SigPhi · Georg Simmel

Philosophie des Geldes

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Von dem weiten Komplex von Erwägungen über die »Geldheirat«, die sich dem anschließen, scheinen mir die drei folgenden für die hier behandelte Bedeutungsentwicklung des Geldes wichtig. Heiraten, bei denen die ökonomischen Motive die allein wesentlichen sind, hat es nicht nur zu jeder Zeit und auf jeder Kulturstufe gegeben, sondern sie sind gerade in primitiveren Gruppen und Verhältnissen ganz be¬ sonders häufig, so daß sie in solchen keinerlei Anstoß zu eriegen pflegen. Die Herabsetzung der persönlichen Würde, die heute mit jeder nicht aus individueller Neigung geschlossenen Ehe gegeben ist — so daß die schamhafte Verhüllung des ökonomischen Motives als Anstandspflicht erscheint — wird in jenen einfacheren Kultur¬ verhältnissen nicht empfunden. Der Grund dieser Entwicklung ist, daß die steigende Individualisierung es immer widerspruchsvoller und unwürdiger macht, rein individuelle Verhältnisse aus anderen als rein individuellen Gründen einzugehen; denn unter den sozialen Mo¬ menten der Ehe steht heute nicht mehr die Personenwahl (außer so¬ weit sich der Gedanke der Nachkommenschaft als ein solches ‘zeigen wird), diese vielmehr gehört ihrer bloß individuellen, nach innen ge¬ richteten Seite an, soweit die Gesellschaft nicht etwa auf Standes¬ gleichheit der Gatten hält — was immerhin eine große Latitude gibt und nur selten zu Konflikten zwischen dem individuellen und dem sozialen Interesse zu führen pflegt. In einer Gesellschaft mit relativ undifferenzierten Elementen mag es ebenso relativ gleichgültig sein, welches Paar sich zusammentut — gleichgültig nicht nur für das Zu¬ sammenleben der Gatten selbst, sondern auch für die Nachkommen¬ schaft: denn wo im ganzen die Konstitutionen, der Gesundheits¬ zustand, das Temperament, die inneren und äußeren Lebensformen und -richtungen in der Gruppe übereinstimmen, da wird das Geraten der Nachkommenschaft nicht von einer so diffizilen Auswahl des zu¬ einander passenden und einander ergänzenden Elternpaares abhängen, wie in einer hoch differenzierten Gesellschaft. Deshalb ist es in jener durchaus natürlich und zweckmäßig, die Ehewahl noch durch andere Gründe, als solche rein individueller Herzensneigung bestimmen zu lassen. Wohl aber sollten solche in einer stark indivi¬ dualisierten Gesellschaft den Ausschlag geben, in der das Zueinander¬ passen je zweier Individuen immer seltener wird: die abnehmende Heiratsfrequenz, die sich allenthalben in sehr verfeinerten Kultur¬ verhältnissen findet, ist sicher teilweise dadurch veranlaßt, daß äußerst differenzierte Menschen überhaupt schwer die völlig sympa¬ thische Ergänzung ihrer selbst finden. Nun aber besitzen wir für diese absolut kein anderes Kriterium und Zeichen als die gegenseitige instinktive Zuneigung. Da das bloß persönliche Glück ein Interesse ist, das schließlich die Ehegatten mit sich allein auszumachen haben, so wäre zu jener streng durchgeführten offiziellen Erheuchelung des erotischen Motives keine zwingende Veranlassung, wenn die jetzige Gesellschaft nicht wegen des Geratens der Nachkommenschaft eigent¬ lich auf der Alleinherrschaft dieses Motives bestehen müßte. Denn so häufig dasselbe auch täuschen mag — und zwar besonders in höheren Verhältnissen, deren Komplikationen gerade die reinsten In¬ stinkte sich oft nicht gewachsen zeigen — und so sehr ein gedeih¬ licher Ausgang noch anderweitige Bedingungen dazu erfordert, so ist es in seinem Erfolge für die Züchtung jedenfalls dem durch den Geldbesitz gegebenen Auswahlmomente unendlich überlegen, ja ihm gegenüber das schlechthin und einzig richtige. Die Geldheirat schafft direkt den Zustand der Panmixie — der aus wahllosen, ohne Rück¬ sicht auf die individuellen Qualitäten stattfindenden Paarung —, den die Biologie als die Veranlassung der unmittelbarsten und verderb¬ lichsten Entartung der Gattungen nachgewiesen hat. In der Geld¬ heirat wird die Vereinigung des Paares durch ein Moment bestimmt, das mit der Rassenzweckmäßigkeit absolut nichts zu tun hat — ge¬ rade wie die Rücksicht auf Geld auch die eigentlich zusammen¬ gehörigen Paare oft genug auseinander hält —, und man muß sie in demselben Maße als ein Degenerationsmoment betrachten, in dem die entschiedenere Differenziertheit der Individuen gerade die Aus¬ wahl nach individuellem Zusammenpassen immer wichtiger macht. Es ist also auch in diesem Fall nichts anderes, als die gestiegene Individualisiertheit innerhalb der Gesellschaft, die das Geld zu einem immer ungeeigneteren Vermittler rein individueller Beziehungen macht.

Zweitens. Es wiederholt sich hier, in sehr veränderter Form, die Beobachtung über die Prostitution: daß sie zwar ebenso Polyandrie wie Polygyme ist, daß aber durch die soziale Übermacht des Mannes ausschließlich die Folgen des polygynischen, also die Frau de¬ klassierenden Momentes in ihr wirksam werden. Es scheint nämlich, als müßte die Geldheirat als eine chronische Prostituierung, den durch das Geld bewogenen Teil, ob das nun der Mann oder die Frau ist, immer gleichmäßig innerlich entwürdigen. Allein normalerweise ist das nicht der Fall. Indem die Frau sich verheiratet, gibt sie aller- meistens in dieses Verhältnis die Gesamtheit ihrer Interessen und Energien hin, sie setzt ihre Persönlichkeit, Zentrum und Peripherie, restlos ein; während nicht nur die Sitte auch dem verheirateten Manne eine viel größere Bewegungsfreiheit einräumt, sondern er den wesentlichen Teil seiner Persönlichkeit, den der Beruf okkupiert, von vornherein nicht in die eheliche Beziehung hineingibt. Wie das Verhältnis der Geschlechter in unserer Kultur nun einmal liegt, ver¬ kauft der Mann, der um des Geldes willen heiratet, nicht so viel von sich, wie die Frau, die es aus demselben Grunde tut. Da sie mehr dem Manne gehört als er ihr, so ist es für sie verhängnisvoller, ohne Liebe in die Ehe zu treten. Ich möchte deshalb glauben — hier muß die psychologische Konstruktion an die Stelle hinreichender Empirie treten daß die Geldheirat ihre tragischsten Folgen im wesentlichen, und besonders, wenn feinere Naturen in Frage kommen, da ent¬ wickelt, wo die F rau die gekaufte ist. Hier wie in sehr vielen anderen Fällen zeigt es sich als die Eigentümlichkeit der durch Geld gestifteten Beziehungen, daß ein eventuelles Übergewicht der einen Partei zu seiner gründlichsten Ausnützung, ja Steigerung neigt. Von vorn¬ herein ist dies freilich die Tendenz jeglichen Verhältnisses dieser Art. Die Stellung des primus inter pares wird sehr leicht die eines primus schlechthin, der einmal gewonnene Vorsprung, auf welchem Gebiete immer, bildet die Stufe zu einem weiteren, den Abstand steigernden, der Gewinn begünstigter Sonderstellungen ist oft um so leichter, je höher man schon steht; kurz, Überlegenheitsverhältnisse pflegen sich in wachsenden Proportionen zu entwickeln, und die »Akkumulation des Kapitals« als eines Machtmittels ist nur ein einzelner Fall einer sehr umfassenden Norm, die auch auf allen möglichen, nicht -ökonomischen Machtgebieten gilt. Nun enthalten diese aber vielfach gewisse Kau- telen und Gegengewichte, welche jener lawinenhaften Entwicklung der Überlegenheiten Schranken setzen; so die Sitte, die Pietät, das Recht, die mit der inneren Natur der Interessengebiete gegebenen Grenzen für die Expansion der Macht. Das Geld aber, mit seiner un¬ bedingten Nachgiebigkeit und Qualitätlosigkeit, ist am wenigsten geeignet, einer solchen Tendenz Einhalt zu tun. Wo ein Verhältnis, in dem Übergewicht und Vorteil von vornherein auf der einen Seite ist, von einem Geldinteresse ausgeht, wird es deshalb unter übrigens gleichen Umständen sich viel weitgehender, radikaler, einschneiden¬ der in seiner Richtung weiterentfalten können, als wenn andere Motive, sachlich bestimmter und bestimmender Art, ihm zugrunde liegen.

Drittens. Der Charakter der Geldheirat tritt sehr deutlich ge¬ legentlich einer ganz partikularen Erscheinung: der Heiratsannonce, hervor. Daß die Heiratsannonce eine so sehr geringe und auf die mittlere Gesellschaftsschicht beschränkte Anwendung findet, könnte verwunderlich und bedauerlich erscheinen. Denn bei aller hervor¬ gehobenen Individualisierung der modernen Persönlichkeiten imd der daraus hervorgehenden Schwierigkeit der Gattenwahl gibt es doch wohl noch für jeden noch so differenzierten Menschen einen ent¬ sprechenden des anderen Geschlechtes, mit dem er sich ergänzt, an dem er den »richtigen« Gatten fände. Die ganze Schwierigkeit liegt nur darin, daß die so gleichsam für einander Prädestinierten sich zusammenfinden. Die Sinnlosigkeit von Menschenschicksalen kann sich nicht tragischer zeigen, als in der Ehelosigkeit oder den un¬ glücklichen Ehen zweier einander fremder Menschen, die sich nur hätten kennen zu lernen brauchen, um aneinander jedes mögliche Glück zu gewinnen. Kein Zweifel, daß die vollendete Ausbildung der Heiratsannonce das blinde Geratewohl dieser Verhältnisse rationali¬ sieren könnte, wie die Annonce überhaupt dadurch einer der größten 27 Kulturträger ist, daß sie dem Einzelnen eine unendlich höhere Chance adäquater Bedürfnisbefriedigung verschafft, als wenn er auf die Zu¬ fälligkeit des direkten Auffindens der Objekte angewiesen wäre. Ge¬ rade die gesteigerte Individualisierung der Bedürfnisse macht die Annonce, als Erweiterung des Kreises von Angeboten, durchaus er¬ forderlich. Wenn dennoch gerade in den Schichten der differen¬ zierteren Persönlichkeiten, die prinzipiell am meisten auf die Heirats¬ annonce angewiesen scheinen, dieselbe gar nicht in Frage kommt, so muß diese Perhorreszierung einen ganz positiven Grund haben. Verfolgt man nun die tatsächlich erscheinenden Heiratsannoncen, so sieht man, daß darin die Vermögensverhältnisse der Suchenden oder Gesuchten den eigentlichen, wenn auch manchmal verhüllten Zentralpunkt des Interesses bilden. Und das ist sehr begreiflich. Alle andern Qualitäten der Persönlichkeit nämlich lassen sich in einer Annonce nicht mit irgendwelcher genauen oder überzeugenden Be¬ stimmtheit angeben. Weder die äußere Erscheinung, noch der Charakter, weder das Maß von Liebenswürdigkeit, noch von Intellekt können leicht so beschrieben werden, daß ein unzweideutiges und das individuelle Interesse erregendes Bild entsteht. Das Einzige, was in allen Fällen mit völliger Sicherheit bezeichnet werden kann, ist der Geldbesitz der Personen, und es ist ein unvermeidlicher Zug des menschlichen Vorstellens, unter mehreren Bestimmungen eines Ob¬ jektes diejenige, welche mit der größten Genauigkeit und Bestimmt¬ heit anzugeben oder zu erkennen ist, auch für die sachlich erste und wesentlichste gelten zu lassen. Dieser eigentümliche, sozusagen methodologische Vorzug des Geldbesitzes macht die Heiratsannonce gerade für diejenigen Stände, welche ihrer eigentlich am dringendsten bedürften, dadurch unmöglich, daß er ihr das Eingeständnis des bloßen Geldinteresses aufprägt.

Es macht sich übrigens für die Prostitution auch die Erscheinung geltend, daß das Geld über eine gewisse Quantität hinaus seine Würdelosigkeit und Unfähigkeit, individuelle Werte aufzuwiegen, ver¬ liert. Der Abscheu, den die moderne »gute« Gesellschaft vor der Prostituierten hegt, ist um so entschiedener, je elender und ärmlicher diese ist, und mindert sich mit der Höhe des Preises, um welchen sie sich verkauft, bis sie schließlich die Schauspielerin, von der jeder¬ mann weiß, daß sie von einem Millionär ausgehalten wird, oft genug in ihre Salons aufnimmt; während ein solches Frauenzimmer viel¬ leicht viel blutsaugerischer, betrügerischer, innerlich verkommener ist, als manche Straßendirne. Hierzu wirkt schon die allgemeine Tat¬ sache, daß man die großen Diebe laufen läßt und die kleinen hängt, "und daß der große Erfolg als solcher, relativ unabhängig von seinem Gebiet und Inhalt, einen gewissen Respekt erzeugt. Allein das Wesentliche und der tiefere Grund ist doch, daß der Verkaufspreis durch seine exorbitante Höhe dem Verkaufsobjekte die Herab- drückung erspart, die ihm sonst die Tatsache des Verkauftwerdens überhaupt bereitet. Zola spricht in einer seiner Schilderungen aus dem zweiten Kaiserreich von der Frau eines hochgestellten Mannes, die bekanntermaßen für 100—200000 Francs zu haben war. Er erzählt in dieser Episode, der sicher eine historische Tatsache zu¬ grunde liegt, daß diese Frau nicht nur selbst in den vornehmsten. Kreisen verkehrte, sondern daß es ein besonderes Renommee in der »Gesellschaft« verschafft habe, als ihr Geliebter bekannt zu sein. Die Kurtisane, die sich für einen sehr hohen Preis verkauft, erhält da¬ mit »Seltenheitswert« — denn nicht nur werden die Dinge hoch be¬ zahlt, die Seltenheitswert besitzen, sondern auch umgekehrt erhalten ihn diejenigen Objekte, die aus irgendeinem sonstigen Grunde, sei es auch nur aus einer Laune der Mode, einen hohen Preis erzielen. Wie viele andere Gegenstände, ist auch die Gunst mancher Kurtisane nur deshalb sehr geschätzt und von vielen gesucht worden, weil sie den Mut hatte, ganz ungewöhnliche Preise zu fordern. — Von einer entsprechenden Grundlage muß die englische Rechtsprechung ausgehen, wenn sie dem Ehemann einer verführten Frau eine Geld¬ entschädigung zuspricht. Es gibt nichts, was unserem Gefühl mehr widerspräche, als dieses Verfahren, das den Ehemann zum Zuhälter seiner Frau herabdrückt. Allein diese Bußen sind außerordentlich hoch; ich weiß von einem Fall, in dem die Frau mit mehreren Männern Verhältnisse angeknüpft hatte, und jeder derselben zu einer Entschädigung von 50000 Mark an den Ehemann verurteilt wurde. Es scheint, daß man auch hier durch die Höhe der Summe die Niedrigkeit des Prinzips, einen derartigen Wert überhaupt durch Geld aufwiegen zu lassen, ausgleichen, ja daß man in sehr naiver Weise durch die Höhe der Summe gerade den Respekt vor dem Ehemann, je nach seiner sozialen Stellung, ausdrücken wollte: wenigstens wirft der Verfasser der Juniusbriefe einem Richter heftig vor, daß er in einem solchen Prozeß, der einen Prinzen und eine Lordsgemahlin betraf, bei der Entschädigung den Rang des verletzten Gemahls ganz außer acht gelassen habe! — Dieser Gesichtspunkt zeigt seine Bedeutung am auffälligsten bei dem »Kauf« eines Menschen im sprachgebräuchlichsten Sinn dieses Wortes: bei der Bestechung. Zu der Erörterung derselben, in ihrer spezifisch geldmäßigen Form, gehe ich jetzt über. Schon der Dieb¬ stahl oder der Betrug um kleine Summen ist, nach der herrschen¬ den sozialen Moral, um vieles verächtlicher als der Diebstahl großer.

Das hat in gewissem Sinne seine Berechtigung, nämlich wenn es sich um Personen in relativ guter ökonomischer Lage handelt. Dann schließt man nämlich, daß die Seele, die nicht einmal einer so kleinen Versuchung widerstehen kann, eine besonders elende und schwache sein muß, während einer sehr erheblichen zu unterliegen, immerhin auch einer stärkeren begegnen möchte! Entsprechend gilt das Be¬ stochenwerden — der Verkauf der Pflicht oder der Überzeugung — als tim so gemeiner, durch eine je kleinere Summe es geschieht. So wird die Bestechung tatsächlich als ein Kauf der Persönlichkeit emp¬ funden, die danach rangiert, ob sie überhaupt »unbezahlbar« ist, ob sie teuer oder ob sie billig fortgegeben wird. Die soziale Schätzung erscheint hier in ihrer Richtigkeit dadurch garantiert, daß sie nur der Reflex der Eigenschätzung des Subjektes ist. Aus dieser Be¬ ziehung der Bestechung zur ganzen Persönlichkeit stammt jene eigen¬ tümliche Würde, die der Bestechliche zu bewahren oder wenigstens zu markieren pflegt, und die entweder als Unzugänglichkeit für kleine Summen auftritt, oder, wo nicht einmal diese besteht, als eine gewisse Grandezza, eine Strenge und Überlegenheit des Benehmens, die den Geber in die Rolle eines Empfangenden herabzudrücken scheint.

Dieses äußere Gebaren soll die Persönlichkeit als eine unangreif¬ bare, in ihrem Werte gefestete darstellen, und so sehr es eine Komödie ist, wirft es doch, insbesondere da die andere Partei wie durch eine stillschweigende Konvention darauf einzutreten pflegt, einen ge¬ wissen Reflex nach innen und schützt den Bestechlichen vor jener Selbstvernichtung und Selbstentwertung, die dem Einsatz seines Per¬ sönlichkeitswertes für eine Geldsumme sonst folgen müßte. Bei den alten Juden und jetzt noch oft im Orient findet Kauf und Verkauf unter der Höflichkeitsformel statt, daß der Käufer den Gegenstand als Geschenk annehmen möge. Also sogar bei so legitimen Trans¬ aktionen scheint es, als ob die eigentümliche Würde des Orientalen auf ein Verstecken des eigentlichen Geldinteresses hinwirkte.

Das derartige Verhalten des Bestechlichen und die ganze Tat¬ sache der Bestechlichkeit überhaupt wird durch nichts so erleichtert und ausgedehnt, als durch die Geldform derselben. Ganz prinzipiell ermöglicht das Geld eine Heimlichkeit, Unsichtbarkeit, Lautlosig¬ keit des Besitzwechsels, wie keine andere Wertform. Seine Kom¬ primierbarkeit gestattet, mit einem Stück Papier, das man in die Hand jemandes gleiten läßt, ihn zum reichen Manne zu machen; seine Formlosigkeit und Abstraktheit gestattet, es in den mannigfaltigsten und entferntesten Werten anzulegen und es dadurch dem Auge der nächsten Umgebung ganz zu entziehen; seine Anonymität und Farb¬ losigkeit macht die Quelle unerkennbar, aus der es dem jetzigen Besitzer geflossen ist: es trägt kein Ursprungszeugnis an sich, wie, klarer oder verhüllter, so viele konkrete Besitzgegenstände es tun. Während die Ausdrückbarkeit aller Werte in Geld dem Wirtschaften¬ den selbst die klarste und unverhüllteste Einsicht in den Stand seines Besitzes ermöglicht, erlaubt sie Anderen gegenüber eine Versteckt¬ heit und Unkenntlichkeit des Besitzes und der Transaktionen, wie die Formen des extensiven Eigentums sie niemals zuließen. Die Ver- steckbarkeit des Geldes ist das Symptom oder die extreme Aus¬ gestaltung seiner Beziehung zum Privatbesitz. Dadurch, daß man es von allen Gütern am meisten dem Anderen unsichtbar und wie nicht vorhanden machen kann, nähert es sich dem geistigen Besitz; und wie dessen privater, sozusagen solipsistischer Charakter mit dem Schweigen-Können beginnt und zugleich sich vollendet, so findet das Private, Individualistische des Geldwesens seinen vollkommenen Aus¬ druck an jener Möglichkeit des Verheimlichens. Darin liegt nun frei¬ lich eine große Gefahr für diejenigen, welche Ansprüche und Inter¬ essen an einer Wirtschaftsführung haben, ohne sie selbst und un¬ mittelbar kontrollieren oder beeinflussen zu können. Wenn die mo¬ dernen Rechte die Öffentlichkeit für die Finanzgebarungen der Staaten wie der Aktiengesellschaften vorschreiben, so haben die Ge¬ fahren, die man so vermeiden will, einen ihrer wesentlichen Quell¬ punkte in der Geldform des Wirtschaftens, in der ihr eigenen Leichtig¬ keit des Verheimlichens, des irreführenden Ansatzes, der illegitimen Verwendung — Bedenklichkeiten für alle Außenstehenden, aber daran Interessierten, die nur durch prinzipielle Offenheit der Geschäfts¬ führung einigermaßen zu paralysieren sind. Innerhalb und vermittels der Geldverhältnisse offenbart sich so eine allgemeine kulturelle Differenzierung: das öffentliche wird immer öffentlicher, das Private immer privater. Früheren und engeren Kreisen liegt diese Sonderung ferner; in ihnen können sich die privaten Verhältnisse des Einzelnen nicht so verbergen, sich nicht so gegen das Hineinsehen und Sich- Einmischen Anderer schützen, wie der Stil des modernen Lebens es gestattet, andrerseits ist in solchen Kreisen den Trägern der öffent¬ lichen Interessen eine mystische Autorität und Verschleierung eher und zweckmäßigererweise eigen als in weiten Kreisen, wo ihnen schon durch die Ausdehnung ihres Herrschaftsbezirkes, durch die Objektivi¬ tät ihrer Technik, durch ihre Distanz von jeder Einzelperson die Kraft und Würde zuwächst, die sie die Öffentlichkeit ihres Gebarens vertragen läßt. So verlieren die Politik, die Verwaltung, das Gericht in demselben Maße ihre Heimlichkeit und Unzugänglichkeit, in dem das Individuum die Möglichkeit immer vollständigeren Sich -Zurück - ziehens und Abschlusses seiner Privatangelegenheiten gegen alle Draußenstehenden gewinnt; man braucht nur die englische Ge¬ schichte mit der deutschen zu vergleichen, oder die Kulturgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte in großen Zügen zu durchlaufen, um diese Korrelation zu erkennen. Ja, auch auf religiösem Gebiet ist dieser Differenzierungsprozeß, und zwar durch die Reformation, her¬ vorgetreten. Während die katholische Kirche ihre Autorität in eine mystische, in absoluter Höhe über dem Gläubigen thronende Form hüllt, die diesem jedes Fragen, jede Kritik, jede Mitwirkung ver¬ weigert, gestattet sie ihm doch seinerseits kein imgestörtes religiöses Fürsichsein, sondern macht sich zur Mitwisserin und überall ein¬ greifenden Instanz seiner religiösen Verhältnisse. Die Reformation nun gab der kirchlichen Organisation umgekehrt Öffentlichkeit, Zu¬ gängigkeit, Kontrollierbarkeit und lehnte prinzipiell alle Ver¬ schleierung und Verbarrikadierung vor den Augen des einzelnen Gläubigen ab. Dieser hingegen gewann zugleich eine viel un¬ gestörtere Freiheit der religiösen Innerlichkeit, sein Verhältnis zu seinem Gott wurde ein privates, das er nur mit sich selbst auszu¬ machen hatte.

Und nun kommen wir von der Privatheit und Heimlichkeit, die den ökonomischen Verhältnissen, in Übereinstimmung mit den all¬ gemeinen Kulturtendenzen, durch die Geldwirtschaft zu eigen wird, zu dem Verkauf des Menschen: der Bestechung zurück, welche in der Geldwirtschaft, eben durch jene Eigenschaften derselben, ihre höchste Ausbildung erlangt. Eine Bestechung durch ein Stück Land oder eine Viehherde ist nicht nur vor den Augen der Umgebung nicht zu verheimlichen, sondern auch der Bestochene selbst kann sich nicht so scheinbar ignorierend, als ob gar nichts geschehen wäre, dagegen verhalten, wie die oben charakterisierte repräsentative Würde der Be¬ stechlichkeit es mit sich bringt. Mit Geld dagegen kann man jeman¬ den sozusagen hinter seinem eigenen Rücken bestechen, er braucht sich nichts davon Müssen zu machen, weil es ihm eben nicht spezifisch und persönlich anhaftet. Die Heimlichkeit, die ungestörte Repräsen¬ tation, die Intaktheit aller sonstigen Lebensbeziehungen kann bei der Bestechung durch Geld noch vollständiger bestehen, als selbst bei der Bestechung durch Frauengunst. Denn so völlig und restlos diese sich in ihrem Momente erschöpfen mag, so daß, äußerlich betrachtet, von ihr noch weniger, als von einem Geldgeschenk, an der Persön¬ lichkeit haften bleibt — so ist diese Spurlosigkeit doch insbesondere nach der Seite der inneren Konsequenzen nicht dieselbe wie bei der Bestechung durch Geld; denn das Bezeichnende für diese ist, daß mit dem gegebenen und genommenen Geld insoweit jegliche Be¬ ziehung zwischen den handelnden Personen zu Ende ist, während in jenem Fall an die Stelle der momentanen Gefühlserregung viel eher Aversion, Reue oder Haß als bloße Gleichgültigkeit zu treten pflegt. Solcher Vorteil der Geldbestechung wird freilich naturgemäß da¬ durch aufgewogen, daß, wenn die Verheimlichung nicht gelingt, sie die stärkste Deklassierung des Betreffenden mit sich bringt. Auch hier ist die Parallele mit dem Diebstahl bezeichnend. Dienstboten stehlen sehr viel seltener, d. h. nur bei sehr viel größerer moralischer Verkommenheit, Geld, als Eß waren oder eine sonstige Kleinigkeit. Die Erfahrungen an manchen zeigen, daß sie davor zurückschrecken, denselben Wert in Geld zu stehlen, den sie sich als eine Flasche Wein oder weiblichen Putzgegenstand mit ziemlich ruhigem Gewissen aneignen. Von dem ganz entsprechenden Standpunkt aus läßt unser Strafgesetzbuch die Entwendung geringer Mengen von Eß- und Ge¬ nußwaren zum alsbaldigen Verbrauch nur als eine ganz leichte Über¬ tretung gelten, während es den Diebstahl der gleichwertigen Geld¬ summe unter Umständen recht streng ahndet. Es wird offenbar vor¬ ausgesetzt, daß bei einem momentanen Bedürfnis die Aneignungs- möglichkeit seines unmittelbaren Gegenstandes einen so starken An¬ reiz bildet, daß ihm zu unterliegen etwas allzu Menschliches ist, um hart bestraft zu werden. Je entfernter das Objekt von dieser un¬ mittelbaren Funktion ist, auf einem je längeren Umweg erst es das Bedürfnis befriedigen kann, um so schwächer wirkt der Reiz und eine um so stärkere Immoralität beweist es, ihm nachzugeben. Des¬ halb ist nach dem Erkenntnis eines höchsten Gerichtshofes z. B. Feuerungsmaterial nicht unter die Genußmittel zu rechnen und der Diebstahl desselben nimmt an der Straferleichterung für den Dieb¬ stahl solcher nicht teil. Zweifellos ist unter Umständen Feuerung ein ebenso dringendes Bedürfnis und für die Selbsterhaltung ebenso erforderlich wie Brot. Allein seine Verwendung ist doch eine mittel¬ barere als die des Brotes, sie hat gleichsam mehr Zwischenstationen, und man kann deshalb annehmen, daß ihm gegenüber der in Ver¬ suchung Befindliche mehr Zeit zur Besinnung hat, die ihm die sinn¬ liche Unmittelbarkeit des Reizes nicht läßt. Von solcher Gegen¬ wärtigkeit des Genie ßens steht das Geld am weitesten ab, das Be¬ dürfnis knüpft sich immer nur an das, was hinter ihm steht, so daß die von ihm ausstrahlende Versuchung sozusagen nicht als Natur¬ trieb auftritt und nicht die Kraft eines solchen als Entschuldigung des Unterliegens mit sich trägt. Deshalb erscheint, wie der Dieb¬ stahl von Geld, so die Bestechlichkeit durch Geld gegenüber der durch einen momentan zu genießenden Wert, als das Zeichen der raffinierteren und gründlicher verdorbenen sittlichen Beschaffenheit, so daß die Heimlichkeit, die das Geldwesen ermöglicht, als eine Art von Schutzvorrichtung für das Subjekt wirkt. Indem sie immerhin einen Tribut an das Schamgefühl darstellt, gehört sie zu einem ver¬ breiteten Typus: daß ein unsittliches Verhalten sich einen Beisatz sittlicher Elemente angliedert, nicht um sein Unsittlichkeitsquantum herabzusetzen, sondern gerade um es realisieren zu können. Freilich zeigt sich auch hier, wie die Verhältnisse des Geldes von einer ge¬ wissen Quantitätsgrenze an ihren qualitativen Charakter wechseln. Es gibt gigantische Bestechungen, die, jene Schutzvorrichtung ebenso zweckmäßig abändemd, auf die Heimlichkeit in demselben Maße zugunsten eines gleichsam offiziellen Charakters verzichten, in dem sie sie eben ihres Umfanges wegen technisch gar nicht aufrecht er¬ halten könnten. In den zwanzig Jahren zwischen der Zuerteilung der legislativen und administrativen Selbständigkeit an Irland pnd der Union mit England war den englischen Ministern das eigentlich unlösbare Problem gestellt, zwei verschiedene Staaten mit einer ein¬ heitlichen Politik zu leiten und zwei selbständige Legislaturen fort¬ während in Harmonie zu erhalten. Sie fanden die Lösung in fort¬ währender Bestechung: alle die mannigfaltigen Tendenzen des iri¬ schen Parlaments wurden einfach dadurch, daß man die Stimmen kaufte, in die erwünschte Einheit gebunden. So konnte von Robert Walpole einer seiner wärmsten Verehrer sagen: »Er war selbst völlig unbestechlich; aber um seine politischen Absichten, weise und ge¬ recht wie sie waren, zu erreichen, war er bereit ein ganzes Unterhaus zu bestechen, und wäre nicht davor zurückgeschreckt, ein ganzes Volk zu bestechen.« Ja, wie schon das reinste, seiner Sittlichkeit sich bewußte Gewissen des Bestechenden sogar mit der leidenschaft¬ lichsten Verdammung der Bestechlichkeit zusammenbestehen kann, lehrt die Äußerung eines Florentiner Bischofs auf dem Höhepunkt des mittelalterlichen Kampfes gegen die Simonie: er möchte den päpstlichen Stuhl erkaufen, und wenn er ihn tausend Pfund kosten sollte, nur um die verfluchten Simonisten austreiben zu können! Und wie es gerade der Riesenmaßstab von Geldsummen ist, der der Be¬ stechung — ähnlich wie der Prostitution — das Brandmal der Scham¬ losigkeit und deshalb das der Heimlichkeit erspart, findet vielleicht sein schlagendstes Beispiel daran: das größte Finanzgeschäft der beginnenden Neuzeit war die Aufbringung der Mittel, die Karl V.