17 er Ar^t, je hervorragender und beschäftigter er ist^ desto weniger, eichter schon, aus rein betriebstechnischen Gründen, der Ad- Dkat — der deshalb auch als Berufspolitiker eine ungleich größere, ft eine geradezu beherrschende Rolle gespielt hat. — Wir wollen iese Kasuistik nicht weiter verfolgen, sondern wir machen uns inige Konsequen2;en klar.
Die Leitung eines Staates oder einer Partei durch Leute, welche m ökonomischen Sinn des Wortes) ausschließlich für die Politik nd nicht von der Politik leben, bedeutet notwendig eine „pluto- ratische'' Rekrutierung der politisch führenden Schichten. Damit t freilich nicht auch das Umgekehrte gesagt: daß eine solche lutokratische Leitung auch zugleich bedeutete, daß die politisch srrschende Schicht nicht auch „von'' der Politik zu leben trachtete, so ihre politische Herrschaft nicht auch für ihre privaten ökono- lischen Interessen auszunutzen pflegte. Davon ist natürlich gar jine Rede. Es hat keine Schicht gegeben, die das nicht irgendwie »tan hätte. Nur dies bedeutet es: daß die Berufspolitiker nicht un- ittelbar für ihre politische Leistung Entgelt zu suchen genötigt nd, wie das jeder Mittellose schlechthin in Anspruch nehmen muß. nd andererseits bedeutet es nicht etwa, daß vermögenslose Po- :iker lediglich oder auch nur vornehmlich ihre privatwirtschaftliche ersorgung durch die Politik im Auge hätten, nicht oder doch nicht )rnehmlich „an die Sache'* dächten. Nichts wäre unrichtiger, em vermögenden Mann ist die Sorge um die ökonomische „Se- irität'* seiner Existenz erfahrungsgemäß — bewußt oder un- jwußt — ein Kardinalpunkt seiner ganzen Lebensorientierung, er ganz rücksichts- und voraussetzungslose politische Idealismus fidet sich, wenn nicht ausschließlich, so doch wenigstens gerade, ti den infolge ihrer Vermögenslosigkeit ganz außerhalb der an der rhaltung der ökonomischen Ordnung einer bestimmten Gesell- haft stehenden Schichten: das gilt zumal in außeralltäglichen, so revolutionären, Epochen. Sondern nur dies bedeutet es: daß ne nicht plutokratische Rekrutierung der politischen Interessenten, *r Führerschaft und ihrer Gefolgschaft, an die selbstverständliche oraussetzung gebunden ist, daß diesen Interessenten aus dem etrieb der Politik regelmäßige und verläßliche Einnahmen zu- leßen. Die Politik kann entweder „ehrenamtlich" und dann von, aber, Politik ols Beruf. 2 18 wie man zu sagen pflegt, ^.unabhängigen'', das heißt vermögenden Leuten, Rentnern vor allem, geführt werden. Oder aber ihre Führung wird Vermögenslosen zugänglich gemacht, und dann muß sie ent- golten werden. Der von der Politik lebende Berufspolitiker kann sein: reiner „Pfründner'' oder besoldeter „Beamter". Entweder bezieht er dann Einnahmen aus Gebühren und Sportein für be- stimmte Leistungen — Trinkgelder und Bestechungssummen sind nur eine regellose und formell illegale Abart dieser Kategorie von Einkünften —, oder er bezieht ein festes Naturaliendeputat oder Geldgehalt, oder beides nebeneinander. Er kann den Charakter eines „Unternehmers" annehmen, wie der Kondottiere oder der Amtspächter oder Amtskäufer der Vergangenheit oder wie der amerikanische Boss, der seine Unkosten wie eine Kapitalanlage ansieht, die er durch Ausnutzung seines Einflusses Ertrag bringen läßt. Oder er kann einen festen Lohn beziehen, wie ein Redakteur oder Parteisekretär oder ein moderner Minister oder politischer Beamter. In der Vergangenheit waren Lehen, Bodenschenkungen, Pfründen aller Art, mit Entwicklung der Geldwirtschaft aber be- sonders Sportelpfründen der typische Entgelt von Fürsten, sieg- reichen Eroberern oder erfolgreichen Parteihäuptern für ihre Gefolgschaft; heute sind es Ämter aller Art in Parteien, Zeitungen, Genossenschaften, Krankenkassen, Gemeinden und Staaten, welche von den Parteiführern für treue Dienste vergeben werden. Alle Parteikämpfe sind nicht nur Kämpfe um sachliche Ziele, sondern vor allem auch: um Ämterpatronage. Alle Kämpfe zwischen parti- kularistischen und zentralistischen Bestrebungen in Deutschland drehen sich vor allem auch darum, welche Gewalten, ob die Berliner oder die Münchener, Karlsruher, Dresdener, die Ämterpatronage in der Hand haben. Zurücksetzungen in der Anteilnahme an den Ämtern werden von den Parteien schwerer empfunden als Zuwider- handlungen gegen ihre sachlichen Ziele. Ein parteipolitischer Präfektenschub in Frankreich galt immer als eine größere Um- wälzung und erregte mehr Lärm als eine Modifikation des Re- gierungsprogramms, welches fast rein phraseologische Bedeutung halte. Manche Parteien, so namentlich die in Amerika, sind seit dem Schwinden der alten Gegensätze über die Auslegung der Ver- fassung reine Stellenjägerparteien, welche ihr sachliches Programm 19 nach den Chancen des Stimmenfanges abändern. In Spanien echselten bis in die letzten Jahre in Gestalt der von obenher ibri^ierten ^^Wahlen'* die beiden großen Parteien in konventionell :ststehendem Turnus ab, um ihre Gefolgschaft mit Ämtern 2;u ver- argen. In den spanischen Kolonialgebieten handelt es sich sowohl ei den sogenannten,,Wahlen*^ wie den sogenannten ^^Revolutionen** :ets um die Staatskrippe, an der die Sieger gefüttert zn werden ünschen. In der Schweiz repartieren die Parteien im Wege des roporzes die Ämter friedlich untereinander, und manche unserer revolutionären** Verfassungsentwürfe, so z* B, der erste für Baden ifgestellte, wollte dies System auf die Ministerstellen ausdehnen nd behandelte so den Staat und seine Ämter als reine Pfründner- srsorgungsanstalt. Vor allem die Zentrumspartei begeisterte sich afür und machte in Baden die proportionale Verteilung der Ämter ach Konfessionen, also ohne Rücksicht auf die Leistung, sogar i einem Programmpunkt. Mit steigender Zahl der Ämter infolge er allgemeinen Bureaukratisierung und steigendem Begehr nach men als einer Form spezifisch gesicherter Versorgung steigt ir alle Parteien diese Tendenz und werden sie für ihre Gefolg- :haft immer mehr Mittel zum Zweck, derart versorgt zu werden.
Dem steht nun aber gegenüber die Entwicklung des modernen eamtentums zu einer spezialistisch, durch langjährige Vorbildung chgeschulten, hochqualifizierten geistigen Arbeiterschaft mit einer 1 Interesse der Integrität hochentwickelten ständischen Ehre, ine welche die Gefahr furchtbarer Korruption und gemeinen anausentums als Schicksal über uns schweben und auch die rein chnische Leistung des Staatsapparates bedrohen würde, dessen edeutung für die Wirtschaft, zumal mit zunehmender Soz ali- erung, stetig gestiegen ist und weiter steigen wird. Die Dilet- ntenverwaltung durch Beutepolitiker, welche in den Vereinigten :aaten Hunderttausende von Beamten, bis zum Postboten hinunter, nach dem Ausfall der Präsidentenwahl, wechseln ließ und den benslänglichen Berufsbeamten nicht kannte, ist längst durch ie Civil Service Reform durchlöchert* Rein technische, unab- eisliche Bedürfnisse der Verwaltung bedingen diese Entwicklung. 1 Europa ist das arbeitsteilige Fachbeamtentum in einer ntwicklung von einem halben Jahrtausend allmählich entstanden.
20 20 Die italienischen Städte und Signorien machten den Anfang; von den Monarchien die normannischen Erobererstaaten. Bei den Finanzen der Fürsten geschah der entscheidende Schritt. Bei den Verwaltungsreformen des Kaisers Max kann man sehen, wie schwer selbst unter dem Druck der äußersten Not und Türken- herrschaft es den Beamten gelang, auf diesem Gebiet, welches ja den Dilettantismus eines Herrschers, der damals noch vor allem: ein Ritter war, am wenigsten vertrug, den Fürsten zu depossedieren. Die Entwicklung der Kriegstechnik bedingte den Fachoffizier, die Verfeinerung des Rechtsganges den geschulten Juristen. Auf diesen drei Gebieten siegte das Fachbeamtentum in den ent- wickelteren Staaten endgültig im i6. Jahrhundert. Damit war gleichzeitig mit dem Aufstieg des Absolutismus der Fürsten gegen- über den Ständen die allmähliche Abdankung seiner Selbstherr- schaft an die Fachbeamten, durch die ihm jener Sieg über die Stände erst ermöglicht wurde, eingeleitet.
Gleichzeitig mit dem Aufstieg des fachgeschulten Beamten- tums vollzog sich auch — wennschon in weit unmerklicheren Übergängen — die Entwicklung der „leitenden Politiker'*. Von jeher und in aller Welt hatte es, selbstverständlich, solche tatsächlich maßgeblichen Berater der Fürsten gegeben. Im Orient hat das Bedürfnis, den Sultan von der persönlichen Verantwortung für den Erfolg der Regierung möglichst zu entlasten, die typische Figur des „Großwesirs'' geschaffen. Im Abendland wurde die Diplomatie, vor allem unter dem Einfluß der in diplomatischen Fachkreisen mit leidenschaftlichem Eifer gelesenen venezianischen Gesandtschaftsberichte, im Zeitalter Karls V. — der Zeit Mac- chiavellis — zuerst eine bewußt gepflegte Kunst, deren meist humanistisch gebildete Adepten sich untereinander als eine ge- schulte Schicht von Eingeweihten behandelten, ähnhch den huma- nistischen chinesischen Staatsmännern der letzten Teilstaatenzeit. Die Notwendigkeit einer formell einheitlichen Leitung der ge- samten Politik, einschließlich der inneren, durch einen führenden Staatsmann entstand endgültig und zwingend erst durch die kon- stitutionelle Entwicklung. Bis dahin hatte es zwar selbstverständ- lich solche Einzelpersönlichkeiten als Berater oder vielmehr — der Sache nach — Leiter der Fürsten immer wieder gegeben.
21 ber die Organisation der Behörden war 2:unächst, auch in den am eitesten vorgeschrittenen Staaten, andere Wege gegangen, Kol- ;giale höchste Verwaltungsbehörden waren entstanden. Der heorie und, in allmähhch abnehmendem Maße, der Tatsache ich tagten sie unter dem Vorsitz des Fürsten persönhch, der die ntscheidung gab. Durch dieses kollegialische System, welches i Gutachten, Gegengutachten und motivierten Voten der Mehr- ;it und Minderheit führte und ferner dadurch, daß er neben ;n offiziellen höchsten Behörden sich mit rein persönHchen Ver- muten — dem „Kabinett'* — umgab und durch diese seine Ent- heidungen auf die Beschlüsse des Staatsrats — oder wie die )chste Staatsbehörde sonst hieß — abgab, suchte der Fürst, der mehmend in die Lage eines Dilettanten geriet, dem unvermeid- :h wachsenden Gewicht der Fachschulung der Beamten sich zu itziehen und die oberste Leitung in der Hand zu behalten: dieser 'ente Kampf zwischen dem Fachbeamtentum und der Selbst- xrschaft bestand überall. Erst gegenüber den Parlamenten und :n Machtaspirationen ihrer Parteiführer änderte sich die Lage. :hr verschieden gelagerte Bedingungen führten doch zu dem ßerlich gleichen Ergebnis. Freilich mit gewissen Unterschieden. 0 immer die Dynastien reale Macht in der Hand behielten — e namentlich in Deutschland —, waren nun die Interessen des irsten mit denen des Beamtentums solidarisch verknüpft gegen s Parlament und seine Machtansprüche. Die Beamten hatten s Interesse daran, daß auch die leitenden Stellen, also die Minister- >sten, aus ihren Reihen besetzt, also Gegenstände des Beamten- ancements, wurden. Der Monarch seinerseits hatte das Inter- se daran, die Minister nach seinem Ermessen und aus den Reihen :r ihm ergebenen Beamten ernennen zu könhen. Beide Teile •er waren daran interessiert, daß die politische Leitung dem irlament einheitlich und geschlossen gegenübertrat, also: das ollegialsystem durch einen einheitlichen Kabinettschef ersetzt irde. Der Monarch bedurfte überdies, schon um dem Partei- mpf und den Parteiangriffen rein formell enthoben zu bleiben, ler ihn deckenden verantwortlichen, das heißt: dem Parlament ede stehenden und ihm entgegentretenden, mit den Parteien erhandelnden Einzelpersönhchkeit. Alle diese Interessen wirkten 22 hier zusammen in der gleichen Richtung: ein einheithch führender Bcamtenminister entstand. Noch stärker wirkte in der Richtung der Vereinheithchung die Entwickhmg der Parlamentsmacht da^ wo sie — wie in England — die Oberhand gegenüber dem Mon- archen gewann. Hier entwickelte sich das,,Kabinett'* mit dem einheitlichen Parlamentsführer, dem,,Leader'*, an der Spitze, als ein Ausschuß der von den offiziellen Gesetzen ignorierten, tatsächlich aber allein politisch entscheidenden Macht: der jeweils im Besitz der Mehrheit befindlichen Partei. Die offiziellen kolle- gialen Körperschaften waren eben als solche keine Organe der wirklich herrschenden Macht: der Partei, und konnten also nicht Träger der wirklichen Regierung sein. Eine herrschende Partei bedurfte vielmehr, um im Innern die Gewalt zu behaupten und nach außen große Politik treiben zu können, eines schlagkräftigen, nur aus ihren wirklich führenden Männern zusammengesetzten, vertrauhch verhandelnden Organes: eben des Kabinetts, der Öffentlichkeit, vor allem der parlamentarischen Öffentlichkeit gegenüber aber eines für alle EntschHeßungen verantworthchen Führers: des Kabinettschefs. Dies englische System ist dann in Gestalt der parlamentarischen Ministerien auf den Kontinent übernommen worden, und nur in Amerika und den von da aus beeinflußten Demokratien wurde ihm ein ganz heterogenes System gegenübergestellt, welches den erkorenen Führer der siegenden Partei durch direkte Volkswahl an die Spitze des von ihm ernannten Beamtenapparates stellte und ihn nur in Budget und Gesetzgebung an die Zustimmung des Parlamentes band.
Die Entwicklung der Politik zu einem „Betrieb'', der eine Schulung im Kampf um die Macht und in dessen Methoden er- forderte, so wie sie das moderne Parteiwesen entwickelte, bedingte nun die Scheidung der öffentlichen Funktionäre in zwei, aller- dings keineswegs schroff, aber doch deutlich geschiedene Kate- gorien: Fachbeamte einerseits, „politische Beamte" anderseits. Die im eigentlichen Wortsinn „politischen" Beamten sind äußer- lich in der Regel daran kenntlich, daß sie jederzeit beliebig versetzt und entlassen oder doch,,zur Disposition gestellt" werden können, wie die französischen Präfekten und die ihnen gleichartigen Be- amten anderer Länder, im schroffsten Gegensatz gegen die „Un- 23 bhängigkeit^' der Beamten mit richterlicher Funktion, In Eng- ind gehören jene Beamten da2;u, die nach fester Konvention bei inem Wechsel der Parlamentsmehrheit und also des Kabinetts lis den Ämtern scheiden. Besonders diejenigen pflegen dahin u rechnen, deren Kompetenz die Besorgung der allgemeinen inneren Verwaltung'' umfaßt; und der,,politische** Bestandteil aran ist vor allem die Aufgabe der Erhaltung der,,Ordnung*' n Lande, also: der bestehenden Herrschaftsverhältnisse. In reußen hatten diese Beamten nach dem Puttkamerschen Erlaß, ei Vermeidung der Maßregelung, die Pflicht, „die Politik der egierung zu vertreten'', und wurden, ebenso wie in Frankreich ie Präfekten, als amtlicher Apparat ^ur Beeinflussung der Wahlen enut2;t. Die meisten „politischen" Beamten teilten 2;war nach eutschem System — im Gegensatz:5u anderen Ländern — die ►ualität aller anderen insofern, als die Erlangung auch dieser mter an akademisches Studium, Fachprüfungen und einen be- immten Vorbereitungsdienst gebunden war. Dieses spe2;ifische lerkmal des modernen Fachbeamtentums fehlt bei uns nur den hefs des politischen Apparates: den Ministern. Preußischer ultusminister konnte man schon unter dem alten Regime sein, ine selbst jemals eine höhere Unterrichtsanstalt besucht zn haben, ährend man Vortragender Rat grundsät2;lich nur auf Grund der )r geschriebenen Prüfungen werden konnte. Der fachgeschulte e^ernent und Vortragende Rat war selbstverständlich — z* B. iter Althoff im preußischen Unterrichtsministerium — unendlich el informierter über die eigentlichen technischen Probleme des aches als sein Chef. In England stand es damit nicht anders. Er ar infolgedessen auch für alle Alltagsbedürfnisse der Mächtigere. as war auch nichts an sich Widersinniges. Der Minister war )en der Repräsentant der politischen Machtkonstellation, itte diese politischen Maßstäbe zu. vertreten und an die Vorschläge iner unterstellten Fachbeamten anzulegen oder ihnen die ent- irechenden Direktiven politischer Art zu geben.
Gan2; ähnlich steht es ja in einem privaten Wirtschaftsbetrieb: ir eigentliche „Souverän", die Aktionärversammlung, ist in der etriebsführung ebenso einflußlos wie ein von Fachbeamten giertes „Volk", und die für die Politik des Betriebes ausschlag- 24 gebenden Persönlichkeiten, der von Banken beherrschte „Auf- sichtsrat", geben nur die wirtschafthchen Direktiven und liest die Persönlichkeiten für die Verwaltung aus, ohne aber selbst imstande zu sein, den Betrieb technisch zn leiten. Insofern be- deutet auch die jetzige Struktur des Revolutionsstaates, welcher absoluten Dilettanten, kraft ihrer Verfügung über die Maschinen- gewehre, die Macht über die Verwaltung in die Hand gibt und die fachgeschulten Beamten nur als ausführende Köpfe und Hände benutzen möchte, keine grundsätzliche Neuerung. Die Schwierig- keiten dieses jetzigen Systems liegen anderswo als darin, sollen uns aber heute nichts angehen. — Wir fragen vielmehr nun nach der typischen Eigenart der Berufspolitiker, sowohl der „Führer'' wie ihrer Gefolgschaft. Sie hat gewechselt und ist auch heute sehr verschieden, „Berufspolitiker'' haben sich in der Vergangenheit, wie wir sahen, im Kampf der Fürsten mit den Ständen entwickelt im Dienst der ersteren. Sehen wir uns ihre Haupttypen kurz an.
Gegen die Stände stützte sich der Fürst auf politisch verwert- bare Schichten nichtständischen Charakters. Dahin gehörten in Vorder- und Hinterindien, im buddhistischen China und Japan und in der lamaistischen Mongolei ganz ebenso wie in den christlichen Gebieten des Mittelalters zunächst: die Kleriker. Technisch deshalb, weil sie schriftkundig waren. Überall ist der Import der Brahmanen, buddhistischen Priester, Lamas und die Verwendung von Bischöfen und Priestern als politische Berater unter dem Gesichtspunkt erfolgt, schreibkundige Ver- waltungskräfte zu bekommen, die im Kampf des Kaisers oder Fürsten oder Khans gegen die Aristokratie verwertet werden konnten. Der Kleriker, zumal der zölibatäre Kleriker stand außerhalb des Getriebes der normalen politischen und ökono- mischen Interessen und kam nicht in Versuchung, für seine Nachfahren eigene politische Macht gegenüber seinem Herrn zu erstreben, wie es der Lehnsmann tat. Er war von den Be- triebsmitteln der fürstlichen Verwaltung durch seine eigenen ständischen Qualitäten „getrennt".
Eine zweite derartige Schicht waren die humanistisch gebildeten Literaten. Es gab eine Zeit, wo man lateinische Reden und grie- 25 :hische Verse machen lernte, ^u dem Zwecke, politischer Be- ater und vor allen Dingen politischer Denkschriftenverfasser ;ines Fürsten zu. werden. Das war die Zeit der ersten Blüte der ■lumanistenschulen und der fürstlichen Stiftungen von Pro- essuren der,,Poetik^*: bei uns eine schnell vorübergehende Epoche, lie immerhin auf unser Schulwesen nachhaltig eingewirkt hat, lolitisch freilich keine tieferen Fo'gen hatte. Anders in Ostasien. )er chinesische Mandarin ist oder vielmehr: war ursprünglich nnähernd das, was der Humanist unserer Renaissance2;eit war: in humanistisch an den Sprachdenkmälern der fernen Vergangen- eit geschulter und geprüfter Literat. Wenn Sie die Tagebücher es Li-Hung- Tschang lesen, finden Sie, daß noch er am meisten tok darauf ist, daß er Gedichte machte und ein guter Kalligraph ^ar. Diese Schicht mit ihren an der chinesischen Antike entwickel- en Konventionen hat das gan2;e Schicksal Chinas bestimmt, und hnlich wäre vielleicht unser Schicksal gewesen, wenn die Huma- isten seinerzeit die geringste Chance gehabt hätten, mit gleichem Erfolge sich durchzusetzen.
Die dritte Schicht war: der Hofadel. Nachdem es den Fürsten elungen war, den Adel in seiner ständischen politischen Macht u enteignen, zogen sie ihn an den Hof und verwendeten ihn im olitischen und diplomatischen Dienst. Der Umschwung unseres Jrziehungswesens im 17. Jahrhundert war mit dadurch bedingt, aß an Stelle der humanistischen Literaten hofadelige Berufs- olitiker in den Dienst der Fürsten traten.
Die vierte Kategorie war ein spezifisch englisches Gebilde; ein en Kleinadel und das städtische Rentnertum umfassendes Pa- riziat, technisch „gentry** genannt: — eine Schicht, die ursprüng- ch der Fürst gegen die Barone heranzog und in den Besitz der imter des „selfgovernment^* setzte, um später zunehmend von ir abhängig zu werden. Sie hielt sich im Besitz der sämtlichen imter der lokalen Verwaltung, indem sie dieselben gratis über- ahm im Interesse ihrer eigenen sozialen Macht. Sie hat England er der Bureaukratisierung bewahrt, die das Schicksal sämtlicher Continentalstaaten war.
Eine fünfte Schicht war dem Okzident, vor allem auf dem ;uropäischen Kontinent, eigentümlich und war für dessen ganze 26 politische Struktur von ausschlaggebender Bedeutung: die uni- versitätsgeschulten Juristen. Die gewaltige Nachwirkung des römi- schen Rechts, wie es der bureaukratische spätrömische Staat um- gebildet hatte, tritt in nichts deutlicher hervor als darin: daß überall die Revolutionierung des politischen Betriebs im Sinne der Ent- wicklung zum rationalen Staat von geschulten Juristen getragen wurde. Auch in England, obwohl dort die großen nationalen Juristenzünfte die Rezeption des römischen Rechts hinderten. Man findet in keinem Gebiet der Erde dazu irgendeine Analogie. Alle Ansätze rationalen juristischen Denkens in der indischen Mimamsa-Schule und alle Weiterpflege des antiken juristischen Denkens im Islam haben die Überwucherung des rationalen Rechts- denkens durch theologische Denkformen nicht hindern können. Vor allem wurde das Prozeßverfahren nicht voll rationalisiert. Das hat nur die Übernahme der antik römischen Jurisprudenz, des Produkts eines aus dem Stadtstaat zur Weltherrschaft auf- steigenden politischen Gebildes ganz einzigartigen Charakters, durch die italienischen Juristen zuwege gebracht, der „Usus modernus" der spätmittelalterlichen Pandektisten und Kanonisten und die aus juristischem und christlichem Denken geborenen und später säkularisierten Naturrechtstheorien. Im italienischen Podestat, in den französischen Königsjuristen, welche die for- mellen Mittel zur Untergrabung der Herrschaft der Seigneurs durch die^ Königsmacht schufen, in den Kanonisten und natur- rechtlich denkenden Theologen des Konziüarismus, in den Hof- juristen und gelehrten Richtern der kontinentalen Fürsten, in den niederländischen Naturrechtslehrern und den Monarcho- machen, in den englischen Krön- und den Parlamentsjuristen, in der Noblesse de Robe der französischen Parlamente, endlich in den Advokaten der Revolutionszeit hat dieser juristische Ratio- nalismus seine großen Repräsentanten gehabt. Ohne ihn ist das Entstehen des absoluten Staates so wenig denkbar wie die Revo- lution. Wenn Sie die Remonstrationen der französischen Parla- mente oder die Cahiers der französischen Generalstände seit dem i6. Jahrhundert bis in das Jahr 1789 durchsehen, finden Sie überall: Juristengeist. Und wenn Sie die Berufszugehörigkeit der Mit- glieder des französischen Konvents durchmustern, so finden Sie 27 a — obwohl er nach gleichem Wahlrecht gewählt war — einen in2;igen Proletarier, sehr wenige bürgerliche Unternehmer, da- egen massenhaft Juristen aller Art, ohne die der spezifische reist, der diese radikalen Intellektuellen und ihre Entwürfe be- seite, ganz undenkbar wäre» Der moderne Advokat und die loderne Demokratie gehören seitdem schlechthin zusammen, — nd Advokaten in unserem Sinn, als ein selbständiger Stand, xistieren wiederum nur im Okzident, seit dem Mittelalter, wo ie aus dem „Fürsprech*' des formalistischen germanischen Prozeß- erfahrens unter dem Einfluß der Rationalisierung des Prozesses ich entwickelten.
Die Bedeutung der Advokaten in der okzidentalen Politik lit dem Aufkommen der Parteien ist nichts Zufälliges. Der poli- 'sche Betrieb durch Parteien bedeutet eben: Interessentenbetrieb - wir werden bald sehen, was das besagen will. Und eine Sache ir Interessenten wirkungsvoll zu führen ist das Handwerk des eschulten Advokaten. Er ist darin — das hat uns die Überlegenheit er feindlichen Propaganda lehren können — jedem „Beamten" berlegen. Gewiß kann er eine durch logisch schwache Argumente estützte, in diesem Sinn: „schlechte'' Sache dennoch siegreich, Iso technisch „gut", führen. Aber auch nur er führt eine durch )gisch „starke" Argumente zu stützende, in diesem Sinn,^gute" ache siegreich, also in diesem Sinn „gut". Der Beamte als Politiker macht nur allzu oft durch technisch „schlechte" Führung ine in jenem Sinn „gute" Sache zur „schlechten": — das haben rir erleben müssen. Denn die heutige Politik wird nun einmal ti hervorragendem Maße in der Öffentlichkeit mit den Mitteln ies gesprochenen oder geschriebenen Wortes geführt. Dessen (Wirkung abzuwägen, liegt im eigentlichsten Aufgabenkreise des idvokaten, gar nicht aber des Fachbeamten, der kein Demagoge 3t und, seinem Zweck nach, keiner sein soll, und wenn er es .och zu werden unternimmt, ein sehr schlechter Demagoge zu werden pflegt.
Der echte Beamte — das ist für die Beurteilung unseres früheren Regimes entscheidend — soll seinem eigentlichen Beruf nach licht Politik treiben, sondern: „verwalten", unparteiisch vor illem, — auch für die sogenannten „politischen" Verwaltungs- 28 beamten gilt das, offiziell wenigstens, soweit nicht die,,Staats- räson *, d. h. die Lebensinteressen der herrschenden Ordnung, in Frage stehen. Sine ira et studio, „ohne Zorn und Ein- genommenheit'' soll er seines Amtes walten. Er soll also gerade das nicht tun, was der Politiker, der Führer sowohl wie seine Gefolgschaft, immer und notwendig tun muß: kämp- fen. Denn Parteinahme, Kampf, Leidenschaft — ira et Stu- dium — sind das Element des Politikers. Und vor allem: des politischen Führers. Dessen Handeln steht unter einem ganz anderen, gerade entgegengesetzten Prinzip der Verant- wortung, als die des Beamten ist. Ehre des Beamten ist die Fähigkeit, wenn — trotz seiner Vorstellungen — die ihm vor- gesetzte Behörde auf einem ihm falsch erscheinenden Befehl beharrt, ihn auf Verantwortung des Befehlenden gewissenhaft und genau so auszuführen, als ob er seiner eigenen Überzeugung entspräche: ohne diese im höchsten Sinn sittliche Disziplin und Selbstverleugnung zerfiele der ganze Apparat. Ehre des politischen Führers, also: des leitenden Staatsmannes, ist dagegen gerade die ausschließliche Eigen Verantwortung für das, was er tut, die er nicht ablehnen oder abwälzen kann und darf. Gerade sittlich hoch- stehende Beamtennaturen sind schlechte, vor allem im politischen Begriff des Wortes verantwortungslose und in diesem Sinn: sittlich tiefstehende Politiker: — solche, wie wir sie leider in leitenden Stellungen immer wieder gehabt haben: das ist es, was wir,,Be- amtenherrschaft'' nennen; und es fällt wahrlich kein Flecken auf die Ehre unseres Beamtentums, wenn wir das politisch, vom Standpunkt des Erfolges aus gewertet. Falsche dieses Systems bloßlegen. Aber kehren wir noch einmal zu den Typen der poli- tischen Figuren zurück.
Der „Demagoge'* ist seit dem Verfassungsstaat und vollends seit der Demokratie der Typus des führenden Politikers im Ok- zident. Der unangenehme Beigeschmack des Wortes darf nicht vergessen lassen, daß nicht Kleon, sondern Perikles der erste war, der diesen Namen trug. Amtlos oder mit dem — im Gegensatz zu den durchs Los besetzten Ämtern der antiken Demokratie — einzigen Wahlamt: dem des Oberstrategen: betraut, leitete er die souveräne Ekklesia des Demos von Athen. Die moderne Dema- 29