SigPhi · Max Weber

Politik als Beruf (Politics as a Vocation)

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-^ V/>Jbv-., Ui 1/ H: W /• v ^-^^'^ LIBRARY LP9-R2aA U.B.C. LIBRARY n JF iq9R THE LIBRARY MAX WEBER I Politik als Beruf ZWEITE AUFLAGE \ MÜNCHEN UND LEIPZIG / ^ 9^2 6 VERLAG VON DUNCKER& HÜMBLOT \ WisMuchaß liehe Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte I. CARL SCHMITT 0. Professor des Staatsrecbls an der Universität Bonn Die geistesgeschichtliche I^age des heutigen Parlamentarisinns 2., envciterte Auflage. Gr.8o. 90 Seiten. Preis RM. 3.50 II. MAX TVERER weiland o. Professor der Nationalökonomie an der Universität MOncben Politik als Bernr 2. Auflage. Gr. 8^. VI, 61 Seiten. Preis RM. 2.50 lU. ERICH RECHER 0. Professor der Philosophie an der Universität München Metaphysik und IVatnrwissenschaften Gr. 80. VIII, 32 Seiten. Preis RM.2.— IT. GEORG SIMMEL vreiland o. Professor der Philosophie an der Universität Straßburg Der Konflikt der modernen Knltnr 3. Auflage. Gr.S». 28 Seiten. Preis RM. 1.50 y. FRIEDRICH RENDIXEN weiland Direktor der Hypothekenbank in Hamburg Das li¥esen des Geldes 4. Auflage. VIII, 66 Seiten. Gr.S«. RM. 3.— Diese Sammlung will wissenschaftliche Äußerungen pro- grammatischen Inhalts, die ausgereift in Foi'm und Inhalt hohen Anforderungen genügen, in zwangloser Folge bringen ' Wissenschaftliche Abhandlungen vnä Reden zur Philosophie, Polilik und Geislesijeschichte H Max Weber Politik als Beruf Politik als Beruf VON MAX WEBER ZWEITE AUFLAGE MÜNCHEN UND LEIPZIG/ 1926 VERLAG VON DUNCKER & HUMBLOT Alle Reell te vorbei) alten.

Altenbiiqj, 'l'lillr.

Stephan (ieibel (Sc Co.

Vorbemerkung.

Die Gedanken der umstehenden Sdirifl wurden auf Ver- anlassung des Mündiiner freistudentisdien Bundes im Re- ^rolutionswinter 1919 als freier Vortrag übermittelt und tragen deshalb nodi die Unmittelbarkeit des gesprodienen Wortes an 5idi. Der Vortrag war, ebenso wie „Wissensdiafl als Beruf", alied eines von mehreren Rednern übernommenen Zyklus, w^eldier der aus dem Militärdienst entlassenen und von dem Er- eben der Kriegs- und Nadikriegszeit tief erregten Jugend als Wegweiser für die versdiiedenen, auf geistige Arbeit gegrün- leten Wirkensformen dienen sollte. Der Redner ergänzte seine Ausführungen naditräglidi für den Drudi und veröffentlidite sie n der vorliegenden Form zum ersten Male im Sommer 1919.

ieidelberg, im August 1926.

Marianne Weber.

Der Vortrag, den ich auf Ihren Wunsch zu. halten habe, wird Sie nach verschiedenen Richtungen notwendig enttäuschen. In einer Rede über Pohtik als Beruf werden Sie unwillkürlich eine Stellungnahme zu aktuellen Tagesfragen erwarten. Das wird aber lur in einer rein formalen Art am Schlüsse geschehen anläßlich bestimmter Fragen der Bedeutung des politischen Tuns innerhalb ier gesamten Lebensführung. Gan2; ausgeschaltet werden müssen lagegen in dem heutigen Vortrag alle Fragen, die sich darauf be- liehen: welche Politik man treiben, welche Inhalte, heißt das, nan seinem politischen Tun geben soll. Denn das hat mit der all gemeinen Frage: was Pohtik als Beruf ist und bedeuten kann, lichts zu tun. — Damit zur Sachej_ ^ _^_ _^._ Was verstehen wir "unter Politik? Der Begriff ist außerordent- ich weit und umfaßt jede Art selbständig leitender Tätigkeit, vlan spricht von der Devisenpolitik der Banken, von der Diskont- )olitik der Reichsbank, von der Politik einer Gewerkschaft in ;inem Streik, man kann sprechen von der Schulpolitik einer Stadt- )der Dorfgemeinde, von der Politik eines Vereinsvorstandes bei lessen Leitung, ja schließlich von der Politik einer klugen Frau, iie ihren Mann zu lenken trachtet. Ein derartig weiter Begriff liegt inseren Betrachtungen vom heutigen Abend natürlich nicht zu- i;runde. Wir wollen heute darunter nur verstehen: die Leitung oder Iie Beeinflussung der Leitung eines politischen Verbandes, leute also: eines Staates.

Was ist nun aber vom Standpunkt der soziologischen Be- rachtung aus ein „pohtischer'* Verband? Was ist: ein „Staat''? \uch er läßt sich soziologisch nicht definieren aus dem Inhalt dessen, vas er tut. Es gibt fast keine Aufgabe, die nicht ein politischer /"erband hier und da in die Hand genommen hätte, anderseits luch keine, von der man sagen könnte, daß sie jederzeit, vollends: laß sie immer ausschließlich denjenigen Verbänden, die man ils politische, heute: als Staaten, bezeichnet, oder welche geschicht- ich die Vorfahren des modernen Staates waren, eigen gewesen / 8 wäre. Man kann vielmehr den modernen Staat soziologisch letztlich nur definieren aus einem spezifischen Mittel, das ihm, wie jedem politischen Verband, eignet: der physischen Gewaltsamkeit, „Jeder ^ Staat wird auf Gewalt gegründet," sagte seinerzeit Trozkij in Brest- Litowsk. Das ist in der Tat richtig. Wenn nur soziale Gebilde be- ständen, denen die Gewaltsamkeit als Mittel unbekannt wäre, dann würde der Begriff „Staat" fortgefallen sein, dann wäre ein- getreten, was man in diesem besonderen Sinne des Wortes als „Anarchie" bezeichnen würde. Gewaltsamkeit ist natürlich nicht etwa das normale oder einzige Mittel des Staates: — davon ist keine Rede —, wohl aber: das ihm spezifische. Gerade heute ist die Beziehung des Staates zur Gewaltsamkeit besonders intim. In der Vergangenheit haben die verschiedensten Verbände — von der Sippe angefangen — physische Gewaltsamkeit als ganz normales Mittel gekannt. Heute dagegen werden wir sagen müssen: Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bsetimmten Gebietes — dies: das „Gebiet", gehört zum Merkmal — das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht. Denn das der Gegenwart Spezifische ist: daß man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur so weit zuschreibt, als der Staat sie von ihrer Seite zuläßt: er gilt als alleinige Quelle des „Rechts" auf Gewaltsamkeit. „Politik" würde für uns also heißen: Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen den Menschengruppen, die er umschheßt.

Jeder Herrschaftsbetrieb, welcher kontinuierliche Verwaltung erheischt, braucht einerseits die Einstellung menschlichen Handelns auf den Gehorsam gegenüber jenen Herren, welche Träger der legitimen Gewalt zu sein beanspruchen, und andererseits, ver- mittelst dieses Gehorsams, die Verfügung über diejenigen Sach- güter, welche gegebenenfalls zur Durchführung der physischen Gewaltanwendung erforderlich sind: den personalen Verwaltungs- stab und die sachlichen Verwaltungsmittel.

Das entspricht im wesentlichen ja auch dem Sprachgebrauch. Wenn man von einer Frage sagt: sie sei eine „politische" Frage, von einem Minister oder Beamten: er sei ein „politischer" Beamter, /on einem Entschluß: er sei,,politisch'* bedingt^ so ist damit immer jemeint: Machtverteilungs-, Machterhaltungs- oder Macht- ^erschiebungsinteressen sind maßgebend für die Antwort auf jene "rage oder bedingen diesen Entschluß oder bestimmen die Tätig- :eitssphäre des betreffenden Beamten, — Wer Politik treibt, Tstrebt Macht, — Macht entweder als Mittel im Dienst anderer üiele — idealer oder egoistischer — oder Macht,,um ihrer selbst villen**: um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu. genießen.

Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden )olitischen Verbände, ein auf das Mittel der legitimen (das heißt: Is legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschafts- 'erhältnis von Menschen über Menschen. Damit er bestehe, müssen ich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität ler jeweils herrschenden fügen. Wann und warum tun sie das? ^uf welche inneren Rechtfertigungsgründe und auf welche äußeren Mittel stüt2;t sich diese Herrschaft?

Es gibt der inneren Rechtfertigungen, also: der Legitimitäts- :ründe einer Herrschaft — um mit ihnen zu beginnen — im Prinzip irei. Einmal die Autorität des „ewig Gestrigen**: der durch un- ordenkliche Geltung und gewohnheitsmäßige Einstellung auf ihre nnehaltung geheiligten Sitte: „traditionale** Herrschaft, wie sie ler Patriarch und der Patrimonialfürst alten Schlages übten. Dann: lie Autorität der außeralltäglichen persönlichen Gnadengabe Charisma), die ganz persönliche Hingabe und das persönliche /"ertrauen zu Offenbarungen, Heldentum oder anderen Führer- igenschaften eines Einzelnen: „charismatische** Herrschaft, wie sie ler Prophet oder — auf dem Gebiet des Politischen — der gekorene Criegsfürst oder der plebiszitäre Herrscher, der große Demagoge ind politische Parteiführer ausüben. Endlich: Herrschaft kraft Legalität**, kraft des Glaubens an die Geltung legaler Satzung md der durch rational geschaffene Regeln begründeten sachlichen .Kompetenz**, also: der Einstellung auf Gehorsam in der Erfüllung atzungsmäßiger Pflichten: eine Herrschaft, wie sie der moderne .Staatsdiener** und alle jene Träger von Macht ausüben, die ihm ti dieser Hinsicht ähneln. — Es versteht sich, daß in der Realität lochst massive Motive der Furcht und der Hoffnung — Furcht or der Rache magischer Mächte oder des Machthabers, Hoffnung 10 auf jenseitigen oder diesseitigen Lohn — und daneben Interessen verschiedenster Art die Fügsamkeit bedingen. Davon sogleich. Aber wenn man nach den,,Legitimitäts** gründen dieser Fügsam- keit fragt, dann allerdings stößt man auf diese drei,,reinen** Typen. Und diese Legitimitätsvorstellungen und ihre innere Begründung sind für die Struktur der Herrschaft von sehr erheblicher Bedeutung. Die reinen Typen finden sich freihch in der Wirklichkeit selten. Aber es kann heute auf die höchst verwickelten Abwandlungen, Übergänge und Kombinationen dieser reinen Typen nicht ein- gegangen werden: das gehört 2:u dem Problem der „allgemeinen Staatslehre''. Uns interessiert hier vor allem der zweite von jenen Typen: die Herrschaft kraft Hingabe der Gehorchenden an das rein persönliche „Charisma'' des „Führers". Denn hier wurzelt der Gedanke des Berufs in seiner höchsten Ausprägung. Die Hingabe an das Charisma des Propheten oder des Führers im Kriege oder des ganz großen Demagogen in der Ekklesia oder im Parlament bedeutet ja, daß er persönlch als der innerlich „be- rufene" Leiter der Menschen gilt, daß diese sich ihm nicht kraft Sitte oder Satzung fügen, sondern weil sie an ihn glauben. Er selbst zwar lebt seiner Sache, „trachtet nach seinem Werk", wenn er mehr ist als ein enger und eitler Emporkömmling des Augenblicks. Seiner Person und ihren Quahtäten aber gilt die Hingabe seines Anhanges: der Jüngerschaft, der Gefolgschaft, der ganz persönlichen Parteigängerschaft. In den beiden in der Vergangenheit wichtigsten Figuren: des Magiers und Propheten einerseits, des gekorenen Kriegsfürsten, Bandenführers, Condottiere anderseits, ist das Führertum in allen Gebieten und historischen Epochen aufgetreten. Dem Okzident eigentümlich ist aber, was uns näher angeht: das politische Führertum in der Gestalt zuerst des freien „Dema- gogen", der auf dem Boden des nur dem Abendland, vor allem der mittelländischen Kultur, eigenen Stadtstaates, und dann des parlamentarischen,, Parteiführers", der auf dem Boden des eben- falls nur im Abendland bodenständigen Verfassungsstaates ge- wachsen ist.

Diese PoHtiker kraft „Berufes" in des Wortes eigentlichster Be- deutung sind nun aber natürlich nirgends die allein maßgebenden Figuren im Getriebe des politischen Machtkampfes. Höchst ent- 11 icheidend ist vielmehr die Art der Hilfsmittel, die ihnen 2;ur Ver- ügung stehen. Wie fangen die politisch herrschenden Gewalten ;s an, sich in ihrer Herrschaft zu behaupten? Die Frage gilt für ede Art von Herrschaft, also auch für die politische Herrschaft n allen ihren Formen: für die traditionale ebenso wie für die legale md die charismatische.

Der Verwaltungsstab, der den politischen Herrschaftsbetrieb vie jeden anderen Betrieb in seiner äußeren Erscheinung darstellt, 3t nun natürlich nicht nur durch jene Legitimitätsvorstellung, von er eben die Rede war, an den Gehorsam gegenüber dem Gewalt- aber gekettet. Sondern durch zwei Mittel, welche an das per- önliche Interesse appellieren: materiellen Entgelt und soziale Ehre. ,ehen der Vasallen, Pfründen der Patrimonialbeamten, Gehalt der lodernen Staatsdiener, — Ritterehre, ständische Privilegien, ►eamtenehre bilden den Lohn, und die Angst, sie zu verlieren, ie letzte entscheidende Grundlage für die Solidarität des Ver- ^altungsstabes mit dem Gewalthaber. Auch für die charismatische Ührerschaft gilt das: Kriegsehre und Beute für die kriegerische, ie „spoils^*: Ausbeutung der Beherrschten durch Ämtermonopol, olitisch bedingte Profite und Eitelkeitsprämien für die demago- Lsche Gefolgschaft.

Zur Aufrechterhaltung jeder gewaltsamen Herrschaft bedarf es ^wisser materieller äußerer Sachgüter, ganz wie bei einem wirt- :haftlichen Betrieb. Alle Staatsordnungen lassen sich nun danach liedern, ob sie auf dem Prinzip beruhen, daß jener Stab von lenschen: — Beamte oder wer sie sonst sein mögen —, auf deren ehorsam der Gewalthaber muß rechnen können, im eigenen esitze der Verwaltungsmittel, mögen sie bestehen in Geld, Ge- iuden, Kriegsmaterial, Wagenparks, Pferden, oder was sonst imer, sich befinden, oder ob der Verwaltungsstab von den Ver- altungsmitteln „getrennt'* ist, im gleichen Sinn, wie heute der ngestellte und Proletarier innerhalb des kapitalistischen Betriebes getrennt** ist von den sachlichen Produktionsmitteln. Ob also der ewalthaber die Verwaltung in eigener von ihm organisierter egie hat und durch persönliche Diener oder angestellte Beamte der persönliche Günstlinge und Vertraute verwalten läßt, welche [cht Eigentümer: Besitzer zu eigenem Recht, der sachlichen 12 Betriebsmittel sind, sondern vom Herrn darin dirigiert werden, oder ob das Gegenteil der Fall ist. Der Unterschied geht durch alle Verwaltungsorganisationen der Vergangenheit hindurch.

Einen politischen Verband, bei dem die sachlichen Verwaltungs- mittel ganz oder teilweise in der Eigenmacht des abhängigen Verwaltungsstabes sich befinden, wollen wir einen „ständisch** gegliederten Verband nennen. Der Vasall z. B. im Lehnsverband bestritt die Verwaltung und Rechtspflege des ihm verlehnten Bezirks aus eigener Tasche, equipierte und verproviantierte sich selbst für den Krieg; seine Untervasallen taten das gleiche. Das| hatte natürlich Konsequenzen für die Machtstellung des Herrn, die nur auf dem persönlichen Treubund und darauf ruhte, daß der Lehnsbesitz und die soziale Ehre des Vasallen ihre „Legi- timität'* vom Herrn ableiteten.

Überall aber, bis in die frühesten politischen Bildungen zurück, finden wir auch die eigene Regie des Herrn: durch persönlich von ihm Abhängige: Sklaven, Hausbeamte, Dienstleute, persönliche „Günstlinge** und aus seinen Vorratskammern mit Natural- und Gelddeputaten entlehnte Pfründner sucht er die Verwaltung in eigene Hand zu bekommen, die Mittel aus eigener Tasche, aus Erträgnissen seines Patrimoniums zu bestreiten, ein rein persönlich von ihm abhängiges, weil aus seinen Speichern, Magazinen, Rüst- kammern equipiertes und verproviantiertes Heer zu schaffen. Während im „ständischen** Verband der Herr mit Hilfe einer eigenständigen „Aristokratie** herrscht, also mit ihr die Herrschaft teilt, stützt er sich hier entweder auf Haushörige oder auf Plebejer: besitzlose, der eigenen sozialen Ehre entbehrende Schichten, die materiell gänzlich an ihn gekettet sind und keinerlei konkurrierende eigene Macht unter den Füßen haben. Alle Formen patriarchaler und patrimonialer Herrschaft, sultanistischer Despotie und bureau- kratischer Staatsordnung gehören zu diesem Typus. Insbesondere: die bureaukratische Staatsordnung, also die, in ihrer rationalsten Ausbildung, auch und gerade dem modernen Staat charakteristische.

Überall kommt die Entwicklung des modernen Staates dadurch in Fluß, daß von Seiten des Fürsten die Enteignung der neben ihm stehenden selbständigen „privaten** Träger von Verwaltungsmacht: jener Eigenbesitzer von Verwaltungs- und Kriegsbetriebsmitteln, 13 'inanzbetriebsmitteln und politisch verwendbaren Gütern aller Art, 1 die Wege geleitet wird. Der ganze Pro2;eß ist eine vollständige arallele zu der Entwicklung des kapitalistischen Betriebs durch llmähliche Enteignung der selbständigen Produzenten. Am Ende *hen wir, daß in dem modernen Staat tatsächlich in einer einzigen pitze die Verfügung über die gesamten politischen Betriebsmittel Lisammenläuft, kein einziger Beamter mehr persönlicher Eigen- imer des Geldes ist, das er verausgabt, oder der Gebäude, Vorräte, /erkzeuge, Kriegsmaschinen, über die er verfügt. Vollständig urchgeführt ist also im heutigen „Staat^* — das ist ihm begriffs- ^esentlich — die „Trennung** des Verwaltungsstabes: der Ver- ^altungsbeamten und Verwaltungsarbeiter, von den sachlichen »etriebsmitteln. Hier setzt nun die allermodernste Entwicklung ein nd versucht vor unseren Augen die Expropriation dieses Ex- ropriateurs der politischen Mittel und damit der politischen Macht 1 die Wege zu leiten. Das hat die Revolution wenigstens insofern eleistet, als an die Stelle der gesetzten Obrigkeiten Führer getreten nd, welche durch Usurpation oder Wahl sich in die Verfügungs- ewalt über den politischen Menschenstab und Sachgüterapparat esetzt haben und ihre Legitimität — einerlei mit wieviel Recht — om Willen der Beherrschten ableiten. Eine andere Frage ist, ob e auf Grund dieses — wenigstens scheinbaren — Erfolges mit *echt die Hoffnung hegen kann: auch die Expropriation innerhalb er kapitalistischen Wirtschaftsbetriebe durchzuführen, deren ,eitung sich trotz weitgehender Analogien im Innersten nach ganz nderen Gesetzen richtet als die politische Verwaltung. Dazu nehmen rir heute nicht Stellung. Ich stelle für unsere Betrachtung nur as rein Begriffliche fest: daß der moderne Staat ein anstalts- läßiger Herrschaftsverband ist, der innerhalb eines Gebietes die tgitime physische Gewaltsamkeit als Mittel der Herrschaft zu lonopolisieren mit Erfolg getrachtet hat und zu diesem Zweck ie sachlichen Betriebsmittel in der Hand seiner Leiter vereinigt, ie sämtlichen eigenberechtigten ständischen Funktionäre aber, ie früher zu Eigenrecht darüber verfügten, enteignet und sich dbst in seiner höchsten Spitze an deren Stelle gesetzt hat.

Im Verlaufe dieses politischen Enteignungsprozesses nun, der 1 allen Ländern der Erde mit wechselndem Erfolge spielte, sind, 14 und zwar zuerst im Dienste des Fürsten, die ersten Kategorien von,,Bsri-ifspolitikern" in einem zweiten Sinn aufgetreten, von Leuten, die nicht selbst Herren sein wollten, wie die charismatischen Führer, sondern in den Dienst von politischen Herren traten. Sie stellten sich in diesem Kampfe den Fürsten zur Verfügung und machten aus der Besorgung von dessen Politik einen materiellen Lebenserwerb einerseits, einen ideellen Lebensinhalt anderseits. Wieder nur im Okzident finden wir diese Art von Berufspolitikern auch im Dienst anderer Mächte als nur der Fürsten. In der Ver- gangenheit waren sie deren wichtigstes Macht- und politisches Expropriationsinstrument.

Machen wir uns, ehe wir näher auf sie eingehen, den Sach- verhalt, den die Existenz solcher „Berufspolitiker*^ darstellt, nach allen Seiten unzweideutig klar. Man kann „Politik** treiben — also: die Machtverteilung zwischen und innerhalb politischer Gebilde zu beeinflussen trachten — sowohl als „Gelegenheits**- politiker wie als nebenberuflicher oder hauptberuflicher Politiker, genau wie beim ökonomischen Erwerb.,,Gelegenheits**politiker sind wir alle, wenn wir unseren Wahlzettel abgeben oder eine ähnliche Willensäußerung: etwa Beifall oder Protest in einer „politischen** Versammlung, vollziehen, eine „politische** Rede halten usw., — und bei vielen Menschen beschränkt sich ihre ganze Beziehung zur Politik darauf. „Nebenberufliche** Politiker sind heute z» B. alle jene Vertrauensmänner und Vorstände von partei- politischen Vereinen, welche diese Tätigkeit — wie es durchaus die Regel ist — nur im Bedarfsfalle ausüben und weder materiell noch ideell in erster Linie daraus „ihr Leben machen**. Ebenso jene Mitglieder von Staatsräten und ähnlichen Beratungskörper- schaften, die nur auf Anfordern in Funktion treten. Ebenso aber auch ziemlich breite Schichten unserer Parlamentarier, die nur in Zeiten der Session Politik treiben. In der Vergangenheit finden wir solche Schichten namentlich unter den Ständen. „Stände** sollen uns heißen die eigenberechtigten Besitzer militärischer oder für die Verwaltung wichtiger, sachlicher Betriebsmittel oder persön- licher Herrengewalten. Ein großer Teil von ihnen war weit davon entfernt, sein Leben ganz oder auch nur vorzugsweise oder mehr als gelegentlich in den Dienst der Politik zu stellen. Sie nützten 15 'ielmehr ihre Herrenmacht im Interesse der Er^ielung von Renten ►der auch geradezu von Profit und wurden pohtisch, im Dienst es politischen Verbandes, nur tätig, wenn der Herr oder wenn [ire Standesgenossen dies besonders verlangten. Nicht anders auch in Teil jener Hilfskräfte, die der Fürst im Kampf um die Schaffung Ines politischen Eigenbetriebes, der nur ihm 2;ur Verfügung stehen 3llte, heranzog. Die „Räte von Haus aus" und, noch weiter zurück, in erheblicher Teil der in der „Curia** und den anderen beratenden Körperschaften der Fürsten zusammentretenden Ratgeber hatten iesen Charakter. Aber mit diesen nur gelegentlichen oder neben- eruflichen Hilfskräften kam der Fürst natürlich nicht aus. Er lußte sich einen Stab von ganz und ausschließlich seinem Dienst »widmeten, also hauptberuflichen, Hilfskräften zu schaffen suchen, avon, woher er diese nahm, hing zum sehr wesentlichen Teil die truktur des entstehenden dynastischen politischen Gebilde 3 und [cht nur sie, sondern das ganze Gepräge der betreffenden Kultur ). Erst recht in die gleiche Notwendigkeit versetzt waren die- nigen politischen Verbände, welche unter völliger Beseitigung ier weitgehender Beschränkung der Fürstenmacht sich als (so- inannte) „freie** Gemeinwesen politisch konstituierten, — „frei** cht im Sinne der Freiheit von gewaltsamer Herrschaft, sondern 1 Sinne von: Fehlen der kraft Tradition legitimen (meist religiös ^weihten) Fürstengewalt als ausschließlicher Quelle aller Autorität. le haben geschichtlich ihre Heimstätte durchaus im Okzident, und r Keim war: die Stadt als politischer Verband, als welche sie lerst im mittelländischen Kulturkreis aufgetreten ist. Wie sahen allen diesen Fällen die „hauptberuflichen** Politiker aus?

Es gibt zwei Arten, aus der Politik seinen Beruf zu machen, ntweder: man lebt „für** die Politik — oder aber: „von** der Dlitik. Der Gegensatz ist keineswegs ein exklusiver. In aller Regel elmehr tut man, mindestens ideell, meist aber auch materiell, ;ides: wer „für** die Politik lebt, macht im innerlichen Sinne lein Leben daraus**: er genießt entweder den nackten Besitz der ^acht, die er ausübt, oder er speist sein inneres Gleichgewicht und ilbstgefühl aus dem Bewußtsein, durch Dienst an einer „Sache** inem Leben einen Sinn zu verleihen. In diesem innerlichen Sinn )t wohl jeder ernste Mensch, der für eine Sache lebt, auch von 16 dieser Sache. Die Unterscheidung bezieht sich also auf eine viel massivere Seite des Sachverhaltes: auf die ökonomische. „Von** der Pohtik als Beruf lebt, wer danach strebt, daraus eine dauernde Einnahmequelle zu machen, — „für'* die Politik der, bei dem dies nicht der Fall ist. Damit jemand in diesem ökonomischen Sinn „für" die Politik leben könne, müssen unter der Herrschaft der Privateigentumsordnung einige, wenn Sie wollen, sehr triviale Vor- aussetzungen vorliegen: er muß — unter normalen Verhältnissen — ökonomisch von den Einnahmen, welche die Politik ihm bringen kann, unabhängig sein. Das heißt ganz einfach: er muß vermögend oder in einer privaten Lebensstellung sein, welche ihm auskömmliche Einkünfte abwirft. So steht es wenigstens unter normalen Ver- hältnissen. Zwar d^e Gefolgschaft des Kriegsfürsten fragt eben- sowenig nach den Bedingungen normaler Wirtschaft wie die Ge- folgschaft des revolutionären Helden der Straße. Beide leben von Beute, Raub, Konfiskationen, Kontributionen, Aufdrängung von Wertlosen Zwangszahlungsmitteln: — was dem Wesen nach alles das Gleiche ist. Aber das sind notwendig außeralltägliche Er- scheinungen: in der Alltagswirtschaft leistet nur eigenes Vermögen diesen Dienst. Aber damit allein nicht genug: er muß überdies wirtschaftlich „abkömmlich** sein, d. h. seine Einkünfte dürfen nicht davon abhängen, daß er ständig persönlich seine Arbeitskraft und sein Denken voll oder doch weit überwiegend in den Dienst ihres Erwerbes stellt. Abkömmlich in diesem Sinne ist nun am unbeding- testen: der Rentner, derjenige also, der vollkommen arbeitsloses Einkommen, sei es, wie die Grundherren der Vergangenheit, die Großgrundbesitzer und die Standesherren der Gegenwart, aus Grundrenten — in der Antike und im Mittelalter auch Sklaven- oder Hörigenrenten — oder aus Wertpapier- oder ähnlichen mo- dernen Rentenquellen bezieht. Weder der Arbeiter noch — waj sehr zu beachten ist — der Unternehmer —, auch und gerade der moderne Großunternhmer — ist in diesem Sinn abkömmlich Denn auch und gerade der Unternehmer — der gewerbliche sehi viel mehr als, bei dem Saisoncharakter der Landwirtschaft, dej landwirtschaftliche Unternehmer — ist an seinen Betrieb gebunder und nicht abkömmlich. Es ist für ihn meist sehr schwer, sich auch nur zeitweilig vertreten zu lassen. Ebensowenig ist dies z. B