SigPhi · Wilhelm Dilthey

Der Aufbau der geschichtlichen Welt in den Geisteswissenschaften

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so erscheint Plato als weissagender Genius in bezug auf wesentliche Züge des modernen Beamtenstaates. Er fand alsdann, umgeben vom Ringen der Politien um die Herrschaft und vom Kampf der Interessen, die höchste Konzentration aller Einzelinteressen und Einzelkräfte in dem von ihm entworfenen einsichtigen, einheitlichen Staatswillen not- wendig; daher stattete er seinen idealen Staat mit den äußersten Mit- teln aus, welche in dem Bereich des ohnehin mit dem Eigentum wie mit der Freiheit in künstlerischer Machtvollkommenheit schaltenden griechischen Staates lagen, um diese Unterordnung der Einzelwillen, der Einzelinteressen unter die leitende Vernunft herzustellen. So ent- steht eine Gliederung, in welcher die Einsichtigen regieren, die Star- ken sie unterstützen, die im Erwerb versunkene Masse gehorcht: ein Abbild der Psyche. Die Tugenden der Teile der Seele sind die der Stände des Staates. Wie das Streben nach dem Guten in der Be- ziehung der Psyche zu der Ideenwelt gegründet ist, so gestaltet das- selbe auch im Zusammenhang mit der Ideenwelt das Ideal eines gesellschaftlichen Kosmos, den Staat, als eine zwar entstandene, aber durch die Abmessung der Kräfte in den Seelen unzerreißbar gefügte Einheit. Die politische Kunst gestaltet nach den Ideen der Gerechtig- keit sowie der anderen Tugenden aus dem Stoffe der Seelen den ge- sellschaftlichen Kosmos, wie der gute Gott den äußeren Kosmos ge- bildet hat. So entsteht der Mensch im großen: eine reale Einheit wie der Einzelmensch.

Die Staatswissensch. d.sokr. Schule. Piatos Staatsbegriff e.unhaltb. Abstraktion 227 Die innere Unhaltbarkeit dieser Art von Metaphysik der Gesell- schaft ist augenscheinlich. Die Analogie des Menschen im gro- ßen verschiebt nur das Problem, wie aus Einzelwillen Gesamtwille, d. h. ein Gefüge der Willen, welches einheitlich wirkt, entstehe. Plato hat seine Aufgabe weder für die Einzelseele noch für den Staat gelöst. Vielmehr bilden seine Seelenteile sowenig eine wirkliche psychische Ein- heit als seine drei Stände eine einheitliche Gesellschaft ausmachen können.

Da Plato nicht von den Interessen der Individuen ausging, von der Realität der menschlichen Natur, wie sie einmal ist^, entstand ihm nicht das Gefüge der Interessengemeinschaft, welches die Unterlage des wirklichen Staates bildet; vielmehr hat er dieses als das Niedrige mißachtet und Arbeit, Gewerbe, Handel keiner Untersuchung unter- zogen. Die hier zugrunde liegende falsch vornehme Richtung ist der- jenigen verwandt, welche die Griechen auf dem Gebiet der Natur- erkenntnis überall zeigen. So bleiben Gedanke und physische Gewalt, den Staat zusammenzuhalten, dagegen gehen die Interessen der Stände in ihm auseinander und müssen ihn zerreißen. Mit einer Art von Absolutismus des Gedankens werden die realen Interessen der In- dividuen als bloßes widerstrebendes Material für den politischen Künst- ler behandelt, anstatt daß das Gefüge von Abhängigkeit und Gemein- schaft, welches als ein Staatswille sich darstellt, als die Wirkung der Interessenvereinigung erkannt worden wäre. So wird hier ein Staat in die Luft gebaut. Es entsteht eine konzentrierteste, aber zugleich dem Spiele der Interessen gegenüber ohnmächtige Einheit. Dieser Mensch im großen ist ein Tropus; die in diesem Tropus behauptete reale Ein- heit des Staates ist nicht nur unfaßbar — das bleibt sie immer und überall, da sie eben Metaphysik ist —, es wird auch nicht versucht, den Tropus durch Begriffe aufzuklären. So folgenschwere inhaltliche Mängel verknüpfen sich mit einem allgemeineren Fehler methodischer Art. Der Staat soll verstanden werden, bevor die Interessen und Zweck- zusammenhänge analysiert sind, welche seine Realität im Menschen bilden, vermöge deren er lebt und Kraft hat. Dieser Fehler hat zur Folge, daß an die Stelle des Zusammenhangs von Tatsachen (Zweck- zusammenhängen, Interessen) das metaphysische Fabelwesen des Men- schen im großen tritt. 2 Aristoteles hat versucht, eine Formel an die Stelle dieses Tro- pus zu setzen. Er will den Begriff der realen Einheit, welche Staat ^ Die Ableitung der ttöXic aus der Arbeitsteilung und dem Verkehr in Politie 369 ff. bestätigt dies nur. Denn sie zeigt, daß Plato die Tragweite der einzelnen Interessen für das Gemeinleben erwog, jedoch die Einheit des Willens in seinem Staate rieht auf sie gründen zu können glaubte.

* Vgl. Darlegung desselben Fehlers in der Philosophie der Geschichte S. 137 ff.

228 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt ist, entwerfen. Seine Staatslehre ist gerade dadurch auch hier so be- lehrend, daß sie zeigt, wie dieser fundamentale Begriff der sozialen Metaphysik mit den anderen metaphysischen Hauptbegriffen die Eigen- schaft teilt, der vollständigen Auflösung in einfach klare Gedanken- elemente zu widerstehen.

Es ist dargelegt, daß die Subjekte für Aussagen über die gesell- schaftliche Wirklichkeit in den Individuen gegeben sind. Die Sub- jekte der Aussagen über die Natur sind uns unzugänglich, dagegen die des gesellschaftlichen Lebens, des Tuns und Leidens wie der Zustände in demselben sind in der inneren Erfahrung enthalten. ^ Aristoteles hat nun die vernünftigen Einzelwesen als Substanzen bestimmt. Er hat andererseits im Zusammenhang seiner Metaphysik den Staat, welcher aus solchen Einzelwesen besteht, als eine Einheit angesehen, die nicht eine nachträgliche Zusammenfügung derselben ist. Zwar hat -er den Begriff des Staates seiner Metaphysik nicht eingeordnet, da diese vor der praktischen Welt, sonach gerade vor dem großen Pro- blem des Willens endigt und in seinem System das Gebiet der prak- tischen Vernunft von dem der theoretischen Wissenschaft gesondert ist. Aber die Prämissen seiner Auffassung von der Einheit des Staates sind die folgenden. Der teleologische Zusammenhang zeigt in dem Reiche der organischen Wesen eine Steigerung der Funktionen; sie entspricht der Steigerung des Psychischen. Die Gattung des Men- schen ist so die höchste der substantialen Formen in der Stufenreihe der organischen Wesen. Die Einzelwesen in dieser menschlichen Gattung sind aber noch auf andere Weise verbunden als dadurch, daß sie eine substantiale Form verwirklichen. Die einzelnen Menschen befin- den sich in gesellschaftlichen Ganzen, innerhalb deren die In- dividuen sich wie Teile verhalten. Solche Ganze bilden schon Bienen und andere herdenweise lebende Tiere, in einem viel engeren Verbände aber der mit Sprache und Verstand zu diesem Zwecke von der Natur begabte Mensch, welcher das Vermögen der Unterscheidung von Recht und Unrecht besitzt. Diese Gemeinschaft (Koinonie) ist als Familie untrennbar mit Menschendasein überhaupt gegeben, und indem diese zur Dorfgemeinde, weiter zur Polis sich ausdehnt, erreicht in der letzteren das in der Natur angelegte Gemeinschaftsstreben das Endziel der Autarkie, d. h. des völligen Selbstgenügens; die Polis ist der Zweck der mehr elementaren Formen von Gemeinschaft, der in den weniger zusammengesetzten schon wirksam ist. In diesem Zusammen- hang tritt die Formel des Aristoteles auf, daß der Staat ein Ganzes bilde, welches vor den Familien und Individuen als seinen Det Aristotelische Begriff des Staates 229 Teilen sei.i Diese Formel drückt aus, daß der Staat nicht ein Werk menschlicher Willkür sei, sondern ein in der Physis begründetes Sy- stem, In der Physis, in welcher der Zweck wirkt, ist ein Zusammen- hang von Bestimmungen angelegt, welche nur durch die einzelnen Individuen und in ihnen sich verwirklichen, welche aber diese Indivi- duen der Zusammenordnung (rd^ic) in einer Politie zuführen, da erst in dieser das Ziel der Eudämonie auf selbstgenugsame Weise erreicht wird. Solche Bestimmungen sind z. B. die Ungleichheit der Individuen, der Gegensatz der Herrschenden und Beherrschten, die Proportion von Leistung und politischer Macht. Sie besitzen die Notwendigkeit des Zweckes. Und zwar besteht das Sy>tem (cuciri^a), zu welchem die Menge (ttXtiSgc) durch den Zweck in der Politie geordnet ist, aus un- gleichartigen Bestandteilen. Auch geht das Individuum in diesem Zweck nicht ganz auf. Das Zusammenwirken von ungleichartigen ein- zelnen als von Teilen zu einem Ganzen kann mit dem der Teile inner- halb eines Organismus verglichen werden. Der einzelne Mensch ver- hält sich zum Staatsganzen wie Fuß oder Hand zu einem Körper.

So bereitet sich in Aristoteles die Auffassung des Staates als eines Organismus vor, welche eine so verhängnisvolle Rolle in der Geschichte der politischen Wissenschaften gespielt hat. Der Begriff des Organismus ist in seiner Art das letzte Wort dieser Metaphysik des Staates. Und zwar ist derselbe, wie jeder Begriff der Staatseinheit, welcher diese nicht analytisch aus der Wirklichkeit des Staatslebens bis zu einem gewissen Punkte aufklärt, eine metaphysische Begriffs- dichtung. Was im sozialen Leben erfahren wird, kann die Analysis in einem gewissen Umfang zerlegen, aber nie vermag sie, in einer For- mel den Reichtum des Lebens auszudrücken. 2 Daher ist die Realität des Staates nicht in einer bestimmten Zahl begrifflicher Elemente dar- stellbar. Dies zeigt sich schon hier, bei Aristoteles, in der Dunkelheit des von ihm gebildeten Gedankens des Staates als eines organischen Ganzen, und diese Dunkelheit als in der Sache selber liegend ist nie überwunden worden. ^ Dennoch hat die Betrachtungsweise des Aristoteles, welche den Staat als einen realen Zweckzusammenhang dachte, sich für ein ver- gleichendes Studium des Staates höchst fruchtbar erwiesen. Sie hat auf dem Gebiet des Geistes eine nahezu ebenso eingreifende Arbeit für das Studium des Staates vollbracht, als die Zweckbetrach- tung des Aristoteles auf dem der Natur für die biologischen Wissen- schaften geleistet hat. Ja auf dem politischen Gebiet hatte diese Be- trachtungsweise ein noch höheres Recht. Zwar kann der Staat nicht 230 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt als die Realisierung eines einheitlichen Zweckgedankens aufgefaßt wer- den; selbst der von Aristoteles so gesund entwickelte Zweckbegriff der Eudämonie^ ist nur eine abstrakte Formel. Aber in Wirklichkeit bilden doch Wille, Interessen und Zwecke das Gefüge des Staates, und daher darf die von Aristoteles in der Gesellschaft angenommene Richtung auf Verwirklichung der Eudämonie wenigstens als eine un- vollkommene Abbreviatur des Tatbestandes angesehen werden. Die Betrachtung aus dem Zwecke, die Aristoteles anwendet, gelangt daher hier auf den Boden der Tatsächlichkeit. So konnte sie durch eine kom- parative Analyse der Staaten die Grundzüge ihrer Struktur feststellen und die Hauptformen des politischen Lebens bestimmen. Und sie hat diese Leistung mit solcher Vollendung ausgeführt, daß die so geschaf- fenen Begriffe ihren Wert bis heute behauptet haben. Diese Arbeit des Aristoteles und seiner Schule war die Vorbedingung erklärender Me- thoden auf dem Gebiet der Staatswissenschaften, wie sie dieselbe auf dem der Biologie gewesen ist.

So hat auch hier die Metaphysik der substantialen Formen sich in einem Stadium der Wissenschaft fruchtbar erwiesen, in welchem die Mittel einerZerlegungin den Zusammenhang der Vorgänge nach Gesetzen noch nicht vorhanden waren.

Alle Verbandsverhältnisse, dies zeigte unsere eigene theoretische Erörterung 2, folgerecht auch der Staat, sind, psychologisch angesehen, aus Verhältnissen der Abhängigkeit und Gemeinschaft zusammenge- set2t. Aus diesem System der passiven und aktiven Willensbestimmun- gen entspringt das psychologische Verhältnis von Befehlen und Ge- horchen, von Obrigkeit und Untertan, auf welchem die Willenseinheit des Staates begründet ist. Aber dieses System von Abhängigkeiten und Gemeinsamkeiten ist nur die Außenseite der realen Beziehungen der Interessen untereinander. Die inhaltlichen Faktoren des Staats- lebens liegen unsbesondere in den Zwecken und Interessen, welche nicht durch das freie Ineinandergreifen der Handlungen der Individuen zur Befriedigung gelangen. Hier gewahren wir die reale Seite dessen, was, nach den bloßen Willensverhältnissen betrachtet, als Mechanik der Gesellschaft und des Staatslebens sich darstellt und in der Existenz eines herrschenden Staatswillens seinen Abschluß findet. Diesen Status der äußeren Willensverhältnisse in einem Staate können wir als Staats- form oder auch als Verfassung bezeichnen.

Diesem Tatbestand entspricht, daß die politische Wissenschaft in Aristoteles zunächst durch Anwendung der vergleichenden Methode die äußeren Formen oder die Verfassungen bestimmt hat. Das reale ' Der Zweck des Staates ist die Verwirklichung der Eudämonie, des eu 2fjv oder auch der Zmf^c xeXeiac Kai aOxdpKOUc. * S. 68 ff.

Die ihm entsprechende Aufgabe einer vergleich. Zergliederung d. Staatsverfassung 231 Leben des Staates ist so außerordentlich komplex, daß selbst die mo- derne, wahrhaft analytische Wissenschaft noch am Anfang seiner wis- senschaftlichen Behandlung steht. Das Altertum besaß aber die Be- dingungen eines solchen wahrhaft analytischen Verfahrens noch gar nicht. Ihm fehlten eine entwickelte Psychologie und die zwischen ihr und der Politik stehenden Einzelwissenschaften. Der Zusammensetzung der realen Zwecke im Leben des Staates gegenüber war es so an einer fruchtbaren Analysis gehindert, welche erst sehr spät Wissenschaften wie die politische Ökonomie und Schriftsteller wie Niebuhr, Tocque- ville zu vollbringen begonnen haben.

Sonach war die griechische Staatswissenschaft auf ihrem Höhepunkt in Aristoteles vorzugsweise Zergliederung der Verfassun- gen. Durch diese Einschränkung der Betrachtungsweise ist bedingt, daß dem Aristoteles der Staat ein anderer wird, wenn die Staatsverfas- sung sich ändert. Der Staat (nöXic) ist eine Gemeinschaft (KOivuüvia), das Wesen dieser Gemeinschaft (KOivuuvia ttoXitujv) wird durch die Ver- fassung (TToXireia) bezeichnet; sonach ändert sich mit der Verfassung der Staat. Die Personen bleiben dabei dieselben, wie ja dieselben Per- sonen den tragischen Chor bilden und aus ihm in den Chor der Ko- mödie eintreten. Aristoteles gewahrt nicht hinter dem Wechsel der Staatsform die dauernde Interessengemeinschaft des Volkes, welche das den politischen Zusammenhang Konstituierende ist, sondern ihm ist die Staatsverfassung das Wesenhafte, welches den Staat ausmacht. ^ Dem entspricht, daß sich ihm der Politiker zu den Staatsbürgern ver- hält, wie der Künstler zu seinem Stoffe. Die Masse bildet das Ma- terial für den Aufbau des Staates.^ So substituiert Aristoteles einen fal- schen Gegensatz von Stoff und Form dem realen Zusammenhang der Gesellschaft, und dieser Gegensatz ist auf dem Gebiet der Staatswissen- schaft ebenso verhängnisvoll für ihn gewesen, wie auf dem der Naturwissenschaften. In Wirklichkeit sind im Staate überall bildende Kraft, Zweckzusammenhang, Interessenbeziehungen, und überall Stoff: denn überall ist Person. In den Lebenszwecken des Volkes, welches ihn ausmacht, ist auch das Leben des Staates gegründet. Hier aber ver- schwindet, wie in gewissem Grade für den griechischen Menschen über- haupt, das historische Bewußtsein von Naturwachstum ganz hinter dem Machtgefühl des politischen Menschen, der den Staat wie ein bildender Künstler zu kneten beansprucht. Und zugleich tritt das Bewußtsein von Rechtskontinuität zurück; wie denn Aristoteles in obigem Zusam- menhang die weitere Frage aufwirft, inwiefern nach Veränderung der Staatsverfassung die Verbindlichkeiten, welche der frühere Staat ein- gegangen ist, fortbestehen oder ebenfalls aufhören.

2^2 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt Und so bestätigt sich auf überraschende Weise auch inner- halb der Geisteswissenschaften das von uns aufgestellte Ge- setz der Entwicklung der europäischen Wissenschaft. Dieselbe sucht zunächst die so sehr zusammengesetzte Wirklichkeit direkt zu er- kennen, beschreibt, vergleicht und geht auf vermutete oder von der Metaphysik untergelegte Ursachen zurück. Allmählich erst sondert sie einzelne Kreise von Teilinhalten der Wirklichkeit ab und unterwirft sie einer beharrlichen und abstrakten Kausaluntersuchung. Die Phäno- mene der Bewegung z. B. bilden einen solchen Kreis, die des wirt- schaftlichen Lebens einen anderen. Der Gang der Erkenntnis entwickelt nun in abstrakten Wissenschaften die Grundeigenschaften der inner- halb der einzelnen Kreise zusammengehörigen Teilinhalte und ersetzt z.B. Zweckvorstellungen, wie Aristoteles sie als Erklärungsgründe be- nutzte, durch angemessene Begriffe. Metaphysik in ihrer herr- schenden Stellung innerhalb der Wissenschaften ist eine dem ersteren Stadium der Betrachtung korrelative Tat- sache gewesen.

Die äußere Organisation der Gesellschaft in Staaten hat am stärksten die Blicke der Forscher auf sich gezogen, welche die gesell- schaftlich-geschichtliche Wirklichkeit zu ihrem Gegenstand machten. Denn hier bot sich das merkwürdige Phänomen einer über die einzelnen WillcJi sich erhebenden Willenseinheit. Dies Phänomen mußte den Griechen noch weit erstaunlicher als den monarchischen Völkern des Ostens erscheinen. Denn letzteren stellte sich die Willenseinheit in ihren Königen auf eine persönliche Weise dar, dagegen war sie in diesen griechischen Politien gleichsam körperlos. Dies Problem der Willenseinheit im Staate beschäftigte die als Sophisten bezeichneten Schriftsteller. Miteinander ringende Staaten bilden das Objekt der gro- ßen griechischen Historiker. Noch war der Durchschnittsmensch, wie er in einer gegebenen Zeit lebt, arbeitet, genießt und leidet, der Ge- schichte sowenig sichtbar als die Menschheit. Dasselbe Problem be- schäftigte die sokratische Schule in erster Linie, und es ward Gegen- stand einer Theorie der Gesellschaft, welche dem metaphysischen Standpunkt des europäischen Denkens entsprach. In der nun geschaf- fenen, vergleichenden Wissenschaft von Struktur und Formen der Staa- ten tritt die Korrespondenz zwischen einem sehr glücklichen deskriptiven Studium der politischen Formen und der Metaphysik hervor.

Diese vergleichende Wissenschaft der Staaten geht, gemäß dem Dargelegten, von der Betrachtung des Herrschaftsverhältnisses aus, wie es in der Verfassung seinen Ausdruck gewinnt. Verfassung ist für Aristoteles die Ordnung des Staates in bezug auf das Regiment der obrigkeitlichen Gewalten, insbesondere der über ihnen allen stehen- Düse Aufgabe entspricht dem Stadium der Metaphysik der substantialen Formen 22>l den souveränen Gewalt.^ Bürger ist ihm dementsprechend derjenige, welcher an den Funktionen der Staatsverwaltung und Rechtspflege teil- nimmt. 2 Und zwar legt Aristoteles der Zergliederung der Verfassung in ihre Formbestandteile (die zu unterscheiden ist von der Erkenntnis aus den Faktoren des Staates als einer Realität) sowie der Aufsuchung der Hauptformen von Staatsverfassungen den in der sokratischen Schule entwickelten Begriff der Beziehung zwischen der politi- schen Leistung und dem Anteil an der Herrschaft sowie den Gütern zugrunde. Aristoteles erweitert diesen Begriff der Leistung mit unbefangen realistischem, Tatsachen vergleichendem Geiste. — Leistung steht in Beziehung zu dem Zweck des politischen Gan- zen, um dessen Leben und Wirken es sich handelt. Dieser Zweck ist in seinem System durch die aufsteigende Reihe der die Arten der Lebe- wesen unterscheidenden Funktionen bestimmt und besteht in der Eu- dämonie des Ganzen und seiner Teile, der einzelnen Bürger. Der Staat ist sonach einem lebenden, zweckmäßig wirkenden Wesen zu vergleichen. Die Verschiedenheit der Art von Eudämonie, welche das lebendige politische Ganze gemäß seinen Lebensbedingungen sucht, bestimmt die Verschiedenheit in der Schätzung der Leistungen, und dies wirkt auf den Ansatz der Proportion zwischen Leistungen und Anteilen an der Herrschaft sowie an dem Nutzen. — Diese Be- ziehungen konstituieren die Struktureinespolitischen Ganzen. Das Bild dieser Struktur eines lebendigen Wesens vollendet sich, indem Aristoteles rückwärts die Beziehungen zwischen den Leistungen und den sie begründenden Lebensverhältnissen und Lebensbedingungen verfolgt. So entstehen die Grundlagen für eine morphologische, ver- gleichende Betrachtung der Staaten sowie für die geniale Theorie von den Störungen der Proportion und der Genesis der Revolutionen.

Die vergleichende Staatswissenschaft des Aristoteles hat ihre Schranke darin, daß sie für die Zergliederung nicht Kausalbegriffe aus ausgebildeten, weiter zurückliegenden Wissenschaften benutzen kann, sondern in der Hauptsache auf unvollkommene Zweckvorstel- lungen angewiesen ist. So schloß Aristoteles voreilig auf die Naturnot- wendigkeit der Sklaverei, weil er eine in der Physis angelegte Ungleich- heit der Menschen annahm, ohne ihren Ursprung in geschichtlichen Verhältnissen und die hierdurch gegebene Möglichkeit einer Über- windung derselben zu erwägen. So hat er die Sonderung des natürlich Vollkommenen, dem Zweckzusammenhang Entsprechenden von den Abweichungen, wie dieselbe in seiner Physik soviel Unheil anrichtete, auch in die Politik hinein fortgeführt; seine Sonderung der vollkomme- nen von den entarteten Verfassungen muß als willkürliche Konstruk- 234 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt tion einer Wirklichkeit, die nur Grade zeigt, verworfen werden. Aber am meisten verhängnisvoll wirkte die Einseitigkeit, mit welcher er in der Verfassung den Staat sah. Der politische Formalismus des Aristo- teles ist für die realistische Staatsbetrachtung in hohem Grade hindernd gewesen.

Aristoteles und die aristotelische Schule bilden aber weiter den Mittelpunkt für eine unvergleichliche Tätigkeit von Sammlung, Ge- schichtschreibung und Theorie, welche über die Staatswissenschaft hin- ausreicht. Neben den Theorien über Dichtung, Beredsamkeit, wissen- schaftliches Denken und sittliches Leben finden wir Geschichtschrei- bung der Wissenschaften, der Kunsttätigkeit, der religiösen Vorstel- lungen in der aristotelischen Schule. Ja Dikäarch geht in seinem ßioc '6XXdboc schon zu einer kulturgeschichtlichen Betrachtungsweise fort; er sondert das fabelhafte goldene Zeitalter eines mäßigen friedlichen Naturzustandes, das Auftreten des Nomadenlebens und als eine wei- tere geschichtliche Stufe die Seßhaftigkeit, welche der Ackerbau her- vorbringt; an die Naturbedingungen Griechenlands knüpft er ein Bild des griechischen Lebens, in welchem Sitten, Lebensgenuß, Feste und Verfassungen in einer inneren Verbindung gesehen werden. So stehen die Leistungen der aristotelischen Schule für die Geisteswissen- schaften in keiner Weise hinter denen für die Naturwissenschaften zurück.

Bezeichnen wir schließlich die Stellung des Studiums der menschlichen Gesellschaft innerhalb des Zusammenhangs der Wissenschaft in dem durchlaufenen Zeitraum. Wie die ein- zelnen Theorien über die Systeme der Kultur und über die äußere Organisation der Gesellschaft aus der Aufgabe technischer Anweisun- gen für das Berufsleben hervorgegangen waren, so haben sie diesen praktischen Charakter behalten, der auch der Politik die Richtung auf die beste Verfassung gab. Die theoretische Wissenschaft in stren- gem Verstände endigt im ganzen für diese Philosophen, wo der Wille sein Reich aufzubauen beginnt. Schon aus dieser Betrachtungsweise ergibt sich, daß diese Zeit das Problem noch nicht sah, wie Freiheit des Willens mit der Unterordnung aller Erscheinungen unter das Kausalgesetz verträglich sei. Aber dauernder als eine solche Ein- schränkung der Metaphysik, welche nur vorübergehend sein sollte, wirkte in dieser Richtung das allgemeine und bleibende Verhältnis der ganzen Metaphysik der substan tialen Formen zum Pro- blem der Freiheit. Diese Metaphysik unterwarf dem Zusammenhang des Erkennens nur die allgemeinen Formen der Wirklichkeit, von die- sen wurde aber die Freiheit des Individuums nicht berührt. Mit be- neidenswerter Sicherheit des in der inneren Erfahrung gegebenen Frei- Die griechische Wissenschaft tritt in das Stadium der Einzelwissenschaften 235 heitsbewußtseins, ungestört noch von der Frage nach der Stellung desselben zu dem Kausalzusammenhang, welche die Wissenschaft auf- stellt, spricht es Aristoteles aus, daß Handeln wie Unterlassen, Tu- gend wie Laster in unserer Gewalt sei.^ ACHTES KAPITEL ZERSETZUNG DER METAPHYSIK IM SKEPTIZISMUS.

DIE ALTEN VÖLKER TRETEN IN DAS STADIUM DER EINZELWISSENSCHAFTEN Die Stellung, welche Aristoteles der Erkenntnis zur Wirklichkeit gibt, ist die, welche die Metaphysik selber ihr vorschreibt. Die er- klärende Geschichte der Metaphysik hat daher nunmehr ihr Haupt- werk getan; nur Fortbildung der Metaphysik liegt noch vor ihr.

Inzwischen hatte seit dem Zeitalter der Sophisten der Skeptizismus fortbestanden. Unmittelbar nach Aristoteles tritt Pyrrho auf, der Be- gründer der skeptischen Schule. Die Debatten dieser Schule, insbe- sondere aber der neueren, skeptisch gerichteten Akademie erfüllen das 3. und 2. Jahrhundert vor Christus und erhalten ihren Abschluß in der Zusammenfassung der Beweisführungen gegen alle Wissen- schaften durch Sextus Empiricus. Sie zeigen, verglichen mit dem Rela- tivismus des Protagoras, einen Fortschritt des skeptischen Gedankens, indem sie auf Grund der nun geschaffenen Logik und Metaphysik von den Unterschieden der Wahrnehmung und des Denkens, des Phäno- mens und des dem Phänomen objektiv zugrunde Liegenden, des Syllo- gismus und der Induktion usw. für die Durchführung des skeptischen Grundgedankens Gebrauch machen. Hierdurch trat zwar noch deut- licher die Schranke heraus, welche durch den griechischen Geist dem Skeptizismus gezogen war; innerhalb der Voraussetzungen der alten Völker erwies sich nun aber dieser Skeptizismus als ganz unwiderleg- lich. Er blieb Sieger auf dem weiten Kampfplatz der griechischen Metaphysik.

Der Skeptizismus.

Der Skeptizismus.

Welche sind die Grenzen in der Beweisführung der skep- tischen Schulen des Altertums? Liest man, was übriggeblieben ist, so wird es nur verständlich, wenn wir von unserem höheren Standpunkt aus den Skeptikern zu Hilfe kommen, wenn wir gleichsam herauf- heben, was nach ihrem Standort unter ihrem Horizont lag. So zeigt sich, wie dieselben solchergestalt nur bestritten und aufgelöst haben, was ihr Gesichtskreis enthielt: die objektive Welterkenntnis des * Eth. Nie. III, 7 p. 1113b 6. Näher Trendelenburg bist. Beiträge II, 149 ff.

236 Zweites Buch. Zweiter Abschnitt Altertums, daß jedoch diese ihre Kritik anderes gar nicht erblickte — und darum nicht traf. Das Nicht-Wissen des Sokrates war mit dem Affekt des Wahrheitsgefühls der Zukunft zugewandt. Pyrrho steht in sich gekehrt an der Grenze des Griechentums. Er stellt ruhig fest, daß alle Metaphysik, alle positive Erkenntnis, welche der griechische Geist zu erblicken vermocht hatte, objektive Wahrheit nicht ist. Die Zeit stand bevor, in welcher von einem höheren Standort aus anderes gesehen wurde, das die Skeptiker von Pyrrho bis Sextus Empiricus nicht zu gewahren vermocht haben. Ihr Endurteil über die ganze Po- sition des Metaphysikers ist in Geltung geblieben, sie haben die Meta- physik zersetzt: aber die Wahrheit ist eben nicht Metaphysik.