SigPhi · Johann Fichte

Sämmtliche Werke 8 Vermischte Schriften und Aufsätze (German)

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aus der Weltgeschichte, ^die keiner vor ihm so richtig gewusst habe, wie er^, und er mit diesem Versprechen Wort hielte.)

(Wir setzen der Erwähnung dieser von vielen so sehr angefeindeten Encyklopädien, zur Vorbauung möglichen Misverständnisses, noch folgendes hinzu. Mit derselben vollkommenen Ueberzeugung, mit welcher wir zugeben, dass das Bestreben, bei solchen allgemeinen Uebersichten und Resultaten ^stehenzubleiben^, von Seichtigkeit, Trägheit und Sucht nach wohlfeilem Glanze zeuge, und diese Schlechtigkeiten befördere, sehen wir zugleich auch ein, dass das Widerstreben, ^von ihnen auszugehen^, den Lehrling ohne Steuerruder und Compass in den verworrenen Ocean stürze, dass, obwohl einige sich rühmen hierbei ohne Ertrinken davongekommen zu seyn, man darum doch nicht das Recht habe, jederman derselben Gefahr auszusetzen, dass selbst die Geretteten gesunder seyn würden, wenn sie der Gefahr sich nicht ausgesetzt hätten; und dass die Quellen dieses Widerstrebens keinesweges aus einer besseren Einsicht, sondern dass sie grösstentheils aus dem persönlichen Unvermögen hervorgehen, solche encyklopädische Rechenschaft über das eigene Fach zu geben, indem diese, nur gross im Einzelnen, niemals zur Ansicht eines Ganzen sich erhoben haben. Wer nun eine solche Encyklopädie seines Faches geben nicht könnte oder nicht wollte, der wäre für uns nicht bloss unbrauchbar, sondern sogar verderblich, indem durch seine Wirksamkeit der Geist unseres Institutes sogleich im Beginne getödtet würde.)

§. 22.

Wir gehen an die historische Auffassung des auf den bisherigen Universitäten vorliegenden Stoffes, und schicken folgende zwei allgemeine Bemerkungen voraus. Eine Schule des wissenschaftlichen Verstandesgebrauches setzt voraus, dass verstanden und bis in seinen letzten Grund durchdrungen werden könne, was sie sich aufgiebt; sonach wäre ein solches, das den Verstandesgebrauch sich verbittet, und sich als ein unbegreifliches Geheimniss gleich von vornherein aufstellt, durch das Wesen derselben von ihr ausgeschlossen. Wollte also etwa die Theologie noch fernerhin auf einem Gotte bestehen, der etwas wollte ohne allen Grund; welches Willens Inhalt kein Mensch durch sich selber begreifen, sondern Gott selbst unmittelbar durch besondere Abgesandte ihm mittheilen müsste; dass eine solche Mittheilung geschehen sey, und das Resultat derselben in gewissen heiligen Büchern, die übrigens in einer sehr dunklen Sprache geschrieben sind, vorliege, von deren richtigem Verständnisse die Seligkeit des Menschen abhange: so könnte wenigstens eine Schule des Verstandesgebrauches sich mit ihr nicht befassen. Nur wenn sie diesen Anspruch auf ihr allein bekannte Geheimnisse und Zaubermittel durch eine unumwundene Erklärung aufgiebt, laut bekennend, dass der Wille Gottes ohne alle besondere Offenbarung erkannt werden könne, und dass jene Bücher durchaus nicht ^Erkenntnissquelle^, sondern nur ^Vehiculum des Volksunterrichtes^ seyen, welche, ganz unabhängig von dem, was die Verfasser etwa wirklich gesagt haben, beim wirklichen Gebrauche also erklärt werden müssen, wie die Verfasser hätten sagen sollen; welches letztere, wie sie hätten sagen sollen, darum schon vor ihrer Erklärung anderwärtsher bekannt seyn müsse: nur unter dieser Bedingung kann der Stoff, den sie bisher besessen hat, von unserer Anstalt aufgenommen und jener Voraussetzung gemäss bearbeitet werden. Ferner haben mehrere bisher auf den Universitäten bearbeitete Fächer (als die soeben erwähnte Theologie, die Jurisprudenz, die Medicin) einen Theil, der nicht zur wissenschaftlichen Kunst, sondern zu der sehr verschiedenen praktischen Kunst der Anwendung im Leben gehört. Es gereicht sowohl einestheils zum Vortheile dieser praktischen Kunst, die am besten in unmittelbarer und ernstlich gemeinter Ausübung unter dem Auge des schon geübten Meisters erlernt wird, als anderentheils zum Vortheile der wissenschaftlichen Kunst selbst, welche zu möglichster Reinheit sich abzusondern und in sich selbst sich zu concentriren hat: dass jener Theil von unserer Kunstschule abgesondert, und in Beziehung auf ihn andere für sich bestehende Einrichtungen gemacht werden. Was inzwischen auch in dieser Rücksicht von der wissenschaftlichen Kunstschule zu beobachten sey, werden wir bei Erwähnung der einzelnen Fälle beibringen.

§. 23.

Nächst der Philosophie macht die ^Philologie^, als das allgemeine Kunstmittel aller Verständigung, mit Recht den meisten Anspruch auf Universalität. Ob auch wohl überhaupt ^für das gesammte studirende Publicum^ auf der höheren Schule es eines philologischen Unterrichtes bedürfen, oder vielmehr dieser schon auf der niederen Schule beendigt seyn solle, ob insbesondere für diejenigen, ^die sich zu Schullehrern^ bestimmen, und für die es allerdings einer weiteren Anführung bedarf, die dahingehörigen Anstalten nicht schicklicher mit den niederen Schulen selbst vereinigt werden würden: -- die Beantwortung dieser Frage können wir für jetzt ^dem^ Zeitalter, da die allgemeine Encyklopädie geltend gemacht seyn, und die niedere Schule seyn wird, was sie soll, anheimgeben, und vorläufig es beim Alten lassen.

§. 24.

Von der ^Mathematik^ sollte unseres Erachtens der reine Theil bis zu einer gewissen Potenz schon auf der niederen Schule vollkommen abgethan seyn; und es wäre hierdurch das, was oben über das Pensum dieser Schule gesagt worden, zu ergänzen. Da auch hierauf im Anfange nicht zu rechnen ist, so wäre vorläufig ein auf diesen gegenwärtigen Zustand der niederen Schule berechneter Plan des mathematischen Studiums zu entwerfen. -- Auf allen Fall ist mein Vorschlag, dass ein ^Comité^ aus unseren tüchtigsten Mathematikern ernannt, diesen unser Plan im Ganzen vorgelegt, und ihnen aufgegeben würde, die Beziehung ihrer Wissenschaft auf denselben zu ermessen, und demzufolge durch allgemeine Uebereinkunft ^Einen^ aus ihrer Mitte zu ernennen, oder auch einen Fremden zur Vocation vorzuschlagen, dem die Encyklopädie, der Plan und die Direction dieses ganzen Studiums übertragen würde.

§. 25.

Die gesammte Geschichte theilt sich in die Geschichte der ^fliessenden^ Erscheinung, und in die der ^dauernden^. Die erste ist die vorzüglich also genannte Geschichte oder Historie, mit ihren Hülfswissenschaften; die zweite die Naturgeschichte, -- welche ihren theoretischen Theil hat, die Naturlehre.

In der ersten ist der zu berufende Ober- und encyklopädische Lehrer über unseren Grundplan zu verständigen; worüber er vorläufig mit uns einig seyn muss.

Das ausgedehnte Fach der ^Naturwissenschaft^ betreffend, welche durchaus als ein organisches Ganze behandelt werden muss, kann ich nur ein ^Comité^, so wie oben bei der Mathematik, in Vorschlag bringen, das aus seiner Mitte, oder auch einen Fremden rufend, den Encyklopädisten, Entwerfer des Lehrplans, und Director des ganzen Studiums erwähle, und falls es so nöthig befunden würde, nach seinem Plane den Vortrag desselben, auch hier mit der beständigen Rücksicht, dass nicht mündlich mitgetheilt werde, was so gut oder besser sich aus dem Buche lernen lässt, ^unter sich vertheile^. Das Haupterforderniss eines solchen Planes ist Vollständigkeit und organische Ganzheit der Encyklopädie.

Zugleich hat sie für ihr Fach sich mit der niederen Schule über die Grenze zu berichtigen, und dieser die Potenz, die sie hervorbringen soll, als ihr künftiges Pensum aufzugeben, welches auch für die oben erwähnten, sowie für alle folgenden Fächer gilt, und hier einmal für immer erinnert wird. Bloss die Philosophie verbittet die directe Vorbereitung der niederen Schule, und ist nur ausschliessend eine Kunst der höheren.

§. 26.

Die drei sogenannten höheren Facultäten würden schon früher wohlgethan haben, wenn sie sich, in Absicht ihres wahren Wesens, in dem ganzen Zusammenhange des Wissens deutlich erkannt, und sich darum nicht, pochend auf ihre praktische Unentbehrlichkeit und ihre Gültigkeit beim Haufen, als ein abgesondertes und vornehmeres Wesen hingestellt, sondern lieber jenem Zusammenhange sich untergeordnet und mit schuldiger Demuth ihre Abhängigkeit erkannt hätten; indem sie nemlich verachteten, wurden sie verachtet, und die Studirenden anderer Fächer nahmen keine Notiz von dem, was jene ausschliessend für sich zu besitzen begehrten, wodurch sowohl ihrem Studium, als der Wissenschaft im Grossen und Ganzen sehr geschadet wurde. Wir werden auf Belege dieser Angabe stossen. Eine wissenschaftliche Kunstschule muthet ihnen sogleich bei ihrem Eintritte in ihren Umkreis diese Bescheidenheit zu.

Der wissenschaftliche Stoff der ^Jurisprudenz^ ist ein Capitel aus der Geschichte; sogar nur ein Fragment dieses Capitels, wie sie bisher behandelt worden. Sie sollte seyn ^eine Geschichte der Ausbildung und Fortgestaltung des Rechtsbegriffes unter den Menschen^, welcher ^Rechtsbegriff^ selber, unabhängig von dieser Geschichte, und als ^Herrscher^, keinesweges als ^Diener^, schon vorher durch Philosophiren gefunden seyn müsste. In ihrer gewöhnlichen ersten, lediglich praktischen Absicht, -- nur ^Richter^, welches ein untergeordnetes Geschäft ist, zu bilden, wird sie Geschichte jener Ausbildung in dem Lande, in welchem wir leben, und wenn es hoch geht, unter den Römern, und so Fragment; aber ihr letzter praktischer Zweck ist der, den ^Gesetzgeber^ zu bilden; und für diesen Behuf möchte ihr wohl das ganze Capitel rathsam seyn; denn obwohl, was überhaupt Gesetz seyn solle, schlechthin ^a priori^ erkannt wird, so dürfte doch die Kunst, die besondere Gestalt dieses Gesetzes für jede gegebene Zeit zu finden und es ihr anzuschmiegen, der Erfahrung der gesammten bekannten Zeit in demselben Geschäfte bedürfen. Richteramt sowohl als Gesetzgebung sind praktische Anwendung ^der Geschichte^; und so hat die Jurisprudenz zu ihrer ersten Encyklopädie die Encyklopädie der Geschichte, indem dieses der Boden ist, auf welchem sie und der wissenschaftliche Verstandesgebrauch in ihr ruhet, und die Ausübung derselben in ihrer höchsten Potenz eigentlich die Kunst ist, eine Geschichte, und zwar eine erfreulichere, als die bisherige, hervorzubringen. Die Anführung aber zur praktischen Anwendung im Leben fällt ganz ausser den Umkreis der Schule, und wären hierin die Schüler an die ausübenden Collegia zu verweisen, unter deren Augen, aber auf die ^Verantwortung^ der Beamten, denen sie anvertraut worden, sie für die künftige Geschäftsführung sich vorbereiteten. Ich schlage daher für dieses Fach ein ^Comité^ vor, in welchem aber der oben beschriebene Encyklopädist der Geschichte Sitz, und für seinen Antheil entscheidende Stimme hätte. Dieses hätte einen besonderen Encyklopädisten für die ^Theile^ und die Literatur des beschriebenen Capitels anzustellen, den Studienplan vorzuzeichnen, und die Anstalten für praktische Bildung unabhängig von der wissenschaftlichen Kunstschule zu organisiren. Ich hoffe, dass bei entschiedener Durchführung des Satzes, nicht mündlich zu lehren, was im Buche steht, der Lectionskatalog dieser Facultät kürzer werden wird, als er bisher war; wiewohl durch unsere Grundsätze des zu Erlernenden mehr geworden ist.

Die ^Heilkunde^ ruht auf dem zweiten Theile des positiv zu Erlernenden, der ^Naturwissenschaft^; jedoch erlaubt ihr gegenwärtiger Zustand den Zweifel, in welchem auch der Schreiber dieses sich zu befinden gern bekennt, ob aus jener unstreitig wissenschaftlichen Basis in der wirklichen Heilkunde auch nur ein einziger ^positiver Schluss^ zu machen, und somit, ob diese Basis ^Leiterin^ sey in der Ausübung, wie in der Jurisprudenz dies offenbar der Fall ist, oder ob nur gewissen allgemeinen Resultaten jener Basis bloss nicht ^widersprochen werden dürfe^ durch die Ausübung; jene daher (die Wissenschaft) für diese (die Ausübung) nur ^negatives Regulativ^ und ^Correctiv^ wäre? Sollte, wie wir befürchten, das Letzte der Fall seyn, und wie wir gleichfalls befürchten, immerfort bleiben müssen, so gäbe es von der Wissenschaft in irgend einem ihrer Zweige zu der ausübenden Heilkunde gar keinen stätigen positiven Uebergang, sondern die letztere hätte ihren eigenthümlichen Boden in einer ^besonderen^, niemals auf ^positive Principien zurückzuführenden Beobachtung^; sie wäre somit von der wissenschaftlichen Schule, welche alle Zweige der Naturwissenschaft bis zu Anatomie, Botanik u. dergl. ohne alle Rücksicht auf Heilkunde, und als jedem wissenschaftlich gebildeten Menschen überhaupt durchaus anzumuthende Kenntnisse, sorgfältig triebe, abzusondern, und in einem für sich bestehenden Institute, rein und ohne wissenschaftliche Beimischung, die als in der Schule erlernt vorausgesetzt wird, von der ^materia medica^ z. B. an, die ja nichts ist, als die Anwendung der ärztlichen Empirie auf die Botanik und dergl., zu treiben. Welche unermesslichen Vortheile eine solche Verselbstständigung der Naturwissenschaft, die bisher häufig nur als Magd der Heilkunde betrachtet und bearbeitet wurde, und an ihrem Theile auch der Heilkunde, dadurch aber dem ganzen wissenschaftlichen Gemeinwesen bringen würde, leuchtet wohl von selbst ein. Es wäre daher aus Sachkundigen ein Comité zu Beantwortung der oben aufgeworfenen Frage und zu Organisirung derjenigen Anstalten, welche das Resultat dieser Beantwortung erforderte, zu ernennen. Dass ein solches selbstständiges Institut der Heilkunde den ihm anheimgefallenen Stoff nach einem festen, auf seine Encyklopädie begründeten Plane, nach der Maxime, nicht zu lehren, was im Buche schon steht, behandelte, wäre auch ihm zu wünschen, und es würde sich von selbst verstehen.

Nun aber, welches ja nicht aus der Acht zu lassen, haben auch die wichtigsten Resultate der fortgesetzten ärztlichen Beobachtung, deren wirkliche Vollziehung ihr allein überlassen wird, als ein Theil der gesammten Naturbeobachtung, Einfluss auf den Fortgang der ganzen Naturwissenschaft, und so muss auch die wissenschaftliche Schule sie keinesweges verschmähen, sondern sich in den Stand setzen, fortdauernd von ihr Notiz zu haben und bei ihr zu lernen. Jedoch wird die Ausbeute davon niemals sofort und auf der Stelle eingreifen in das Ganze, und so in den encyklopädischen Unterricht gehören; es wird drum eine andere, an ihrem Orte anzugebende Maassregel getroffen werden müssen, dieselbe aufzunehmen, und sie bis zur Eintragung in die Encyklopädie aufzubewahren.

Dass die ^Theologie^, falls sie nicht den ehemals laut gemachten und auch neuerlich nie förmlich zurückgenommenen Anspruch auf ein Geheimniss feierlich aufgeben wollte, in eine Schule der Wissenschaft nicht aufgenommen werden könne, ist schon oben gezeigt. Giebt sie ihn auf, so bequemt sie sich dadurch zugleich zu der bisher auch nicht so recht zugegebenen Trennung ihres praktischen Theiles von ihrem wissenschaftlichen.

Um zuvörderst den ersten abzuhandeln: der Volkslehrer, den sie bisher zu bilden sich vorsetzte, ist in seinem Wesen der Vermittler zwischen dem höheren, dem wissenschaftlich ausgebildeten Stande (denn einen anderen höheren Stand giebt es nicht, und was nicht wissenschaftlich ausgebildet ist, ist Volk), und dem niederen, oder dem Volke. Zunächst zwar, und dies mit vollem Rechte, knüpft er sein Bildungsgeschäft an die Wurzel und das Allgemeinste aller höheren menschlichen Bildung, an die Religion an; aber nicht bloss diese, sondern alles, was von der höheren Bildung an das Volk zu bringen und seinem Zustande anzupassen ist, soll er immerfort demselben zuführen.

Nichts verhindert, dass er nicht noch neben diesem Berufe ein die Wissenschaft selbst in ihrer Wurzel selbstthätig bearbeitender und sie weiter bringender Gelehrter sey, wenn er ^will^ und ^kann^; aber es ist ihm für diesen Beruf nicht nothwendig, und drum ihm nicht anzumuthen. Es ist für ihn hinlänglich, dass er überhaupt die Kunst besitze, wissenschaftliche Gegenstände zu ^verstehen^ und sich über sie ^verständlich zu machen^, die er ja schon in der niederen Schule, welche er auf alle Fälle durchzumachen hat, gelernt haben wird; ferner von dem gesammten wissenschaftlichen Umfange die allgemeinsten Resultate, und das Vermögen, erforderlichen Falles durch Nachlesen sich weiter zu belehren, worin ihm die an der wissenschaftlichen Schule eingeführten Encyklopädien den Unterricht und die nöthigen Literaturkenntnisse geben.

Die nöthige Anführung zum Philosophiren hat er beim Philosophen zu holen. Für sein nächstes Geschäft der religiösen Volksbildung hat er zu allererst sein Religionssystem in der Schule des Philosophen zu bilden.

Für das Anknüpfen seines Unterrichtes an die biblischen Bücher wird es vollkommen hinreichen, dass ein Buch geschrieben und ihm in die Hände gegeben werde, in welchem aus diesen Büchern der Inhalt ächter Religion und Moral entwickelt werde, wobei nun weder die Verfasser dieses Buches, noch der dadurch zur Bibel^anwendung^ anzuleitende künftige Volkslehrer sehr bekümmert zu seyn brauchen über die Frage, ob die biblischen Schriftsteller es wirklich also gemeint haben, wie sie dieselben erklären; das Volk aber vor dieser, durchaus nicht in seinen Gesichtskreis gehörigen Frage sorgfältig zu bewahren ist. Der Volkslehrer hat darum durchaus nicht nöthig, die biblischen Schriftsteller nach ^ihrem wahren, von ihnen beabsichtigten Sinne^ zu verstehen; wie denn ohne Zweifel auch bisher, ohngeachtet es beabsichtiget und häufig vorgegeben worden, weder bei ihm, noch auch oft bei seinem Professor in der Exegese, dies der Fall gewesen; und wir somit nicht einmal eine Neuerung, sondern nur das Geständniss der wahren Beschaffenheit der Sache, und das besonnene Aufgeben eines unnöthigen und vergeblichen Strebens begehren. Ueber ^Pastoralklugheit^, d. i. über seine eigentliche Bestimmung als Volkslehrer im Ganzen eines Menschengeschlechts, und die Kunstmittel, dieselbe zu erfüllen, wird er ohne Zweifel auch beim Philosophen einige Auskunft finden können. Sein eigenthümlich ihm anzumuthender Charakter, die ^Kunst^ der ^Popularität^, und die Uebungen derselben durch katechetische, homiletische, auch ^Umgangsinstitute^ mit Gliedern aus dem Volke, sind der wissenschaftlichen Schule, welche den scientifischen Vortrag beabsichtigt, entgegengesetzt, drum von ihm abzusondern, und am schicklichsten den ausübenden Volkslehrern, wie bei den Juristen, zu übertragen. Das eigentliche Genie für den künftigen Volkslehrer ist ein frommes, Menschen und besonders das Volk liebendes Herz; hierauf wäre bei der Zulassung zu diesem Berufe hauptsächlich zu sehen, und besonders bei Besetzung der Consistorien, als etwa der künftigen Schulen solcher Lehrer, würde weit mehr auf diese Eigenschaften, als auf andere glänzende Talente oder auf ausgebreitete Kenntnisse Rücksicht genommen werden müssen.

Der wissenschaftliche Nachlass dieser, als einer priesterlichen Vermittlerin zwischen Gott und den Menschen mit Tode abgegangenen Theologie an die wissenschaftliche Schule würde durch eine solche Veränderung seine ganze bisherige Natur ausziehen und eine neue anlegen.

Es hat derselbe zwei Theile: ein von der Philologie abgerissenes Stück, und ein Capitel aus der Geschichte. Die morgenländischen Sprachen, zu denen der den Theologen bis jetzt fast ausschliessend überlassene hebräische Dialekt einen leichten und schicklichen Eingang darbietet, machen einen sehr wesentlichen Theil der Sprachentwickelung des menschlichen Geschlechts aus, und sind bei einer einst zu hoffenden organischen Uebersicht derselben ja nicht auszulassen; die hellenistische Form nun vollends der griechischen biblischen Schriftsteller gehört zur Kenntniss der griechischen Sprache im Ganzen, welche Sprache ja auf unseren Schulen getrieben wird. Beide erhalten gegen den aufgegebenen höchst zweideutigen Anspruch, heilige Sprachen zu seyn, den weit bedeutenderen, dass sie menschliche Sprachen sind, zurück, und fallen der niederen Schule, die sich ja der Trägheit schämen wird, die beschränkte hebräische Sprache nicht allgemein bearbeiten zu können, da sie die sehr reiche griechische Sprache mit Glück bearbeitet, wiederum anheim. Ferner sind die biblischen Schriftsteller ja höchst bedeutende Formen der Entwickelung des menschlichen Geistes, deren wahrer Werth bloss darum nicht beachtet worden, weil ein erdichteter falscher alle Aufmerksamkeit der einen Partei anzog, und den Hass und die unbedingte Nichtbeachtung der anderen Partei erregte. Von nun an, ^sine ira et studio^ in dieser Sache urtheilend, werden wir es ebenso belehrend und ergötzend finden, den Jesaias zu lesen, als den Aeschylos, und den Johannes als den Plato, und es wird uns mit dem richtigen Wortverständnisse derselben, ^welches das gelehrte Studium allerdings anstreben wird^, weit besser gelingen, wenn auch die ersten ebensowohl als die zweiten zuweilen auch ^unrecht^ haben dürften, als vorher, da sie immer, und für die besondere Ansicht jedes neuen Exegeten, recht haben sollten, welches ohne mancherlei Zwang und ohne nie endenden Streit nicht zu bewerkstelligen war. Diese Exegese wird redlich seyn, auch redlich gestehen, was sie nicht versteht, dagegen die vom theologischen Principe ausgehende höchst unredlich war; (das oben Vorgeschlagene aber gleichfalls keine unredliche Exegese ist, da es überhaupt nicht Exegese ist, noch sich dafür giebt, indem eine solche eine gelehrte Aufgabe ist, die durchaus vor das Volk nicht gehört).

Das Capitel aus der Historie, wovon die bisherige Theologie einen Haupttheil sich fast ausschliessend zugeeignet, ist die ^Geschichte der Entwickelung der religiösen Begriffe unter den Menschen^. Es geht aus dem gebrauchten Ausdrucke hervor, dass die Aufgabe umfassender ist, als die Theologie sie genommen, indem auch über die Religionsbegriffe der sogenannten Heiden Auskunft gegeben werden müsste, und dass die wissenschaftliche Schule sie in dieser Ausdehnung nehmen wird. Mit diesen zu ihr gehörigen und sie erklärenden Bestandtheilen versehen, ferner ohne alles Interesse für irgend ein Resultat, und mit redlicher Wahrheitsliebe bearbeitet, wird auch die eigentliche Kirchengeschichte eine ganz andere Gestalt gewinnen, und man wird der Lösung mehrerer Probleme (z. B. über die wahren Verfasser mancher biblischen Schriften, über die ächten oder unächten Theile derselben, die Geschichte des Kanon, u. s. w.), die dem Unbefangenen noch immer nicht gründlich gelöst zu seyn scheinen könnten, näher kommen, oder auch genau finden und bekennen, was in dieser Region sich ausmitteln lasse, und was nicht. Es wäre, wie sich versteht, dieser Theil der Geschichte dem Encyklopädisten der gesammten Geschichte, zur Verflechtung in seinen Studienplan, anheimzugeben. -- Zur Entscheidung über die oben vorgelegte Hauptfrage, und falls die Antwort darauf befriedigend ausfiele, zur Entwerfung eines festen Planes und Errichtung eines besonderen Institutes zur Bildung künftiger Volkslehrer wäre ein aus sachverständigen und guten Theologen und Predigern bestehendes Comité niederzusetzen.

§. 27.

Diesen zu beauftragenden einzelnen Männern und Comités wäre, ausser den schon angeführten Geschäften, auch noch folgendes aufzugeben, dass sie vollständig untersuchten, was an gelehrtem Apparate für jedes Fach (Bücher, Kunst- und Naturaliensammlungen, physikalische Instrumente, und dergl.) vorhanden sey, welche Notwendigkeiten dagegen uns abgingen und angeschafft werden müssten; für vollständige Kataloge und Repertorien dieser Schätze sorgten; und in ihre Studienpläne den zweckmässigen, folgegemässen Gebrauch derselben aufnähmen. Falls die beauftragten einzelnen Männer neben ihrem ersten Geschäfte zu diesem nicht Zeit fänden, so wären sie zu ersuchen, einen anderen tüchtigen Mann für dasselbe zu ernennen.

In diesem Geschäfte hätten sie von einer Seite sich sorgfältig zu hüten, dass sie, etwa um nichts umkommen zu lassen, oder aus Streben nach äusserem Glanze und Rivalität mit anderen gelehrten Anstalten, durch Beibehaltung überflüssiger Dinge der Reinheit und Einfachheit unserer Anstalt Abbruch thäten; sowie von der anderen Seite nichts zu sparen am wirklich Nöthigen. Was den äusseren Glanz betrifft, so wird uns dieser, falls wir nur das innere Wesen redlich ausbilden, von selbst zufallen; die bedachte Beachtung desselben aber, und die Nachahmung anderer, von denen wir nicht Beispiele annehmen, sondern sie ihnen geben wollen, würde uns wiederum in die Verworrenheit hineinwerfen, welche ja von uns abzuhalten unser erstes Bestreben seyn muss.

§. 28.

Durch die allseitige Lösung der aufgestellten Aufgaben wäre nun fürs erste zu Stande gebracht das ^lehrende Subject^ der wissenschaftlichen Kunstschule. Wir könnten mit den encyklopädischen Vorlesungen eine, fürs erste in ihren übrigen Bestimmungen ^ganz gewöhnliche Universität^ eröffnen. Es wären jedoch diese gesammten Vorlesungen, in denen, immer nach dem Ermessen des Lehrers, der fortfliessende Vortrag mit Examinibus und Conversatorien, deren Besuchung jedem Studirenden ^freistände^, keiner aber dazu ^verbunden^ wäre, abwechselte, über das erste Unterrichtsjahr also zu vertheilen, dass die Studenten, und wenn sie es wollten, auch die Lehrer, diese Vorlesungen alle hören könnten, dennoch aber den ersteren zum aufgegebenen Bücherlesen und zur Ausarbeitung der Aufsätze, -- von welchem demnächst, -- den letzteren zu Beurtheilung dieser Aufsätze Zeit übrig bliebe. Es möchte in dieser Zeitberechnung bei beiden Theilen in Gottes Namen auf noch mehr als den üblichen Fleiss und Berufstreue gerechnet werden; indem diese Eigenschaften ohnedies an unserer Schule an die Tagesordnung kommen sollen, und drum nicht zu früh eingeführt werden können.

§. 29.

^Während^ dieser encyklopädischen Vorlesungen des ersten Lehrjahres stellen der philosophische Lehrer sowohl, als die übrigen encyklopädischen eine ^Aufgabe^ an ihr Auditorium, in dem oben sattsam charakterisirten Geiste; so dass das aus dem mündlichen Vortrage oder dem Buche Erlernte nicht bloss wiedergegeben, sondern dass es zur Prämisse gemacht werde, damit sich zeige, ob der Jüngling es zu seinem freien Eigenthume erhalten habe, und als anhebender Künstler etwas Anderes daraus zu gestalten vermöge. Diese Aufgabe bearbeitet jeder Studirende, der da will, in einem Aufsatze, den er zu einem bestimmten Termine vor Beendigung des Lehrjahres, mit einem versiegelten Zettel, der den Namen des Verfassers enthalte, bei dem aufgebenden Lehrer einsendet. Der Lehrer prüft diese Aufsätze und hebt die vorzüglichsten heraus.

In dieser Beurtheilung der Aufsätze ist bei rein philosophischem Inhalte der Lehrer der Philosophie unbeschränkt: zur Krönung anderer aber, die einen positiv wissenschaftlichen Stoff haben, müssen der encyklopädische Lehrer des Faches und der Philosoph (später, wenn wir eine solche haben werden, die philosophische Klasse) sich vereinigen, der ^erstere^ entscheidend über die Richtigkeit und die auf dieser Stufe des Unterrichts anzumuthende Tiefe und Vollständigkeit der historischen Erkenntniss, der zweite über den philosophischen und Künstlergeist, mit welchem jener Stoff verarbeitet worden. Ein von ^Einem^ dieser beiden verworfener Aufsatz bleibt verworfen, obschon der andere Theil ihn billigte. Die Nothwendigkeit dieser Mitwirkung der philosophischen Klasse liegt im Wesen einer Kunstschule: die Mitwirkung des historischen Wissens aber soll uns dagegen verwahren, dass nicht in empirischen Fächern ^a priori^ phantasirt werde, statt gründlicher Gelehrsamkeit.

Am ^Schlusse^ des ersten Lehrjahres wird das Resultat der also vollzogenen Beurtheilung der eingegebenen Aufsätze, und die Namen derer, deren Ausarbeitungen gebilligt sind, bekannt gemacht; und es treten von ihnen diejenigen, ^welche wollen^, zusammen, als der erste Anfang eines ^lernenden Subjects^, in höherem und vorzüglicherem Sinne, an unserer wissenschaftlichen Kunstschule. Welche wollen, sagte ich; denn obwohl die Ausfertigung eines Aufsatzes, und die Unterwerfung desselben unter die Beurtheilung des lehrenden Corps, diesen Willen vorauszusetzen scheint: so können mit dem ersten doch auch mancherlei andere Zwecke beabsichtigt werden, von denen zu seiner Zeit; alle Studirenden an unserer Universität können auch für diese Zwecke berechtiget werden; und es muss darum jedem, der sogar beitreten ^dürfte^, überlassen werden, ob er ^will^. Inzwischen wird die Fortsetzung unseres Entwurfes ohne Zweifel die sichere Vermuthung begründen, dass jeder wollen werde, der da dürfe.

§. 30.

Sie treten zusammen zu einer einzigen grossen Haushaltung, zu gemeinschaftlicher Wohnung und Kost, unter einer angemessenen liberalen Aufsicht. Ihre Bedürfnisse ohne alle Ausnahme, nicht ausgeschlossen Bücher, Kleider, Schreibmaterialien u. s. f. werden ihnen von der Oekonomieverwaltung in Natur gereicht, und sie haben, die Verwaltung eines mässigen Taschengeldes abgerechnet, wofür ein Maximum festgesetzt werden könnte, während ihrer Studienjahre mit keinem anderen ökonomischen Geschäfte zu thun. (Der Grund dieser Einrichtung ist schon oben angegeben worden; und auf die Einwendung, dass junge Leute auf der Universität zugleich das Haushalten mitlernen müssten, ist zu erwiedern, dass, falls dieselben bei uns das Ehrgefühl, die Gewissenhaftigkeit und die intellectuelle Bildung erhalten, die wir anstreben, es sich mit dem künftigen Haushalten von selbst finden werde; erhalten sie aber bei dem Grade der Sorgfalt, den wir anwenden werden, dieselbe nicht, so ist gar kein Schaden dabei, dass sie auch äusserlich verderben, und mag dies immer je eher je lieber geschehen.) Inwiefern aber diese Verpflegung ^ihnen frei auf Kosten des Staates^, oder auf ihre eigenen Kosten gereicht werden solle, davon behalten wir uns vor, tiefer unten zu sprechen; und wollen wir mit dem Gesagten keinesweges unbedingt das Erste gesagt haben.

Mit diesem also zu Stande gebrachten Stamme tritt nun das lehrende Corps in das oben beschriebene innige Wechselleben. Sie werden fortdauernd erforscht und in ihrem Geistesgange beobachtet, sie haben den ersten Zutritt zu den Examinibus, Conversatorien, dem Umgange und der Berathung der Lehrer, und stehen in der Benutzung der vorhandenen literarischen Hülfsmittel jedem Anderen vor; auf ihre nächsten unmittelbaren und wohlbekannten Bedürfnisse rechnet immerfort der gesammte mündliche Vortrag der Kunstschule. Im Falle der würdigen Benutzung dieser Schule, die durch eine tiefer unten zu beschreibende Prüfung documentirt wird, stehen sie bei Besetzung der höchsten Aemter des Staates allen Anderen vor (und tragen den von Gottes Gnaden durch ein vorzügliches Talent ihnen geschenkten, und durch würdige Ausbildung jenes ersteren verdienten Adel).

Immerhin mögen neben ihnen andere Studirende an den vorhandenen Bildungsmitteln der Anstalt, welche recht eigentlich doch nur für jene sind, nach allem ihren Vermögen theilnehmen, und in freier Bildung jenen den Rang abzulaufen suchen, welches, falls es ihnen gelänge, auch nicht unanerkannt bleiben soll. Diese wachsen gewissermaassen wild, wie im Walde; jene sind eine sorgfältig gepflegte Baumschule, welche in alle Wege doch auch seyn soll, und aus welcher sogar dem Walde manches edlere Saamenkorn zufliegen wird. Jene sind ^regulares^, und es wird wohl auch eine anständige deutsche Benennung für sie sich finden lassen; diese sind ^irregulares^, blosse ^Socii^ und ^Zugewandte^; und dies wären die beiden Hauptklassen, in die unser studirendes Publicum zerfiele.

§. 31.

Es würde auch fernerhin nach jedem abgelaufenen Lehrjahre denen, die bis jetzt noch unter den Zugewandten sich befänden, freistehen, durch gelungene Ausarbeitungen (indem gegen das Ende jedes Lehrjahres Aufgaben für dergleichen gegeben werden) ihre Aufnahme unter die Regularen nachzusuchen. Ausserdem würden diejenigen der jungen Inländer, welche vorzügliches Talent und Progressen von der niederen Schule zu documentiren vermöchten (über deren Grad und die Art der Beweisführung später etwas Festes bestimmt werden kann), gleich bei ihrem Eintritte auf die Universität ein Recht haben auf einen Platz unter den Regularen.

§. 32.

Es wäre zu veranlassen, dass gleich bei der Eröffnung der Universität, da es noch keine Regulare giebt, diejenigen, welche die Aufnahme unter sie durch Ausarbeitungen zu suchen gedächten, ebenso wie späterhin die Regularen es sollen, zu einem gemeinschaftlichen Haushalt zusammenträten. Diese, obwohl unter besonderer Aufsicht des Lehrinstituts stehend, wäre dennoch keine eigentliche öffentliche, sondern eine Privatanstalt, und die Mitglieder lebten nicht, wie es mit den Regularen unter gewissen Bedingungen wohl der Fall seyn kann, auf Kosten des Staates, sondern auf die eigenen, die jedoch, ganz wie bei den Regularen, gemeinschaftlich verwaltet würden. Es könnte auch denjenigen unter diesen Vereinigten, welche beim Anfange des zweiten Lehrjahres nicht unter die Regularen aufgenommen, und so aus dieser ersten Verbindung in eine neue hinübergenommen würden, nicht verwehrt werden, in dieser ihrer ersten Verbindung fortzuleben, indem sie zufolge des vorhergehenden §. beim Anfange des künftigen Lehrjahres glücklicher seyn können, und so ^Candidaten^ der ^Regel^ zu bleiben. Es könnten zu ihnen hinzutreten, um denselben Anspruch zu bezeichnen, andere, die bisher unter den Zugewandten sich befanden, desgleichen die von der niederen Schule Kommenden, die nicht schon von daher das Recht, unmittelbar unter die Regularen zu treten, mitbringen. Diese machen nun eine dritte Klasse der bei uns Studirenden, ein Verbindungsglied zwischen den Regularen und den Zugewandten: ^Novizen^. Sie sind schon durch die Natur der Sache, indem die Lehrer wissen, dass vorzüglich aus ihrer Mitte beim Anfange des neuen Lehrjahres sie das Collegium der Regularen zu ergänzen haben werden, der besonderen Beachtung derselben empfohlen.

§. 33.

Damit nun nicht etwa die Zugewandten, -- denn von den Novizen, die ihren Anspruch auf die Regel durch ihr Zusammenleben bekennen, ist dies nicht zu befürchten -- um der grösseren Licenz willen, jemals versucht werden, sich für vornehmer zu halten, denn die Regularen, soll der Vorzug der letzteren sogar äusserlich anschaubar gemacht werden durch eine ^Uniform^, die kein Anderer zu tragen berechtigt sey, denn sie und ihre ordentlichen Lehrer. Damit dieser Rock gleich anfangs die rechte Bedeutung erhalte, sollen sogleich von Eröffnung der Universität an die ordentlichen Lehrer diese Uniform gewöhnlich tragen, also dass im ersten Lehrjahre nur sie, und diejenigen, die in demselben Verhältnisse mit ihnen zur Universität stehen, damit bekleidet seyen; später, nach Ernennung des ersten Collegiums von Regularen, sie auf diese fortgehe, und so ferner bei allen folgenden Ergänzungen des letzteren. -- §. 34.

Diese Einrichtung soll zugleich die äussere sittliche Bildung unserer Zöglinge unterstützen, und die Achtung derselben bei dem übrigen Publicum befördern und sicherstellen. Gründliches und geistreiches