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Francisco de Vitoria

Spanischer Dominikanermönch und scholastischer Theologe (ca. 1483–1546), geboren in Burgos, in Paris in der thomistischen Tradition ausgebildet und ab 1526 Theologieprofessor an der Universität Salamanca, wo er die sogenannte Schule von Salamanca gründete, eine einflussreiche Bewegung scholastischer Denker, die die Moraltheologie und das Recht erneuerten, indem sie aristotelisch-thomistische Kategorien auf die neuen politischen und wirtschaftlichen Probleme der spanischen imperialen Expansion in Amerika anwandten. Vitoria gilt dank seiner berühmten relectiones (öffentlichen Vorlesungen) De Indis und De iure belli (1539) als einer der Gründerväter des modernen Völkerrechts; darin untersuchte er mit juristischer und moralischer Strenge die Rechtmäßigkeit der spanischen Eroberung der Neuen Welt und gelangte zu der für seine Zeit radikalen Schlussfolgerung, dass die indigenen Völker Amerikas vernunftbegabte Wesen mit vollen natürlichen Eigentums- und politischen Souveränitätsrechten seien und dass keiner der üblicherweise zur Rechtfertigung der Eroberung angeführten Titel —weder die päpstliche Schenkung noch der religiöse Unglaube der Ureinwohner noch ihre angebliche natürliche Unterlegenheit— eine legitime Grundlage bildete, um ihnen ihr Land oder ihre Selbstregierung zu entziehen. Vitoria argumentierte, dass nur bestimmte begrenzte Umstände, etwa die Verletzung des Naturrechts auf freien Verkehr und Handel zwischen Völkern (das ius communicandi) oder die Verteidigung Unschuldiger, die Praktiken wie Menschenopfern ausgesetzt waren, eine Intervention rechtfertigen könnten, stets unter strengen Verhältnismäßigkeitsbedingungen. Diese Lehren legten die konzeptuellen Grundlagen des künftigen öffentlichen Völkerrechts und nahmen Vorstellungen wie die internationale Gemeinschaft freier und gleicher Nationen, die ethischen Grenzen des gerechten Krieges und universelle, der menschlichen Natur unabhängig von Religion oder Kultur innewohnende Rechte vorweg. Obwohl Vitoria die letztendliche Rechtmäßigkeit der spanischen Präsenz in Amerika nie in Frage stellte und die Möglichkeit eines gerechten Krieges gegen die Ureinwohner unter bestimmten Umständen nicht gänzlich verwarf, machen seine auf der natürlichen Vernunft gegründete Methode der Rechtsanalyse und sein entschlossenes Eintreten für die universelle Menschenwürde ihn zu einer wesentlichen Vorläuferfigur des modernen Völkerrechts und der Menschenrechte.

1 Werke