Die Grundnorm (bezw. der Grundwerth, der letzte Zweck) bestimmt, wie wir sahen, die Einheit der Disciplin; sie ist es auch, die in alle normativen Sätze derselben den Gedanken der Normirung hineinträgt. Aber neben diesem gemeinsamen Ge- danken der Abmessung an der Grundnorm besitzen diese Sätze einen eigenen, den einen vom anderen unterscheidenden theo- retischen Gehalt. Ein jeder drückt den Gedanken einer ab- messenden Beziehung zwischen Norm und Normirtem aus; aber diese Beziehung selbst charakterisirt sich — wenn wir von dem wertschätzenden Interesse absehen — objectiv als eine Be- ziehung zwischen Bedingung und Bedingtem, die in dem be- treffenden normativen Satze als bestehend oder nicht bestehend hingestellt ist. So schließt z. B. jeder normative Satz der Form „Ein A soll B sein" den theoretischen Satz ein „Nur ein Ay welches B ist, hat die Beschaffenheiten C", wobei wir durch C den constitutiven Inhalt des maßgebenden Prädicates „gut" an- deuten (z. B. die Lust, die Erkenntnis, kurz das durch die fundamentale Werthhaltung im gegebenen Kreise eben als gut Ausgezeichnete.) Der neue Satz ist ein rein theoretischer, er enthält nichts mehr von dem Gedanken der Normirung. Und umgekehrt, gilt irgend ein Satz dieser letzteren Form und er- wächst als ein Neues die Werthhaltung eines C als solchen, die eine normirende Beziehung zu ihm erwünscht sein läßt, so nimmt der theoretische Satz die normative Form an: Nur ein A, welches B ist, ist ein Gutes, d. h.-ein A soll B sein. Darum können auch selbst in theoretischen Gedankenzusammen- hängen normative Sätze auftreten: das theoretische Interesse legt in solchen Zusammenhängen Werth auf den Bestand eines Sachverhaltes der Art M (etwa auf den Bestand der Gleich- seitigkeit eines zu bestimmenden Dreiecks) und mißt daran anderweitige Sachverhalte (z. B. die Gleichwinkligkeit: Soll das Dreieck gleichseitig sein, so muß es gleichwinklig sein), nur daß diese Wendung in den theoretischen Wissenschaften als Fundamente normativer. 49 etwas Vorübergehendes und Secundäres ist, da die letzte In- tention hier auf den eigenen, theoretischen Zusammenhang der Sachen geht; bleibende Ergebnisse werden daher nicht in nor- mative Form gefaßt, sondern in die Formen des objectiven Zusammenhanges, hier in die des generellen Satzes.
Es ist nun klar, daß die theoretischen Beziehungen, die nach dem Erörterten in den Sätzen der normativen Wissen- schaften stecken, ihren logischen Ort haben müssen in gewissen theoretischen Wissenschaften. Soll die normative Wissenschaft also ihren Namen verdienen, soll sie die Beziehungen der zu normirenden Sachverhalte zur Grundnorm wissenschaftlich er- forschen, dann muß sie den theoretischen Kerngehalt dieser Beziehungen studiren und daher in die Sphären der betreffenden theoretischen Wissenschaften eintreten. Mit anderen Worten: Jede normative Disciplin verlangt die Erkenntnis gewisser nicht normativer Wahrheiten, diese aber entnimmt sie gewissen theo- retischen Wissenschaften oder gewinnt sie durch Anwendung der aus ihnen entnommenen Sätze auf die durch das normative Interesse bestimmten Constellationen von Fällen. Dies gilt natürlich auch für den specielleren Fall der Kunstlehre und offenbar noch in erweitertem Maße. Es treten die theoretischen Erkenntnisse hinzu, welche die Grundlage für eine fruchtbare Realisirung der Zwecke und Mittel bieten müssen.
Noch Eins sei im Interesse des Folgenden bemerkt. Natür- lich können diese theoretischen Wissenschaften in verschiedenem Ausmaße Antheil haben an der wissenschaftlichen Begründung und Ausgestaltung der bezüglichen normativen Disciplin; auch kann ihre Bedeutung für sie eine größere oder geringere sein. Es kann sich zeigen, daß zur Befriedigung der Interessen einer normativen Disciplin die Erkenntnis gewisser Klassen von theo- retischen Zusammenhängen in erster Linie erforderlich, und daß somit die Ausbildung und Heranziehung des theoretischen Wissensgebietes, dem sie angehören, für die Ermöglichung der normativen Disciplin geradezu entscheidend ist. Andererseits kann es aber auch sein, daß für den Aufbau dieser Disciplin 50 Der Psychologismus, seine Argumente und seine gewisse Klassen theoretischer Erkenntnisse zwar nützlich und ev. sehr wichtig, aber doch nur von secundärer Bedeutung sind, sofern ihr Wegfall den Bereich dieser Disciplin einschränken, jedoch nicht ganz aufheben würde. Man denke beispielsweise an das Verhältnis zwischen bloß normativer und practischer Ethik. * Alle die Sätze, welche auf die Ermöglichung der prac- tischen Eealisirung Bezug haben, berühren nicht den Kreis der bloßen Normen ethischer Werthung. Fallen diese Normen weg, bezw. die ihnen zu Grunde liegenden theoretischen Erkenntnisse, so giebt es keine Ethik überhaupt; entfallen jene ersteren Sätze, so giebt es nur keine Möglichkeit ethischer Praxis, bezw. keine Möglichkeit einer Kunstlehre vom sittlichen Handeln.
Mit Beziehung auf derartige Unterschiede soll nun die Rede von den wesentlichen theoretischen Fundamenten einer norma- tiven Wissenschaft verstanden werden. Wir meinen damit die für ihren Aufbau schlechterdings wesentlichen theoretischen Wissenschaften, eventuell aber auch die bezüglichen Gruppen theoretischer Sätze, welche für die Ermöglichung der normativen Disciplin von entscheidender Bedeutung sind.
Drittes Kapitel.
Der Psychologismus, seine Argumente und seine Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten.
§ 17. Die Streitfrage, ob die wesentlichen theoretischen Funda- mente der normativen Logik in der Psychologie liegen.
Machen wir von den allgemeinen Feststellungen des letzten Kapitels Anwendung auf die Logik als normative Disciplin, so erhebt sich als Erstes und Wichtigstes die Frage: Welche theo- retische Wissenschaften liefern die wesentlichen Fundamente der Wissenschaftslehre? Und daran fügen wir sogleich die weitere Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 51 Frage: Ist es richtig, daß die theoretischen Wahrheiten, die wir im Rahmen der traditionellen und neueren Logik behandelt finden, und vor Allem die zu ihrem wesentlichen Fundament gehörigen, ihre theoretische Stelle innerhalb der bereits abge- grenzten und selbständig entwickelten Wissenschaften besitzen? Hier stoßen wir auf die Streitfrage nach dem Verhältnis zwischen Psychologie und Logik; denn auf die angeregten Fragen hat eine, gerade in unserer Zeit herrschende Richtung die Antwort fertig zur Hand: Die wesentlichen theoretischen Fundamente liegen in der Psychologie; in deren Gebiet gehören ihrem theoretischen Gehalt nach die Sätze, die der Logik ihr charakteristisches Gepräge geben. Die Logik verhält sich zur Psychologie wie irgend ein Zweig der chemischen Technologie zur Chemie, wie die Feldmeßkunst zur Geometrie u. dgl. Zur Abgrenzung einer neuen theoretischen Wissenschaft, zumal einer solchen, die in einem engeren und prägnanteren Sinne den Namen Logik verdienen sollte, besteht für diese Richtung kein An- laß. Ja nicht selten spricht man so, als gäbe die Psychologie das alleinige und ausreichende theoretische Fundament für die logische Kunstlehre. So lesen wir in Mill's Streitschrift gegen Hamilton: ,,Die Logik ist nicht eine von der Psychologie gesonderte und mit ihr coordinirte Wissenschaft- Sofern sie überhaupt Wissen- schaft ist, ist sie ein Theil oder Zweig der Psychologie, sich von ihr einerseits unterscheidend wie der Theil vom Ganzen und anderseits, wie die Kunst von der Wissenschaft. Ihre theoretischen Grundlagen verdankt sie gänzlich der Psychologie, und sie schließt so viel von dieser Wissenschaft ein, als nöthig ist, die Regeln der Kunst zu begründen."1 Nach Lipps scheint es sogar als wäre die Logik der Psychologie als ein bloßer Be- standteil einzuordnen; denn er sagt: „Eben daß die Logik eine Sonderdisciplin der Psychologie ist, scheidet beide genügend deutlich voneinander. "2 1 J. St. Mill, An Examination of Sir William Hamiltons Philo- 2 Lipps, Grundzüge der Logik (1893) § 3.
4* 52 Der Psychologismus, seine Argumente und seine § 18. Die Beweisführung der Psychologisten.1 Fragen wir nach der Berechtigung derartiger Ansichten, so bietet sich uns eine höchst plausible Argumentation dar, die jeden weiteren Streit von vornherein abzuschneiden scheint. Wie immer man die logische Kunstlehre definiren mag — ob als Kunst- lehre vom Denken, Urtheilen, Schließen, Erkennen, Beweisen, Wissen, von den Verstandesrichtungen beim Verfolge der Wahr- heit, bei der Schätzung von Beweisgründen u. s. f. — immer finden wir psychische Thätigkeiten oder Producte als die Objecte prac- tischer Regelung bezeichnet. Und wie nun überhaupt kunstmäßige Bearbeitung eines Stoffes die Erkenntnis seiner Beschaffenheiten voraussetzt, so wird es sich auch hier, wo es sich speciell um einen psychologischen Stoff handelt, verhalten. Die wissenschaft- liche Erforschung der Regeln, nach denen er zu bearbeiten ist, wird selbstverständlich auf die wissenschaftliche Erforschung dieser Beschaffenheiten zurückführen: das theoretische Funda- ment für den Aufbau einer logischen Kunstlehre liefert also die Psychologie, und näher die Psychologie der Erkenntnis.2 Dies bestätigt auch jeder Blick auf den Gehalt der logischen Literatur. Wovon ist da beständig die Rede? Von Begriffen, Urtheilen, Schlüssen, Deductionen, Inductionen, Definitionen, Klassifikationen u. s. w. — alles Psychologie, nur ausgewählt und geordnet nach den normativen und practischen Gesichts- punkten. Man möge der reinen Logik noch so enge Grenzen ziehen, das Psychologische wird man nicht fernhalten können. Es steckt schon in den Begriffen, welche für die logischen Gesetze constitutiv sind, wie z. B. Wahrheit und Falschheit, Bejahung und Verneinung, Allgemeinheit und Besonderheit, Grund und Folge, u. dgl.
1 Ich gebrauche die Ausdrücke Psychologist, Psychologismus u. dgl. ohne jede abschätzende „Färbung", ähnlich wie Stumpf in seiner Schrift „Psychologie und Erkenntnistheorie'*.
2 „Die Logik ist eine psychologische Disciplin, so gewiß das Er- kennen nur in der Psyche vorkommt und das Denken, das sich in ihm vollendet ein psychisches Geschehen ist" (Lipps, a. a. 0.).
Stellungnahme %u den üblichen Gegenargumenten. 53 § 19. Die gewöhnlichen Argumente der Gegenpartei und ihre psychologistische Losung.
Merkwürdig genug, glaubt man von der Gegenseite die scharfe Trennung beider Disciplinen gerade in Hinblick auf den normativen Charakter der Logik begründen zu können. Die Psychologie, sagt man, betrachtet das Denken, wie es ist, die Logik, wie es sein soll. Die erstere hat es mit den Natur- gesetzen, die letztere mit den Normalgesetzen des Denkens zu thun. So heißt es in Jäsche's Bearbeitung der Kant' sehen Vorlesungen über Logik:1- „ Einige Logiker setzen zwar in der Logik psychologische Principien voraus. Dergleichen Prin- cipien aber in die Logik zu bringen, ist ebenso ungereimt, als Moral vom Leben herzunehmen. Nehmen wir die Principien aus der Psychologie, d. h. aus den Beobachtungen über unseren Verstand, so würden wir bloß sehen, wie das Denken vor sich geht, und wie es ist unter den mancherlei subjeetiven Hinder- nissen und Bedingungen; dieses würde aber nur zur Erkenntnis bloß zufälliger Gesetze führen. In der Logik ist aber die Frage nicht nach zufälligen, sondern nach nothwendigen Regeln — nicht, wie wir denken, sondern, wie wir denken sollen. Die Regeln der Logik müssen daher nicht vom zu- fälligen, sondern vom nothwendigen Vernunftgebrauche her- genommen sein, den man ohne alle Psychologie bei sich findet. Wir wollen in der Logik nicht wissen: wie der Verstand ist und denkt, und wie er bisher im Denken verfahren ist, sondern: wie er im Denken verfahren sollte. Sie soll uns den richtigen, d. h. den mit sich selbst übereinstimmenden Gebrauch des Verstandes lehren. " Eine ähnliche Position nimmt Heebaet ein, indem er gegen die Logik seiner Zeit und „die psycho- logisch sein sollenden Erzählungen vom Verstände und der Vernunft, mit denen sie anhebt", einwendet, es sei dies ein 1 Einleitung, I. Begriff der Logik. Kant's Werke, ed. Hartenstein 54 Der Psychologismus, seine Argumente und seine Fehler gerade so arg, wie der einer Sittenlehre, welche mit der Naturgeschichte der menschlichen Neigungen, Triebe und Schwachheiten beginnen wollte, und indem er zur Be- gründung des Unterschiedes auf den normativen Charakter der Logik, wie Ethik hinweist.1 Derartige Argumentationen setzen die psychologistischen Logiker in keinerlei Verlegenheit. Sie antworten: der not- wendige Verstandesgebrauch ist eben auch ein Verstandes- gebrauch und gehört mit dem Verstände selbst in die Psycho- logie. Das Denken, wie es sein soll, ist ein bloßer Specialfall des Denkens, wie es ist. Gewiß hat die Psychologie die Natur- gesetze des Denkens zu erforschen, also die Gesetze für alle Urtheile überhaupt, ob richtige oder falsche; aber ungereimt wäre es, diesen Satz so zu interpretiren, als gehörten nur solche Gesetze in die Psychologie, welche sich in umfassendster All- gemeinheit auf alle Urtheile überhaupt beziehen, während Specialgesetze des Urtheilens, wie die Gesetze des richtigen Urtheilens, aus ihrem Bereich ausgeschlossen werden müßten.2 Oder ist die Meinung eine andere? Will man leugnen, daß die Normalgesetze des Denkens den Charakter solcher psycho- logischen Specialgesetze haben? Aber auch dies geht nicht an. Normalgesetze des Denkens wollen, heißt es, nur angeben, wie man zu verfahren habe, vorausgesetzt, daß man richtig denken will. „Wir denken richtig, im materialen Sinne, wenn wir die Dinge denken, wie sie sind. Aber die Dinge sind so oder so, sicher und unzweifelhaft, dies heißt in unserem Munde, wir können sie der Natur unseres Geistes zufolge nicht anders als eben auf diese Weise denken. Denn es braucht ja nicht wiederholt zu werden, was oft genug gesagt worden ist, daß selbstverständlich kein Ding, so wie es ist, abgesehen von der Art, wie wir es denken müssen, von uns gedacht werden oder Gegenstand unseres Erkennens sein kann, daß also, wer seine 1 Herbart, Psychologie als Wissenschaft II. § 119. (Originalaus- Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 55 Gedanken von den Dingen mit den Dingen selbst vergleicht, in der That nur sein zufälliges, von Gewohnheit, Tradition, Neigung und Abneigung beeinflußtes Denken an demjenigen Denken messen kann, daß von seinen Einflüssen frei, keiner Stimme gehorcht, als der der eigenen Gesetzmäßigkeit. " „Dann sind aber die Eegeln, nach denen man verfahren muß, um richtig zu denken, nichts anderes als Eegeln, nach denen man verfahren muß, um so zu denken, wie es die Eigen- art des Denkens, seine besondere Gesetzmäßigkeit, verlangt, kürzer ausgedrückt, sie sind identisch mit den Naturgesetzen des Denkens selbst. Die Logik ist Physik des Denkens oder sie ist überhaupt nichts. ul Vielleicht sagt man von antipsychologistischer Seite:2 Aller- dings gehören die verschiedenen Gattungen von Vorstellungen, Urth eilen, Schlüssen u. s. w. als psychische Phänomene und Dispositionen auch in die Psychologie hinein; aber die Psycho- logie hat in Ansehung derselben eine verschiedene Aufgabe wie die Logik. Beide erforschen die Gesetze dieser Bethätigungen; aber „Gesetz" bedeutet für beide etwas total Verschiedenes. Die Aufgabe der Psychologie ist es, den realen Zusammenhang der Bewußtseinsvorgänge untereinander, sowie mit den zuge- hörigen psychischen Dispositionen und den correlaten Vorgängen im körperlichen Organismus gesetzlich zu erforschen. Gesetz bedeutet hier eine zusammenfassende Formel für nothwendige und ausnahmslose Verknüpfung in Coexistenz und Succession. Der Zusammenhang ist ein causaler. Ganz anders geartet ist die Aufgabe der Logik. Nicht nach causalen Ursprüngen und Folgen der intellectuellen Bethätigungen fragt sie, sondern nach ihrem Wahrheitsgehalt; sie fragt, wie solche Bethätigungen be- schaffen sein und verlaufen sollen, damit die resultirenden 1 Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie, Philos. Monatshefte 56 Der Psychologismus, seine Argumente und seine Urtheile wahr seien. Richtige Urtheile und falsche, einsichtige und blinde kommen und gehen nach Naturgesetzen, sie haben ihre causalen Antecedenzien und Consequenzen wie alle psychi- schen Phänomene; den Logiker aber interessiren nicht diese natürlichen Zusammenhänge, sondern er sucht ideale, die er nicht immer, ja nur ausnahmsweise im factischen Verlaufe des Denkens verwirklicht findet. Nicht eine Physik, sondern eine Ethik des Denkens ist sein Ziel. Mit Recht betont daher Sig- wart: In der psychologischen Betrachtung des Denkens hat ,,der Gegensatz von wahr und falsch ebenso wenig eine Rolle..., wie der Gegensatz von gut und böse im menschlichen Handeln ein psychologischer ist".1 Mit solchen Halbheiten — so werden die Psychologisten ant- worten — können wir uns nicht zufrieden geben. Gewiß hat die Logik eine ganz andere Aufgabe als die Psychologie, wer wird dies auch leugnen? Sie ist eben Technologie der Er- kenntnis; aber wie könnte sie dann von der Frage nach den causalen Zusammenhängen absehen, wie könnte sie nach idealen Zusammenhängen suchen, ohne die natürlichen zu studiren? ,,x\ls ob nicht jedes Sollen auf ein Sein sich gründen, jede Ethik sich zugleich als Physik ausweisen müßte."2 „Die Frage, was man thun solle, ist immer zurückführbar auf die Frage, was man thun müsse, wenn ein bestimmtes Ziel erreicht werden solle; und diese Frage wiederum ist gleichbedeutend mit der Frage, wie das Ziel thatsächlich erreicht werde."3 Daß für die Psychologie im Unterschied zur Logik der Gegensatz von wahr und falsch nicht in Betracht komme, „kann nicht heißen, daß die Psychologie diese beiden von einander verschie- denen psychischen Thatbestände als gleich ausgebe, sondern 1 Logik I.2 S. 10. Freilich bewegt sich (wie wir im VII. Kapitel sehen werden) Sigwart's eigene Behandlungsweise der Logik durchaus in psychologistischer Richtung.
2 Lipps, Die Aufgabe der Erkenntnistheorie, a. a. 0. S. 529. a Lipps, Grundzüge der Logik § 1.
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 57 nur, daß sie beide in gleicher Weise verständlich mache". l In theoretischer Beziehung verhält sich also die Logik zur Psycho- logie wie der Theil zum Ganzen. Ihr Hauptziel ist es zumal Sätze der Form herzustellen: Gerade so und nicht anders müssen sich — allgemein oder unter bestimmt charakterisirten Umständen — die intellectuellen Betätigungen formen, an- ordnen und zusammenschließen, damit die resultirenden Urtheile den Charakter der Evidenz, der Erkenntnis im prägnanten Sinne des Wortes erlangen. Die causale Beziehung ist hier greifbar. Der psychologische Charakter der Evidenz. ist ein causaler Erfolg gewisser Antecedenzien. Wie beschaffener? Dies zu er- forschen ist eben die Aufgabe.2 Nicht besser glückt es dem folgenden und oft wiederholten Argument, die psychologistische Partei ins Schwanken zu bringen: Die Logik, sagt man, kann auf der Psychologie ebenso wenig ruhen, wie auf irgend einer anderen Wissenschaft; denn eine jede ist Wissenschaft nur durch Harmonie mit den Eegeln der Logik, sie setzt die Giltigkeit dieser Regeln schon voraus. Es wäre darnach ein Cirkel, Logik allererst auf Psychologie gründen zu wollen.3 Man wird von der Gegenseite antworten: Daß diese Argu- mentation nicht richtig sein kann, erhellt schon daraus, daß aus ihr die Unmöglichkeit der Logik überhaupt folgen würde. Da die Logik als Wissenschaft selbst logisch verfahren muß, so verfiele sie ja demselben Cirkel; die Triftigkeit der Regeln, die sie voraussetzt, müßte sie zugleich begründen.
2 Dieser Gesichtspunkt tritt mit steigender Deutlichkeit in den Werken von Mill, Sigwart, Wündt, Höfler-Meinong hervor. Vgl. darüber die Oitate und Kritiken im VIII. Kap. § 49 f.
3 Vgl. Lotze's Logik2 §332, S. 543—44. Natorp, Ueber objective und subjective Begründung der Erkenntnis, Philos. Monatshefte XXIII. S. 264. Erdmann's Logik I. S. 18. Vgl. dagegen Stumpf, Psychologie und Erkenntnistheorie S. 5. (Abhandlungen der k. bayer. Acad. d. Wiss. I. Kl. XIX. Bd. II. Abth. S. 469. Daß bei Stumpf von Erkenntnistheorie, nicht von Logik die Eede ist, macht offenbar keinen wesentlichen Unterschied.)
58 Der Psychologismus, seine Argumente und seine Aber sehen wir näher zu, worin der urgirte Cirkel eigent- lich bestehen soll. Darin, daß die Psychologie die logischen Gesetze als giltig voraussetze? Aber man achte auf die Aequi- vocation im Begriff der Voraussetzung. Eine Wissenschaft setzt die Giltigkeit gewisser Regeln voraus, das kann heißen: sie sind Prämissen für ihre Begründungen; es kann aber auch heißen: sie sind Regeln, denen gemäß die Wissenschaft verfahren mußr um überhaupt Wissenschaft zu sein. Beides wirft das Argu- ment zusammen; nach logischen Regeln schließen und aus ihnen schließen, gilt ihm als dasselbe; denn nur, wenn aus ihnen geschlossen würde, bestände der Cirkel. Aber wie so mancher Künstler schöne Werke schafft, ohne von Aesthetik das Geringste zu wissen, so kann ein Forscher Beweise auf- bauen, ohne je auf die Logik zu recurriren; also können logische Gesetze nicht deren Prämissen gewesen sein. Und was von einzelnen Beweisen gilt, das gilt auch von ganzen Wissen- schaften.
§ 20. Eine Lücke in der Beweisführung der Psychologisten.
Unleugbar erscheinen die Antipsychologisten mit diesen und verwandten Argumentationen im Nachtheil. Nicht wenigen gilt der Streit für zweifellos entschieden, sie halten die Entgegnungen der psychologistischen Partei für durchaus schlagend. Immer- hin möchte hier Eines die philosophische Verwunderung reizen^ nämlich der Umstand, daß überhaupt ein Streit bestand und noch fortbesteht, und daß dieselben Argumentationen immer wieder vorgebracht und deren Widerlegungen nicht als bindend anerkannt wurden. Läge wirklich alles plan und klar, wie die psychologistische Richtung versichert, dann wäre diese Sachlage nicht recht verständlich, zumal doch vorurtheilslose, ernste und scharfsinnige Denker auch auf der Gegenseite stehen. Ob nicht die Wahrheit wieder einmal in der rechten Mitte liegt, ob nicht jede der Parteien ein gutes Stück der Wahrheit erkannt hat und sich nur unfähig zeigte, es in begrifflicher Schärfe abzu- grenzen und eben als bloßes Stück der ganzen zu begreifen?
Stellungnahme zu den üblichen Gegenargumenten. 59 Ob nicht doch in den Argumenten der Antipsychologisten — bei mancher Unrichtigkeit im Einzelnen, welche durch die Wider- legungen unzweifelhaft zu Tage tritt — ein ungelöster Eest übrig bleibt, ob ihnen nicht doch eine wahre Kraft innewohnt, die sich bei vorurtheilsloser Erwägung immer wieder aufdrängt? Ich für meinen Theil möchte diese Frage bejahen; es will mir sogar scheinen, daß der wichtigere Theil der Wahrheit auf antipsychologistischer Seite liegt, nur daß die entscheidenden Gedanken nicht gehörig herausgearbeitet und durch mancherlei Untriftigkeiten getrübt sind.
Kehren wir zu der oben aufgeworfenen Frage nach den wesentlichen theoretischen Fundamenten der normativen Logik zurück. Ist sie durch die Argumentation der Psychologisten wirk- lich erledigt? Hier merken wir sofort einen schwachen Punkt. Erwiesen ist durch das Argument nur das Eine, daß die Psycho- logie an der Fundirung der Logik mitbetheiligt ist, nicht aber, daß sie an ihr allein oder auch nur vorzugsweise be- theiligt ist, nicht, daß sie ihr das wesentliche Fundament in dem von uns (§ 16) definirten Sinn beistellt. Die Möglich- keit bleibt offen, daß eine andere Wissenschaft und vielleicht in ungleich bedeutsamerer Weise zu ihrer Fundirung beitrüge. Und hier mag die Stelle sein für jene „reine Logik", welche nach der anderen Partei ihr von aller Psychologie unabhängiges Dasein führen soll, als eine natürlich begrenzte, in sich ge- schlossene Wissenschaft. Wir gestehen gerne zu, es entspricht, was von den Kantianern und Herbartianern unter diesem Titel bearbeitet worden ist, nicht ganz dem Charakter, der ihr nach der angeregten Vermuthung eignen müßte. Ist doch bei ihnen allerwege die Rede von normativen Gesetzen des Denkens, im Besonderen der Begriffsbildung, der Urtheilsbildung u. s. w.; Beweis genug, möchte man sagen, daß der Stoff weder ein theoretischer, noch ein der Psychologie fremder ist. Aber dieses Bedenken verlöre seine Kraft, wenn sich bei näherer Unter- suchung die Vermuthung bestätigte, die sich uns oben (§ 13, S. 38) aufdrängte, nämlich, daß jene Schulen zwar in der Definition 60 Empiristische Consequenzen und im Aufbau der intendirten Disciplin nicht glücklich, aber ihr doch insofern nahe kamen, als sie eine Fülle theoretisch zusammengehöriger Wahrheiten in der traditionellen Logik be- merkten, die sich weder in die Psychologie, noch in andere Einzelwissenschaften einreihen und somit ein eigenes Reich der Wahrheit ahnen ließen. Und waren es gerade diejenigen Wahr- heiten, auf welche alle logische Regelung letzlich bezogen ist, und an welche man daher, wo von logischen Wahrheiten die Rede war, vorzugsweise denken mußte, dann konnte man leicht dazu kommen, in ihnen das Wesentliche der ganzen Logik zu sehen und ihre theoretische Einheit mit dem Namen „reine Logik" zu benennen. Daß hiemit die wahre Sachlage gekennzeichnet ist, hoffe ich in der That nachweisen zu können.
Viertes Kapitel. Empiristische Consequenzen des Psychologismus.
§ 21. Kennzeichnung zweier empiristischer Consequenzen des psycholog istischen Standpunktes und deren Widerlegung.
Stellen wir uns für den Augenblick auf den Boden der psychologistischen Logik, nehmen wir also an, es lägen die wesent- lichen theoretischen Fundamente der logischen Vorschriften in der Psychologie. Wie immer diese Disciplin nun defmirt wer- den mag — ob als Wissenschaft von den psychischen Phäno- menen, oder als Wissenschaft von den Thatsachen des Bewußt- seins, von den Thatsachen der inneren Erfahrung, von den Er- lebnissen in ihrer Abhängigkeit von erlebenden Individuen oder wie immer sonst — darin besteht allseitige Einigkeit, daß die Psychologie eine Thatsachenwissenschaft ist und somit eine des Psychologismus. 61