Vielleicht wird Mancher unserer Consequenz zu entgehen suchen, indem er einwendet: Nicht jedes Gesetz für Thatsachen entspringt aus Erfahrung und Induction. Man muß hier viel- mehr unterscheiden: Jede Gesetzeserkenntnis beruht auf Er- fahrung, aber nicht jede erwächst aus ihr in der Weise der Induction, also in jenem wolbekannten logischen Proceß, der von singulären Thatsachen oder empirischen Allgemeinheiten niedriger Stufe zu den gesetzlichen Allgemeinheiten hinleitet. So sind im Besonderen die logischen Gesetze erfahrungsmäßige, aber nicht inductive Gesetze. In der psychologischen Erfahrung ab- strahiren wir die logischen Grundbegriffe und die mit ihnen gegebenen rein begrifflichen Verhältnisse. Was wir im einzelnen des Psychologismus. 75 Fall vorfinden, erkennen wir mit Einem Schlage als allgemein- giltig, weil nur in den abstrahirten Inhalten gründend. So verschafft uns die Erfahrung ein unmittelbares Bewußtsein der Gesetzlichkeit unseres Geistes. Und wie wir hier der Induction nicht bedürfen, so ist auch das Ergebnis nicht mit ihren Un- vollkommenheiten behaftet, es hat nicht den bloßen Cha- rakter der Wahrscheinlichkeit, sondern den apodictischer Ge- wißheit, es ist nicht von vager, sondern von exacter Begrenzung, es schließt auch in keiner Weise Behauptungen existenzialen Gehalts ein.
Indessen, was man hier einwendet, kann nicht genügen. Niemand wird bezweifeln, daß die Erkenntnis der logischen Gesetze, als psychischer Act, die Einzelerfahrung voraussetzt, daß sie ihre Grundlage hat in der concreten Anschauung. Aber man vermenge nicht psychologische „Voraussetzungen" und „Grundlagen" der Gesetzeserkenntnis mit logischen Voraussetzungen, Gründen, Prämissen des Gesetzes; und dem- gemäß auch nicht die psychologische Abhängigkeit (z. B. in der Entstehung) mit der logischen Begründung und Kechtfertigung. Die Letztere folgt einsichtig dem objectiven Verhältnis von Grund und Folge, während sich die Erstere auf die psychischen Zusammenhänge in der Coexistenz und Succession bezieht. Niemand kann ernstlich behaupten, daß die etwa vor Augen stehenden concreten Einzelfälle, auf „Grund" welcher die Einsicht in das Gesetz zu Stande kommt, die Function von logischen Gründen, von Prämissen haben, als ob aus dem Dasein des Ein- zelnen die Folge statthätte auf die Allgemeinheit des Gesetzes. Die intuitive Erfassung des Gesetzes mag psychologisch zwei Schritte verlangen: den Hinblick auf die Einzelheiten der An- schauung und die darauf bezogene gesetzliche Einsicht. Aber logisch, ist nur Eines da. Der Inhalt der Einsicht ist nicht Folgerung aus der Einzelheit.
Alle Erkenntnis „fängt mit der Erfahrung an", aber sie „entspringt" darum nicht schon aus der Erfahrung. Was wir behaupten, ist dies, daß jedes Gesetz für Thatsachen aus 76 Empiristische Consequenzen der Erfahrung entspringt, und darin liegt eben, daß es nur durch Induction aus einzelnen Erfahrungen zu begründen ist. Giebt es einsichtig erkannte Gesetze, so können sie also nicht (unmittelbar) Gesetze für Thatsachen sein. Ich will es nicht geradezu als absurd hinstellen, daß ein Gesetz für Thatsachen unmittelbar einsichtig erkannt sei; aber ich leugne, daß es je vorkomme. Wo immer dergleichen bisher angenommen wurde, da stellte sich heraus, daß man entweder echte Thatsachen- gesetze, d. h. Gesetze der Coexistenz und Succession vermengt hat mit idealen Gesetzen, denen die Beziehung auf zeitlich Be- stimmtes an sich fremd ist; oder daß man den lebhaften Ueber- zeugungsdrang, den die wolvertrauten empirischen Allgemein- heiten mit sich führen, mit der Einsichtigkeit, die wir nur im Gebiet des rein Begrifflichen erleben, verwechselte.
Kann ein Argument dieser Art auch nicht entscheidend wirken, so kann es immerhin die Kraft anderweitiger Argu- mente verstärken. Noch ein solches sei hier angefügt.
Schwerlich wird Jemand leugnen, daß alle rein logischen Gesetze ein und desselben Charakters sind; können wir von einigen zeigen, daß ihre Auffassung als Gesetze über That- sachen unmöglich sei, so wird dasselbe von allen gelten müssen. Nun finden sich unter den Gesetzen auch solche, die sich auf Wahrheiten überhaupt beziehen, in denen also Wahrheiten die geregelten „Gegenstände" sind. Z. B. für jede Wahrheit A gilt, daß ihr contradictorisches Gegentheil keine Wahrheit ist. Für Jedes Paar Wahrheiten A, B gilt, daß auch ihre conjunctiven und disjunctiven Verknüpfungen1 Wahrheiten sind. Stehen drei Wahrheiten A, B, C in dem Verhältnis, daß A Grund ist für B, B Grund für C, so ist auch A Grund für C u. dgl. Es ist aber absurd Gesetze, die für Wahrheiten als solche gelten, als Gesetze für Thatsachen zu bezeichnen. Keine 1 Ich verstehe darunter den Sinn der Sätze „A und B", d. h. Beides gilt, bezw. „A oder J3", d. h. Eines von Beiden gilt — worin nicht liegt, daß nur Eines gilt.
des Psychologismus. 77 Wahrheit ist eine Thatsache, d. i. ein zeitlich Bestimmtes. Eine Wahrheit kann freilich die Bedeutung haben, daß ein Ding ist, ein Zustand besteht, eine Veränderung von Statten geht u. dgl. Aber die Wahrheit selbst ist über alle Zeitlich - keit erhaben, d. h. es hat keinen Sinn, ihr zeitliches Sein, Ent- stehen oder Vergehen zuzuschreiben. Am klarsten tritt die Absurdität für die Wahrheitsgesetze selbst hervor. Als Real- gesetze wären sie Regeln der Coexistenz und Succession von Thatsachen, specieller von Wahrheiten, und zu diesen That- sachen, die sie regeln, müßten sie selbst, nämlich als Wahr- heiten, gehören. Da schriebe ein Gesetz gewissen Thatsachen, genannt Wahrheiten, Kommen und Gehen vor, und unter diesen Thatsachen sollte sich nun, als Eine neben anderen, das Gesetz selbst finden. Das Gesetz entstände und verginge nach dem Gesetz — ein offenbarer Widersinn. Und ähnlich, wenn wir das Wahrheitsgesetz als Coexistenzgesetz deuten wollten, als zeitlich Einzelnes und doch als allgemeine Regel für alles und jedes zeitlich Seiende maßgebend. Derartige Absurditäten1 sind unausweichlich, wenn man den fundamentalen Unterschied zwischen idealen und realen Objecten und dementsprechend den Unterschied zwischen Ideal- und Realgesetzen nicht be- achtet oder nicht in rechtem Sinne versteht; immer wieder werden wir sehen, daß dieser Unterschied für die Streitfragen zwischen psychologistischer und reiner Logik entscheidend ist.
1 Man vgl. dazu die systematischen Ausführungen des VII. Kap. d. S. über den skeptisch - relativistischen Widersinn jeder Auffassung, welche die logischen Gesetze von Thatsachen abhängig macht.
78 Die psychologischen Interpretationen Fünftes Kapitel.
Die psychologischen Interpretationen der logischen Grundsätze.
§ 25. Der Satz vom Widerspruch in der psychologisüschen Interpretation Mill's und Spencers.
Wir haben oben bemerkt, daß eine consequent durch- geführte Auffassung der logischen Gesetze als Gesetze über psychische Thatsachen zu wesentlichen Mißdeutungen derselben führen müßte. Aber in diesen, wie in allen anderen Punkten, hat die herrschende Logik die Consequenz in der Regel ge- scheut. Fast würde ich sagen, die Psychologismus lebe nur durch Inconsequenz, wer ihn folgerichtig zu Ende denke, habe ihn schon aufgegeben, wenn nicht der extreme Empirismus ein merkwürdiges Beispiel dafür liefern würde, wie viel stärker ein- gewurzelte Vorurtheile sein können, als die klarsten Zeugnisse der Einsicht. In unerschrockener Folgerichtigkeit zieht er die härtesten Consequenzen, aber nur, um sie auf sich zu nehmen und zu einer, freilich widerspruchsvollen Theorie zusammen- zubinden. Was wir gegen die bestrittene logische Position geltend gemacht haben — daß die logischen Wahrheiten statt a priori gewährleisteter und absolut exaeter Gesetze rein be- grifflicher Art, vielmehr durch Erfahrung und Induction be- gründete, mehr oder minder vage Wahrscheinlichkeiten sein müßten, gewisse Thatsächlichkeiten menschlichen Seelenlebens betreffend, dies ist (wenn wir etwa von der Betonung der Vag- heit absehen) gerade die ausdrückliche Lehre des Empirismus. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese erkenntnistheoretische Richtung einer erschöpfenden Kritik zu unterwerfen. Ein be- sonderes Interesse bieten für uns aber die psychologischen Interpretationen der logischen Gesetze, die in dieser Schule der logischen Grundsätze. 79 aufgetreten sind, und die auch über ihre Grenzen hinaus blen- denden Schein verbreitet haben.1 Bekanntlich lehrt J. St. Mill2 das principium contradictionis sei „eine unserer frühesten und naheliegendsten Verallge- meinerungen aus der Erfahrung". Seine ursprüngliche Grund- lage findet er darin, „daß Glaube und Unglaube zwei verschie- dene Geisteszustände sind", die einander ausschließen. Dies erkennen. wir — so fährt er wörtlich fort — aus den einfachsten Beobachtungen unseres eigenen Geistes. Und richten wir unsere Beobachtung nach außen, so finden wir auch hier, daß Licht und Dunkel, Schall* und Stille, Gleichheit und Ungleichheit, Vorangehen und Nachfolgen, Aufeinanderfolge und Gleichzeitig- keit, kurz jedes positive Phänomen und seine Verneinung [negative) unterschiedene Phänomene sind, im Verhältnis eines zugespitzten Gegensatzes, und die eine immer dort abwesend, wo die andere anwesend ist. „Ich betrachte," sagt er, „das fragliche Axiom als eine Verallgemeinerung aus all diesen Thatsachen."
Wo es sich um die principiellen Fundamente seiner em- piristischen Vorurtheile handelt, ist der sonst so scharfsinnige Mill wie von allen Göttern verlassen. Und so macht hier nur Eines Schwierigkeit: zu begreifen, wie eine solche Lehre über- zeugen konnte. Auffällig ist zunächst die offenbare Incorrect- heit der Behauptung, es sei das Princip, daß zwei contra- dictorische Sätze nicht zusammen wahr sind und sich in diesem Sinne ausschließen, eine Verallgemeinerung der angeführten Thatsachen, daß Licht und Dunkel, Schall und Stille u. dgl. sich ausschließen; welche doch alles eher sind als contra- dictorische Sätze. Es ist überhaupt nicht recht verständlich, wie Mill den Zusammenhang dieser Erfahrungsthatsachen mit 1 Eine allgemein gehaltene Erörterung der principiellen Haupt- gebrechen des Empirismus, so weit geführt als wir dadurch eine Förderung unserer idealistischen Intentionen in der Logik erhoffen dürfen, bietet der Anhang zu diesem und dem nächsten Paragraphen, S. 84 ff.
3 Mill, Logik, Buch II Kap. VII § 4 (Gompeez l I. S. 298).
80 Die psychologischen Interpretationen dem logischen Gesetz herstellen will. Vergeblich erhofft man die Aufklärung von den parallelen Ausführungen Mill's in der Streitschrift gegen Hamilton. Hier citirt er mit Beifall das „absolut constante Gesetz", welches der gleichgesinnte Spencer dem logischen Princip unterlegt hat, nämlich „that the appearence of any positive mode of consciousness cannot occur without excluding a cor relative negative mode: and that the negative mode cannot occur without excluding the correlative positive mode".1 Aber wer sieht nicht, daß dieser Satz eine pure Tautologie darstellt, da doch der wechselseitige Ausschluß zur Definition der corre- lativen Termini „positives und negatives ' Phänomen" gehört? Im Gegentheil ist aber der Satz vom Widerspruch nichts weniger als eine Tautologie. Es liegt nicht in der Definition contradictorischer Sätze, daß sie sich ausschließen, und thun sie es auch vermöge des genannten Princips, so gilt doch nicht das Umgekehrte: nicht jedes Paar sich ausschließender Sätze ist ein Paar contradictorischer — Beweis genug, daß unser Princip nicht zusammengeworfen werden darf mit jener Tauto- logie. Und als Tautologie will es ja auch Mtll nicht ver- standen wissen, da es nach ihm allererst durch Induction aus der Erfahrung entspringen soll.
Jedenfalls besser als die so wenig verständlichen Be- ziehungen auf die Incoexistenzen der äußeren Erfahrung mögen andere Aeußerungen Mill's dazu dienen, uns den empirischen Sinn des Princips klarzulegen, zumal diejenigen, welche die Frage discutiren, ob die drei logischen Grundprincipien als „inherent necessities of thought", als „an original part of our mental Constitution", als „laws of our thoughts by the native struc- ture of the mind" gelten dürfen, oder ob sie Denkgesetze nur sind „because we perceive them to be universally true of observed phenomenau — was Mill übrigens nicht positiv entscheiden möchte. Da lesen wir in Beziehung auf diese Gesetze: „They 1 Mill, An Examination 5 eh. XXI. S. 491. Es ist wol ein Versehen, wenn Spencer statt auf den Satz vom Widerspruch auf den des ausge- schlossenen Dritten recurrirt.
der logischen Grundsätze. 81 may or may not be capable of alter ation by experience, but the conditions of our existence deny to us the experience which would be required to alter them. Any asser tion, therefore, which con- flicts wiih one of these laws — any proposition, for instance, which asserts a contradiction, though it were on a subject wholly removed from the sphere of our experience, is to us unbelievable. The belief in such a proposition is, in the present Constitution of nature, impossible as a mental factK1 Wir entnehmen daraus, daß die Inconsistenz, die im Satze vom Widerspruch ausgedrückt wird, nämlich das Nichtzusammen- wahrsein contradictorischer Sätze, von Mill als Unverträglich- keit solcher Sätze in unserem belief gedeutet wird. Mit an- deren Worten: dem Nichtzusammenwahrsein der Sätze wird substituirt die reale Unverträglichkeit der entsprechen- den Urtheilsacte. Dies harmonirt auch mit der wiederholten Behauptung Mill's, daß Glaubensacte die einzigen Objecte seien, die man im eigentlichen Sinne als wahr und falsch be- zeichnen könne. Zwei contradictorisch entgegengesetzte Glaubensacte können nicht coexistiren — so müßte das Princip verstanden werden.
§ 26. Mill's psychologische Interpretation des Princips ergiebt kein Gesetz, sondern einen völlig vagen und wissenschaftlich nicht geprüften Erfahrungssatz.
Hier regen sich nun allerlei Bedenken. Zunächst ist der Ausspruch des Princips sicher unvollständig. Unter welchen Umständen, so wird man fragen müssen, können die ent- gegengesetzten Glaubensacte nicht coexistiren? In verschie- denen Individuen können, wie allbekannt, entgegengesetzte Ur- theile sehr wol coexistiren. Wir werden also, zugleich den Sinn der realen Coexistenz auseinanderlegend, genauer sagen 1 Mill, An Examination, S. 491. Vgl. auch S. 487: „It is the generalization of a mental fact, which is of eontinual occurrence, and which cannot be dispensed wiih in reasoning".
Husserl, Log. Unters. I. 6 82 Die psychologischen Interpretationen müssen: In demselben Individuum, oder noch besser, in dem- selben Bewußtsein, können während einer noch so kleinen Zeit- strecke contradictorische Glaubensacte nicht andauern. Aber ist dies wirklich ein Gesetz? Dürfen wir es wirklich mit un- beschränkter Allgemeinheit aussprechen? Wo sind die psycho- logischen Inductionen, die zu seiner Annahme berechtigen? Sollte es nicht Menschen gegeben haben und noch geben, die gelegentlieh, z. B. durch Trugschlüsse verwirrt, Entgegengesetztes zu gleicher Zeit für wahr hielten? Hat man wissenschaftliche Forschungen darüber angestellt, ob dergleichen nicht unter den Irrsinnigen und vielleicht sogar bei nackten Widersprüchen vorkomme? Wie steht es mit den Zuständen der Hypnose, des Fieberdeliriums u. s. w.? Gilt das Gesetz auch für Thiere?
Vielleicht begrenzt der Empirist, um diesen Einwänden zu entgehen, sein „Gesetz" durch passende Zusätze, z. B. daß es nur für normale und im Zustande normaler Denkverfassung befindliche Individuen der Species homo Geltung beanspruche. Aber es genügt die verfängliche Frage nach der genaueren Be- stimmung der Begriffe „normales Individuum" und „normale Denkverfassung" aufzuwerfen, und wir erkennen, wie complicirt und wie inexact der Inhalt des Gesetzes geworden ist, mit dem wir es nun zu thun haben.
Es ist nicht nöthig diese Betrachtungen weiter fort- zusetzen (obschon z. B. das im Gesetz auftretende Zeitver- hältnis einigen Anhalt bieten würde): sie sind ja mehr als ausreichend, um die erstaunliche Consequenz zu begründen, daß unser wolvertrautes principium contradictionis, welches man allzeit für ein evidentes, absolut exactes und ausnahmslos giltiges Gesetz gehalten hatte, in Wahrheit das Muster eines grob ungenauen und unwissenschaftlichen Satzes ist, welcher erst nach mancherlei Correcturen, die seinen scheinbar exacten Gehalt in einen recht vagen umwandeln, zum Range einer plausiblen Vermuthung erhoben werden kann. So muß es sich freilich verhalten, wenn der Empirismus darin im Rechte ist, daß die Unverträglichkeit, von der das Princip spricht, als der logischen Grundsätze. 83 reale Incoexistenz von contradictorischen Urtheilsacten, also das Princip selbst als eine empirisch -psychologische Allgemeinheit zu deuten sei. Und der Empirismus Mill' scher Observanz denkt nicht einmal daran, jenen grob ungenauen Satz, der aus der psychologischen Deutung zunächst hervorgeht, wissenschaft- lich zu begrenzen und zu begründen; er nimmt ihn, so wie er sich giebt, so ungenau, wie es bei „einer der frühesten und nächstliegenden Verallgemeinerungen aus der Erfahrung", d. h. bei einer rohen Verallgemeinerung der vorwissenschaftlichen Empirie nur irgend zu erwarten ist. Gerade da, wo es sich um die letzten Fundamente aller Wissenschaft handelt, soll es bei dieser naiven Empirie mit ihrem blinden Associations- mechanismus sein Bewenden haben. Ueberzeugungen, die ohne alle Einsicht aus psychologischen Mechanismen erwachsen, die keine bessere Rechtfertigung haben als allverbreitete Vor- urtheile, die vermöge ihres Ursprungs einer haltbaren oder festen Begrenzung ermangeln, und die, wenn sie s. z. s. beim Wort genommen werden, nachweislich Falsches einschließen — sollen die letzten Gründe für die Rechtfertigung aller im strengsten Wortsinne wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen.
Doch dies haben wir hier nicht weiter zu verfolgen. Wichtig ist es aber, auf den Grundirrthum der gegnerischen Lehre mit der Frage zurückzugehen, ob denn jener empirische und wie immer zu formulirende Satz über Glaubensacte wirklich der Satz ist, von dem in der Logik Gebrauch gemacht wird. Er sagt: Unter gewissen subjectiven (leider nicht näher erforschten und complet angebbaren) Umständen X können in demselben Bewußtsein zwei als ja und nein entgegengesetzte Glaubensacte nicht zu- sammen bestehen. Ist das wirklich gemeint, wenn die Logiker sagen: „Zwei contradictorische Sätze sind nicht beide wahr?" Wir brauchen nur auf die Fälle hinzublicken, wo wir uns dieses Gesetzes zur Regelung der Urtheilsthätigkeiten bedienen, und wir erkennen, daß seine Meinung eine ganz andere ist. In seiner normativen Wendung besagt es offenbar dies und nichts Anderes: Welche Paare entgegengesetzter Glaubensacte heraus- 6* 84 Die psychologischen Interpretationen gegriffen werden mögen — ob nun demselben Individuum an- gehörig oder auf verschiedene vertheilt; ob in demselben Zeit- abschnitt coexistirend oder durch irgendwelche Zeitabschnitte getrennt — es gilt in absoluter Strenge und Ausnahmslosig- keit, daß die Glieder des jeweiligen Paares nicht beide richtig, d. i. wahrheitsgemäß sind. Ich denke man wird an der Giltigkeit dieser Norm selbst auf empiristischer Seite nicht zweifeln können. Jedenfalls hat es die Logik da, wo sie von den Denkgesetzen spricht, nur mit dem zweiten, logischen Gesetze zu thun und nicht mit jenem vagen, dem Inhalt nach total verschiedenen und bisher noch nicht einmal formulirteo „Gesetz" der Psychologie.
Anhang zu den beiden letzten Paragraphen. Ueber einige principielle Gebrechen des Empirismus.
Bei der innigen Verschwisterung zwischen Empirismus und Psycho- logismus dürfte eine kleine Abschweifung gerechtfertigt erscheinen, welche die Grundirrthümer des Empirismus bloßlegt. Der extreme Em- pirismus als eine Theorie der Erkenntnis ist nicht minder absurd als der extreme Skepticismus. Er hebt die Möglichkeit einer ver- nünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis auf, und damit hebt er seine eigene Möglichkeit als einer wissen- schaftlich begründeten Theorie auf. l Er giebt zu, daß es mittelbare, aus Begründungszusammenhängen erwachsende Erkenntnisse giebt, er leugnet auch nicht Principien der Begründung. Er gesteht die Mög- lichkeit einer Logik nicht bloß zu, sondern er baut sie auch selbst auf. Beruht aber jede Begründung auf Principien, denen gemäß sie verläuft, und kann ihre höchste Rechtfertigung nur durch Recurs auf diese Principien vollzogen werden, dann führte es entweder auf einen Cirkel oder einen unendlichen Regreß, wenn die Begründungs- 1 Nach dem prägnanten Begriff von Skepticismus, den wir im Kap. VII S. 112 entwickeln, ist also der Empirismus als skeptische Theorie charakterisirt. Sehr treffend wendet Windelband auf ihn das KANT'sche Wort vom „hoffnungslosen Versuch" an — er sei nämlich der hoffnungslose Versuch „durch eine empirische Theorie dasjenige zu begründen, was selbst die Voraussetzung jeder Theorie bildet" (Präludien, S. 261).
der logischen Grundsätze. 85 principien selbst immer wieder der Begründung bedürften. Das Erstere: wenn die Begründungsprincipien, die zur Rechtfertigung der Begrün- dungsprincipien gehören, identisch sind mit diesen selbst. Das Letztere: wenn die einen und die anderen immer wieder verschieden sind. Also ist es evident, daß die Forderung einer principiellen Recht- fertigung für jede mittelbare Erkenntnis nur dann einen möglichen Sinn haben kann, wenn wir fähig sind, gewisse letzte Principien ein- sichtig und unmittelbar zu erkennen, auf welchen alle Begründung im letzten Grunde beruht. Alle rechtfertigenden Principien möglicher Begründungen müssen sich sonach deductiv zurückführen lassen auf gewisse letzte, unmittelbar evidente Principien, und zwar so, daß die Principien dieser Deduction selbst sämmtlich unter diesen Principien vorkommen müssen.
Der extreme Empirismus aber, indem er im Grunde nur den empirischen Einzelurtheilen volles Vertrauen schenkt (und ein gänzlich unkritisches, da er die Schwierigkeiten nicht beachtet, welche gerade diese Einzelurtheile in so reichem Maße betreffen), verzichtet eo ipso auf die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis. Anstatt die letzten Principien, von denen die Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis abhängt, als unmittelbare Einsichten und damit als gegebene Wahrheiten anzuerkennen, glaubt er ein Mehreres leisten zu können, wenn er sie aus Erfahrung und Induction ab- leitet, also mittelbar rechtfertigt. Fragt man nach den Principien dieser Ableitung, nach dem, was sie rechtfertigt, so antwortet der Empirismus, da ihm der Hinweis auf unmittelbar einsichtige allge- meine Principien verschlossen ist, vielmehr durch Hinweis auf die naive, unkritische Alltagserfahrung. Und für diese selbst glaubt er eine höhere Dignität gewinnen zu können, indem er sie in HüME^scher Art psychologisch erklärt. Er übersieht also, daß, wenn es keine einsichtige Rechtfertigung von mittelbaren Annahmen überhaupt giebt, also keine Rechtfertigung nach unmittelbar evidenten allgemeinen Principien, an denen die bezüglichen Begründungen fortlaufen, auch die ganze psychologische Theorie, die ganze auf mittelbarer Erkenntnis beruhende Lehre des Empirismus selbst jeder vernünftigen Rechtfertigung entbehrte, daß sie also eine willkürliche Annahme wäre, nicht besser als das nächste Vorurtheil.
Es ist sonderbar, daß der Empirismus einer Theorie, die mit solchen Widersinnigkeiten beschwert ist, mehr Vertrauen schenkt als 86 Die psychologischen Interpretationen den fundamentalen Trivialitäten der Logik und Arithmetik. Als echter Psychologismus zeigt er überall die Neigung, die psycho- logische Entstehung gewisser allgemeiner Urtheile aus der Erfahrung, wol vermöge dieser vermeintlichen „Natürlichkeit", mit einer Recht- fertigung derselben zu verwechseln.
Es ist bemerkenswerth, daß die Partie nicht etwa besser steht für den gemäßigten Empirismus Hüme's, welcher die Sphäre der reinen Logik und Mathematik (bei allem auch sie verwirrenden Psychologismus) als a priori gerechtfertigte festzuhalten versucht und nur die Thatsachenwissenschaften empiristisch preisgiebt. Auch dieser erkenntnistheoretische Standpunkt erweist sich als unhaltbar, ja als widersinnig; dies zeigt ein ähnlicher Einwand, wie der- jenige, welchen wir oben gegen den extremen Empirismus gerichtet haben. Mittelbare Thatsachenurtheile — so können wir den Sinn der HüME'schen Theorie kurz ausdrücken — lassen, und zwar ganz allgemein, keine vernünftige Rechtfertigung, sondern nur eine psychologische Erklärung zu. Man braucht bloß die Frage aufzuwerfen, wie es denn mit der vernünftigen Rechtfertigung der psychologischen Urtheile steht (über Gewohnheit, Ideenassociation u. dgl.), auf welche sich diese Theorie selbst stützt, und der That- sachenschlüsse, die sie selbst verwendet — und man erkennt den evidenten Widerstreit zwischen dem Sinn des Satzes, den die Theorie beweisen, und dem Sinn der Herleitungen, die sie dazu verwenden will. Die psychologischen Prämissen der Theorie sind selbst mittel- bare Thatsachenurtheile, ermangeln also im Sinne der zu beweisenden These jeder vernünftigen Rechtfertigung. Mit anderen Worten: die Richtigkeit der Theorie setzt die Unvernünftigkeit ihrer Prämissen, die Richtigkeit der Prämissen die Unvernünftigkeit der Theorie (bezw. These) voraus. (Auch Hüme's Lehre ist darnach in dem präg- nanten, im Kapitel VII zu definirenden Sinne eine skeptische.)
§ 27. Analoge Einwände gegen die übrigen psychologischen Interpretationen des logischen Princips. Aequivocationen als Quellen der Täuschung.
Es ist leicht einzusehen, daß Einwände der Art, wie wir sie in den letzten Paragraphen erhoben haben, jedwede psychologische Mißdeutung der sog. Denkgesetze und aller der logischen Grundsätze. 87 Yon ihnen abhängigen Gesetze betreffen müssen. Es würde nichts helfen, wenn man unserer Forderung nach Begrenzung und Begründung mit der Berufung auf das „Selbstvertrauen •der Vernunft" oder auf die ihnen im logischen Denken an- haftende Evidenz ausweichen wollte. Die Einsichtigkeit der logischen Gesetze steht fest. Aber so wie man ihren Ge- dankengehalt als einen psychologischen versteht, hat man ihren originären Sinn, an den die Einsichtigkeit geknüpft war, total geändert. Aus exacten Gesetzen sind, wie wir sahen, empirisch vage Allgemeinheiten geworden, die, bei gehöriger Beachtung ihrer Unbestimmtheitssphäre, Giltigkeit haben mögen, aber von aller Evidenz weit entfernt sind. Dem natürlichen Zuge ihres Denkens folgend, aber ohne sich dessen klar bewußt zu sein, verstehen zweifellos auch die psychologischen Erkenntnistheore- tiker alle die hiehergehörigen Gesetze zunächst — nämlich bevor ihre philosophische Interpretationskunst zu spielen be- ginnt — in dem objectiven Sinne. Dann aber verfallen sie in den Irrthum, die auf diesen eigentlichen Sinn bezogene Evidenz, welche ihnen die absolute Giltigkeit der Gesetze verbürgte, auch für jene wesentlich geänderten Deutungen in Anspruch zu nehmen, die sie bei nachträglicher Eeflexion den Gesetzes- formeln glauben unterlegen zu dürfen. Hat in aller Welt die