Die Erkenntnis der Systeme der Kultur 59 kenntnisse bedienen (z. B. im Recht der Wille, die Zurechnungsfähig- keit usw., in der Kunst die Einbildungskraft, das Ideal usw.), sowie die elementaren Sätze, zu welchen sie gelangen oder von denen sie ausgehen (z. B. das Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der politischen Ökonomie, das Prinzip der Metamorphose der Vorstellungen unter dem Einfluß des Gemütslebens in der Ästhetik, die Denkgesetze in der Wissenschaftslehre), nur unter Mitwirkung der Psychologie zureichend festgestellt werden können. Ja die großen Gegensätze selber, welche die positiven Forscher in bezug auf die Auffassung dieser Systeme trennen, können nur mit Hilfe einer wahrhaft deskriptiven Psychologie eine Lösung finden, weil sie in der Verschiedenheit des typischen Bildes der menschlichen Natur, das den Forschem vorschwebte, mitbegrün- det waren. Ich erläutere diesen wichtigen Punkt an einem hervor- ragenden Beispiel. Die Ableitung der Sprache, der Sitten, des Rechts aus verstandesmäßiger Erfindung hat lange auch die positiven Wis- senschaften dieser Systeme beherrscht; diese psychologische Theorie wurde abgelöst durch die großartige Anschauung eines unbewußt in der Weise des künstlerischen Genius schaffenden Volksgeistes, eines organischen Wachstums seiner Hauptlebensäußerungen. Diese Theorie, getragen durch die metaphysische Formel eines unbewußt schaffenden Weltgeistes, verkannte aber, mit derselben psychologischen Einseitig- keit als jene ältere, den Unterschied zwischen den Schöpfungen, welche auf einem gesteigerten Vermögen der Anschauung beruhen, und denen, welche die harte Arbeit des Verstandes und die Berechnung hervor- bringt. Jene wirkt unbewußt in der gesetzmäßigen Entfaltung ihrer Bilder, wie man dies schon an den von Johannes Müller zuerst auf- gedeckten elementaren Prozessen studieren kann: von psychologischen Untersuchungen in dieser Richtung wird das Verständnis der Ge- staltungen im System der Kunst nütbedingt. ^ Verstand, der in Be- griffen, Formeln und Institutionen arbeitet, ist anderer.\x\.. So hat Ihering den Nachweis unternommen, daß die Begriffe und Formeln des älteren römischen Rechts das Ergebnis bewußter, verstandesmäßig geschulter juristischer Kunst sind, harter Arbeit juristischen Denkens, welcher Vorgang freilich nicht in seiner ursprünglichen flüssigen Ge- stalt erhalten ist, sondern „objektiviert und komprimiert auf kleinstem Räume, d. h. in Gestalt von Rechtsbegriffen". Die juristische Methode als die des zerlegenden Verstandes, gegenüber ihrem Ma- ^ Job. Müller zuerst in seiner Schrift über die phantastischen Gesichtserscheinungen, Koblenz 1826. Ich habe einen Versuch gemacht, die Einbildungskraft des Dichters durch eine Verknüpfung der historischen mit den psychologischen und psychophysischen Tatsachen aufzuklären: Über die Einbildungskraft der Dichter, Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft. Bd. X, 1878. S. 42 — 104. (Umgearbeitet zu „Goethe und die dichte- rische Phantasie", in „Das Erlebnis und die Dichtung" S. 175—267, vgl. S. 468 die An- gabe über die Umarbeitung.)
6o Erstes einleitendes Buch terial, den realen Lebensverhältnissen, wird von Ihering zuerst an der Struktur des älteren römischen Prozesses und des Rechtsgeschäftes aufgezeigt, alsdann an der Struktur der materiellen Rechtsbegriffe dieser älteren römischen Jurisprudenz. Faßt man dieses Problem für das System des Rechts allgemein und vergleichend, so kann die Mit- wirkung der Psychologie nicht entbehrt werden, und Ihering selber hat, indem er von seinem Geist des römischen Rechts zu dem Werke über den Zweck im Recht vorandrang und den Nachweis unternahm, daß „der Zweck die Grundlage des ganzen Rechtssystems sei", sich entschließen müssen,,,auf seinem Gebiet Philosophie zu treiben", d. h. eine psychologische Grundlegung zu suchen.
Diese einzelnen Systeme und ihr Zusammenhang im Leben der Gesellschaft können nur in dem Zusammenhang der Untersuchungen selber, an deren Eingang wir uns befinden, aufgefunden werden. In- zwischen stehen dieselben vor der Betrachtung wie anschauliche mäch- tige objektive Tatsachen. Der menschliche Geist hat sie zu solchen gestaltet, bevor er sie wissenschaftlich betrachtet hat. Es gibt ein Stadium in der Entwicklung dieser Systeme, in welchem das theore- tische Nachdenken von dem praktischen Wirken und Bilden noch un- geschieden ist. So war derselbe Verstand, welcher sich spater der bloß theoretischen Begründung und Erklärung des Rechts, des wirt- schaftlichen Lebens zuwandte, zunächst mit der Gestaltung dieser Sy- steme beschäftigt. Einige unter diesen mächtigen Realitäten (als solche erscheinen sie wenigstens der wissenschaftlichen Einbildungs- kraft), wie die Religion und das Recht, haben sich zu sehr umfang- reichen Systemen von Wissenschaften ausgebildet.
Soviel ich sehe, scheint nur die Betrachtung der Gebiete des Rechts und der Sittlichkeit Schwierigkeiten darbieten zu können, wenn man die hier dargelegte Auffassung von Grundsystemen der Gesellschaft auf den Bestand der positiven Wissenschaften des Geistes anwendet. — Diese Schwierigkeiten sind in bezug auf das Recht ganz andere als in bezug auf die Sittlichkeit, und sie sind in dem Vorhergehenden auf- zulösen versucht worden. Die Wissenschaften des Rechts können dem Entwickelten zufolge von denen der äußeren Organisation der Gesell- schaft nur in einer imvollkommenen Weise getrennt werden; denn in dem Recht ist der Charakter eines Systems der Kultur von dem eines Bestandteils der äußeren Organisation nicht geschieden, und es vereinigt wesentliche Eigenschaften beider Klassen von gesell- schaftlichen Tatsachen in sich. — Ein Bedenken ganz anderer Art scheint sich zu erheben, wenn man die Sittlichkeit als ein solches Sy- stem auffaßt, das auch eine Funktion in dem gesellschaftlichen Leben hat, die Sittenlehre als eine Wissenschaft eines solchen Systems der Sittlichkeit ein System der Kultur 6l Kultur. Nicht als eine solche Objektivität, sondern als ein Imperativ des persönlichen Lebens ist sie gerade von einigen sehr tiefen For- schem aufgefaßt worden. Selbst ein Philosoph von der Richtung Her- bert Spencers hat in dem Plan seines Riesenwerkes die Ethik, „die Theorie über das rechtschaffene Leben" als den Schlußteil desselben von der Soziologie getrennt. So ist unumgänglich, diese Instanz gegen die vorliegende Vorstellung ins Auge zu fassen.
In der Tat existiert ein System der Sittlichkeit, mannig- fach abgestuft, in langer geschichtlicher Entwicklung erwachsen, ört- lich vielfach selbständig geartet, in einer Vielfachheit von Formen ausgeprägt; eine nicht minder mächtige und wahrhafte Realität als Religion oder Recht, Sitte, als die Regel, das Wiederkehrende, die Form des Stetigen und Allgemeinen in Handlungen, bildet nur die neutrale Grundlage, die sowohl den Erwerb aufgefundener Zweck- mäßigkeit des Handelns, das unter möglichst geringem Widerstand sein Ziel erreichen will, in sich faßt, als den angesammelten Reich- tum von Maximen der Sittlichkeit, selbst eine Seite des Gewohnheits- rechts, nach welcher es den Inbegriff gemeinsamer Rechtsüberzeu- gungen umfaßt, sofern sie durch Übung sich als beherrschende Macht über die einzelnen manifestieren. Wie denn Ulpian die mores definiert als tacitus consensus populi, longa consuetudine inveteratus.i Die Sitte grenzt sich nach Völkern und Staaten deutlich ab. Dagegen bildet die Sittlichkeit ein einziges Idealsystem, das durch den Unterschied von Gliederungen, Gemeinschaften, Verbänden nur modifiziert Vvdrd. Die Erforschung dieses Idealsystems vollzieht sich in der Verbindung psy- chologischer Selbstbesinnung mit der Vergleichung seiner Modifika- tionen bei verschiedenen Völkern, für welche von allen Geschichtschreibern Jakob Burckhardt den tiefsten Blick gezeigt hat.
Dieses System der Sittlichkeit besteht nicht in Handlungen der Menschen, ja kann nicht einmal an diesen zunächst studiert werden, sondern es besteht in einer bestimmten Gruppe von Tatsachen des Bewußtseins und demjenigen Bestandteil der menschlichen Hand- lungen, welcher durch sie hervorgebracht wird. Wir suchen zunächst diese Tatsachen des Bewußtseins in ihrer Vollständigkeit aufzufas- sen. Das Sittliche ist in einer doppelten Form vorhanden, und die beiden Gestalten, in denen es erscheint, wurden Ausgangspunkte für zwei einseitige Schulen der Moral. Es ist da als Urteil des Zuschauers über Handlungen und als ein Bestandteil in den Motiven, welcher ihnen einen von dem Erfolg der Handlungen in der Außenwelt (so- nach der Zweckmäßigkeit derselben) unabhängigen Gehalt gibt. Es ist in beiden Gestalten dasselbe. In der einen erscheint es nls in der * Ulpiani fragm. princ. § 4 [Huschke].
62 Erstes einleitendes Buch Motivation lebendige Kraft, in der anderen als von außen gegen die Handlungen anderer Individuen in unparteiischer Billigung oder Miß- billigung reagierende Kraft. Dieser wichtige Satz kann folgender- maßen bewiesen werden. In jedem Fall, in welchem ich mich als Handelnder unter der Nötigung einer moralischen Verbindlichkeit be- finde, läßt sich diese in demselben Satz ausdrücken, welcher meinem Urteil als Zuschauer zugrunde liegt. Indem die Ethik bisher immer eine von beiden Gestalten zugrunde legte, Kant und Fichte das Sitt- liche als in der Motivation lebendige Kraft, die hervorragenden eng- lischen Moralisten und Herbart als eine von außen gegen die Hand- lungen anderer reagierende Kraft: gingen sie der allseitigen, ganz gründlichen Einsicht verlustig. Denn Beifall und Mißfallen des Zu- schauers enthalten das Sittliche zwar ungesondert (ein unschätzbarer Vorteil), aber in abgeblaßter Form. Zumal die innere Verbindung des Beweggrundes mit dem ganzen Inhalt des Geistes, wie sie in den sittlichen Kämpfen des Handelnden mit solcher Gewalt an das Licht gebracht wird, ist hier ganz abgeschwächt. Wo andererseits das Sitt- liche in der Motivation selber zum Gegenstand der Untersuchung ge- macht wird, ist die Analyse sehr schwierig. Denn nur der Zusammenhang zwischen Motiv und Handlung ist uns in klarem Bewußtsein ge- geben; die Motive aber treten auf eine uns rätselhafte Weise hervor. Daher ist der Charakter des Menschen diesem selber ein Geheimnis, welches ihm nur seine Handlungsweise teilweise sichtbar macht. Durch- sichtigkeit des Zusammenhangs von Charakter, Motiv und Handlung eignet den Gestalten des Dichters, nicht der Anschauung des wirk- lichen Lebens, und so liegt auch das Ästhetische in der Erscheinung des wirklichen Menschen darin, daß über seinen Handlungen noch ein Abglanz der hervorbringenden Seele leuchtender als über denen der anderen Menschen liegt.
In dieser Doppelgestalt durchwirkt nun das sittliche Bewußtsein in einem unendlich verzweigten Spiel von Wirkungen und Reaktionen die ganze beseelte Gesellschaft. Dem Entwickelten entsprechend kann das Bewegende in ihm in zwei Formen von Kräften zerlegt werden. Es wirkt zunächst direkt, als Ausbildung eines moralischen Bewußt- seins und unter seinem Antrieb stehende Regelung der Handlungen. Alles, was das Leben für den Menschen lebenswert macht, ruhet auf dem Grunde des Gewissens: denn wer Gefühl seiner Würde hat und darum dem, was sonst sich wandeln kann, gefaßt ins Auge blickt, bedarf doch dieses Fundamentes nicht nur bei sich, sondern auch bei denen, die er liebt, um leben zu können. Die andere Form von psy- chologischer Kraft, durch welche das sittliche Bewußtsein in der Ge- sellschaft wirkt, ist indirekt. Das moralische Bewußtsein, das sich Sittlichkeit ein System der Kultur 63 in der Gesellschaft ausbildet, wirkt als ein Druck auf den einzelnen. Ge- rade hierauf ist es gegründet, daß Sittlichkeit als ein System über den weitesten Umkreis der Gesellschaft herrscht und sich die mannig- fachsten Beweggründe in ihr unterwirft. Sklaven gleich, dienen ge- zwungen dieser Macht des sittlichen Systems auch die niedrigsten Motive. Die öffentliche Meinung, das Urteil der anderen Menschen, die Ehre: diese sind die starken Bänder, welche die Gesellschaft da zusammenhalten, wo der Zwang, den das Recht übt, versagt. Und wenn ein Mensch auch ganz überzeugt wäre, daß die Mehrzahl der ihn Verurteilenden ganz so handeln würde, als er selber gehandelt hat, falls sie nur dem Urteil der Welt sich dabei zu entziehen vermöchten: auch dies hebt den Bann nicht auf, unter dem seine Seele steht, wie das Raubtier unter dem Bann der Augen eines mutigen Menschen, wie der Verbrecher unter dem Bann der hundert Augen des Gesetzes, Will er dieser Totalmasse der öffentlichen sittlichen Meinung sich wirklich entziehen, so erträgt er nur dann die Wucht ihres Anpralls, wenn er zusammensteht mit anderen, in einer anderen Atmosphäre von öffentlicher Meinung, welche ihn trägt. Diese regulierende Ge- walt des sittlichen Gesamtgewissens bewirkt andererseits im Beginn der persönlichen Entwicklung sowie für die nicht sittlich selbständig Fühlenden, ja im einzelnen schließlich auch für die sittlich Ilöchst- stehenden die Übertragung des Gesamtergebnisses der sittlichen Kul- tur, welches niemand in jedem Moment des bewegten Lebens ganz selbständig in seinen mannigfachen Verzweigungen in sich hervor- zubringen vermöchte.
So bildet sich in der Gesellschaft ein selbständiges System der Sittlichkeit aus. Neben dem des Rechtes, das auf den äußeren Zwang angewiesen ist, reguliert es mit einer Art von innerem Zwang das Handeln. Und die Moral hat sonach in den Geisteswissenschaften nicht ihre Stelle als bloßer Inbegriff von Imperativen, der das Leben des einzelnen regelt, sondern ihr Gegenstand ist eines der großen Sy- steme, welche im Leben der Gesellschaft ihre Funktion iiaben.
An den Zusammenhang dieser Systeme, welche in direkter Weise Zwecke verwirklichen, die in den Bestandteilen der menschlichen Na- tur angelegt sind, schließen sich die Systeme von Mitteln, \/elche in dem Dienste der direkten Zwecke des gesellschaftlichen Lebens stehen. Ein solches System von Mitteln ist die Erziehung. Aus den Bedürfnissen der Gesellschaft entstanden die einzelnen Schulkörper, als Leistung von Privatpersonen sowie von Verbänden, aus unscheinbaren Anfängen: differenzierten sich, traten in Verbindung untereinander, und nur allmählich, nur teilweise wurde das Erziehungswesen in den Zusammenhang der Staatsverwaltung selber aufgenommen.
Ö4 Erstes einleitendes Buch Diese Systeme erlangen in der Gesellschaft vermöge der bestän- digen Anpassung einer Einzeltätigkeit in ihnen an die andere so- wie vermöge der einheitlichen Zwecktätigkeit der zu ihnen gehörigen Verbände eine allgemeine Anpassung ihrer Funktionen und Leistungen aneinander, welche ihrer inneren Beziehung gewisse Eigenschaften eines Organismus gibt. Die menschlichen Lebenszwecke sind Bil- dungskräfte der Gesellschaft, und wie vermittels ihrer Gliederung die Systeme auseinandertreten: bilden diese Systeme untereinander eine entsprechende Gliedenmg höherer Ordnung. Der letzte Regulator die- ser vernünftigen Zwecktätigkeit in der Gesellschaft ist der Staat.
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DIE WISSENSCHAFTEN DER ÄUSSEREN ORGANISATION DER GESELLSCHAFT DIE PSYCHOLOGISCHEN GRUNDLAGEN Von diesen Wissenschaften, welche die Systeme der Kultur so- wie die in diesen Systemen ausgebildete Inhaltlichkeit zum Objekte haben, sie in geschichtlichem Erfassen, in Theorie und Regelgebung erforschen, trennte ein überall gleichförmig durchgeführter Vorgang von Abstraktion die anderen Wissenschaften, deren Gegenstand die äußere Organisation der Gesellschaft ist. In den Wissenschaften von den Systemen der Kultur werden die psychischen Elemente in ver- schiedenen Individuen zunächst nur als in einem Zweckzusammen- hang geordnet. auf gefaßt. Es gibt eine hiervon verschiedene Betrach- tungsweise, welche die äußere Organisation der Gesellschaft betrach- tet, sonach die Verhältnisse von Gemeinschaft, äußerer Bindung, Herr- schaft, Unterordnung der Willen in der Gesellschaft. Dieselbe Rich- tung der Abstraktion ist wirksam, wenn die politische Geschichte von der Kulturgeschichte unterschieden wird. Insbesondere die dauernden Gestaltungen, welche in dem Leben der Menschheit, auf der Basis der Gliederung derselben in Völker, auftreten und welche vor allem die Träger ihres Fortschritts sind, fallen unter diesen doppelten Gesichts- punkt von Beziehungen psychischer Elemente in verschiedenen Indi- viduen innerhalb eines Zweckzusammenhangs zu einem Kultursystem, und von Bindung der Willen nach den Grundverhältnissen von Gemeinschaft und Abhängigkeit zu einer äußeren Organisation der Gesell- schaft.
Ich erläutere diesen Begriff der äußeren Organisation. Das Er- lebnis, vom Subjekt aus angesehen, ist, daß dasselbe seinen Willen in einem Zusammenhang äußerer Bindungen, in Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnissen gegenüber Personen und Sachen, in Psychologische Grundlage?i der äußeren Organisation der Gesellschaß 65 Gemeinschaftsbeziehungen findet. Dieselbe ungeteilte Person ist zu- gleich Glied einer Familie, Leiter einer Unternehmung, Gemeinde- glied, Staatsbürger, in einem kirchlichen Verbände, dazu etwa Ge- nosse eines Gegenseitigkeitsvereins, eines politischen Vereins. Der Wille der Person kann so auf höchst vielfache Weise verwoben sein und wirkt dann in jeder dieser Verwebungen nur vermittels des Ver- bandes, in welchem er sich befindet. Dieser Tatbestand, zusammen- gesetzt wie er ist, hat eine Mischung von Machtgefühl und Druck, von Gefühl der Gemeinschaft und des Fürsichseins, von äußerer Bin- dung und Freiheit zur Folge, welche einen wesentlichen Bestandteil unseres Selbstgefühls bildet. Objektiv angesehen, finden wir in der Gesellschaft die Individuen nicht nur durch Korrespondenz ihrer Tätigkeiten aufeinander bezogen, nicht als nur in sich ruhende oder auch in der freien sittlichen Tiefe ihres Wesens einander hingegebene Einzelwesen, sondern diese Gesellschaft bildet einen Zusammenhang von Verhältnissen der Gemeinschaft und Bindung, in welchen die Wil- len der Individuen eingefügt sind, gleichsam eingebunden. Und zwar zeigt uns ein Blick auf die Gesellschaft zunächst eine unermeßliche Anzahl verschwindend kleiner, rasch vorübergehender Beziehungen, in welchen Willen vereinigt und in Bindungsverhältnis erscheinen. Alsdann entspringen dauernde Verhältnisse dieser Art aus dem wirtschaft- lichen Leben und den anderen Kultursystemen. Vor allem aber: in Familie, Staat und Kirche, in Körperschaften und in Anstalten sind Willen zu Verbänden zusammengefügt, durch welche eine teilweise Einheit derselben entsteht: dies sind konstante Gebilde von freilich sehr verschiedener Lebensdauer, welche beharren, während Individuen ein- und austreten, wie ein Organismus beharrt trotz des Eintritts und Austritts der Moleküle und Atome, aus denen er besteht. Wie viele Geschlechter der Menschen, wie viele Gestaltungen der Gesellschaft hat die mächtigste Organisation, welche der Boden dieser Erde bis- her getragen hat, die katholische Kirche, kommen und gehen sehen, von der Zeit, in welcher Sklaven neben ihren Herren zu den unter- irdischen Grüften der Märtyrer schlichen, zu der Zeit, in welcher in ihren mächtigen Domen der adlige Grundherr und der leibeigene Mann, dazwischen ein freier Bauer, der Innungsgenosse aus der Stadt und der Mönch vereinigt waren, bis zu dem heutigen Tag, an dem diese bunte Gliederung in dem modernen Staat großenteils unter- gegangen ist! So sind in der Geschichte Verbände der verschieden- sten Lebensdauer ineinander verflochten. Indem das Verbandsleben der Menschheit eine Generation mit der anderen in einem sie über- dauernden Gebilde verknüpft, sammelt sich in der festeren Form, die so entsteht, sicherer, behüteter, wie unter einer schützenden Bedeckung, Dillheys Schriften I r 66 Erstes eitileitendes Buch der durch die Arbeit des Menschengeschlechtes innerhalb der Kultur- systeme wachsende Erwerb. So ist Assoziation eines der mächtigsten Hilfsmittel des geschichtlichen Fortschritts. Indem sie die Gegenwär- tigen mit denen vor ihnen und nach ihnen verknüpft, entstehen willens- mächtige Einheiten, deren Spiel und Widerspiel das große Welttheater der Geschichte erfüllt. Keine Phantasie kann die Fruchtbarkeit dieses Prinzips in der künftigen Gestaltung der Gesellschaft ausdenken. Ver- mochte doch die Menschenbeobachtung eines Kant das Traumbild vor seiner Seele nicht zu verscheuchen, welches zu dem Gefühl von Verwandtschaft, das die Menschheit einschließt, zu der Koordination unserer Tätigkeiten und unserer Zwecke, zu der örtlichen Vereinigung auf dieser Erde, als unserem gemeinsamen Wohnhause, auch die äußere Verbindung hinzudachte: eine das ganze Menschengeschlecht umspannende Assoziation.
Zwei psychische Tatsachen liegen dieser äußeren Organisation der Menschheit überall zugrunde. Sie gehören sonach zu den psy- chischen Tatsachen zweiter Ordnung, welche für diese theoretischen Einzelwissenschaften der Gesellschaft grundlegend sind.
Eine von ihnen ist in jeder Art von Gemeinschaft und Be- wußtsein von Gemeinschaft vorliegend. Wird sie mit dem Aus- druck: Gemeinsinn oder Geselligkeitstrieb bezeichnet, so muß, wie bei der Unterscheidung von Vermögen rücksichtlich der psychischen Tatsachen erster Ordnung, festgehalten werden, daß dies nur ein zu- sammenfassender Ausdruck für das dieser Tatsache zugrunde liegende X ist; dasselbe kann ebensogut eine Mehrheit von Faktoren enthalten als eine einheitliche Grundlage. — Die Tatsache selber aber ist diese: mit sehr verschiedenen psychischen Beziehungen zwischen Individuen, mit dem Bewußtsein gemeinsamer Abstammung, mit örtlichem Zu- sammenwohnen, mit der Gleichartigkeit der Individuen, die in sol- chen Verhältnissen gegründet ist fdenn Ungleichheit ist nicht als solche ein Band von Gemeinschaft, sondern nur sofern sie ein Ineinander- greifen der Verschiedenen zu einer Leistung ermöglicht, sei sie auch nur die eines geistreichen Gesprächs oder eines erfrischenden Ein- drucks in der Einförmigkeit des Lebens), mit der mannigfachen Zu- sammenordnung durch die im psychischen Leben angelegten Auf- gaben und Zwecke, mit dem Tatbestand von Verband ist in irgend- einem Grade ein Gemeinschaftsgefühl verknüpft, wofern es nicht durch eine entgegenstehende psychische Einwirkung aufgehoben wird. So ist mit der Zweckvorstellung eines Tuns und den ihr verbundenen An- trieben in A, welche auf den entsprechenden mitwirkenden Vorgang in B und C rechnen, in A ein Gefühl von Zusammengehörigkeit und Gemeinschaft verwebt: eine Solidarität der Interessen. Wir können Psychologische Grundlagen der äußeren Organisation det Gesellschaft 67 die beiden psychischen Tatbestände, das Verhältnis, das zugrunde liegt, und das Gemeinschaftsgefühl, vermöge dessen es sich gewissermaßen im Gefühlsleben reflektiert, voneinander deutlich sondern. — Jeder Kunst der Analyse spottet nun die außerordentliche Mannigfaltigkeit, die Feinheit der Unterschiede, in welcher dies für das geschichtlich- gesellschaftliche Leben so wichtige Gefühl die äußere Organisation der Menschheit durchzittert und mit seiner Innigkeit belebt. Die Ana- lyse desselben bildet daher eines der fundamentalen Probleme dieser Einzeltheorien der Gesellschaft. Auch an diesem Punkte steht der verschleiernde Nebel einer Abstraktion, eines Triebs oder Sinns, der als eine Wesenheit in den Staatswissenschaften und der Geschichte aufzutreten pflegt, zwischen dem Beobachter und der Mannigfaltigkeit des Phänomens. Es bedarf der Einzelanalysen. Wie außerordentlich war die Wirkung jener Einzelanalyse auf die theologische Wissen- schaft, in welcher Schleiermachers berühmte vierte Rede über Reli- gion aus den Eigenschaften des religiösen Gefühlslebens das Bedürfnis religiöser Geselligkeit und die Eigenschaften des Gemeindebewußt- seins in ihrer spezifischen Differenz von anderen Formen dieses all- gemeinen Gemeinschaftsgefühls abzuleiten, und so die Beziehungen zwischen dem wichtigsten Kultursystem und der aus ihm entspringenden äußeren Organisation aufzuzeigen unternahm. Sein Versuch zeigt besonders deutlich, daß es hier zunächst eine Vertiefung in das Er- lebnis selber gibt, welche der Selbstbeobachtung in der Einzelpsycho- logie entspricht, und die von der vergleichenden Untersuchung der geschichtlichen Erscheinungen wie von der psychologischen Analysis gesondert auftreten kann, wenn dies auch naturgemäß Einseitigkeit des Ergebnisses zur Folge hat.