SigPhi · Wilhelm Dilthey

Einleitung in die Geisteswissenschaften

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wenn ein Menjch auch ganz liberzeugt wäre, daß die Mehrzahl der ihn Verurtheilenden ganz jo Handeln würde, ala ex jelber gehandelt Hat, falls fie nur dem Urtheil der Welt fich dabei zu entziehen vermöchten: auch die hebt den Banıı nicht auf, unter dem jeine Seele fteht, wie das Raubthier unter dem Bann der Augen eines muthigen Menfchen, wie der DBerbrecher unter dem Bann der Hundert Augen des Geſetzes. Will er diefer Totalmafie der öffentlichen fittlichen Meinung fich wirklich entziehen, jo erträgt er nur dann die Wucht ihres Anpralls, wenn er zufammenfteht mit Anderen, in einer anderen Atmosphäre von öffentlicher Mei⸗ nung, welche ihn trägt. Dieje regulirende Gewalt des fittlichen Geſammtgewiſſens bewirkt andrerjeit3 im Beginn der perjönlichen Entwidlung, ſowie für die nicht fittlich ſelbſtändig Fühlenden, ja im Einzelnen ſchließlich auch für die fittlich Höchititehenden die Uebertragung des Gejammtergebnifjes der fittlichen Kultur, welches Niemand in jedem Moment des bewegten Leben ganz jelbitändig in feinen mannigfachen Verzweigungen in ſich berborzubringen vermöchte.

So bildet ſich in der Geſellſchaft ein ſelbſtändiges Syſtem der Sittlichkeit aus. Neben dem des Rechtes, das auf den äußeren Zwang angewieſen iſt, regulirt es mit einer Art von innerem Zwang das Handeln. Und die Moral hat ſonach in den Geiſteswiſſenſchaften nicht ihre Stelle als bloßer Inbegriff von Imperativen, der das Leben des Einzelnen regelt, ſondern ihr Gegenſtand iſt eines der großen Syſteme, welche im Leben ber Geſellſchaft ihre Funktion Haben.

An den Zufammenhang diefer Syfteme, welche in direkter Weile Zwecke verwirklichen, die in den DBeitandtheilen der menschlichen Natur angelegt find, ſchließen fich die Syſteme von Mitteln, welche in dem Dienfte der direkten Zwecke des gejellichaftlichen Lebens ftehen. Ein ſolches Syſtem von Mitteln ift die Erziehung. Aus den Be- dürfniffen der Gejellichaft entftanden die einzelnen Schulförper, ala Leiftung von Privatperfonen jowie von Verbänden, aus un- Iheinbaren Anfängen: differenzirten fich, traten in Verbindung untereinander, und nur allmälig, nur theilweiſe wurde das 80 Erſtes einleitendes Buch, Erziehungäwelen in den Zuſammenhang der Staatöverwaltung jelber aufgenommen.

Diefe Syſteme erlangen in der Gejellichaft vermöge der beftändigen Anpaſſung Einer Einzelthätigfeit in ihnen an die andere, jowie vermöge der einheitlichen Zweckthätigkeit der zu ihnen gehörigen Verbände eine allgemeine Anpaffung ihrer Funk— tionen und Leiſtungen aneinander, welche ihrer inneren Beziehung gewiſſe Eigenjchaften eined Organismus giebt. Die menfchlichen Lebenszwecke find Bildungskräfte der Gejellichaft, und wie ver- mitteljt ihrer Gliederung die Syſteme außeinandertreten: bilden diefe Syiteme untereinander eine ent|prechende Gliederung höherer Ordnung. Der lebte Regulator diejer vernünftigen Zweckthätig— feit in der Gejellichaft ift der Staat.

XI. Die MWillenfihnften der ünßeren Organifation der Gefellfdaft. Die pfychologiſchen Grundlagen.

Bon diefen Willenichaften, welche die Syſteme der Kultur ſowie die in diefen Syſtemen ausgebildete Inhaltlichkeit zum Objekte Haben, fie in gejchichtlichem Erfaffen, in Xheorie und Regelgebung erforſchen, trennte ein überall gleichförmig durch— geführter Vorgang von Abftraktion die anderen Willenjchaften, deren Gegenstand Die äußere Organilation der Gejellichaft iſt. In den Willenfchaften von den Syſtemen der Kultur werden die pfochifchen Elemente in verjchiedenen Individuen zunächſt nur als in einem Zweckzuſammenhang geordnet aufgefaßt. Es giebt eine hiervon verjchiedene Betrachtungsweiſe, welche die äußere Organisation der Geſellſchaft betrachtet, ſonach die Verhältniſſe von Gemeinjchaft, äußerer Bindung, Herrichaft, Unterordnung der Willen in der Geſellſchaft. Diefelbe Richtung der Abſtraktion Pſychologiſche Grundlagen d. äuß. Organifation d. Geſellſchaft. 81 ift wirkſam, wenn die politiiche Gefchichte von der Kulturgejchichte unterjchieben wird. Insbeſondere die dauernden Geftaltungen, welche in dem Leben der Menjchheit, auf der Baſis der Gliede- rung derſelben in Völker, auftreten und welche vor Allen die Träger ihres Fortichritts find, fallen unter diefen doppelten Gefichtäpunft von Beziehungen pfychiſcher Elemente in verjchiedenen Individuen innerhalb eines Zweckzuſammenhangs zu einem Kulturſyſtem, und von Bindung der Willen nad) den Grundverhältnijlen von Ge- meinschaft und Abhängigkeit zu einer äußeren Organifation der Geſellſchaft.

Ich erläutere dieſen Begriff der äußeren Organiſation. Das Erlebniß, vom Subjekt aus angeſehen, iſt, daß daſſelbe ſeinen Willen in einem Zuſammenhang äußerer Bindungen, in Herrſchafts⸗ und Abhängigkeitsverhältniſſen gegenüber Perſonen und Sachen, in Gemeinſchaftsbeziehungen findet. Dieſelbe ungetheilte Perſon iſt zugleich Glied einer Familie, Leiter einer Unternehmung, Gemeindeglied, Staatsbürger, in einem kirchlichen Verbande, dazu etwa Genoſſe eines Gegenſeitigkeitsvereines, eines politiſchen Ver⸗ eines. Der Wille der Perſon kann ſo auf höchſt vielfache Weiſe verwoben ſein, und wirkt dann in jeder dieſer Verwebungen nur vermittelſt des Verbandes, in welchem er ſich befindet. Dieſer That⸗ beſtand, zuſammengeſetzt wie er iſt, hat eine Miſchung von Macht— gefühl und Druck, von Gefühl der Gemeinſchaft und des Yürfich- jeind, von Außerer Bindung und Freiheit zur folge, welche einen weientlichen Beftandtheil unferes Selbſtgefühls bildet. Objektiv angefehen, finden wir in der Gejellichaft die Individuen nicht nur durch Correſpondenz ihrer Thätigkeiten aufeinander bezogen, nicht al3 nur in ſich ruhende oder auch in der freien fittlichen Tiefe ihres Weſens einander Hingegebene Einzelweſen, jondern diefe Ge⸗ jellichaft bildet einen Zufammenhang von Verhältniſſen der Ge- meinjchaft und Bindung, in welchen die Willen der Individuen eingefügt find, gleichfam eingebunden. Und zwar zeigt und ein Bid auf die Gejellichaft zumächft eine unermeßliche Anzahl ver⸗ ſchwindend Kleiner, raſch vorübergehender Beziehungen, in welchen Willen vereinigt und in Bindungsverhältnik erſcheinen. Alsdann Dilthey, Einleitung.

82 Erſtes einleitendes Buch.

entſpringen dauernde Verhältniſſe dieſer Art aus dem wirthſchaft⸗ lichen Leben und den anderen Kulturſyſtemen. Vor Allem aber: in Familie, Staat und Kirche, in Körperſchaften und in Anſtalten find Willen zu Verbänden zuſammengefügt, durch welche eine theil- weile Einheit derjelben entfteht: dies find conftante Gebilde von freilich jehr verjchiedener Lebensdauer, welche beharren, während Individuen ein» und auätreten, wie ein Organismus beharrt troß des Eintritt? und Austritts der Molecüle und Atome, au denen er beiteht. Wie viele Gejchlechter der Menſchen, wie viele Geftal- tungen der Geſellſchaft hat die mächtigfte Organifation, welche der Boden dieſer Erde bisher getragen hat, die katholiſche Kirche, fommen und gehen fehen, von der Zeit, in welcher Sklaven neben ihren Herren zu den unterixdiichen Grüften der Märtyrer Ichlichen, zu der Zeit, in welcher in ihren mächtigen Domen der adlige Grund- herr und der leibeigene Mann, dazwiſchen ein freier Bauer, der Innungsgenoſſe aus der Stadt und der Mönch vereinigt waren, bi8 zu dem heutigen Tag, an dem dieje bunte Gliederung in dem modernen Staat großentheild untergegangen ift! So find in der Geſchichte Verbände der verichiedenftern Lebensdauer ineinanderver- flochten. Indem dad Verbandaleben der Menſchheit eine Generation mit der anderen in einem fie überdauernden Gebilde verfnüpft, ſammelt fi} in der fefteren Yorm, die fo entiteht, fichrer, behüte⸗ ter, wie unter einer ſchützenden Bededung, der durch Die Arbeit des Menjchengeichlechtes innerhalb der Kulturſyſteme wach⸗ jende Erwerb. So ift Afjociation eine der mächtigften Hilfamittel des geichichtlichen Fortſchritts. Indem fie die Gegentwärtigen mit denen vor ihnen und nach ihnen verknüpft, entftehen willenamächtige Einheiten, deren Spiel und Widerjpiel das große Welttheater der Geſchichte erfüllt. Keine Phantafie kann die Fruchtbarkeit dieſes Prinzips in der künftigen Geltaltung der Gejellichaft ausdenken. Vermochte doch die Menſchenbeobachtung eined Kant dad Traum⸗ bild vor feiner Seele nicht zu verfcheuchen, welches zu dem Gefühl von Verwandtſchaft, dad die Menfchheit einjchließt, zu der Coordi⸗ nation unfrer Thätigkeiten und unjerer Zivede, zu der örtlichen Vereinigung auf diefer Erde, als unfrem gemeinfamen Wohnhaufe, Piychologiiche Grundlagen b. äuß. Organifation db. Geſellſchaft. 88 auch die äußere Verbindung hinzudachte: eine das ganze Menjchen- geſchlecht umfpannende Affociation.

Zwei pſychiſche Thatfachen liegen diejer äußeren Organifation der Menjchheit überall zu Grunde. Sie gehören ſonach zu den pfychiſchen Thatfachen zweiter Ordnung, welche für diefe theore- tiihen Einzelwiſſenſchaften der Geſellſchaft grundlegend find.

Eine von ihnen ift in jeder Art von Gemeinſchaft und Be- wußtjein von Gemeinschaft vorliegend. Wird fie mit dem Ausdrud: Gemeinfinn oder Gejelligkeitätrieb bezeichnet, jo muß, wie bei der Unterjcheidung von Vermögen rüdfichtlich der piychi- ſchen Thatjachen erfter Ordnung, feitgehalten werden, daß dies nur ein zufammenfaffender Ausdruck für das diefer Thatfache zu - Grunde liegende x ift; daſſelbe kann ebenjogut eine ‘Mehrheit von Faktoren enthalten ala eine einheitliche Grundlage. — Die That: ſache felber aber ift dieſe: mit jehr verſchiedenen piychiichen Be— ziehungen zwiſchen Individuen, mit dem Bewußtſein gemeinfamer Abſtammung, mit örtlihem Zuſammenwohnen, mit der Gleich- artigfeit der Individuen, die in ſolchen Verhältniffen gegründet ift (denn Ungleichheit ift nicht ala jolcje ein Band von Gemeinſchaſt, fondern nur fofern fie ein Sneinandergreifen der Verſchiedenen zu einer Leiftung ermöglicht, jei fie auch nur die eines geiftreichen Geſprächs oder eines erfrilchenden Eindruds in der Einförmig- feit des Lebens), mit der mannigfachen Zuſammenordnung durch die im piychiichen Leben angelegten Aufgaben und Zwecke, mit dem Thatbeftand von Verband it in irgend einem Grade ein Gemein- ſchaftsgefühl verknüpft, wofern es nicht durch eine entgegenftehende pigchiiche Einwirkung aufgehoben wird. So ift mit der Zweck⸗ porftellung eines Thun und den ihr verbundenen Antrieben in A, welche auf den ent|prechenden mitwirkenden Vorgang in B und C rechnen, in A ein Gefühl von Zujammengehörigfeit und Gemein- ſchaft verwebt: eine Solidarität der Intereſſen. Wir können die beiden piychiichen Thatbeſtände, das Verhältniß, daß zu Grunde liegt, und das Gemeinſchaftsgefühl, vermöge deſſen es fich gewiſſer⸗ maßen im Gefühlaleben reflektirt, von einander deutlich ſondern. — Seder Kunft der Analyje }pottet nun die außerordentliche Mannig⸗ 6* 84 Erftes einleitendes Buch.

faltigfeit, die Yeinheit der Unterichiede, in welcher dies für das geichichtlich-gejellichaftliche Leben jo wichtige Gefühl bie äußere Organifation der Menſchheit durchzittert und mit feiner Innigkeit belebt. Die Analyſe defjelben bildet daher eines der fundamentalen Probleme diejer Einzeltheorien! der Geſellſchaft. Auch an diefem Punkte fteht der verfchleiernde Nebel einer Abftraktion, eines Triebs oder Sinns, der als eine Weſenheit in den Staatswiſſenſchaften und der Geichichte aufzutreten pflegt, zwiſchen dem Beobachter und der Mannigjaltigleit des Phänomene. Es bedarf ber Einzel⸗ analyjen. Wie außerordentlih war die Wirkung jener Cinzel- analyje auf die theologiſche Wiflenichaft, in welcher Schleiermachers berühmte vierte Rede über Religion aus den GEigenfchaften des re= ligidjen Gefühlslebens das Bedürfniß religiöjer Gejelligfeit und Die Eigenichaften des Gemeindebewußtſeins in ihrer ſpecifiſchen Diffe- ven; von anderen Formen diejes allgemeinen Gemeinſchaftsgefühls abzuleiten, und jo die Beziehungen zwiſchen dem twichtigften Kul⸗ turſyſtem und der aus ihm entipringenden äußeren Organilation aufzuzeigen unternahm. Sein Verſuch zeigt beſonders deutlich, daß es bier zunächſt eine Vertiefung in das Erlebniß jelber giebt, welche der Selbftbeobacdhtung in der Einzelpiychologie entipricht, und die von ber vergleichenden Unterſuchung der gejchichtlichen Ericheinungen wie von der pigchologiichen Analyſis geſondert auftreten kann, wenn dies auch naturgemäß Einjeitigleit des Ergeb⸗ nifles zur Folge bat.

Die andere diefer beiden für das Verſtändniß der äußeren Organifation der Gejellichaft fundamentalen piychilchen und plycho= phyſiſchen Thatfachen wird durch dad Verhältniß von Herrſchaft und Abhängigkeit zwijchen Willen gebildet. Auch dies Verhält⸗ niß iſt, wie das der Gemeinſchaft, nur relativ; folgerecht ift auch jeder Berband nur relativ. Auch die größte Steigerung der Intenfität eined äußeren Machtverhältnifjes ift begrenzt und kann unter Um⸗ ftänden von einer Gegenwirfung überboten werden. Man Tann einen Widerftrebenden von einem Ort zum anderen beivegen; aber ihn zwingen fi) an diefen Ort zu begeben, das können wir nur, indem wir ein Motiv in ihm in Bewegung jeten, das flärfer Pſychologiſche Grundlagen d. Auf. Organifation d. Geſellſchaft. 85 wirkt als die Motive, welche ihn zu bleiben beitimmen. Das Quantitative in dieſem Verhältniß der Intenfitäten, deſſen Ergeb- niß die äußere Bindung eines Willen? in einer Steigerung bis zu dem Punkte, daß fein gegenwirkendes Motiv Ausficht auf Er- folg bat, d. 5. der äußere Zwang ift, der Zuſammenhang diejer quan⸗ titativen Beziehungen mit dem Begriff einer Mechanik der Gejell- ſchaft machen dieſe Begriffsreihe zu einer der Fruchtbarften in der von und ala Begriffe zweiter Ordnung bezeichneten Claſſe. — So⸗ fern ein Wille nicht äußerlich gebunden ift, nennen wir feinen Buftand Freiheit.

Hier nehmen wir die Folgerungen wieder auf, welche zu der Einficht in die Beichaffenheit der Grundlegung für die Geiftes- wiſſenſchaften Hinleiten. Es ftand zu vermuthen, dab den Willen- Ichaften von der äußeren Organifation der Menjchheit Begriffe von piochifchen oder piychophufiichen Thatſachen und Sätze über fie zu Grunde liegen würden, welche denen entiprechen, auf denen die Wiſſenſchaften von den Syftemen der Kultur gegründet find. Gemeingefühl, Gefühl bes Fürfichſeins (eine Thatſache, für die wir fein Wort haben), Herrichaft, Abhängigkeit, Yreiheit, Zwang: das find ſolche pſychiſche und pſychophyfiſche Thatjachen zweiter Ordnung, deren Erlenntniß in Begriffen und Sätzen dem Studium der äußeren Organifation der Gefellfchaft zu Grunde liegt. Hier fragt ſich zunächit, welches dad Verhältniß dieſer Thatjachen zu einander jei. ft 3. 3. Gefühl der Gemeinschaft nicht auflögbar in das gegenfeitiger Abhängigkeit? Es fragt fi) dann, in welchem Um- fang die Analyfis diefer Thatfachen, ihre Zurüdführung auf die piychiichen Thatfachen erfter Ordnung möglich fe. So ſchließen wir nunmehr: den beiden Claſſen der theoretiichen Wiſſenſchaften der Gejellichaft Tiegen Thatfachen zu Grunde, welche nur vermittelft der pfychologiſchen Begriffe und Sätze analyfirt werben können. Das Centrum aller Probleme einer ſolchen Grundlegung ber Geiſteswiſſenſchaft iſt ſonach: die Möglichkeit einer Erfenntniß der piychiichen Lebenzeinheiten und die Grenzen einer jolden Erkennt⸗ niß; es Handelt fi) dann um die Beziehung der pigchologifchen Erkenntniß zu den Thatjachen zweiter Ordnung, durch welche über 86 Erſtes einleitendes Buch.

die Natur dieſer theoretiihen Wiflenichaften der Geſellſchaft ent- Ichieden wird.

Die dargeftellien pſychiſchen Thatfachen von Gemeinjchaft einer- jeitö, von Herrſchaft und Abhängigkeit andrerſeits (gegenjeitige Ab- hängigfeit natürlich mit einbegriffen) durchftrömen wie Herzblut in dem feinften Aderſyſtem die äußere Organifation der Gejellichaft. Ale Verbandsverhältniſſe find, pfychologifch angejehen, aus ihnen zuſammengeſetzt. Und zwar ift da8 Vorhandenſein dieſer Gefühle keineswegs immer an das eines Verbands geknüpft. ſondern dieſe pſychiſchen und pfychophyſiſchen Beſtandtheile alles Verbandslebens erſtrecken ſich viel weiter als dieſes ſelber in der Geſellſchaft. — So finden wir in der naturgewachſenen Gliederung der Geſellſchaft, welche der genealogiſche Zuſammenhang zunächſt beſtimmt, nach den Grundverhältniſſen von Abſtammung und Verwandtſchaft größere Gruppen immer die kleineren umfaſſend, dieſe nach ihrer Verwandtſchaft aneinandergereiht: die an der größeren feſtſtellbare durchgehende Modifikation der menſchlichen Natur iſt ſtets in dem Umfang der kleineren Gruppe durch neue Züge einer engeren Gleichförmigkeit näher beſtimmt: und auf dieſer Natur⸗ grundlage verbindet nun eine intimere Wechſelwirkung und ein be= ftimmter Grad von Bewußtſein der Zufammengehörigkeit nad) Gleich- artigfeit Jowie nach Erinnerung von Abftammung und Verwandt⸗ ſchaft eine jede folche Gruppe zu einem relativen Ganzen. Auch wo fein Verband mit ihnen verfnüpft ift, beftehen dieje Gemein- ſchaften. — Mit der Niederlaffung entfleht eine neue Gliederung, welche von der genealogiichen unterjchieden ift, ein neues Gefühl von Gemeinschaft, welches durch Heimathlichkeit, durch gemeinfamen Boden und gemeinfame Arbeit bedingt ift, und auch diefe Ge- meinſchaft ift von dem Beltand eines Verbandes unabhängig. — Geſchichtliche Macht großer Perjönlichkeiten, gefchichtliches Eingreifen großer Völferaftionen ändern, zerbrechen, verknüpfen anderd und näher, was fo durch die Naturgliederung des genealogiichen Zu- ſammenhangs der Menjchheit jorwie des Bodens, auf dem bderjelbe fi) außbreitet, als ineinandergreifende Kreiſe von Gemeinſchaften gegeben jein würde. Bor Allem die Völker haben fich durch welt⸗ Piychologiihe Grundlagen d. äuß. Organifation d. Geſellſchaft. 87 geichichtliche That gebildet, welche die Naturgliederung durchbricht. Aber wenn fie auch das volle Gefühl von Zuſammengehörigkeit in der Regel (nicht immer, wie dad Beiſpiel der durch National- gefühl verbundenen griechifchen Politien zeigt) duch Zuſammen⸗ faflung zur Staatdeinheit erhalten haben: dieſe nationale Gemein⸗ ſchaft, die fi) als Nationalgefühl im Gefühlzleben der zu ber Gruppe gehörigen Individuen refleftirt, vermag den Beſtand des Staates lange zu überleben, und jo ift auch hier Gemeinfchaft nicht abhängig vom Beitand eines Verbandes. — Mit dieſen Kreilen von Gemeinichaft, welche in genealogijcher Gliederung und Nieder- loffung gegründet find, kreutzen fi) nun weiter die Gemeinjam- keiten und Abhängigfeitsverhältnifle dauernder Art, welche auf dem Grunde der Kulturſyſteme der Menjchheit entftehen. Gemeinſam⸗ keit der Sprache fchließt fi) an die genealogilche Gliederung und dad nationale Leben; Verwandtſchaft der Geburtsftellung, des Be⸗ files und des Beruf? bringt die Zufammengehörigteit des Standes hervor; Gleichheit der wirthichaftlichen Befiverhältnifie, der durch fie bedingten focialen Lage und Bildung verbindet die Individuen zu einer Claſſe, die fich zufammengehörig fühlt und ihre Intereſſen denen der anderen Clafſen gegenüberftellt; Gleichartigfeit der Ueber⸗ zeugung und thätigen Richtung begründet politiiche und Tirchliche Parteien: Gemeinjamleiten, deren feine an und für ſich einen Ver band einjchließt. Andererjeits entipringen aus dem Zweckzuſammen⸗ Hang in ben Syſtemen Verhältniffe von Abhängigkeit, welche der Staat ebenfalls nicht direkt hervorbringt, fondern welche von jenen Kulturfyftemen her in ihm fich geltend machen. Ihr Verhältniß zu der Zwangsgewalt, welche vom Staat jelber ausgeht, bildet eines der Hauptprobleme einer Mechanik der Geſellſchaft. Die zwei wirkſamſten Arten von Abhängigkeit diefer Art find die aus dem Wirthichaftäleben und dem kirchlichen Leben entipringenden.

So bilden dieſe beiden plychiichen Grundverhältniffe das ganze Gewebe der äußeren Organilation der Menjchheit. Das Willenz- verhältniß von Herrſchaft und Abhängigkeit findet jeine Grenze an der Sphäre der äußern freiheit, das der Gemeinjchaft an der, in welcher ein Individuum nur für fi da if. Ausdrücklich 88 Erſtes einleitendes Buch.

kann der Deutlichleit wegen hervorgehoben werden: gänzlich ver- ſchieden von all diefen äußeren Willenzverhältniffen ift der aus den Tiefen der menfchlichen Freiheit entfpringende Vorgang, in welchem ein Wille fich jelber theilweiſe oder ganz aufopfert, nicht fih als Willen mit einem anderen Willen vereinigt, fondern ſich als Willen theilweiſe dahin giebt. Dieje Eeite in einer Handlung oder einem DBerhältni macht fie zu einem fittlichen.

Die äußere Organijation der Geſellſchaft als geichichtlicher Thatbeftand.

Unter einem Berband verftehen wir eine dauernde auf einen Zweckzuſammenhang gegründete Willendeinheit mehrerer Perfonen. Wie vielfach auch die Formen von Verbänden fich geftaltet Haben, ihnen allen ift eigen: die Einheit in ihnen geht über das formlofe Bemwußtlein von Zuſammengehörigkeit und Gemeinjchaft, über die dem Einzelvorgang überlaffene intimere Wechſelwirkung innerhalb einer Gruppe hinaus: eine ſolche Willenzeinheit hat eine Struktur: die Willen find in einer beftimmten Form zum Zuſammenwirken verbunden. Zwiſchen diefen Merkmalen eines jeden Verbands be= fteht aber eine jehr einfache Beziehung. Schon das kann ala tautologijch angelprochen werden, daß die Willengeinheit zwiſchen mehreren Perſonen auf einen Zweckzuſammenhang gegründet jet. Denn welchen Einfluß auch die Gewalt auf die Geftaltung einer ſolchen Willenzeinheit habe: Gewalt ift doch nur eine Art und Meile, in welcher die Zufammenordnung des Gefüges fich voll- ziehen kann: den Arm der Gewalt ſetzt ein Wille in Bewegung, der von einem Zweck geleitet wird, und er hält den Unterworfenen feft, weil derjelbe ein Mittel für einen von ihm berzuftellenden Zweckzuſammenhang ift. Daher behält Ariftoteles Recht, der am Be: ginn feiner Politik dem Sinne nach jagt: maca xowivria AyaFod rvös evexa ovvlorzzer. Die Gewalt untertwarf, auch geichichtlich ange— jehen, nur, um die Gefnechteten in den Zweckzuſammenhang des eignen Thuns einzuordnen. Ein dauernder Zweckzuſammenhang aber bringt in der Anordnung der Individuen, die ihm unterworfen find, aladann der Güter, deren er bedarf, eine Struktur hervor: + Der geichichtliche Thatbeftand d. Auf. Organifation d. Gefellichaft. 89 fo ift von dem Merkmal de Zweckzuſammenhangs wieder das der Struktur bedingt: der Zweckzuſammenhang wirkt ala Bildungs⸗ gejeß für die Geftaltung des Verbandes: Welch merkwürdige That- ſache! die Beziehung von Zweck, Funktion und Struktur, welche im Reich der organiſchen Wefen nur als ein hypothetiſch einge- führtes Hilfsmittel der Erkenntniß die Yorjchung leitet, ift Hier erlebte, gejchichtlich aufweisbare, gejellfgaftlicher Erfahrung zugäng- liche Thatſache. Und welche Umdrehung des Verhältnifies alfo, den Begriff de3 Organismus, wie er in den Thatſachen der or⸗ ganiſchen Natur feitgeftellt werden kann, in denen er dunkel und hypothetiſch ift, ala Leitfaden für die durch diefe Beziehung in der Gefellichaft entftehenden Berhältniffe gebrauchen zu wollen, welche erlebt und Far find.

Daher ift es viel naturgemäßer, wenn die Naturſorſchung fi) der Analogie mit den gejellichaftlichen Thatjachen jet gern bedient, fo oft fie vom thieriichen Organismus fpricht. Nur entfteht lo die Gefahr, daß ein neues naturphilofophiiches Spiel mit dem Leben in der Materie durch dieſe Bilderſprache ſanft eingänglich gemacht werde. Für die Staatswiſſenſchaften ift jedenfalls die Auf- gabe Mar vorgezeichnet in dieſer Rüdficht. Da die Naturwiſſenſchaften an einem Sinnlidhen eine anfchauliche Vorlage haben, da fie eine anſchauliche ja eindringlicde Terminologie entwickelt haben, durch welche die Lüden in der Terminologie der Wiflenjchaften von ber Geſellſchaft auszufüllen jehr verlodend ift: jo gilt es, Mare und eigentliche Ausdrücke in den Geifteswiflenfchaften feftzuftellen, weldhe die vorhandenen Lücken ergänzen, und jo einen reinen und in fich folgerichtigen Sprachgebrauch außzubilden, welcher bie Geiſteswiſſenſchaften vor der Sprachmiſchung mit den Naturwiſſen⸗ ſchaften ſchützt und die Entwidlung fefter und allgemeingiltiger Begriffe auf dem Gebiet geiftiger Thatfachen auch von der Seite der Terminologie aus fördert.

Die Grenze, welche den Verband von anderen Yormen des Zuſammenwirkens in der Gejellichaft trennt, kann nicht in ein- deutiger und doch für alle Rechtsordnungen gleichmäßig giltiger Weile in Begriffen feitgeftellt werden.

90 Erſtes einleitended Buch.