SigPhi · Wilhelm Dilthey

Einleitung in die Geisteswissenschaften

Page 7 of 40

Thun entichieden angewieſen.“ Die Anficht der gejellichaftlich-ge- ſchichtlichen Wirklichkeit, welche fich Hieraus ergiebt, faßt er in dem „hoben Wort eined Weiſen“ zufammen: „die vernünftige Welt ift ala ein großes unfterbliches Individuum zu betrachten, welches unaufhaltiam dag Nothwendige bewirkt und dadurch ſich ſogar über da3 Zufällige zum Herrn erhebt." Diejer Sat begreift wie in einer Yormel dad in fi), was die hier verjuchte Weberficht über die geichichtlich-gejellfchaftliche Wirklichkeit und ihre Wiflen- Ihaften auf dem Wege einer allmäligen Zergliederung, welche bon den Individuen ala den Elementen der gejellichaftlich-geichicht- lihen Wirklichteit ausgeht, gewonnen bat und noch gewinnen wird. Die Wechſelwirkung der Individuen jcheint zufällig und unzuſammenhängend; Geburt und Tod und die ganze Zufälligfeit des Schickſals, die Leidenichaften und der beichräntte Egoismus, welche fich im Vordergrund der Bühne des Lebens jo breit machen: dies Alles ſcheint die Anficht der Menſchenkenner zu beftätigen, welche in dem Leben der Gejellichaft nur Spiel und Widerjpiel von Intereſſen der Individuen unter der Einwirkung des Zufalla erbliden, die Anficht des pragmatifchen Hiftoriferd, für welchen der Verlauf der Gejchichte fich ebenfalld in das Spiel der perjön- Iichen Kräfte auflöft. Aber in Wirklichkeit wird eben vermittelft diefer Wechſelwirkung der einzelnen Individuen, ihrer Leidenichaften, ihrer Eitelkeiten, ihrer Intereſſen der noth— wendige Zwedzujammenhang der Geſchichte der Menſchheit verwirklicht. Der pragmatifche Hiſtoriker und Hegel verjtehen einander nicht, da fie wie von der feſten Erde zu Iuftigen Höhen miteinander reden. Einen Theil der Wahrheit be- fitt doch jeder von beiden. Denn Alles was in diefer geichichtlich- gejellichaftlichen Wirklichkeit vom Menſchen bewirkt wird, geichieht vermittelt der Sprungfeder des Willend: in dieſem aber wirft der Zweck ald Motiv. Es iſt ſeine Beſchaffenheit, es ift das Allgemeingiltige und über das Einzelleben Hinausgreifende in ihm, gleichviel in welcher Formel man es falle, auf welchem der Zweck⸗ zuſammenhang beruht, der durch die Willen hindurchgreift. In dieſem Zweckzuſammenhang vollbringt das gewöhnliche Treiben Der Zweckzuſammenhang in der Gefellichaft. 67 der Menichen, dad nur mit fich jelber beichäftigt ift, Doch was es muß. Und felbft von den Handlungen ihrer Helden läßt bie Geſchichte dasjenige erfolglos verfinken, was fich dieſem Zweckzu⸗ ſammenhang nicht einorönet. Diefer große Zweckzuſammenhang verfügt aber in erfter Linie über zwei Mittel. Das erfte ift das folgerichtige Sneinandergreifen der einzelnen Handlungen der verichiedenen Individuen, aus welchem die Syſteme der Kultur hervorgehen. Daß andere ift die Macht der großen Willendein- heiten in der Gejchichte, welche ein folgerichtigeg Thun innerhalb der Gejellichaft vermittelft der ihnen untertworfenen Cinzelwillen berftellen. Beide wirken Zweckzuſammenhang, ja beide find leben⸗ diger Zweckzuſammenhang. Aber diefer verwirklicht ſich dort durch das Thun jelbftändiger vermöge der Natur der Sache einander in ihrem Thun angepaßter Individuen, bier durch die Macht, welche eine Willenzeinheit über die durch fie gebundenen Individuen übt. Freies Thun und Regulirung der Thätigkeit, Yürfichfein und Gemeinschaft ftehen fich Hier einander gegenüber. Aber dieſe beiden großen Thatbeſtände ſtehen, wie Alles in der lebendigen Gejchichte, miteinander in Beziehung. Die jelbftändige folge- richtige Thätigkeit der Einzelnen geftaltet bald Verbände zur Be— förderung ihrer Ziele, bald fucht und findet fie Stützpunkte in der vorhandenen Organijation der Gefellichaft oder fie wird dieſer Organifation auch gegen ihren Willen unterworfen. Weberall aber fteht fie überhaupt unter der allgemeinen Bedingung der äußeren Organiſation der Gejellichaft, welche dem jelbitändigen und folge- richtigen Thun der Einzelnen einen Spielraum fichert und eingrengt.

Sp weiſen die Beziehungen, in denen die Syfteme der Kultur und die äußere Organijation der Geſellſchaſt in dem lebendigen Bmedzufammenhang der geichichtlich-gefelihaftlichen Welt zu ein- ander ftehen, auf eine Thatjache zurüd, welche die Bedingung alles folgerichtigen Thuns der Einzelnen bildet und in welcher noch Beides, Shfleme der Kultur und äußere Organifation der Gejell- ſchaft ungefchieden zuſammen ift. Diefe Thatlache ift das Recht. In ihm iſt in ungefonderter Einheit, was dann in Syſteme der 5* 68 Erſtes einleitendes Buch.

Kultur und äußere Organiſation der Geſellſchaft auseinandergeht: ſo klärt die Thatſache des Rechts die Natur der Sonderung, die hier ſtattfindet, und der mannigfachen Beziehungen des Geſonder⸗ ten auf.

In der Thatſache des Rechts ſind, als an der Wurzel des geſellſchaftlichen Zuſammenlebens der Menſchen, die Syſteme der Kultur noch nicht von der äußeren Organiſation der Geſellſchaft getrennt. Das Merkmal dieſes Thatbeſtandes iſt, daß jeder Rechts⸗ begriff das Moment der äußeren Organiſation der Geſellſchaft in ſich enthält. An dieſem Punkte erklärt ſich ein Theil der Schwierig⸗ feiten, welche fich dem entgegenitellen, der aus der Wirklichkeit des Recht einen allgemeinen Begriff defjelben abzuleiten beabfichtigt. Es erklärt fich zugleih, wie der Neigung eine Theils der po= fitiven Yorjcher, die Eine der beiden Seiten in der Thatfache des Rechts herauszuheben, ftet3 die Neigung eine® anderen Theils gegenübertritt, welcher dann die don jenem vernadjläjfigte Seite geltend macht.

Das Recht ift ein auf das Rechtsbewußtſein ala eine be- ftändig wirkende pfychologifche Thatfache gegründeter Zweckzu⸗ lammenhang. Wer dies beftreitet, tritt in Widerlpruch mit dem realen Befund der Nechtögefchichte, in welchem der Glaube an eine höhere Ordnung, das Rechtsbewußtjein und dag pofitive Recht in einem inneren Zujammenhang mit einander ftehen. Er tritt in Widerſpruch mit dem realen Befund der lebendigen Macht des Rechtsbewußtſeins, welches über das pofitive Recht übergreift, ja fih demfelben entgegenftellt. Er verftümmelt die Wirklichkeit des Rechts (wie fie z. B. in der hiſtoriſchen Stellung des Gemohn- heitsrechtes erfcheint), um fie in feinen Vorſtellungskreis aufnehmen zu können. So opfert hier der ſyſtematiſche Geift, welcher fich in den Geiſteswiſſenſchaften jo felten der Grenzen feiner Leiftung bewußt ift, die volle Wirklichkeit der abftraften Anforderung an Einfachheit der Gedankenentwidlung.

Aber diefer Zweckzuſammenhang des Rechts ift auf eine äußere Bindung der Willen in einer feften und allgemeingültigen Abmeſſung gerichtet, durch welche die Machtiphären der Individuen Die Natur des Rechts. 69 in ihrer Beziehung auf einander und die Welt der Sachen, ſowie auf die Gefammtwillen beftimmt werden. Das Recht eriftirt nur in biefer Funktion. Selbſt das Rechtsbewußtſein ift nicht ein theoretifcher Thatbeitand, ſondern ein Willendthatbeitand.

Schon äußerlich angejehn ift der Zweckzuſammenhang des Rechts correlativ zu der Thatfache der äußeren Organijation der Gejellichaft: die beiden Thatſachen bejtehen jederzeit nur neben= einander, miteinander, und zwar find fie nicht als Urſache und Mirkung miteinander verbunden, jondern jede hat die andere zur Bedingung ihres Dafeind. Dies Verhältnig ift eine der jchiwierig- ften und wichtigſten Formen caujaler Beziehung; es kann nur in einer erfenntnißtheoretiichen und logiſchen Grundlegung der Geiftes- wiſſenſchaften aufgeklärt werden; und fo fügt fich Hier wieder ein Glied in die Kette unferer Beweizführung, welche zeigt, wie die pofitiven Wiſſenſchaften des Geiftes gerade an den für ihre ftrengere wiſſenſchaftliche Geftaltung entfcheidenden Punkten zurüdführen in eine grundlegende Wiſſenſchaft. Die pofitiven Forſcher, welche Klarheit fuchen, aber fie nicht durch Flachheit erfaufen wollen, finden fich beftändig auf eine folche grundlegende Wiſſenſchaft zu⸗ rüdgewielen. Inſofern nun dies correlative Verhältniß zwiſchen dem Smedzufammenhang des Rechts und der äußeren Organifation der Gejellichaft befteht, Hat da8 Recht, ala Zweckzuſammenhang, in weldem das Rechtsbewußtſein wirkſam iſt, den Geſammtwillen d. h. den einheitlichen Willen der Geſammtheit und ſeine Herr⸗ ſchaft über einen abgegrenzten Theil der Sachen zur Vorausſetzung. Der theoretiihe Sat, da der Zweckzuſammenhang des Rechtz, wenn man ihn hypothetiſch zufammen mit der Abweſenheit jeder Art von Geſammtwillen vorftellt, die Entftehung eines ſolchen Geſammt⸗ willen? zur Folge haben müßte, enthält feinen benußbaren Inhalt. Er jagt nur aus, daß in der menſchlichen Natur Kräfte wirkfam find und mit dem Zweckzuſammenhang, der vom Rechtsbewußt⸗ fein ausgeht, in Verbindung jtehen, welche diefer Zweckzuſammen⸗ hang alsdann mitzuergreifen vermögen würde, um fi) fo die Vorausſetzungen feiner Wirkfamkeit zu fchaffen. Weil diefe Kräfte vorhanden find, weil fie ald Sprungfedern des geiftigen Lebens 70 Erftes einleitendes Buch.

in Wirkſamkeit find: darum ift eben, two menschliche Natur ift, auch äußere Organijation der Gejellihaft da und Hat nicht auf die Bedürfniffe der Rechtsordnung zu warten. Und eben jo wahr ala diefer Sab würde, entiprechend der angegebenen Zweiſeitigkeit in der Thatjache des Rechts, welche fich bis auf jeden Rechtsbe- griff erftredt, der correfpondirende Satz ſein, welcher von ber andern Seite in der Thatjache des Recht? ausginge. Denkt man fih die äußere Organifation der Gejellichaft, ettva als Yamilien- verband oder ala Staat, allein funktionivend: alddann würde die- jelbe die Beftandtheile der Menfchennatur ergreifen, welche um Rechtsbewußtſein wirkſam find, der Verband würde in fich eine Rechtsordnung entwideln, er würde in den feiten und allgemein giltigen Abmeffungen des Rechts die Machtiphären der ihm Unter: worfenen gegen einander, in Bezug auf die Sachen, im Verhältniß zu ihm jelber ordnen.

Alfo die beiden Thatjachen des Zweckzuſammenhangs im Recht und der äußeren Organifation der Gejellichaft find correlativ. Aber auch diefe Einficht erjchöpft nicht die wahre Natur ihres Zuſammenhangs.

Das Recht tritt nur auf in der Form von Imperativen, hinter welchen ein Wille ſteht, der die Abſicht hat, fie durchzu— ſetzen. Diefer Wille ift nun ein Geſammtwille d. h. der einheitliche Mille einer Geſammtheit; er hat in der äußeren Organilation der Gejellichaft feinen Sit: jo in der Gemeinde, dem Staat, der Kirche. Je mehr wir nämlich auf die älteften Zuftände der Ge- jellichaft zurüdgehn und und ihrer genealogijchen Gliederung nähern, um jo deutlicher finden wir den Thatbeſtand: die Macht- ſphären der Individuen in Bezug auf einander und in Bezug auf die Sachen find im Zufammenhang mit den Funktionen diejer Individuen in der Gefellfchaft, ſonach mit der äußeren Organi- fation diefer Gefellfchaft abgemefjen. Dir BVerjelbftändlichung des Privatrecht? gegenüber den Funktionen der Individuen und ihres Beſitzes in der Gejellichaft bezeichnet ein ſpätes Stadium, in welchem der anwachſende Individualismus die Rechtsentividlung beitimmt, und fie bleibt immer nur relativ. Da fo der Gelammt- Die Natur des Rechts. 7 wille unter Berüdfichtigung der Funktion der Einzelnen innerhalb der Organifation, welche er beherricht, die Rechte derjelben abmißt, fo Hat die Rechtöbildung in diefem Geſammtwillen ihren Sitz. Dem entiprechend ift es auch diefer Geſammtwille, welcher die von ihm aufgeftellten Imperative aufrecht erhält und ihre Ver— letzung zu ahnden den Antrieb jelbftverftändlich in ſich enthält. Und zwar beiteht diefer Antrieb und jtrebt fich durchzufeßen, mögen dem Geſammtwillen bejondere regelmäßige Organe für die Hormulirung und Promulgation jowie für die Vollziehung jeiner Imperative zu Gebote ftehen oder mögen dieje fehlen. Wie fie ja 3. B. nad) der einen Richtung im Gewohnheitsrecht, nad) der anderen im Bölferrecht wie Hinfichtlich der den Souverän ſelber betreffenden Säte im Staatsrecht nicht vorhanden find.

Sonach wirken in ber Nechtöbildung der Geſammtwille, welcher Träger des Rechtes ift, und das Rechtsbewußtſein ber Einzelnen zuſammen. Dieje Einzelnen find und verbleiben leben⸗ dige rechtöbildende Kräfte; auf ihrem Rechtsbewußtſein beruht die Geftaltung des Rechtes einerſeits, während fie andrerjeit3 von der MWillengeinheit, die ſich in der äußeren Organijation der Gefell- ſchaft gebildet hat, abhängt. Das Recht Hat daher weder voll» fändig die Eigenschaften einer Funktion des Geſammtwillens noch vollftändig die eines Syſtems der Kultur. Es vereinigt weſent⸗ liche Eigenfchaften beider Claſſen von gejeltichaftlichen Thatſachen in ſich.

Jenſeit dejjelben treten da® auf einander bezogene Thun der Ginzelnen, in weldhem ein Syftem der Kultur ſich ausbildet, und die Beiftungen von Gejammtmwillen, welche Glieder der äußeren Organifation der Gejellichaft find, in zunehmen- der Sonderung außeinander.

Das Syſtem, welches die politifche Oekonomie analylirt, hat zwar feine Anordnung nicht durch den Staatswillen erhalten, aber e3 ift durch die ganze Gliederung des geichichtlich=gejellichaft- lichen Ganzen jehr beeinflußt und durch Anordnungen ſeitens des Staatswillens innerhalb der einzelnen politiichen Körper erheblich mitbeftimmt. Eo ftellt e8 fich unter dem einen Gefichtöpunft als 72 Erſtes einleitendes Bud.

Gegenſtand einer allgemeinen Theorie, der Wirthſchaftslehre dar, unter dem anderen als Inbegriff von Einzelgeſtalten, von Volks— wirthichaftägangzen, deren jedes wie durch alles, was alle Volld- genofien zufammen beeinflußt, jo auch durch den Staatöwillen und die Rechtsordnung bedingt ift. Das Studium der allgemeinen Eigen= Ichaften des Syſtems, welche aus dem Beftandtheil der Natur des Menſchen, in welchem es gegründet ift, und den allgemeinen Be- dingungen der Natur und der Gefellichaft, unter denen e3 wirkt, berfließen, wird Hier ergänzt durch das Studium des Einflufles, welchen die nationale Organifation und die regelnde Einwirkung des Staatswillens augüben.

In der Sittlichfeit löſt fich Schon auf dem Gebiet des praf- tiichen Handelns die innere Kultur von der äußeren Organijation der Geſellſchaft los. Wenn wir die Syſteme, in welche das praf- tiiche Handeln der Geſellſchaft fich zerlegt hat, verlaffen, finden wir dieſe Abfonderung überall. Sprache und Religion haben unter dem Einfluß der Gliederung der Menjchheit, der Strömungen der Geichichte, der Bedingungen der äußeren Natur, fi) zu mehreren abgegrenzten Ganzen entwidelt, innerhalb deren der Beftandtheil und Zweck des geiftigen Wirkens, der in feiner Sleichartigkeit Durch dag eine und dad andere Syſtem hindurchgeht, ſich zu einer Viel- heit bejonderer Geftalten der Anordnung entfaltet. Kunſt und Wiſſenſchaft find Weltthatfachen, die von feiner Schranke der Staaten oder der Völker oder der Religionen aufgehalten werden, jo mächtig auch dieſe Abgrenzungen des gejellichaftlichen Kosmos auf fie eingewirft haben und obwol fie in hohem Grade noch heute auf fie einwirken. Das Syſtem der Kunſt wie das der Wiſſenſchaft fünnen in den Grundzügen entwidelt werden, ohne daß die Einführung der äußeren Organifation der Geſellſchaft in die Unterfucjung für die Entwiclung diefer Grundzüge erforderlich wäre. Weder die Grundlagen der Aefthetit noch die der Willen _ ſchaftslehre fchließen den Einfluß des nationalen Charakter auf Kunft und Wiffenschaft oder die Wirkung von Staat und Ge- noſſenſchaften auf diefelben ein.

Bon der Erörterung der Beziehung, in welcher die Syſteme Die Erkenntniß der Syſteme der Kultur. 73 der Kultur, um deren Erkenntniß es fich bier handelt, zu der äußern Organifation der Gefellichaft ftehen, wenden wir ung nun⸗ mehr zu den allgemeinen Eigenjchaften der Wiſſenſchaften von den Spitemen der Kultur ſowie zu den ragen über die Abgrenzung des Umfangs diefer Wiſſenſchaften.

Die Erkenntniß der Syfleme der Kultur. Sittenlehre ift eine Wiſſenſchaft von einem Syftem ber Kultur.

Die Erkenntniß eines einzelnen Syſtems vollzieht fich in einem Zuſammenhang methodilcher Operationen, welche durch die Stellung defielben innerhalb der gefchichtlich = gejellfchaftlichen Wirklichkeit bedingt ift. Ihre Hilfemittel find mannigfach: Zergliederung des Syſtems, Bergleihung der Einzelgeitalten, welche es in ſich faßt, Verwerthung der Beziehungen, in welchen die Unterfuchung3- gebiet einerjeit3 zu der pſychologiſchen Erkenntniß der Lebens⸗ einheiten fteht, welche die Elemente der dad Syſtem bildenden Wechſelwirkungen find, andrerjeit3 zu dem gefchichtlich-gejellichaft- lichen Zuſammenhang, aus welchem e3 für die Unterfuchung aus: gejondert ift. Aber der Erfenntnißvporgang jelberiftnur Giner. Die Unhaltbarkeit der Sonderung philofophifcher und pofi- tiver Unterfucjung ergiebt ſich einfach daraus, daß die Begriffe, deren fich dieſe Erkenntniſſe bedienen (3. B. im Recht der Wille, die Zurechnungsfähigfeit 2c., in der Kunſt die Einbildungskraft, das Ideal 2c.), ſowie die elementaren Süße, zu welchen fie gelangen oder von denen fie ausgehen (3. B. das Prinzip der Wirthichaftlichkeit in der politischen Delonomie, das Prinzip der Metamorphoje der Borjtelungen unter dem Einfluß des Gemüthslebend in der Aeſthetik, die Denkgeſetze in der Wiſſenſchaftslehre), nur unter Mit- wirkung der Piychologie zureichend feitgeftellt werden fünnen. Ja die großen Gegenfäke felber, welche die pofitiven Forſcher in Be— zug auf die Auffaffung diefer Syſteme trennen, können nur mit Hilfe einer wahrhaft defcriptiven Piychologie eine Löſung finden, weil fie in der Verjchiedenheit des typilchen Bildes der menjc)= lichen Natur, das den Forſchern vorjchiwebte, mitbegründet waren.

74 Erſtes einleitendbes Buch.

Ich erläutere diefen wichtigen Punft an einem hervorragenden Beilpiel. Die Ableitung der Sprache, der Eitten, des Recht? aus verftandesmäßiger Erfindung hat lange aud) die pofitiven Wiſſen⸗ Ichaften diefer Syfteme beberricht; dieſe pſychologiſche Theorie wurde abgelöft durch die großartige Anſchauung eines unbewußt in der Weile de Fünftleriichen Genius ſchaffenden Volksgeiſtes, eine organischen Wachsthums feiner Hauptlebensäußerungen. Diele Theorie, getragen durch die metaphyſiſche Formel eines unbewußt Ihaffenden Weltgeiftes, verfannte aber, mit derjelben piychologijchen Einſeitigkeit als jene ältere, den Unterjchied zwijchen den Schöpfungen, welche auf einem gefteigerten Vermögen der Anjchauung beruhen, und denen, welche die Harte Arbeit des DVerftandes und die Bes rechnung hervorbringt. Jene wirkt unbewußt in der gejegmäßigen Entfaltung ihrer Bilder, wie man dies ſchon an den von Johannes Müller zuerft aufgededten elementaren Proceſſen ftudiren kann: von pfochologifchen Unterfuchungen in diefer Richtung wird dag Derftändniß der Geftaltungen im Syſtem der Kunft mitbedingt!). Verſtand, der in Begriffen, Formeln und Inftitutionen arbeitet, ift anderer Art. Sp hat Ihering den Nachweis unternommen, daß die Begriffe und Formeln des älteren römijchen Rechts das Er- gebniß bemußter, verftandesmäßig gefchulter juriftiicher Kunft find, harter Arbeit juriftiichen Denkens, welcher Vorgang freilich nicht in feiner urjprünglichen flüſſigen Geftalt erhalten ift, ſondern „ob⸗ jetivirt und comprimirt auf Heinjten Raume, d. h. in Geftalt von Rechtsbegriffen“. Die juriftiiche Meihode als die des zer- legenden Verſtandes, gegenüber ihrem Material, den realen Lebens⸗ verhältniffen, wird von Ihering zuerft an der Struktur des älteren römiſchen Proceffe und des Rechtögejchäftes aufgezeigt, alsdann an der Struktur der materiellen Recht2begriffe diejer älteren 1) Joh. Müller zuerft in feiner Schrift über die phantaftiichen Geſichts⸗ ericheinungen. Goblenz. 1826. Ich habe einen Verſuch gemacht, die Ein: bildungskraft bed Dichters durch eine Verknüpfung ber hiftorifchen mit den piychologiichen und pſychophyſiſchen Thatſachen aufzuklären: über die Ein: bildungskraft der Dichter, Zeitichrift für Völkerpigchologie und Sprachwifſen⸗ X Die Erlenntnit ber Syfteme der Kultur. 5 römischen Jurisprudenz. Faßt man dieſes Problem für das Syftem des Rechts allgemein und vergleichend, jo kann die Mit- wirkung der Piychologie nicht entbehrt werden, und Ihering jelber hat, indem er von feinem Geift des römijchen Rechts zu dem Merle über den Zweck im Recht vorandrang und den Nachweis unternahm, daß „der Zweck die Grundlage des ganzen Rechts⸗ ſyſtems ſei“, fich entichließen müflen, „auf feinem Gebiet Philo- fophie zu treiben“ d. h. eine piychologiiche Grundlegung zu fuchen.

Diefe einzelnen Syfteme und ihr Zufammenhang im Leben der Gefellichaft Fönnen nur in dem Zujammenhang der Unter- juchungen felber, an deren Eingang wir und befinden, aufgefunden werden. Inzwiſchen ftehen diefelben vor der Betrachtung wie anjchauliche mächtige objektive Thatjachen. Der menschliche Geift bat fie zu ſolchen geftaltet, bevor er fie wiſſenſchaftlich be= trachtet Hat. Es giebt ein Stadium in der Entwidlung biefer Spfteme, in welchen das theoretifche Nachdenken von dem prak— tiichen Wirken und Bilden noch ungefchieden if. So war der⸗ jelbe Verftand, welcher fich ſpäter der bloß theoretijchen Begrün- dung und Erklärung des Rechts, des wirthichaftlichen Lebens zumandte, zunächft mit der Geftaltung diefer Syſteme beichäftigt. Einige unter diefen mächtigen Realitäten (ala ſolche erjcheinen fie wenigſtens der wiflenichaftlichen Einbildungsfraft), wie die Religion und dad Recht, Haben fich zu jehr umfangreichen Syſtemen von Wiſſenſchaſten ausgebildet.

So viel ich jehe, Jcheint nur die Betrachtung der Gebiete des Recht? und der Sittlichkeit Schwierigkeiten darbieten zu können, wenn man die bier dargelegte Auffaflung von Grundfyftemen der Gefellichaft auf den Beſtand der pofitiven Wiſſenſchaften des Geiftes anwendei. — Dieje Schivierigkeiten find in Bezug auf ba Recht ganz andere ala in Bezug auf die Sittlichkeit und fie find in dem Vorhergehenden aufzulöjen verjucht worden. Die Wiflen- Ichaften des Recht? können dem Entwickelten zufolge von denen der äußeren Organilation der Gejellichaft nur in einer unvoll- fommenen Weile getrennt werden, denn in dem Recht iſt der Charakter eines Syſtems der Kultur von dem eines Beitandtheils 76 Erſtes einleitendes Buch.

der äußeren Organifation nicht gejchieden und e3 vereinigt weſent⸗ liche Eigenichaften beider Claſſen von gejellichaftlichen Thatſachen in ſich. — Ein Bedenken ganz anderer Art ſcheint fich zu erheben, wenn man bie GSittlichkeit ala ein ſolches Syſtem auffaßt, das auch eine Funktion in dem gejellichaftlichen Leben Hat, die Sittenlehre ala eine Wiflenfchaft eine ſolchen Syſtems der Kultur. Nicht ala eine jolche Objektivität, jondern ala ein Im perativ des perjünlichen Lebens ift fie gerade von einigen ſehr tiefen Forichern aufgefaßt worden. Selbſt ein PHilofoph von der Richtung Herbert Spencer’3 hat in dem Plan feines Rieſenwerkes die Ethik, „die Theorie über das rechtichaffene Leben“ als ben Schlußtheil deflelben von der Soriologie getrennt. So ift unum- gänglich, diefe Inſtanz gegen die vorliegende Borftellung in's Auge zu fallen.

In der That eriftirt ein Syftem der Sittlichfeit, mannig« fach abgeftuft, in langer geichichtlicher Entwidlung erwachſen, örtlich vielfach jelbftändig geartet, in einer Vielfachheit von Yormen aus⸗ geprägt: eine nicht minder mächtige und wahrhafte Realität als Religion oder Recht. Sitte, ala die Regel, dad Wiederkehrende, die Form des Stetigen und Allgemeinen in Handlungen, bildet nur die neutrale Grundlage, die ſowohl den Erwerb aufgefundener Zweckmäßigkeit des Handelns, dad unter möglichit geringem Widerſtand fein Ziel erreichen will, in fich faßt, ala den an- gefammelten Reichtum von Dlarimen der Sittlichkeil, felbft eine Seite des Gewohnheitsrechts, nach welcher es den Inbegriff ge= meinfamer Recht3überzeugungen umfaßt, fofern fie durch Uebung ih ala beherrichende Macht über die Einzelnen manifeftiren. Mie denn Ulpian die mores definirt als tacitus consensus po- puli, Jonga consuetudine inveteratus’). Die Sitte grenzt ſich nad) Völkern und Staaten deutlich ab. Dagegen bildet die Sitt- lichkeit ein einziges Idealſyſtem, das durch den Unterjchied von Gliederungen, Gemeinichaften, Verbänden nur modiftcirt wird. Die Erforihung dieſes Idealſyſtems vollzieht fich in der 1) Ulpiani fragm. prince. $ 4 [Huschke)].

Sittlichkeit ein Syſtem ter Kultur. 77 Berbindung piychologiicher Eelbftbefinnung mit der Vergleichung feiner Modifilationen bei verjchiedenen Völkern, für welche von allen Gejchichtichreibern Jakob Burdhardt den tiefften Blick ges zeigt hat.

Diejeg Syſtem der Eittlichkeit befteht nicht in Handlungen der Menſchen, ja fann nicht einmal an dieſen zunächſt ſtudirt werden, ſondern es befteht in einer beflimmten Gruppe von Thatſachen des Bewußtfeind und demjenigen Beftandtbeil der menschlichen Handlungen, welcher durch fie hervorgebracht wird. Wir juchen zunächſt dieje Thatfachen des Bewußtſeins in ihrer Bollftändigkeit aufzufallen. Das Sittliche ift in einer doppelten Form vorhanden, und die beiden Geftalten, in denen es erjcheint, wurden Ausgangspunkte für zwei einfeitige Schulen der Moral. 63 ift da ala Urtheil des Zuſchauers über Handlungen und ala ein Beftandtheil in den Motiven, welcher ihnen einen von dem Erfolg der Handlungen in der Außenwelt (ſonach der Zweck— mäßigfeit berjelben) unabhängigen Gehalt giebt. Es ift in beiden Geſtalten daſſelbe. In der einen erjcheint es ala in der Motivation lebendige Kraft, in der anderen als von außen gegen die Hand— lungen anderer Individuen in unparteiifcher Billigung oder Miß- billigung reagirende Kraft. Diefer wichtige Sat kann folgender: maßen beiviefen werden. In jedem all, in welchen ich mich als Handelnder unter der Nöthigung einer moralifchen Berbind- lichkeit befinde, läßt fich diefe in demjelben Eat ausdrücken, welcher meinem Urtheil als Zufchauer zu Grunde liegt. Indem die Ethik bisher immer eine von beiden Geftalten zu Grunde legte, Kant und Fichte dag Sittliche als in der Motivation lebendige Kraft, die hervorragenden engliſchen Moraliften und Herbart ala eine von außen gegen die Handlungen Anderer reagirende Kraft: gingen fie der allfeitigen, ganz gründlichen Einficht verluftig. Dem Bei- fall und Mißfallen des Zufchauerd enthalten da3 Eittliche zwar ungefondert (ein unjchäßbarer Vortheil), aber in abgeblaßter Form. Zumal die innere Verbindung des Beweggrundes mit dem ganzen Inhalt des Geiftes, wie fie in den ſittlichen Kämpfen des Han— delnden mit folcher Gewalt an das Licht gebracht wird, ift hier 78 Erſtes einleitendes Bud).

ganz abgeſchwächt. Wo andrerjeit? das Sittliche in der Motivation jelber zum Gegenftand der Unterfucfung gemacht wird, ift die Analyje fehr ſchwierig. Denn nur der Zuſammenhang zwifchen Motiv und Handlung ift ung in klarem Bewußtſein gegeben; Die Motive aber treten auf eine und räthjelhafte Weile hervor. Daher iſt der Charakter des Menfchen diefem felber ein Geheimniß, welches ihm nur jeine Handlungsweiſe theilweile fichtbar macht. Durch⸗ fichtigkeit de Zufammenhangd von Charakter, Motiv und Hand- lung eignet den Geftalten des Dichters, nicht der Anjchauung des wirklichen Lebens, und fo Tiegt auch daB Aeſthetiſche in der Er- icheinung des wirklichen Menſchen darin, daß über feinen Hand⸗ lungen noch ein Abglanz der berborbringenden Seele leuchtender al® über denen der anderen Menfchen liegt.

An diefer Doppelgeftalt durchwirkt nun das fittliche Bewußt⸗ fein in einem unendlich verziweigten Spiel von Wirkungen und Reaktionen die ganze bejeelte Gejellichaft. Dem Entwickelten ent- Iprechend kann das Bewegende in ihm in zwei Formen von Kräften zerlegt werden. Es wirkt zunächſt direkt, ala Ausbildung eined moralifchen Berwußtjeind und unter jemem Antrieb ftehende Regelung der Handlungen. Alles was dad Leben für den Menſchen lebenawerth macht, ruhet auf dem Grunde de Gewiſſens: denn wer Gefühl feiner Würde Hat und darum dem, was fonft ſich wandeln kann, gefaßt in's Auge blickt, bedarf doch dieſes Fun— damentes nicht nur bei fich, fondern auch bei denen, die er liebt, um leben zu können. Die andere Form von pigchologiicher Kraft, durch welche das fittliche Bewußtſein in der Geſellſchaft wirkt, ift indirekt. Das moraliiche Bewußtfein, das filh in der Geſellſchaft ausbildet, wirkt ala ein Drud auf den Einzelnen. Gerade hierauf iſt es gegründet, daß Sittlichkeit ala ein Eyftem über den weiteſten Umkreis der Geſellſchaft herricht und fich die mannigfachften Be— weggründe in ihr unterwirft. Sklaven gleich, dienen gezwungen dieſer Macht des fittlichen Syſtems auch die niedrigften Motive. Die öffentliche Meinung, das Urtheil der anderen Menjchen, die Ehre: diefe find die ftarken Bänder, welche die Geſellſchaft da zu= fammenhalten, wo der Zwang, den das Recht übt, verfagt. Und Sittlicyfeit ein Syſtem ber Kultur. 9