SigPhi · Johann Fichte

Sämmtliche Werke 8 Vermischte Schriften und Aufsätze (German)

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als Resultat der erlernten Kunst, die Gesetze des Denkens im Philosophiren frei zu befolgen, die empirischen über die Gewandtheit und Klarheit in dieser Kunst, die er durch den Vortrag darlegt. Mögen diese immerhin über das Vorgetragene kein Urtheil haben; der Vortrag selbst wenigstens muss ihnen als meistermässig einleuchten. -- Es werden darum diejenigen, welche um das Meisterthum in der Philosophie nachzusuchen gedenken, sich schon früher in dem Lehrerseminarium geübt haben, da der philosophische Vortrag ohnedies der vollkommenste und das Vorbild alles anderen Vortrages bleiben muss, und darüber an unserer Kunstschule alles Ernstes zu halten ist.

Dagegen kann der empirische Gelehrte, der seine Kenntnisse vielleicht nur praktisch anzuwenden gedenkt, Meister seyn, ohne gerade Doctor seyn zu können. Macht er auch auf das Letztere Anspruch, und begehrt er an unserem Institute zu lehren, so muss er seine Fertigkeit darin noch besonders darthun, und hat er hierüber beiden, sowohl der philosophischen Klasse, als der seines Faches, Genüge zu leisten.

Es lässt sich auch den Zugewandten das Recht, das Meisterthum in Anspruch zu nehmen, nicht durchaus versagen. Da jedoch hierbei die, den Lehrern auch von allen schwachen Seiten ihrer individuellen Natur oder Erkenntniss weit besser bekannten, Regularen in Nachtheil kommen würden, so wäre von den Zugewandten in diesem Falle, für Herstellung der Gleichheit, zu fordern, dass sie wenigstens Ein Lehrjahr vor ihrer Erhebung zu Meistern ihren Anspruch dem Lehrer des Faches, so wie dem der Philosophie, bekannt machten, und dieses Jahr hindurch sich dem allseitigen Studium dieser Lehrer blossstellten. Könnten nicht diese beiden Lehrer am Ende des Jahres mit gutem Gewissen erklären, dass ihnen diese jungen Männer für die Absicht hinlänglich erkundet seyen, so müsste die Berathung über ihr Gesuch abermals ein Lehrjahr hinausgesetzt werden, während dessen sie zu diesen beiden in demselben Verhältnisse blieben, wie im ersten Jahre. Sie möchten auch an diese Lehrer für diese eigentlich nicht im Kreise ihres Berufs liegende Mühe einen Ersatz auszahlen, der in jedem Falle, ob sie nun des Meisterthums würdig befunden wären oder nicht, verfiele.

Erst durch die Erlangung des Meisterthums beweist der Regulare seine würdige Benutzung des Instituts, und tritt ein in sein Recht des ersten Anspruchs auf die ersten Würden des Staats. Ganz gleich lässt sich ihm hierin nun einmal nicht setzen der Meister aus den Zugewandten, der uns die nähere Bekanntschaft mit seinem moralischen Charakter und seiner bisherigen sittlichen Aufführung versagt hat. Jedoch auch hierüber das Beste hoffend, und da er denn doch auch der Kunst Meister ist, könnte man ihm den ersten Anspruch da, wo kein Meister aus den Regularen sich gemeldet, zugestehen.

Den Regularen, die etwa in dem Gesuche des Meisterthums durchfielen, so wie Zugewandten, die keinen Anspruch darauf machten, möchte man immerhin den gewöhnlichen ^Doctor^grad ertheilen, und mögen die empirischen Klassen über die dabei nöthigen Leistungen etwas festsetzen. Ein gewöhnlicher und gemeiner Doctor nemlich ist derjenige, der nicht zugleich auch, wie die früher oben angeführten, Meister ist; und es ist in diesem Falle mit den beiden letzten Buchstaben nicht eigentlich Ernst, indem wirklich Doctor zu seyn nur derjenige vermag, der Meister ist, sondern es ist jenes Wort nur euphemistisch gesetzt, statt ^doctus^, einer der etwas erlernt hat.

Die rechten heissen Meister schlechtweg, und kann man den Doctor weglassen; wiewohl man auch, um den Unterschied noch schärfer zu bezeichnen, die letzten Titular-Doctoren nennen könnte. Die philosophische Klasse hat bei dergleichen Promotionen gar kein Geschäft; denn in ihr selber giebt es nur Meister und Doctor in Vereinigung; um die anderen Klassen aber bekümmert sie sich nur, wenn diese Anspruch auf den Rang des Künstlers machen, dessen diese letzte Art der Doctoren sich bescheidet.

Aus ihnen werden im Staate die subalternen Aemter besetzt. (Man creirte ^magistros artium^, und in den neueren Zeiten, da der Magistertitel in Verachtung gerathen, hat man nur noch den für vornehmer geachteten Doctortitel führen mögen, da es doch offenbar weit mehr bedeutet ein Meister zu seyn, denn ein Lehrer. Wir haben mit jenen ^magistris artium^ gar nicht zu thun, da wir keinesweges ^Künste^ annehmen, und in denselben etwa bis auf Sieben zählen, sondern nur Eine, die Kunst schlechtweg, und diese zwar als unendlich, kennen; sondern unser Meister ist ^artis magister^ schlechtweg, der Kunst Meister, und es ist zu erwarten, dass die, die dieses Namens werth sind, sich seiner nicht schämen werden. Und so mögen sie denn immer Meister, schlechtweg ohne Beisatz und ohne das, auch nur verringernde, Herr, angeredet werden, und sich schreiben: der Kunst Meister.

Vor der Neuerung haben wir uns auch nicht zu fürchten, denn auch andere Universitäten machen Neuerungen, wie die Jenaische, die anfing gar keine ^magistros artium^ mehr, sondern nur Doctoren der Philosophie, zu creiren, oder die zu Landshut, die dermalen Doctoren der Aesthetik creirt.

Nun ist dieser ^gradus magistri^ dermalen nirgends vorhanden, und wir können uns denselben nicht ertheilen lassen. Ohne Zweifel aber wird das Meisterstück der die Kunstschule anfangenden Lehrer dann geliefert seyn, wenn sie andere Künstler gebildet haben. Indem sie nun mit gutem Gewissen diese für Meister erklären dürfen, erklären sie zugleich sich selbst dafür; sie erhalten den Grad, indem sie ihn ertheilen, und können ihn darum von da an auch führen.)

§. 45.

In allen den erwähnten Aufsätzen, so wie in denen über das Meisterthum und den damit zusammenhängenden ^tentaminibus^ wird die ^deutsche^ Sprache gebraucht, keinesweges etwa die lateinische. Der in diesem oft angeregten Streite dennoch niemals deutlich ausgesprochene entscheidende Grund ist der: Lebendige Kunst kann ausgeübt und documentirt werden lediglich in einer Sprache, die nicht schon durch sich den Kreis einengt, sondern in welcher man ^neu^ und ^schöpferisch^ seyn darf, einer lebendigen, und in welche, als unsere Muttersprache, unser eigenes Leben verwebt ist. Als die Scholastiker in der lateinischen Sprache mit freiem und originellem Denken sich regen wollten, mussten sie eben die Grenzen dieser Sprache erweitern, wodurch es nun nicht mehr dieselbe Sprache blieb, und ihr Latein eigentlich nicht Latein, sondern eine der mehreren im Mittelalter entstehenden neulateinischen Sprachen wurde.

Wir haben für diese freie Regung unsere vortreffliche deutsche Sprache: das Latein studiren wir ausdrücklich als das abgeschlossene Resultat der Sprachbildung eines untergegangenen Volkes, und wir müssen es darum in dieser Abgeschlossenheit lassen.

Der Philolog, eben weil er sein Geschäft in diesem fest abgeschlossenen Kreise treibt, kann bei Interpretation der Klassiker sich der römischen, und, wie in Gottes Namen zu wünschen wäre, auch der griechischen Sprache bedienen; und es wäre den Zöglingen unseres Institutes anzumuthen, dass sie schon beim Austritte aus der niederen Schule diese Fertigkeit, auch lateinisch zu reden und sich zu unterreden, gelernt hätten. Sollte man in gewissen Fällen, z. B. wo der Anspruch auf ein Schulamt ginge, nöthig finden, dass auch der Candidat des Meisterthums die Fortdauer und noch höhere Ausbildung dieser Fertigkeit zeigte, so könnte er dies thun, aber nur an Gegenständen jenes historisch geschlossenen Cyklus; wo aber ursprünglich schöpferisches Denken gezeigt werden soll, da wird die schon fertige Phrasis bald für uns denken, bald unser Denken hemmen; und darum bleibe bei diesem Geschäfte die todte Sprache ferne von uns.

§. 46.

Wir gehen über zur Oekonomieverwaltung unseres Instituts.

Es ist vor allem klar, dass ein zu ^fester Einheit^ organisirtes Verwaltungscorps dieser Geschäfte eingesetzt werden müsse, dessen höchste Mitglieder wenigstens aus dem Schoosse der Akademie selbst seyen, etwa ausgetretene Lehrer, indem nur diesen die gebührende Liebe sich zutrauen lässt, die übrigen aber diesen und der gesammten Akademie verantwortlich sind.

Um den Folgen aus der Veränderlichkeit des Geldwerthes für ewige Tage vorzubeugen, wären die Einkünfte des Institutes nicht auf Geld, sondern auf Naturalien festzusetzen, also, dass es z. B. zu einem bestimmten Termine von einem bestimmten Bezahler so und so viel Scheffel Korn zu ziehen hätte, die allerdings nicht in Natur, sondern in klingender Münze abgeliefert würden; nicht jedoch nach einem für immer festgesetzten Preise, sondern nach dem, den dieses Korn am Termine der Zahlung auf dem Markte wirklich hätte. Ebenso hätte es nun auch an seine Besoldeten terminlich so und so viel Scheffel Korn zu bezahlen.

§. 47.

Die beiden Hauptquellen von Einkünften, auf die wir fürs erste zu rechnen hätten, wären die Einkünfte des Kalenderstempels von der Akademie, sodann die der eingegangenen Universität Halle, inwiefern dieselben uns verbleiben, wozu noch die Verwaltung der ^Zahlstellen^ im Corps der Regularen, und späterhin andere, tiefer unten zu erwähnende, Hülfsquellen kommen würden. Nicht bloss darum, weil die Nation zahlt, sondern aus noch weit tieferen Gründen, soll dieselbe innigst mit dieser Angelegenheit verflochten werden, und unser Institut sehr deutlich als ein Nationalinstitut dastehen.

Wir werden dies auf folgende Weise erreichen. Da den eigentlichen wesentlichen Theil unserer Anstalt, um dessenwillen alles Andere da ist, das Corps der Regularen bildet, so werden die Stellen in diesem Corps vertheilt auf die ^Kreise^ und ^Städte^ der Monarchie,[27] nach dem Maassstabe, wie jeder, gezwungen oder freiwillig, beiträgt. ^Stellen^, nicht in dem Sinne, dass nur der aus dem Kreise oder der Stadt Gebürtige diese Stelle haben könne, sondern jeder, dem eine solche Stelle zukommt und sie begehrt, erhält sie ohne Verzug; sondern also, dass zwischen dem Besitzer der Stelle und dem Kreise oder der Stadt, dem sie zufällt, ein Verhältniss entstehe, wie zwischen Clienten und Patron; dass der Erstere glaube, so wie sein eigentlicher Geburtsort ihm zu dem natürlichen Leben, so habe dieser Kreis oder diese Stadt ihm zu dem höheren wissenschaftlichen Leben verholfen; dass die letztere an den Successen dieses ihres Alumnus den Antheil von Ruhm nehme, den die griechischen Städte an den aus ihnen stammenden Siegern in den olympischen Wettkämpfen nahmen; endlich, dass der Erstere, wie hoch er auch jemals emporsteige, dennoch zeitlebens zu dankbarem Gegendienste bei jeder Gelegenheit bereit sey, und aus dem Clienten ein Patron werde. Mehrere zarte sittliche Verhältnisse, die daher entspringen, abgerechnet, wird sich auch ein Interesse und eine Achtung für Wissenschaft durch die Nation als ein sie ehrenvoll auszeichnender Charakterzug verbreiten, der wiederum die Quelle grosser Ereignisse werden kann. Stellen ferner, nicht in dem Sinne, dass die Zahl derselben jemals geschlossen sey, vielmehr soll jeder, der es werth ist und es begehrt, aufgenommen werden; sondern dass die vorhandenen und besetzten nach diesem bestimmten Maassstabe unter die Kreise u. s. w. vertheilt werden. Auch dem ^deutschen^ Ausländer (wer von anderer Nation wäre, qualificirt sich wegen Abgang der Sprache nicht zum Wechselleben mit uns) soll, wenn er würdig ist, besonders wenn er beim Eintritte zugleich der Verpflichtung, die das vollkommene Bürgerrecht (§. 40.) mit sich führt, sich unterwürfe, die Aufnahme unter die Regularen nicht abgeschlagen werden.

Doch würde, nach dem Grundsatze, dass mit dem Auslande nur der Repräsentant der Einheit des Staates zu verhandeln hätte, diese Erlaubniss nur der König ertheilen können, und wären somit alle an Ausländer gegebene Plätze ^königliche^, keinesweges aber ^Landes^-Stellen. Doch wäre der König zu ersuchen, diese Erlaubniss den von dem Lehrercorps vorgeschlagenen nicht leicht, und nicht ohne höchst bewegende Gründe zu versagen; indem, anderer Rücksichten zu schweigen, hierdurch die preussische Nation recht laut ihre Anerkennung des allgemeinen deutschen Bruderthumes documentirt, und auch dies in der Zukunft wichtige Ereignisse nach sich ziehen kann.

[Fußnote 27: Wie es z. B. mit den Stellen an den sächsischen Fürstenschulen die Einrichtung ist; auch mit den weiterhin beschriebenen Modificationen.]

§. 48.

Nach Maassgabe, wie jeder Theil des Landes beiträgt, sollten auf ihn die Stellen vertheilt werden, sagte ich. So möchte, ohne alle Rücksicht, ob dadurch die Verwaltung vereinfacht werde oder nicht, indem weit höhere Dinge (die wirkliche Beschäftigung der Nation mit diesem Gegenstande und derselben Folgen) zu beabsichtigen sind, der bisherige Kalenderpacht ganz aufgehoben werden, dagegen aber die Kreise und Städte sich selber taxiren, wie viele Scheffel Korn für diesen Stempel sie zahlen wollten, die sie hernach durch eigene Distribution der Kalender wieder beitrieben; wobei ihnen vorbehalten bleiben müsste, die Stempelgebühr nach Steigen oder Fallen der Kornpreise zu steigern oder zu verringern.

Nach dieser ihrer Quote am Beitrage zum Ganzen richtete sich ihr Antheil an der Berechtigung auf Stellen. Falls nicht, was der Schreiber dieses in seiner dermaligen Lage nicht erkunden kann, dadurch eine andere, schon eingeführte Stempeltaxe aufgehoben würde, so könnte diese Einnahme noch auf folgende Weise vermehrt werden: dass durch alle Theile der Monarchie dasselbe Eine Maass und Gewicht eingeführt werde, was ohnedies seit langem sehr zu wünschen war. Die Bestimmung eines solchen, und des Mittels, es unwandelbar zu erhalten, ist ein natürlich einer Akademie der Wissenschaften anheimfallendes Geschäft. Die Uebereinstimmung mit diesem Grundmaasse und Gewicht wäre nun allen Maassen und Gewichten durch einen Stempel zu attestiren, dessen Ertrag dem Institute zu gut käme, und auf dieselbe Weise beigetrieben würde.

Ebenso würde das, woraus der bisherige Fonds der Universität Halle bestanden, auf Naturalien gesetzt, und denen, die es abzutragen schuldig sind, als Quote ihrer Berechtigung zur Besetzung der Stellen angerechnet.

§. 49.

Da die bei uns gebildeten Regularen den ersten Anspruch auf die ersten Stellen des Staates haben sollen, so würden, wenn noch andere Universitäten ausser uns in der Monarchie bestehen sollten, dieselben entweder auch sich zur Kunstschule, und zu diesem Behufe ein Corps von Regularen in ihrer Mitte bilden müssen; oder sie würden als reine Zugewandtheiten, in denen auch nicht einmal ein besserer Kern wirkte, zu betrachten seyn, und derselben Zöglinge ebenso am Verdienste wie am Rechte den unserigen nachstehen. Es ist zu befürchten, dass das erstere ihnen nicht sonderlich gelingen werde, indem wir, die wir ohnedies im Anfange nicht einmal auf Vollständigkeit für unseren Bedarf rechnen können, ihnen ohne Zweifel weder im Inlande noch im Auslande etwas für eine Kunstschule Taugliches übriglassen werden; dass sie sonach, bei dem besten Bestreben, dennoch in die zweite höchst nachtheilige Lage kommen würden. Und so dürfte denn vielleicht das in Anregung Gebrachte zugleich die Veranlassung werden, um über eine tiefere, bisher mannigfaltig verkannte Wahrheit die Augen zu öffnen.

Das Bestreben, die Schule und Universität recht nahe am väterlichen Hause zu haben, und in dem Kreise, in welchem man dumpf und bewusstlos aufwuchs, ebenso dumpf fortzuwachsen und in ihm sein Leben hinzubringen, ist unseres Erachtens zuvörderst entwürdigend für den Menschen; -- denn dieser soll einmal herausgehoben werden aus allen den Gängelbändern, mit denen die Familien-, Nachbar- und Landsmannsverhältnisse ihn immerfort tragen und heben, und in einem Kreise von Fremden, denen er durchaus nichts mehr gilt, als was er persönlich werth ist, ein neues und eigenes Leben beginnen, und dieses Recht, das Leben einmal selbstständig von vorn anzufangen, soll keinem geschmälert werden; -- sodann streitet es insbesondere mit dem Charakter des wissenschaftlichen Mannes, dem freier, über Zeit und Ort erhabener Ueberblick zukommt, den das Kleben an der Scholle aber, das höchstens dem gewerbtreibenden Bürger zu verzeihen, entehrt; endlich wird dadurch sogar die organische Verwachsung aller zu Einem und demselben Bürgerthume gehindert, und lediglich daher entstehen die Absonderungen einzelner Provinzen und Städte vom grossen Ganzen des Staates; daher, dass z. B. der Ostpreusse dem Brandenburger, der Thüringer dem Meissner, als etwas für sich bedeuten wollend, gegenübertritt, und man sich nicht wundern muss, dass z. B. der Baier dem Preussen gegenüber sich der gemeinsamen Deutschheit nicht entsinnt, da ja sogar der Ostpreusse zuweilen des gemeinsamen Preussens vergisst. Aus keinem in solcher Beschränktheit Aufgewachsenen ist jemals ein tüchtiger Mensch oder ein umfassender Staatsmann geworden. Wäre dieses Bestreben einmal in seiner wahren Natur erkannt, und so eingesehen, dass dasselbe keinesweges geschont, sondern ohne Barmherzigkeit weggeworfen werden müsse: so wäre auch kein Grund mehr vorhanden, warum mehrere Universitäten in derselben Staatseinheit bestehen sollten; es würde erhellen, dass der Ausdruck »^Provincialuniversität^« einen Widerspruch enthalte, indem die Universalität das Besondere aufhebt, und dass Ein Staat von Rechtswegen auch nur Eine Universität haben sollte. Sollen und müssen einmal diejenigen Bürger des gemeinsamen Staates, die nicht bestimmt sind, aus der unbeweglichen Scholle den Nahrungsstoff zu ziehen, durcheinandergerüttelt werden zu allseitiger Belebung: so ist dazu die Universität der einzig schickliche Ort, und mögen sie von da an wiederum nach allen Richtungen verbreitet werden, jeder, nicht dahin, wo er geboren ist, sondern wohin er passt, damit wenigstens an dieser edleren Klasse ein Geschlecht entstehe, das nichts weiter ist, denn Bürger, und das auf der ganzen Oberfläche des Staates zu Hause ist.

Nach diesen Principien müssten die anderen in der preussischen Monarchie vorhandenen Universitäten eingehen, und die Fonds derselben zu unserer Anstalt gezogen werden. Die in die neue Anstalt nicht herübergezogenen Lehrer könnten ihre Gehalte fortziehen, oder auch nach Maassgabe ihrer Brauchbarkeit anderwärts versorgt werden. (Einen Theil derselben würden wir, als die §. 42. beschriebene Art von Mitgliedern des Rathes der Alten, sogar nothwendig brauchen.) Diese herübergezogenen Fonds würden auf die Provinzen der eingegangenen Universitäten, als Quoten ihrer Berechtigung auf Stellen, vertheilt, zum Ersatze des verlorenen Rechtes im Schoosse der Familie den gelehrten Hausbedarf an sich zu bringen.

Ueber unseren Plan gehörig verständiget, ist sogar zu hoffen, dass sie sich diese Abänderung gern werden gefallen lassen.

(Als Einwürfe dagegen erwähne ich zuvörderst einen, den man kaum für möglich halten würde, wenn er nicht wirklich gemacht würde, den ^von der weiten Reise^. Gerade die Möglichkeit, junge Menschen vorauszusetzen, welche die Unbequemlichkeit eines Transportes scheuen, wie Bäume, oder vor den Gefährlichkeiten einer Reise, z. B. von Königsberg nach Berlin, sich fürchten, beweiset, wie nothwendig es seyn möge, dem Muthe mancher in der Nation hierin ein wenig zu Hülfe zu kommen. Oder ist der Kostenaufwand für ordinäre Post und Zehrung auf dieser kurzen Reise ihnen so fürchterlich, so könnte man ja den sich berechtigt glaubenden Provinzen aus den Fonds eine Reisestipendienkasse zugestehen, aus denen sie für die gar zu Dürftigen diese kleine Ausgabe bezahlten.

Sodann meint man: es könnte doch etwa einmal auf einer solchen Universität ein besonderer und interessanter Geist und Ton entstehen, den wir durch eine Aufhebung dieser Universität ganz unschuldig viele Jahre vor seiner Geburt morden würden, und man befürchtet, dass wir der Entwickelung der herrlichen Originalität innerhalb solcher kleinen Beschränkungen Eintrag thun würden. Hierauf dienet zur Antwort: dass zufolge der Zeit, in welcher die Wissenschaft steht, es in derselben nicht mehr Legionen Geister, die jeder für sich ihr Wesen treiben, sondern nur Einen, in seiner Einheit klar zu durchdringenden Geist giebt, für dessen ewige allseitige Anfrischung gerade an unserem Institute durch die sehr häufige Erneuerung des lehrenden Corps, und durch den offen geführten edlen Wettstreit aller miteinander, vorzüglich gesorgt ist; dass aber diese vorgebliche Originalität innerhalb localer Beschränkung nicht Originalität, sondern vielmehr ^Caricatur^ sey, welche, so wie den schlechten Geschmack, der an ihr sich labt, immermehr verschwinden zu machen, auch ein Zweck unserer Anstalt ist. Es bliebe nach Beseitigung dieser sich aussprechenden Einwürfe kein anderer übrig, als das dunkle Gefühl des Strebens, doch ja nichts umkommen zu lassen, indem allerhand, uns freilich nicht bekanntes Heil durch irgend eine Zauberkraft daraus sich entwickeln könne, mit welchem, als selbst nicht auf deutliche Begriffe zu Bringendem, man in der Region deutlicher Begriffe nicht reden kann.)

§. 50.

Die Stellen der Kanoniker an den Hochstiften waren ursprünglich für den Unterricht eingesetzt, und die Einkünfte könnten diesem ersten Zwecke füglich zurückgegeben werden. Auf die gleiche Weise ist der Streit gegen die Ungläubigen, wozu die Johanniter-Maltheserritter gestiftet worden, nicht mehr an der Tagesordnung, wohl aber der geistige Krieg gegen Unwissenheit, Unverstand und alle die traurigen Folgen derselben; und könnten so auch diese Güter diesem Zwecke gewidmet werden. Sie würden auf dieselbe Weise, wie die früher erwähnten Einkünfte, als Recht auf Stellen unter die Beitragenden vertheilt.

Ich sage nicht, dass unser einiges Institut diese ohne Zweifel sehr grossen Hülfsquellen verschlingen solle. Dieses Institut muss für sich den Grundsatz der Verwaltung haben, dass ihm alles dasjenige, dessen es für die Erreichung seiner Zwecke bedarf, unfehlbar werde, dass es aber auch durchaus nichts begehre, dessen es nicht bedarf; noch kann es einen anderen haben, ohne durch überflüssiges Geschlepp und Gepäck sich selbst zur Last zu werden. Sodann wird zu bedenken seyn, dass auch der, demnächst sogleich zu reformirenden niederen Schule ihr Antheil zukomme; ferner, dass wenn es über kurz oder lang zu einer ernstlichen Reform der Volkserziehung kommen sollte, auch für die Unterstützung dieses Zweckes das Nöthige vorhanden seyn müsse. Wir wollen nur sagen, dass gerade die gegenwärtige Zeit der Verlegenheit benutzt werden könne, um jene bisher anders angewendete Güter für diesen grösseren Zweck des gesammten Erziehungswesens in Beschlag zu nehmen, und dass es unter anderen auch der Kunstschule freistehen müsste, von ihnen Gebrauch zu machen, falls einmal ihre anderen Quellen nicht ausreichend befunden würden. Selbst auf den Fall, dass zunächst, oder irgend ein andermal, der Staat für eigene Zwecke dieser Einkünfte bedürfe, worüber tiefer unten: so würde es immer ein freundlicheres Ansehen haben, wenn er sie zuerst für diesen, als Zweck der Nation unmittelbar einleuchtenden Zweck der Nationalerziehung in Beschlag genommen hätte.

§. 51.

Wie in Absicht der regularen Stellen überhaupt der Grundsatz feststeht, dass jedwedes Individuum, das zu einer solchen sich qualificirt, und sie begehrt, sie haben müsse, so steht in Absicht ^der Zahlung^ der Grundsatz fest, dass, wer zahlen könne, zahlen müsse, wer aber nicht zahlen könne, dieselbe, ^inwiefern er nicht zahlen kann^, unweigerlich frei erhalte. Nicht die Zahlung qualificirt, sondern die anderweitige Leistung; und so soll auch der doppelt oder dreifach Zahlende dennoch, als Ausländer, bei dem Könige, als Inländer, bei einem Kreise, eine Stelle als freie Gunst nachsuchen, damit er wisse, dass es in unserer Anstalt noch etwas giebt, das für Geld nicht zu haben ist, und soll der etwanigen ökonomischen Rücksicht, dass man den Zahlung Anbietenden in Absicht der Proben der Würdigkeit gelinder behandle, durchaus kein Einfluss gestattet werden. Ebenso schliesst auch nicht das Unvermögen zu zahlen aus, sondern das geistige Unvermögen.

Die zu leistende Zahlung ist zu berechnen im Durchschnitte (am besten auch nach Scheffeln Getreide) auf die eben erwähnten, dem Zöglinge in Natur zu liefernden Bedürfnisse, auf Honorar an die Lehrer für Unterricht und Prüfung bei Ertheilung des Meisterthums, auf Gebrauch der öffentlichen literarischen Schätze u. s. w., und haben die Eltern oder Vormünder des zahlenden Zöglings der Oekonomieverwaltung Caution zu leisten auf die Zeit, für welche der Zögling in das Institut aufgenommen wird, indem man ihn, um späterhin ausbleibender Zahlung willen, ja nicht ausstossen könnte, dennoch aber die Verwaltung auf ihn als Zahler rechnet. Die Form dieser Sicherstellung wird leicht sich finden lassen.

Und zwar werden alle jene in Rechnung kommende Gegenstände also berechnet, wie sie dem Zöglinge zu stehen kommen würden, wenn er einen Privathaushalt führte, keinesweges aber also, wie sie der alles im Ganzen an sich bringenden Verwaltung zu stehen kommen: wie denn dies, da dieser grosse Haushalt ohne Zutritt des Einzelnen als eine Einrichtung des Staates besteht, ganz billig ist, und schon dadurch zu Deckung der Freistellen ein Beträchtliches gewonnen werden kann.

Es ist zu hoffen, dass unsere reichen Häuser, deren Glanz ja sonst bei also getroffenen Einrichtungen in ihrer Nachkommenschaft erlöschen würde, den Zutritt zu unseren Regularen fleissig nachsuchen, und dass besonders unser Adel diese Gelegenheit mit Freuden ergreifen werde, um zu zeigen, dass es nicht bloss die versagte Concurrenz war, die ihn bei seinem bisherigen Range erhielt, sondern dass er auch bei eröffneter freier Concurrenz mit dem Bürgerstande denselben zu behaupten vermöge.

Es könnte hierbei festgesetzt werden, dass die ^Grafen^ doppelte Zahlung leisteten, wie dies in Absicht der Collegienhonorarien auch bisher also gehalten worden; andere Adelige noch die Hälfte des ganzen Quantums zuschössen.

Freistellen müssen nicht nothwendig ^ganze^ Freistellen seyn, indem eine Familie, die zwar nicht alle diese Kosten zu tragen vermöchte, doch vielleicht einen Theil derselben tragen kann. Es kann also Viertel-, Halbe-, Dreiviertelfreistellen geben, nach Maassgabe des Vermögens der Familie.

Doch sollen ganz Unvermögende auch ganz freie Station erhalten; und es soll in Rücksicht dieser sogar eine Veranstaltung getroffen werden, wodurch sie beim einstigen Austritte aus dem Collegium der Regularen, wie dieser auch übrigens ausfallen möge, für die erste Zeit und bis zu einiger Anstellung gedeckt seyen.

Die Entscheidung über diese theilweisen oder ganzen Befreiungen fällt der ökonomischen Verwaltung des Institutes zu, welchem zu diesem Behufe die Eltern oder Vormünder des Zöglings genügende Einsicht in die Vermögensumstände desselben zu geben haben. Es muss bei dieser Einsicht Genauigkeit stattfinden, indem hierüber das Ehrgefühl der Nation selbst geschärft werden soll, und so, wie Armuth keine Schande, das Sicharmstellen und die Raubgier, welche den Ertrag milder Stiftungen wirklich Unvermögenden wegzunehmen sucht, zur grossen Schande werden sollen. Hinwiederum ist mild und freundlich dem wirklichen Unvermögen das Gebührende zu erlassen, und es ist darum klar, dass diese Verwalter für den Fortgang der Wissenschaften redlich interessirte, und talentvolle Jünglinge, auch wenn sie arm sind, herzlich liebende Männer, und also selbst ^Akademiker^, wo möglich ^ausgetretene Lehrer^ seyn müssen.

Welcher nun unter den Zöglingen seine Stelle ganz, oder theilweise frei habe, braucht niemand zu wissen, ausser die Eltern oder Vormünder eines solchen und die erwähnten Verwalter; indem dieses die beiden Theile sind, welche die Abkunft geschlossen, und sind diese allerseits zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Denn obwohl Armuth fernerhin keine Schande seyn soll, so soll doch so lange, bis es allgemein dahingekommen, dem zahlenden Zöglinge auch die Versuchung erspart werden, sich über den ihm bekannten Nichtzahler neben ihm zu erheben.

Alle sollen in solche Gleichheit gesetzt werden, dass dem Reichsten das wenige, Anständigkeitshalber vielleicht nöthige Taschengeld von der Verwaltung nicht reichlicher gereicht werde, als dem ganz freien Armen.

Nicht einmal der freigehaltene Zögling selbst braucht diesen Umstand zu wissen; denn obwohl wir für das Daseyn der Anstalt überhaupt die Dankbarkeit Aller, Zahler oder Nichtzahler, in Anspruch nehmen, so wollen wir doch dafür, dass jedes Talent, auch ohne Aequivalent in Gelde, bei uns Entwickelung findet, keinen besonderen Dank, indem wir dies für Pflicht, so wie für den eigenen Vortheil des Vaterlandes erkennen. Und so sind denn die an die Kreise zu vertheilenden Stellen keinesweges Kost- oder Freistellen, sondern es sind Stellen überhaupt.

Jede mögliche Stelle kann auch Freistelle werden; nur weiss der Kreis selber nicht, wie es sich damit verhält, sondern nimmt unbefangen Antheil an den wissenschaftlichen Fortschritten seines Clienten, ohne zu wissen, auf welche besondere ökonomischen Bedingungen er dieses ist.

§. 52.

Indem der Ausfall, der durch diese ertheilten Befreiungen in der Oekonomie des Regulats entsteht, aus der Gesammtheit der oben verzeichneten Quellen bestritten werden muss, dieser Ausfall aber, jenachdem das vorzüglichere Talent aus den reichen oder aus den unbegüterten Klassen der Nation hervorgeht, sehr wandelbar und veränderlich seyn dürfte: so ist klar, dass in diesem Haupttheile der Ausgaben keine Fixirung stattfinde, dass der Verwaltung grosse Hülfsmittel zur Disposition stehen müssen, dass dieselbe durchaus kein Interesse hat, dieselben ohne Noth zu verschwenden, dass sie demnach die etwanigen Ersparnisse getreulich den Händen der Regierung zurückliefern wird, welche über die Wahrhaftigkeit des Resultates der geführten Verwaltung durch eine, gleichfalls auf Stillschweigen zu verpflichtende Behörde Einsicht nehmen kann; endlich, dass dieser ganze Theil der Verwaltung dem übrigen Publicum ein dasselbe nicht angehendes und ihm undurchdringliches Geheimniss bleibe. Das lehrende Corps ist es eigentlich, das nach den gelieferten Aufsätzen oder der von der niederen Schule gebrachten Tüchtigkeit, ohne alle Rücksicht oder Notiz von den Vermögensumständen, das Regulat ertheilt: dies ist das Erste und Wesentliche. In dieser Ertheilung können sie, nach dem aufgestellten Grundsatze, dass durchaus kein vorzügliches Talent ausgeschlossen werden solle, nicht beschränkt werden. Wie es mit dem also zum Regularen unwiederbringlich Ernannten in ökonomischer Rücksicht gehalten werden solle, ist die zweite ausserwesentliche Frage, deren Beantwortung der Oekonomieverwaltung anheimfällt. Dieser verbietet Gerechtigkeitsgefühl und Rücksicht auf Ehrliebe der Nation, Befreiung ohne Noth zu begünstigen; die Natur der ganzen Einrichtung aber, sie der dargelegten Noth zu versagen; und so kann auch diese auf keine Weise eingeschränkt werden.

Ebensowenig findet im zweiten Haupttheile der Ausgaben, der Besoldung der Lehrer und anderer Akademiker, der Erhaltung oder neuen Anschaffung von Literaturschätzen, und anderer den Fortgang der Wissenschaften befördern sollender Einrichtungen, eine Fixirung statt. Denn obwohl sich auch etwa ein Maximum des Gehaltes für einen einzigen festsetzen liesse, so lässt sich doch durchaus nichts festsetzen über die Anzahl der zu Besoldenden, von so höchst verschiedenen Arten und Klassen, sondern es richtet sich diese, sowie die anderen angegebenen Veranlassungen von Ausgaben, nach dem jedesmaligen Zustande der Wissenschaft, und ist wandelbar wie dieser. Die Mitglieder der Anstalt können in diesen Beurtheilungen nur das Heil der Wissenschaft und ihrer Anstalt als höchstes Gesetz anerkennen, und sie sind diejenigen, denen gründliche Durchschauung desselben, sowie herzliche Liebe dafür sich am vorzüglichsten zutrauen lässt; auch verbietet die Erwägung dieses Heils selbst ihnen ebenso unnöthige Verschwendung in allen den erwähnten Zweigen, als schädliche und unwürdige Sucht zu sparen. Und so geht denn auch für diesen Theil dasselbe Resultat hervor, das wir oben für den ersten Theil aufstellten; es gilt dasselbe demnach fürs Ganze.

§. 53.

In Absicht des Besoldungssystems möchte festgesetzt werden 1) ein Gehalt, der dem Akademiker, als solchem, gereicht wird, und der dem des vollkommenen Bürgerrechtes Theilhaftigen unter keiner Bedingung entzogen werden kann. Da nicht so leicht jemand bloss Akademiker seyn wird, so ist dieser Gehalt nur als ein Beitrag, keinesweges aber als das, woraus der ganze anständige Unterhalt des Mannes zu bestreiten sey, zu betrachten. 2) Das Mitglied des Rathes der Alten hat entweder ein anderweitiges Staatsamt, oder eine von den mannigfaltigen ökonomischen oder Aufseherstellen, die aus der Natur unseres Instituts hervorgehen, wofür er besonders besoldet wird; auch wäre er für die Weisen, wie er durch vorübergehende Vorlesungen oder andere Leistungen uns nützlich wird, durch vorübergehende Remunerationen zu entschädigen. Arbeitet er an einem gelehrten Werke, so könnte ihm auch für diesen Behuf die Oekonomieverwaltung Unterstützung oder Vorschüsse leisten. 3) Der ausübende Lehrer wird nach Maassgabe seiner Arbeit an Vorlesungen und anderen Uebungen und Prüfungen besonders besoldet. Die Zugewandten zahlen für alle diese Gegenstände, inwiefern sie an denselben Antheil nehmen wollen, ein festzusetzendes Honorar, und zwar ^voraus^. Denn es wird dadurch eines solchen Zugewandten, der sein vorausbezahltes Geld nun auch wiederum abhören will, Fleiss und Regelmässigkeit sehr befördert; und mögen wir ihm diese Art der Ermunterung gern gönnen. Der Regulare ist hierin frei, und wird eben der Gehalt des Lehrers als sein von der Verwaltung für ihn bezahlter Beitrag, der ja bei Zahlstellen auch angerechnet wird, betrachtet. Dieses von den Zugewandten zu ziehende Honorar ist jedoch dem Lehrer bei Fixirung seines Gehaltes nicht eben in Rechnung zu bringen, sondern derselbe also zu setzen, als ob er neben seinem Gehalte als Akademiker von diesem leben müsste; um ihn von dem Beifalle dieser Zugewandten ganz unabhängig zu erhalten.

Dasselbe Honorar von den Zugewandten haben auch die ausserordentlichen Professoren zu beziehen.

Eigentlich ist es die Akademie selbst, welche als unumschränkte Oekonomieverwaltung (§. 52.) sich selbst aus ihrer Mitte besoldet. So wie die anderen Stände nicht verlangen sollen, dass diese in Anständigkeit des Auskommens ihnen nachstehen, so wird auch ihnen von ihrer Seite gerade jenes nicht zu vermeidende Verhältniss die Pflicht auflegen, vor den Augen der Nation nicht als unersättliche und habsüchtige, sondern als edle und sich bescheidende Männer dazustehen; und ist diese Denkart auf alle Weise in sie hineinzubringen.

§. 54.

Für das erste Lehrjahr möchte es zweckmässig seyn, den encyklopädischen Lehrern, sowie etwa den anderen nöthig befundenen Unterlehrern, wenn, wie es grösstentheils der Fall seyn dürfte, sie schon ausserdem, als Akademiker oder dergl., einen fixirten lebenslänglichen Gehalt haben, eine besondere Remuneration für die Arbeiten dieses ersten Lehrjahres zuzugestehen, und für die folgenden Lehrjahre sich ein weiteres Bedenken vorzubehalten; unter anderen auch, damit man erst sähe, wie sich jedes