letztern nur _in jene_ zurückgeht, und noch nicht zum Dritten, _zur Einzelnheit_, sich bestimmt hat.--Insofern aber das Resultat selbst die _negative Einheit_ ist, so ist es zwar schon diese _Einzelnheit_; aber so ist es nur diese _Eine_ Bestimmtheit, die nun ihre Negativität _zu setzen_, sich in die _Extreme_ zu dirimiren, und auf diese Weise vollends _zum Schlusse_ zu entwickeln hat.
Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie das eine Mal als Subjekt, als ein _unmittelbar Einzelnes_, und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.
a. Das assertorische Urtheil.
Das Urtheil des Begriffs ist zuerst _unmittelbar_; so ist es das _assertorische_ Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die _Beziehung_ seiner _Wirklichkeit_, Bestimmtheit oder _Beschaffenheit_, auf seinen _Begriff_ aus. (Dieß Haus ist _schlecht_, diese Handlung ist _gut_.)
Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn _soll_; seine _allgemeine Natur_ hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt; b) die _Besonderheit_, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit, sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer selbstständigen allgemeinen Natur, als _Beschaffenheit_ und _äußerliche Existenz_ ist; diese ist um der Selbstständigkeit des Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine, und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn.--Diese Beschaffenheit ist die _Einzelnheit_, welche über die notwendige _Bestimmung_ des Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der _Art_ und als negatives _Princip_ der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen Urtheil in die Form von _Extremen_ entzweit, denen der Begriff selbst als _gesetzte_, sie beziehende Einheit noch fehlt.
Das Urtheil ist darum nur erst _assertorisch_; seine _Bewährung_ ist eine subjektive _Versicherung_. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Daß er aber _äußerlich gesetzt_ ist, ist dasselbe, daß er nur erst _an sich_ oder _innerlich_ ist.--Wenn Etwas gut oder schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im _subjektiven Bewußtseyn_ etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urtheils besteht also darin, daß der _an sich_ seyende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht _gesetzt_, oder was dasselbe ist, daß er nur _äußerlich_ ist; die Kopula ist noch ein Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung.--Oder _an sich_ betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils _unmittelbares Einzelnes_ ist, hat es in dieser Abstraktion noch die _Bestimmtheit_ nicht _an ihm_ gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich _problematisch_.
b. Das problematische Urtheil.
Das _problematische_ Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.--Nach dieser qualitativen Seite ist das _partikulare_ Urtheil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ; --ingleichen ist am _hypothetischen_ Urtheil das Seyn des Subjekts und Prädikats problematisch;--auch durch sie ist es gesetzt, daß das singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der _Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist_, hier hiermit _die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen_ selbst _vorhanden_ ist.
Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das _Prädikat_ kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als _Zufälligkeit_ bestimmt wird.--Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.--Es kann nicht gesagt werden: _Das Haus oder ein Haus_ ist gut, sondern: _je nachdem es beschaffen ist_.--Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine _Zufälligkeit_ als _Moment_ aus; die _Subjektivität_ der _Sache_, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße _Art und Weise_, oder die _Beschaffenheit_. Somit ist das _Subjekt_ selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein _Sollen_, und in die besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält es den _Grund_, ob es so ist, wie es _seyn soll_. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.--Die _Negativität_ des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des _Subjekts_ gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Theilung desselben, welches _an sich_ schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, _in diese seine Momente_;--eine Theilung, welche das Urtheil selbst ist.
Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der _beiden_ Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen _Subjektivität_ genannt werden könne. Der _Begriff_ ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich _zufällig_, und hat eine _äußerliche Beschaffenheit_; diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.--Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in einem.--Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, daß es die unmittelbare _Bestimmtheit_, welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten _Gegensatz_ gegen das _Prädikat verloren hat_.--Jene auch in dem Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, daß es in _einer_ derselben keine Wahrheit hat.
Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede einzeln für sich einseitig ist.
Das Problematische, so als Problematisches der _Sache_, die Sache mit ihrer _Beschaffenheit_, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr problematisch, sondern _apodiktisch_.
c. Das apodiktische Urtheil.
Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen ist _gut_, die die Handlung so und so _beschaffen_ ist recht) hat an ihm _erstens_ das Allgemeine, was es _seyn soll, zweitens_ seine _Beschaffenheit_; diese enthält den _Grund_, warum dem _ganzen Subjekt_ ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i.
ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.--Dieses Urtheil ist nun _wahrhaft_ objektiv; oder es ist die _Wahrheit_ des _Urtheils_ überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser _Inhalt_ ist selbst die gesetzte _konkrete Allgemeinheit_; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die _Gattung_, und das _Vereinzelnte_. Es ist hier also das Allgemeine, welches _es selbst_ ist, und durch _sein Gegentheil_ sich kontinuirt, und als _Einheit_ mit diesem erst Allgemeines ist.--Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u. s. w., hat ein _Sollen_ zu Grunde liegen, und enthält das _Entsprechen_ des _Daseyns_ zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dieß _Entsprechen_ ist die _Allgemeinheit_, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils ausmacht.
Das _Subjekt_ enthält gleichfalls diese beiden Momente in _unmittelbarer_ Einheit als die _Sache_. Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich _gebrochen_ ist in ihr _Sollen_ und ihr _Seyn_; dieß ist das _absolute Urtheil über alle Wirklichkeit_.--Daß diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu _einer Sache_; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die _Seele_ der Sache aus.
Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem _Entsprechen_, welches die _bestimmte_ Beziehung ihres Sollens und ihres Seyns ist,--oder die _Kopula_, zeigt sich nun näher in der besondern _Bestimmtheit_ der Sache zu liegen. Die Gattung ist das _an und für sich seyende_ Allgemeine; Das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit _in sich_, aber sich zugleich _in ein Anderes_ reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen _Grund_, und ist dadurch _apodiktisch_. Es ist damit nunmehr die _bestimmte_ und _erfüllte Kopula_ vorhanden, die vorher in dem abstrakten _Ist_ bestand, jetzt aber zum _Grunde_ überhaupt sich weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als _unmittelbare_ Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die _Beziehung_ auf das Prädikat, welches keinen andern _Inhalt_ hat, als dieß _Entsprechen_ selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit.
So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und Prädikat _an sich_ derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist _dieß Beziehen_ in das Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die _gesetzte_ Beziehung oder das Urtheil selbst.--So ist die konkrete Identität des Begriffs, welche das _Resultat_ des disjunktiven Urtheils war, und welche die _innere_ Grundlage des Begriffsurtheils ausmacht, _im Ganzen_ hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war.
Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urtheils in eine andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze Begriff.--Die Begriffs_einheit_ ist als die _Bestimmtheit_, welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen _unterschieden_. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts als dessen _unmittelbare Beschaffenheit_. Aber indem sie wesentlich das _Beziehende_ ist, ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat _Hindurchgehende_ und _Allgemeine_.--Indem Subjekt und Prädikat denselben _Inhalt_ haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die _Formbeziehung_ gesetzt; _die Bestimmtheit als ein Allgemeines_ oder die _Besonderheit_.--So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die _bestimmte_ Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die _erfüllte oder inhaltsvolle Kopula_ des Urtheils, die aus dem _Urtheil_, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.--_Durch diese Erfüllung der Kopula_ ist das Urtheil zum _Schlusse_ geworden.
Drittes Kapitel. Der Schluß.
Der _Schluß_ hat sich als die Wiederherstellung des _Begriffes_ im _Urtheile_, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben.
Der Begriff als solcher hält seine Momente in der _Einheit_ aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was dasselbe ist, ein Äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen, aber sie sind als _selbstständige Extreme_ gesetzt. Im _Schlusse_ sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich ist die bestimmte _Einheit_ derselben gesetzt.
Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher das _Vernünftige_.--Der Verstand wird als das Vermögen des _bestimmten_ Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und Form der Allgemeinheit _für sich_ festgehalten wird. In der Vernunft aber sind die _bestimmten_ Begriffe in ihrer _Totalität_ und _Einheit_ gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig, sondern _alles Vernünftige ist ein Schluß_. Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist, mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn, diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede an der letztern gerade die _Form_ der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die _formelle_ betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind?--Es ist dieß, daß das Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der _bestimmt_ ist, und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so _erhebt_ sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich _Inhaltsvoll_, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen; so aber ist _das Vernünftige_ nur _der Schluß_.
Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil _unmittelbar_; so sind die Bestimmungen (termini) desselben _einfache, abstrakte_ Bestimmtheiten; es ist so _Verstandesschluß_. Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar.
Das Wesentliche desselben ist die _Einheit_ der Extreme, die sie vereinigende _Mitte_ und haltende _Grund_. Die Abstraktion, indem sie die _Selbstständigkeit_ der Extreme festhält, setzt ihnen diese _Einheit_ als eine ebenso feste _für sich seyende_ Bestimmtheit entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als _Nichteinheit_, denn als Einheit. Der Ausdruck: _Mitte_ ( medius terminus) ist von räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei, daß beim _Außereineinander_ der Bestimmungen stehen geblieben wird.
Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die _Einheit der Extreme_ in ihm _gesetzt_ ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses die _Nichteinheit_ gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.
Der _Schluß des Daseyns erstens_, in welchem die Bestimmungen so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er, wie das Urtheil, die _Beziehung_ derselben ist, dieß auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die _Beziehung auf die andere_, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr _gesetzt_ enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich zum _Schlusse der Reflexion_, dem _zweiten_ Schlusse,--mit Bestimmung, als solchen, in welchen wesentlich _die andere scheint_, oder die als _vermittelte_ gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen.
_Drittens_ indem dieß _Scheinen_ oder Vermitteltseyn sich in sich selbst reflektirt, so ist der Schluß als _Schluß der Nothwendigkeit_ bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist.
Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als Totalitäten bestimmt, so ist der _Schluß_ zum Entsprechen seines Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der Subjektivität in die _Objektivität_ übergetreten.
A. Der Schluß des Daseyns.
1. Der Schluß, wie er _unmittelbar_ ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als _unmittelbare_. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittelung zur _Konkretion_ gebildet, sondern nur die _einzelnen_ Bestimmtheiten sind. Der _erste_ Schluß ist daher der eigentlich _formelle_. Der _Formalismus_ des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff, in seine _abstrakten_ Momente dirimirt, hat die _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende _Besonderheit_. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten, insgesammt ein _einzelner Inhalt_. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der Einzelnheit und Allgemeinheit _unmittelbar_ in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese _Konkretion_ ist aber zunächst nur _eine Zweiseitigkeit_; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als _einfache_ Bestimmtheit, und die _Vermittelung_, die er ausmacht, _noch nicht gesetzt_. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
a. Erste Figur des Schlusses.
E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab.--Diese Bestimmungen stehen als _Extreme_ einander gegenüber, und sind in einem _verschiedenen_ Dritten eins.
Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie _identisch_; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die _Besonderheit_. Sie sind aber ebenso _Extreme_ gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner _unmittelbaren_ Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein _inneres_ wäre, durch die Besonderheit in das _Daseyn_, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern _in äußerem Zusammenhange_ steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein _allgemeines_, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit _in sich_ gegangen.
--Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst _oberflächlich_ vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist.
--Übrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das _nothwendige und wesentliche Formverhältniß_ der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht _unter dieser Form_ jede einzelne Bestimmung zugleich _reicher_ ist.
--_Aristoteles_ hat sich mehr an das bloße Verhältniß der _Inhärenz_ gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: _Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig zusammengeschlossen_. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des _gleichen Verhältnisses_ der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander.--Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältniß _zurückführen_ lassen; es sind nicht _verschiedene Arten_ von Figuren, die _neben der ersten_ stehen, sondern einer Seits, insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.
E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem Besondern aber das Allgemeine; _daher_ inhärirt dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: _Daher_, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der _subjektiven_ Einsicht in das Verhältniß der beiden _unmittelbaren_ Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare _Urtheile_ oder _Sätze_ ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die _vermittelte_ Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: _Daher_ oder _Also_ ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist. Dieß _Daher_ ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren _Beziehung_ nur zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als _bloßes Urtheil_ oder _Satz_ ausgesprochen wird, deren _wahrhafte Beziehung_ aber als der Terminus Medius gesetzt ist.--_Also E ist A_, daß dieß ein _Urtheil_ ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist eben dieses, daß dieß nicht bloß ein _Urtheil_ sey, d. h. nicht eine durch die _bloße Kopula_ oder das leere: _ist_, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird, als _aus drei Urtheilen_ bestehend, so ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt: Alle Menschen sind sterblich, Cajus ist ein Mensch, Also ist er sterblich.
Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört;--dieß rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver _Nothbehelf_, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht _unmittelbar_ erkennen könne.--Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme.--Dieß durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die _Unmittelbarkeit_ der Beziehung, die im _Urtheil_ noch Statt findet, das _Objektive_, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.--Alle Dinge sind der _Schluß_, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus _drei Sätzen_ bestehende Ganzes.
2. In dem _unmittelbaren_ Verstandesschluß haben die Termini die Form von _unmittelbaren Bestimmung_; von dieser Seite, nach der sie _Inhalt_ sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der _qualitative_ Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch _einzelne_ Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die _Form_, somit als Inhalt gesetzt ist. Das _Einzelne_ ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die _Besonderheit_ eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die _Allgemeinheit_ wieder eine noch abstrakter, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern.--Da das Subjekt als ein _unmittelbar_ bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche _Mannigfaltigkeit_.
Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch _jeden andern_ Medius Terminus aber schließt es sich _mit einem andern Allgemeinen_ zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseyns.--Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt _völlig zufällig_ und _willkürlich_, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die Übergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.
Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach _zufällig_, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den _Widerspruch_ übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige _Verschiedenheit_ ist, ist ebenso wesentlich _Entgegensetzung_. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.--Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sey.--Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird, daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das