abgelangt werden können: so ständen wir vor einer andern Untersuchung.
Die Tr...nemlich, Sch..., die W...sind freilich Räuber; aber sie sind privilegirte Räuber. Sie haben -- denn die Bemerkung, dass eins von beiden, entweder das Privilegium, welches den Nachdruck verbietet, oder das, welches ihn erlaubt, widersinnig seyn muss, wollen wir schenken -- sie, sage ich, haben nicht die mindeste Schuld. Unbekannt mit dem, was Recht oder Unrecht sey, weil es für sie zu tief lag, fragten sie die, welche es wissen sollten. Man sagte es ihnen, und sie glaubten. Freilich gefiel es dem englischen Kaufmanne nie wohl, wenn ein französischer Kaper ihm sein Schiff und seine Waaren wegnahm. Er beklagte sich über diese Ungerechtigkeit. »Das ist nicht Unrecht, das ist Kriegsrecht«, sagte der Kaper, und zeigte ihm seinen Kaperschein vor; und während der Engländer diesen untersuchte, um sich von der Rechtmässigkeit der Behandlung, die er erfuhr, zu überzeugen, durchsuchte ihm jener die Taschen, und er hatte darin recht.
Aber, mit welchem Rechte nur überhaupt die Hummeln den Bienen den Krieg ankündigen?...Welcher Vertheidiger des Büchernachdrucks wird uns dies erklären? -- »Es würde doch von einem Staate viel verlangt heissen, sagt man, dass er befehlen solle, fremde theure Waare in sein Land einzuführen.« Das würde allerdings viel verlangt heissen; aber die Forderung, dass er sich dann, wann sie ihm zu theuer ist, ganz ohne sie behelfen möge, wäre so unbillig eben nicht. Joseph II. hatte allerdings das vollkommene Recht, die Einfuhr der holländischen Häringe in seine Staaten zu verbieten: wer könnte ihm dies abstreiten? Aber hätte er darum auch wohl das Recht gehabt -- da holländische Häringe sich nun einmal nicht nachdrucken lassen -- Kaper auszusenden, welche den Holländern aufpassen und ihnen ihre Häringe abnähmen? Und wenn diese fremde theure Waare -- denn Bücher sind in diesem System freilich nicht mehr und nicht weniger Waare, als Häringe und Käse -- überhaupt nicht eingeführt werden soll, wovon soll man sie denn im Lande abdrucken?...Ei ja! wir werden uns wohl hüten, die Einfuhr fremder Bücher eher zu verbieten, als bis wir sie erst nachgedruckt haben.
»Es sey ja für den Vortheil des Verfassers völlig gleichgültig, ob in einem Lande, wo die Einfuhr seiner rechtmässigen Ausgabe verboten sey, ein Nachdruck verkauft werde oder nicht, da er aus diesem Lande einmal keinen Gewinn ziehen könne«, sagt man auch noch. Und man hat recht, und übrig recht, in einem Systeme, in welchem nichts unrecht ist, als das was schadet.
Ist jetzt Alles klärlich erwiesen, was erwiesen werden sollte: -- dass der Verfasser ein fortdauerndes Eigenthum an sein Buch behalte, und das vollkommene Recht habe, jeden zu verhindern, wider seinen Willen Nutzen aus dem, was der Natur der Sache nach sein bleibt, zu ziehen; dass mithin der Nachdruck eine offenbare, und zwar eine der sträflichsten Ungerechtigkeiten sey, -- so ist bei Untersuchung seiner Zulässigkeit davon gar nicht mehr die Frage, ob er nützlich sey; und wir können uns gänzlich enthalten, sie zu beantworten. Weder Herr R. noch das Publicum wird also etwas dagegen haben, wenn wir statt dieser Untersuchung eine ^Parabel^ erzählen. Was sie, da wir nach obiger Erinnerung mit Büchern gar nichts Aehnliches haben, erläutern könne, was sie nach allem schon Erwiesenen noch zu erläutern habe, wird jeder einsehen.
Zur Zeit des Khalifen Harun al Raschid, der wegen seiner Weisheit in der Tausend und Einen Nacht und sonst berühmt ist, lebte, oder könnte gelebt haben, ein Mann, der wer weiss aus welchen Salzen und Kräutern einen Extract verfertigte, der gegen alle Krankheiten, ja gegen den Tod selbst helfen sollte. Ohne nun eben alle die Wirkungen zu haben, welche sein Verfertiger von ihm rühmte, -- er war selbst ein wenig kränklich -- war er doch immer eine treffliche Arznei. Um in seinen chemischen Arbeiten durch nichts gestört zu werden, wollte er sich nicht selbst mit dem Handel befassen, sondern gab ihn in die Hände eines Kaufmanns, der allein im ganzen Lande damit handelte und einen beträchtlichen Gewinn dadurch erwarb. Darüber wurden nun seine Mitbrüder, die übrigen Arzneihändler, neidisch, und verschrien ihn und seinen Extract. Ganz anders aber benahm sich dabei Einer unter ihnen. Dieser passte den Leuten des Alleinhändlers auf, wenn sie das Arcanum vom Chemiker brachten, nahm es ihnen ab, raubte es wohl gar aus dem Waarenlager selbst; und das vermochte er, denn er war ein handfester Kerl. Er vereinzelte es darauf auf allen Jahrmärkten, in allen Flecken und Dörfern, und weil er es wohlfeil gab und den Leuten sehr einlobte, so hatte er reissenden Abgang. Darüber erhob dann der Alleinhändler ein Geschrei im ganzen Lande; und es fielen mitunter auch wohl Diebe, Räuber und dergleichen Benennungen, die bei solchen Gelegenheiten zu fallen pflegen und die dem Andern auch richtig überbracht wurden. Gern hätte der Alleinhändler ihm wieder etwas abgenommen, aber jener hatte nichts, das der Mühe des Nehmens werth war. Schon lange hatte er ihm nachgestellt, um seiner habhaft zu werden; aber jener war schlauer als er und entging allen seinen Schlingen. Endlich, wie denn das stete Glück unvorsichtig macht, fiel er doch noch durch Unachtsamkeit in die Hände seines Feindes, und ward von ihm vor den Khalifen geführt. Hier brachte der Arzneihändler seine Klage gegen jenen an, die mit der Klage unserer Buchhändler gegen die Nachdrucker ziemlich gleichlautend war. Jener, ohne sich bange werden zu lassen, -- er hatte bei seinem Marktschreiergewerbe seine Dreistigkeit vermehrt und eine gewisse Beredsamkeit sich eigen gemacht -- führte seine Verteidigung folgendermaassen: Glorwürdigster Nachfolger des Propheten! ich liebe nach Principien zu verfahren. Der einzig richtige Maassstab der Güte unserer Handlungen ist bekanntermaassen ihre Nützlichkeit. Je ausgebreitetere und je wichtigere Vortheile eine Handlung stiftet, desto besser ist sie. Es giebt zwar noch einige finstere Köpfe, die sich etwas erkünsteln, was sie, glaub ich, Recht nennen: ein Hirngespinnst, das sich im Leben nicht realisiren lässt; denn kann man nicht bei aller Rechtschaffenheit verhungern? Doch fern sey es, dass dergleichen altfränkische Ideen die aufgeklärten Zeiten von Eurer Majestät glorwürdiger Regierung entweihen sollten! -- Wenn ich mithin beweise, dass mein Verfahren den ausgebreitetsten Nutzen stiftet, so beweise ich dadurch ohne Zweifel, dass es lobenswürdig ist; und dies ist so leicht zu erweisen. Dass meine Handlung von den vortheilhaftesten Folgen für das Publicum sey, sollte man das erst zeigen müssen? Ich verkaufe das Arcanum weit wohlfeiler, als der Kläger; der gemeinste Mann wird also dadurch in den Stand gesetzt, es sich anzuschaffen, was er bei dem hohen Preise des Alleinhändlers nicht kann; ich nöthige es dem unaufgeklärten Haufen durch meine Betriebsamkeit und durch alle Künste der Beredsamkeit auf, und brenne so von Eifer für das Beste Anderer, dass ich sie fast zwinge, sich durch diese heilsame Arznei gesund zu machen. Welch ein Verdienst um die leidende Menschheit!
Könnte ich doch Eurer Majestät das Aechzen der Leidenden, das Röcheln der Sterbenden recht lebhaft malen, die durch die von mir gekaufte Arznei gerettet worden sind! Wie vielen Kindern habe ich ihre Väter, die bereits in den Händen des Todes waren, wieder zurückgegeben, ihnen selbst aber die Möglichkeit, zu guten Staatsbürgern gebildet zu werden, und einst wieder ihre Kinder, und vermittelst dieser ihre ganze Nachkommenschaft zu guten Staatsbürgern zu bilden, dadurch erhalten! Man berechne die Arbeiten, welche jeder, dem durch diese wunderthätige Arznei einige Jahre zu seinem Leben hinzugesetzt werden, in diesen Jahren noch zur Cultur des Landes verrichten kann; die noch grössere Cultur desselben, die hierdurch wieder möglich wird, und so ins Unendliche fort; berechne die Menge der Kinder, die er in diesen Jahren noch zeugen kann, und die Kinder dieser Kinder: und ziehe das Resultat der vergrösserten Volksmenge und Cultur, die dadurch erfolgt, und welche schlechterdings nicht möglich war, wenn ich nicht dem Kläger seine wohlthätigen Tropfen raubte.
Es sagen zwar freilich verleumderische Zungen, dass das Arcanum gemeinhin ein wenig verdorben bei mir gekauft worden; und wenn ich ihnen auch -- ich liebe die Wahrheit -- sollte zugestehen müssen, dass an der Sache etwas sey: so ist das wahrlich nicht meine Schuld. Ich würde lieber, wenn ich könnte, ihm noch grössere Kraft geben, damit man es allein bei mir kaufte, und mein Kläger alle seine Kunden verlöre; und das bloss aus Liebe zum allgemeinen Besten. Aber wie sollte es mir bei der beständigen Flucht, auf der ich vor meinem Gegner seyn muss, und bei der Beschimpfung, die er meiner Handthierung anthut, und die mich nöthigt, die lockersten Gesellen anzunehmen, möglich seyn, es mit der gehörigen Sorgfalt aufzubewahren? Wenn nur einmal meinem Gewerbe völlige Ehre und Sicherheit zugesprochen seyn wird, wie ich um der grossen Nützlichkeit desselben hoffe, so werde ich dadurch zugleich in Stand gesetzt werden, auf die Conservation desselben mehr Sorgfalt zu wenden.
Ich werde angeklagt, dem Verfertiger des Arcanums, und dadurch mittelbar dem Publicum zu schaden, weil Kläger, wenn ich in die Länge fortfahre, ihm seine Tropfen wegzunehmen, nothwendig verarmen und ausser Stand gesetzt werden müsse, den Chemiker weiter zu bezahlen, weshalb denn dieser nothwendig die Arbeit werde einstellen müssen. -- Allein, da kennt man den Mann nicht. Er wird sie darum nicht einstellen; denn es ist einmal seine Liebhaberei, und er arbeitet ja so nur um der Ehre willen. Im Gegentheil, je mehr ich seinem Unterhändler wegnehme, und je weniger dieser ihm für die Arznei wird bezahlen können; desto mehr wird er arbeiten müssen, um kümmerlich zu leben: desto mehr wird folglich diese heilsame Arznei vervielfältiget werden. Und wird nicht sein Ruhm durch mich in die entferntesten Dörfer verbreitet? posaune ich ihn nicht mit lauter Stimme an jedem Jahrmarkte aus meiner Bude? steht nicht sein Name auf allen meinen Büchsen und Gläsern mit grossen Buchstaben in Golde? Ist ihm das nicht Ehre genug? braucht er dazu noch Brot? Er mag von der Ehre leben!
Endlich soll ich Klägern Nachtheil verursachen. -- Aber ich muss gestehen, dass hier mich mein kaltes Blut verlässt. Ich muss Ihnen sagen, mein Herr, dass Sie sich der Unbilligkeit dieser Anklage schämen sollten. Haben Sie nicht schon genug durch Ihren Alleinhandel gewonnen?
Ach! dürfte ich doch den Verlust, den Sie zu haben vorgeben, mit Ihnen theilen! Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, Ihnen zu stehlen, was ich fortbringen kann? Warum wollen Sie mir denn nicht erlauben, eine kleine Nachlese zu halten? Giebt es nicht noch jetzt, seitdem ich diese reichlich halte, Leute genug, die entweder um der vermeinten grösseren Güte Ihrer Arznei willen, die doch wenig betragen kann, oder aus einem altfränkischen Vorurtheile für rechtmässigen Besitz, und vermeinter Theilnahme an der Dieberei Anderer, lieber Ihre theure Waare kaufen, als meine wohlfeile; -- als ob ich nicht auch, wenn man denn einmal von Rechtmässigkeit reden will, dadurch das rechtmässige Eigenthum Ihrer Waare erhielte, dass ich mir die Mühe gebe, sie zu stehlen?
Vielmehr habe ich, wenn Sie kalt darüber nachdenken wollen, eben um Sie selbst das grösste Verdienst. Sie kennen noch Ihren Chemiker nicht.
Schon längst dachte er, voll Neid über den Gewinn, den Sie durch sein Arcanum machen, darauf, sich des Handels mit demselben selbst zu bemächtigen. Er hat zwar seine Zeit weit nöthiger zur Verfertigung desselben; er versteht zwar nichts vom Arzneihandel; er ist zwar bei einigen Versuchen im Kleinen schon sehr übel angekommen: aber dennoch -- glauben Sie mirs auf mein Wort -- er hätte Sie des Handels beraubt. Nur, schlau wie er ist, merkte er meinen Anschlag auf Ihren Waarenkasten, und wollte lieber Sie, als sich selbst bestehlen lassen. Wenn Sie also überhaupt noch in einigem Besitze des Handels sind, so haben Sie es mir zu verdanken.
Dies sind die beträchtlichen Dienste, Glorwürdigster Nachfolger des Propheten, die ich dem gläubigen Volke, die ich dem nützlichen Verfertiger des Extracts, die ich dem Kläger selbst leiste. Und ich nun, was habe ich dafür? Wenn man den geringen Preis, um den ich das Arcanum verkaufe, gegen die Kosten, die ich auf desselben Conservation doch wende, die Reisen, die ich mache, berechnen will; so wird man finden, dass mir die Mühe, sie zu stehlen, sehr gering bezahlt wird, und dass ich die Verleumdungen meines Gegners, die Schurken und Diebe, die er gegen mich ausstösst, fast ganz umsonst hinnehmen, oder nur sehr niedrig in Anschlag bringen muss. Durch diese Verunglimpfungen wird mir nun mein ehrlicher Name, auf welchen die Menschen einen so grossen Werth setzen sollen, jämmerlich abgeschnitten, so dass rechtliche Leute schon anfangen, sich sehr zu bedenken, ob sie mir abkaufen wollen. Ich bin also ein Märtyrer für das Beste der Welt; und wenn eine Handlung dadurch gewinnt, dass man recht viel bei ihr aufopfert, so ist die meinige eine der verdienstlichsten. Dies Verdienst möchte ich mir nun nicht gern rauben lassen, wenn nicht durch die Ehrlosigkeit, die dadurch auf mein Gewerbe fällt, der Fortgang desselben gehindert, und dem allgemeinen Besten Abbruch gethan würde. Ich bitte demnach Eure Majestät anzubefehlen, dass hinfüro jeder mein Gewerbe für ein ehrliches halte, bei namhafter Strafe; und dass Kläger gehalten sey, mir nicht nur Abbitte und Ehrenerklärung zu thun, und öffentlichen Dank für den geleisteten Dienst abzustatten, sondern auch inskünftige sich von mir bestehlen zu lassen, so viel ich will.
So redete der Marktschreier. Wie würde Herr Reimarus, wie würde jeder Gerechtigkeitsliebende hierbei geurtheilt haben? -- Ebenso urtheilte der Khalif. Er liess den nützlichen Mann aufhängen.
B.
Zwei Predigten aus dem Jahre 1791.
Statt der Vorrede.
Der Verfasser und sein Freund.
D. V. Sie bringen die Handschrift zurück? Haben Sie sie durchgelesen?
D. Fr. Ja.
D. V. Und Ihr Urtheil?
D. Fr. Sie haben Ihre Zeit nicht ganz übel angewendet. Es übt die Feder, wenn man sich bemüht, etwas gründlicher, als gewöhnlich, und doch plan, wie es für die Kanzel seyn soll, zu arbeiten; es macht unsere eigene Erkenntniss lebendiger, wenn man sie überdies mit einiger Wärme vorträgt.
D. V. Ich verstehe. -- Und ein Exercitium hat seine Bestimmung erreicht, wenn es unsere eigenen Kräfte geübt hat. Es gehört vor die Augen des Lehrmeisters, oder des gutmüthigen Freundes, wenn man über die Jahre hinaus ist, einen Lehrmeister zu haben; nicht vor das Publicum.
D. Fr. Wenn Sie es so nehmen wollen! -- Doch erlauben Sie mir eine Frage: auf welche Art der Leser rechnen Sie?
D. V. Auf Leser aller Art, welche moralische und religiöse Wahrheit, und das Nachdenken darüber lieben.
D. Fr. -- Die das Nachdenken lieben, mithin dasselbe kennen, aus Erfahrung kennen, die in einem Stande leben, der ihnen ehemals Unterricht, jetzt Musse gewährt. -- Vielleicht finden diese etwas noch Besseres zu lesen, als Ihre Predigten.
D. V. Und warum sollten sie nicht auch in Ständen gelesen werden, die auf einer tieferen Stufe der Cultur stehen, die ihnen weniger Quellen eröffnet? -- Sie haben doch nicht vergessen, was ich Ihnen sagte, dass der grösste Theil dieser Predigten in mancherlei Ländern, vor sehr gemischten Zuhörern, nicht ohne merklichen Eindruck gehalten worden?
D. Fr. Abgerechnet, dass Sie allenthalben Fremder und Gastprediger waren -- angenommen, dass Ihre Eigenliebe diesen merklichen Eindruck sich nicht um eines Haares Breite grösser vorgestellt habe -- alles, was Sie wollen, abgerechnet und angenommen: so wissen Sie doch gewiss, welch ein Unterschied es ist, Predigten hören oder Predigten lesen.
D. V. Aber es werden doch darum noch häufig Predigten gelesen, in höheren und niederen Ständen.
D. Fr. Welcher innere Unterschied zwischen jenen häufig gelesenen Predigten und den Ihrigen sey, werden Ihnen die Recensenten sagen; auf den Unterschied in den Personen übernehme ich es, Sie aufmerksam zu machen. -- Gehen Sie hin, und werden der Lieblingsprediger des feineren Publicums in einer volkreichen, Ton angebenden, von Fremden häufig besuchten Stadt; dann sammeln Sie Ihre Predigten und setzen Ihren Namen vor. Wird man sie auch nicht immer lesen, so wird man sie doch kaufen, sauber binden und in seine Bücherschränke aufstellen. Aber -- anonyme Predigten -- das ist unerhört! Oder wollen Sie Ihren unbekannten Namen vorsetzen?
D. V. Und wäre er berühmt, so würde ich desto mehr Anstand nehmen, ihn zu nennen. Ich möchte die Aufmerksamkeit dem Inhalte verdanken, und nicht dem Namen.
D. Fr. Dem Inhalte? So hätten Sie entweder weniger gewöhnliche Gegenstände behandeln, oder die behandelten gewöhnlichen von einer gewöhnlichen Seite darstellen sollen! Sie haben der Sache beides, zu wenig und zu viel, gethan. Wer Ihre Predigten verstehen, beurtheilen, schätzen könnte, liest keine Predigten; und wer Predigten liest, versteht die Ihrigen nicht.
D. V. Wenn nicht etwa hier und da ein Prediger.
D. Fr. -- Welche Predigten lesen, um entweder sie für die ihrigen zu gebrauchen, oder sich darnach zu bilden. Sie gestehen mir wohl zu, dass derjenige, der der Bildung fähig ist, bessere Muster findet. -- Wegen des Gebrauchens -- wer Ihre Predigten desselben werth findet, macht bessere; und wer keine besseren macht, hält die Ihrigen für schlecht und völlig unbrauchbar. -- Noch habe ich Ihnen geschenkt, dass sich dieselben sehr ungleich sind; gleichsam eine bunte Musterkarte der Veränderung Ihres Systems seit zehn Jahren, oder länger.
D. V. Nach allem also wäre Ihr Rath?
D. Fr. Mein aufrichtiger Rath, dass Sie sie ruhen liessen, wo sie zum Theil schon lange genug geruht zu haben scheinen.
D. V. Sie haben mir die Sache nach Ihrer Art vorgestellt; ich zeige sie Ihnen jetzt nach der meinigen. -- Gesetzt nun, ich hätte einen Versuch machen wollen, Darstellungsarten, die bis jetzt nur für die Schule gewöhnlich waren, auf die Kanzel zu bringen; und ich legte diese Versuche darum dem Publicum vor, um zu erfahren, ob es der Mühe lohnte, sie fortzusetzen?
D. Fr. Aber so hätten Sie diesen Versuchen wenigstens die Predigtform nehmen sollen, die doch einmal nicht die einladendste ist; und dann sind noch einige Predigten beibehalten, die diese Entschuldigung nicht für sich haben.
D. V. Und wenn ich nun anderweitige, vielleicht persönliche Gründe gehabt hätte, eben die Predigtform, und eben jene Predigten, auf die Sie zielen, beizubehalten?
D. Fr. Dann müsste freilich das gutwillige Publicum, das etwa noch Predigten kauft, Ihre Ankündigung, dass Sie unter andern auch predigen, mit seinem Gelde bezahlen. -- Und wie wollen Sie das, was Sie zu Ihrer Entschuldigung mir jetzt gesagt haben, dem Publicum auf eine schickliche Art sagen?
D. V. Ich darf nur gerade unser Gespräch vordrucken lassen.
D. Fr. Mit allem, was ich zum Nachtheile Ihrer Predigten gesagt habe?
D. V. Mit allem. Dann bin ich wenigstens sicher, dass nichts Schlimmeres über sie gesagt werden könne, als schon gesagt ist.
D. Fr. Aber einen schöngeisterischen Dialog vor Predigten! Das ist wieder unerhört. Sie sind nicht Rousseau, und schrieben keine Heloise.
D. V. So muss ich denn auch schon diesen Uebelstand mit den übrigen verantworten.
Ueber die Pflichten gegen Feinde.
Eingang.
Die Auswege, die das menschliche Herz nimmt, m. th. Fr., um der Pflicht auszuweichen, sind unzählbar, in ihren Wendungen verschieden, und nur darin kommen sie überein, dass alle auf irgend eine Art die Strenge des Gesetzes zu umgehen suchen. -- Man zieht die Pflicht zu seinen Neigungen herab, wie wir einst an dieser Stelle an dem Beispiele der Ehrlichkeit und der Menschenliebe zeigten: man übertreibt sie auch wohl im Gegentheile zu einer Höhe, auf der sie der menschlichen Natur widerstreitet, um nur, wenn einmal zugestanden ist, dass in der erdichteten Vollkommenheit sie dem Menschen unmöglich sey, gar nichts thun zu dürfen, sondern unter dem geräumigen, viel fassenden Mantel der menschlichen Schwachheit seinen Mangel an gutem Willen verbergen zu können.
So ist es mit der durch das Christenthum gebotenen Pflicht der Feindesliebe ergangen. Zu bequem, oder unfähig nachzudenken, was durch diesen Ausdruck gefordert werden ^könne^, hat man das Wort in seiner ersten scheinbarsten Bedeutung genommen, und nun, wie zu erwarten war, die Ausübung dieser Pflicht unmöglich gefunden, weil es der menschlichen Natur widerstreitet, sich über Beleidigungen zu freuen, wie über Wohlthaten, und bei dem Anblicke des Feindes eben das Vergnügen zu empfinden, wie bei dem des Freundes. -- Des ^Handelns^ überhoben, meinte man sich nun durchs ^Reden^ hervorzuthun, und wollte sich gegen ein Gebot, dem man den Gehorsam versagte, durch Lobeserhebungen abfinden.
Daher die prahlenden Lobpreisungen so vieler Christen über die Erhabenheit ihrer Sittenlehre, als der einzigen, welche Feindesliebe empfehle; so vieler Christen, welche noch wenig Neigung zeigen, ihr Vaterland, ihre Freunde, ihre Wohlthäter zu lieben -- Lobpreisungen, welche, wenn auch die Anempfehlung dieser Pflicht der christlichen Sittenlehre ausschliessend eigen wäre, doch immer eine sehr zweideutige Schmeichelei seyn würden. Viel verlangen ist keine so grosse Kunst, und es gereicht keiner Sittenlehre zur Empfehlung, Dinge zu fordern, die der menschlichen Natur widerstreiten.
Wir, m. Br., wollen unsere vortreffliche Religion nicht so verfänglich loben, sondern lieber mit Lernbegierde und Folgsamkeit ihre Vorschriften anhören, und sie zu ihrer wahreren Ehre in unserem Leben darzustellen suchen. In gegenwärtiger Stunde werden wir uns von den Pflichten gegen Feinde unterrichten.
^Text.^ Die gewöhnliche Epistel am ersten Advents-Sonntage, Röm. 12, v.
17-21.
Abhandlung.
Das zwölfte Capitel des Briefes an die Römer, woraus unsere Epistel genommen ist, enthält christliche Sittenlehren mancherlei Gehalts in einer leichten Verbindung. Auf die Pflichten gegen Feinde wird der Apostel zweimal gebracht: einmal durch ein Wortspiel[29] v. 14. ^Segnet, die euch verfolgen^ u. s. w., einmal bei Gelegenheit der allgemeinen Menschenliebe, v. 19. 20. 21. Wir wollen jetzo, ohne seinen Ausdrücken genau zu folgen, im allgemeinen sehen, welche Pflichten gegen die Feinde Gewissen und christliche Religion uns auflege.
[Fußnote 29: Nemlich im Grundtexte: »Die Ausübung der Gastfreiheit verfolget; die ^Euch^ verfolgen, segnet.«] Wenn man eine so grosse Menge von Menschen über eine so grosse Menge von Feinden klagen hört, so sollte man glauben, der Hass der Widersacher sey eines der grössten Erdenleiden, und die Pflichten gegen Feinde seyen nicht nur an sich die schwersten, sondern auch ihre Ausübung sey von der weitesten Ausdehnung. Es scheint also unserem Vorhaben nicht unangemessen, zuvörderst zu untersuchen: ^Wen wir einen Feind zu nennen berechtiget sind^, um zu finden, ob von der Summe dieses Leidens nicht ebensowohl, wie von der Summe mancher anderen Leiden etwas abgehe, und ob die Pflichten, die es uns auflegt, -- wenn sie auch so schwer seyn sollten, als man glaubt -- in der Ausübung oft vorkommen.
In der allgemeinsten Bedeutung nennen wir alle diejenigen unsere Feinde, die an der Ausführung unserer Unternehmungen uns hinderlich sind. Dies aber kann aus zweierlei Ursachen entstehen, nemlich, entweder weil ^unsere Unternehmungen^, oder weil ^wir selbst^ ihnen misfällig sind; der dritte mögliche Fall, dass sie beiden abgeneigt seyen, gehört mit unter die zwei ersten. -- Unser Vorhaben kann Anderen zuwider seyn, entweder weil es ungerecht ^ist^, oder weil es ihnen nur so ^scheint^. -- Im ^ersteren Falle^ also wollen wir ungerecht seyn; wollen handeln, als ob die ganze Schöpfung nur für uns, und ihre vernünftigen Bewohner nur zu Werkzeugen unserer Einfälle da seyen: und wenn dann Einer sich unterfängt, zu glauben, dass es noch etwas gebe, was er von uns nicht ertragen müsse -- Einer sich nur in den Weg stellt, und unseren Anmaassungen Grenzen setzt: so schreien wir über Verfolgung, und nennen jenen muthigen Vertheidiger des Rechts unseren Feind. -- Und mit welchem Rechte? Wollen wir ihn bloss ^an sich^ seinem persönlichen Werthe nach betrachten, so nöthigt unser Herz, sey es so verdorben es wolle, uns das Bekenntniss ab, dass ^der^ Mann -- fordere es nun bloss die allgemeine Menschenpflicht, oder fordere es überdies noch seine besondere Pflicht in der Gesellschaft von ihm -- dass ^der^ Mann, der ohne Kummer um unseren Verdruss und unsere Feindschaft sich der Ungerechtigkeit muthig entgegenstellt, und dem die unvertheidigte Sache des heiligen Rechtes theurer ist, als unsere Freundschaft, unendlich mehr werth ist, als wir, und dass wir nicht viel Ehre haben, unsere Klagen über ihn laut werden zu lassen; -- oder wollen wir ihn ^in Beziehung auf uns^ betrachten, so werden wir in dem Manne, der uns die unvertilgbare Schande, und die blutige Reue, und das unauslöschbare Andenken, und die nie endenden Folgen einer ungerechten That erspart, und uns zwingt, besser und glückseliger zu seyn, als wir wollten, unseren wahrsten Wohlthäter anerkennen müssen. Solche Gegner also gehören gar nicht in die Zahl unserer Feinde.
In ^dem zweiten Falle^ waren die Feinde der Jünger Jesu, und überhaupt der ersten Christen, an welche die Ermahnungen des Apostels gerichtet sind. Sie widersetzten sich dem Vorhaben der Apostel und ihrer Anhänger, weil es ihnen ungerecht schien. -- Es war damals eben wie jetzt. Die Juden, deren grösster Beweis für die Wahrheit ihrer Religionsgrundsätze der war, dass ihre Väter und Grossväter auch so geglaubt, auch so geopfert, auch mit den Formeln gebetet hatten, hassten, verfolgten, tödteten, wenn sie konnten, die ersten Christen, weil sie eine aufgeklärtere Gottesverehrung einführen wollten, welches jene für ein sehr sträfliches Unternehmen hielten. -- So wurde das Vorhaben der ersten Christen verkannt, und darum angefeindet, und so kann es auch das unsrige werden, von welcher Natur es auch sey. -- Auch solche Gegner können wir nicht mit Recht Feinde nennen; ihr Widerstand entsteht nicht aus boshaften Absichten gegen unsere Personen; sie meinen für das Recht zu kämpfen, und ihre Triebfeder wenigstens ist edel. Sollten wir uns darüber erzürnen, dass wir erleuchteter sind, als sie? Diese Gegner sinds, von denen der Apostel sagt: ^segnet sie^ -- wünscht ihnen von ganzer Seele alles Gute, und besonders dasjenige Gute, dessen sie am meisten bedürfen -- Erleuchtung. Wünscht sie ihnen nicht bloss, sondern sucht werkthätig durch weise Belehrung und durch das, was kräftiger wirkt als alle Belehrung, durch einen reinen Wandel ihre Begriffe zu berichtigen. Führet einen guten Wandel unter den Heiden, auf dass die, so von euch afterreden, als von Uebelthätern, eure guten Werke sehen und euren Vater im Himmel preisen.
Endlich kann Jemand, ohne unser persönlicher Feind zu seyn, unser Widersacher auch bloss darum werden, weil wir seinem Eigennutzen im Wege stehen, weil ^unsere^ Erniedrigung ^ihn^ heben soll. Wir finden uns einmal auf seinem Wege, und er rennt uns nieder -- nicht etwa -- aus besonderer Abneigung gegen uns; er hätte jeden anderen, der auf unserem Platze gestanden hätte, auch niedergerannt. Er schreitet seinen Schritt einher -- es kommt ein Wurm unter seine Füsse -- er zertritt ihn. Aber warum musste auch der Wurm unter seinen Fuss kommen; er hätte ihm sonst sein Leben wohl gönnen mögen. -- -- Ohne das Fürchterliche einer solchen Sinnesart mildern zu wollen, dürfen wir doch sagen, dass auch ein solcher Gegner nicht unser Feind zu nennen sey. Er ist freilich auch nicht unser Freund: er ist Niemandes Freund, als der seiner eigenen geliebten Person. Er ist freilich ein Feind des Rechts und der Menschheit, und der unsrige, weil wir zu ihr gehören; aber er hasst doch keinen weniger, als uns, und das, was uns trifft, ist nichts, als das allgemeine Loos. Wir haben freilich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht ihn zu behandeln, wie jeden Feind der Gerechtigkeit; aber wenn wir ihn mit persönlicher Erbitterung hassen wollten, so würden wir selbst ungerecht und ihm ähnlich werden.
Es ist also Niemand übrig, den wir mit Recht unseren Feind nennen könnten, als derjenige, der eine persönliche Abneigung gegen uns hat, und unser Vorhaben hindert, bloss darum, weil es das ^unsrige^ ist.
Solche Gegner eigentlich, und nur in einem gewissen Sinne die der beiden letzteren Klassen, sind der Gegenstand der Pflichten gegen Feinde.
Da nichts in der Welt ganz ohne Ursache geschieht, und folglich auch der Hass unserer persönlichen Feinde nicht völlig ohne Grund seyn möchte, so ist es hierbei die erste Regel der Sittenlehre, sich sorgfältig und unparteiisch zu prüfen, ^ob^ man, und ^wodurch^ man Gelegenheit zu dieser Abneigung gegeben habe. Die Menge der Freunde oder Feinde ist zwar nie ein richtiger Maassstab zur Schätzung des sittlichen Charakters eines Menschen; wenn aber so gar viele aus dem Haufen treten und sagen: du habest sie gedrückt, so kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuthen, dass du eine harte Seite habest. Jede uns bekannt gewordene Abneigung legt uns die Pflicht auf, uns sorgfältig zu prüfen, ob wir vielleicht durch unsere Ungerechtigkeit, durch unsere Unterdrückungssucht uns hassenswürdig gemacht haben; -- und dann wären wir ja wahrlich nicht werth, unsere Augen gegen unsere Gegner aufzuheben; -- oder ob wir vielleicht bei wirklich guten Absichten durch unser unzweckmässiges Benehmen, durch eine rauhe, unfreundliche Steifigkeit, durch einen Mangel der Schonung gegen Anderer Schwachheiten ihnen einen Verdacht gegen den Baum beigebracht haben, der so herbe Früchte trägt. Sollten wir in dieser Prüfung, bei der wir uns ja nicht schmeicheln müssen, etwas von der Art finden, so bleibt uns nichts übrig, als die Folgen unserer eigenen Unklugheit geduldig zu tragen, hinzugehen und uns zu bessern.
Finden wir aber an uns keine Schuld, so tritt unsere erste heiligste Pflicht ein: die, dem Unrechte zu widerstehen, insoweit wir können, ohne selbst ungerecht zu werden, und die Ordnung zu zerstören. -- Irret euch nicht, m. Br.: alles sich gefallen zu lassen, alles gut zu heissen, alles zu dulden, fordert kein Christenthum; und die Vernunft erklärt dies für Unverstand und Mangel an wahrer Abneigung gegen das Böse, wenn sie es bloss an sich -- und für Unterstützung und Verewigung der Unordnung, wenn sie es in Rücksicht seiner Folgen für das Ganze betrachtet. Wer das Böse an Anderen nicht hasst, der hasst es gewiss auch nicht an sich selbst; und wer keiner Empfindlichkeit gegen zugefügtes Unrecht fähig ist, ist ebensowenig der Dankbarkeit für erzeugte Wohlthaten fähig. -- Zwar sagt Jesus: ^Ich sage euch, dass ihr allerdings nicht^, überhaupt und in keinem Falle nicht, ^widerstreben sollt dem Uebel^. ^Nimmt dir jemand den Rock, dem lass auch den Mantel^, u. s. w. Aber es ist bei diesen und ähnlichen Stellen zu bemerken, dass die Evangelisten uns nicht nur diejenigen Aussprüche Jesu, welche er als Dolmetscher des Willens der Gottheit an die Menschen zu gültigen Gesetzen für alle Zeiten und Völker aufstellte, sondern auch solche Reden aufbehalten haben, in denen er als klügerer Freund, bloss seinen Jüngern einen guten Rath für ihre besondere Lage giebt. Ob eine Vorschrift zu der ersteren oder zu der letzteren Art gehöre, ist nur daraus zu ersehen, ob sie durch unsere Vernunft, als ein allgemeingültiges Gesetz bestätigt werde oder nicht. Die Jünger Jesu würden vor jüdischen oder heidnischen Richterstühlen nicht nur keine Genugthuung erlangt haben, sondern auch dadurch in ihrem ersten Berufe, die christliche Religion zu predigen, gestört, und vielleicht weit eher, als es für ihre Bestimmung seyn sollte, getödtet worden seyn. Ihnen blieb also kein Mittel übrig, um sich ihren mühseligen Zustand erträglicher zu machen, als alles geduldig zu ertragen, und durch die höchste Sanftmuth ihre Feinde wenigstens zu einiger Schonung zu erweichen. Späterhin, nachdem ganze christliche Gemeinen errichtet waren, sagt schon Johannes: ^Sündigt dein Bruder an dir, so strafe ihn alleine^; so verweise es ihm unter vier Augen; ^höret er dich nicht, so sage es der Gemeine; höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Zöllner und Sünder^. Für uns aber, die wir in ganzen christlichen Staaten leben, tritt die allgemeingültige, durch die Vernunft bestätigte Bemerkung Paulus in ihre volle Wirksamkeit ein: ^dass die Obrigkeit^, als Stellvertreterin der ganzen Gesellschaft, ^das Schwert nicht umsonst tragen, sondern dass sie des allvergeltenden Gottes Dienerin auf der Erde, und eine Rächerin seyn müsse über jeden, der Uebeles thut^; dass wir mithin, wenn dieser Satz nicht aufgehoben werden, und unseren übrigen Pflichten nicht widersprechen soll, sie zur Ausübung dieser Stellvertretung Gottes bei uns zugefügtem Unrechte auffordern müssen, mit dem Zutrauen, dass sie stets bereit seyn werde, das unterdrückte Recht zu rächen; ein Zutrauen, das sie, und Gott, dessen Bild sie ist, ehrt. -- Eben daraus aber, dass wir unsere Sache ihr übertragen sollen, folgt, dass wir uns nicht selbst rächen dürfen; sondern es lediglich ihr, ^als ihre eigene Sache^ überlassen müssen.
Diese Genugthuung aber werde gesucht ^mit^ und ^aus Liebe^. Nicht das sey unser Zweck, dem Feinde wieder Böses zuzufügen, sondern bloss und einzig das, das Böse in ihm, und durch das Beispiel seiner Bestrafung auch in anderen kräftigst zu hindern. Wer irgend einer anderen Absicht sich bewusst ist; wer in seinem Herzen den geringsten Zug von Lieblosigkeit, die leiseste Freude über die gehoffte Bestrafung seines Beleidigers aufspürt; wer nicht sogar Schmerz empfindet, dass seine Pflicht ihn nöthigt, um desselben Bestrafung anzusuchen, verliert jenes Recht gänzlich, weil er durch Bestrafung seines Widersachers die Obrigkeit nicht zur Dienerin des Rechts, sondern zum Werkzeuge seiner Rachsucht und seiner Feindseligkeit machen, und in ihr Gott, dessen Bild sie ist, entweihen würde: -- durch welche Regel denn jene Erlaubniss Genugthuung zu suchen, wieder genau in ihre gehörigen Grenzen eingeschlossen wird. -- Man sey der Sache Feind, und der Person Freund.
Man arbeite, kämpfe, ringe, das Unrecht zu verhindern; aber man sey in allen übrigen gerechten Dingen dem Gegner zu jedem Dienste und jeder Aufopferung bereit. Man ringe darnach, ihm zu dienen: -- zwar nicht ausgezeichnet vor allen anderen Menschen, und ebendarum, ^weil^ er der Feind ist; eine Warnung, die nur für wenige seltene Menschen noth thut.
-- Es giebt nemlich Menschen, die, mit einer Anlage zur Erhabenheit und Stärke der Seele geboren, dieselbe durch harte Selbstkämpfe erhöht haben, und aus diesem Kraftgefühl eben das Schwerste in ihren Pflichten begierig an sich reissen, und die unter zweien ihrer Hülfe gleich bedürfenden Gegenständen eben den Feind, und das eben um seiner Beleidigungen willen gegen sie, vorziehen würden; bloss um das erhabene Gefühl zu empfinden, die Bitterkeit in ihrer Seele besiegt zu haben. So