SigPhi · Immanuel Kant

Der Streit der Fakultäten (The Conflict of the Faculties)

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haben zu glauben, Chriſtus lebe noch und unſer Glaube ſei eitel, wenn ſelbſt ein jo vollkommner Menſch nicht nach dem (leiblichen) Tode leben ſollte, welcher Glaube, den ihm wie allen Menſchen) die Vernunft eingab, ihn zum hiſto⸗ riſchen Glauben an eine öffentliche Sache bewog, die er treuherzig für wahr annahm und ſie zum Beweisgrunde eines moraliſchen Glaubens des künftigen Lebens brauchte, ohne inne zu werden, daß er ſelbſt dieſer Sage ohne den letzteren ſchwerlich würde Glauben beigemeſſen haben. Die moraliſche Abſicht wurde hiebei erreicht, wenn gleich die Vorſtellungsart das Merkmal der Schulbegriffe an ſich trug, in denen er war erzogen worden. — Uebrigens ſtehen jener Sache wichtige Einwürfe entgegen: die Einſetzung des Abend⸗ mahls (einer traurigen Unterhaltung) zum Andenken an ihn, ſieht einem förmlichen Abſchied (nicht blos aufs bal⸗ dige Wiederſehen) ähnlich. Die klagenden Worte am Kreuz drücken eine fehlgeſchlagene Abſicht aus, (die Juden noch bei ſeinem Leben zur wahren Religion zu bringen) da doch eher das Frohſein über eine vollzogene Abſicht hätte er⸗ wartet werden ſollen. Endlich der Ausdruck der Jünger bei dem Lucas: „wir dachten, er ſolle Iſrael erlöſen“ läßt auch nicht abnehmen, daß fie auf ein in drei Tagen erwar⸗ tetes Wiederſehen vorbereitet waren, noch weniger, daß ihnen von ſeiner Auferſtehung etwas zu Ohren gekommen I — Aber warum ſollten wir wegen einer Geſchichtserzählung, die wir immer an ihren Ort (unter die Adiaphorah geſtellt ſein laſſen ſollen, uns in ſo viel gelehrte Unterſuchungen und Streitigkeiten verflechten, wenn es um Religlon zu thun iſt, zu welcher der Glaube in praltiſcher Be⸗ ziehung, den die Vernunft uns einflößt, ſchon für ſich hin⸗ reichend iſt.

b) Ju der Auslegung der Schriftſtellen, in welchen der Ausdruck unſerm Vernunftbegriff von der göttlichen Natur und ſeinem Willen widerſtreitet, haben bibliſche Theologen ſich längſt zur Regel gemacht, daß, was menſchlicherweiſe (GY οτhο]ẽßñ dis) ausgedrückt iſt, nach einem gottwürdigen Sinne (Heorgeros) müſſe ausgelegt werden; wodurch ſie dann ganz deutlich das Bekenntniß ablegten, die Ver⸗ nunft ſei in Religionsſachen die oberſte Auslegerin der 58 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen Schrift. — Daß aber ſelbſt, wenn man dem heiligen Schrift⸗ ſteller keinen andern Sinn, den er wirklich mit ſeinen Aus⸗ drücken verband, unterlegen kann, als einen ſolchen, der mit unſerer Vernunft gar in Widerſpruche ſteht, die Ver⸗ nunft ſich doch berechtigt fühle, ſeine Schriftſtelle ſo aus⸗ zulegen, wie ſie es ihren Grundſätzen gemäß findet, und nicht dem Buchſtaben nach auslegen ſolle, wenn ſie jenen nicht gar eines Irrthums beſchuldigen will, das ſcheint ganz und gar wider die oberſte Regel der Interpretation zu verſtoßen, und gleichwohl iſt es noch immer mit Beifall von den belobteſten Gottesgelehrten geſchehen. — So iſt es mit St. Paulus Lehre von der Gnadenwahl gegangen, aus welcher aufs deutlichſte erhellet, daß ſeine Privatmeinung die Prädeſtination im ſtrengſten Sinne des Worts geweſen ſein muß, welche darum auch von einer großen proteſtan⸗ tiſchen Kirche in ihren Glauben aufgenommen worden, in der Folge aber von einem großen Theil derſelben wieder verlaſſen, oder ſo gut wie man konnte, anders gedeutet worden iſt, weil die Vernunft ſie mit der Lehre von der Freiheit, der Zurechnung der Handlungen, und ſo mit der ganzen Moral unvereinbar findet. — Auch wo der Schrift⸗ glaube in keinen Verſtoß gewiſſer Lehren wider ſittliche Grundſätze, ſondern nur wider die Vernunftmaxime in Be⸗ urtheilung phyſiſcher Erſcheinungen geräth, haben Schrift⸗ ausleger mit faſt allgemeinem Beifall manche bibliſche Ge⸗ ſchichtserzählungen, z. B. von den Beſeſſenen (dämoniſchen Leuten), ob ſie zwar in demſelben hiſtoriſchen Tone, wie die übrige heilige Geſchichte in der Schrift vorgetragen worden und faſt nicht zu zweifeln iſt, daß ihre Schriftſteller ſie buch⸗ ſtäblich für wahr gehalten haben, doch ſo ausgelegt, daß die Vernunft dabei beſtehen könnte, (um nicht allem Aber⸗ glauben und Betrug freien Eingang zu verſchaffen,) ohne daß man ihnen dieſe Befugniß beſtritten hat.

2) Der Glaube an Schriftlehren, die eigentlich haben offenbart werden müſſen, wenn ſie haben gekannt werden ſollen, hat an ſich kein Verdienſt und der Mangel deſſel⸗ ben, ja ſogar der ihm entgegenſtehende Zweifel iſt an ſich keine Verſchuldung, ſondern alles kommt in der Reli⸗ gion aufs Thun an, und dieſe Endabſicht, mithin auch ein Facultät mit der theologiſchen. 59 dieſer gemäßer Sinn muß allen bibliſchen Glaubenslehren untergelegt werden.

Unter Glaubensſätzen verſteht man nicht, was geglaubt werden ſoll, (denn das Glauben verſtattet keinen Imperativ, ) ſondern das, was in praktiſcher (moraliſcher) Abſicht anzu⸗ nehmen möglich und zweckmäßig, obgleich nicht eben erweis⸗ lich iſt, mithin nur geglaubt werden kann. Nehme ich das Glauben ohne dieſe moraliſche Rückſicht blos in der Be⸗ deutung eines theoretiſchen Fürwahrhaltens, z. B. deſſen, was ſich auf dem Zeugniß Anderer geſchichtmäßig gründet, oder auch weil ich mir gewiſſe gegebene Erſcheinungen nicht anders als unter dieſer oder jener Vorausſetzung erklären kann, zu einem Princip an, ſo iſt ein ſolcher Glaube, weil er weder einen beſſeren Menſchen macht, noch einen ſolchen beweiſet, gar kein Stück der Religion; ward er aber nur als durch Furcht und Hoffnung aufgedrungen in der Seele erkünſtelt, jo iſt er der Aufrichtigkeit, mithin auch der Re⸗ ligion zuwider. — Lauten alſo Spruchſtellen ſo als ob ſie das Glauben einer Offenbarungslehre nicht allein als an ſich verdienſtlich anſähen, ſondern wohl gar über moralifch- gute Werke erhöben, ſo müſſen ſie ſo ausgelegt werden, als ob nur der moraliſche, die Seele durch Vernunft beſ⸗ ſernde und erhebende Glaube dadurch gemeint ſei; geſetzt auch der buchſtäbliche Sinn, z. B. wer da glaubet und ge⸗ taufet wird, wird ſelig ꝛc. lautete dieſer Auslegung zuwider. Der Zweifel über jene ſtatutariſchen Dogmen und ihre Au⸗ thenticität kann alſo eine moraliſche wohlgeſinnte Seele nicht beunruhigen. — Eben dieſelben Sätze können gleich- wohl als weſentliche Erforderniſſe zum Vortrag eines ge— wiſſen Kirchenglaubens angeſehen werden, der aber, weil er nur Vehikel des Religionsglaubens, mithin an ſich veränderlich iſt und einer allmählichen Reinigung bis zur Congruenz mit dem letzteren fähig bleiben muß, nicht zum Glaubensartikel ſelbſt gemacht, ob zwar doch auch in Kir⸗ chen nicht öffentlich angegriffen oder auch mit trockenem Fuß übergangen werden darf, weil er unter der Gewahr- ſame der e ſteht, die für öffentliche Eintracht und Frieden Sorge trägt, indeſſen daß es des Lehrers Sache iſt, davor zu warnen, ihm nicht eine für ſich beſtehende 60 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen Dre beizulegen, ſondern ohne Verzug zu dem dadurch eingeleiteten Religionsglauben überzugehen.

3) Das Thun muß als aus des Menſchen eigenem Gebrauch ſeiner moraliſchen Kräfte entſpringend, und nicht als Wirkung vom Einfluß einer äußeren höheren wirkenden Urſache, in Auſehung deren der Meuſch ſich leidend verhielte, vorgeſtellt werden; die Auslegung der Schriftſtellen, welche buchſtäblich das Letztere zu enthalten ſcheinen, muß ans auf die Uebereinſtimmung mit dem erfteren Grundſatze a ſichtlich gerichtet werden.

Wenn unter Natur das im Menſchen herrſchende Princip der Beförderung ſeiner Glückſeligkeit, unter Gnade aber die in uns liegende unbegreifliche moraliſche Anlage, d. i. das Princip der reinen Sittlichkeit verſtanden wird, fo find Natur und Gnade nicht allein von einander unter⸗ ſchieden, ſondern auch oft gegen einander in Widerſtreit. Wird aber unter Natur (in N Bedeutung) das Vermögen, aus eigenen Kräften überhaupt gewiſſe Zwecke auszurichten, verſtanden, ſo iſt Gnade nichts anders als Natur des Menſchen, ſo fern er durch ſein ie inneres = = aber überſinnliches Princip (die Vorſtellung feiner Pflicht) zu Handlungen beſtimmt wird, welches, weil wir uns es erklären wollen, gleichwohl aber weiter keinen Grund davon wiſſen, von uns als von der Gottheit in uns gewirkter Antrieb zum Guten, dazu wir die Anlage in uns nicht ſelbſt gegründet haben, mithin als Gnade vorgeſtellt wird. — Die Sünde nämlich (die Bösartigkeit in der menſchlichen Natur) hat das Strafgeſetz (gleich als für Knechte) noth⸗ wendig gemacht, die Gnade aber (d. i. die durch den Glau⸗ ben an die urſprüngliche Anlage zum Guten in uns und die durch das Beiſpiel der Gott wohlgefälligen Menſchheit, an dem Sohne Gottes lebendig werdende Hoffnung der Entwickelung dieſes Guten) kaun und ſoll in uns (als Freien) noch mächtiger werden, wenn wir ſie nur in uns wirken, d. h. die Gefinnungen eines jenem heiligen Beiſpiel ähnlichen Lebenswandels thätig werden laſſen. — Die Schrift⸗ ſtellen alſo, die eine blos paſſive Ergebung an eine äußere in uns Heiligkeit wirkende Macht zu enthalten ſcheinen, müſſen ſo ausgelegt werden, daß daraus erhelle, wir müſſen (A 58-00). (K 205-96). (Ia 24-42; b 360). (K 74-75).

Facultät mit der theologiſchen. 61 an der Entwickelung jener moraliſchen Anlage in uns ſelbſt arbeiten, ob ſie zwar ſelber eine Göttlichkeit eines Ur⸗ ſprungs beweiſet, der höher iſt, als alle Vernunft (in der theoretiſchen Nachforſchung der Urſache,) und daher, ſie be⸗ ſitzen, nicht Verdienſt, ſondern Gnade iſt.

4) Wo das eigene Thun zur Rechtfertigung des Men⸗ ſchen vor ſeinem eigenen (ſtrenge richtenden) Gewiſſen nicht zulangt, da iſt die Vernunft befugt, allenfalls eine über⸗ natürliche le deem ſeiner Maget Gerechtigkeit, (auch ohne daß ſie beſtimmen darf, worin ſie beſtehe,) gläubig an⸗ zunehmen.

Dieſe Befugniß iſt für ſich ſelbſt klar; denn was der Menſch nach ſeiner Beſtimmung ſein ſoll, (nämlich dem heiligen Geſetz angemeſſen,) das muß er auch werden kön⸗ nen, und iſt es nicht durch eigene Kräfte natürlicherweiſe möglich, ſo darf er hoffen, daß es durch äußere göttliche Mitwirkung (auf welche Art es auch ſei) geſchehen werde. — Man kann noch hinzuſetzen, daß der Glaube an dieſe Ergänzung ſelig machend ſei, weil er dadurch allein zum gottwohlgefälligen Lebenswandel (als der einzigen Bedingung der Hoffnung der Seligkeit) Muth und feſte Geſinnung faſſen kann, daß er am Gelingen ſeiner Endabſicht (Gott wohlgefällig zu werden) nicht verzweifelt. — Daß er aber wiſſen und beſtimmt müſſe angeben können, worin das Mittel dieſes Erſatzes (welches am Ende doch überſchwenglich, und bei allem, was uns Gott darüber ſelbſt ſagen möchte, für uns unbegreiflich iſt) beſtehe, das iſt eben nicht noth⸗ wendig, ja, auf dieſe Kenntniß auch nur Anſpruch zu machen, Vermeſſenheit. — Die Schriftſtellen alſo, die eine ſolche ſpecifiſche Offenbarung zu enthalten ſcheinen, müſſen fo aus⸗ gelegt werden, daß fie nur das Vehikel jenes moraliſchen Glaubens für ein Volk nach deſſen bisher bei ihm im Schwang geweſenen Glaubenslehren betreffen und nicht Religionsglauben (für alle Menſchen), mithin blos den Kirchenglauben (3. B. für Indenchriſten) angehen, welcher hiſtoriſcher Beweiſe bedarf, deren nicht Jedermann theilhaftig werden kann; ſtatt deſſen Religion (als auf moraliſche Begriffe gegründet) für ſich vollſtändig und zweifelsfrei ſein muß 62 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen Aber ſelbſt wider die Idee einer philoſophiſchen Schrift⸗ auslegung höre ich die vereinigte Stimme der bibliſchen Theologen ſich erheben: ſie hat, ſagt man, erſtlich eine na⸗ turaliſtiſche Religion, und nicht Chriſtenthum zur Abſicht. Antwort: das Chriſtenthum iſt die Idee von der Reli⸗ gion, die überhaupt auf Vernunft gegründet, und ſo fern natürlich ſein muß. Es enthält aber ein Mittel der Ein⸗ führung derſelben unter ae die Bibel; deren Ur⸗ ſprung für übernatürlich gehalten wird, die (ihr Urſprung mag ſein welcher er wolle) ſo fern ſie den moraliſchen Vor⸗ ſchriften der Vernunft in 50 ihrer öffentlichen Aus⸗ breitung und inniglicher Belebung beförderlich iſt als Vehikel zur Religion gezählt werden kann, und als ein ſolches auch für übernatürliche Offenbarung angenommen werden mag. Nun kann man eine Religion nur naturaliſtiſch nennen, wenn ſie es zum Grundſatze macht, keine ſolche Offenba⸗ rung einzuräumen. Alſo iſt das Chriſtenthum darum nicht eine naturaliſtiſche Religion, obgleich es blos eine natür⸗ liche iſt, weil es nicht in Abrede iſt, daß die Bibel nicht ein übernatürliches Mittel der Introduction der letzteren und der Stiftung einer fie öffentlich lehrenden und beken⸗ nenden Kirche ſein möge, ſondern nur auf dieſen Urſprung, wenn es auf Religionslehre ankommt, nicht Rückſicht nimmt.

3. Einwürfe und Beantwortung derſelben, die Grundſätze der Schriftauslegung betreffend. Wider dieſe Auslegungsregeln höre ich ausrufen: erſt⸗ lich: das ſind ja insgeſammt Urtheile der Pe acultät, welche ſich alſo in das Geſchäft des bibliſchen heologen Eingriffe erlaubt. — Antwort: zum Kirchen⸗ glauben wird hiſtoriſche Gelehrſamkeit, zum Religions- lauben blos Vernunft erfordert. Jenen als Vehikel des etzteren auszulegen, iſt freilich eine Forderung der Vernunft, aber wo iſt eine ſolche rechtmäßiger, als wo etwas nur als Mittel zu etwas Auderem als Endzweck (dergleichen die Re⸗ ligion iſt) einen Werth hat, und giebt es überall wohl ein höheres Princip der Entſcheidung, wenn über Wahrheit ge⸗ ſtritten wird, als die Vernunft. Es thut auch der theo⸗ Facultät mit der theologiſchen. 63 phiſche ſich der Statuten derſelben bedient, ihre eigene Lehre durch Einſtimmung mit derſelben zu beſtärken; man ſollte vielmehr denken, daß jener dadurch eine Ehre widerfahre. Soll aber doch, was die Schriftauslegung betrifft, durchaus Streit zwiſchen beiden ſein, ſo weiß ich keinen andern Ver⸗ leich als dieſen: wenn der bibliſche Theolog auf- Iren wird, ſich der Vernunft zu ſeinem Behuf zu bedienen, jo wird der philoſophiſche auch auf- hören zu Beſtätigung ſeiner Sätze die Bibel zu gebrauchen. Ich zweifle aber ſehr, daß der erſtere ſich auf dieſen Vertrag einlaſſen dürfte. — Zweitens: jene Auslegungen ſind allegoriſch-myſtiſch, mithin weder bibliſch noch philoſophiſch. Antwort: Es iſt gerade das Gegen⸗ theil, nämlich, daß wenn der bibliſche Theolog die Hülle der Religion für die Religion ſelbſt nimmt, er z. B. das ganze alte Teſtament für eine fortgehende Allegorie (von Vorbildern und ſymboliſchen Vorſtellungen) des noch kom⸗ menden Religionszuſtandes erklären muß, wenn er nicht annehmen will, das wäre damals ſchon wahre Religion geweſen, wodurch dann das neue (die doch nicht noch wah⸗ rer als wahr ſein kann) entbehrlich gemacht würde. Was aher die vorgebliche Myſtik der Vernunftauslegungen betrifft, wenn die Philoſophie in Schriftftellen einen moraliſchen Siun aufſpähet, ja gar ihn dem Texte aufdringt, fo iſt dieſe gerade das einzige Mittel, die Myſtik G. B. eines Swedenborgs) abzuhalten. Denn die Phantaſie verläuft ſich bei Neligionsdingen unvermeidlich ins Ueberſchweng⸗ liche, wenn ſie das Ueberſinnliche (was in allem, was Re⸗ ligion heißt, gedacht werden muß) nicht an beſtimmte Be⸗ griffe der Vernunft, dergleichen die moraliſchen ſind, knüpft und führt zu einem Illuminatismus innerer Offenbarungen, deren ein Jeder alsdenn ſeine eigene hat und kein öffent⸗ licher Probierſtein der Wahrheit mehr ſtattfindet.

Es giebt aber noch Einwürfe, die die Vernunft ihr ſelbſt gegen die Vernunftauslegung der Bibel macht, die wir nach der Reihe oben angeführter Auslegungsregeln kürzlich be⸗ merken und zu heben ſuchen wollen. a) Einwurf: Als Offenbarung muß die Bibel aus ſich ſelbſt und nicht durch die Vernunft gedeutet werden; denn der Erkenntnißquell 64 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen ſelbſt liegt anderswo als in der Vernunft. Antwort: Eben darum, weil jenes Buch als göttliche Offenbarung angenommen wird, muß ſie nicht blos nach Grundſätzen der Geſchichtslehren (mit ſich ſelbſt zuſammen zu ſtimmen) theoretiſch, ſondern nach Vernunftbegriffen praktiſch ausge⸗ legt werden; denn, daß eine Offenbarung göttlich ſei, kann nie durch Kennzeichen, welche die Erfahrung an die Hand 99 eingeſehen werden. Ihr Charakter (wenigſtens als con- itio sine qua non) iſt immer die Uebereinſtimmung mit dem, was die Vernunft für Gott anſtändig erklärt. — b) Einwurf: Vor allem Praktiſchen muß doch immer eine Theorie vorhergehen, und, da dieſe als Offenbarungs⸗ lehre vielleicht Abſichten des Willens Gottes, die wir nicht durchdringen können, für uns aber verbindend ſein dürften, ſie zu befördern, enthalten könnten, ſo ſcheint das Glauben an dergleichen theoretiſche Sätze für ſich ſelbſt eine Verbind⸗ lichkeit, mithin das Bezweifeln derſelben eine Schuld zu enthalten. Antwort: Man kann dieſes einräumen, wenn vom Kirchenglauben die Rede iſt, bei dem es auf keine an⸗ dere Praxis als die der angeordneten Gebräuche angeſehen iſt, wo die, ſo ſich zu einer Kirche bekennen, zum Fürwahr⸗ nehmen nichts 1 als daß die Lehre nicht unmöglich fei, bedürfen; dagegen zum Religionsglauben Ueber zeu⸗ gung von der Wahrheit erforderlich iſt, welche aber durch Statute (daß ſie göttliche Sprüche ſind) nicht beurkundigt werden kann, weil, daß ſie es ſind, nur immer wiederum durch Geſchichte bewieſen werden müßte, die ſich ſelbſt für 19 9 0 Offenbarung auszugeben nicht befugt iſt. Da⸗ her bei dieſem, der gänzlich auf Moralität des Lebenswan⸗ dels, aufs Thun, gerichtet iſt, das Fürwahrhalten hiſto⸗ riſcher, obſchon bibliſcher Lehren an ſich keinen moraliſchen Werth oder Unwerth hat, und unter die Adiaphora gehört. — e) Einwurf: Wie kann man einem Geiſtlichtodten das „ſtehe auf und wandle“ zurufen, wenn dieſen Zuruf nicht zugleich eine übernatürliche Macht begleitet, die Leben in ihn hineinbringt? Antwort: Der Zuruf geſchieht an den Menſchen durch ſeine eigene Vernunft, ſofern ſie das über⸗ ſinnliche Princip des moraliſchen Lebens in ſich ſelbſt hat. Durch dieſes kann der Menſch zwar vielleicht nicht ſofort (A 66-68). (K 300-301). (Ha 248-46; b 263-64). (K 78-79), Facultät mit der theologiſchen. 65 zum Leben und um von ſelbſt aufzuſtehen, aber doch ſich zu regen und zur Beſtrebung eines guten Lebenswandels erweckt werden (wie einer, bei dem die Kräfte nur ſchlafen, aber darum nicht erloſchen ſind) und das iſt ſchon ein Thun, welches keines äußeren Einfluſſes bedarf, und, fort⸗ geſetzt, den beabfichtigten Wandel bewirken kann. — d) Ein⸗ wurf: Der Glaube an eine uns unbekannte Ergänzungsart des Mangels unſerer eigenen Gerechtigkeit, mithin als Wohlthat eines Anderen, iſt eine umſonſt angenommene Urſache (petitio prineipii) zu Befriedigung des uns ge⸗ fühlten Bedürfniſſes. Denn was wir von der Gnade eines Oberen erwarten, davon können wir nicht, als ob es ſich von ſelbſt verſtünde, annehmen, daß es uns zu Theil wer⸗ den müſſe, ſondern nur, wenn es uns wirklich verſprochen worden, und daher nur durch Acceptation eines uns ge⸗ ſchehenen beſtimmten Verſprecheus, wie durch einen förm⸗ lichen Vertrag. Alſo können wir, wie es ſcheint, jene Er⸗ gänzung nur ſofern ſie durch göttliche Offenbarung wirklich zugeſagt worden, und nicht auf gut Glück hin, hoffen und vorausſetzen. Antwort: Eine unmittelbare göttliche Offenbarung, in dem tröſtenden Ausſpruch: „dir find deine Sünden vergeben,“ wäre eine überſinnliche Er⸗ fahrung, welche unmöglich iſt. Aber dieſe iſt auch in Au⸗ ſehung deſſen, was (wie die Religion) auf moraliſchen Ver⸗ nunftgründen beruht, und dadurch a priori, wenigſtens in praktiſcher Abſicht gewiß iſt, nicht nöthig. Von einem hei⸗ ligen und gütigen Geſetzgeber kann man ſich die Deerete in Anſehung gebrechlicher, aber Alles, was ſie für Pflicht erkennen, nach ihrem ganzen Vermögen zu befolgen ſtreben⸗ der Geſchöpfe nicht anders denken, und ſelbſt der Vernunft glaube und das Vertrauen auf eine ſolche Ergänzung, ohne daß eine beſtimmte empiriſch ertheilte Zuſage dazu kommen darf, beweiſet mehr die ächte moraliſche Geſiunung, und hiemit die Empfänglichkeit für jene gehoffte Gnadel⸗ bezeigung, als es ein empiriſcher Glaube thun kann.

* Auf ſolche Weiſe müſſen alle Schriftauslegungen, ſo fern fie die Religion betreffen, nach dem Princip (A 68-70). (K 301-302). (Ia 246-47; b 364-65). (K 79-80) 5 66 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen der in der Offenbarung abgezweckten Sittlichkeit gemacht werden, und ſind ohne das entweder praktiſch leer oder gar Hinderniſſe des Guten. — Auch ſind ſie alsdann nur eigentlich authentiſch, d. i. der Gott in uns iſt ſelbſt der Ausleger, weil wir Niemand verſtehen, als den, der durch unſern eigenen Verſtand und unſere eigene Vernunft mit uns redet, die Göttlichkeit einer an uns ergangenen Lehre alſo durch nichts, als durch Begriffe unſerer Ver⸗ nunft, ſo ferne fie rein-moraliſch und hiemit untrüglich find, erkannt werden kann.

Allgemeine Anmerkung. Von Religionsſeeten.

In dem, was eigentlich Religion genannt zu werden ver⸗ dient, kann es keine Sectenverſchiedenheit geben, (denn ſie iſt einig, allgemein und nothwendig, mithin unveränderlich, ) wohl aber in dem, was den Kirchenglauben betrifft, er mag nun blos auf die Bibel, oder auch auf Tradition gegründet 100 ſo fern der Glaube an das, was blos Vehikel der eligion iſt, für Artikel derſelben gehalten wird.

Es wäre herkuliſche und dabei undankbare Arbeit, nur blos die Secten des Chriſtenthums, wenn man unter ihm den meſſianiſchen Glauben verſteht, alle aufzuzählen denn da iſt jenes blos eine Secte*) des letztern, fo, daß es dem Judenthum in engerer Bedeutung (in dem letz⸗ ten Zeitpunkt ſeiner ungetheilten Herrſchaft über das Volk) entgegengeſetzt wird, wo die Frage iſt: „Lift du es, der da kommen ſoll, oder ſollen wir eines Anderen warten?“ wo⸗ für es auch anfänglich die Römer nahmen. In dieſer Be⸗ ) Es iſt eine Sonderbarkeit des deutſchen Sprachgebrauchs (oder Mißbrauchs), daß ſich die Anhänger unſerer Religion Chriſten nen⸗ nen; gleich als ob es mehr als einen Chriſtus gebe und jeder Gläubige ein Chriſtus wäre. Sie müßten ſich Chriſtianer nennen. — Aber dieſer Name würde ſofort wie ein Sectenname angeſehen werden, von Leuten, denen man (wie im Peregrinus Proteus geſchieht) viel Uebels nachſagen kann: welches in Anſehung des Chriſten nicht ftattfindet. — So verlangte ein Recenſent in der Halliſchen gel. Zeitung, daß der Name Jehovah durch Jah woh ausgeſprochen werden ſollte. Aber dieſe Veränderung würde eine bloße Nationalgottheit, nicht den Herrn der Welt, zu bezeichnen ſcheinen.

Facultät mit der theologiſchen. 67 deutung aber würde das Chriſtenthum ein gewiſſer, auf Satzungen und Schrift gegründeter, Volksglaube ſein, von dem man nicht wiſſen lönnte, ob er gerade für alle Men⸗ ſchen gültig oder der letzte Offenbarungsglaube ſein dürfte, bei dem es forthin bleiben müßte, oder ob nicht küuftig andere göttliche Statuten, die dem Zweck noch näher träten, zu erwarten wären.

Um alſo ein beſtimmtes Schema der Eintheilung einer Glaubenslehre in Secten zu haben, können wir nicht von empiriſchen Datis, ſondern wir müſſen von Verſchieden⸗ heiten anfangen, die ſich a priori durch die Vernunft denken laſſen, um in der Stufenreihe der Unterſchiede der Denkungsart in Glaubensſachen die Stufe auszumachen, in der die Verſchiedenheit zuerſt einen Sectenunterſchied be= gründen würde.

In Glaubensſachen iſt das Princip der Eintheilung, nach der angenommenen Denkungsart, entweder Re— ligion oder Superſtition oder Heidenthum (die ein⸗ ander wie A und non A entgegen find). Die Bekenner der erſteren werden gewöhnlich Gläubige, die des zweiten Ungläubige genannt. Religion iſt derjenige Glaube, der das We ſentliche aller Verehrung Gottes in der Mo— ralität des Menſchen ſetzt: Heidenthum, der es nicht darin ſetzt; entweder, weil es ihm gar an dem Begriffe eines übernatürlichen und moraliſchen Weſens mangelt (Ethni- eismus brutus), oder weil es etwas Anderes, als die Ge- ſinnung eines ſittlich wohlgeführten Lebenswandels, alſo das Nichtweſentliche der Religion, zum Religionsſtück macht (Ethnieismus speciosus).

Glaubeusſätze, welche zugleich als göttliche Gebote ge— dacht werden ſollen, find nun entweder blos ſtatutariſch, mithin für uns zufällig und Offenbarungslehren, oder mo⸗ raliſch, mithin mit dem Bewußtſein ihrer Nothwendigkeit verbunden und a priori erkennbar, d. i. Vernunftlehren des Glaubens. Der Inbegriff der erſteren Lehren macht den Kirchen-, der anderen aber den reinen Religions- glauben aus.“) ) Dieſe Eintheilung, welche ich nicht für präcis und dem gewöhn⸗ lichen Redegebrauch angemeſſen ausgebe, mag einfweilen hier gelten, (A 72-73). (R 303-304). (lia 248-49; b 366-67). (K S1-82).

68 1. Abſch. Der Streit der philoſophiſchen Allgemeinheit für einen Kirchenglauben zu fordern (catholicismus hierarchicus) iſt ein Widerſpruch, weil un⸗ bedingte Allgemeinheit Nothwendigkeit vorausſetzt, die nur da ſtattfindet, wo die Vernunft ſelbſt die Glaubensſätze hinreichend begründet, mithin dieſe nicht bloße Statute ſind. Dagegen hat der reine Religionsglaube rechtmäßigen An⸗ ſpruch auf Allgemeingültigkeit (catholicismus rationalis). Die Sectirerei in Glaubensſachen wird alſo bei dem letz⸗ tern nie ſtattfinden, und, wo fie angetroffen wird, da ent⸗ ſpringt ſie immer aus einem Fehler des Kirchenglaubens: ſeine Statute (ſelbſt göttliche Offenbarungen) für weſentliche Stücke der Religion zu halten, mithin den Empirismus in Glaubensſachen dem Rationalismus unterzuſchieben, und ſo das blos Zufällige für an ſich nothwendig auszugeben. Da nun in zufälligen Lehren es vielerlei einander wider⸗ ſtreitende, theils Satzungen, theils Auslegung von Satzungen, geben kann: ſo iſt leicht einzuſehen, daß der bloße Kirchen⸗ glaube, ohne durch den reinen Religionsglauben geläutert zu ſein, eine reiche Quelle unendlich vieler Seeten in Glau— bensſachen ſein werde.

Um dieſe Läuterung, worin ſie beſtehe, beſtimmt anzu⸗ geben, ſcheint mir der zum Gebrauch ſchicklichſte Probierſtein der Satz zu ſein: ein jeder Kirchenglaube, ſo fern er blos ſtatutariſche Glaubenslehren für weſentliche Religionslehren ausgibt, hat eine gewiſſe Beimiſchung von Heiden⸗ thum; denn dieſes beſteht darin, das Aeußerliche (Außer⸗ wefentliche) der Religion für weſentlich auszugeben. Dieſe Beimiſchung kann gradweiſe ſo weit gehen, daß die ganze Religion darüber in einen bloßen Kirchenglauben, Gebräuche für Geſetze auszugeben, übergeht, und alsdann baares Hei⸗ denthum wird,) wider welchen Schimpfnamen es nichts „) Heidenthum (Paganismus) iſt, der Worterklärung nach, der religiöfe Aberglaube des Volks in Wäldern (Heiden), d. i. einer Menge, deren Religionsglaube noch ohne alle kirchliche Verfaſſung, mithin ohne öffentliches Geſetz iſt. Juden aber, Mohammedaner und Indier, Hals ten das für kein Geſetz, was nicht das ihrige iſt, und benennen andere Völter, die nicht eben dieſelbe kirchliche Obſervanzen haben, mit dem Titel der Verwerfung (Goj, Dſchaur u. ſ. w.) nämlich der Un⸗ gläubigen.

Jacultät mit der theologiſchen. 69 verſchlägt zu ſagen, daß jene Lehren doch göttliche Offen⸗ barungen ſeien; denn nicht jene ſtatutariſche Lehren und Kirchenpflichten ſelbſt, ſondern der unbedingte ihnen beige⸗ legte Werth (nicht etwa blos Vehikel, ſondern ſelbſt Reli⸗ gionsſtücke zu ſein, ob ſie zwar keinen inneren moraliſchen Gehalt bei ſich führen, alſo nicht die Materie der Offen⸗ barung, ſondern die Form ihrer Aufnahme in ferne prak⸗ tiſche. Geſinnung) iſt das, was auf eine ſolche Glaubens⸗ weiſe den Namen des Heidenthums mit Recht fallen läßt. Die kirchliche Autorität, nach einem ſolchen Glauben 9115 zu ſprechen oder zu verdammen, würde das Pfaffenthum genannt werden, von welchem Ehrennamen ſich jo nennende Proteſtanten nicht auszuſchließen ſind, wenn ſie das Weſent⸗ liche ihrer Glaubenslehre in den Glauben an Sätze und Obſervanzen, von denen ihnen die Vernunft nichts ſagt, und welche zu bekennen und zu beobachten der ſchlechteſte nichts⸗ würdigſte Menſch in eben demſelben Grade tauglich iſt als der beſte, zu ſetzen bedacht ſind: ſie mögen auch einen noch 1 großen Nachtrapp von Tugenden, als die aus der wun⸗ ervollen Kraft der erſteren entſprängen (mithin ihre eigene Wurzel nicht haben) anhängen, als ſie immer wollen.